Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrlässigkeit

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 4.1 Leichtfertigkeit

Rz. 14 Subjektiv setzt § 378 AO leichtfertiges Handeln voraus. Der Begriff der Leichtfertigkeit ist vom Gesetzgeber nicht definiert worden, sodass es in Rechtsprechung und Literatur zahlreiche Definitionsansätze gibt.[1] Es besteht allerdings Einigkeit darüber, dass es sich bei Leichtfertigkeit um einen erheblichen Grad an Fahrlässigkeit handelt, der in etwa der groben Fahrl...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / D. Haftungsfreizeichnung für einfache Fahrlässigkeit

Rz. 23 Haftungsfreizeichnungen für Pflichtverletzungen, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, werden – mit Ausnahme der Freizeichnung für die schuldhafte Verursachung von Körperschäden – nicht vom Klauselverbot des § 309 Nr. 7 BGB erfasst. Allerdings ist unabhängig von der Anwendbarkeit des § 309 Nr. 7 BGB zu prüfen, ob eine Haftungsfreizeichnung für einfache Fahrlässigk...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / IV. Einfache Fahrlässigkeit (§ 307 BGB)

Rz. 38 Für Haftungsklauseln außerhalb des Anwendungsbereichs des § 309 Nr. 7 BGB – also für die Haftungsfreizeichnung für einfache Fahrlässigkeit, soweit keine Körperschäden betroffen sind – gelten im unternehmerischen Geschäftsverkehr im Prinzip die gleichen Anforderungen und Einschränkungen, die bei Freizeichnungsklauseln im Verkehr mit Verbrauchern zu beachten sind. Rz. 3...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / 2. Haftungsbegrenzung

Rz. 33 Obwohl der BGH § 309 Nr. 7b BGB im unternehmerischen Geschäftsverkehr Indizwirkung beimisst und er insoweit einen vollständigen Ausschluss der Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit als unwirksam erachtet (siehe oben Rdn 31), hat er in seiner Entscheidung vom 19.9.2007 ausdrücklich offen gelassen, inwieweit eine Haftungsbegrenzung für grobe Fahrlässigkeit zuläs...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 309 Nr. 7 BGB schränkt die Möglichkeiten des Verwenders ein, seine Haftung für Pflichtverletzungen in AGB auszuschließen oder zu begrenzen. § 309 Nr. 7a BGB verbietet jegliche Haftungsfreizeichnung für sog. "Körperschäden" (Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit), die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Verwenders, seiner gesetzlichen Vertret...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / II. Grobes Verschulden (§ 309 Nr. 7b BGB)

Rz. 9 Hinsichtlich sonstiger Schäden – also aller Schäden außer Körperschäden – verbietet § 309 Nr. 7b BGB die formularmäßige Haftungsfreizeichnung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Vorsatz ist gegeben, wenn der Handelnde einen rechtswidrigen Erfolg wissentlich und willentlich herbeiführt, obwohl ihm zugemutet werden kann, rechtmäßig zu handeln.[15] Die Annahme grober Fa...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / II. Regelbeispiel des § 309 Nr. 12a BGB

Rz. 19 § 309 Nr. 12 BGB verbietet generell Beweislaständerungen zum Nachteil des anderen Vertragsteils. Als Regelbeispiel führt § 309 Nr. 12a BGB das Verbot auf, dem anderen Vertragsteil die Beweislast für Umstände aufzuerlegen, die im Verantwortungsbereich des Verwenders liegen. Stets muss jedoch durch eine derartige Klausel auch eine Änderung der sich aus dem dispositiven ...mehr

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§ 8 Aktiv- und Passivprozes... / aa) Verpflichtungsbefugnis des Testamentsvollstreckers

Rz. 26 Der Testamentsvollstrecker darf nur über Nachlassgegenstände verfügen, wenn dies zur ordnungsgemäßen Nachlassverwaltung gem. § 2206 Abs. 1 S. 1 BGB erforderlich ist oder eine erweiterte Verpflichtungsbefugnis nach den Vorschriften der §§ 2207, 2209 S. 2 BGB vorliegt.[55] Dementsprechend ist hinsichtlich der vom Testamentsvollstrecker eingegangenen Verpflichtungsgeschäf...mehr

