Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrerlaubnis

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 2. Verbotene Kraftfahrzeugrennen gem. § 315d StGB

Rz. 60 Nach der am 13.10.2017 in Kraft getretenen Vorschrift des § 315d StGB [97] kann derjenige, der ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr ausrichtet oder durchführt (Abs. 1 Nr. 1), an einem solchen als Kraftfahrzeugführer teilnimmt (Abs. 1 Nr. 2) oder sich als Kraftfahrzeugführer (auch ohne gegen einen anderen Verkehrsteilnehmer "in Wettbewerb zu treten") mit...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / II. Zweck der Maßregel

Rz. 2 Der Zweck der Maßregel der Entziehung der Fahrerlaubnis ergibt sich aus § 69 StGB. Es geht darum, dass der Kraftfahrer, welcher durch eine rechtswidrige Tat mangelnde Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges bewiesen hat, vom Straßenverkehr auszuschließen ist.[2] Der Zweck der Maßregel liegt also in der Verhinderung weiterer Gesetzesverletzungen durch den Täter mit dem...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 4. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Rz. 69 Gem. § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB begründet das unerlaubte Entfernen vom Unfallort i.S.v. § 142 StGB die Regelvermutung der Fahrungeeignetheit, wenn bei dem Unfall ein Mensch getötet oder nicht nur unerheblich verletzt wurde oder an fremden Sachen ein bedeutender Schaden entstanden ist. Der Vorschlag des Bundesjustizministeriums aus dem Jahr 2023, das unerlaubte Entfernen vo...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 1. Möglichkeit der Ausnahme von der Sperre

Rz. 78 § 69a Abs. 2 StGB regelt ausdrücklich, dass das Gericht von der Sperre bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen ausnehmen kann, wenn besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, dass der Zweck der Maßregel dadurch nicht gefährdet wird. Diese Gesetzesbestimmung ermöglicht also die Beschränkung der Sperre auf bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen. Hierbei handelt es sich um e...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / 1. Entziehung nach dem Punktesystem

Rz. 2 Bei Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach einer Entziehung aufgrund des Fahreignungs-Bewertungssystems gemäß § 4 Abs. 10 StVG wird in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer Begutachtungsstelle für Fahreignung angeordnet, ein Absehen von der Gutachtensanforderung kommt nur im Ausnahmefall in Betracht.[2]mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / I. Rechtsgrundlage

Rz. 37 Die Entziehung der Fahrerlaubnis im Strafverfahren ist geregelt in § 69 StGB . Es handelt sich um eine Maßregel, nicht um eine Nebenstrafe. Sie dient also nicht der Sühne, sondern allein der Besserung und Sicherung.[63] Der Strafverteidiger erlebt es aber immer wieder, dass der von einer Führerscheinmaßnahme Betroffene diese als Strafe empfindet. Der Katalog der Regelbe...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / II. Das gebotene richtige Vorgehen zur Klärung der Eignung und Ausräumung der "Ungeeignetheit"

Rz. 20 Um die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung zu erreichen, ist es geboten, bei der Beratung und Vertretung des Betroffenen das Vorgehen am Anlass und an den Umständen der Entziehung zu orientieren. Wenn die vorangegangene Entziehung der Fahrerlaubnis gestützt wird auf ein konkretes Verhalten und einen konkreten Tatbestand, ist es geboten,...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / II. Internationaler Führerschein

Rz. 62 Kraftfahrzeugführern, die im Besitz einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis sind oder eine ausländische Fahrerlaubnis gem. § 29 FeV nachweisen können, wird gem. § 25a FeV auf Antrag ein internationaler Führerschein ausgestellt. Internationale Führerscheine werden gem. § 25b Abs. 1 FeV in deutscher Sprache mit lateinischen Schriftzeichen ausgestellt. Internationale sind ebenso ...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / I. Die Befähigung und ihr Nachweis durch theoretische und praktische Prüfung

