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Nach der Regierungsbegründung werde in Zeiten steigenden Umweltbewusstseins auch der energetische Zustand einer Wohnung, insbesondere die Art der Energieversorgung und die Qualität der Wärmedämmung zunehmende Bedeutung erlangen. Über die Wohnwertmerkmale "Ausstattung" und "Beschaffenheit" könne er auch bei der Bildung der Vergleichsmiete berücksichtigt werden. Im Interesse der Förderung energieeinsparender Investitionen sei dies auf jeden Fall wünschenswert. Das waren bisher programmatische Anmerkungen, die jetzt jedoch durch die Neufassung des Gesetzes tatsächlich bei der Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete im Rahmen des Zustimmungsverlangens Bedeutung erlangen werden.

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