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§ 5 Ansprüche des Erben – N... / 1. Materielles Recht

Rz. 172 Der Vorerbe kann sich wegen einer nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden Verwaltung des Nachlasses schadensersatzpflichtig machen. Hinweis Der Erblasser kann den Vorerben von der Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Verwaltung weitgehend befreien. Nicht abdingbar ist nur die Verpflichtung zum Schadenersatz wegen unentgeltlicher Verfügungen[158] oder arglistiger V...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / b) Nach Annahme der Erbschaft

Rz. 227 Der Erbe haftet nach Annahme der Erbschaft den Nachlassgläubigern wie ein Beauftragter (§§ 1978 Abs. 1 S. 1; 662 ff. BGB). Hier wird im Nachhinein ein Auftragsverhältnis fingiert.[266] Gemäß § 667 BGB hat er das Erlangte herauszugeben. Auch hier gibt ihm das Gesetz einen Ersatzanspruch gegen den Nachlass nach §§ 1979, 1978, 670, 683 BGB, wenn der Erbe den Umständen n...mehr

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§ 8 Aktiv- und Passivprozes... / b) Einzelne Haftungsvoraussetzungen

Rz. 80 Die Haftung des Testamentsvollstreckers hat mehrere Voraussetzungen: Die vom Testamentsvollstrecker zu beachtenden Pflichten ergeben sich sowohl aus dem Willen des Erblassers, als auch aus dem Gesetz gem....mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / 5. Insolvenzantragspflicht

Rz. 453 Den Nachlassgläubigern gegenüber besteht nach § 1980 Abs. 1 S. 1 BGB eine unverzügliche Insolvenzantragspflicht, wenn der Erbe Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung erlangt.[443] Der Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung steht die auf Fahrlässigkeit beruhende Unkenntnis gleich, § 1980 Abs. 2 S. 1 BGB. Fahrlässigkeit ist anzuneh...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / 1. Haftungsausschluss

Rz. 31 Dem Klauselverbot des § 309 Nr. 7b BGB misst der BGH im unternehmerischen Geschäftsverkehr ebenfalls grundlegende Bedeutung bei. Seiner Meinung nach ist ein vollständiger Ausschluss der Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit für sonstige Schäden auch gegenüber einem Unternehmer unzulässig.[54] Der BGH verweist auch in diesem Zusammenhang auf seine Rechtsprechung...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / c) Amtshaftung – Beweislast des Geschädigten für Kausalität

Rz. 415 Amtspflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Erteilung – oder Versagung – der Genehmigung können zu Amtshaftungsansprüchen gem. Art. 34 GG, § 839 BGB führen. Wenn der Nachlassrichter pflichtwidrig eine nachlassgerichtliche Genehmigung erteilt, ohne vorher den Sachverhalt hinreichend aufgeklärt zu haben, trifft den Geschädigten die Beweislast dafür, dass für einen ...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / I. Körperschäden (§ 309 Nr. 7a BGB)

Rz. 7 § 309 Nr. 7a BGB setzt die Verpflichtung aus Nr. 1a des Anhangs der Richtlinie 93/13/EWG um.[12] Durch das Klauselverbot wird der AGB-Verwender daran gehindert, seine Haftung für schuldhaft verursachte Körperschäden auszuschließen oder zu begrenzen. Dies gilt bereits für einfache Fahrlässigkeit. Rz. 8 Die Begriffe Leben, Körper und Gesundheit entsprechen der Terminologi...mehr

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§ 13 Haftungsrechtliche Fragen / III. Anwaltshaftung bei der Begleitung des Notarmandats: das Haftungsprivileg des Notars

