Fachbeiträge & Kommentare zu Förderung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 9. Vermögensbeschlagnahmen zur Sicherung von Steueransprüchen

Schrifttum: Siehe dazu die Nachw. vor § 399 Rz. 300; ferner, weil zitiert und aktueller: Gehm, Die Einziehung im Steuerstrafverfahren – eine aktuelle Betrachtung, StB 2019, 368; Höft, § 76a Abs. 4 StGB – Ein neues und verfassungswidriges Instrument im deutschen Vermögensabschöpfungsrecht, HRRS 2018, 196; Spatscheck/Spilker, Versuchte Steuerhinterziehung – Einziehung wegen ver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Die Schenkungsteuer als Unternehmenssteuer

Rz. 437 [Autor/Stand] Selbstverständlich können unentgeltliche Zuwendungen auch betrieblichen und/oder geschäftlichen Zwecken dienen. Im Umsatz- und Ertragsteuerrecht ist dies völlig unstreitig. Dass sie grundsätzlich auch dem ErbStG unterliegen, macht die Schenkungsteuer konsequent zu einer ernst zu nehmenden, nicht nur auf den Anwendungsbereich der §§ 13a ff. ErbStG beschr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Mitteilungspflicht zuständiger Behörden (Abs. 3)

Rz. 30 [Autor/Stand] § 229 Abs. 3 BewG verpflichtet alle Behörden (§ 6 Abs. 1 AO) zur Mitteilung aller tatsächlichen und rechtlichen Umstände, die für die Feststellung von Grundsteuerwerten oder für die Festsetzung der Grundsteuer von Bedeutung sein können. Die Verpflichtung richtet sich weder an eine konkrete Behörde noch ausschließlich an Finanzbehörden. Als Adressaten der...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Zulässige Beschwerde – Sachprüfung (Abs 3 S 3).

Rn 12 Ist die Beschwerde zulässig, muss das Beschwerdegericht gem Abs 3 S 3 in eine Sachprüfung eintreten, in dem es festzustellen hat, ob die bisherige Dauer des Verfahrens dem Vorrang- und Beschleunigungsgebot des § 155 I entspricht. Dabei ist die gesamte Verfahrensdauer seit Anhängigkeit des Verfahrens in der ersten Instanz zu beurteilen; nichts anderes gilt, wenn die Bes...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Prüfung der Verfahrensverzögerung.

Rn 18 Es ist nicht möglich, für alle in Betracht kommenden Kindschaftsverfahren in ihrer Vielschichtigkeit klare Vorgaben zu machen, ab wann ein Verfahren nicht beschleunigt durchgeführt wurde. Es ist nicht möglich, die Angemessenheit der Verfahrensdauer allein anhand statistischer Durchschnittswerte zu ermitteln. Der Gesetzgeber hat sich deshalb darauf beschränkt, auf den G...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 671 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Mehrere Steuerbefreiungs- und Pauschalbesteuerungsnormen oder andere Steuerbegünstigungsnormen des EStG (ausführlich dazu s Rn 672), die für die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit Anwendung finden, setzen unter anderem voraus, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht wird. Nach der früheren Rspr des ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mitarbeiterbeurteilung als ... / 1.2 Ziele und Nutzen der Mitarbeiterbeurteilung

Die Mitarbeiterbeurteilung ist ein unerlässlicher Bestandteil einer fortschrittlichen Personalführung. Sie liefert aussagekräftige und zuverlässige Informationen von der Einstellung über die Förderung und Entwicklung bis zur Freisetzung von Personal. Ihre Bedeutung spiegelt sich auch darin wider, dass sie häufig in Tarifabkommen berücksichtigt wird. Die wichtigsten Aufgaben u...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Emotionen am Arbeitsplatz: ... / 4.3 Was kann getan werden?

Es gibt einige Ansätze, wie das Auftreten von Klagen, Verweigerung, Zorn oder Trotz aktiv vermieden oder zumindest in seinen Formen abgeschwächt werden kann: Förderung emotionaler Intelligenz: Die Entwicklung von emotionaler Intelligenz bei Mitarbeitern und Führungskräften hilft, negative Emotionen besser zu verstehen und konstruktiv mit ihnen umzugehen. Indem Mitarbeiter ihr...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Emotionen am Arbeitsplatz: ... / 5.3 Was kann getan werden?

