Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrerlaubnis

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 1. Die Fristberechnung

Rz. 56 Für die Fristberechnung ist grundsätzlich gemäß § 23 Abs. 1 S. 3 FeV das Datum maßgebend, an dem die Fahrerlaubnisbehörde den Auftrag zur Herstellung des Führerscheins erteilt.mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 3. Das Gebot rechtlichen Gehörs

Rz. 19 Wichtig ist es darauf zu achten, dass dem Beschuldigten gem. § 33 Abs. 3 StPO vor der Beschlussfassung über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis rechtliches Gehör gewährt wird. Dies gilt grundsätzlich, da die Ausnahmeregelung des § 33 Abs. 4 StPO nicht zum Tragen kommt, weil bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis keine Gefährdung des Zwecks der Anordn...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / I. Die unterschiedlichen Ausgangssituationen

Rz. 1 Bei der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung sind verschiedene Fallgestaltungen zu unterscheiden. Wichtig für den richtigen Weg zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist die Ausrichtung der Beratung und Vertretung an der konkreten Ausgangssituation. Grundsätzlich ist nach vorangegangener Entziehung die Eignung nach den Regeln des § 2 StVG i....mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / a) Betäubungsmittel nach dem BtMG, Arzneimittel

Rz. 8 Bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung aufgrund festgestellten Umgangs mit Betäubungs- und Arzneimitteln ist die Fahrerlaubnisbehörde zur Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens im Rahmen der Neuerteilung verpflichtet, wenn aus Gründen des Umgangs mit Betäubungs- und Arzneimitteln die Fahrerlaubnis entzogen war, oder wenn zu k...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / 7. Wiedererteilung nach Entzug wegen einer allgemeinen Straftat

Rz. 15 Ist die Fahrerlaubnis nach § 69 Abs. 1 StGB entzogen wegen einer Tat allgemeiner Kriminalität unter Benutzung eines Kraftfahrzeuges, so sind für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis besondere Voraussetzungen zu prüfen. Entscheidend ist, ob die Anlasstat tragfähige Rückschlüsse darauf zulässt, dass der Täter bereit ist, die Sicherheit des Straßenverkehrs seinen eigene...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 4. Verurteilung oder Nichtverurteilung wegen möglicher Schuldunfähigkeit

Rz. 47 Die Vorschrift des § 69 StGB verlangt lediglich ein Urteil, nicht aber die Verurteilung zu einer Strafe. Demgemäß kann die Fahrerlaubnis auch entzogen werden, wenn das Gericht von einer Strafe z.B. gem. § 60 StGB absieht. Auch kommt in Betracht, die Fahrerlaubnis demjenigen zu entziehen, der wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden ist.[82] Rz. 48 Eine Besonderhei...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / I. Rechtsnatur

Rz. 1 Die Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Strafgericht gem. § 69 StGB ist als Maßregel der Besserung und Sicherung zu verstehen. Dies ergibt sich expressis verbis aus § 61 StGB. Die Überschrift dieser Bestimmung lautet: "Maßregeln der Besserung und Sicherung" und führt unter § 61 Nr. 5 StGB ausdrücklich "die Entziehung der Fahrerlaubnis" auf. Im Übrigen ergibt sich di...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 5. Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen

Rz. 49 Weitere Voraussetzung für die Entziehung der Fahrerlaubnis ist das Merkmal der Ungeeignetheit. Dieses entspricht im strafrechtlichen Sinne auch dem in § 3 Abs. 1 StVG verwendeten Begriff, welcher für das verwaltungsbehördliche Entziehungsverfahren gilt. Die Legaldefinition der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im strafrechtlichen Sinne korrespondiert mit dem ents...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 1. Inlandswohnsitz

Rz. 19 Nach § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 StVG ist grundlegende Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis ein ordentlicher Wohnsitz des Bewerbers im Inland. Diese Regelung zielt einmal darauf ab, den Fahrerlaubniserwerber dort auszubilden und zu prüfen, wo er als Fahranfänger am Straßenverkehr teilnimmt. Insbesondere aber soll durch das Wohnsitzerfordernis verhindert werden,...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 1. Formalien

Rz. 26 Bei der Stellung des Antrages sind nach § 21 Abs. 3 FeV Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen wie folgt:mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / V. Die gebotene Verteidigungsstrategie

Rz. 74 In der Praxis liegt es für die Verteidigung nahe, in zwei Schritten die Ungeeignetheit auszuräumen, nämlich Rz. 75 Ein solcher Antra...mehr

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§ 2 Rechtliche Grundlagen d... / 2. Die erlassenen Richtlinien

