Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrerlaubnis

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§ 20 Vorbereitungsmöglichke... / B. Verkehrspsychologische MPU-Beratungen

Rz. 5 Die vom Strafrichter verhängte Entziehung der Fahrerlaubnis und die Festlegung einer Sperrfrist (§ 69a StGB) für deren Neuerteilung ist rechtssystematisch eine "Maßnahme der Sicherung und Besserung". Bei den Betroffenen wird sie jedoch in aller Regel als zusätzliche Strafe oder "Denkzettel" aufgefasst. Dass hier eine persönliche Krise oder Problematik unterstellt wird,... mehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / 3. Information über mögliche Begutachtung für Fahreignung

Rz. 29 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.5: Begutachtung für Fahreignung infolge Entzugs der Fahrerlaubnis wg. Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss Aufgrund der Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinwirkung ist im vorliegenden Fall der Entzug der Fahrerlaubnis voraussichtlich nicht abzuwenden. Bei Teilnahme am Straßenverkehr wird d... mehr

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§ 5 "Eignung", "bedingte Ei... / 4. Die "Eignungsbewertung" im Strafverfahren

Rz. 39 Die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB durch den Strafrichter ist eine Maßregel der Besserung und Sicherung. Sie wird in § 69a Abs. 5 StGB ausdrücklich so bezeichnet. Die strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis dient zum einen der Sicherung der Allgemeinheit vor weiteren Gesetzesverletzungen durch den Täter. Zum anderen ist bei der "Gesamtwürdigung der... mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / 1. Anordnung der Teilnahme an Aufbauseminar

Rz. 60 Die Teilnahme an einem Aufbauseminar ist anzuordnen, wenn mehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / IV. Gutachtenausgang

Rz. 123 Grundsätzlich kann ein medizinisch-psychologisches Gutachten positiv oder negativ werden. Ein positives Gutachten lässt die Schlussfolgerung zu, dass bestehende Eignungszweifel nicht (mehr) vorliegen und hat in der Regel die Erteilung der Fahrerlaubnis zur Folge. Ausnahmen müssen von der Fahrerlaubnisbehörde mit objektiven, aktenkundigen Belegen begründet werden. Hie... mehr

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§ 8 Begutachtung für Fahrei... / III. Die einzelnen Begutachtungsanlässe nach FeV

Rz. 18 In Betracht kommen die Anordnung zur Beibringung eines (fach-)ärztlichen Gutachtens sowie die Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens. Beide Maßnahmentypen stehen in einem Stufenverhältnis, d.h. grundsätzlich stellt die ärztliche Begutachtung den geringfügigeren Eingriff in die Rechte des Betroffenen dar. So darf z.B. eine medizinisch-ps... mehr

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§ 5 "Eignung", "bedingte Ei... / II. Die "bedingte Eignung"

Rz. 12 Ist der Bewerber aufgrund körperlicher oder geistiger Mängel nur bedingt oder eingeschränkt zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet, so kann die Fahrerlaubnisbehörde eine entsprechend modifizierte Fahrerlaubnis erteilen, wenn durch entsprechende Auflagen und Beschränkungen das sichere Führen der Kraftfahrzeuge gewährleistet werden kann.[20] Dies bedeutet, dass ein Bewe... mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / 4. Beachtlichkeit von Bußgeldentscheidungen

Rz. 106 Entscheidungen einer Bußgeldbehörde können nur in sehr eingeschränktem Umfang eine Bindung der Fahrerlaubnisbehörde bewirken. Dies folgt daraus, dass im Ordnungswidrigkeitenverfahren weder über die Entziehung der Fahrerlaubnis noch über die Festsetzung einer Sperrfrist für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis entschieden wird. Gemäß § 3 Abs. 4 S. 2 Hs. 2 StVG kann... mehr

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§ 8 Begutachtung für Fahrei... / IV. Das Gutachten mit einem für den Mandanten negativen Ergebnis

