Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrerlaubnis

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / V. Besonderheiten bei einer ausländischen Fahrerlaubnis

Rz. 107 Auch die Entziehung ausländischer Fahrerlaubnisse ist grundsätzlich möglich gemäß § 3 Abs. 1 S. 2 StVG (siehe hierzu § 4 Rdn 1 ff.). Rz. 108 Die Entziehung wird gemäß § 47 Abs. 2 S. 2 FeV in dem ausländischen Führerschein vermerkt. Die Entziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis führt gemäß § 46 Abs. 5 FeV lediglich zur Aberkennung des Rechts, von dieser Erlaubnis im...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / G. Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung wegen allgemeiner Straftat

Rz. 81 Ist die Fahrerlaubnis nach § 69 Abs. 1 StGB entzogen wegen einer Tat allgemeiner Kriminalität im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges,[62] so ist die Anlasstat zu würdigen. Es ist davon auszugehen, dass die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach vorangegangener Tat allgemeiner Kriminalität nur in Betracht kommt, wenn festzustellen ist, dass der Täter ander...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 2. Fahrerlaubnis der Klasse AM

Rz. 52 Die Klasse AM betrifft leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge, dreirädrige Kleinkrafträder und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge nach Maßgabe von § 6 Abs. 1 FeV. Hierunter fallen u.a. die sog. "Trikes",[30] soweit sie den dort genannten technischen Merkmalen entsprechen. Mit dem Erwerb der Fahrerlaubnis AM sind Erleichterungen für einen "Aufstieg" innerhalb der verschied...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 3. Fahrerlaubnis der Klasse T (land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen)

Rz. 53 16- bis 18-Jährige dürfen nur land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h – auch mit Anhängern – gemäß § 6 Abs. 2 S. 3 FeV führen. Mit Erreichen des 18. Lebensjahres erfolgt der "Aufstieg" in die unbeschränkte Klasse T automatisch. Der Erwerber einer Fahrerlaubnis der Klasse T, der...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / 2. Entziehung bei Fahrerlaubnis auf Probe

Rz. 3 Vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung der Fahrerlaubnis auf Probe[3] kommen folgende abgestufte Maßnahmen in Betracht. Rz. 4 Die Teilnahme an einem Aufbauseminar ist gemäß § 2a Abs. 2 Nr. 1 StVG anzuordnen, wenn der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe eine schwer wiegende Zuwiderhandlung oder zwei weniger schwer wiegende Zuwiderhandlungen begangen hat. Eb...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / IV. Neuerteilung der Fahrerlaubnis im Wege der einstweiligen Anordnung

Rz. 80 Es ist rechtlich nicht vollends ausgeschlossen, dass die Neuerteilung der Fahrerlaubnis im Wege der einstweiligen Anordnung erreicht werden kann. Im Regelfall steht dem allerdings das Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache im einstweiligen Rechtsschutz entgegen. Vor diesem Hintergrund liegt ein Anordnungsgrund (d.h. Eilbedürftigkeit) i.S.d. § 123 Abs. 1 VwGO nur vor, w...mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / I. Rechtsmittel gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 111a StPO

Rz. 2 Bei einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis ist gegen den Beschluss des erkennenden Gerichtes gemäß §§ 304, 305 S. 2 StPO die Beschwerde zulässig.[1] Beschwerdeberechtigt ist außer dem Beschuldigten die Staatsanwaltschaft, wenn ihr Antrag auf Anordnung der Fahrerlaubnisentziehung abgelehnt worden ist. Trotz eines laufenden Revisionsverfahrens ist eine Beschwerde...mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / H. Entziehung einer EU-Fahrerlaubnis

Rz. 133 Die Thematik des "Führerscheintourismus" führt zwangsläufig auch zur möglichen Entziehung einer im EU-Ausland erteilten Fahrerlaubnis (vgl. hierzu § 4 Rdn 1 ff.).mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 2. Die Fahrerlaubnis und ihre Einteilung in bestimmte Klassen

Rz. 15 Die Fahrerlaubnis wird, eingeteilt in bestimmte Klassen, erteilt (§ 2 Abs. 1 S. 2 StVG). Diese sind in § 6 FeV beschrieben und definiert.mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / F. Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung aufgrund Punktesystem

Rz. 76 Ist die Fahrerlaubnis entzogen worden, so ist die Neuerteilung gemäß § 2 Abs. 1 StVG vom Vorliegen besonderer Bedingungen abhängig. I. Sperrfrist von sechs Monaten Rz. 77 Bei Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund von 8 oder mehr Punkten darf eine neue Fahrerlaubnis frühestens sechs Monate nach Wirksamkeit der Entziehung erteilt werden. Die Frist beginnt mit der Ablieferung ...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / III. Speziell: Widerruf der Fahrerlaubnis für Fahrschulinhaber