Rz. 3 Die Erste Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Einführung eines EG-Führerscheins (80/1263 EWG) vom 4.12.1980[1] ist durch Rechtsverordnungen vom 23.11.1982[2] und vom 13.12.1985[3] in deutsches Recht umgesetzt worden. Rz. 4 Die Zweite Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften über den Führerschein (91/439 EWG) vom 29.7.1991[4] gilt auch im...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / II. Zur Erlaubnispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen

Rz. 5 Das Führen eines Kraftfahrzeuges erfordert grundsätzlich eine Fahrerlaubnis. Hierzu ist in § 2 Abs. 1 S. 1 StVG geregelt: Zitat "Wer auf öffentlichen Wegen oder Plätzen ein Kraftfahrzeug führen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde." Rz. 6 Nur das Führen eines Kraftfahrzeuges i.S.d. § 1 Abs. 2 StVG erfordert eine Fahrerlaubnis. Die vorgenannte Vorschrift enth...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 2. Mindestalter und "begleitetes Fahren"

Rz. 22 Regelungen für das Mindestalter sind in § 10 Abs. 1 FeV getroffen. Nach §§ 10 Abs. 1 Nr. 5b aa, 48a FeV besteht die Möglichkeit, bereits mit Vollendung des 17. Lebensjahrs Kraftfahrzeuge der Klassen B und BE zu führen. Über das Bestehen der Fahrprüfung wird eine Prüfbescheinigung nach der Anlage 8b zur FeV erstellt. Diese Bescheinigung enthält die Auflage, dass bis zur...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / 4. Wiedererteilung nach Entziehung aufgrund Drogen- oder Arzneimittelproblematik

a) Betäubungsmittel nach dem BtMG, Arzneimittel Rz. 8 Bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung aufgrund festgestellten Umgangs mit Betäubungs- und Arzneimitteln ist die Fahrerlaubnisbehörde zur Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens im Rahmen der Neuerteilung verpflichtet, wenn aus Gründen des Umgangs mit Betäubungs- und Arzneimitteln...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / VII. Sperrfrist für die Neuerteilung

1. Gesetzliche Regelung Rz. 84 In § 69a StGB ist geregelt, welche Sperre für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis zu verhängen ist für den Fall, dass das Gericht die Fahrerlaubnis gem. § 69 StGB entzieht. Eine Sperre für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis ordnet das Gericht zugleich mit seiner Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis im Urteil oder Strafbefehl an...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / 2. Subjektive Merkmale als Symptome der Ungeeignetheit

Rz. 24 Als subjektive Merkmale und damit Symptome, die für Ungeeignetheit sprechen können, sind anzuführen:mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / I. Rechtsgrundlagen

1. Gesetzliche Grundlagen Rz. 14 Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis ist in § 111a StPO geregelt. Hierdurch soll ermöglicht werden, die Allgemeinheit vor den Gefahren durch einen ungeeigneten Kraftfahrer schon vor dem Eintritt der Rechtskraft eines entsprechenden Urteils zu schützen. Durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken hat das BVerfG verneint.[11] Zuständig ...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 4. Eignung, Befähigung und Beweislast

Rz. 29 Zu den Begriffen und Voraussetzungen der "Eignung" oder "Befähigung" sowie zur diesbezüglichen Feststellungslast vgl. im Einzelnen nachfolgend § 5 Rdn 1 ff.mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / II. Die unterschiedlichen Fallgestaltungen

1. Entziehung nach dem Punktesystem Rz. 2 Bei Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach einer Entziehung aufgrund des Fahreignungs-Bewertungssystems gemäß § 4 Abs. 10 StVG wird in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer Begutachtungsstelle für Fahreignung angeordnet, ein Absehen von der Gutachtensanforderung kommt nur im Ausnahmefall in Betracht.[2] 2. Entziehung bei Fahr...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 3. Geltung der Dienstfahrerlaubnis

Rz. 40 § 26 Abs. 2 FeV regelt, dass der Inhaber der Dienstfahrerlaubnis von dieser nur während der Dauer des Dienstverhältnisses "Gebrauch machen darf". Nach Ausscheiden aus dem Dienst ist der Dienstführerschein einzuziehen (§ 26 Abs. 2 S. 2 FeV). Eine Umschreibung der Dienstfahrerlaubnis in eine allgemeine Fahrerlaubnis ist nach Maßgabe von § 27 FeV möglich.[26]mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / IV. Die Tatbestände der Regelvermutung der Ungeeignetheit gem. § 69 Abs. 2 StGB

