Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrlässigkeit

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§ 15 Verjährung / C. Beginn der Verjährung

Rz. 7 Die Verjährung beginnt – außer in den Fällen der Regelverjährung (siehe Rdn 2) – mit der Ablieferung der Sache (§ 438 Abs. 2 BGB). Die Ablieferung setzt die vollständige alleinige Verfügungsgewalt des Käufers über das Fahrzeug voraus,[10] das Fehlen von Zubehörteilen[11] oder Papieren ist unschädlich, es sei denn, der Mangel ergibt sich gerade aus einem Abweichen der P...mehr

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§ 23 Sachmängelhaftung / B. Mietrecht oder Kaufrecht

Rz. 2 Grundsätzlich stehen dem Leasingnehmer nur die mietrechtlichen Sachmängelhaftungsansprüche gegen den Leasinggeber zu. In aller Regel schließt aber der Leasinggeber ­gegenüber dem Leasingnehmer die mietrechtliche Gewährleistung wegen Sach- und Rechtsmängel in rechtlich zulässiger Weise aus, indem er ihm seine kaufrechtlichen Sachmängelhaftungsansprüche gegen den Liefera...mehr

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§ 11 Sachmängelhaftung / d) Unzumutbarkeit für den Käufer

Rz. 157 Keine Nachfrist muss der Käufer auch setzen, wenn ihm die Nacherfüllung unzumutbar ist (§ 440 S. 1 BGB). Das ist der Fall, wenn das Vertrauen des Käufers in eine sachgerechte Vertragserfüllung des Verkäufers nachhaltig gestört ist,[441] z.B. wenn der Verkäufer einen Mangel der Sache arglistig verschwiegen hat (vgl. Rdn 161).[442] Maßgeblich sind die Umstände des Einz...mehr

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Neuwagen-Verkaufsbedingunge... / VII. Haftung für Sachmängel

1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in ...mehr

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§ 6 Sachmängelhaftung / 5. Wirkungen des Rücktritts

Rz. 145 Der Rücktritt wird mit Zugang der entsprechenden Erklärung gem. § 349 BGB wirksam. Die Wirkungen des Rücktritts ergeben sich aus §§ 346–350 BGB. Nach § 346 Abs. 1 BGB sind die gegenseitig empfangenen Leistungen Zug um Zug in Natur zurückzugewähren. Der Käufer hat das Fahrzeug einschließlich der Papiere zurückzugeben, der Verkäufer den Kaufpreis, für den keine Umsatzs...mehr

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§ 11 Sachmängelhaftung / a) Vorsatz

Rz. 239 Vorsatz setzt einen bewussten und gewollten Pflichtverstoß voraus. Dabei genügt es, dass der Verkäufer das Vorhandensein eines Mangels und dessen Relevanz für den Käufer billigend in Kauf nimmt. Es genügt nicht, dass er eines der beiden Merkmale nur für möglich hält, jedoch für eher unwahrscheinlich, also die innere Haltung "wird schon gut gehen" einnimmt. Dann liegt...mehr

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§ 6 Sachmängelhaftung / 3. Verantwortlichkeit des Gläubigers und Annahmeverzug

Rz. 127 Das Rücktrittsrecht ist gem. § 323 Abs. 6 BGB ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Käufer für den Umstand, der ihn zum Rücktritt berechtigen würde, allein oder weit überwiegend verantwortlich ist. Dies ist der Fall, wenn die Verantwortlichkeit bei 80 % und mehr festzusetzen ist. Anders als beim Schadensersatzanspruch statt der Leistung, der eine flexible Reaktion auf M...mehr

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§ 11 Sachmängelhaftung / 2. Nachbesserung