Rz. 82 Die Begriffe "Eignung" und "Befähigung" sind sachlich und inhaltlich unterschiedlich. Der Begriff "Befähigung" wird in § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 StVG verwendet, indem dort geregelt ist: Zitat "Die Fahrerlaubnis ist für die jeweilige Klasse zu erteilen, wenn der Bewerber … die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewies...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / II. Änderungen in den Eignungsvoraussetzungen

Rz. 26 Hat sich jemand als ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen erwiesen und ist zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Wiedererteilung zu prüfen, ob er seine Eignung wiedererlangt hat, so muss die Prüfung auch die Beurteilung von Änderungen in den Eignungsvoraussetzungen einschließen. Rz. 27 Die Bedeutung von Veränderungen in den Eignungsvoraussetzungen bei der zu treffen...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / III. Die Regelentziehung gem. § 69 Abs. 2 StGB

Rz. 4 In § 69 Abs. 2 StGB sind Regelbeispiele aufgeführt. Sie enthalten eine Regelvermutung und gelten auch im Rahmen des § 7 JGG.[5] Nach dem Inhalt der Tatbestände des § 69 Abs. 2 StGB ist der Täter in diesen Fällen in der Regel als zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet anzusehen. Rz. 5 Die Tatbestände des § 69 Abs. 2 enthalten eine Regelvermutung dahin, dass bei der Be...mehr

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§ 4 Die im EU/EWR-Ausland e... / A. Europarechtliche Regelungen

Rz. 1 In der verkehrsrechtlichen Praxis spielt die Frage eine bedeutsame Rolle, ob und unter welchen Voraussetzungen die in einem EU-/EWR-Land (sog. "Ausstellerstaat") erworbene Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedsstaat ("Aufnahmestaat") anzuerkennen ist. Weiter kann es problematisch sein, ob der Aufnahmestaat die Befugnis hat, die in einem anderen EU-/EWR-Land erteilte ...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 2. Vorläufige Entziehung nach Alkoholgenuss

Rz. 25 Für den dringenden Verdacht einer Verkehrsstraftat nach § 316 StGB ist der Grad der Alkoholisierung des Beschuldigten regelmäßig anhand einer Blutprobe zu ermitteln. Atemalkoholmessungen sind in Strafsachen nicht als Beweismittel für eine Verurteilung ausreichend.[29] Auch eine Umrechnung der Atemalkoholkonzentration (AAK) in eine Blutalkoholkonzentration (BAK) ist rech...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / II. Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF)

Rz. 78 Gemäß § 4 Abs. 10 S. 4 StVG ist vor Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen. Dieses Gutachten muss bestätigen, dass nicht mehr zu erwarten ist, dass der Betroffene künftig erheblich gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird.[59]mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / V. Sonderregelung für Hilfsdienste

Rz. 42 Der Geltungsbereich des Führerscheins der Klasse B wird gem. § 2 Abs. 10a StVG für Hilfsdienste (Freiwillige Feuerwehren, nach Landesrecht anerkannte Rettungsdienste, THW und ehrenamtlich tätige Einheiten des Katastrophenschutzes) insoweit erweitert, als die zuständigen Obersten Landesbehörden deren Angehörigen die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen mit einem Gesa...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 3. Vorläufige Entziehung bei Drogenkonsum

Rz. 26 Eine relative Fahruntüchtigkeit i.S.v. § 316 StGB kommt auch nach Drogenkonsum in Betracht;[31] Grenzwerte für die Feststellung einer absoluten Fahruntauglichkeit waren bislang nicht vorhanden.[32] Letzteres dürfte im Wesentlichen politische Gründe haben, da der Gesetzgeber durch die Einführung von Grenzwerten – dies gilt auch für solche der relativen Fahruntüchtigkei...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 1. Spezielle Zuständigkeiten

Rz. 38 Gem. § 2 Abs. 10 StVG sind bestimmte Behörden berechtigt, in eigener Zuständigkeit Fahrerlaubnisse für das Führen von Fahrzeugen, deren Halter der Dienstherr ist, zu erteilen. Dies gilt für Bundeswehr, Bundespolizei und Polizei.mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / V. Wiederherstellung der Eignung

