Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrlässigkeit

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Subjektiver Tatbestand (Vorwerfbarkeit)

Rz. 39 [Autor/Stand] Nach § 382 Abs. 1 AO handelt ordnungswidrig, wer die in den § 31 ZollVG, § 30 ZollV näher bezeichneten Zuwiderhandlungen vorsätzlich oder fahrlässig begeht. Die vorsätzlich begangene Tat (§ 10 OWiG, § 377 Abs. 2 AO) setzt voraus, dass der Täter die zollrechtlichen Pflichten nach Inhalt und Gegenstand kennt und ihnen bewusst zuwiderhandelt oder er das Best...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zusammentreffen mit den §§ 370, 378 AO

Rz. 52 [Autor/Stand] § 382 AO ist bei tateinheitlichem Zusammentreffen gegenüber den Verletzungstatbeständen der vorsätzlichen Hinterziehung nach § 370 AO (aufgrund allgemeiner Konkurrenzregeln) und der leichtfertigen Verkürzung nach § 378 AO (aufgrund der ausdrücklichen Subsidiaritätsklausel in § 382 Abs. 3 AO) subsidiär [2]. Ist eine Verkürzung von Einfuhrabgaben eingetrete...mehr

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Jung, SGB XII § 41 Leistung... / 2.7 Herbeigeführte Bedürftigkeit (Abs. 4)

Rz. 67 Wer die Voraussetzungen für die Gewährung von Grundsicherungsleistungen schuldhaft selbst schafft, kann nicht erwarten, dass er Hilfe aus Mitteln der Allgemeinheit erhält. Deshalb haben Personen keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen, die in den letzten 10 Jahren ihre Bedürftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Hierdurch will der Gesetzg...mehr

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§ 5 Verjährung / (1) Grobe Fahrlässigkeit

Rz. 419 Hinweis Siehe Rdn 342 ff., 348 f., 397; ferner Beispiel 5.5 (Rdn 63). Rz. 420 Nicht nur positive Kenntnis, sondern auch grob fahrlässige Unkenntnis führt seit dem 1.1.2002 auch in älteren Fällen zur Verjährung. Rz. 421 Während für rechtsmissbräuchliches Verhalten bei der Kenntnisnahme vor dem 1.1.2002 auf die zuständige Abteilung abzustellen war,[371] kann bei der Beur...mehr

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§ 5 Verjährung / aa) Grob fahrlässige Unkenntnis

Rz. 344 Auch grob fahrlässige Unkenntnis von Schaden und Schädiger setzt die Verjährung in Lauf. Die Rechtsprechung zu § 852 BGB a.F. hatte die grob fahrlässige Unkenntnis generell nicht in den Verjährungslauf einbezogen und nur die missbräuchliche Nichtkenntnis der verlangten Kenntnis gleichgesetzt (siehe Rdn 328 f.). Eine Schadenersatzforderung verjährte ohne positive Kenn...mehr

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§ 5 Verjährung / bb) Drittleistungsträger

Rz. 348 Grob fahrlässige Unkenntnis schadet auch Drittleistungsträgern (z.B. Sozialversicherung, Sozialhilfeträger, beamtenrechtlicher Dienstherr). Nachdem in der Gesetzesbegründung auch das Vertrauen in das Nichtverfolgen von Ansprüchen (u.a. auch mit Blick auf die stark verkürzte Verjährung eines möglichen Gesamtschuldnerausgleiches) und die Dispositionsfreiheit des Schade...mehr

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§ 5 Verjährung / (b) Neues Recht

Rz. 51 Das durch das Schuldrechtmodernisierungsgesetz geänderte Verjährungsrecht sanktioniert grobe Fahrlässigkeit bei der Wahrnehmung des Ersatzanspruches (§ 199 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. BGB). Die Verjährungsfrist würde danach mit dem auf den 28.6.1999 folgenden Jahresende (§ 199 Abs. 1 BGB) begonnen und mit dem Ablauf des Jahres 2002 (Jahresultimo) geendet haben.mehr

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§ 5 Verjährung / b) § 199 BGB

Rz. 286 Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, wenn (kumulativ) aa) Entstehung Rz. 287 Entstanden ist der S...mehr

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§ 5 Verjährung / III. Kenntnis

Rz. 323 § 199 BGB – Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Höchstfristen (1) Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in demmehr

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§ 5 Verjährung / a) Jahresultimo

