Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrlässigkeit

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5.3.4 Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit (Abs. 1 Nr. 3 Halbs. 2)

Rn 94 Den Verzeichnissen und der Vermögensübersicht ist die Erklärung beizufügen, dass die enthaltenen Angaben richtig und vollständig sind (§ 305 Abs. 1 Nr. 3 Halbs. 2). Diese ist in den amtlichen Formularen auf der Anlage 4 (IV.), Anlage 5 (II.) und Anlage 6 (Seite 2) enthalten. Die Erklärung ist vom Schuldner persönlich abzugeben.[137] Es ist nicht ausreichend, wenn ein B...mehr

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§ 6 Allgemeiner Teil Schuld... / III. Haftung für eigenes Verschulden

Rz. 48 Der Schuldner haftet bei Erfüllung seiner Schuld für Vorsatz und Fahrlässigkeit, sofern eine strengere oder mildere Haftung weder bestimmt ist noch der Schuldner eine Garantie oder ein Beschaffungsrisiko übernommen hat, § 276 Abs. 1 BGB. Unter Vorsatz versteht man dabei, dass der Schuldner die von ihm zu erbringende Leistung absichtlich unmöglich macht. Fahrlässigkeit...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 6 F

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§ 5 Verjährung und Verwirkung / III. Beginn der Verjährung und Verjährungshöchstgrenzen

Rz. 5 Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und dem Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste, § 199 Abs. 1 BGB. Rz. 6 Ausnahmen hierzu sind die in § 199 Abs. 2 BGB genannten Schadensersatzansprüche, die innerhalb von ...mehr

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§ 6 Allgemeiner Teil Schuld... / IV. Haftung für das Verschulden Anderer

Rz. 49 Bei der Erfüllung seiner Verbindlichkeiten haftet der Schuldner gemäß § 278 BGB auch für das Verschulden, d.h. für den Vorsatz oder die Fahrlässigkeit seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, derer er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, sog. Erfüllungsgehilfen. Beispiel A übernimmt es als Bauunternehmer, das Dach des B zu decken. Da er selbst kei...mehr

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§ 6 Allgemeiner Teil Schuld... / 6. Gläubigerverzug

Rz. 71 Vom Schuldnerverzug zu unterscheiden ist der weitgehend unverändert geregelte Gläubigerverzug, der auch eine, wenn auch seltene Leistungsstörung darstellt. Er tritt ein, wenn der Schuldner die ihm obliegende Leistung am rechten Ort und zur rechten Zeit tatsächlich angeboten hat und der Gläubiger sie nicht angenommen hat. Voraussetzung ist damit das tatsächliche Angebo...mehr

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§ 41 Zwangsvollstreckung we... / B. Zwangsvollstreckung von Ansprüchen auf Herausgabe von Sachen

Rz. 2 Zu der Herausgabevollstreckung kommt es z.B. wenn ein solcher Herausgabeanspruch tituliert ist. Das kann z.B. dann der Fall sein, wenn ein Autokaufvertrag rückabgewickelt wird; ein Gegenstand in fremden Besitz ist und der Eigentümer diesen wiedererhalten möchte oder auch z.B. wenn ein Vermächtnisnehmer gegenüber den Erben einen Gegenstand herausverlangt. Dies sind nur ...mehr

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§ 6 Allgemeiner Teil Schuld... / b) Schadensersatz wegen verspäteter Leistung

Rz. 64 Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Leistungen setzen den Verzug des Schuldners voraus. Von Verzug i.S.d. § 286 Abs. 1 BGB spricht man, wenn der Schuldner einer Leistung die ihm obliegenden Pflichten nicht zum gesetzlich oder vertraglich vorgeschriebenen Zeitpunkt erbringt und der Gläubiger ihn zur Erbringung seiner Verpflichtung gemahnt hat. Der Mahnung steht gl...mehr

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zfs 11/2019, Die neuere Rec... / II. Rechtliche Würdigung

Der BGH hat das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zurückverwiesen. Zutreffend war das Berufungsgericht zunächst davon ausgegangen, dass das Führen eines Kfz in alkoholbedingt fahruntüchtigem Zustand, d.h. ab 1,1 ‰, grds. objektiv und subjektiv grob fahrlässig ist. Ferner findet § 827 S. 1 BGB entsprechende Anwendung, so dass den Versicherungsnehmer (i.F.: VN) die Darl...mehr