Rz. 81 Das Kaufrecht enthält keine besonderen Bestimmungen zur Ausgestaltung des Nachbesserungsanspruchs. Es kann im Wesentlichen auf das Werkvertragsrecht zurückgegriffen werden, welches den Nachbesserungsanspruch in § 635 BGB schon lange kennt.[160] Rz. 82 Das Beseitigungsverlangen muss so konkret gefasst sein, dass der Mangel bestimmbar ist.[161] Andernfalls ist es dem Käu...mehr

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§ 11 Sachmängelhaftung / aa) Untersuchungs- und Aufklärungspflicht des Händlers

Rz. 247 Für den Gebrauchtwagenhändler besteht zwar keine generelle, anlassunabhängige Obliegenheit, das Fahrzeug vor dem Verkauf umfassend zu untersuchen.[629] Es wird aber eine allgemeine Untersuchungspflicht im Sinne einer Sicht- und Funktionsprüfung bejaht.[630] Da der Kunde in aller Regel die Sachkunde des Gebrauchtwagenhändlers durch einen höheren Kaufpreis als beim Priv...mehr

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zfs 7/2017, Schuldbefreiend... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Das LG hat die Klage zu Recht abgewiesen. Die von der S ausgesprochene Kündigung des streitgegenständlichen Lebensversicherungsvertrags ist im Verhältnis zwischen Kl. und Bekl. als wirksam zu behandeln und der Anspruch auf Auszahlung des Rückkaufswertes durch die Zahlung an die S als durch Erfüllung erloschen zu betrachten. Damit ist das Feststellungsbegehren des Kl....mehr

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Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 2.3 Schuldhaftes Handeln

Rz. 12 Aus dem Rechtsstaatsprinzip und Art. 1 Abs. 1 GG folgert das BVerfG den Grundsatz "nulla poena sine culpa" – keine Strafe ohne Schuld. § 63 Abs. 1 verlangt daher bei allen Tatbeständen vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten (vgl. auch Rixen, in: Eicher/Spellbrink, SGB II, § 63 Rn. 27). Vorsatz setzt wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung voraus. Dabei wird ...mehr

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Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 2.2.7 § 63 Abs. 1 Nr. 7

Rz. 11 Die Vorschrift korrespondiert mit § 64. Dort sind als Mittel der Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs die Prüfung, das Betretens- und Prüfungsrecht sowie die Duldungs- und Mitwirkungspflichten geregelt. Die Behörden der Zollverwaltung unterrichten nach § 6 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) v. 23.7.2004 (BGBl. I S. 1842) die Bundesagentur für Arbeit üb...mehr

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Keine grenzüberschreitende Wärmedämmung für Neubauten

Leitsatz Ein Grundstückseigentümer muss nicht eine die Grundstücksgrenze überschreitende Wärmedämmung einer Grenzwand nach § 16a Abs. 1 NachbG Bln dulden, wenn der benachbarte Grundstückseigentümer durch die Wärmedämmung erstmals die Anforderungen der bei der Errichtung des Gebäudes bereits geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllt. Normenkette NachbG Bln § 16a Das Pr...mehr

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zfs 6/2017, Schwintowski/Brömmelmeyer (Hrsg.): Praxiskommentar zum Versicherungsvertragsrecht, ZAP, 3. Aufl. 2017, 2.647 Seiten, 149 EUR, ISBN 978-3-89655-837-4

Der in der 3. Auflage erschienene Praxiskommentar zum Versicherungsvertragsrecht ist eine wertvolle Hilfestellung für die Bearbeitung von versicherungsrechtlichen Mandaten. In der aktuellen Auflage werden die aktuelle Entwicklung im Versicherungsvertragsrecht und die Rechtsprechung zum reformierten Versicherungsvertragsrecht umfassend dargestellt. Die 21 Bearbeiterinnen und B...mehr

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zfs 6/2017, Fahrverbot bei ... / 3 Anmerkung:

