Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrerlaubnis

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der Fahrerlaubnis

A. Voraussetzungen für die Verkehrsteilnahme I. Der Grundsatz der Freiheit zur Teilnahme am Straßenverkehr 1. Allgemeine Erlaubnisfreiheit zur Teilnahme am Straßenverkehr Rz. 1 Nach der deutschen Rechtsordnung hat jedermann das Recht auf allgemeine Teilnahme am Straßenverkehr. Dies folgt aus dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG).[1] Diese sog...mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde ohne/mit Entzug der Fahrerlaubnis

A. Mögliche Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde Rz. 1 Kernthematik der Beratung und Vertretung in verwaltungsrechtlichen Führerscheinangelegenheiten sind die möglichen Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde. Diese werden nachstehend im Einzelnen behandelt. Rz. 2 Eine besondere Problematik für Betroffene ergibt sich, wenn die Fahrerlaubnisbehörde als Voraussetzung für das Behalten o...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 3. Fortgeltung der "Fahrerlaubnisse alten Rechts" (Besitzstände)

Rz. 16 Gemäß § 6 Abs. 6 FeV bleiben alle "Fahrerlaubnisse alten Rechts" – das sind nach der Legaldefinition des S. 1 dieser Norm alle, die bis zum Ablauf des 15.7.2019 erteilt worden sind – im Umfang ihrer bisherigen, aus der Anlage 3 zur FeV zu entnehmenden, Berechtigung in Kraft und erstrecken sich insoweit auf die aktuellen Fahrerlaubnisklassen des § 6 Abs. 1 FeV (siehe R...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / C. Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 111a StPO

I. Rechtsgrundlagen 1. Gesetzliche Grundlagen Rz. 14 Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis ist in § 111a StPO geregelt. Hierdurch soll ermöglicht werden, die Allgemeinheit vor den Gefahren durch einen ungeeigneten Kraftfahrer schon vor dem Eintritt der Rechtskraft eines entsprechenden Urteils zu schützen. Durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken hat das BVerfG verne...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / D. Fahrerlaubnis auf Probe, Stufenfahrerlaubnis, Befristung und Einschränkung

I. Fahrerlaubnis auf Probe Rz. 43 Gemäß § 2a Abs. 1 S. 1 StVG wird bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis die Fahrerlaubnis auf Probe erteilt. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Gemäß § 32 FeV sind die Fahrerlaubnisse der Klassen AM, L und T von den Vorschriften über die Fahrerlaubnis auf Probe ausgenommen. Damit betrifft die Probezeit-Regelung nur die Klassen A, B, C, D u...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / III. Ausgewählte Fragen zur Erteilung der Fahrerlaubnis

1. Inlandswohnsitz Rz. 19 Nach § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 StVG ist grundlegende Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis ein ordentlicher Wohnsitz des Bewerbers im Inland. Diese Regelung zielt einmal darauf ab, den Fahrerlaubniserwerber dort auszubilden und zu prüfen, wo er als Fahranfänger am Straßenverkehr teilnimmt. Insbesondere aber soll durch das Wohnsitzerfordernis ...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / IV. Die Erteilung der Fahrerlaubnis

1. Formalien Rz. 26 Bei der Stellung des Antrages sind nach § 21 Abs. 3 FeV Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen wie folgt:mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 1. Erläuterungen zu den einzelnen Klassen der Fahrerlaubnis

Rz. 33 Die einzelnen Erläuterungen zu den Fahrerlaubnisklassen ergeben sich aus § 6 Abs. 1 bis 4 FeV.mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / D. Entzug der Fahrerlaubnis gem. § 69 StGB

I. Rechtsgrundlage Rz. 37 Die Entziehung der Fahrerlaubnis im Strafverfahren ist geregelt in § 69 StGB . Es handelt sich um eine Maßregel, nicht um eine Nebenstrafe. Sie dient also nicht der Sühne, sondern allein der Besserung und Sicherung.[63] Der Strafverteidiger erlebt es aber immer wieder, dass der von einer Führerscheinmaßnahme Betroffene diese als Strafe empfindet. Der K...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / H. Die "Befähigung" als weitere Voraussetzung für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