Rz. 85 Kommt es aufgrund der BfF zu einem Gutachten mit einem für den Mandanten negativen Ergebnis, so stellt sich für den Betroffenen und den ihn beratenden Anwalt die Frage, wie in diesem Fall zu verfahren ist. Rz. 86 Wird das Gutachten durch den Betroffenen der Fahrerlaubnisbehörde überreicht, gelangt dieses in die Führerscheinakte. Einmal kommt es dann zu einem negativen ... mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / VII. Ungeeignetheit bei Altersabbau

Rz. 129 Auch nicht kompensierbarer Altersabbau kann unter Umständen die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigen. Vorgerückter Altersabbau allein ist jedoch kein Entziehungsgrund. Hohes Alter (z.B. 85 Jahre) kann jedoch nach amtsärztlichem Hinweis die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung rechtfertigen.[112] Indes besteht kein wissenschaftlich gesicherter Erfahrungssat... mehr

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§ 12 Die richtige Verteidig... / 3. Rechtliche Aspekte zu den Tatbeständen des § 69 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 StGB

Rz. 63 Droht, gestützt auf die Tatbestände des § 69 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 StGB, die Entziehung der Fahrerlaubnis, ist zu klären, ob die Voraussetzungen des Tatbestandes vorliegen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf eine mögliche drohende vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis. Rz. 64 Schnell sind die in Betracht kommenden Gründe zur Abwendung einer – vorläufigen – Entziehun... mehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / E. Mobilitätsrecht vs. Verkehrssicherheit

Rz. 56 Ziel der Beurteilung der Kraftfahreignung ist und bleibt es, der Situation der Bürger bezüglich ihres Mobilitätsbedürfnisses und gleichzeitig ihrem Rechtsanspruch auf Sicherheit im Verkehr gerecht zu werden.Diese Kurzbeschreibung der Zielsetzung verdeutlicht das Spannungsfeld, in dem sich Verkehrspsychologen und Verkehrsmediziner während einer Begutachtung befinden. R... mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / 1. Der Umfang der Anfechtung des Urteils durch Revision

Rz. 48 Durch die Revisionsanträge muss unmissverständlich zum Ausdruck gebracht werden, inwieweit das Urteil angefochten wird.[35] Rz. 49 Wichtig ist zu beachten, dass die Revisionsgründe, soweit eine Verfahrensrüge (§ 344 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 StPO) geltend gemacht wird, gem. § 344 Abs. 2 S. 2 StPO nur bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist erklärt werden können. Demgegen... mehr

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§ 18 Die ärztliche Untersuc... / B. Stellung der ärztlichen Untersuchung im Fahrerlaubniswesen

Rz. 4 Die körperliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen spielt eine besonders große Rolle für die Verkehrssicherheit. Nur wer rein physisch dazu in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen oder aufgrund von Hilfsmitteln in die Lage versetzt wird, kann ohne unvertretbar hohes Risiko am Straßenverkehr teilnehmen. Rz. 5 Dabei geht der Gesetzgeber grundsätzlich davon aus,... mehr

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§ 12 Die richtige Verteidig... / 2. Möglichkeiten und Ziel der Verteidigungsstrategie

Rz. 84 Die wichtigsten Aspekte und Möglichkeiten der Verteidigungsstrategie bei drohendem Entzug der Fahrerlaubnis sind mehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / J. Image der MPU

Rz. 237 Im Volksmund wird die Medizinisch-Psychologische Untersuchung oft auch als "Idiotentest" bezeichnet. Dies impliziert nicht nur eine geringschätzige Bewertung der Personen, die sich einer solchen Untersuchung unterziehen müssen, sondern auch eine eher negative Einstellung zur MPU als ein Baustein der Verkehrssicherheitsarbeit selbst. Rz. 238 Um herauszufinden, wie die ... mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / b) Die Begründung des Aussetzungsantrages