Während die Einordnung als fahrverbotswürdiges Verhalten dem jeweiligen Einzelfall vorbehalten sein dürfte und es sicherlich Konstellationen des ungeduldigen Missachtens der Lichtzeichenanlage gibt, die eben doch von einem erhöhten Handlungsunwert zeugen, kann der Zweifel des erkennenden Gerichts in puncto Fahrlässigkeit rasch entkräftet werden. Wird, wie hier, ein Tatbestan...mehr

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zfs 6/2017, Kfz-Herstellerh... / 3 Anmerkung:

Ansprüche des Käufers gegen den Hersteller eines Diesel-Pkw mit manipulierten Abgaswerten auf Rückgängigmachung des Kaufvertrags können aus einer zwischen den Parteien bestehenden Herstellergarantie nicht hergeleitet werden, da diese als Haltbarkeitsgarantie ausschließlich auf Mangelbeseitigung gerichtet ist. Damit verbleiben gegen den Hersteller ausschließlich zu prüfende d...mehr

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zfs 5/2017, Schadensersatz wegen Falschbetankung eines Kfz; grobe Fahrlässigkeit; fehlender Einbau eines Tankadapters als Mitverschulden des Dienstherrn (hier abgelehnt); Fürsorgepflicht; uneingeschränkte Heranziehung von Gesamtschuldnern

BeamtStG § 45 § 48; VwVfG § 40; BGB § 254 § 421 § 422 Leitsatz 1. Der Dienstherr ist nicht aufgrund der Fürsorgepflicht gehalten, durch technische oder organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass es erst gar nicht zu Handlungen des Beamten kommen kann, die wegen grober Fahrlässigkeit zu einem Schadensersatzanspruch des Dienstherrn gegen den Beamten gem. § 48 S. 1 Beamt...mehr

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zfs 5/2017, Schadensersatz ... / 2 Aus den Gründen:

[11] "… II. Die Sprungrevision des Bekl. ist begründet. Das Urt. des VG verletzt Bundesrecht (§ 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO), soweit es die Bescheide des Bekl. über die Heranziehung des Kl. zum Schadensersatz wegen der Annahme eines Mitverschuldens des Dienstherrn aufgehoben hat. Die Sprungrevision des Kl. ist unbegründet, weil die Bescheide über seine Heranziehung zum Schadensers...mehr

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zfs 5/2017, Schadensersatz ... / Leitsatz

1. Der Dienstherr ist nicht aufgrund der Fürsorgepflicht gehalten, durch technische oder organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass es erst gar nicht zu Handlungen des Beamten kommen kann, die wegen grober Fahrlässigkeit zu einem Schadensersatzanspruch des Dienstherrn gegen den Beamten gem. § 48 S. 1 BeamtStG führen. 2. Die Anordnung der gesamtschuldnerischen Haftung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 6 Einschränkung der Verlängerbarkeit von Fristen ab 2018

Rz. 17 Durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 18.7.2016[1] ist die Verlängerbarkeit der Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen durch entsprechende Vorbehalte in Abs. 1 und Einfügung eines neuen Abs. 2 in die Vorschrift eingeschränkt worden. Die Regelung knüpft dabei an die Neufassung des § 149 Abs. 3 AO an, wonach bei Erstellung der Steuererkläru...mehr

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Kostenrechnung und Buchhalt... / 1.1 Grundgedanken

Laut einer Statistik des österreichischen Kreditschutzverbandes stehen Mängel im innerbetrieblichen Rechnungswesen an oberster Stelle bei den Insolvenzursachen. Laut Verband waren im Jahr 2010 81 Prozent der Insolvenzen "hausgemacht", also vom betroffenen Unternehmen "selbst zu verantworten". (Fahrlässigkeit, fehlende kaufmännische Qualifikation, Planungs- und Kalkulationsfe...mehr

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zfs 4/2017, zfs 4/2017 / Dienstherr nicht verpflichtet, zur Abwendung einer Falschbetankung einen Tankadapter einzubauen (BVerwG, Urt. v. 2.2.2017 – 2 C 22.16)