1. Bei Missbrauch Rz. 55 Gemäß Nr. 8.2 der Anlage 4 zur FeV ist Eignung wieder zu bejahen nach Beendigung des Missbrauchs, wenn die Änderung des Trinkverhaltens gefestigt ist. Hiernach müssen gemäß Nr. 3.13.1 Abs. 4 der Begutachtungsleitlinien folgende Voraussetzungen gegeben sein:mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / I. Allgemeines

1. Erläuterungen zu den einzelnen Klassen der Fahrerlaubnis Rz. 33 Die einzelnen Erläuterungen zu den Fahrerlaubnisklassen ergeben sich aus § 6 Abs. 1 bis 4 FeV. 2. Einschlussregelung für "niedrigere" Klasse Rz. 34 § 6 Abs. 3 FeV enthält eine spezifizierte Regelung, wonach Fahrerlaubnisse mancher Klassen aufgrund der weitergehenden Ausbildung und Prüfung für die jeweils höhere ...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / B. Die Voraussetzungen der "Eignung"

I. Allgemeines Rz. 17 Anknüpfungspunkt für die Prüfung der Fahreignung ist die Klärung der Frage, ob eine Erkrankung oder ein Mangel nach Anlage 4[18] oder 5 der FeV vorliegt, die bzw. der die Eignung oder die bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen i.S.v. § 11 Abs. 1 S. 2 FeV ausschließt. Dabei setzt die Anlage 4 zur FeV wiederum den Anhang III der Dritten EU-Führers...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / II. Kontrollen und Maßnahmen der Polizei

1. Mögliche Verdachtsmomente auf Medikamenten- oder Drogeneinfluss Rz. 61 Typische Ausfallerscheinungen oder unerklärliche Fahrfehler sind mögliche Indizien für Medikamenten- und Drogeneinnahme. Dies gilt insbesondere, wenn Alkoholeinwirkung auszuschließen ist, etwa nach einem vorangegangenen Atemalkoholtest.[45] Weitere Indizien sind körperliche Auffälligkeiten, etwa gerötet...mehr

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§ 2 Rechtliche Grundlagen d... / C. Fahrlehrer- und Kraftfahrsachverständigengesetz

I. Fahrlehrergesetz Rz. 15 Maßgebend für die Ausbildung des Fahrlehrers ist das Fahrlehrergesetz.[15] Die theoretische Ausbildung an einer amtlich anerkannten Ausbildungsstätte erfordert zusätzlich eine praktische Ausbildung, die mindestens 4 1/2 Monate an einer Ausbildungsfahrschule gem. § 2 Abs. 6, Abs. 3 Nr. 1 FahrlG zu erfolgen hat. Rz. 16 Geschaffen wurde eine Anwärterbef...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / I. Ersatzführerschein

1. Erweiterung, Verlängerung einer Fahrerlaubnis oder Änderung Rz. 60 Bei einer Erweiterung, Verlängerung einer Fahrerlaubnis oder einer Änderung von notwendigen Angaben auf dem Führerschein wird gem. § 25 Abs. 2 FeV ein neuer Führerschein ausgefertigt. Jedoch ist bei Namensänderung eine Neuausstellung nicht vorgeschrieben. Im Regelfall wird jedoch auf Antrag ein neuer Führer...mehr

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zfs 12/2024, Entziehung der... / 2 Aus den Gründen:

II. Die Beschwerde hat keinen Erfolg. 1. Soweit der Antragsteller mit der Beschwerde ausdrücklich auch die Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen die Zwangsgeldandrohung in Ziffer 3 des Bescheids beantragt, ist die Beschwerde – worauf der Antragsgegner zutreffend hinweist – unzulässig und zu verwerfen, weil dem Antragsteller hierfür die prozessrechtlich erfor...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / II. Die vorzeitige Aufhebung der Sperre gem. § 69a Abs. 7 S. 2 StGB