Rz. 55 Nach § 69 Abs. 2 StGB ist in der Regel Ungeeignetheit gegeben, wenn die in dieser Vorschrift aufgeführten Taten rechtswidrig begangen wurden. Hierzu ist im Einzelnen Folgendes auszuführen: 1. Gefährdung des Straßenverkehrs gem. § 315c StGB Rz. 56 Nach der Vorschrift des § 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB kann derjenige, der alkoholbedingt fahrunsicher fährt, nur bestraft werden,...mehr

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§ 12 Die richtige Verteidig... / I. Die Bedeutung der Fahrerlaubnis für den Mandanten/Betroffenen

Rz. 1 Bei der Führung eines Mandates, bei dem für den Mandanten eine strafrechtliche Fahrerlaubnismaßnahme droht oder gegeben ist, muss der Verteidiger sich der Bedeutung der Angelegenheit für den Mandanten bewusst sein. Der Rechtsanwalt sollte bereits zu Beginn des Mandates im ersten Gespräch mit seinem Mandanten klären, wie die individuellen Belange des Mandanten sich auf ...mehr

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§ 8 Begutachtung für Fahrei... / 1. Konfrontation mit den Folgen des Verlustes der Fahrerlaubnis

Rz. 29 Besonders schwierig ist das Mandantengespräch, wenn der Vorwurf der Trunkenheit im Straßenverkehr (Alkohol, Drogen) im Raum steht. In aller Regel sieht der Betroffene selbst, dass das Geschehen neben dem Vorwurf eines Gesetzesverstoßes ein charakterliches Defizit offenbart. Dies gilt insbesondere, wenn höhere Blutalkoholwerte gegeben sind, etwa ab dem nach § 13 S. 1 N...mehr

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§ 12 Die richtige Verteidig... / II. Die Möglichkeit der Abwendung des Entzuges der Fahrerlaubnis

Rz. 85 Sollte die Chance der Abwendung bestehen, insbesondere die Voraussetzungen relativer Fahruntüchtigkeit anzugreifen oder beim Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort sowohl die objektiven als auch die subjektiven Tatbestandsmerkmale in Zweifel zu ziehen, sind diese Argumente ggf. auch vorausschauend vorzutragen, um einen Beschluss abzuwenden. Allerdings sollte...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 1. Allgemeine Anforderungen

Rz. 22 Erste Voraussetzung für eine Maßnahme gemäß § 111a StPO ist das Vorliegen von dringenden Gründen für die Annahme, dass die Maßregel nach § 69 StGB angeordnet werden wird. Dies erfordert einmal den dringenden Tatverdacht einer Verkehrsstraftat sowie einen hohen Grad von Wahrscheinlichkeit, dass das Gericht den Beschuldigten i.S.v. § 69 StGB für ungeeignet zum Führen vo...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / IV. Wirksamkeit und Rechtsfolgen der vorläufigen Entziehung

Rz. 28 Der Beschluss wird wirksam, wenn er dem Beschuldigten bekannt gegeben wird. Weder die Zustellung an den Verteidiger noch eine Ersatzzustellung reichen hierzu aus.[43] Rz. 29 Hinweis Für den insoweit tätigen Anwalt ist es einmal empfehlenswert, den Mandanten bei vorläufiger Entziehung der Fahrerlaubnis darüber zu belehren, dass Strafbarkeit gemäß § 21 StVG in Betracht k...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 2. Notwendiger Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges

Rz. 43 Die auf § 69 StGB zu stützende Entziehung der Fahrerlaubnis ist im Zusammenhang so zu verstehen, dass in Bezug auf die Tat gegeben sein müssen:mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 2. Abhandenkommen oder Vernichten

Rz. 61 Ist dem Inhaber einer Fahrerlaubnis der Führerschein abhandengekommen, so ist er gem. § 25 Abs. 4 S. 1 FeV verpflichtet, den Verlust unverzüglich (d.h. ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen, es sei denn, er verzichtet auf die Fahrerlaubnis. Auf Antrag wird ein neuer Führerschein (Ersatzführerschein) ausgefertigt. Gem. § ...mehr

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zfs 12/2024, Entziehung der... / 1 Sachverhalt

Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist der Sofortvollzug der Entziehung der Fahrerlaubnis auf der Grundlage des Fahreignungs-Bewertungssystems und der Zwangsgeldandrohung hinsichtlich der Verpflichtung zur Ablieferung des Führerscheins. Dem Antragsteller wurde die Fahrerlaubnis der Klassen AM, B und L nach vorangegangener Entziehung am 14.2.2020 durch das Landratsamt L. wied...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 1. Führen eines Kraftfahrzeuges

