Fachbeiträge & Kommentare zu Förderung

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz im kollektiven ... / 1.2 Bindung des Betriebsrats an das Datenschutzrecht

Schwierigkeiten bereitete lange Zeit im Rahmen der DSGVO die Einordnung der datenschutzrechtlichen Rolle des Betriebsrats. Nach bisherigem Recht ging das BAG tendenziell davon aus, dass der Betriebsrat – ähnlich wie andere Abteilungen oder Stellen innerhalb eines Unternehmens – nicht selbst Verantwortlicher ist, aber – und dies ist eine wichtige Ergänzung – als Teil der vera...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.2 Wirkung der Prozesskostenbewilligung

Rz. 7 Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe bewirkt die Stundung der rückständigen und der entstehenden Gerichtskosten, die vom Antragsteller zu tragen sind (§ 122 Abs. 1 Nr. 1 ZPO). Gerichtskosten i. S. v. § 122 Nr. 1 ZPO sind die Kosten nach dem GKG (vgl. Kommentierung zu § 197a Rz. 8, 28 ff.) und die Kosten des Antragstellers nach § 93 Satz 3 und § 120 Abs. 2 Satz 1 (LSG...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 60 Beitrag... / 2.1 Beitragszahlung (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 sind – in Anlehnung an die Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung (vgl. § 252 SGB V) – die Beiträge von demjenigen zu zahlen sind, der sie zu tragen hat, soweit gesetzlich nichts Abweichendes bestimmt ist. Der Gesetzgeber hat damit den Grundsatz der Krankenversicherung für die Pflegeversicherung übernommen (vgl. BT-Drs. 12/5952 S. 44 zu § 56...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Wirtschaftshilfen, F... / 1.3 Weshalb erfolgt die Schlussabrechnung der Förderprogramme in gebündelter Form?

Die Schlussabrechnung der Überbrückungshilfen sowie der November- und Dezemberhilfe erfolgt gebündelt in zwei Paketen. Dies erleichtert u.a. die Anrechnung von Förderungen zwischen den jeweiligen Programmen wie auch die Überprüfung der Einhaltung beihilferechtlicher Obergrenzen. Die Einreichung der Schlussabrechnung für die Überbrückungshilfe I bis III sowie die November- und...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versorgungsbezüge aus der b... / 1 Allgemeines

Zu den Versorgungsbezügen zählen die Renten der bAV (Betriebsrenten).[1] Hierunter fallen die Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung, die unmittelbar oder mittelbar aus Anlass eines früheren Arbeitsverhältnisses zufließen. Die bAV ist über die folgenden Durchführungswege möglich: Pensionszusage bzw. Direktzusage (§ 1 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG), Direktv...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Future Skills im BGM / 1.2 Talentmanagement und Fachkräftemangel

In einer Welt, in der die Fähigkeiten, die Unternehmen benötigen, sich rapide verändern, kämpfen viele Unternehmen mit einem Mangel an qualifizierten Mitarbeitern. Der Wettbewerb um Fachkräfte mit digitalen Kompetenzen, kreativem Denken und interkulturellen Fähigkeiten wird intensiver. Unternehmen müssen innovative Wege finden, um Talente anzuziehen, zu entwickeln und zu bin...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stillstand bei der Arbeitne... / 2. Vermögenswirksame Leistungen

Voraussetzung für die staatliche Förderung der Vermögensbildung ist jedoch, dass die vermögenswirksamen Leistungen der Arbeitnehmer in bestimmte Anlageformen angelegt werden.[5] Zentrale Vorschrift ist § 2 5. VermBG: Was unter den Begriff der "vermögenswirksamen Leistungen" i.S.d. 5. VermBG fällt, ist in § 2 5. VermBG geregelt; die Norm stellt damit die zentrale Vorschrift de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stillstand bei der Arbeitne... / 1. Aufhebung der Einkommensgrenze für Vermögensbeteiligungen