I. Die Befähigung und ihr Nachweis durch theoretische und praktische Prüfung Rz. 82 Die Begriffe "Eignung" und "Befähigung" sind sachlich und inhaltlich unterschiedlich. Der Begriff "Befähigung" wird in § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 StVG verwendet, indem dort geregelt ist: Zitat "Die Fahrerlaubnis ist für die jeweilige Klasse zu erteilen, wenn der Bewerber … die Befähigung zum Führen v...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / A. Rechtliche Grundlagen der Entziehung der Fahrerlaubnis

I. Rechtsnatur Rz. 1 Die Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Strafgericht gem. § 69 StGB ist als Maßregel der Besserung und Sicherung zu verstehen. Dies ergibt sich expressis verbis aus § 61 StGB. Die Überschrift dieser Bestimmung lautet: "Maßregeln der Besserung und Sicherung" und führt unter § 61 Nr. 5 StGB ausdrücklich "die Entziehung der Fahrerlaubnis" auf. Im Übrigen ...mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / 2. Entzug der Fahrerlaubnis bei Alkoholproblematik

Rz. 119 Die Entziehung der Fahrerlaubnis kommt gem. § 3 StVG i.V.m. §§ 46, 11, 13 FeV in Betracht bei einer Alkoholproblematik. Rz. 120 Zur Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik ist auf § 13 FeV abzustellen. In dieser Vorschrift ist die mögliche "Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik" geregelt.[94] Rz. 121 Die Regelung des § 13 Nr. 2 a FeV stellt ei...mehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / 2. Ziel: Erhaltung und/oder (Wieder-)Erteilung der Fahrerlaubnis

Rz. 21 Bei zu erwartenden Problemen bei der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist es – entgegen häufig zu beobachtender Praxis – wichtig, diese dem Mandanten aufzuzeigen und ihm Vorschläge, durch welche konkreten Verhaltensweisen oder Maßnahmen die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis am sichersten erreicht werden kann, zu unterbreiten. Dies beginnt mit Informationen, erfasst B...mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / 3. Schematische Übersicht: Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde bei Fahrerlaubnis auf Probe

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / 4. Entzug der Fahrerlaubnis bei Betäubungsmittel- und Medikamentenproblematik

Rz. 123 Bei missbräuchlichem Konsum von Betäubungs- oder Arzneimitteln kommt ebenfalls die Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 46 FeV i.V.m. § 14 FeV in Betracht. Die Regelung gilt nicht mehr bei Cannabisproblematik, weil Cannabis nicht mehr dem BtMG unterfällt. Gemäß §§ 46 Abs. 3, 11 ff. FeV sind Tatsachen zu verlangen, die Bedenken an der Eignung zum Führen von Kraftfahrze...mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / A. Rechtsmittel gegen vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis

Rz. 1 Gegenstand der nachfolgenden Ausführungen sind die Rechtsmittel und das Rechtsmittelverfahren, welche sich speziell auf Maßnahmen beziehen, die im Zusammenhang mit der vorläufigen bzw. abschließenden Entziehung der Fahrerlaubnis und sonstiger hiermit verbundener Maßnahmen einschließlich des Fahrverbotes im Strafverfahren stehen. Weiter werden dargestellt die möglichen ...mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / 3. Fahrerlaubnis auf Probe

Rz. 44 Ist gegen den Inhaber der Fahrerlaubnis auf Probe die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet, so besteht gemäß § 2a Abs. 6 StVG bei einem Rechtsmittel gegen die Anordnung zur Teilnahme am Aufbauseminar keine aufschiebende Wirkung. Lässt sich nicht feststellen, ob die weitere Teilnahme eines ansonsten bisher unauffälligen Verkehrsteilnehmers am Straßenverkehr so g...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 2. Kein Bestandsschutz bei Neuerteilung

