Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrerlaubnis

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zfs 07/2022, Beschränkungen... / A. Auflage und Beschränkung bei der Fahrerlaubnis

I. Bestimmungen im StVG und der FeV Nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 StVG muss man zum Führen eines Kfz geeignet sein. Der Begriff der Eignung wird in § 2 Abs. 4 StVG detailliert dargestellt: "Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften od...mehr

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zfs 07/2022, Untersagung des Führens von Fahrrädern; Sturz vom Fahrrad mit BAK von 1,82 Promille; ausreichende Begründung des besonderen Interesses an der sofortigen Vollziehung der Untersagung; Nichtbeibringung MPU; hinreichende Bestimmtheit der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage und der Rechtsgrundlage; Verhältnismäßigkeit der pauschalen Verweisung auf Normen bzgl. der Fahrerlaubnis (offen)

StVG a.F. § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. y; StVG § 3 Abs. 4; FeV § 3 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 § 13 S. 1 Nr. 2c § 11 Abs. 8 S. 1; FeV Anlage 4 Nrn. 8.1, 8.2 Leitsatz 1. Die Bindungswirkung nach § 3 Abs. 4 StVG gilt schon ihrem Wortlaut nach nur für die Entziehung der Fahrerlaubnis, nicht für die Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge. 2. Solange der Betroffene ein zu Recht a...mehr

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zfs 07/2022, Beschränkungen... / IV. Rechtsprechung zu den Begriffen

Zur Verdeutlichung soll auf zwei Entscheidungen des BGH hingewiesen werden. Einmal führt der 4. Strafsenat aus[10] : "Die Anordnung, beim Führen von Kraftfahrzeugen eine geeignete Brille (Sehhilfe) zu tragen, ist keine auf bestimmte Fahrzeugarten oder besondere Einrichtungen am Fahrzeug bezogene Beschränkung der Fahrerlaubnis gemäß § 12 Abs. 2 S. 2 StVZO (a.F.), sondern eine ...mehr

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zfs 07/2022, Beschränkungen... / I. Bestimmungen im StVG und der FeV

Nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 StVG muss man zum Führen eines Kfz geeignet sein. Der Begriff der Eignung wird in § 2 Abs. 4 StVG detailliert dargestellt: "Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat...mehr

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zfs 07/2022, Beschränkungen... / 3. Auflage oder Beschränkung?

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zfs 07/2022, Beschränkungen... / II. Situation im Bußgeldrecht

Wie also sieht es aber mit dem bußgeldrechtlichen Fahrverbot aus? Während die eindeutige Regelung nach § 69a Abs. 2 StGB es dem Tatrichter bei der Anordnung der Sperrfrist ermöglicht, Ausnahmen zu bestimmen, steht dem Tatrichter bzw. der Bußgeldbehörde eine so konkrete Regelung beim bußgeldrechtlichen Fahrverbot nicht zur Verfügung. Die bußgeldrechtliche Praxis zeigt jedoch,...mehr

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zfs 07/2022, Beschränkungen... / I. Situation im Strafrecht

Im Gegensatz zum bußgeldrechtlichen Fahrverbot hat der Gesetzgeber die Möglichkeit von Ausnahmeregelungen bei der strafrechtlichen Entziehung der Fahrerlaubnis im Gesetz verankert, § 69a Abs. 2 StGB. Die Norm lautet: Zitat "Das Gericht kann von der Sperre bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen ausnehmen, wenn besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, daß der Zweck der Maßrege...mehr

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zfs 07/2022, Beschränkungen... / VII. Auswirkungen

Als Zwischenergebnis kann somit festgestellt werden, dass die Begriffe "Auflage" und "Beschränkung" im StVG und der FeV nicht legaldefiniert sind. Aus dem Gesamtzusammenhang und der bisherigen Behandlung in der Rechtsprechung dürfte aber eine "Auflage" – bis auf den zweiten Außenspiegel – mit der Person verbunden sein, eine "Beschränkung" hingegen mit dem Fahrzeug zu tun hab...mehr

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zfs 07/2022, Beschränkungen... / V. Eindeutigkeit des Gesetzgebers?