Rz. 282 Nach § 852 Abs. 1 BGB a.F. begann die Verjährungsfrist mit positiver Kenntnis des Verletzten vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen und endete exakt 36 Monate ab dem auf die Kenntnisnahme folgenden Tag (§§ 187 ff. BGB),[223] spätestens aber 30 Jahre ab dem Unfalltag. Der Fristbeginn ist seit dem 1.1.2002 auf das Jahresende verschoben. Rz. 283 Endet die Verjä...mehr

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§ 5 Verjährung / I. Altfall vor dem 1.1.2002

Rz. 275 Auch für Schadenfälle, die sich vor dem 1.1.2002 ereigneten, gilt ab dem 1.1.2002 das neue Verjährungsrecht unter Beachtung der Übergangsvorschriften, u.a. Art. 229 § 6 Abs. 4 EGBGB. Rz. 276 Die 3-Jahresfrist (§ 195 BGB) ist nur dann ab dem 1.1.2002 zu berechnen, wenn der Ersatzgläubiger in diesem Zeitpunkt (Sylvester 2001) gemäß § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB Kenntnis von se...mehr

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§ 5 Verjährung / 1. Beginn

Rz. 279 § 199 BGB – Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Verjährungshöchstfristen (1) Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in demmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (a) Obliegenheit

Rz. 353 Den Geschädigten trifft nach Eintritt des schädigenden Ereignisses die Obliegenheit, den Schaden abzuwenden oder zu mindern (§ 254 Abs. 2 S. 1 BGB). Dabei findet § 278 BGB entsprechende Anwendung (§ 254 Abs. 2 S. 2 BGB).[314] Rz. 354 Bei der weiteren Schadenentwicklung und -abwicklung hat sich das verletzte Kind ein vorwerfbares Fehlverhalten (wie Verjährenlassen, Unt...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (c) Verantwortungsmaßstab

Rz. 306 Der Sorgfaltsmaßstab des Erfüllungsgehilfen richtet sich grundsätzlich nach der Stellung des Schuldners [244] (und damit nach den rechtlichen Aspekten, die für das Kind, an dieser Stelle dessen Schuld- und Deliktsfähigkeit unterstellt, gelten): Ob der Erfüllungsgehilfe sich also schuldhaft verhalten hat, richtet sich nach dem Verschuldensmaßstab, der für den Schuldner...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Tatsachenvortrag und richterliche Rechtskenntnis

Rz. 239 Nach althergebrachter Rechtssitte (nach römischer Rechtsregel "Da mihi factum, dabo tibi ius",[177] siehe § 138 ZPO) sollte es im Zivilprozess genügen, vor Gericht lediglich den Sachverhalt darzustellen und auf korrekte richterliche Rechtsanwendung ("curia novit iura"[178]) zu vertrauen, ohne dass es der Erläuterung seitens der Prozessparteien zu juristischen Auslegu...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Vertragsschluss

Rz. 434 Hat die den Abschluss eines Abfindungsvertrages anbietende Partei zum Zwecke der Vertragserfüllung einen Scheck[388] mit der Bestimmung übergeben, dass er nur bei Annahme des Vertragsangebotes eingelöst werden darf und hat sie gleichzeitig auf eine Annahmeerklärung der Gegenseite verzichtet, ist bereits in der widerspruchslos erfolgenden Einlösung des Schecks die Ann...mehr

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§ 5 Verjährung / 2. Synopse (§§ 199 BGB ff.)

Rz. 16 Synoptische Darstellung der Rechtsänderungen des Verjährungsrechtes im BGB seit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz: Übersicht 5.1: Synopse Verjährungsrecht vor und nach der Schuldrechtsreform zum 1.1.2002mehr

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Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 2.3.1 Vertrauensschutz (Abs. 2)

Rz. 12 Die grundsätzlich zulässige Rücknahme wird durch den Vertrauensschutz in den wirksamen und bestandskräftigen VA rechtlich begrenzt. Geschützt wird im Interesse der Rechtsbeständigkeit die subjektive Vorstellung des Begünstigten, dass der VA bei unveränderter Sach- und Rechtslage mit dem ihm bekannt gegebenen (§ 39 Abs. 1 Satz 2) oder umgedeuteten (§ 43) Inhalt rechtmä...mehr

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Jansen, SGB X § 48 Aufhebun... / 2.5.2 Änderung zuungunsten des Betroffenen, Verletzung von Mitteilungspflichten (Abs. 1 Satz 2 Nr. 2)