Betankt ein Beamter ein Dienstfahrzeug falsch, so ist der Schadensersatzanspruch des Dienstherren gegen diesen Beamten wegen grober Fahrlässigkeit nicht deswegen zu kürzen, weil der Dienstherr Maßnahmen (z.B. den Einbau eines Tankadapters) unterlassen hat, die den Schaden verhindert hätten. Im entschiedenen Fall hatte ein Polizeibeamter das Einsatzfahrzeug versehentlich mit ...mehr

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zfs 4/2017, Rotlichtverstoß... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung thematisiert die auch in der Kommentarliteratur vorgenommene Unterscheidung zwischen Tatbestand und Rechtsfolgenseite: die Verwirklichung des Rotlichtverstoßes und die davon unabhängige Frage, ob ein sog. qualifizierter Rotlichtverstoß vorliegt, für dessen Subsumtion der Tatrichter auf die Zeitberechnung ab Überfahren der Haltelinie und das Auslösen des Kont...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Rechtsfolge des § 16 Abs. 1

Rz. 45 [Autor/Stand] Die Anlehnung von § 16 an § 160 AO wirft erhebliche Probleme auf, weil die Zielrichtung von § 160 AO eine wesentlich andere ist. Es muss deshalb eine für die Stpfl. schädliche Rückwirkung von § 16 auf § 160 AO befürchtet werden, die die mühsam zu § 160 AO herausgearbeiteten Grundsätze in Zweifel zieht. So stellt nach h.A.[2] § 160 AO eine Art Gefährdungs...mehr

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zfs 4/2017, Berücksichtigun... / 2 Aus den Gründen:

[29] "… II. Die erste Vorlagefrage ist – der Entscheidung des Großen Senats für Zivilsachen v. 6.7.1955 (GSZ 1/55, BGHZ 18, 149) folgend – dahin zu beantworten, dass bei der Bemessung einer billigen Entschädigung in Geld nach § 253 Abs. 2 BGB (§ 847 BGB a.F.) alle Umstände des Falls berücksichtigt werden können. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Geschä...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 4 Verfahrensrechtliche Fragen

Rz. 11 Die in den Spezialsteuergesetzen geregelten elektronisch zu erfüllenden Erklärungspflichten sind dann nicht zu beachten, wenn auf Antrag des Steuerpflichtigen das Vorliegen eines Härtefalles nach § 150 Abs. 8 AO festgestellt wurde, wobei sich eine Härte in zweierlei Hinsicht ergeben kann: Wirtschaftliche Unzumutbarkeit (z. B. aufgrund fehlender finanzieller Leistungsfä...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 3.5 Korrektur einer verbindlichen Auskunft

Rz. 72 Für die verbindliche Auskunft als allgemeinem Verwaltungsakt sehen die §§ 129 bis 131 AO Korrekturnormen vor. Sie kann wegen offenbarer Unrichtigkeit berichtigt[1], wegen Rechtswidrigkeit zurückgenommen[2] oder bei Rechtmäßigkeit unter den engen Voraussetzungen des § 131 AO widerrufen werden. Die Korrektur einer verbindlichen Auskunft mit Wirkung für die Vergangenheit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 2.1 Registrierung des Entwicklers

Rz. 3 Das Bayerische Landesamt für Steuern stellt ein ERiC Development Toolkit (ERiC DTK) zum Download im abgeschlossenen Entwicklerbereich zur Verfügung. Voraussetzung für die Nutzung ist die Registrierung des Softwareentwicklers, der sich sodann mit seinem Zugriffscode die Clientsoftware für das aktuelle Jahr sowie die Vorjahre herunterladen kann. Diese Clientsoftware stel...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 2.3 Folgen der Verletzung der Identifizierungspflicht