Die Standpunkte zur Aufhebung der Einkommensgrenze für Vermögensbeteiligungen nach § 13 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 5. VermBG fallen deutlich auseinander. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) etwa sah in der Aufhebung der Einkommensgrenze einen "wichtige[n] Schritt, die Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand deutlich zu verbessern"[31]. Der DStV begründete dies insbesondere dami...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stillstand bei der Arbeitne... / 1. Persönlicher Anwendungsbereich

Durch das VermBG sollen die Vermögensbildung von Arbeitnehmern durch Beteiligung am Kapital von Unternehmen und der Erwerb von Wohneigentum gefördert werden.[1] Arbeitnehmer als Anspruchsberechtigter: Anspruchsberechtigt für Förderungen nach dem 5. VermBG sind gem. § 1 Abs. 1 5. VermBG Arbeitnehmer, wobei hierunter gem. § 1 Abs. 2 5. VermBG Arbeiter, Angestellte, zu ihrer Ber...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stillstand bei der Arbeitne... / 2. Geforderte Anpassungen der Arbeitnehmer-Sparzulage bei Wohneigentum

Wie zuvor dargelegt, sah der Referentenentwurf lediglich eine Aufhebung der Einkommensgrenze für Beteiligungen i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 1-3 5. VermBG, nicht aber für Wohneigentum i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 4 und 5 5. VermBG vor. Dieser Umstand wurde in mehreren Stellungnahmen kritisiert. So stellte der GDV heraus, dass auch die Einkommensgrenze für vermögenswirksame Leistungen in die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stillstand bei der Arbeitne... / II. Geplante Änderungen des 5. VermBG durch den Referentenentwurf des ZuFinG

Referentenentwurf: Das BMF und das BMJ haben am 12.4.2023 einen gemeinsamen Referentenentwurf für das ZuFinG[25] vorgelegt, welcher die Aufhebung der Einkommensgrenze für die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen in Beteiligungen nach § 13 Abs. 1 S. 1 5. VermBG und zugleich die Erhöhung des Höchstbetrags für geförderte vermögenswirksame Leistungen in Beteiligungen i.S.d. §...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stillstand bei der Arbeitne... / IV. Fazit

Der Referentenentwurf des ZuFinG hat eine Debatte über die staatliche Förderung vermögenswirksamer Leistungen angestoßen, welche durch den Regierungsentwurf letztlich wieder "beendet" wurde, da schlicht keinerlei Änderungen am 5. VermBG mehr erfolgen sollen. Dies irritiert insbesondere vor dem Hintergrund, dass andere Maßnahmen zur staatlichen Förderung des Vermögensaufbaus bei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stillstand bei der Arbeitne... / 3. Arbeitnehmer-Sparzulage

§ 13 5. VermBG = zweite zentrale Norm: Neben § 2 5. VermBG bildet § 13 5. VermBG die zweite zentrale Norm des 5. VermBG, da in ihr die staatlichen Förderungen vermögenswirksamer Leistungen in bestimmten Fällen geregelt ist.[17] Ein Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage besteht gem. § 13 Abs. 1 S. 1 5. VermBG allerdings nur dann, wenn der Arbeitnehmer Einkünfte aus nichtselbstän...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stillstand bei der Arbeitne... / 3. Erweiterung des sachlichen Anwendungsbereichs der Arbeitnehmer-Sparzulage

In einzelnen Stellungnahmen wurde darüber hinaus kritisch angemerkt, es sei kaum nachvollziehbar, dass die Arbeitnehmer-Sparzulage für bestimmte Anlagearten der vermögenswirksamen Leistungen i.S.d. § 2 5. VermBG – wie etwa Kapitallebensversicherungen i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 7 5. VermBG – dem Grunde nach gar nicht gelte.[44] Zudem seien andere Anlageformen – wie etwa Rentenvers...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2.5 Förderung der Gleichberechtigung von Menschen unabhängig von geschlechtlicher Zuordnung, Nr. 5