Rz. 5 Subsidiäre Haftung des Notars nach § 19 BNotO: Zitat "Verletzt der Notar vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem anderen gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er diesem den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Fällt dem Notar nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen...mehr

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§ 14 Internationales Erbrecht / 13. Wirkung des Europäischen Nachlasszeugnisses

Rz. 128 Dem Zeugnis kommen nahezu die gleichen Wirkungen wie einem deutschen Erbschein zu:mehr

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§ 8 Aktiv- und Passivprozes... / a) Grundlagen der Haftung des Testamentsvollstreckers

Rz. 75 Hat der Testamentsvollstrecker eine schuldhafte Pflichtverletzung begangen, so kann er nach § 2219 BGB haften. Handelt es sich bei dem Testamentsvollstrecker um eine Person mit besonderen Qualifikationen, wie z.B. die eines Rechtsanwaltes, ist der Maßstab dieses Berufes ausschlaggebend. Ist der Testamentsvollstrecker Berufsträger, wie Rechtsanwalt, Notar oder Steuerbera...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / IV. Haftungsausschlüsse und -begrenzungen

Rz. 12 Ein Haftungsausschluss i.S.v. § 309 Nr. 7 BGB liegt vor, wenn der Anspruchsgrund ausgeschlossen und somit die Entstehung des Anspruchs verhindert wird.[22] Dagegen lässt eine Haftungsbegrenzung die Entstehung des Anspruchs dem Grunde nach unberührt und beschränkt lediglich den Umfang der Haftung.[23] § 309 Nr. 7 BGB verbietet jegliche Art von Haftungsausschlüssen oder...mehr

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§ 3 Der Miterbe / d) Sachmängelhaftung

Rz. 343 Nacherfüllung Ein Miterbe kann nach §§ 2042 Abs. 2, 757, 437, 439 BGB Nacherfüllung verlangen, wenn ein ihm übertragener Nachlassgegenstand sich als mangelhaft heraus stellt. Der Nacherfüllungsanspruch hat Vorrang vor den anderen Gewährleistungsrechten des erwerbenden Miterben. Er kann entweder Nachbesserung oder Neulieferung verlangen, § 439 BGB. Eine Neulieferung dü...mehr

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§ 5 Ansprüche des Erben – N... / 3. Muster

Rz. 180 Muster 5.16: Klage gegen den nicht befreiten Vorerben wegen eines Verstoßes gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung Muster 5.16: Klage gegen den nicht befreiten Vorerben wegen eines Verstoßes gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung An das Landgericht – Zivilkammer – Klage des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: _______________...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / A. Bedeutung

Rz. 1 Gemäß § 309 Nr. 4 BGB sind Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, durch die der Verwender von der gesetzlichen Obliegenheit[1] freigestellt wird, den anderen Vertragsteil zu mahnen oder ihm eine Frist für die Leistung oder Nacherfüllung zu setzen. Rz. 2 Die gesetzliche Obliegenheit, den anderen Vertragsteil zu mahnen, enthält § 286 Abs. 1 BGB. Nach ...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / IV. Schadensersatz

Rz. 159 Bei der Ausübung der elterlichen Sorge haben die Eltern gegenüber dem Kind für die Sorgfalt einzustehen, die sie in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegen (diligentia quam in suis). § 1664 Abs. 1 BGB stellt eine eigenständige Anspruchsgrundlage dar, aus der Schadensersatzansprüche des Kindes gegen seine Eltern abgeleitet werden können.[554] Wegen seiner familienr...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / cc) Unverschuldetes Versagen der Eltern

Rz. 202 Auch bei einem unverschuldeten Versagen [720] der Eltern greift die Schutznorm des § 1666 BGB ein, was durch die Neufassung von § 1666 BGB noch klarer herausgestellt wurde. Typische Beispielsfälle – die Grenzen zur Vernachlässigung können teilweise fließend sein – sind etwa:mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / 1. Amtshaftung