Rz. 16 Die Verletzung der Vorschriften über die an einen Fahrschulinhaber zu stellenden Anforderungen führt in den in § 34 Abs. 2 Fahrlehrergesetz genannten Fällen zum zwingenden Widerruf der Fahrschulerlaubnis. Unzuverlässig ist ein Fahrlehrer nach § 18 Abs. 1 S. 2 Fahrerlehrergesetz insbesondere dann, wenn er wiederholt diejenigen Pflichten gröblich verletzt hat, die ihm n...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / A. Der Weg zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

I. Die unterschiedlichen Ausgangssituationen Rz. 1 Bei der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung sind verschiedene Fallgestaltungen zu unterscheiden. Wichtig für den richtigen Weg zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist die Ausrichtung der Beratung und Vertretung an der konkreten Ausgangssituation. Grundsätzlich ist nach vorangegangener Entziehung...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / B. Checkliste zur Verteidigung und Vertretung bei – drohender – Entziehung der Fahrerlaubnis

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / III. Verhältnismäßigkeit der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis

Rz. 27 Eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis kann zwar in jeder Lage des Verfahrens, auch noch in der Berufungsinstanz, erfolgen.[38] Das Rechtsinstitut der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis unterliegt aber als prozessuale Zwangsmaßnahme dem Beschleunigungsgebot. Deshalb ist mit wachsender Entfernung zwischen der Tat und der Entziehungsmaßnahme deren Verhältnis...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / II. Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung

Rz. 36 In § 48 FeV ist die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung geregelt. Eine solche benötigt nach Maßgabe von Abs. 1, wer einen Krankenwagen führt, in seinem Kfz entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert oder seine Beförderungsleistung nur mit einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) durchführen darf. Ausnahmen von dieser Pflicht sind in Abs...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / IV. Die Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (§ 69a StGB)

Rz. 6 Wird die Fahrerlaubnis gem. § 69 StGB entzogen, so ist nach § 69a Abs. 1 StGB die Bestimmung einer Sperrfrist für die Neuerteilung einer solchen zwingend. Deren Dauer beträgt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Rz. 7 Das Gericht kann von dieser Sperre bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen gem. § 69a Abs. 2 StGB ausnehmen, wenn besondere Umstände die Annahme rechtferti...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 3. Erteilung Fahrerlaubnis vor Vollendung des 18./21. Lebensjahres bei Berufsausbildung

Rz. 24 Nach den Regelungen des § 10 Abs. 1 Nr. 5b bb aaa–ccc, Nr. 8b, Nr. 9b–f FeV kann die Fahrerlaubnis der Klassen B/BE, C/CE, D/D1E auch vor Erreichen des jeweils vorgeschriebenen Mindestalters erteilt werden, wenn sich der Bewerber in der Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer, zur "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder zu einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem v...mehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / A. Bedeutung der Fahrerlaubnis für den Mandanten

Rz. 1 Die Fahrerlaubnis hat für den Mandanten[1] zumeist eine überragende Bedeutung: Dies gilt insbesondere dann, wenn der Mandant beruflich auf sie angewiesen ist. Der – drohende – Entzug der Fahrerlaubnis im Straf- oder Verwaltungsverfahren, Fahrverbote oder Probleme bei der Wiedererteilung stellen erhebliche Belastungen für den Betroffenen dar. Gerade ältere Kraftfahrer e...mehr

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§ 12 Die richtige Verteidig... / H. Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

Rz. 92 Wenn der Entzug der Fahrerlaubnis nicht abzuwenden ist, muss der Rechtsanwalt die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis im Auge haben, also die frühzeitige Darstellung der Problematik der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis und die Vorbereitung auf die Begutachtung der Fahreignung (vgl. im Einzelnen § 8 Rdn 28 ff.). Praxistipp Es kann unter Umständen sinnvoll sein, auf die F...mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / B. Entziehung der Fahrerlaubnis: prozessuale Fragen

Rz. 10 Die Entziehung der Fahrerlaubnis im Strafverfahren ist geregelt in § 69 StGB. Es handelt sich hierbei um eine Maßregel der Besserung und Sicherung (§ 62 StGB) und nicht um eine Nebenstrafe. Sie dient also nicht der Ahndung geschehenen Unrechts, sondern der Prävention.[7] Der Strafverteidiger erlebt es aber immer wieder, dass der von einem Fahrerlaubnisentzug betroffen...mehr