Der Gesetzgeber macht es allerdings den Anwendern der Texte nicht immer einfach. Die Fahrerlaubnisklasse "AM" war zunächst nur mit einem Mindestalter von 16 Jahren zu erwerben. Im Rahmen eines Versuchs wurde die Möglichkeit geschaffen, dies schon mit Erreichen des 15. Lebensjahres zu ermöglichen. Erprobt wurde dies in den neuen Bundesländern und anschließend sollte dies auch...mehr

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zfs 07/2022, Beschränkungen... / III. Auflage und Beschränkung in der StVZO a.F.

Im StVG aber auch der FeV wird von Beschränkungen und Auflagen gesprochen. Die FeV ist seit 1.1.1999 die Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr. Zuvor war dies in den §§ 1 – 15 Abs. 1 StVZO a.F. geregelt. Im Gegensatz zu § 23 Abs. 2 FeV war in § 12 StVZO a.F. zu lesen: Zitat (1) Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die Eignung des Bewerbers begrü...mehr

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zfs 07/2022, Ausnahmen vom ... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen ist zulässig und hat zumindest vorläufig teilweise Erfolg. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils im Rechtsfolgenausspruch mit den zugrundeliegenden Feststellungen sowie insoweit zur Zurückweisung der Sache an das AG Bernburg. Die Verfahrensrügen sind aus den Gründen der Zuschrift der GenStA vom 8.12.2021 bereits unzuläs...mehr

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AGS 07/2022, Keine zusätzli... / III. Gegenstandswert

Für diese Gebühr sei das AG zu Recht von einem Gegenstandswert von (nur) 300,00 EUR ausgegangen. Insoweit bezieht sich das LG auf die Gründe der amtsgerichtlichen Entscheidung. Denen schließt es sich an. Der Streitwertkatalog der Verwaltungsgerichtsbarkeit, der für Führerscheinsachen Klasse B, BE den Auffangwert von 5.000,00 EUR vorschlägt, sei einerseits nicht verbindlich u...mehr

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zfs 07/2022, Beschränkungen... / Einführung

Nach § 1 FeV steht die Teilnahme am Straßenverkehr grundsätzlich jeder Person frei. Allerdings führt der Verordnungsgeber hier auch an, dass für bestimmte Verkehrsarten eine Erlaubnis erforderlich ist. So wird in § 2 Abs. 1 StVG beschrieben, dass zum Führen eines Kraftfahrzeugs eine Fahrerlaubnis benötigt wird. Dabei versteht man nach § 1 Abs. 2 StVG unter einem Kraftfahrzeu...mehr

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AGS 07/2022, Keine zusätzli... / II. Anfall der Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV

Das LG weist zunächst darauf hin, dass für die Einziehung des Führerscheindokuments – entgegen der Entscheidung des AG – mangels gesetzlichen Gebührentatbestands keine Gebühr anfällt. Nr. 4142 VV sei nicht einschlägig, da sie den Entzug der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB nicht umfasse (OLG Koblenz AGS 2006, 236 = RVGreport 2006, 191). Die Einziehung des Führerscheindokuments s...mehr

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AGS 07/2022, Keine zusätzli... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Mit der vom LG Amberg abgesegneten Bemessung des Gegenstandswertes in den Fällen der Einziehung des Führerscheinformulars bei Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB) liegt die erste landgerichtliche Entscheidung zur Höhe des Gegenstandswertes in diesen Fällen vor. Andere Gerichte und die Vertreter der Staatskasse werden die Entscheidung mit Freude lesen, scheint damit do...mehr

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zfs 07/2022, Beschränkungen... / 2. Beschränkung?

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zfs 07/2022, Untersagung de... / 2 Aus den Gründen:

Zitat … II. Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. 1. Aus den in den Beschwerdeverfahren vorgetragenen Gründen, auf deren Prüfung der VGH grundsätzlich beschränkt ist (§ 146 Abs. 4 Sätze 1 und 6 VwGO), ergibt sich nicht, dass die Entscheidung des VG gemäß § 80 Abs. 5 VwGO zu ändern oder aufzuheben wäre. a) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage i...mehr

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AGS 07/2022, Gegenstandswer... / I. Sachverhalt

Für eine Klage auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen B, BE, C1, C1E und CE79 hatte der Kläger die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) beantragt. Das VG hat diesen Antrag zurückgewiesen. Hiergegen hat der Kläger durch seinen Verfahrensbevollmächtigten beim VGH München Beschwerde eingelegt, die der VGH zurückgewiesen hat. Nach Beendigung des Beschwerdeverfahrens h...mehr