Rz. 97 Eine vorzeitige Aufhebung der Sperre ist gemäß § 69a Abs. 7 S. 2 StGB möglich. Hier sind formelle und sachliche Voraussetzungen zu beachten. Eine formelle Voraussetzung besteht darin, dass eine vorzeitige Aufhebung der Sperre nur in Betracht kommt, wenn die Sperre mindestens drei Monate, im Falle von § 69a Abs. 3 StGB ein Jahr gedauert hat. Diese Frist verkürzt sich u...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / IV. Die Beurteilung der "Eignung" bei Drogenkonsum in der Rechtsprechung

Rz. 66 Die Auseinandersetzung mit der Thematik der "Eignung" oder "Ungeeignetheit" zum Führen von Kraftfahrzeugen in Verbindung mit Drogenkonsum ist einmal zu sehen unter der Definition und Klärung der vorgenannten Begriffe sowie unter dem Aspekt der möglichen Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörde. Zur Thematik der "Eignung" bzw. der "Ungeeignetheit" sowie ob und ggf. unter w...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / b) Cannabis

Rz. 10 Nach dem im Zuge der Teillegalisierung von Cannabis[11] und dessen Herausnahme aus dem Anwendungsbereich des BtMG eingeführten § 13a FeV kann im Rahmen der Wiedererteilung die Beibringung eines Gutachtens einer BfF angeordnet werden, wennmehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / C. Checkliste: Beratung und Interessenvertretung

Rz. 15 Bei Fragen zur Fahrerlaubnis im verwaltungsrechtlichen oder verwaltungsgerichtlichen Verfahren können die nachfolgend aufgeführten Punkte Regelungsgegenstand sein. In nachfolgender Checkliste sind die wichtigsten Aspekte, die sich bei der Bearbeitung einer Führerscheinangelegenheit ergeben können, zusammengestellt (bei den verschiedenen Punkten wird auf die Behandlung ...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 2. Der Geltungsbereich der alten Fahrerlaubnisklassen nach Anlage 3 zur FeV

Rz. 32 Die Anlagen 3 und 9 zur FeV geben den Geltungsbereich der alten Fahrerlaubnisklassen wieder. Zu beachten ist, dass einzelne – nach der Anlage 3 inkludierte – Klassen inhaltlich beschränkt sein können. Der genaue Inhalt der Einzelklassen ergibt sich daher nur unter Berücksichtigung der Anlage 3 sowie der in Anlage 9 zur FeV durch Schlüsselzahlen festgelegten Einschränk...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / 3. Persönlichkeitsimmanente Veränderungen

Rz. 45 Auch Veränderungen in der Persönlichkeit des Fahrerlaubnisbewerbers können zu einer Änderung der Beurteilung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen führen. Hierbei ist an verschiedene Aspekte zu denken, z.B. jugendliches Alter oder inzwischen fortgeschrittenes Alter, verbunden mit gefestigter Lebenserfahrung, und schließlich krisenhafte Lebenssituationen bzw. dere...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / VI. Verfahrensfragen

Rz. 12 Maßnahmen gem. § 69 StGB können in folgenden Verfahren verhängt werden:mehr

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§ 2 Rechtliche Grundlagen d... / III. Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und Anlagen

Rz. 12 Die Regelung des § 6 Abs. Nr. 1 StVG enthält die Ermächtigungsgrundlage zur Ausführung der Regelungen des StVG generell auf dem Gebiet des Fahrerlaubnisrechts und bildet somit die Grundlage für die FeV.[14] 1. Regelungsübersicht der FeV Rz. 13 Die Fahrerlaubnisverordnung enthält folgende Regelungstatbestände:mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 1. Gefährdung des Straßenverkehrs gem. § 315c StGB