Angst und Neid sind normale menschliche Emotionen sind, die nicht immer vermieden werden können. Es muss ein konstruktiver Umgang mit ihnen gefunden werden, der gesundheitsfördernd und motivationssteigernd ist. Durch konkrete Maßnahmen und eine positive Unternehmenskultur kann ein Arbeitsumfeld geschaffen werden, in dem Mitarbeiter frei von übertriebener Angst und Neid arbei...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Emotionen am Arbeitsplatz: ... / 7.1 Gesprächskultur

Eine offene und gesunde Gesprächskultur ist von entscheidender Bedeutung, um negativen Emotionen am Arbeitsplatz vorzubeugen und diese effektiv zu bewältigen. Sie fördert eine Umgebung, in der Mitarbeiter ihre Gefühle, Bedenken und Ideen sicher und angstfrei ausdrücken können. Eine starke Gesprächskultur kann die Arbeitszufriedenheit und Produktivität erhöhen, die Mitarbeite...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mitarbeiterbeurteilung als ... / 7.1 Akzeptanz

Die Beurteilung wird als Führungs- und Personalentwicklungsinstrument nur dann dauerhaft eingesetzt, wenn alle Beteiligten in ihr eine Unterstützung ihrer Interessen erkennen. Die konkrete Ausgestaltung von Mitarbeiterbeurteilungssystemen wird maßgeblich durch ihre Zielsetzung bestimmt: Werden die Ergebnisse der Mitarbeiterbeurteilung primär als Basis für eine leistungsbezogen...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mitarbeiterbeurteilung als ... / 1.1 Dimensionen der Mitarbeiterbeurteilung

Die Mitarbeiterbeurteilung kann sich auf drei unterschiedliche Dimensionen beziehen. Dimensionen der Beurteilung Im Mittelpunkt der Leistungsbeurteilung steht die in einer zurückliegenden Periode erbrachte Leistung eines Mitarbeiters (= Ist-Leistung). Dabei wird neben dem reinen Leistungsergebnis zusätzlich berücksichtigt, auf welche Art und Weise und mit welchem Verhalten die...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Emotionen am Arbeitsplatz: ... / 3 Gesundheitsmanagement baut auf Emotionen

Unternehmen, die in ihrem Gesundheitsmanagement Emotionen nicht ausklammern, sind einen Sprung voraus und können als attraktiver Arbeitgeber punkten. Emotionen haben nicht nur Einfluss auf das Gesundheitsverhalten, sondern auch auf die Einstellung zur Gesundheitsversorgung. Hier können Unternehmen in eine Vorbildfunktion gehen, indem sie Gesundheitsthemen ansprechen und Maßna...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mitarbeiterbeurteilung als ... / 4.3 Besprechen

Das Beurteilungsgespräch ist eine wesentliche Voraussetzung für die Akzeptanz des Beurteilungsergebnisses durch die Beurteilten. Beurteiler und Beurteilter tauschen sich über die beiderseitigen Erwartungen und Bewertungen aus. Dadurch werden die Transparenz des Verfahrens für den Mitarbeiter sichergestellt und die abgeleiteten Folgemaßnahmen nachvollziehbar. Der Erfolg eines ...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.5 Art der Förderung

zinsgünstige Darlehen Die Förderung erfolgt in Form von: zinsfreien oder zinsgünstigen Darlehen über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Tilgungszuschüssen in Höhe von 15–35 % (je nach Förderprogramm und Vorhaben), direkten Zuschüssen bei Wohnraumanpassung (bis zu 20.000 EUR je Maßnahme möglich). Praxis-Beispiel Beispiel Mietwohnungsneubau: Darlehen bis zu 3.200 EUR...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sachanlagen / 6.5 Erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen

Für Investitionen in das Sachanlagevermögen kommen in Betracht: Abschreibungen auf den niedrigeren Teilwert – sog. Teilwertabschreibung. Ggf. ist in späteren Wirtschaftsjahren eine Wertaufholung vorzunehmen.[1] Steuerrechtlich handelt es sich bei Inanspruchnahme der Teilwertabschreibung um ein Wahlrecht. Eine Wertaufholung hingegen muss vorgenommen werden.Das Handelsrecht sch...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 1 Rechtliche Grundlagen

