Rz. 525

Auf die Vorlage des Führerscheins hat der Arbeitgeber sorgfältig zu achten und diese nachzuhalten. Nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG droht dem Halter eines Kraftfahrzeuges Freiheitsentzug bis zu einem Jahr, wenn er anordnet oder zulässt, dass jemand den Dienstwagen führt, der nicht im Besitz der dazu erforderlichen Fahrerlaubnis ist.[1107]

[1107] BGH 16.10.1990 – VI ZR 65/90, r+s 1991, 48.

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