Rz. 56 Nach der Vorschrift des § 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB kann derjenige, der alkoholbedingt fahrunsicher fährt, nur bestraft werden, wenn durch das Fahrzeugführen Leib oder Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden. Erforderlich ist der Eintritt einer konkreten Gefahr. Dieses Erfordernis ist erfüllt, wenn die Sicherheit eines bestimmten Men...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 5. Vollrausch gem. § 323a StGB

Rz. 72 Die Bestimmung des § 69 Abs. 2 Nr. 4 StGB begründet die Vermutung der Fahrungeeignetheit auch für Vergehen des Vollrausches i.S.v. § 323a StGB, wenn die Rauschtat eine Tat nach den §§ 142, 315c oder 316 StGB ist.[110] Diese Vermutung kann entkräftet werden, wenn der "vollberauschte" Angeklagte das Kfz nur wenige Meter auf einem Parkplatz geführt hat.[111] Rz. 73 Der Tä...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / I. Regelungen zur Einteilung der Fahrerlaubnisklassen

Rz. 30 Die Erteilung der Fahrerlaubnis erfolgt gem. § 2 Abs. 1 S. 2 StVG in bestimmten Klassen. Die einzelnen Klassen sind in § 6 FeV geregelt. Sie beruhen auf entsprechenden europarechtlichen Vorgaben[21] und haben zum 1.1.1999 das überkommene Ziffernsystem abgelöst.[22] Eine weitere grundlegende Änderung der Fahrerlaubnisklassen erfolgte zwecks Umsetzung der Dritten EU-Führ...mehr

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§ 2 Rechtliche Grundlagen d... / II. Regelungen im StVG

Rz. 11 Im StVG [13] sind u.a. folgende Regelungen getroffen:mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / [Ohne Titel]

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / 2. Beweiswürdigung und "Prognose"

Rz. 95 Bei der Beweiswürdigung, speziell auch aufgrund von gutachtlichen Feststellungen, ist ein "Prognosedilemma" gegeben. Dieses ist darin zu sehen, dass Erkenntnisse über künftige Tatsachen oder über ein künftiges Verhalten kaum mit der "an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit" festzustellen sind. Rz. 96 Die Beweiswürdigung muss sich bei der Feststellung einer Prognose...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / II. Beweiswürdigung

1. Grundsatz der freien Beweiswürdigung Rz. 91 Im Verwaltungsverfahren gilt gemäß § 69 Abs. 1 VwVfG der Grundsatz der freien Beweiswürdigung und ebenso gemäß § 108 VwGO im verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Rz. 92 Auf der Grundlage der erhobenen relevanten Beweise ist dann zu entscheiden, ob die Voraussetzungen entsprechend dem unbestimmten Rechtsbegriff der "Eignung zum Führ...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / 1. Merkmale für die Ungeeignetheit aus Tat und Tathergang

Rz. 23 Als Tatmerkmale, die für Ungeeignetheit sprechen, sind zu nennen:mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / II. Überblick: Die alten und die neuen Fahrerlaubnisklassen

1. Übersicht 1: Die aktuellen Fahrerlaubnisklassen des § 6 Abs. 1 FeV Nach § 6 Abs. 1 S. 1 FeV wird die Fahrerlaubnis in bestimmten Klassen erteilt, wobei die bei den einzelnen Klassen angegebene Gesamtmasse einer Fahrzeugkombination sich aus der Summe der zulässigen Gesamtmasse der Einzelfahrzeuge ohne Berücksichtigung von Stütz- und Aufliegelasten berechnet (§ 6 Abs. 1 S. ...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / 3. Ursachen der Ungeeignetheit

Rz. 25 Neben den situationsbezogenen Merkmalen der Ungeeignetheit, und zwar geschlossen aus der Tat und den Tätermerkmalen, kommen zusätzliche Merkmale für Ursachen der Alkoholproblematik in Betracht. Hier sind zu nennen:mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / IV. Beurteilung der "Eignung" und "Ungeeignetheit" gemäß FeV und Begutachtungsleitlinien