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AGS 07/2022, Keine zusätzli... / Leitsatz

Für die Einziehung des Führerscheindokuments fällt die Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV nicht an, da diese den Entzug der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB nicht umfasst. Die Kosten für die Wiedererlangung des Führerscheindokuments, das eingezogen wurde, sind mit 300,00 EUR anzusetzen. Eine Festsetzung des Gegenstandswertes nach dem Auffangstreitwert der Verwaltungsgerichtsbarkeit kom...mehr

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zfs 07/2022, Untersagung de... / Leitsatz

1. Die Bindungswirkung nach § 3 Abs. 4 StVG gilt schon ihrem Wortlaut nach nur für die Entziehung der Fahrerlaubnis, nicht für die Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge. 2. Solange der Betroffene ein zu Recht angeordnetes Eignungsgutachten nicht beibringt, darf die Fahrerlaubnisbehörde nach § 11 Abs. 8 FeV davon ausgehen, dass seine Ungeeignetheit zum Führen v...mehr

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zfs 07/2022, Beschränkungen... / 1. Auflage?

Die in der Tabelle genannten Bedingungen dürften nach alledem als...mehr

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zfs 07/2022, Beschränkungen... / D. Fazit

Das Bußgeldrecht ist in vielen Bereichen flexibler als das Strafrecht. Es handelt sich ja auch um Verwaltungsunrecht, das mit einem anderen Instrumentarium sanktioniert wird als dies bei strafrechtlichen Verfehlungen der Fall ist. Soll die Nebenfolge Fahrverbot angeordnet werden, kann dies auch unter der Nutzung von Beschränkungen und Auflagen geschehen, die im Einklang mit ...mehr

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zfs 07/2022, Beschränkungen... / VI. Anlage 9 zur FeV

War es bis zum 31.12.1998 so, dass die Beschränkungen und Auflagen im Wortlaut auf einem Führerschein zu vermerken waren, geschieht dies heute mit Schlüssel-Nr. aus der Anlage 9 zur FeV. Bezüglich der Eindeutigkeit der Eintragungen äußerte sich der BGH[15] wie dargestellt vor vielen Jahren. Den Vorbemerkungen der Anlage 9 ist wörtlich zu entnehmen: "Beschränkungen, Auflagen u...mehr

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AGS 07/2022, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Lissner mit den Vergütungsmöglichkeiten des Anwalts im Insolvenzverfahren (S. 289). Schneider befasst sich mit dem "Unsinn", nur den anrechnungsfreien Teil der Geschäftsgebühr einzuklagen (S. 293). Immer noch gibt es Kollegen, die nur den anrechnungsfreien Teil der Geschäftsgebühr einklagen, weil sie meinen, dies sei günstiger. An diesen Kollegen i...mehr

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zfs 07/2022, Beschränkungen... / C. Praktische Durchführung

Was gilt es also bei der Anordnung im konkreten Fall zu berücksichtigen? Die Anordnung eines Fahrverbots mit Auflagen muss zunächst die vorher erforderlichen Prüfungsschritte durchlaufen haben: Der Tatrichter muss den Tatbestand bejahen, um überhaupt die Rechtsfolge "Fahrverbot" anordnen zu dürfen. Auf der Rechtsfolgenseite muss der Tatrichter ein Fahrverbot überhaupt noch an...mehr

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AGS 07/2022, Gegenstandswer... / II. Festsetzung des Gegenstandswertes

1. Gesetzliche Grundlagen a) Zulässigkeit des Antrags Gem. § 33 Abs. 1 RVG setzt das Gericht des Rechtszugs – das war hier der VGH München – den Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit auf Antrag eines Antragsberechtigten durch Beschluss selbstständig fest, wenn sich die Gebühren in einem gerichtlichen Verfahren nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert...mehr

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Ortskundeprüfung als steuerfreie Leistung

Leitsatz Ortskundeprüfungen für angehende Taxifahrer sind bei richtlinienkonformer Auslegung des § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG als Schulungsmaßnahme mit direktem Bezug zu einem Beruf steuerfrei. Normenkette § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG, Art. 132 Abs. 1 Buchst. i EGRL 112/2006 (= MwStSystRL), Art. 44 MwSt-DVO Sachverhalt Der Kläger ist ein nicht gemeinnütziger Berufsverband in der Rec...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 3 Einzelfälle (ABC)