Rz. 37 Wesentlicher Aspekt des Antrages auf Aussetzung der Vollziehung ist die Darlegung, dass für die Dauer des Rechtsmittelverfahrens keine Umstände vorhanden sind, die dafür sprechen, dass eine besondere Straßenverkehrsgefährdung zu besorgen ist, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis einstweilen weiter als Fahrzeugführer am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt. Dies kann da... mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / 1. Bei anhängigem Straf- und Bußgeldverfahren

Rz. 95 Der Vorrang des Straf- und Bußgeldverfahrens gegenüber dem verwaltungsrechtlichen Verfahren ist geregelt in § 3 Abs. 3 und 4 StVG. Rz. 96 Während der Anhängigkeit eines Strafverfahrens, in dem die Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 69 StGB in Betracht kommt, darf die Fahrerlaubnisbehörde den Sachverhalt, der Gegenstand des Strafverfahrens ist, in dem Entziehungsverfa... mehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / 3. Sonderfall: fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge

Rz. 136 Die Gruppe der fahrerlaubnisfreien Kraftfahrzeuge nach § 4 FeV umfasst mehr

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§ 5 "Eignung", "bedingte Ei... / 2. Anordnung einer MPU

Rz. 34 § 11 Abs. 3 FeV erlaubt der Fahrerlaubnisbehörde in bestimmten dort aufgezählten Fällen die Anordnung zur Beibringung eines (von der Eingriffsintensität her schwerwiegenderen) medizinisch-psychologischen Gutachtens: Zitat § 11 Abs. 3 FeV Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) ... mehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / I. Ausgangslage

Rz. 16 Bei drohendem Verlust der Fahrerlaubnis ist als wichtigster Aspekt zu prüfen, ob die drohende Führerscheinmaßnahme abgewendet werden kann, etwa durch eine Beratung, Schulung oder ein rechtzeitiges Fahreignungsseminar im Vorfeld. Rz. 17 Geht es um die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, so ist das Zeitmoment von besonderer Bedeutung. Für den Betroffenen ist es wichtig, s... mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / 3. Verwarnung unter Hinweis auf verkehrspsychologische Beratung

Rz. 72 Hat der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe nach Teilnahme an einem Aufbauseminar eine weitere schwer wiegende oder zwei weitere weniger schwer wiegende Zuwiderhandlungen begangen, muss die Fahrerlaubnisbehörde ihn schriftlich verwarnen und ihm nahe legen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen (§ 2a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 StVG)... mehr

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§ 8 Begutachtung für Fahrei... / I. Amtlich anerkannte Begutachtungsstellen für Fahreignung

Rz. 5 Die Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF) bedarf gemäß § 66 Abs. 1 FeV der amtlichen Anerkennung durch die zuständige Landesbehörde. Nunmehr ist in § 66 Abs. 2 FeV i.V.m. Anlage 14 der FeV normiert, unter welchen Voraussetzungen die Anerkennung für die Begutachtungsstelle für Fahreignung möglich ist. Rz. 6 Der amtlichen Anerkennung von Begutachtungsstellen für Fahre... mehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / 4. Information bei Führerscheinmaßnahmen – speziell: älterer Kraftfahrer

Rz. 30 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.6: Informationen für unsere Mandanten bei Beschlagnahme des Führerscheins – Rechtsmittel Oftmals beschlagnahmt die Polizei noch vor Ort den Führerschein. Dies ist möglich, wenn die Voraussetzungen für eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis vorliegen. Dies ist z.B. bei alkoholbedingten Verkehrsunfällen od... mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / III. Ablehnung von beantragten Ausnahmen

Rz. 7 Wird bei einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis dem Antrag des Beschuldigten, bestimmte Kraftfahrzeuge von der Sperre auszunehmen, nicht entsprochen, so kann die Entscheidung evtl. partiell mit der Beschwerde angefochten werden. Rz. 8 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.1: Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis Amtsg... mehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / B. Stellung der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung im Fahrerlaubniswesen