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§ 4 Die im EU/EWR-Ausland e... / B. Sonderbestimmungen für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse

Rz. 3 In der FeV sind für die Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse eine Reihe von Sonderbestimmungen getroffen. Sie finden sich in den §§ 28 bis 31 FeV. Die Vorschriften enthalten Regelungen zu folgenden Punkten:mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 1. Erweiterung, Verlängerung einer Fahrerlaubnis oder Änderung

Rz. 60 Bei einer Erweiterung, Verlängerung einer Fahrerlaubnis oder einer Änderung von notwendigen Angaben auf dem Führerschein wird gem. § 25 Abs. 2 FeV ein neuer Führerschein ausgefertigt. Jedoch ist bei Namensänderung eine Neuausstellung nicht vorgeschrieben. Im Regelfall wird jedoch auf Antrag ein neuer Führerschein ausgestellt, weil es wegen unterschiedlicher Namen auf ...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / 6. Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung aufgrund sonstiger Sachverhalte

Rz. 14 Im Übrigen sieht § 69 Abs. 2 StGB vor, dass bei folgenden Tatbeständen regelmäßig Ungeeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeugs anzunehmen ist:mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 2. Beispiele für Ausnahme vom Entzug der Fahrerlaubnis

Rz. 79 Nachfolgend werden Entscheidungen aufgeführt, die zu bestimmten Kraftfahrzeugarten die Möglichkeit einer Ausnahme bejaht haben:mehr

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§ 12 Die richtige Verteidig... / 1. Ziel der Verteidigung: die Fahrerlaubnis behalten und/oder wieder erhalten

Rz. 83 Eine effiziente Verteidigung gegenüber einer Führerscheinmaßnahme erfordert vor allem Klarheit über das Ziel der Verteidigung, die frühzeitig festgelegt werden und gegenüber dem Mandanten deutlich kommuniziert sein muss. Sie ist davon bestimmt, ob eine Führerscheinmaßnahme abzuwenden ist oder nicht. Besteht die Chance, die Zurückweisung eines Antrages auf vorläufige E...mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / 6. Maßnahmen nach Neuerteilung der Fahrerlaubnis auf Probe

Rz. 83 Ist eine Fahrerlaubnis auf Probe nach vorangegangener Entziehung wiedererteilt worden, ist die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen, sobald der Fahrerlaubnisinhaber innerhalb der neuen Probezeit erneut eine schwer wiegende oder zwei weniger schwer wiegende Zuwiderhandlungen begangen hat (§ 2a Abs. 5 S. 4...mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / 2. Speziell: Revision und Entzug der Fahrerlaubnis gem. § 111a StPO

Rz. 53 Für den Verteidiger stellt sich bei Durchführung einer Revision/Sprungrevision in einem Verfahren, in dem Gegenstand des Verfahrens auch die Entziehung der Fahrerlaubnis ist, die Problematik, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Änderung der Entscheidung zum vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis zu erreichen ist. Für die Aufhebung der vorläufigen Entziehung der Fah...mehr

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zfs 12/2024, zfs Aktuell / 1.1 MPU nach Verzicht auf die Fahrerlaubnis und erneutem Verkehrsverstoß in neuer Probezeit

Mit Urt. v. 10.10.2024 (3 C 3.23) hat das BVerwG entschieden, dass die zuständige Fahrerlaubnisbehörde gegenüber dem Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe, der nach der Begehung von mindestens einer schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlung(en) auf die Fahrerlaubnis verzichtet und der nach der Neuerteilung der Fahrerlaubnis in der Probezeit erneut ein...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / III. Unbefristete und befristete Fahrerlaubnisse

Rz. 54 Die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T werden gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 FeV unbefristet erteilt. Hingegen werden die Fahrerlaubnisse der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE nach § 23 Abs. 1 S. 2 FeV bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres des Inhabers befristet bzw. bei Erteilung ab dem vollendeten 45. Lebensjahr nur noch mit einer Geltungsdauer von...mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / VI. Entzug der Fahrerlaubnis bei Alkohol- und/oder Drogenproblematik

1. Allgemeines Rz. 113 Ausgangspunkt und Grundlage der Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 3 StVG ist die Ungeeignetheit und fehlende Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen. (Zu den Begriffen "Eignung", "Ungeeignetheit", "Befähigung" siehe § 5 Rdn 1 ff.) Rz. 114 Bloße Eignungszweifel genügen für den sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis nicht, sie berechtigen die Behörde ledi...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