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zfs 11/2019, Die neuere Rec... / 1. Sachverhalt

Der Kläger, ein Verbraucherschutzverein, verlangt von der Beklagten die Unterlassung der Verwendung einer Klausel in einer Reiseabbruchversicherung. In den von der Beklagten verwendeten Versicherungsbedingungen (im Folgenden: VB-ERV 2014) heißt es auszugsweise: Zitat "B Reiseabbruch-Versicherung" 1. Was ist versichert? Wir entschädigen Sie: A) Wenn Sie Ihre Reise außerplanmäßig b...mehr

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Sommer, SGB V § 106d Abrech... / 2.2.1 Prüfmethoden der KV

Rz. 14 Abs. 2 beschreibt Eckpunkte, die eine KV bei ihrer Abrechnungsprüfung zu berücksichtigen hat. Prüfziel ist die sachliche und rechnerische Richtigkeit der Abrechnungen der Vertragsärzte und der anderen vertragsärztlichen Leistungserbringer. Inhalt und Durchführung der Abrechnungsprüfungen durch die KV sowie die Kriterien dieser Prüfungen richten sich nach den bundesein...mehr

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§ 2 Verkehrsordnungswidrigk... / IX. Einspruch im OWi-Verfahren

Rz. 76 Muster 2.8: Einspruch im OWi-Verfahren Muster 2.8: Einspruch im OWi-Verfahren _________________________ Verwaltungsbehörde/Bußgeldbehörde1 _________________________ (Anschrift) Per Telefax: _________________________ Mandant: _________________________ Aktenzeichen: _________________________ _________________________ (Anrede), in der vorbezeichneten Bußgeldangelegenheit lege i...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 2.2.3.6 Auszahlung von Scheingewinnen

Rz. 313 Was ein Kommanditist gutgläubig aufgrund einer im guten Glauben errichteten Bilanz als Gewinn bezieht, führt nicht zu einem Wiederaufleben seiner persönlichen unmittelbaren Haftung, § 172 Abs. 5 HGB. Ein Scheingewinn i. S. v. § 172 Abs. 5 HGB liegt vor, wenn entweder ein Gewinn tatsächlich nicht erzielt worden ist, wenn dem Kommanditisten ein Anteil von einem echten ...mehr

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§ 3 Verkehrsstrafrecht / III. Deckungsanfrage für die Verteidigung in Verkehrsstrafsachen

Rz. 7 Muster 3.2: Deckungsanfrage für die Verteidigung in Verkehrsstrafsachen Muster 3.2: Deckungsanfrage für die Verteidigung in Verkehrsstrafsachen _________________________ Rechtsschutzversicherungs-AG _________________________ (Anschrift) Kanzlei-Geschäftszeichen: _________________________ _________________________ (Mandantschaft) wegen Verdacht _________________________ Vers...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 2.2.4 Haftung des Geschäftsführers

Rz. 332 Der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH haftet grundsätzlich nicht gegenüber Dritten im Außenverhältnis. Die aus § 43 Abs. 2 GmbHG folgende Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers besteht nur gegenüber der Gesellschaft.[1] Eine persönliche Haftung gegenüber Dritten kommt aber in Fällen der unerlaubten Handlung in Betracht. Hier zeigt die Rechtsprechung eine Tend...mehr

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§ 3 Verkehrsstrafrecht / X. Abgrenzung von fahrlässiger/vorsätzlicher Trunkenheitsfahrt

Rz. 43 Muster 3.9: Abgrenzung von fahrlässiger/vorsätzlicher Trunkenheitsfahrt Muster 3.9: Abgrenzung von fahrlässiger/vorsätzlicher Trunkenheitsfahrt _________________________ (Amtsgericht) _________________________ (Anschrift) Per Telefax: _________________________ In der Strafsache gegen _________________________ (Mandant) Aktenzeichen: _________________________ darf zur Vorbere...mehr

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ZErb 10/2019, Zur Beweislas... / Aus den Gründen

Die zulässige Berufung der Klägerin ist unbegründet. Denn das Landgericht hat die zulässige Klage der Klägerin zu Recht abgewiesen, da sie sowohl hinsichtlich des eigenen Pflichtteilsergänzungsanspruchs der Klägerin als auch hinsichtlich des von der Klägerin aus abgetretenem Recht geltend gemachten Pflichtteilsergänzungsanspruchs ihrer Schwester Jutta H. unbegründet ist. I. Z...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.4.1 Grundsätzliches