Ebenfalls zur Aufgabe des Personalrats gehört die Förderung der Durchsetzung der tatsächlichen Gleichberechtigung aller Beschäftigten. Damit liegt eine Überschneidung mit dem sich aus § 2 Abs. 4 BPersVG ergebenden Aufgabenbereich vor. Über die sich aus diesem ergebende Pflicht sozusagen passiv zu "wachen", bestimmt Nr. 5 eine Pflicht des Personalrats aktiv darauf hinzuwirken...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2.7 Förderung der Eingliederung ausländischer Beschäftigter, Nr. 7

Die Vorschrift ist eine Ergänzung zu § 2 Abs. 4 BPersVG und ergänzt diesen wiederum um eine Aufforderung an den Personalrat zum aktiven Tun. Ausländische Beschäftigte sollen in die Dienststelle eingegliedert werden und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen Beschäftigten gefördert werden. Im Mittelpunkt steht die Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes. Der Person...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2.6 Förderung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, Nr. 6

Zusätzlich zu der aus dem historischen Rollenbild von Mann und Frau stammenden Auftrag zur Gleichstellung, der in Nr. 5 geregelt ist, betrifft Nr. 6 ausdrücklich die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Daraus abgeleitet ist jegliche Form von Arbeitszeitgestaltung sowie die Gewährung von Unterbrechungen der Arbeitspflicht durch Sonderurlaub, befristete Teilzeit und Ä...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2.9 Förderung von Maßnahmen des Arbeiten und des Gesundheitsschutzes

Diese Aufgabe wurde mit der Neufassung zusätzlich in den bestehenden Katalog aufgenommen. Die allgemeine Beschäftigtenseite war schon immer Teil der Aufgaben des Personalrates. Hier erfolgt durch die Aufnahme in den Katalog der Aufgaben jedoch die Anhebung der Wertigkeit. Daraus leitet sich einerseits die Relevanz von Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz ab. Aber auch die kon...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2.4 Förderung der Eingliederung und beruflichen Entwicklung Schwerbehinderter und sonstiger schutzbedürftiger Personen, Nr. 4

§ 62 Nr. 4 BPersVG fast die Aufgaben des § 68 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 BPersVG a. F. zusammen und verwendet die aktuelle Wortwahl im Hinblick auf Inklusion und Teilhabe. Auch ältere Beschäftigte werden als förderungsbedürftig angesehen. Die Einordnung als Mensch mit Behinderung, bestimmt sich nach § 2 Abs. 2 SGB IX. Grundsätzlich muss der Grad der Behinderung mindestens 50 betr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufstiegs-BAföG / 4 Inhalt der Förderung

Während der Teilnahme an einer Maßnahme wird ein Beitrag zu den Kosten der Lehrveranstaltung (Maßnahmebeitrag) geleistet.[1] Bei Vollzeitmaßnahmen wird darüber hinaus ein Beitrag zur Deckung des Unterhaltsbedarfs (Unterhaltsbeitrag) gezahlt.[2] Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, der nicht mehr zurückgezahlt werden muss, und teils als Angebot der Kreditanstalt für Wiede...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: Umweltschut... / 2.1 Einzelne Beteiligungsrechte zum betrieblichen Umweltschutz

Ausdrücklich verankert sind Beteiligungsrechte zum betrieblichen Umweltschutz u. a. an folgenden Stellen: § 80 Abs. 1 Nr. 9 BetrVG: Förderung von Maßnahmen des betrieblichen Umweltschutzes § 89 BetrVG: Überwachungs- und Unterstützungspflichten § 43 Abs. 2 Satz 3 BetrVG Förderung von Maßnahmen des betrieblichen Umweltschutzes Zunächst hat der Betriebsrat ein gesetzliches Mandat zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufstiegs-BAföG / Zusammenfassung

Begriff Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG; Aufstiegs-BAföG) bietet altersunabhängige Förderleistungen im Bereich der beruflichen Bildung. Das BAföG steht demgegenüber Studenten zur Verfügung, die ein Hochschulstudium absolvieren. Mit dem Aufstiegs-BAföG kann gefördert werden, wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle beruflich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: Umweltschut... / 3 Unternehmerische Nachhaltigkeitsstrategien und Mitbestimmung