Rz. 6 Verletzt der Datenübermittler seine Identifizierungspflicht und kommt es hierdurch zu einer Steuerverkürzung oder einem unberechtigten steuerlichen Vorteil, so haftet der Datenübermittler nach § 72a AO für den eingetretenen Steuerschaden. Die von der Haftungsnorm vorgegebene Kausalität zwischen der Pflichtverletzung und dem Steuerschaden wird im Einzelfall schwerlich n...mehr

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Jung, AsylbLG § 13 Bußgeldv... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Den Bußgeldtatbestand kann nur der Leistungsberechtigte selbst erfüllen. Tathandlung ist der Verstoß gegen die Meldepflicht des § 8a, die sich sowohl auf selbständige als auch auf unselbständige Tätigkeiten bezieht. Rz. 4 Das Gesetz unterscheidet die Nichtmeldung, die nicht richtige Meldung, die nicht vollständige Meldung und die nicht rechtzeitige Meldung. Die einzelne...mehr

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zfs 3/2017, Haftungsprivile... / 2 Aus den Gründen:

" … Im Ergebnis zutreffend hat das LG die Klage abgewiesen. Mangels übergangsfähiger materiell-rechtlicher Ansprüche ihres Versicherten gegen die Bekl. kann die Kl. keinen erfolgreichen Regress nehmen." Auch der hilfsweise geltend gemachte Aufwendungsersatzanspruch steht der Kl. nicht zu. Dem Bekl. zu 2. kommt die Haftungsprivilegierung gem. § 106 Abs. 3 SGB VII zugute. Es gre...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 20: Haftung für feh... / g) Verhältnis zur Haftung von Unternehmensorganen bzw. Mitverschulden

Tz. 32 Die Haftung des Abschlussprüfers kann mit der des Geschäftsführers bzw. Vorstands bzw. Aufsichtsrats zusammentreffen, weil diese ihm relevante Tatsachen für den JA verschwiegen haben und wegen der fehlerhaften Aufstellung selber haften. Diese Haftung führt aber nicht zum Ausschluss der Abschlussprüferhaftung. Der Abschlussprüfer haftet nur – aber gerade deswegen – wen...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 20: Haftung für feh... / I. Prospekte

Tz. 61 Ein Wirtschaftsprüfer kann als Prospektprüfer haften oder der Prospekthaftung im weiteren Sinne, wenn ihm fehlerhafte Prospektangaben zugerechnet werden können. Hingegen scheidet eine Haftung des Abschlussprüfers für den geprüften JA aus. Er ist kein Prospektverantwortlicher i. S. v. §§ 21, 22 WpPG, §§ 20, 21 VermAnlG. Auch wenn in den Wertpapierprospekt ein Bestätigu...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 20: Haftung für feh... / c) Verschulden

Tz. 21 Gem. § 323 Abs. 1 Satz 3 HGB wird für Vorsatz und Fahrlässigkeit gehaftet. Die Differenzierung ist wichtig, weil die Haftungsgrenzen des § 323 Abs. 2 HGB nur bei Fahrlässigkeit greifen. Fahrlässig handelt der, der die Pflichten eines fachlich qualifizierten und sorgfältig arbeitenden Abschlussprüfers außer Acht lässt.[61] Vorsätzlich handelt derjenige, der mit Wisse...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 21: Straf-, Buß- un... / cc) Innere Tatseite/Irrtümer

Tz. 47 § 331 Nr. 1a HGB stellt vorsätzliches (vgl. Tz. 41 ff.) und im Unterschied zu § 331 Nr. 1, 2, 3a und 4 HGB auch leichtfertiges Handeln unter Strafe. Letzteres kann insbesondere mit Blick auf das Merkmal der Unrichtigkeit praktisch bedeutsam werden: Der völlige Verzicht auf die Überprüfung eines von Angestellten der Buchhaltung erstellten Abschlusses lässt zwar noch ni...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 21: Straf-, Buß- un... / dd) Verschulden

