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zfs 01/2025, Gutachter versus Schlechtschätze

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Vom 29.1.-31.1.2025 wird in Goslar der 63. Deutsche Verkehrsgerichtstag stattfinden. Erneut werden sich weit über 1500 Mitglieder der Verkehrsrechtfamilie zum fachlichen Austausch und Netzwerken treffen. Die acht Arbeitskreise werden sich wieder mit Brennpunkten im Verkehrsrecht beschäftigen. So wird der Arbeitskreis I nach der Legalisierung von Cannabis dessen Missbrauch im Straßenverkehr problematisieren. Es tun sich in diesem Bereich viele Fragen auf, wie mit dem Konsum dieser nunmehr legalen Drogen im Straßenverkehr umzugehen ist, namentlich im Rahmen der Fahreignungsprüfung, von polizeilichen Kontrollmaßnahmen und der Einordnung von Altfällen im Fahrerlaubnisrecht. Der Arbeitskreis II wird sich mit der MPU-Vorbereitung befassen, um etwaigen Regulierungsbedarf zu erörtern und zu verhindern, dass hier nur an den Problemen der Personen, die ihre Fahrerlaubnis verloren haben, Geld verdient werden soll.

Nachdem 2017 das Hinterbliebenengeld eingeführt worden ist, hat sich die Rechtslage von Angehörigen Getöteter bei Verkehrsunfällen erheblich verbessert. Der Arbeitskreis III wird diskutieren, wie sich das neue Institut bewährt hat, und insbesondere, ob die Beträge, die hier an die Angehörigen gezahlt werden, auch angemessen sind.

Die 60 Jahre alte Vorschrift des § 315c StGB wird im Arbeitskreis IV kritisch auf ihre Aktualität geprüft werden.

Im Arbeitskreis VI stellt sich die Frage, ob Fußgänger im Straßenverkehr stets nur Opfer oder auch Täter sind. Man wird erörtern, wie unter Berücksichtigung der Anforderungen des modernen Verkehrs Fußgänger im Straßenverkehr am besten aufgehoben sind. Der Arbeitskreis VII wird sich mit den Fahrtüchtigkeitstests der Polizei befassen, der Arbeitskreis VIII mit Fahrgastrechten im Schienenersatzverkehr.

Besonderen Augenmerk verdient der Arbe...

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