A. Der Weg zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis I. Die unterschiedlichen Ausgangssituationen Rz. 1 Bei der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung sind verschiedene Fallgestaltungen zu unterscheiden. Wichtig für den richtigen Weg zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist die Ausrichtung der Beratung und Vertretung an der konkreten Ausgangssituation. G...mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde ohne/mit Entzug der Fahrerlaubnis

A. Mögliche Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde Rz. 1 Kernthematik der Beratung und Vertretung in verwaltungsrechtlichen Führerscheinangelegenheiten sind die möglichen Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde. Diese werden nachstehend im Einzelnen behandelt. Rz. 2 Eine besondere Problematik für Betroffene ergibt sich, wenn die Fahrerlaubnisbehörde als Voraussetzung für das Behalten o...mehr

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§ 2 Rechtliche Grundlagen der Fahrerlaubnis

A. Rechtliche Grundlagen Rz. 1 Die gesetzlichen Regelungen zum Recht der Fahrerlaubnis sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die aufgrund von Ermächtigungen dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, speziell die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und die Anlagen hierzu, sowie das Fahrlehrergesetz. Weitere Regelungen ergeben sich aus der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der Fahrerlaubnis

A. Voraussetzungen für die Verkehrsteilnahme I. Der Grundsatz der Freiheit zur Teilnahme am Straßenverkehr 1. Allgemeine Erlaubnisfreiheit zur Teilnahme am Straßenverkehr Rz. 1 Nach der deutschen Rechtsordnung hat jedermann das Recht auf allgemeine Teilnahme am Straßenverkehr. Dies folgt aus dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG).[1] Diese sog...mehr

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§ 4 Die im EU/EWR-Ausland erworbene Fahrerlaubnis

A. Europarechtliche Regelungen Rz. 1 In der verkehrsrechtlichen Praxis spielt die Frage eine bedeutsame Rolle, ob und unter welchen Voraussetzungen die in einem EU-/EWR-Land (sog. "Ausstellerstaat") erworbene Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedsstaat ("Aufnahmestaat") anzuerkennen ist. Weiter kann es problematisch sein, ob der Aufnahmestaat die Befugnis hat, die in einem ...mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Rechtsmittelverfahren bei Entzug der Fahrerlaubnis und Fahrverbot

A. Rechtsmittel gegen vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis Rz. 1 Gegenstand der nachfolgenden Ausführungen sind die Rechtsmittel und das Rechtsmittelverfahren, welche sich speziell auf Maßnahmen beziehen, die im Zusammenhang mit der vorläufigen bzw. abschließenden Entziehung der Fahrerlaubnis und sonstiger hiermit verbundener Maßnahmen einschließlich des Fahrverbotes im St...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 3. Fortgeltung der "Fahrerlaubnisse alten Rechts" (Besitzstände)

Rz. 16 Gemäß § 6 Abs. 6 FeV bleiben alle "Fahrerlaubnisse alten Rechts" – das sind nach der Legaldefinition des S. 1 dieser Norm alle, die bis zum Ablauf des 15.7.2019 erteilt worden sind – im Umfang ihrer bisherigen, aus der Anlage 3 zur FeV zu entnehmenden, Berechtigung in Kraft und erstrecken sich insoweit auf die aktuellen Fahrerlaubnisklassen des § 6 Abs. 1 FeV (siehe R...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / D. Fahrerlaubnis auf Probe, Stufenfahrerlaubnis, Befristung und Einschränkung

I. Fahrerlaubnis auf Probe Rz. 43 Gemäß § 2a Abs. 1 S. 1 StVG wird bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis die Fahrerlaubnis auf Probe erteilt. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Gemäß § 32 FeV sind die Fahrerlaubnisse der Klassen AM, L und T von den Vorschriften über die Fahrerlaubnis auf Probe ausgenommen. Damit betrifft die Probezeit-Regelung nur die Klassen A, B, C, D u...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / III. Ausgewählte Fragen zur Erteilung der Fahrerlaubnis

1. Inlandswohnsitz Rz. 19 Nach § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 StVG ist grundlegende Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis ein ordentlicher Wohnsitz des Bewerbers im Inland. Diese Regelung zielt einmal darauf ab, den Fahrerlaubniserwerber dort auszubilden und zu prüfen, wo er als Fahranfänger am Straßenverkehr teilnimmt. Insbesondere aber soll durch das Wohnsitzerfordernis ...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / IV. Die Erteilung der Fahrerlaubnis

1. Formalien Rz. 26 Bei der Stellung des Antrages sind nach § 21 Abs. 3 FeV Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen wie folgt:mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 1. Erläuterungen zu den einzelnen Klassen der Fahrerlaubnis