Meist geht es um sozialversicherungsrechtliche Nachteile, wie z. B. das Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs, eine eventuelle Sperre des Arbeitslosengelds, die Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld, aber u. U. auch den Verlust einer betrieblichen Versorgungsanwartschaft oder den Verlust des Sonderkündigungsschutzes. Grundsätzlich ist es Sache der Vertragspartei, si...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 3.2.2 Grobe Fahrlässigkeit

Rz. 14 Grob fahrlässig handelt, wer die gebotene Sorgfalt in besonders schwerwiegendem Maß außer Acht lässt und deshalb die pflichtwidrige Folge seines Verhaltens nicht vorausgesehen hat (unbewusste Fahrlässigkeit) oder diese Folge als zwar möglich, aber vermeidbar erkannt hat (bewusste Fahrlässigkeit). Welche Sorgfalt geboten ist, richtet sich nicht objektiv nach den Erford...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 3.2 Verschulden

Rz. 12 Die auferlegten Pflichten müssen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden sein. Abweichend vom Wortlaut des § 109 Abs. 1 RAO, der nur eine schuldhafte Verletzung verlangte, also die leichte Fahrlässigkeit mit einschloss (die Rspr. schränkte die Haftung zeitweise auf die Fälle der groben Fahrlässigkeit ein), erfasst bereits der Wortlaut des § 69 AO die leichte ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 3.3 Feststellung des Verschuldens

Rz. 16b Außer der Pflichtwidrigkeit und dem kausalen Schaden muss die erforderliche Schuld festgestellt werden, mit der der Vertreter wegen der Pflichtverletzung in Anspruch genommen werden kann. Die Finanzbehörde bzw. das FG muss einen Vorsatz oder eine grobe Fahrlässigkeit feststellen. Nach ständiger BFH-Rechtsprechung ist bei der Nichtentrichtung der Steuer zum gesetzlich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 6.1 Ermessen

Rz. 22 Der Erlass des Haftungsbescheids und die Entscheidung der Frage, ob eine Inanspruchnahme für die volle Haftungsschuld geschehen soll, liegen im Ermessen der Finanzbehörde.[1] Eine Rechtspflicht zur Inanspruchnahme eines Haftungsschuldners besteht nicht. Steuerschuldner und Haftungsschuldner sind Gesamtschuldner.[2] Grundsätzlich hat sich die Finanzbehörde zunächst an ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 3.1.1 Pflichtverletzung

Rz. 6 Als Pflichten, die verletzt werden können, kommen vor allem die Mitwirkungspflichten und die Leistungspflichten im Festsetzungs- und Erhebungsverfahren, aber auch in den übrigen Verwaltungsverfahren in Betracht. Zu nennen sind die Aufzeichnungs-, Buchführungs- und Aufbewahrungspflichten, die Anzeigepflichten[1], die Steuererklärungspflichten[2] sowie die Auskunfts- und...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 6.2 Begründung der Ermessensentscheidung

Rz. 23 Bei einer Haftungsinanspruchnahme muss die getroffene Ermessensentscheidung grundsätzlich begründet werden. Das gilt wegen § 121 Abs. 1 auch für die Inanspruchnahme nach § 69 AO.[1] BFH v. 16.10.1984, VII S 13/84, ZIP 1985, 958 ist darin zuzustimmen, dass die erforderliche Begründung eines Haftungsbescheids als Verwaltungsakt[2] im Wesentlichen Ausfluss des rechtliche...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 6 Geltendmachung der Haftung

Rz. 21 Der Haftungsschuldner wird durch Haftungsbescheid in Anspruch genommen .[1] Der Haftungsbescheid kann mit einer Zahlungsaufforderung verbunden sein, er kann jedoch auch ohne Zahlungsinanspruchnahme ergehen.[2] Gegen einen Rechtsanwalt, Patentanwalt, Notar, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer darf die Haftung nach § 69 A...mehr

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ZErb 09/2019, Anlage von Ve... / Aus den Gründen

Die zulässige Klage hat in der Sache keinen Erfolg. 1. Die Feststellungsklage ist zulässig. Das erforderliche Feststellungsinteresse (§ 256 ZPO) ist gegeben, da nicht ausgeschlossen ist, dass die im Zuge der Abwicklung des streitbefangenen Fonds realisierten Erträge inklusive der bereits angefallenen Erträge hinter dem aus dem Erbe der Klägerin investierten Kapital zurückblei...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Honorarsicherung: Keine Rückforderung von Steuerberaterhonorar