Rz. 10 Der öffentliche Straßenverkehr ist ein sehr komplexes Zusammenspiel vieler verschiedener Teilnehmer und wird aufgrund seines hohen Gefährdungspotenzials stark reglementiert. Zu den wichtigsten Gesetzesgrundlagen zählen das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Hierin ist für alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen bindend festgelegt, wie si... mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / 5. Tatbestände zur Einschränkung und zum Ausschluss des Rechtsschutzes

Rz. 17 Üblicherweise besteht Rechtsschutzdeckung nur für den Versicherungsnehmer und nicht für die ansonsten mitversicherten Personen, auf den der sog. Fußgänger-Rechtsschutz ausgedehnt ist. Rz. 18 Hinweis für die Praxis Die vorstehend genannte Einschränkung bedeutet, dass bei lediglich bestehendem Verkehrs-Rechtsschutz nur der Versicherungsnehmer selbst Anspruch auf Rechtssc... mehr

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§ 5 "Eignung", "bedingte Ei... / 2. Die Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des BtMG

Rz. 66 Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV erfasst alle Betäubungsmittel, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen liegt vor bei nachgewiesener Einnahme dieser Stoffe, wobei ein einmaliger Konsum (selbst wenn kein Zusammenhang zum Straßenverkehr besteht) ausreichend ist. Nach der Rechtsprechung ist Ungeeignetheit gegeben schon nach ... mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / I. Allgemeines

Rz. 17 Anknüpfungspunkt für die Prüfung der Fahreignung ist die Klärung der Frage, ob eine Erkrankung oder ein Mangel nach Anlage 4[18] oder 5 der FeV vorliegt, die bzw. der die Eignung oder die bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen i.S.v. § 11 Abs. 1 S. 2 FeV ausschließt. Dabei setzt die Anlage 4 zur FeV wiederum den Anhang III der Dritten EU-Führerscheinrichtlini... mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 1. Ausnahmen vom Erfordernis der Kraftfahrerlaubnis

Rz. 12 Von der Regelung des § 2 Abs. 1 S. 1 StVG, nach der für das Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Plätzen und Wegen eine behördliche Erlaubnis erforderlich ist, können gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1e StVG durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur durch Rechtsverordnung Ausnahmen geregelt werden. Hierbei ist das Ministerium an die Ordnungsvorstel... mehr

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§ 21 Ausblick / I. Die Promillegrenze

Rz. 9 Zu den wohl spannendsten und am heftigsten diskutierten Entwicklungen der letzten Jahre gehört die mögliche Absenkung der Promillegrenze von derzeit 1,6 ‰ für die Anordnung einer MPU. Rz. 10 Seit einer Entscheidung des VGH Baden-Württemberg[5] und später auch des Bayrischen VGH[6] wurde der § 13 S. 1 Nr. 2 c FeV in einzelnen Bundesländern teilweise unterschiedlich ausge... mehr

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§ 12 Die richtige Verteidig... / 1. Allgemeines

Rz. 61 Die Problemstellungen bei Annahme und Führung eines Mandates mit – drohender – Entziehung der Fahrerlaubnis sind vielschichtig. Zunächst ist zu differenzieren zwischen dem möglichen Fall nicht abzuwendender Entziehung der Fahrerlaubnis, z.B. bei Alkoholfahrt und gegebener absoluter Fahruntüchtigkeit. Hiervon zu unterscheiden ist die Fallgestaltung, bei der eine Chance... mehr

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§ 6 Das Fahreignungsregiste... / II. Differenzierung der Verstöße

Rz. 5 Die zentrale Vorschrift für die Einführung des FAER ist § 4 StVG.[4] Das Fahreignungs-Bewertungssystem wendet sich an Verkehrsteilnehmer, die wiederholt gegen die Sicherheit des Straßenverkehrs verstoßen oder straßenverkehrsrechtliche oder gefahrgutbeförderungsrechtliche Vorschriften nicht beachtet haben. Die zuständigen Landesbehörden sollen sodann die entsprechenden ... mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / 3. Die Anfechtungsklage im Einzelnen