Rz. 80 Arbeitsmittel s. § 9 EStG Rz. 221ff. Asylgewährung s. § 9 EStG Rz. 265 Aufsichtsrat Arbeitnehmer, die als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat einer AG gewählt werden, müssen sich vielfach vor ihrer Benennung als Kandidat für die Wahl dazu verpflichten, im Fall ihrer Wahl einen Teil der Aufsichtsratstantiemen an bestimmte betriebliche oder außerbetriebliche (gewerksch...mehr

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zfs 06/2022, Bindungswirkung eines strafgerichtlichen Urteils bei der Entscheidung über die Entziehung einer Fahrerlaubnis (hier verneint); MPU

StVG § 2 Abs. 4 S. 1 3 Abs. 4; FeV § 11 Abs. 8 S. 1 § 13 S. 1 Nr. 2c, StGB § 316 § 69 Abs. 2 § 69 Abs. 1 S. 1 Leitsatz Hat das Strafgericht nach einer Trunkenheitsfahrt des Angeklagten mit mehr als 1,6 Promille ohne Ausfallerscheinungen seine Fahrerlaubnis nicht entzogen, ohne Feststellungen zum körperlichen Zustand des Angeklagten und zu seiner Abstinenz zu treffen, so bindet...mehr

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zfs 06/2022, Bindungswirkun... / Sachverhalt

Zitat I. Der Antragsteller wendet sich gegen die für sofort vollziehbar erklärte Entziehung der ihm im Jahr 2019 erteilten Fahrerlaubnis (u.a. der Klasse B). Am 7.12.2019 gegen 23.50 Uhr führte der Antragsteller mit einem Blutalkoholgehalt von mindestens 1,94 ‰ einen Pkw im öffentlichen Straßenverkehr. Nach dem Protokoll der ärztlichen Untersuchung wies er am Folgetag gegen 0....mehr

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zfs 06/2022, Bindungswirkun... / 2 Aus den Gründen:

II. Die gegen diesen Beschluss gerichtete Beschwerde des Antragstellers hat keinen Erfolg. Den von ihm zur Beschwerdebegründung vorgetragenen Annahmen, der Strafrichter habe in seinem Urt. v. 23.3.2021 die Kraftfahreignung des Antragstellers abschließend beurteilt und bejaht, hieran sei der Antragsgegner nach § 3 Abs. 4 S. 1 StVG gebunden, kann nicht gefolgt werden. Wie das VG...mehr

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zfs 06/2022, Bindungswirkun... / Leitsatz

Hat das Strafgericht nach einer Trunkenheitsfahrt des Angeklagten mit mehr als 1,6 Promille ohne Ausfallerscheinungen seine Fahrerlaubnis nicht entzogen, ohne Feststellungen zum körperlichen Zustand des Angeklagten und zu seiner Abstinenz zu treffen, so bindet eine solche Entscheidung die Fahrerlaubnisbehörde nicht nach § 3 Abs. 4 StVG. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 20.4....mehr

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Apotheker (Professiogramm) / Zusammenfassung

Überblick Apotheker und Apothekerinnen sind ausgebildete Fachkräfte für Arzneimittel. Ihre Tätigkeit umfasst die Entwicklung, Herstellung, Prüfung und Abgabe von Arzneimitteln unter qualitätssicherndem Aspekt. Sie beraten die Verbraucher und andere im Gesundheitswesen tätige Personen. Gesetzlicher Auftrag ist die umfassende Beratung und Information der Patienten und Kunden z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. § 33b EStG

Rn. 26 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Nach § 33b Abs 1 EStG haben Menschen mit Behinderungen das Wahlrecht, den Pauschbetrag nach § 33b Abs 3 EStG oder die Aufwendungen aufgrund von Einzelaufstellungen nach § 33 EStG geltend zu machen. Mit der Gesetzesänderung in § 33b Abs 1 S 1 EStG durch das JStG 2008 (BGBl I 2007, 3150) hat der Gesetzgeber "klarstellend" drei Arten von Aufwen...mehr

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AGS 06/2022, Betragsrahmeng... / III. Umstände des § 14 Abs. 1 S. 1 RVG