Rz. 27 Nach Entzug der Fahrerlaubnis und anschließender Umstellung der Fahrerlaubnisklassen besteht bei einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis kein Bestandsschutz mit der Maßgabe, dass eine früher unbefristet erteilte Fahrerlaubnis, die entzogen wurde, wiederum unbefristet zu erteilen ist. Dies stellt auch keinen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz bei der Neuerteilun...mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / III. Entzug der Fahrerlaubnis bei Weigerung, ein Gutachten beizubringen

Rz. 92 Weigert der Betroffene sich, ein Gutachten beizubringen, so darf die Verwaltungsbehörde hieraus gemäß §§ 11 Abs. 8, 46 Abs. 3 FeV den – widerlegbaren – Schluss auf dessen fehlende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ziehen.[75] Der Schluss aus der Nichtvorlage eines angeforderten Fahreignungsgutachtens auf die fehlende Fahreignung ist jedoch nur gerechtfertigt, wen...mehr

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§ 5 "Eignung", "bedingte Ei... / A. "Eignung" als Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis

Rz. 1 Der Führer eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr muss für die Führung des Kraftfahrzeuges geeignet und befähigt sein.[1] Die Befähigung wird in der Fahrprüfung nachgewiesen und damit bei jedem Bewerber unmittelbar geprüft. Mit der Befähigung ist die Kenntnis von Verkehrsregeln gemeint; der ausreichend sichere Umgang mit dem Kraftfahrzeug wird ebenfalls erwartet. Ander...mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / b) Anfechtungsklage vor VG bei Anordnung theoretischer Befähigungsprüfung nach Entziehung der Fahrerlaubnis

Rz. 28 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.2: Anfechtungsklage bei Anordnung theoretischer Befähigungsprüfung Verwaltungsgericht _________________________ Klage des _________________________ – Klägers – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen _________________________ – Beklagten – wegen: Entziehung der Fahrerlaubnis. Namens und im Auftrag des ...mehr

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zfs 12/2024, Änderungen der FeV durch das Cannabisgesetz bei vor dem 1.4.2024 behördlich abgeschlossenem Fahrerlaubnis-Entziehungsverfahren (wegen fehlender Eignung zum Führen eines Kfz nach Fahren unter Einfluss von Cannabis)

FeV – Änderungen durch das Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (BGBl 2024 I Nr. 109) Leitsatz In Verfahren über Anfechtungsklagen gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis ist der für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgebliche Zeitpunkt grundsätzlich derjenige des Erlasses der letzten Verwaltungsentscheidung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.6.2024 – BVerwG 3 B 11.23 – zfs 202...mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / C. Rechtsmittel gegen Entzug der Fahrerlaubnis im Strafbefehl oder durch Urteil

I. Einspruch gegen Strafbefehl 1. Form, Frist und mögliche Rücknahme sowie Beschränkung Rz. 12 Die Möglichkeit des Einspruchs gegen den Strafbefehl richtet sich nach § 410 StPO:mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / D. Einschränkungen oder Auflagen zur Fahrerlaubnis

I. Rechtsgrundlagen Rz. 35 Rechtsgrundlagen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis unter Beschränkungen und Auflagen bei bedingter Eignung sind § 2 Abs. 4 StVG sowie § 23 Abs. 2 FeV. Die Regelung zur Entziehung oder Beschränkung der Fahrerlaubnis bei bedingter Eignung und Auflagen ergibt sich aus § 46 Abs. 2 FeV. Rz. 36 Erfüllt der Bewerber für eine Fahrerlaubnis alle Vorausset...mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / E. Maßnahmen bei Fahrerlaubnis auf Probe

I. Rechtsgrundlagen Rz. 45 Zur Fahrerlaubnis auf Probe enthalten die Vorschriften besondere Regelungen. Rz. 46 Die Fahrerlaubnis auf Probe ist nicht bedingt und auch nicht befristet; s...mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / IV. Beschränkung der Revision, speziell auf Entziehung der Fahrerlaubnis