Gesetz über die soziale Wohnraumförderung im Land Brandenburg (Brandenburgisches Wohnraumförderungsgesetz Bbg WoFG) vom 5.6.2019 (GVBl I Nr. 17) Verordnung über die Einkommensgrenzen bei der sozialen Wohnraumförderung im Land Brandenburg (Wohnraumförderungseinkommensgrenzenverordnung – BbgWoFEGV) vom 6.9.2019 (GVBl II Nr. 72), zuletzt geändert am 23.8.2023 Richtlinie zur Förde...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltung: Schadensersatz / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen im Februar 2020 Straßenfenster auszutauschen. Sie weisen die Verwaltung an, alle zur Erfüllung bzw. Beschaffung der Förderungsbestimmungen der IFB Hamburg notwendigen Unterlagen einzuholen. Die Verwaltung soll für den Fensteraustausch außerdem 3 Angebote von bestimmten Unternehmen einholen und in der nächsten Versammlung einen Preisspiegel ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 1 Rechtliche Grundlagen

Hessisches Wohnraumfördergesetz (HWoFG) vom 13.12.2012 (GVBl. S. 600) i. d. F. vom 16.11.2022 (GVBl. S. 566) Verordnung zur Bestimmung abweichender Einkommensgrenzen bei der Wohnraumförderung vom 3.8.2015 (GVBl. S. 331) i. d. F. vom 2.12.2020 (GVBl. S. 859 ber. 977) Bekanntmachung der ab 1.1.2020 veränderten Einkommensgrenzen nach § 5 Abs. 4 und § 26 Abs. 3 Satz 2 des Hessisch...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3 Antragstellung & Verfahren

Antrag vor Beginn Die Förderung ist vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Wohnraumförderstelle der Kommune anzumelden. Nach positiver Stellungnahme erfolgt die Antragstellung über die WIBank. Wichtige Voraussetzungen: wirtschaftliche Tragfähigkeit des Vorhabens Berücksichtigung kommunaler Wohnraumbedarfe ausreichende Eigenleistung (mind. 15 %) keine Doppelförderung mit ande...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Maurer (Professiogramm) / 1.2 Bedienung, Pflege und Wartung von Baumaschinen und Geräten

Einsatz und Bedienung z. B. von Mischmaschinen zur Herstellung von Mörtel und Beton, von Bandsägen zum Trennen von Mauersteinen, von Betonpumpen zu Förderung und Einbau des Betons, von Rüttelflaschen zum Verdichten des in Schalungen eingebrachten Betons, von Versetzhilfen zum Einbau großformatiger und schwerer Bauteile, Wartungs- und Reparaturarbeiten an Baugeräten und Baumaschinen.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.9.2 Sonderabschreibungen für Elektromobilität, § 7c EStG

Rz. 158a Mit der Einführung einer Sonderabschreibung mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (JStG 2019)[1] sollten steuerliche Anreize für die Elektromobilität im betrieblichen Bereich gegeben werden (Liquiditätseffekt). Durch § 7c EStG sollen neue Elektronutzfahrzeuge und neue elektrisch be...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Schwerbehinderte Menschen a... / Zusammenfassung

Überblick Schwerbehinderte Menschen als Mitarbeiter genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser ist wie alle anderen Arbeitgeberpflichten rund um schwerbehinderte Mitarbeiter im SGB IX verankert. Die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen, die der Arbeitgeber ohne vorherige Anhörung der Schwerbehindertenvertretung ausspricht, ist unwirksam. Der folgende Beitrag be...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Schwerbehinderte Menschen a... / 3.3 Verfahren beim Integrationsamt

Das Integrationsamt hört den schwerbehinderten Mitarbeiter selbst schriftlich oder mündlich an.[1] Eine Pflicht des Integrationsamts, den Arbeitnehmer mündlich zu hören, besteht jedoch nur dann, wenn dieser es ausdrücklich wünscht. Ferner holt das Amt eine Stellungnahme der Agentur für Arbeit ein, die sich zur Vermittelbarkeit des schwerbehinderten Menschen und über die vorau...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.7.3 Absetzung in fallenden Jahresbeträgen – degressive AfA