Rz. 11 Im Rahmen der zivilrechtlichen Verantwortlichkeit stehen vordringlich Amtspflichtverletzungen in Rede, wobei gem. § 839 Abs. 1, S. 2 BGB, Art. 34 S. 1 GG die Haftungsüberleitung zunächst auf den Anstellungsträger[56] erfolgt und von dort gegenüber dem konkret handelnden Mitarbeiter der Jugendhilfe ein Regress nur unter den Voraussetzungen dessen Vorsatz oder einer gro...mehr

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / V. Hemmung der Verjährung durch Einlegen einer Klage

Rz. 145 Beispiel: Abwandlung Der Gegner hat nach Ansicht des Mandanten keine ausreichende Auskunft erteilt und bittet den Rechtsanwalt R Klage einzureichen. Was hat Rechtsanwalt R zur Vermeidung einer Haftung zu beachten? Rz. 146 Die häufigste Art der Verjährungshemmung ist das Einlegen einer Klage. Doch auch hier lauern einige Gefahren. Die Hemmung beginnt mit der Klageeinrei...mehr

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§ 6 Vollstreckungsrecht / B. Schuldhafter Verstoß

Rz. 27 Die Verhängung von Ordnungsmitteln erfordert – wie bereits nach bislang geltendem Recht – einen schuldhaften Verstoß gegen die gerichtliche Entscheidung bzw. den gerichtlich gebilligten Vergleich.[76] Die mithin – objektiv – erforderliche Zuwiderhandlung muss dem Verpflichteten nachgewiesen werden. Insoweit ist auch dann der Vollbeweis zu führen, wenn der Titel im ein...mehr

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§ 2 Durchsetzung der erbrec... / dd) Motivirrtum

Rz. 169 Gemäß § 2078 Abs. 2 Alt. 1 BGB ist ein Motivirrtum gegeben, wenn der Erblasser durch die irrige Annahme oder Erwartung des Eintritts oder Nichteintritts eines Umstands zu seiner Verfügung bestimmt worden ist. Im Gegensatz zu einer Anfechtung nach den §§ 119 ff. BGB handelt es sich bei einem Motivirrtum grundsätzlich hinsichtlich jeden Beweggrundes um einen beachtlich...mehr

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Jansen, SGB IV § 7e Insolve... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 35 Cisch/Ulbrich, Flexi-Gesetz II: Licht und Schatten, BB 2009 S. 550. Frank, Sozialrechtliche Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen, ZRP 2008 S. 255. Hanau/Veit, Neues Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze, NJW 2009 S. 182. Kothe-Heggemann, Anmerkung zum Urteil des BAG vom 23...mehr

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AGS 12/2016, Aufhebung der ... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde des Klägers ist zulässig und begründet. Mit der vom LAG gegebenen Begründung durfte die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des ArbG nicht zurückgewiesen werden. Die Entscheidung des LAG stellt sich auch nicht aus anderen Gründen als richtig dar (§ 577 Abs. 3 ZPO). Auf der Grundlage der bislang vom LAG getroffenen Feststellungen ist der ...mehr

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zfs 12/2016, Das Überholen ... / II. Feststellungen des Gerichts

Die Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen bei einer Ahndung wegen verbotswidrigem Überholen mit Gefährdung sind obergerichtlich geklärt. Im Detail: a) Nach § 5 Abs. 1 und 2 StVO darf nur überholen, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Um nachträglich beurteilen zu können, ob ein Überho...mehr

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zfs 12/2016, Sorgfaltspflic... / 2 Aus den Gründen:

" … Soweit die Bekl. meinen, der streitgegenständliche Unfall stelle auf Seiten des Bekl. zu 1) ein unabwendbares Ereignis i.S.d. § 17 Abs. 3 StVG dar, kann dem nicht gefolgt werden. Unabwendbar ist ein Unfall nur dann, wenn er auch durch äußerste mögliche Sorgfalt nicht hätte abgewendet werden können, wobei auf das Verhalten eines Idealfahrers – erheblich über dem Maßstab d...mehr

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§ 11 Wirkungen der Anordnung / I. Verlust der Verwaltungs- und Verfügungsmacht des Erben