Die gem. § 14 Abs. 1 S. 1 RVG zu berücksichtigenden Umstände seien – so das AG – sämtlich durchschnittlicher Art. Mithin sei die die Bedeutung der Angelegenheit üblich gewesen, Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit seien durchschnittlich gewesen und auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Klägers hätten keine andere Bewertung gefordert. Vorliegend sei ledigl...mehr

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zfs 05/2022, Fahrerlaubnise... / Leitsatz

1. Nach Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV entfällt bei Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des BtMG (ausgenommen Cannabis) die Fahreignung. Dies gilt unabhängig von der Häufigkeit des Konsums, von der Höhe der Betäubungsmittelkonzentration, von einer Teilnahme am Straßenverkehr in berauschtem Zustand und vom Vorliegen konkreter Ausfallerscheinungen beim Betroffenen. Dementspr...mehr

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zfs 05/2022, Fahrerlaubnise... / 1 Hinweis

Zur Problematik s.a. die folgende Entscheidung des VG Oldenburg. Zum "Konsum harter Drogen und Entziehung der Fahrerlaubnis": Müller/Rebler, SVR 2021, 165; zur Begutachtung der Fahreignung ausführlich: Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 3. Aufl. 2022, Anhang zu § 2 StVG Rn. 1 ff. S. a. BayVGH, Beschl. v. 3.12.2021 – 11 CS 21.1477: Hat der Betr. ausweislich des Polize...mehr

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zfs 05/2022, Fahrerlaubnise... / 1 Aus den Gründen:

Zitat … Die in diesem Bescheid erfolgte Entziehung der Fahrerlaubnis der Antragstellerin erweist sich voraussichtlich als rechtswidrig, weil die Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen. Bei summarischer Prüfung ist davon auszugehen, dass der Antragsgegner nicht gemäß § 11 Abs. 8 S. 1 FeV auf die Nichteignung der Antragstellerin zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen durfte,...mehr

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zfs 05/2022, Fahrerlaubnisentziehung; harte Drogen; Amphetamin; Nachweis von Amphetamin im Blut; Nachweisdauer; Behauptung des Vorliegens eines Ausnahmefalls der unbewussten Aufnahme des Betäubungsmittels

StVG § 3 Abs. 1 S. 1; FeV § 11 Abs. 7 § 46 Abs. 1 i.V.m. Nr. 9.1 Anlage 4 zur FeV Leitsatz 1. Ziffer 9.1 der Anlage 4 zur FeV erhebt die Annahme, dass schon beim einmaligen Konsum von harten Drogen die Kraftfahreignung fehlt, zum Rechtssatz (vgl. VG des Saarlandes, Beschl. v. 1.6.2007 – 10 L 429/07 –, juris). Berufliche und private Erschwernisse ändern an der Rechtmäßigkeit d...mehr

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zfs 05/2022, Fahrerlaubnise... / Leitsatz

Nach Nr. 2.2 ("Auswahl des Gutachters") Buchstabe b ("zur Qualifikation des Gutachters") der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung ist bei speziellen medizinischen Fragestellungen die fachärztliche Begutachtung sicherzustellen. Zudem ist in den Begutachtungsleitlinien in Nr. 3.12.4 in Bezug auf affektive Psychosen und in Nr. 3.12.5 hinsichtlich schizophrener Psychosen...mehr

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zfs 05/2022, zfs Aktuell / Änderung der Fahrerlaubnisverordnung

Am 25.3.2022 ist die Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften v. 18.3.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I S. 498). Die Verordnung tritt im Wesentlichen am 1.6.2022 in Kraft. Sie regelt u.a. die Berücksichtigung der weit verbreiteten Nutzung und den bald typgehmigungsrechtlich verpf...mehr

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zfs 04/2022, Fahrerlaubnis auf Probe; Anordnung einer MPU in einer neuen Probezeit auch bei vorherigem Verzicht auf die Fahrerlaubnis; Begründung der Anordnung sofortiger Vollziehung einer Entziehung der Fahrerlaubnis