Rz. 40 Eine der möglichen Ausgangsvoraussetzungen für die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB ist es, dass die in Rede stehende Tat bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges begangen wurde. Somit kommt die Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine isolierte Sperrfrist nicht in Betracht bei einer durch einen Radfahrer (oder E-Bike-Fahrer) begangenen T...mehr

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§ 2 Rechtliche Grundlagen d... / A. Rechtliche Grundlagen

Rz. 1 Die gesetzlichen Regelungen zum Recht der Fahrerlaubnis sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die aufgrund von Ermächtigungen dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, speziell die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und die Anlagen hierzu, sowie das Fahrlehrergesetz. Weitere Regelungen ergeben sich aus der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) mit ergänzenden V...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 2. Einschlussregelung für "niedrigere" Klasse

Rz. 34 § 6 Abs. 3 FeV enthält eine spezifizierte Regelung, wonach Fahrerlaubnisse mancher Klassen aufgrund der weitergehenden Ausbildung und Prüfung für die jeweils höhere Klasse praktisch prüfungsfrei mit erteilt werden. So berechtigt z.B. die Fahrerlaubnis der Klasse B zusätzlich zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM und L (§ 6 Abs. 3 Nr. 4 FeV). Gem. § 9 FeV sind Fahre...mehr

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§ 2 Rechtliche Grundlagen d... / 2. Anlagen zur FeV

Rz. 14 Zur Fahrerlaubnis-Verordnung enthalten folgende 28 Anlagen detaillierte Regelungen:mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 1. Möglichkeit der Ausnahme von der Sperre

Rz. 78 § 69a Abs. 2 StGB regelt ausdrücklich, dass das Gericht von der Sperre bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen ausnehmen kann, wenn besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, dass der Zweck der Maßregel dadurch nicht gefährdet wird. Diese Gesetzesbestimmung ermöglicht also die Beschränkung der Sperre auf bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen. Hierbei handelt es sich um e...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / 1. Konkrete Veränderungen der Lebenssituation und Lebensführung

Rz. 28 Bei der (Neu-)Beurteilung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen sind konkrete Änderungen der Lebenssituation und Lebensführung, die auf die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen Einfluss haben können, zu berücksichtigen. Rz. 29 Nach Bode/Winkler können dies verschiedene Umstände sein, z.B. B...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / 1. Entziehung nach dem Punktesystem

Rz. 2 Bei Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach einer Entziehung aufgrund des Fahreignungs-Bewertungssystems gemäß § 4 Abs. 10 StVG wird in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer Begutachtungsstelle für Fahreignung angeordnet, ein Absehen von der Gutachtensanforderung kommt nur im Ausnahmefall in Betracht.[2]mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / I. Rechtsgrundlage

Rz. 37 Die Entziehung der Fahrerlaubnis im Strafverfahren ist geregelt in § 69 StGB . Es handelt sich um eine Maßregel, nicht um eine Nebenstrafe. Sie dient also nicht der Sühne, sondern allein der Besserung und Sicherung.[63] Der Strafverteidiger erlebt es aber immer wieder, dass der von einer Führerscheinmaßnahme Betroffene diese als Strafe empfindet. Der Katalog der Regelbe...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / I. Die Befähigung und ihr Nachweis durch theoretische und praktische Prüfung

Rz. 82 Die Begriffe "Eignung" und "Befähigung" sind sachlich und inhaltlich unterschiedlich. Der Begriff "Befähigung" wird in § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 StVG verwendet, indem dort geregelt ist: Zitat "Die Fahrerlaubnis ist für die jeweilige Klasse zu erteilen, wenn der Bewerber … die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewies...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / III. Die Regelentziehung gem. § 69 Abs. 2 StGB

Rz. 4 In § 69 Abs. 2 StGB sind Regelbeispiele aufgeführt. Sie enthalten eine Regelvermutung und gelten auch im Rahmen des § 7 JGG.[5] Nach dem Inhalt der Tatbestände des § 69 Abs. 2 StGB ist der Täter in diesen Fällen in der Regel als zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet anzusehen. Rz. 5 Die Tatbestände des § 69 Abs. 2 enthalten eine Regelvermutung dahin, dass bei der Be...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / II. Das gebotene richtige Vorgehen zur Klärung der Eignung und Ausräumung der "Ungeeignetheit"