Rz. 136 Nach § 7 Abs. 2 EStG war für Anschaffungen oder Herstellungen bis zum 31.12.2007 eine degressive AfA zulässig. Nach einem Jahr (2008) ohne degressive AfA wurde für Anschaffungen oder Herstellungen ab 1.1.2009 und vor dem 1.1.2011 wieder eine degressive AfA von 25 % für 2 Jahre eingeführt. Rz. 136a Durch das Zweite und Vierte Corona-Steuerhilfegesetz[1] ist wieder temp...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen / 3.4.3 Weitere Vergünstigungen oder Erleichterungen

Folgende Vergünstigungen oder Erleichterungen können genannt werden: Erhöhte Abschreibungen und Sonderabschreibungen, wie Abschreibungen auf den niedrigeren Teilwert,[1] Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen für künftige Anschaffungen oder die Herstellung abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe.[2]...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.2 Wer Anträge stellen kann

Förderbereiche Die Antragsberechtigung auf die Förderungen richten sich nach den folgenden Förderbereichen: Mietwohnungsbau = Kommunen, Wohnungsunternehmen, Stiftungen, Privatpersonen Eigentumsförderung = Privatpersonen (insbes. Familien, Alleinerziehende) Wohnraumanpassung = Pflegebedürftige, Angehörige, Vermieter, Eigentümermehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderungen von A – Z

Begriff Die Wohnungseigentümer können seit Inkrafttreten des WEMoG[1] am 1.12.2020 grundsätzlich bis zur Grenze der grundlegenden Umgestaltung der Wohnanlage[2] und der unbilligen Benachteiligung einzelner Wohnungseigentümer[3] sämtliche Maßnahmen beschließen, die über die Erhaltung des Gemeinschaftseigentums hinausgehen. Vornahmebeschlüsse nach § 20 Abs. 1 WEG sind auf Grun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der wichtigsten materie... / 1.3.2 Bewegliche Wirtschaftsgüter

Materielle Wirtschaftsgüter Zu den beweglichen Wirtschaftsgütern gehören alle anderen materiellen Wirtschaftsgüter, z. B. Maschinen, Fuhrpark, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Waren sowie Betriebsvorrichtungen, und zwar selbst dann, wenn sie mit dem Grund und Boden fest verbunden sind.[1] Bewertung Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden nach § 6 Abs. 1 EStG b...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der wichtigsten materie... / Kraftfahrzeuge

Die Zugehörigkeit von Kraftfahrzeugen zum Betriebsvermögen richtet sich nach ihrem jeweiligen Nutzungsumfang. Werden sie zu mehr als 50 % eigenbetrieblich genutzt, gehören sie in vollem Umfang zum notwendigen Betriebsvermögen. Entsprechend gehören sie zum (notwendigen) Privatvermögen, wenn ihre betriebliche Nutzung nicht mindestens 10 % beträgt. Bei einer betrieblichen Nutzu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der wichtigsten materie... / Beteiligungen

Allgemeines: Beteiligungen sind Finanzanlagen und gehören zum Anlagevermögen,[1] wenn sie dazu bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauerhaften Verbindung zu dem Beteiligungsunternehmen zu dienen und die betriebliche oder berufliche Betätigung dazu dient, den Absatz von Produkten oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen entscheidend zu förd...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der wichtigsten materie... / Beleuchtungsanlagen

Beleuchtung: die Neonbeleuchtung (Leuchtstoffröhren) einer Fabrik ist eine Sachgesamtheit. Die Beleuchtungsanlage eines Hauses gehört zu allen Räumen, in denen Menschen sich dauernd aufhalten sollen. Nach ihrem Einbau kann eine solche Anlage darum nicht mehr als selbstständige bewegliche Sache betrachtet werden. Sie ist Gebäudebestandteil geworden. Die Lichtbänder zur Beleuch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.4.3.1 Allgemeines

Rz. 66 Das gewillkürte Betriebsvermögen umfasst solche Wirtschaftsgüter, die von ihrer Art und ihrer Funktion her nicht zwingend dem Betriebsvermögen oder dem Privatvermögen angehören. Es umfasst ferner gemischt genutzte Wirtschaftsgüter, deren betriebliche Nutzung zwar nicht überwiegt (nicht mehr als 50 % beträgt), die aber auch nicht von untergeordneter Bedeutung sind.[1] I...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 10.2.2 Betriebliche Veranlassung

