Rz. 525
Auf die Vorlage des Führerscheins hat der Arbeitgeber sorgfältig zu achten und diese nachzuhalten. Nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG droht dem Halter eines Kraftfahrzeuges Freiheitsentzug bis zu einem Jahr, wenn er anordnet oder zulässt, dass jemand den Dienstwagen führt, der nicht im Besitz der dazu erforderlichen Fahrerlaubnis ist.[1107]
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