Rz. 40 Ein VA wird zulasten des Betroffenen mit Rückwirkung regelmäßig dann aufgehoben, wenn dieser einer durch Rechtsvorschrift vorgeschriebenen Pflicht zur Mitteilung wesentlicher für ihn nachteiliger Änderungen der Verhältnisse vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachgekommen ist. Der Tatbestand für eine rückwirkende Aufhebung setzt neben der objektiven Verletzung eine...mehr

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Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 45 Altmann, Rückforderung von Leistungen zur sozialen Sicherung von Pflegepersonen, NZS 2009 S. 665. Bieback, Probleme der Einjahresfrist bei der Rücknahme, SGb 1995 S. 141. Dörr, Rücknahme oder Aufhebung von Verwaltungsakten, RVaktuell 2008 S. 319. ders., Bescheidkorrektur post mortem (Rentenversicherung), SGb 2012 S. 9. ders., Bescheidkorrektur, Rückforderung, sozialrechtl...mehr

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Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 2.5 Rücknahmeverfahren und Rechtsbehelfe, Beweislast

Rz. 32 Die Rücknahme erfolgt durch einen VA (Rücknahmebescheid), dem im Regelfall ein Verwaltungsverfahren vorangeht. Dieses kann nach pflichtgemäßem Ermessen von Amts wegen eingeleitet werden (§ 18 Satz 1). Der rechtswidrig Begünstigte ist grundsätzlich vor Erlass des Rücknahmebescheides anzuhören, wenn nicht der Ablauf einer der in Abs. 3 oder 4 genannten Fristen droht (§ ...mehr

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Jansen, SGB X § 48 Aufhebun... / 2.5.4 Bösgläubigkeit bei Ruhen und Wegfall des Anspruchs (Abs. 1 Satz 2 Nr. 4)

Rz. 52 Der VA mit Dauerwirkung soll auch dann rückwirkend aufgehoben werden, wenn der Betroffene wusste oder nicht wusste, weil er die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat, dass der Anspruch des VA kraft Gesetzes zum Ruhen gekommen oder ganz oder teilweise weggefallen ist. Rz. 53 Diese Bösgläubigkeit in den materiellen Bestand des Anspruchs und damit...mehr

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Jansen, SGB X § 41 Heilung ... / 2.1.3 Nachträgliche Anhörung (Nr. 3)

Rz. 21 Die Verpflichtung zur Anhörung folgt aus § 24 (vgl. Komm. dort). Die Pflicht zur Anhörung ergibt sich insbesondere bei Rücknahme- und Entziehungsbescheiden und in Rechte eingreifenden VA (belastende VA, die in Rechte eingreifen, also eine bereits vorhandene Rechtsposition entziehen oder einschränken). Die Anhörung soll grundsätzlich vor dem Erlass des VA stattfinden, ...mehr

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Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 2.3.3 Rückwirkende Rücknahme (Abs. 4)

Rz. 26 Die Fälle, in denen eine rückwirkende Rücknahme rechtswidrig begünstigender VA möglich ist (Rückwirkungsgründe), sind in Abs. 4 Satz 1 für VA mit und ohne Dauerwirkung abschließend aufgezählt. Es sind dies alternativ die auch den Vertrauensschutz ausschließenden Gründe des Abs. 2 Satz 3, ferner die ausdrücklich durch Verweisung auf Abs. 3 Satz 2 genannten Fälle der Wi...mehr

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Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 2.3 Rücknahme nach Ermessen

Rz. 9 Die Rücknahme nach § 45 steht, anders als in den Fällen des § 44, grundsätzlich im Ermessen der Behörde, wie sich aus der Verwendung des Wortes "darf" ergibt, so dass die Behörde nicht zur Rücknahme verpflichtet ist (hieran zweifelnd und wohl zu einer bloßen Handlungsermächtigung tendierend: BSG, Urteil v. 25.6.1986, 9a RVg 2/84, SozR 1300 § 45 Nr. 24, wie hier aber di...mehr

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Jansen, SGB X § 44 Rücknahm... / 2.2.4 Ausnahme von rückwirkender Aufhebung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 21 Der Leistungsträger ist befugt, die Aufhebung nur mit Wirkung für die Zukunft vorzunehmen, wenn der Betroffene vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat, auf denen der VA beruht. Fahrlässigkeit (auch gröbste) reicht nicht aus. In diesen Fällen beruht der fehlerhafte VA auf von dem Betroffenen selbst gesetzten Ursachen, so dass sich das spätere Übe...mehr