1. Der Umfang der Anfechtung des Urteils durch Revision Rz. 48 Durch die Revisionsanträge muss unmissverständlich zum Ausdruck gebracht werden, inwieweit das Urteil angefochten wird.[35] Rz. 49 Wichtig ist zu beachten, dass die Revisionsgründe, soweit eine Verfahrensrüge (§ 344 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 StPO) geltend gemacht wird, gem. § 344 Abs. 2 S. 2 StPO nur bis zum Ablauf der Re...mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / G. Der Entzug der Fahrerlaubnis bei Alkohol- und/oder Drogenproblematik sowie aus sonstigen Gründen der Ungeeignetheit

I. Allgemeine Voraussetzungen der Entziehung 1. Die Voraussetzungen der Entziehung im Verwaltungsverfahren Rz. 85 Die Voraussetzungen der Entziehung der Fahrerlaubnis sind in § 3 StVG geregelt. Dort ist geregelt, dass die Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde zu entziehen ist, wenn sich der Berechtigte als zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet oder nicht befähigt e...mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / 2. Besondere Fallgestaltung: Rechtsschutz zum Recht der Fahrerlaubnis/Maßnahmen nach Punktesystem

Rz. 18 Wird ein verkehrsrechtlicher Verwaltungsakt aufgrund des Fahreignungsbewertungssystems erlassen, und zwar aufgrund des Erreichens einer bestimmten Punktzahl, so stellt sich die Frage, ob der Versicherungsfall ausgelöst wird durch den ersten zugrundeliegenden bzw. registrierten Verkehrsverstoß oder durch den Verkehrsverstoß, dessen Registrierung zur Addition auf die en...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 4. "Isolierte Sperrfrist"

Rz. 90 Hat der Täter keine Fahrerlaubnis, so wird gem. § 69a Abs. 1 S. 3 StGB nur die Sperre angeordnet. In diesem Fall spricht man von der "isolierten Sperrfrist". Die isolierte Fahrerlaubnissperre tritt an die Stelle der Entziehung der Fahrerlaubnis und bildet dann die eigentliche Maßregel i.S.d. § 61 Nr. 5 StGB. Voraussetzung ist, dass der Angeklagte im Zeitpunkt der Ents...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 3. Antrag auf Ausnahme

Rz. 80 Kommt eine Ausnahme von der Sperre für bestimmte Fahrzeuge in Betracht und wird ein solcher Antrag gestellt, so sind die Voraussetzungen für die Ausnahme nach § 69a Abs. 2 StGB im Einzelnen darzulegen. Hierbei sind die objektiven und subjektiven Umstände im Einzelnen darzulegen und evtl. glaubhaft zu machen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Zweck der Maßregel, ...mehr

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§ 21 Ausblick / IV. Die Entziehung der Fahrerlaubnis als Sanktionsinstrument

Rz. 36 In den letzten Jahren ist wiederholt von verschiedenen Politikern der Vorschlag vorgebracht worden, dass der Fahrerlaubnisentzug auch über den Straßenverkehr hinaus zur Korrektur eines Fehlverhaltens genutzt werden könne. Ende 2016 ist hierzu ein entsprechender Gesetzesentwurf vom damaligen Bundesjustizminister Maas erarbeitet worden. Das Gesetz trat bereits im August...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 2. Die Dauer der Sperrfrist

Rz. 85 Bei der Dauer der Sperrfrist ist zu unterscheiden zwischen der in § 69a Abs. 1 S. 1 StGB bestimmten Mindestsperrfrist und dem verkürzten Mindestmaß der Sperre gem. § 69a Abs. 4 StGB. Rz. 86 Grundsätzlich beträgt gem. § 69a Abs. 1 S. 1 StGB das Mindestmaß der Sperre sechs Monate. Gemäß § 69a Abs. 4 StGB verkürzt sich das Mindestmaß der Sperre um die Zeit, in der eine vo...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 3. Anrechnung der Dauer vorläufiger Entziehung

Rz. 89 Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis ist nach der gesetzlichen Regelung nicht auf die Sperrfrist anzurechnen. Es ist jedoch geboten, die bisherige Dauer der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis bei der Bemessung der Sperre zu berücksichtigen ("faktische Sperrfrist").[122]mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / I. Sperrfrist von sechs Monaten