Bisher drohte folgendes Horrorszenario: Der Steuerberater verlangt Vorschüsse, woraufhin der Mandant den Steuerberatungsvertrag kündigt. Der Steuerberater erstellt eine formal unzureichende oder keine Schlussrechnung (dies kann er innerhalb der Verjährungsfrist von 3 Jahren nachholen.). Strittig war, ob der Mandant einen Rückzahlungsanspruch wegen fehlerhafter oder fehlender ...mehr

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zfs 08/2019, Grobe Fahrlässigkeit bei Bedienung eines Navigationssystems bei hoher Geschwindigkeit

VVG § 81 Leitsatz 1. Wer ein Kfz mit einem weit über der Richtgeschwindigkeit liegenden Tempo fährt – hier 200 km/h –, muss in besonderem Maße seine volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen richten. 2. Schon die kurzzeitige Ablenkung durch Bedienung des sog. Infotainmentsystems (Navigationssystem) kann bei derartigen Geschwindigkeiten den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit ...mehr

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zfs 08/2019, Grobe Fahrläss... / Leitsatz

1. Wer ein Kfz mit einem weit über der Richtgeschwindigkeit liegenden Tempo fährt – hier 200 km/h –, muss in besonderem Maße seine volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen richten. 2. Schon die kurzzeitige Ablenkung durch Bedienung des sog. Infotainmentsystems (Navigationssystem) kann bei derartigen Geschwindigkeiten den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit begründen, mit d...mehr

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zfs 08/2019, Grobe Fahrläss... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Die zulässige Berufung der Kl. ist im noch zur Entscheidung gestellten Umfang begründet." Der Kl. steht gegen den Bekl. zu 1) ein Schadensersatzanspruch in tenorierter Höhe aus § 823 Abs. 1 BGB wegen (grob) fahrlässiger Eigentumsverletzung zu, der im ausgeurteilten Umfang nicht durch die vereinbarte Haftungsbeschränkung ausgeschlossen ist. 1. Die Kl. ist aktivlegitimier...mehr

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zfs 08/2019, Grobe Fahrläss... / Sachverhalt

Die Kl., eine Autovermieterin, verlangt vom Bekl. zu 1) – er war Fahrer, aber nicht Mieter des Wagens – Schadenersatz, weil dieser am 19.4.2015 mit dem Mietwagen, Typ Mercedes Benz CLS 63 AMG, auf der Autobahn verunfallte und den Wagen beschädigte. Während der Bekl. zu 1), auf der linken Spur fahrend, das Infotainmentsystem des Fahrzeugs bediente, um dort Informationen abzur...mehr

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ZErb 08/2019, Erbschaft-/Sc... / 3. Rechtsbehelfsmöglichkeiten gegen die Festsetzung von Hinterziehungszinsen

Die Abwehr von Hinterziehungszinsen dem Grunde und der Höhe nach erfolgt durch Einspruch gegen den Bescheid über die Festsetzung von Hinterziehungszinsen; es besteht auch die Möglichkeit, Aussetzung der Vollziehung zu beantragen. Im Rahmen des Einspruchs ist das Vorliegen der Hinterziehung inzident zu überprüfen/widerlegen.[13] Insb. bei Transaktionen über mehrere Jahre und ...mehr

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zfs 08/2019, Unwirksamkeit ... / 2 Aus den Gründen:

"… Die Kl. kann von der M-Versicherung, die nach wie vor Schuldnerin der Versicherungsleistung bleibt, nach Maßgabe von § 125 VVG, §§ 1, 2, 5, 28 ARB Deckung für die beabsichtigte Geltendmachung von kaufrechtlichen Gewährleistungs- und von Schadensersatzansprüchen verlangen (…)." 2. Der Kl. steht ein Anspruch auf Erbringung der für die Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen...mehr

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zfs 08/2019, Unwirksamkeit ... / Sachverhalt

Die Parteien streiten über das Bestehen der Verpflichtung der Bekl., der Kl. aus einem Rechtsschutzversicherungsvertrag Deckungsschutz für die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen in 18 Fällen gegen Händler und gegen die VW AG im Zusammenhang mit der sogenannten Diesel-Affäre bzw. dem sogenannten VW-Abgasskandal zu gewähren. Die ARB sehen vor: Zitat...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.2 Erstattungsanspruch in den Fällen des § 15 Abs. 2 und 3 (Abs. 2)