Rz. 51 Nach den vorgenannten Beurteilungsgrundlagen ist zu unterscheiden zwischen Alkoholmissbrauch und Alkoholabhängigkeit. 1. Missbrauch (Anlage 4 zur FeV, Ziff. 8.1) Rz. 52 Der Begriff des "Missbrauchs" von Alkohol wird in Ziff. 8.1 der Anlage 4 zur FeV bzw. Ziff. 3.13.1 der Begutachtungsleitlinien legal definiert als die fehlende Fähigkeit zur Trennung zwischen dem Führen ...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / G. Abkürzung der Sperrfrist gem. § 69a Abs. 7 StGB

I. Die Erstellung des Gutachtens Rz. 96 Gutachten zur möglichen Abkürzung der Sperrfrist werden – um nur einige zu erwähnen – erstellt durch verschiedene TÜVs, pima-mpu GmbH, DEKRA, AVUS-GmbH, IAS, IVT-Hö, BAD oder IBBK. Für die bei der BASt akkreditierten und von der BASt auch fortlaufend kontrollierten Träger von Kursen nach § 70 FeV ist für deren nur im Verwaltungsrecht ei...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / B. Die Einteilung der Fahrerlaubnisklassen

I. Regelungen zur Einteilung der Fahrerlaubnisklassen Rz. 30 Die Erteilung der Fahrerlaubnis erfolgt gem. § 2 Abs. 1 S. 2 StVG in bestimmten Klassen. Die einzelnen Klassen sind in § 6 FeV geregelt. Sie beruhen auf entsprechenden europarechtlichen Vorgaben[21] und haben zum 1.1.1999 das überkommene Ziffernsystem abgelöst.[22] Eine weitere grundlegende Änderung der Fahrerlaubnis...mehr

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§ 2 Rechtliche Grundlagen d... / I. Europäische Richtlinien

1. Allgemeines Rz. 2 Richtlinien der gem. Art. 288 Abs. 1 AEUV ermächtigten Organe der Union sind für jeden Mitgliedsstaat hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich. Sie überlassen jedoch gem. Art. 288 Abs. 3 AEUV den innerstaatlichen Stellen die Wahl der Form und der Mittel. Demgegenüber gelten Verordnungen der gem. Art. 288 Abs. 1 AEUV ermächtigten Organe der Europ...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / D. Die Wiederherstellung der Eignung nach vorangegangener Entziehung aufgrund Drogenproblematik

Rz. 57 Regelungen zur Beurteilung der Eignung sowie zur Problematik der Betäubungsmittel (nach dem BtMG), Cannabis sowie anderer psychoaktiv wirkender Stoffe und Arzneimittel enthält die Anlage 4 der FeV unter Nr. 9. Ebenso ergeben sich Eignungsaussagen aus den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung unter Abschnitt 3.14. I. Die verstärkte Drogenproblematik Rz. 58 Festz...mehr

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§ 2 Rechtliche Grundlagen d... / II. Das Kraftfahrsachverständigengesetz

Rz. 20 Die Tätigkeit des Kraftfahrzeugsachverständigen ist geregelt im Kraftfahrsachverständigengesetz.[17]mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 2. Sonderklassen für die Bundeswehr

Rz. 39 Für die Bundeswehr, die so weit wie möglich die im zivilen Bereich geltende Klasseneinteilung einhalten soll, gelten bestimmte Abweichungen.[25]mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / III. Dienstfahrerlaubnis

1. Spezielle Zuständigkeiten Rz. 38 Gem. § 2 Abs. 10 StVG sind bestimmte Behörden berechtigt, in eigener Zuständigkeit Fahrerlaubnisse für das Führen von Fahrzeugen, deren Halter der Dienstherr ist, zu erteilen. Dies gilt für Bundeswehr, Bundespolizei und Polizei. 2. Sonderklassen für die Bundeswehr Rz. 39 Für die Bundeswehr, die so weit wie möglich die im zivilen Bereich gelte...mehr