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Jansen, SGB X § 41 Heilung ... / 2.1.2 Nachträgliche Begründung (Nr. 2)

Rz. 15 Auch die für schriftliche oder elektronische oder entsprechend bestätigte VA nach § 35 erforderliche Begründung, die an sich dem VA beizufügen oder auf Aufforderung nachzuholen ist (§ 35 Abs. 3), kann noch nachgeholt werden. Hierbei kann es sich nur um eine Begründung an sich handeln, denn nur diese gehört zu den Form- oder Verfahrensfehlern bei Erlass des VA. Auch ei...mehr

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Jansen, SGB X § 48 Aufhebun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 66 Benz, Aufhebung von Verwaltungsakten mit Dauerwirkung nach § 48 Abs. 3 SGB X, WzS 1985 S. 65. Bienert, Zur Rückforderung von überbezahltem Arbeitslosengeld bei Leistung für "falsche Zeiträume", info also 2015 S. 53. Conradis, Die Durchbrechung bestandskräftig belastender Verwaltungsakte – insbesondere § 44 SGB X, ASR 2010 S. 249. Dahm, Verfassungskonforme Anwendung des §...mehr

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§ 6 Exkurs: Zentrale Änderu... / 2. Gutgläubiger Einbau durch den Käufer

Rz. 13 § 439 Abs. 3 S. 2 BGB setzt die vom EuGH vorgegebene Beschränkung des Aufwendungsersatzanspruchs auf Fälle um, in denen der Käufer die Kaufsache gutgläubig eingebaut hat:[12] § 442 Abs. 1 BGB ist gemäß § 439 Abs. 3 S. 2 BGB mit der Maßgabe anzuwenden, dass für die Kenntnis des Käufers an die Stelle des Vertragsschlusses der Einbau oder das Anbringen der mangelhaften S...mehr

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zerb 3/2018, Verwirkung des... / Aus den Gründen

Die zulässige Klage ist teilweise begründet. Die Klägerinnen haben einen Anspruch gegen die Beklagte aus §§ 2218, 666, 260 Abs. 2 BGB auf Eidesstattliche Versicherung, dass die Beklagte nach bestem Wissen die Angaben im Nachlassverzeichnis so vollständig angegeben hat, wie sie dazu imstande war. (...) Der Zahlungsantrag ist teilweise begründet. Die Klägerinnen haben einen Anspr...mehr

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Bußgelder und andere Strafe... / 2 Bemessungsregeln

Jede Aufsichtsbehörde hat sicherzustellen, dass die Verhängung von Geldbußen für Verstöße gegen die DSGVO in jedem Einzelfall wirksam, verhältnismäßig und abschreckend ist. Geldbußen werden je nach den Umständen des Einzelfalls zusätzlich zu den Anweisungen und Verwarnungen nach Art. 58 Abs. 2 DSGVO verhängt oder auch anstelle solcher Maßnahmen (Art. 83 Abs. 1 DSGVO). Bei der...mehr

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zerb 3/2018, Mediation in E... / a) Einstieg und Vorbereitung

Bevor eine Mediation durchgeführt werden kann, müssen sich die Konfliktparteien zunächst aktiv für das Verfahren entscheiden bzw. durch vertragliche Klauseln verpflichtet sein, den Konflikt im Wege einer Mediation zu klären. Besteht Einigkeit über die Durchführung des Mediationsverfahrens, ist zu klären, ob die Parteien die Mediation alleine oder mit Unterstützung einer Inst...mehr

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zfs 3/2018, Rückwirkender L... / 2 Aus den Gründen:

" … Das LG hat die Klage zu Recht abgewiesen. Die Feststellung, dass der rückwirkende Leistungsausschluss unwirksam ist und der Krankenversicherungsvertrag zu unveränderten Bedingungen fortbesteht, kann nicht getroffen werden. Als Folge besteht auch kein Anspruch der Kl. auf Zahlung i.H.v. 3.963,36 EUR, bezogen auf Rechnungen, die die ausgeschlossenen Leistungen betreffen." 1...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vertragsschluss: Aufgaben des Verwalters