Rz. 7 Ein Erstattungsanspruch kommt gemäß § 16 Abs. 2 auch in Fällen der sog. Trägermehrheit nach § 15 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 Satz 2 in Betracht. Das ist dann der Fall, wenn der nach § 14 leistende Rehabilitationsträger im Rahmen der Trägermehrheit Leistungen für einen anderen Rehabilitationsträger erbracht hat. Zum Hintergrund: Leistungspflichtig bleibt in den Fällen des § ...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.6.3 Anwendung des § 104 SGB X

Rz. 29 Bezüglich der grundsätzlichen Abgrenzung des Erstattungsanspruchs zwischen § 16 SGB IX und § 104 SGB X wird auf Rz. 23 verwiesen. § 104 SGB X regelt den Erstattungsanspruch des nachrangig verpflichteten Leistungsträgers und ist nur dann anzuwenden, wenn weder § 102 noch § 103 SGB X greifen (§ 106 SGB X) und § 16 SGB IX ebenfalls keine Anwendung findet. Die Vorschrift de...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit ihrem heutigen Inhalt aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Als Vorgängervorschrift diente in der Zeit vom 1.7.2001 bis zum 31.12.2017 § 14 Abs. 4; § 16 regelt jedoch erheblich mehr Fallgestaltungen u...mehr

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zfs 07/2019, Keine Herbeifü... / 2 Anmerkung:

Die Begründung der Entscheidung begegnet in zwei Punkten Bedenken: Das OLG prüft die Leistungsfreiheit des VR wegen Aufbewahrung des Fahrzeugscheins im Handschuhfach des entwendeten Kfz, führt ohne nähere Begründung aus, von einer "Gefahrerhöhung" sei nicht auszugehen und verneint dann Leistungsfreiheit nach § 81 VVG. Die Leistungsfreiheit wegen (subjektiver) Gefahrerhöhung r...mehr

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zfs 07/2019, Keine Herbeifü... / 1 Aus den Gründen:

"… Der Kl. steht gegenüber der Bekl. dem Grunde nach ein Anspruch auf Auszahlung einer Versicherungsleistung aus der zwischen den Parteien geschlossenen Kfz-Kaskoversicherung wegen des Diebstahls ihres Fahrzeuges in der Nacht vom 16. auf den 17.12.2010 zu." a) Die Kl. hat den von ihr zu führenden Entwendungsnachweis in erster Instanz mit Hilfe von Zeugen geführt. An den VN we...mehr

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Klose, SGB I § 45 Verjährung / 2.3 Verjährungsfrist (Abs. 1)

Rz. 15 Die Verjährungsfrist beträgt für Sozialleistungen einheitlich 4 Jahre. Die Verkürzung der regelmäßigen Verjährungsfrist auf 3 Jahre (§ 195 BGB) ist für das SGB nicht übernommen worden. Die Verjährung beginnt erst nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem der Anspruch entstanden ist, also mit dem Schluss des Kalenderjahres, also dem 31.12. des Jahres (vgl. Rolfs, NZS ...mehr

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zfs 06/2019, Abrechnung und... / 2 Aus den Gründen:

"… [6] II. 1. Der Kl. hat aus dem zwischen ihm und der Bekl. geschlossenen Anwaltsvertrag einen Anspruch auf Rückgewähr desjenigen Teils des geleisteten Vorschusses, der die tatsächlich geschuldete Vergütung übersteigt. Die Rückzahlung derartiger Vorschüsse richtet sich nicht nach § 812 BGB. Für sie sind vielmehr §§ 675, 667 BGB mindestens entsprechend anzuwenden (BGH RVGrep...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.3 Rechtsfolge

Rz. 12 Liegen die Voraussetzungen für die Verhängung einer Geldbuße vor, so kann diese im Falle einer vorsätzlich begangenen Anknüpfungstat bis zu 10 Millionen EUR betragen, bei Fahrlässigkeit bis zu 5 Millionen EUR.[1] Handelt es sich bei der Anknüpfungstat um eine Ordnungswidrigkeit, so darf die Verbandsbuße nicht höher ausfallen als das Sanktionsmaß der verwirkten Ordnun...mehr

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Mängel (Miete) / 5.2 Verschuldeter Mangel