Tz. 218 Betrachtet man die Verhängung eines Ordnungsgelds (nicht die bloße Androhung) als repressives Instrument i. w. S. (vgl. Tz. 208), ist ein schuldhaftes Verhalten zu fordern.[263] Der Grundsatz, dass eine Strafe nur verhängt werden kann, wenn dem Täter seine Tat persönlich zum Vorwurf gemacht werden kann („nulla poena sine culpa”), genießt als Teil der Menschenwürdegar...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Prüfung / I. § 318 HGB

Tz. 48 § 318 Bestellung und Abberufung des Abschlußprüfers (1) Der Abschlußprüfer des Jahresabschlusses wird von den Gesellschaftern gewählt; den Abschlußprüfer des Konzernabschlusses wählen die Gesellschafter des Mutterunternehmens. Bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung und bei offenen Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften im Sinne des § 264a Abs. 1 kann d...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 20: Haftung für feh... / I. Vorstand der AG

Tz. 2 Verletzt der Vorstand seine Pflichten, haftet er gem. § 93 Abs. 2 Satz 1 AktG auf Schadensersatz. Die Rechnungslegungspflicht trifft den Vorstand als Organ, jedoch kann intern über die Zuständigkeit disponiert werden. Nicht mit der Rechnungslegung befasste Vorstandsmitglieder haben jedoch für ordnungsgemäße Auswahl und Überwachung ihrer mit der Rechnungslegung befasst...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 20: Haftung für feh... / bb) Schadensumfang

Tz. 27 Gem. § 323 Abs. 2 HGB ist der Haftungsumfang auf 1 Mio. EUR beschränkt; bei einer AG, deren Aktien zum Handel am regulierten Markt zugelassen sind, ist die Haftung auf 4 Mio. EUR beschränkt. Das alles gilt nur, wenn der Abschlussprüfer lediglich fahrlässig gehandelt hat. Für diese Differenzierung beim Schaden nach Vorsatz und Fahrlässigkeit soll es allein auf das eig...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 13: Lage- und Manag... / cc) Versicherung der gesetzlichen Vertreter (§ 289 Abs.  1 Satz 5 HGB)

Tz. 84 Als Reaktion auf diverse Bilanzskandale hat der Gesetzgeber die Verpflichtung zur Abgabe einer Versicherung der gesetzlichen Vertreter zur Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung implementiert. Diese ergibt sich für den Lagebericht aus § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB, für den JA aus § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB. Damit soll – ähnlich wie mit dem Sarbanes-Oxley-Act in den USA – vor ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 19: Fehlerhafte Bil... / bb2) § 280 Abs.  1 BGB

Tz. 126 Als Anspruchsgrundlage kommt entgegen häufig vertretener Auffassung,[253] die auch der Gesetzgeber – zu Unrecht – seinen Ausführungen zugrunde legte,[254] insbesondere § 280 Abs. 1 BGB in Betracht. Die Norm ermöglicht eine Haftung im Falle der Verletzung von Pflichten, die Inhalt einer Sonderverbindung sind. Erforderlich ist ein Schuldverhältnis; ein solches kommt n...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 21: Straf-, Buß- un... / III. § 342e HGB (Prüfstelle für Rechnungslegung)

Tz. 232 § 342e Bußgeldvorschriften  (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 342b Abs. 4 Satz 1 der Prüfstelle eine Auskunft nicht richtig oder nicht vollständig erteilt oder eine Unterlage nicht richtig oder nicht vollständig vorlegt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden. (3) Verwaltungsbeh...mehr

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zfs 2/2017, Kein Regressver... / 2 Aus den Gründen:

[12] "… III. Die Nichtzulassungsbeschwerde der Kl. führt zur Zulassung der Revision unter gleichzeitiger Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und Zurückverweisung der Sache an das BG nach § 544 Abs. 7 ZPO. Dieses hat den Anspruch der Kl. auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) in entscheidungserheblicher Weise verletzt, weil es deren Antrag auf Vernehmung de...mehr

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zfs 2/2017, Anforderungen a... / Leitsatz