Rz. 16 Mit der Anordnung der Nachlassverwaltung verliert der Erbe (ebenso der Testamentsvollstrecker[23] und der Nachlasspfleger) die Befugnis, den Nachlass zu verwalten und über ihn zu verfügen, § 1984 Abs. 1 BGB. Die Befugnisse gehen auf den Nachlassverwalter über. In entsprechender Anwendung des § 81 Abs. 1 InsO sind Verfügungen, die der Erbe nach der Anordnung der Nachla...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / VIII. Rückkaufswert

Rz. 432 Lässt sich aus den Unterlagen feststellen, dass der Erblasser in der Vergangenheit eine Kapitallebensversicherung oder eine private Rentenversicherung gekündigt hat und der Rückkaufwert ausgezahlt wurde, lohnt eine Prüfung, ob die Höhe richtig berechnet wurde. Rz. 433 Der BGH hat bei den verwendeten Verträgen Klauseln zum Rückkaufswert und zu den Abschluss- und Storno...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / e) Versicherungsschutz

Rz. 328 Soweit die gesetzliche Haftung des Nachlasspflegers wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten betroffen ist, lässt sich das Risiko durch den Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung minimieren. Der Versicherer ist nur dann nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich und widerrechtlich den bei dem Dritten einge...mehr

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§ 27 Haftung des Nachlasspf... / 3. Verschulden

Rz. 12 Eine Haftung setzt Verschulden hinsichtlich der Pflichtverletzung voraus. Der Nachlasspfleger hat nicht nur Vorsatz, sondern auch (leichte) Fahrlässigkeit zu vertreten; er hat die Sorgfalt anzuwenden, die von einem verständigen Menschen zu erwarten ist, wobei darauf abzustellen ist, welcher Wissensstand und welche Sorgfalt nach dem Lebenskreis, den Lebensumständen und...mehr

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§ 29 Haftung des sonstigen Pflegers

Rz. 1 Ergänzungspfleger (§ 1909 BGB), Abwesenheitspfleger (§ 1911 BGB),[1] Pfleger für eine Leibesfrucht (§ 1912 BGB), Pfleger für unbekannte Beteiligte (§ 1913 BGB), Pfleger für gesammeltes Vermögen (§ 1914 BGB) sowie die Besonderen Vertreter für Grundstückssachen (siehe § 24) haben ebenfalls über §§ 1915 Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m. § 1833 BGB für Pflichtverletzungen in ihrem Ve...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / I. Fortführung, Gefahrerhöhung und Obliegenheiten

Rz. 133 Eine etwaig bestehende Wohngebäudeversicherung endet nicht mit dem Tod des Erblassers. Der Nachlasspfleger sollte auf jeden Fall versuchen, eine Gebäudeversicherung fortzuführen, da im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung das versicherte Interesse fortbesteht. Wie bei der Hausratversicherung ist auch hier der Versicherer wegen der damit verbundenen eventuellen Gef...mehr

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§ 2 Sicherung und Verwaltun... / 1. Gegenstand und Dauer der Verjährung

Rz. 89 Die Verjährung richtet sich nach §§ 194 ff. BGB: Die Regelverjährung beträgt drei Jahre, § 195 BGB. Bei Rechten an einem Grundstück sind es zehn Jahre, § 196 BGB. Ausnahmsweise gilt nach § 197 BGB eine dreißigjährige Verjährungsfrist, u.a. für Herausgabeansprüche aus Eigentum und anderen dinglichen Rechten sowie für rechtskräftig festgestellte Ansprüche. Die regelmäßig...mehr

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zfs 11/2016, Aktuelle Recht... / XI. Quotenbildung bei grober Fahrlässigkeit

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zfs 11/2016, Aktuelle Recht... / 1