Der Anspruch auf Schadensersatz besteht auch dann, wenn ein Mangel aufgrund eines Umstands eingetreten ist, den der Vermieter zu vertreten hat. Es genügt einfache Fahrlässigkeit. Ein in diesem Sinne verschuldeter Mangel liegt insbesondere dann vor, wenn der Vermieter die ihm obliegende Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt. Der Eigentümer eines Hauses muss im Rahmen der Ver...mehr

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zfs 05/2019, Der Personensc... / I. Bemessung

Trotz dieser Verbesserungen konnte die Reform nichts am Hauptproblem des immateriellen Schadens ändern, nämlich dem Bemessungsproblem. Bei genauer Betrachtung zeigt sich dieses Problem schon im Gesetzestext, nämlich beim sprachlichen Unterschied zwischen der Regelung des Vermögensschadens in § 823 Abs. 1 und des immateriellen Schadens in § 847 bzw. – insoweit unverändert – § ...mehr

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zfs 05/2019, Lichtfleckproj... / 1 Aus den Gründen:

"Die Überprüfung des angefochtenen Urteils aufgrund der Rechtsbeschwerdebegründung hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Betr. ergeben (§ 349 Abs. 2 StPO; § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG)." I. Ungeachtet der von der Generalstaatsanwaltschaft in ihrem Verwerfungsantrag vom 30.10.2018 zutreffend dargestellten und auf handwerkliche Fehler des Verteidigers zurückzuführenden Unzulässigke...mehr

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zfs 05/2019, Der Personensc... / II. Billigkeit

Dieser neue Beschluss erläutert auch den Begriff der Billigkeit und zwar dahin, dass ihre Funktion in der Auflösung des Spannungsverhältnisses zwischen den abstrakten gesetzlichen Regelungen des Gesetzes und den Besonderheiten des einzelnen Falles bestehe – kurz gesagt: der Einzelfallgerechtigkeit diene. Im Klartext hat also der Umstand, dass der Anspruch auf eine billige En...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2019, Verletzung der... / 1 Aus den Gründen:

"… 1) Die objektiven Voraussetzungen für einen wirksamen Rücktritt der Bekl. vom Versicherungsvertrag mit der Kl. liegen vor." a) Die Bekl. hat mit Schreiben vom 27.10.2014 den Rücktritt vom Versicherungsvertrag erklärt. b) Die Kl. hat die ihr gem. § 19 Abs. 1 S. 1 VVG obliegende Pflicht verletzt, die ihr bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, die für die Entscheidung der Bekl.,...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB X § 116 Ansprüc... / 2.6 Umfang und Folgen des Forderungsübergangs

Rz. 23 Eine Sonderstellung im Rahmen des Forderungsübergangs von Ersatzansprüchen des Geschädigten auf den Sozialversicherungsträger nehmen die Beiträge zur Sozialversicherung ein. Insoweit hat der Gesetzgeber durch § 116 Abs. 1 Satz 2 ausdrücklich den Anspruchsübergang klargestellt. Dabei geht es für den Verletzten nicht so sehr um den bloßen Zahlbetrag als vielmehr um die ...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 6... / 3.2 Haftungsbeschränkung bei Fahrlässigkeit

Rz. 27 Bei gesetzlichen Pflichtprüfungen ist die Ersatzpflicht von Personen, die fahrlässig gehandelt haben, auf 1 Mio Euro für eine Prüfung beschränkt, § 62 Abs. 2 S. 1. Die Haftungsbeschränkung gilt für alle Fahrlässigkeitsformen, d. h. grobe, einfache und leichte Fahrlässigkeit. Die Haftungsbeschränkung auf 1 Mio Euro gilt jeweils für eine Prüfung ohne Rücksicht auf die A...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 6... / 3.1 Voraussetzungen der Haftung gemäß § 62 Abs. 1 Satz 3 GenG

Rz. 23 Die Haftung nach § 62 Abs. 1 S. 3 setzt eine schuldhafte und rechtswidrige Pflichtverletzung voraus, die zu einem kausalen Schaden geführt hat. Der Prüfungsverband und seine von ihm eingesetzten Prüfer sind zur gewissenhaften und unparteiischen Prüfung und zur Verschwiegenheit verpflichtet (vgl. § 63 RN 9, 10). Rz. 24 Die Haftung setzt daher eine Verletzung dieser Prüf...mehr