Rz. 33 Die einzelnen Erläuterungen zu den Fahrerlaubnisklassen ergeben sich aus § 6 Abs. 1 bis 4 FeV.mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / D. Entzug der Fahrerlaubnis gem. § 69 StGB

I. Rechtsgrundlage Rz. 37 Die Entziehung der Fahrerlaubnis im Strafverfahren ist geregelt in § 69 StGB . Es handelt sich um eine Maßregel, nicht um eine Nebenstrafe. Sie dient also nicht der Sühne, sondern allein der Besserung und Sicherung.[63] Der Strafverteidiger erlebt es aber immer wieder, dass der von einer Führerscheinmaßnahme Betroffene diese als Strafe empfindet. Der K...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / H. Die "Befähigung" als weitere Voraussetzung für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

I. Die Befähigung und ihr Nachweis durch theoretische und praktische Prüfung Rz. 82 Die Begriffe "Eignung" und "Befähigung" sind sachlich und inhaltlich unterschiedlich. Der Begriff "Befähigung" wird in § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 StVG verwendet, indem dort geregelt ist: Zitat "Die Fahrerlaubnis ist für die jeweilige Klasse zu erteilen, wenn der Bewerber … die Befähigung zum Führen v...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / A. Rechtliche Grundlagen der Entziehung der Fahrerlaubnis

I. Rechtsnatur Rz. 1 Die Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Strafgericht gem. § 69 StGB ist als Maßregel der Besserung und Sicherung zu verstehen. Dies ergibt sich expressis verbis aus § 61 StGB. Die Überschrift dieser Bestimmung lautet: "Maßregeln der Besserung und Sicherung" und führt unter § 61 Nr. 5 StGB ausdrücklich "die Entziehung der Fahrerlaubnis" auf. Im Übrigen ...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / C. Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 111a StPO

I. Rechtsgrundlagen 1. Gesetzliche Grundlagen Rz. 14 Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis ist in § 111a StPO geregelt. Hierdurch soll ermöglicht werden, die Allgemeinheit vor den Gefahren durch einen ungeeigneten Kraftfahrer schon vor dem Eintritt der Rechtskraft eines entsprechenden Urteils zu schützen. Durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken hat das BVerfG verne...mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / 2. Entzug der Fahrerlaubnis bei Alkoholproblematik

Rz. 119 Die Entziehung der Fahrerlaubnis kommt gem. § 3 StVG i.V.m. §§ 46, 11, 13 FeV in Betracht bei einer Alkoholproblematik. Rz. 120 Zur Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik ist auf § 13 FeV abzustellen. In dieser Vorschrift ist die mögliche "Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik" geregelt.[94] Rz. 121 Die Regelung des § 13 Nr. 2 a FeV stellt ei...mehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / 2. Ziel: Erhaltung und/oder (Wieder-)Erteilung der Fahrerlaubnis

Rz. 21 Bei zu erwartenden Problemen bei der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist es – entgegen häufig zu beobachtender Praxis – wichtig, diese dem Mandanten aufzuzeigen und ihm Vorschläge, durch welche konkreten Verhaltensweisen oder Maßnahmen die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis am sichersten erreicht werden kann, zu unterbreiten. Dies beginnt mit Informationen, erfasst B...mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / 3. Schematische Übersicht: Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde bei Fahrerlaubnis auf Probe

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / 4. Entzug der Fahrerlaubnis bei Betäubungsmittel- und Medikamentenproblematik

Rz. 123 Bei missbräuchlichem Konsum von Betäubungs- oder Arzneimitteln kommt ebenfalls die Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 46 FeV i.V.m. § 14 FeV in Betracht. Die Regelung gilt nicht mehr bei Cannabisproblematik, weil Cannabis nicht mehr dem BtMG unterfällt. Gemäß §§ 46 Abs. 3, 11 ff. FeV sind Tatsachen zu verlangen, die Bedenken an der Eignung zum Führen von Kraftfahrze...mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / A. Rechtsmittel gegen vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis

Rz. 1 Gegenstand der nachfolgenden Ausführungen sind die Rechtsmittel und das Rechtsmittelverfahren, welche sich speziell auf Maßnahmen beziehen, die im Zusammenhang mit der vorläufigen bzw. abschließenden Entziehung der Fahrerlaubnis und sonstiger hiermit verbundener Maßnahmen einschließlich des Fahrverbotes im Strafverfahren stehen. Weiter werden dargestellt die möglichen ...mehr