Rz. 77 Bei Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund von 8 oder mehr Punkten darf eine neue Fahrerlaubnis frühestens sechs Monate nach Wirksamkeit der Entziehung erteilt werden. Die Frist beginnt mit der Ablieferung des Führerscheins (§ 4 Abs. 10 S. 1 und 3 StVG).mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 1. Gesetzliche Regelung

Rz. 84 In § 69a StGB ist geregelt, welche Sperre für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis zu verhängen ist für den Fall, dass das Gericht die Fahrerlaubnis gem. § 69 StGB entzieht. Eine Sperre für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis ordnet das Gericht zugleich mit seiner Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis im Urteil oder Strafbefehl an. Diese Anordnung beinh...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 2. Der Führerschein

Rz. 57 Sofern die jeweilige Fahrerlaubnis ab dem 19.1.2013 erworben worden ist, ist der entsprechende Führerschein unabhängig von einer Befristung oder Nichtbefristung der Fahrerlaubnis nach Maßgabe von § 24a Abs. 1 FeV spätestens nach dem Ablauf von 15 Jahren umzutauschen. Die Frist wird berechnet ab dem Datum, an dem die Fahrerlaubnisbehörde den Auftrag zur Herstellung des...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / II. Mögliche prozessuale Verfahren

Rz. 38 Die Entscheidung über eine Maßnahme nach § 69 StGB kann in unterschiedlichen prozessualen Verfahren erfolgen. Mögliche Verfahren sind:mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / II. Ausnahmen vom Erfordernis des Nachweises der Befähigung

Rz. 85 In § 20 Abs. 2 FeV ist geregelt, dass bei Neuerteilung einer Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnisprüfung nur dann – ausnahmsweise – anzuordnen ist, wenn konkrete Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 FeV erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt. Die Fahrerlaubnisbehörden stellen sich hier nicht selt...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / V. Führerscheinmaßnahmen und internationaler Kraftfahrzeugverkehr

Rz. 9 Eine Sonderregelung ist zu beachten für Inhaber einer im Ausland erteilten Fahrerlaubnis bei Begehung einer Tat im Inland, ohne dass ihnen von einer deutschen Behörde i.S.v. § 69b StGB eine Fahrerlaubnis erteilt worden ist. Rz. 10 In Betracht kommt auch bei ausländischen Fahrerlaubnissen deren vorläufige Entziehung gem. § 111a StPO. In diesem Fall erlischt die Berechtig...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / [Ohne Titel]

Nach § 6 Abs. 1 S. 1 FeV wird die Fahrerlaubnis in bestimmten Klassen erteilt, wobei die bei den einzelnen Klassen angegebene Gesamtmasse einer Fahrzeugkombination sich aus der Summe der zulässigen Gesamtmasse der Einzelfahrzeuge ohne Berücksichtigung von Stütz- und Aufliegelasten berechnet (§ 6 Abs. 1 S. 2 FeV). Beim Abschleppen eines Kraftfahrzeugs genügt die Fahrerlaubnis...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / II. Stufenfahrerlaubnis

Rz. 49 Nach der Regelung des § 2 Abs. 2 S. 2 StVG kann als Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Vorbesitz anderer Klassen oder Fahrpraxis in einer anderen Klasse geregelt werden. Im Einzelnen gilt Folgendes: 1. Fahrerlaubnis der Klasse A (Motorräder) Rz. 50 Personen, die mindestens 20 und noch nicht 24 Jahre alt sind, dürfen eine Fahrerlaubnis der Klasse A nur...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / III. Speziell: bei Nichtteilnahme am Aufbauseminar

Rz. 79 Das zum 1.5.2014 novellierte Fahrerlaubnisrecht sieht einen Entzug der Fahrerlaubnis, weil der Antragsteller einer Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nicht nachgekommen ist, nicht mehr vor. Für Altfälle enthält § 65 Abs. 3 Nr. 5c, d StVG eine Übergangsregelung.mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 1. Gesetzliche Grundlagen