Leitsatz Legt der Verwalter den Wohnungseigentümern lediglich ein Angebot zur Beschlussfassung über einen Vertragsschluss vor, obwohl es sich um Instandsetzungsmaßnahmen größeren Ausmaßes handelt, handelt er pflichtwidrig. Liegt nur ein Angebot vor, könnten aber mehr eingeholt werden, darf der entsprechende Beschlussvorschlag nicht auf die Tagesordnung gesetzt werden. Normenk...mehr

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Sommer, SGB XI § 121 Bußgel... / 2.1 Begriffsdefinitionen

Rz. 2 Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig gegen die in Abs. 1 Nr. 1 bis 7 aufgeführten Vorschriften des Elften Buches zuwiderhandelt. Vorsätzlich handelt, wer sich der Ordnungswidrigkeit seines Handelns bewusst ist und in dieser Kenntnis so handelt. Leichtfertiges Handeln liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wor...mehr

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zfs 2/2018, Haftungsabwägun... / 2 Aus den Gründen:

[10] "… B. Die Entscheidung des LG erweist sich – nach abweichender rechtlicher Beurteilung durch den Senat – als nicht überzeugend, soweit der Kl. jeglicher Ersatz für Sach- und Vermögensschäden, sowie jegliche Entschädigung für Personenschäden versagt wurden. Unrichtig sind insbesondere einerseits die Bemessung und Begründung eines zur Alleinhaftung führenden. Mitverschuld...mehr

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zfs 2/2018, Regress wegen u... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Kl. hat gegen die Bekl. einen Regressanspruch, § 426 Abs. 1 BGB. Im Innenverhältnis zur Bekl. ist die Kl. leistungsfrei geworden, weil sie in den Versicherungsbedingungen festgelegte Obliegenheiten verletzt hat. Sie hat den Pkw in alkoholisiertem Zustand geführt und sich nach dem Unfallereignis unerlaubt vom Unfallort entfernt." Die darin liegenden Verletzungen ihrer ...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 3.2.2 Zur "taktischen Ausschlagung" des Ehegatten

Ob der überlebende Ehegatte ausschlägt und die "güterrechtliche Lösung" wählt, setzt eine Interessenabwägung voraus. Diese steht im Fall der Erbeinsetzung unter dem Zeitdruck der Frist des § 1944 BGB. Nur eingeschränkt gilt dies beim Vermächtnis; hier kann es aber zu einer Fristsetzung durch den Erben gem. § 2307 Abs. 2 BGB kommen. Erbschaft und Vermächtnisanspruch werden sog...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. ABC der Einzelfälle

Rz. 75 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Abfindungen Abfindungen im Rahmen von Vermögensauseinandersetzungen (zB Erbschaft oder Ehescheidung) sind nicht zwangsläufig (BFH 185, 409 = BStBl 1998 II, 605 mwN; BFH 229, 272 = BStBl 2010 II, 747; > Rz 75 Vermögensbereich ). Die Ablösung künftigen Unterhalts des geschiedenen Ehegatten ist – sofern die Voraussetzungen für den Abzug als SA (s...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.4.4 Zuschläge bei Verletzung der Dokumentationspflicht, Abs. 4

Rz. 102 § 162 Abs. 4 AO enthält besondere Sanktionen für die Verletzung der Dokumentationspflicht nach § 90 Abs. 3 AO, die neben die Rechtsfolgen nach Abs. 3 treten.[1] Diese Sanktionen haben z. T. Straf-, z. T. Erzwingungscharakter; zusätzlich soll auch ein Vorteil des Stpfl. abgeschöpft werden. Es handelt sich bei den Zuschlägen nicht um "Strafen" i. S. d. StGB und der StP...mehr

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Jung, SGB XII § 95 Feststel... / 2.2.3 Verfahrensfristen

Rz. 8 Für Fristen enthalten Satz 2 und 3 Regelungen. Hierunter fallen nur Verfahrensfristen, wofür systematische Erwägungen sprechen, da Satz 3 ausdrücklich von Verfahrensfristen spricht. Zunächst bestimmt Satz 2, dass der Ablauf der Fristen, die ohne Verschulden (Vorsatz und Fahrlässigkeit) des Sozialhilfeträgers verstrichen sind, nicht gegen ihn wirkt. Diese Regelung hat B...mehr

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Schell, SGB IX § 130 Außero... / 2.4.3 Katalog der Kündigungstatbestände des Satzes 2