Das reformierte Versicherungsvertragsgesetz 2008 (VVG) hat sich in der Praxis bewährt. Auch die von einigen Richtern und Versicherern befürchtete Prozessflut wegen der Quotenbildung bei grober Fahrlässigkeit ist nicht eingetreten. Im Gegenteil, viele Versicherungsnehmer, denen grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen wurde, haben sich mit einer Quote einverstanden erklärt, während d...mehr

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zfs 11/2016, Keine Verletzu... / 2 Aus den Gründen:

" … 1. Die Feststellungsklage ist zulässig." Das gem. § 256 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse liegt vor. Zwar fehlt ein solches im Interesse der endgültigen Klärung des Streitstoffs in einem Prozess regelmäßig dann, wenn (bereits) eine Leistungsklage möglich und zumutbar ist. … Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht ausnahmslos. Ein Feststellungsinteresse wird ausnahmsweis...mehr

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zfs 11/2016, Aktuelle Recht... / XII. Quotenbildung bei Obliegenheitsverletzungen

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zfs 11/2016, Aktuelle Recht... / IX. Übergangsregelungen nach Art. 1 EGVVG

Die Rechtsfolgen eines im Jahr 2009 erklärten Rücktritts des Versicherers von einem im Jahr 2007 geschlossenen Versicherungsvertrag richten sich nach dem VVG 2008. Der Kläger hatte bei Abschluss eines Krankheitskosten-Versicherungsvertrags über einen Makler mehrere Vorerkrankungen angegeben, die zur Vereinbarung von Risikozuschlägen führten. Nicht genannt hatte er bereits vo...mehr

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zfs 11/2016, Aktuelle Recht... / 1. Vertragsanpassung

Wenn der Versicherer von der Möglichkeit der Vertragsanpassung nach Art. 1 Abs. 3 EGVVG keinen Gebrauch gemacht hat, kann er sich nicht auf Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung berufen. Eine geltungserhaltende Reduktion auf den zulässigen Inhalt ist unzulässig. Der Versicherer kann sich wohl auf grobe Fahrlässigkeit gem. § 81 Abs. 2 VVG oder Gefahrerhöhung (§§ 23 ...mehr

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zfs 11/2016, Aktuelle Recht... / X. Belehrung über Obliegenheiten durch den Versicherer gem. § 19 Abs. 5 S. 1 VVG

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zfs 11/2016, Aktuelle Recht... / XVI. Hinweispflichten (§ 19 VVG)

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zfs 11/2016, Parteiverrat g... / A. Übersicht über die im Verkehrsrecht relevanten Fallkonstellationen des Parteiverrats

Dem Straftatbestand des Parteiverrats gem. § 356 StGB kommt in der Praxis des mit dem Verkehrsrecht befassten Rechtsanwalts mit verschiedenen, häufig vorkommenden Konstellationen eine relativ große Bedeutung zu.[1] So liegt ein Parteiverrat vor, wenn der Rechtsanwalt den Fahrer und Unfallverursacher im Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren, etwa wegen fahrlässiger Körper...mehr

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zfs 11/2016, Haftungsabwägu... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Haftungsquote von 2/3 ergibt sich im Rahmen der vorzunehmen Abwägung der wechselseitigen Verursachungsbeiträge gem. § 17 Abs. 3 StVG: Einerseits ist dem Zeugen K (als Führer des Lkw des Kl.) eine Missachtung des angemessenen Sicherheitsabstandes infolge eines Aufmerksamkeitsverschuldens vorzuwerfen, als er unachtsam zu dicht auf die vor ihm fahrende Kehrmaschine auff...mehr

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Jansen, SGB VI § 245 Vorzei... / 2.3 Vorzeitige Wartezeiterfüllung nach Abs. 3

Rz. 17 Nach Abs. 3 ist die allgemeine Wartezeit vorzeitig erfüllt, wenn ein Versicherter vor dem 1.1.1992 und nach dem 31.12.1972 infolge eines Unfalls erwerbsunfähig geworden oder gestorben ist und in den letzten 2 Jahren vor Eintritt des Leistungsfalls mindestens 6 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit nachweist. Die vorzeitig...mehr