Rz. 14 Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis ist in § 111a StPO geregelt. Hierdurch soll ermöglicht werden, die Allgemeinheit vor den Gefahren durch einen ungeeigneten Kraftfahrer schon vor dem Eintritt der Rechtskraft eines entsprechenden Urteils zu schützen. Durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken hat das BVerfG verneint.[11] Zuständig ist gem. § 111a StPO das ...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / 3. Wiedererteilung nach Entziehung bei Alkoholproblematik

Rz. 7 Bei Alkoholauffälligkeit ohne Alkoholabhängigkeit ist die Fahrerlaubnisbehörde verpflichtet, bei Anhaltspunkten für Alkoholmissbrauch die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 a FeV) anzuordnen, weil es hierbei im Wesentlichen um die (charakterliche) Beurteilung des Alkoholtrinkverhaltens des Betroffenen und den verantwortungsvolle...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / I. Beweislast im Verfahren zur Eignungsprüfung

Rz. 89 Nach § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 StVG wird für die Erteilung der Fahrerlaubnis positiv gefordert, dass der Bewerber zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist. Diese Voraussetzung hat der Bewerber nach Maßgabe von § 2 Abs. 6 S. 1 Nr. 2 StVG der Straßenverkehrsbehörde nachzuweisen. Eignungszweifel gehen zu Lasten des Bewerbers.[64] Allerdings haben Bewerber für eine Fahrerl...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / V. Mögliche Aufhebung der Maßnahme gemäß § 111a Abs. 2 StPO

Rz. 31 Gemäß § 111a Abs. 2 StPO ist die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis aufzuheben, wenn der Grund weggefallen ist oder wenn das Gericht im Urteil die Fahrerlaubnis nicht entzieht. Bei einer Maßnahme gemäß § 111a StPO ist daher stets von allen Seiten darauf zu achten, ob die Voraussetzungen der Norm noch gegeben sind.[46] Im Fall einer besonders langen Verfahrensdaue...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 3. Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers

Rz. 45 Als weitere Ausgangsvoraussetzung für eine Entziehung der Fahrerlaubnis kommt nach § 69 Abs. 1 StGB eine Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers in Betracht. Hierzu kann z.B. das Überlassen eines Kraftfahrzeuges an eine Person ohne Fahrerlaubnis oder an einen fahruntüchtigen Kraftfahrer gehören, soweit es sich nicht um bloße Verletzung von Halterpflichten ...mehr

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zfs 12/2024, Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem; Durchlaufen des Stufensystems und Zustellung von Ermahnung und Verwarnung; normative typisierende Bewertung durch das Fahreignungs-Bewertungssystem; Nichtberücksichtigung beruflicher Belange; Ablieferung des Führerscheins und Anordnung der sofortigen Vollziehung

StVG § 4 Abs. 5, Abs. 1, Abs. 2, Abs. 9; FeV § 40 Anlage 13 Leitsatz Die für das Fahreignungs-Bewertungssystem maßgebliche Bewertung der Anlasstaten ist als Spezialregelung der charakterlichen Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen normativ typisierend festgelegt (§§ 4 Abs. 2, 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 Buchst. b StVG; § 40 i.V.m. Anlage 13 FeV). Punkte ergeben sich mit der Be...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / VI. Ausnahmen für bestimmte Kraftfahrzeuge

Rz. 33 Bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis kann – auf Antrag oder von Amts wegen – gemäß § 111a Abs. 1 S. 2 StPO eine Ausnahme für bestimmte Fahrzeuge angeordnet werden. Die Voraussetzungen entsprechen denen des § 69a Abs. 2 StGB. Die Einschränkung der Maßnahme ist nur für bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen zulässig, nicht für bestimmte Zeiten,[53] Orte, Gebiet...mehr

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§ 2 Rechtliche Grundlagen d... / 1. Regelungsübersicht der FeV

Rz. 13 Die Fahrerlaubnisverordnung enthält folgende Regelungstatbestände:mehr