Rz. 571 Eine Betriebsausgabe liegt nur vor, wenn die Aufwendung durch den Betrieb veranlasst ist. Der Begriff der Veranlassung ist als "Ursache" der Aufwendung zu verstehen; der Betrieb darf also nicht hinweggedacht werden können, ohne dass die Aufwendung entfiele. Der Begriff der "Veranlassung" ist daher nicht als "Anlass" im natürlichen Sprachgebrauch zu verstehen. "Anlass"...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.9 Wertpapiere und Beteiligungen

Rz. 215 Wertpapiere gehören zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn sie ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt werden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der An- und Verkauf von Wertpapieren Gegenstand des Betriebs des Stpfl. ist (Umlaufvermögen). Sie sind auch notwendiges Betriebsvermögen, wenn sie die Gegenleistung für eine betriebliche Leistung darstellen. Der Ums...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 18 ABC der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben

Rz. 905 Da der Begriff der betrieblichen Veranlassung bei Betriebsausgaben und Werbungskosten identisch ist, können Aufwendungen gleichermaßen Betriebsausgaben und Werbungskosten sein. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf das umfangreiche ABC der Werbungskosten (mit Verweisungen zu den jeweiligen Darstellungen) in § 9 EStG Rz. 265verwiesen. Im Folgenden sind nur ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sachbezüge-ABC / Tanken beim Arbeitgeber

Räumt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern die Möglichkeit ein, an der betriebseigenen Tankstelle verbilligt Leistungen (Kraftstoff, Motorenöl, Wagenpflege, Wagenwäsche) für den privateigenen Pkw zu beziehen, liegt im Unterschiedsbetrag zwischen dem üblichen Endpreis am Abgabeort und dem günstigeren Abgabepreis durch den Arbeitgeber ein steuerpflichtiger Sachbezug. Die monatl...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsrat: Beschlussfassung / 2 Sitzungen des Betriebsrats

Der Betriebsrat trifft seine Entscheidungen grundsätzlich als Kollegialorgan durch Beschlüsse auf einer ordnungsgemäßen Sitzung des Betriebsrats, nicht etwa auf monatlichen Besprechungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat oder auf sonstigen Zusammenkünften des Betriebsrats oder im Wege des Umlaufverfahrens. Beschlussfassung in Zeiten der Corona-Krise Da seit dem Ausbruch der...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sachbezüge-ABC / Gesundheitserhaltende Maßnahmen im Betrieb

Sie sind bei ganz überwiegend eigenbetrieblichem Interesse des Arbeitgebers kein steuerpflichtiger Sachbezug. Praxis-Beispiel Beispiele für gesundheitserhaltende Maßnahmen Vom Arbeitgeber getragene Kosten für die Massage von Mitarbeitern an Bildschirmarbeitsplätzen sind ggf. kein Arbeitslohn.[1] In einer Wirbelsäulentherapie wurde ebenfalls kein Sachbezug gesehen.[2] Die Überna...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.4.2.1 Allgemeines

Rz. 42 Notwendiges Betriebsvermögen sind alle Wirtschaftsgüter, die ausschließlich oder überwiegend (mehr als 50 %, Rz. 38) und unmittelbar für betriebliche Zwecke genutzt werden oder die objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt sind.[1] Das Wirtschaftsgut braucht für die betrieblichen Zwecke nicht im strengen Sinn "notwendig" zu sein[2], es muss sich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 14 Aufwendungen für staatspolitische Zwecke (§ 4 Abs. 6 EStG)

Rz. 890 § 4 Abs. 6 EStG bestimmt, dass Aufwendungen zur Förderung staatspolitischer Zwecke i. S. d. § 10b Abs. 2 EStG keine Betriebsausgaben sein können. Ausgaben für staatspolitische Zwecke sind nach § 10b Abs. 2 EStG Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien. Die Vorschrift ist durch G. v. 22.12.1983[1] mit Wirkung ab 1.1.1984 eingefügt worden und. Ausfluss der D...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sachbezüge-ABC / Weiterbildung im Betrieb

Aufwendungen hierfür sind i. d. R. kein steuerpflichtiger Sachbezug, da im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse durchgeführt; dies gilt unabhängig davon, wo die Weiterbildungsmaßnahme erfolgt.[1] Die Annahme eines ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesses setzt nicht voraus, dass der Arbeitgeber die Teilnahme an der Bildungsmaßnahme zumindest teilweise auf die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.1 Geschenke (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG)