Rz. 11 Satz 2 konkretisiert die Anforderungen an eine "grobe Pflichtverletzung" anhand von nicht abschließend geregelten Fallgruppen. Unter Beachtung der Unzumutbarkeit eines Festhaltens an den Vereinbarungen und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sind die Tatbestände des Satzes 2 unwiderlegbare Vermutungsregelungen, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Neben d...mehr

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§ 4 Ehe / b) Wegfall der Haftungsbeschränkung des § 1359 BGB

Rz. 139 Durch die Trennung entfällt die Haftungserleichterung des § 1359 BGB, wonach die Ehegatten bei Erfüllung der sich aus dem ehelichen Verhältnis ergebenden Verpflichtungen nur für diejenige Sorgfalt einzustehen haben, die sie in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegen. Rz. 140 § 1359 BGB beinhaltet eine Einschränkung des üblichen Haftungsmaßstabs des § 276 BGB. Letzt...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / b) Haftung der Partner untereinander

Rz. 182 Da die nichteheliche Lebensgemeinschaft durch die enge und persönliche Verbundenheit der Partner zueinander geprägt ist, ist allgemein anerkannt, dass die Partner einander nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haften. Näher begründet wird dies mit der Annahme einer stillschweigenden Vereinbarung über eine Haftungsbegrenzung im Rahmen des § 277 BGB [163] oder mit de...mehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / 5. Mögliche externe Unterstützung

Rz. 42 Auf dem Gebiet des Rechtes der Fahrerlaubnis geht es häufig nicht nur um die Kenntnis von Rechtsnormen und die Rechtsanwendung, sondern meistens ist die Unterstützung durch Sachverständige erforderlich. Dies gilt beispielsweise für angewandte Messverfahren. Hierzu kann bei der Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage eingeholt werden, um die Kostenübernahme nach de...mehr

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§ 4 Ehe / IV. Haftungsbeschränkung, § 1359 BGB

Rz. 70 § 1359 BGB schränkt den üblichen Haftungsmaßstab des § 276 BGB ein. Letzterer schreibt eine Haftung bereits dann vor, wenn die betreffende Person die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat. Gemäß § 1359 BGB hingegen wird die Sorgfalt nicht objektiv, sondern subjektiv für den Schuldner bestimmt[82] und lediglich durch § 277 BGB (Haftung wegen grober ...mehr

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§ 16 Entschädigung im straf... / B. Ausnahmen von der Entschädigungspflicht

Rz. 3 Von der grundsätzlichen Entschädigungspflicht nach § 2 StrEG sieht das Gesetz drei Ausnahmen vor: Rz. 4 Während nach § 2 StrEG in den Konstellationen des Freispruchs, der Verfahrenseinstellung und der Nichteröffnung des Hauptv...mehr

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§ 6 Das "Punktsystem", Fahr... / A. Verkehrszentralregister/Fahreignungsregister – Grundlagen und Zweckbestimmung

Rz. 1 Die Regelungen zum Verkehrszentralregister, die bis zum 30.4.2014 galten und im Rahmen von Übergangsfristen für Alteintragungen bis zum 30.4.2019 zur Anwendung kommen, sind im IV. Abschnitt des Straßenverkehrsgesetzes, §§ 28 bis 30 c StVG a.F., geregelt. Zusätzlich sind in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Regelungen hierzu getroffen in den §§ 59 bis 64 FeV a.F. Das Ve...mehr

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§ 14 Das Fahrverbot / 2. Geschwindigkeitsüberschreitung

Rz. 40 Nicht allein die Höhe der Überschreitung der Geschwindigkeit ist maßgebend, sondern die Gesamtumstände müssen berücksichtigt werden. Ein grober Verstoß kann im Einzelfall entfallen, wenn die Messung unmittelbar hinter dem Ortseingangsschild durchgeführt wurde.[60] Auch bei dem durch einfache Fahrlässigkeit begründeten Übersehen eines Verkehrsschildes kann das subjekti...mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / IV. Hinweise zum Anwaltsregress und Rechtsschutzversicherung

Rz. 39 Die Verjährung eines gegenüber dem Rechtsanwalt gerichteten Ersatzanspruchs beginnt, wenn der Mandant den Schaden und die Pflichtwidrigkeit des Rechtsanwalts erkannt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht erkannt hat. Rät der Rechtsanwalt zur Fortsetzung des Rechtsstreits, hat der Mandant in der Regel auch dann keine Kenntnis von der Pflichtwidrigkeit seines Rechtsa...mehr