Ein weiterer Aspekt, in dem die Mitbestimmung des Betriebsrats in Betracht kommen kann, ist die Aufstellung etwaiger Umwelt- und/oder Nachhaltigkeitsstrategien im Unternehmen. Die im Juni 2022 verabschiedete Corporate Sustainability Reporting Directive ( CSRD) der EU[1] enthält nichtfinanzielle Berichtspflichten hinsichtlich der Bereiche Umwelt, Soziales, Einhaltung der Mensch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufstiegs-BAföG / 5 Antrag

Die Förderung wird nur auf entsprechenden Antrag gewährt. Der Antrag ist bei den AFBG-Förderämtern der Länder zu stellen. Hierbei handelt es sich in der Regel um die zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Digitalisierungslexikon / E-Government

Unter dem Begriff "Electronic Government", kurz: "E-Government", versteht das Bundesministerium des Innern alle Prozesse der öffentlichen Willensbildung, Entscheidungsfindung und Leistungserstellung in Politik, Staat und Verwaltung, soweit sie unter weitestgehender Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien stattfinden. Beispiele Als einige der vielen Beispiele n...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufstiegs-BAföG / 1 Einführung

Das ehemalige Meister-BAföG wird seit der Novelle des AFBG aus dem Jahr 2016[1] offiziell als Aufstiegs-BAföG bezeichnet. Ziel des AFBG ist es, das Fortbildungsniveau zu erhöhen und insbesondere Existenzgründungen nach erfolgter Fortbildung zu ermöglichen. Mit Wirkung zum 1.8.2022 sind weitere Neuerungen in Kraft getreten, welche zu einer verbesserten Förderung der Aufstiegs...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag: Rechte und ... / 2.4 Berichts- und Informationspflichten nach dem Entgelttransparenzgesetz

Das Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern ist am 6.7.2017 in Kraft getreten. Im Einzelnen sieht es neben dem ausdrücklichen Gebot der Entgeltgleichheit für Frauen und Männer einen individuellen Auskunftsanspruch, ein betriebliches Prüfverfahren und für nach den HGB lageberichtspflichtigen Unternehmen Berichtspflichten über Maßnahmen zu Gleic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag: Abschluss / 1.2.2 Notwendiger Inhalt des Arbeitsvertrags

Das Zustandekommen des Arbeitsvertrags setzt eine Übereinkunft über die wesentlichen Arbeitsbedingungen voraus. Dies sind insbesondere die wechselseitigen Hauptpflichten der Vertragsparteien, also die Frage, welche Arbeitsleistung zu erbringen und welches Entgelt dafür geschuldet ist. Allerdings ist zu beachten, dass das Gesetz nur sehr geringe Anforderungen an den konkreten...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreiheit eines Heisenberg-Stipendiums gemäß § 3 Nr. 44 EStG

Leitsatz Leistungen aus einem Heisenberg-Stipendium können gemäß § 3 Nr. 44 des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sein. Normenkette § 3 Nr. 44, § 18, § 22 Nr. 1 Satz 1, Satz 3 Buchst. b EStG Sachverhalt Die Klägerin bezog nach einer Lehrstuhlvertretung ein sog. Heisenberg-Stipendium. Dies soll Wissenschaftlern, die alle Voraussetzungen für die Berufung auf eine Dauer-Professu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 7 Die Vorschrift war mit dem UStG 1980 neu eingeführt worden. Sie enthielt damals noch zwei Tatbestände, die mit dem StEntlGesetz 1999/2000/2002 auf den Tatbestand der Lieferungen beschränkt wurden.[1] Nach § 4 Nr. 28 Buchst. a UStG galt die Steuerbefreiung für "die Lieferungen von Gegenständen und der Eigenverbrauch i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a UStG, wenn der Unt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ein-Euro-Job / 9 Umfang der Förderung

Der Umfang der Förderung ist vom Gesetzgeber bewusst nicht festgelegt. Er richtet sich nach den regionalen Besonderheiten des Arbeitsmarkts und den individuellen Verhältnissen des Personenkreises. Mit der Entschädigung soll der mit der Arbeit verbundene Mehraufwand abgegolten werden. So werden beispielsweise die Kosten von Arbeitskleidung und Fahrtkosten zum Arbeitsplatz abg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ein-Euro-Job / 9.1 Beitragsfreiheit der Mehraufwandsentschädigung