Rz. 671 Betrieblich veranlasste Geschenke an andere Personen als Arbeitnehmer des Stpfl. sind nach Nr. 1 als Betriebsausgaben nur absetzbar, wenn sie die Grenze (Bagatellgrenze) von 50 EUR (bis 31.12.2023: 35 EUR) pro Kj. und pro Empfänger nicht übersteigen. Außerdem hängt die Abziehbarkeit von der Erfüllung besonderer Aufzeichnungspflichten ab (Rz. 692). Geschenke können Ge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 52... / 4 Förderung auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet

Rz. 17 Die Tätigkeit der Körperschaft muss auf selbstlose Förderung der Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet gerichtet sein. Eine Förderung auf materiellem Gebiet liegt vor, wenn die Lebensumstände und der wirtschaftliche Lebensstandard[1] der Geförderten verbessert werden; diese Förderung kann sich deshalb auf körperliche und geistige Gesundheit, B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 52... / 2 Selbstlose Förderung

Rz. 2 Unter Förderung ist das Hinwirken auf ein bestimmtes Ziel zu verstehen, bei dem etwas "vorangebracht, vervollkommnet oder verbessert wird".[1] Entsprechend dem Wortlaut ("darauf gerichtet") bedarf es keines Erfolgseintritts, keiner Vollendung, sondern lediglich einer Tätigkeit mit einer entsprechenden Zielrichtung. Bei der Beurteilung der Zielrichtung und der Ernsthaft...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 52... / 3 Förderung der Allgemeinheit

3.1 Begriff der Allgemeinheit Rz. 3 Der Begriff der "Allgemeinheit" i. S. dieser Norm ist aus zwei Perspektiven zu betrachten: Allgemeinheit als Anforderung an den Personenkreis[1] und darüber hinaus Allgemeinheit als Anforderung an den Förderzweck (Gemeinwohl) Personenkreisbezogen ist zunächst abzugrenzen innerhalb der beiden extremen Fälle, nämlich der Gesamtheit der Bevölkerun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 52... / 5.2 Katalogzwecke im Einzelnen

Rz. 20 Nr. 1 Die Förderung von Wissenschaft und Forschung Die Begriffe Wissenschaft und Forschung umfassen jeden nach Inhalt und Form ernsthaften, planmäßigen Versuch zur Ermittlung der Wahrheit.[1] Wissenschaftlich tätig ist, wer schöpferische oder forschende Arbeit leistet oder wer das aus der Forschung hervorgegangene Wissen und Erkennen auf konkrete Vorgänge anwendet. Von...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 52... / 3.1 Begriff der Allgemeinheit

Rz. 3 Der Begriff der "Allgemeinheit" i. S. dieser Norm ist aus zwei Perspektiven zu betrachten: Allgemeinheit als Anforderung an den Personenkreis[1] und darüber hinaus Allgemeinheit als Anforderung an den Förderzweck (Gemeinwohl) Personenkreisbezogen ist zunächst abzugrenzen innerhalb der beiden extremen Fälle, nämlich der Gesamtheit der Bevölkerung einerseits und einem abgesc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 52... / 3.2 Ausschluss der Allgemeinheit

Rz. 11 Nach Abs. 1 S. 2 liegt keine Förderung der Allgemeinheit vor, wenn der Kreis der geförderten Personen fest abgeschlossen ist oder infolge seiner Abgrenzung dauernd nur klein sein kann. Ein solcher Personenkreis ist kein Ausschnitt aus der Allgemeinheit, sondern ein eigenständiger, von der Allgemeinheit losgelöster Kreis, der in erster Linie auf dem Gedanken der Selbst...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Outplacement: Methoden, Kos... / 3.2.2 Fördermöglichkeiten für Unternehmen

Unternehmen können verschiedene Förderprogramme nutzen, um die Kosten für Outplacement zu reduzieren: Förderung durch die Agentur für Arbeit Transfermaßnahmen nach § 110 SGB III: Übernahme von bis zu 50 % der Kosten für Beratung und Qualifizierung. Die Förderung von Transfermaßnahmen, einschließlich Outplacement, ist im § 110 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) gereg...mehr