Rz. 23 Bei der Anfechtungsklage (§ 42 Abs. 1 Alt. 1 VwGO), die sich gegen eine belastende verwaltungsrechtliche Entscheidung (auf der Grundlage des Widerspruchsbescheides, wenn ein Widerspruchsverfahren durchgeführt wurde) richtet, sind folgende, verschiedene Fallgestaltungen zu unterscheiden: Entziehung der Fahrerlaubnis, Vorgehen gegen die Verhängung von Auflagen oder Eins... mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / IV. Verpflichtungsklage/Untätigkeitsklage

Rz. 29 Die Verpflichtungsklage (§ 42 Abs. 1 Alt. 2 VwGO) hat die Verpflichtung des Prozessgegners zum Erlass eines Verwaltungsaktes zum Ziel. Die Verpflichtungsklage ist die gebotene Klageart deshalb immer dann, wenn mit der Klage die Verpflichtung einer Behörde zum Erlass eines Verwaltungsaktes begehrt wird. Für den Bereich des Rechtes der Fahrerlaubnis bedeutet dies, dass ... mehr

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§ 16 Entschädigung im straf... / B. Ausnahmen von der Entschädigungspflicht

Rz. 3 Von der grundsätzlichen Entschädigungspflicht nach § 2 StrEG sieht das Gesetz drei Ausnahmen vor: Rz. 4 Während nach § 2 StrEG in den Konstellationen des Freispruchs, der Verfahrenseinstellung und der Nichteröffnung des Hauptv... mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / a) Anfechtungsklage vor dem VG wegen angeordneter unzulässiger – medizinisch-psychologischer – Doppelbegutachtung

Rz. 27 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.1: Anfechtungsklage wegen Doppelbegutachtung Verwaltungsgericht _________________________ Klage des _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen _________________________ – Beklagter – wegen: Entziehung der Fahrerlaubnis. Namens und im Auftrag des Klägers wird beantragt,... mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / 5. Ausschluss der aufschiebenden Wirkung

Rz. 82 Rechtsmittel gegen die Anordnung des Aufbauseminars haben gemäß § 2a Abs. 6 StVG keine aufschiebende Wirkung. Ebenfalls ist die sofortige Vollstreckbarkeit gegeben bei Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtteilnahme am Aufbauseminar oder wegen Erfolglosigkeit der Verwarnung. mehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / b) Rahmenbedingungen und Durchführung

Rz. 111 Verkehrspsychologische Fahrverhaltensbeobachtungen werden von allen amtlich anerkannten Trägern von Begutachtungsstellen für Fahreignung durchgeführt und müssen einer Reihe von Anforderungen genügen. Zu diesen zählen u.a.: mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / II. Nicht gewährtes rechtliches Gehör

Rz. 6 Ist das gem. § 33 Abs. 3 StPO zu gewährende rechtliche Gehör im Verfahren zur vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis nicht beachtet, so kann dies mit der Beschwerde angefochten werden. mehr

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§ 8 Begutachtung für Fahrei... / II. Möglichkeit eines privaten Eignungsgutachtens?

Rz. 69 Grundsätzlich kann die Fahrerlaubnisbehörde von dem Betroffenen das "Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung" (BfF) verlangen zur Vorbereitung der Entscheidung über mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / 3. Beachtung der Sperrfrist

Rz. 103 Gemäß § 69a StGB ist die Fahrerlaubnisbehörde gehindert, eine neue Fahrerlaubnis zu erteilen vor Ablauf der vom Strafgericht festgesetzten Sperrfrist. Eine Ausnahme gilt dann, wenn das Strafgericht von der Sperrfrist bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen gemäß § 69a Abs. 2 StGB ausgenommen hat. Rz. 104 Hat das Strafgericht jedoch gemäß § 69a Abs. 7 StGB die Sperrfrist a... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Dienstwagenvertrag