Bei der Überlassung eines fremden Pkw zu häufiger Eigenbenutzung ist ein stillschweigender Haftungsausschluss für einfache oder leichte Fahrlässigkeit nur unter besonderen Umständen anzunehmen. Das gilt auch dann, wenn die Unfallfahrt selbst allein dem Interesse des Kfz-Halters und seiner Tochter gilt. OLG Celle, Urt. v. 26.1.2016 – 14 U 148/15mehr

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zfs 2/2017, Anforderungen a... / 2 Aus den Gründen:

" … Zu Unrecht hat das LG ihm die von ihm verfolgten Schadensersatzansprüche aus dem von der Bekl. am 29.12.2014 verursachten Schaden an seinem Pkw versagt." 1. Die in erster Instanz von der Bekl. bestrittene Aktivlegitimation des Kl., hinsichtlich der seitens des LG eine weitere Aufklärung geboten gewesen wäre, steht nunmehr nach Vorlage des Kaufvertrages für den streitbefan...mehr

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zerb 2/2017, Testamentsvoll... / V. Haftung des Testamentsvollstreckers

Zum Schutz der Erben und Vermächtnisnehmer haftet der Testamentsvollstrecker nach § 2219 Abs. 1 BGB auf Schadensersatz, wenn er schuldhaft die ihm obliegenden Verpflichtungen, insbesondere die Pflicht zur ordnungsgemäßen Verwaltung, verletzt. Selbst wenn der Testamentsvollstrecker im Außenverhältnis wirksame Verwaltungsmaßnahmen vornimmt, stellt sich im Innenverhältnis die H...mehr

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zfs 2/2017, Vorsätzliches V... / 2 Aus den Gründen:

" … Im Ergebnis zu Recht hat das LG die Klage abgewiesen. Der Kl. steht kein Anspruch auf Invaliditätsleistungen aus dem bei der Bekl. unterhaltenen Unfallversicherungsvertrag für die von ihr geltend gemachten beiden Unfälle im November 2007 zu, da die Bekl. wegen einer Obliegenheitsverletzung der Kl. nicht zur Leistung verpflichtet ist." Nach § 9 Nr. II AUB 88 hat der VN die...mehr

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zfs 2/2017, Kein Regressver... / Sachverhalt

Die Kl., Gebäude-VR eines Mehrfamilienhauses in D., verlangt nach Regulierung eines Explosionsschadens unter Berufung auf eine analoge Anwendung des § 59 Abs. 2 VVG a.F. von der Bekl., dem Haftpflicht-VR eines Mieters des Hauses, im Wege des sog. Innenausgleichs eine Zahlung in Höhe der Hälfte ihrer behaupteten Regulierungsleistung von 138.272,57 EUR (mithin 69.136,29 EUR). A...mehr

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zerb 2/2017, Pflicht des Er... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig und hat auch in der Sache Erfolg. 1. Die sofortige Beschwerde ist statthaft (§§ 567 Abs. 1 Nr. 1, 793 ZPO) und auch sonst zulässig. Die Beschwerdefrist von 2 Wochen (§ 569 Abs. 1 ZPO) ist gewahrt. 2. Die sofortige Beschwerde ist begründet. a) Rechtsgrundlage für die von der Gläubigerin beantragte Festsetzung eines Zwangsgelds ist § 888 ZPO. Danach is...mehr

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Vergütung für Verwaltungsbeirat

Leitsatz Die Gewährung einer Vergütung für den Zeitaufwand eines Verwaltungsbeirats entspricht grundsätzlich nicht ordnungsgemäßer Verwaltung. Normenkette WEG § 29; BGB § 670 Das Problem Die Wohnungseigentümer fassen im Juni 2016 folgenden Beschluss: TOP 6 ("Aufwandsentschädigung Beirat"): Die Gemeinschaft einigt sich darauf, jedem Beiratsmitglied eine Aufwandsentschädigung von...mehr