Die Mehraufwandsentschädigung steht der oder dem Beschäftigten ohne jeden Abzug zu. Beitragspflicht besteht nicht, es dürfen auch keine Provisionen oder Gebühren abgezogen werden. Für den Träger unterliegen die Zuschüsse nicht der Umsatzsteuerpflicht.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ein-Euro-Job / 1 Funktion

Bei den hier dargestellten "Ein-Euro-Jobs" (Zusatzjobs) handelt es sich um im öffentlichen Interesse liegende zusätzliche Arbeitsgelegenheiten, für die eine angemessene Mehraufwandsentschädigung zum Bürgergeld zu zahlen ist. Sie stellen eine verpflichtende Zusatzleistung der Jobcenter für den Fall der Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit dar. Ein Arbeitsverhältnis im arbeits...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ein-Euro-Job / 2 Ziel

Zielsetzung der Mehraufwandsentschädigung ist insbesondere die Heranführung langfristig Arbeitsloser an den Arbeitsmarkt, die Förderung ihrer sozialen Integration und die Besserung der Beschäftigungsfähigkeit. Vorrangig ist die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Leistungen, die die Eingliederung direkt unterstützen, haben deshalb Vorrang gegenüber ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Diskriminie... / 4.6 Aus- und Weiterbildung

Entsprechend der Zielsetzung des TzBfG soll auch die Gleichbehandlung aller Beschäftigten beim beruflichen Aufstieg gefördert werden. Nach § 10 TzBfG hat der Arbeitgeber dafür Sorge zu tragen, dass auch teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Förderung der beruflichen Entwicklung und Mobilität teilnehmen können. Eine Ausnahme gilt dann, wenn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ein-Euro-Job / 9.2 Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch

Wurde einer leistungsberechtigten Person eine Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung zugewiesen, obwohl hierfür die Voraussetzungen nicht erfüllt waren (z. B. die Zusätzlichkeit der Arbeit fehlt), so besteht über die Mehraufwandsentschädigung hinaus ein Anspruch auf einen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch als Wertersatz für die geleistete Arbeit.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anzeigepflichten des Arbeit... / 5 Mitteilungspflichten im Rahmen betrieblicher Altersvorsorge

Der Arbeitgeber muss der Versorgungseinrichtung spätestens 2 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres oder Beendigung des Dienstverhältnisses die steuerliche Behandlung von Beiträgen zu Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds[1] mitteilen.[2] Der Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung wird dadurch ermöglicht, ihren Aufzeichnungs-, Mitteilungs- und Besche...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
GEG 2024 – Synopse / Teil 6 Finanzielle Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme oder Kälte und von Energieeffizienzmaßnahmen

§ 89 Fördermittel (1) 1Die Nutzung erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme oder Kälte, die Errichtung besonders energieeffizienter und die Verbesserung der Energieeffizienz bestehender Gebäude können durch den Bund nach Maßgabe des Bundeshaushaltes gefördert werden. 2Gefördert werden können Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme oder ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.8 ESRS S4-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

Rz. 121 Die Metriken und Ziele sind in Set 1 der ESRS für den ESRS S4 noch nicht tiefergehender ausgeführt, was aber in einer späteren Überarbeitung nachgeholt werden soll. Daher haben Unternehmen nach ESRS S4.38 nur die zeitgebundenen und ergebnisorientierten Ziele offenzulegen, die sie sich ggf. gesetzt haben: zur Verringerung der negativen Auswirkungen auf die Verbraucher ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 14 ESRS S3 – Betroffene G... / 2.6 ESRS S3-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

Rz. 60 Die Angabepflicht ESRS S3-5 konkretisiert und ergänzt die Mindestangabepflichten gem. ESRS 2 MDR-T ("Nachverfolgung der Wirksamkeit von Strategien und Maßnahmen durch Zielvorgaben"; § 3 Rz 137 ff.). Sie zielt auf Darstellungen dazu, inwieweit das Unternehmen zeitgebundene und ergebnisorientierte Ziele verwendet für seine Fortschritte bei der Bewältigung wesentlicher n...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräft... / 2.6 ESRS S2-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