Rz. 510 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.43: Dienstwagenvertrag Dienstwagenvertrag zwischen _________________________ – nachfolgend: Arbeitgeber – und _________________________ – nachfolgend: Arbeitnehmer – § 1 Dienstwagenüberlassung (1) Der Arbeitgeber stellt dem Arbeitnehmer ab dem _________________________ folgenden Dienstwagen zur Verfügung: mehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / 1. Rückfallrisiko

Rz. 131 Klipp hat hierzu im Rahmen des 8. Symposiums "Sicher Fahren in Europa" von ADAC und BASt 2012 einen Vortrag zur Verkehrsbewährung mit dem Titel "Warum Eignung nicht gleich Eignung ist: Das Sicherheitsrisiko nach Wiedererlangung der Fahreignung" gehalten. Im Rahmen dieser Studie wurde das Verkehrsverhalten von Kraftfahrern, die nach einem Fahrerlaubnisentzug (z.T. mit... mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / II. Hinweise zur Meldung

Rz. 38 Zur Eintrittspflicht des Verwaltungsrechtsschutzes in Verkehrssachen gelten zwei Voraussetzungen: Es muss sich um eine verkehrsrechtliche Angelegenheit handeln. Hierunter fällt jede behördliche Anordnung, die der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs dient. Es spielt hier keine Rolle, wenn sie zusätzlich auch noch einem anderen Zweck dient. Eine Vielzahl von verkehrswirts... mehr

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§ 5 "Eignung", "bedingte Ei... / a) Sehvermögen

Rz. 23 Für die Regelung zum Sehvermögen ist maßgebend § 12 Abs. 1 FeV i.V.m. der Anlage 6 der FeV und den hierin genannten Anforderungen, und zwar differenziert für die allgemeine Fahrerlaubnis sowie speziell für die Fahrerlaubnis für Lkw und Bus sowie zur Personenbeförderung.[37] mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / IV. Beschränkung der Berufung

Rz. 35 Die Berufung kann, und dies ist für Verkehrssachen von erheblicher Bedeutung, auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden (§ 318 StPO). Andererseits sind bei der Rechtsmittelbeschränkung bestimmte Voraussetzungen zu beachten, so z.B. bei der Beschränkung der Berufung auf eine Maßregel der Entziehung der Fahrerlaubnis. Beruht die den Ausspruch der Maßregel der Ent... mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / B. Die Rechtsschutzdeckung im Verkehrsverwaltungsrecht

Rz. 12 Im Verkehrsverwaltungsrecht kommt Rechtsschutzdeckung in Betracht für das Vorgehen eines Betroffenen bei einem erstrebten oder abgewehrten Verwaltungsakt in einer verkehrsrechtlichen Angelegenheit, die primär der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs dient. Hierbei sind zu unterscheiden zwischen mehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / I. Wirksamkeit der MPU

Rz. 225 In den Ausführungen der amtlichen Unfallstatistiken (siehe Rdn 148 ff.) ist bereits darauf hingewiesen worden, dass die Unfallursachen Alkohol, Drogen/Medikamente und Verkehrsdelikte eine große Rolle für die Verkehrssicherheit spielen. Andererseits geht man allgemein (und auch bei den Betroffenen) davon aus, dass die Strafen und insbesondere die Entziehung der Fahrer... mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / A. Mögliche Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde

Rz. 1 Kernthematik der Beratung und Vertretung in verwaltungsrechtlichen Führerscheinangelegenheiten sind die möglichen Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde. Diese werden nachstehend im Einzelnen behandelt. Rz. 2 Eine besondere Problematik für Betroffene ergibt sich, wenn die Fahrerlaubnisbehörde als Voraussetzung für das Behalten oder die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis eine... mehr