Rz. 20 Um die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung zu erreichen, ist es geboten, bei der Beratung und Vertretung des Betroffenen das Vorgehen am Anlass und an den Umständen der Entziehung zu orientieren. Wenn die vorangegangene Entziehung der Fahrerlaubnis gestützt wird auf ein konkretes Verhalten und einen konkreten Tatbestand, ist es geboten,...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / II. Internationaler Führerschein

Rz. 62 Kraftfahrzeugführern, die im Besitz einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis sind oder eine ausländische Fahrerlaubnis gem. § 29 FeV nachweisen können, wird gem. § 25a FeV auf Antrag ein internationaler Führerschein ausgestellt. Internationale Führerscheine werden gem. § 25b Abs. 1 FeV in deutscher Sprache mit lateinischen Schriftzeichen ausgestellt. Internationale sind ebenso ...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / II. Änderungen in den Eignungsvoraussetzungen

Rz. 26 Hat sich jemand als ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen erwiesen und ist zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Wiedererteilung zu prüfen, ob er seine Eignung wiedererlangt hat, so muss die Prüfung auch die Beurteilung von Änderungen in den Eignungsvoraussetzungen einschließen. Rz. 27 Die Bedeutung von Veränderungen in den Eignungsvoraussetzungen bei der zu treffen...mehr

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§ 4 Die im EU/EWR-Ausland e... / A. Europarechtliche Regelungen

Rz. 1 In der verkehrsrechtlichen Praxis spielt die Frage eine bedeutsame Rolle, ob und unter welchen Voraussetzungen die in einem EU-/EWR-Land (sog. "Ausstellerstaat") erworbene Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedsstaat ("Aufnahmestaat") anzuerkennen ist. Weiter kann es problematisch sein, ob der Aufnahmestaat die Befugnis hat, die in einem anderen EU-/EWR-Land erteilte ...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 2. Vorläufige Entziehung nach Alkoholgenuss

Rz. 25 Für den dringenden Verdacht einer Verkehrsstraftat nach § 316 StGB ist der Grad der Alkoholisierung des Beschuldigten regelmäßig anhand einer Blutprobe zu ermitteln. Atemalkoholmessungen sind in Strafsachen nicht als Beweismittel für eine Verurteilung ausreichend.[29] Auch eine Umrechnung der Atemalkoholkonzentration (AAK) in eine Blutalkoholkonzentration (BAK) ist rech...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / II. Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF)

Rz. 78 Gemäß § 4 Abs. 10 S. 4 StVG ist vor Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen. Dieses Gutachten muss bestätigen, dass nicht mehr zu erwarten ist, dass der Betroffene künftig erheblich gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird.[59]mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / V. Sonderregelung für Hilfsdienste

Rz. 42 Der Geltungsbereich des Führerscheins der Klasse B wird gem. § 2 Abs. 10a StVG für Hilfsdienste (Freiwillige Feuerwehren, nach Landesrecht anerkannte Rettungsdienste, THW und ehrenamtlich tätige Einheiten des Katastrophenschutzes) insoweit erweitert, als die zuständigen Obersten Landesbehörden deren Angehörigen die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen mit einem Gesa...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 2. Verbotene Kraftfahrzeugrennen gem. § 315d StGB

Rz. 60 Nach der am 13.10.2017 in Kraft getretenen Vorschrift des § 315d StGB [97] kann derjenige, der ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr ausrichtet oder durchführt (Abs. 1 Nr. 1), an einem solchen als Kraftfahrzeugführer teilnimmt (Abs. 1 Nr. 2) oder sich als Kraftfahrzeugführer (auch ohne gegen einen anderen Verkehrsteilnehmer "in Wettbewerb zu treten") mit...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / II. Zweck der Maßregel

Rz. 2 Der Zweck der Maßregel der Entziehung der Fahrerlaubnis ergibt sich aus § 69 StGB. Es geht darum, dass der Kraftfahrer, welcher durch eine rechtswidrige Tat mangelnde Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges bewiesen hat, vom Straßenverkehr auszuschließen ist.[2] Der Zweck der Maßregel liegt also in der Verhinderung weiterer Gesetzesverletzungen durch den Täter mit dem...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 4. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Rz. 69 Gem. § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB begründet das unerlaubte Entfernen vom Unfallort i.S.v. § 142 StGB die Regelvermutung der Fahrungeeignetheit, wenn bei dem Unfall ein Mensch getötet oder nicht nur unerheblich verletzt wurde oder an fremden Sachen ein bedeutender Schaden entstanden ist. Der Vorschlag des Bundesjustizministeriums aus dem Jahr 2023, das unerlaubte Entfernen vo...mehr