Rz. 51 Nach der Angabepflicht ESRS S2-5 soll angegeben werden, inwieweit das Unternehmen zeitgebundene und ergebnisorientierte Ziele verwendet in Bezug auf die Verringerung der negativen Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, die Förderung positiver Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, das Management der wesentlichen Risiken und Chancen...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 12 ESRS S1 – Eigene Beleg... / 2.6 ESRS S1-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

Rz. 62 Die Angabepflichten des ESRS S1-5 fordern, ein Verständnis darüber zu schaffen, inwieweit berichtspflichtige Unternehmen zeitgebundene und ergebnisorientierte Ziele nutzen, um Fortschritte bei der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen bzw. Erzielung wesentlicher positiver Auswirkungen sowie bei der Steuerung wesentlicher Risiken und Chancen im Zusammenhang m...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
GEG 2024 – Synopse / § 90 Geförderte Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien

(1) Gefördert werden können Maßnahmen im Zusammenhang mit der Nutzung erneuerbarer Energien zur Bereitstellung von Wärme oder Kälte, insbesondere die Errichtung oder Erweiterung von solarthermischen Anlagen, Anlagen zur Nutzung von Biomasse, Anlagen zur Nutzung von Geothermie und Umweltwärme sowie Wärmenetzen, Speichern und Übergabestationen für Wärmenutzer, wenn sie auch aus An...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 12 ESRS S1 – Eigene Beleg... / 2.2 ESRS S1-1 – Strategien im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft

Rz. 40 Das Ziel dieser Angabepflicht besteht darin, ein Verständnis dafür zu vermitteln, inwieweit das Unternehmen über Strategien verfügt, die sich speziell mit der Identifizierung, Bewertung, Verwaltung und/oder Behebung wesentlicher Auswirkungen auf die eigene Belegschaft befassen, sowie über Richtlinien, die wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang m...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 1 Einführung in die Europ... / 5 ESRS: Set 1 im Überblick

Rz. 37 Die zwölf sektorübergreifenden ESRS umfassen zunächst zwei ESRS zu themenübergreifenden Prinzipien und Angaben, sog. "Cross-Cutting Standards". Die zehn themenspezifischen ESRS lassen sich grob in Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte unterteilen (§ 3 Rz 3 ff.). Rz. 38 Abb. 2: Übersicht zu den zwölf ESRS gem. delegiertem Rechtsakt Rz. 39 Übergeordnetes Ziel der ESRS i...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
GEG 2024 – Synopse / § 91 Verhältnis zu den Anforderungen an ein Gebäude

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Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
GEG 2024 – Synopse / § 559e Mieterhöhung nach Einbau oder Aufstellung einer Heizungsanlage

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Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.3.1 ESRS E1-1 – Übergangsplan für den Klimaschutz

Rz. 12 Das berichtspflichtige Unternehmen ist zur Angabe seines Übergangsplans zum Klimaschutz (transition plan for climate change mitigation) verpflichtet. Anhang II der ESRS definiert einen Übergangsplan zum Klimaschutz als einen Aspekt der übergeordneten Unternehmensstrategie, welcher die Ziele, Maßnahmen und Ressourcen darlegt, die zur Dekarbonisierung des Unternehmens v...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 2.2 Gliederung nach Berichterstattungsbereichen, Angabepflichten und Datenpunkten

Rz. 9 ESRS 1 stellt den Aufbau der weiteren ESRS (ESRS 2, themenbezogene Standards und sektorspezifische Standards) dar. Dieser orientiert sich an der Struktur der Angabepflichten, welche die Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) eingeführt hat und die auch den IFRS SDS zugrunde liegen.[1] Demnach sind sämtliche Angabepflichten in den Standards einem der...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
GEG 2024 – Synopse / Art. 1 Änderung des Gebäudeenergiegesetzes

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