StVG § 2a Abs. 2, Abs. 4, Abs. 5 S. 4, S. 5, Abs. 1 § 3 Abs. 1 S. 1; FeV § 46 Abs. 1 S. 1 § 11 Abs. 8 S. 1 Leitsatz Zwar sehen § 2a Abs. 5 S. 4/S. 5 StVG die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung in der neuen Probezeit ausdrücklich nur dann vor, wenn dem Fahrerlaubnisinhaber die Fahrerlaubnis zuvor entzogen worden ist und nicht auch dann, wenn er – wie hier ...mehr

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zfs 04/2022, Fahrerlaubnis ... / 1 Aus den Gründen:

Zitat Der gemäß § 80 Abs. 5 S. 1 2. Alt. i.V.m. Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO statthafte und auch ansonsten zulässige Antrag des Antragstellers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs vom 2.12.2021 gegen die mit Bescheid des Antragsgegners vom 19.11.2021 für sofort vollziehbar erklärte Entziehung der Fahrerlaubnis hat in der Sache keinen Erfolg. Das Inte...mehr

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zfs 04/2022, Fahrerlaubnis ... / Leitsatz

Zwar sehen § 2a Abs. 5 S. 4/S. 5 StVG die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung in der neuen Probezeit ausdrücklich nur dann vor, wenn dem Fahrerlaubnisinhaber die Fahrerlaubnis zuvor entzogen worden ist und nicht auch dann, wenn er – wie hier – auf diese verzichtet hat. Die Vorschrift des § 2a Abs. 5 S. 5 StVG ist bei vorangegangenem Verzicht auf die Fahr...mehr

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zfs 04/2022, 25 Jahre Europ... / B. Inländische Fahrerlaubnisse

Auch für die deutschen Fahrerlaubnisse und Führerscheine ergaben sich durch die 2. EG-FS-Richtlinie enorme Anpassungen an das Fahrerlaubnisrecht. Wie eingangs schon erläutert war vor 25 Jahren das Fahrerlaubnisrecht in der StVZO, in den §§ 1 – 15 l geregelt. Die alten Fahrerlaubnisklassen waren vom Grundsatz her nach Ziffern eingeteilt. In den alten "Lappen" – grau oder rosa...mehr

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zfs 04/2022, 25 Jahre Europ... / A. Ausländische Fahrerlaubnisse

I. Wiener Übereinkommen zum Straßenverkehr Natürlich gab es auch schon vor 1996 internationale Regelungen zum Fahrerlaubnisrecht. Das so genannte Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr beinhaltet auch zum Fahrerlaubnisrecht Bestimmungen, damit es möglich ist, in anderen Ländern Kraftfahrzeuge zu führen, obwohl man keine Fahrerlaubnis aus dem Land besitzt. Die Regelungen...mehr

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zfs 04/2022, 25 Jahre Europ... / VI. "Führerscheintourismus"

Die gegenseitige Anerkennung von EU/EWR-Führerschein weckt Begehrlichkeiten. Die wohl wichtigste Entscheidung dazu hat ihren Ursprung in Rheinland-Pfalz. Es geht um den "Fall K.".[7] Hier wurde der Person mit Strafbefehl vom 26.2.1998 die deutsche Fahrerlaubnis entzogen und die Verwaltungsbehörde angewiesen, ihr vor Ablauf von neun Monaten, also bis zum 25.11.1998, keine neu...mehr

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zfs 04/2022, 25 Jahre Europ... / IV. Einführung FeV, damit auch § 28 FeV

Mit Einführung der FeV zum 1.1.1999 wurden die Bestimmungen zur Fahrerlaubnis in der StVZO gestrichen. Auch die unter Ziffer III. genannte Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie wurde aufgehoben. Die Regelung zum ausländischen EU/EWR-Führerschein fand man nun in § 28 FeV, sofern sich der ordentliche Wohnsitz der Person im Inland befindet. Befindet sich dieser Wohnsitz nicht...mehr

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zfs 04/2022, 25 Jahre Europ... / VII. Art. 11 Nr. 4 der 3. EG-FS-Richtlinie

Mit Einführung der 3. EG-Führerscheinrichtlinie zum 19.1.2007 wurde auch Art. 11 Nr. 4 neu gefasst. Hier sollte wohl u.a. auf die genannte Entscheidung des EuGH reagiert werden. Diese Ziffer 4, die erst am 19.1.2009 in Kraft treten sollte, gibt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins abzulehnen, der von einem anderen Mitgliedst...mehr

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zfs 04/2022, 25 Jahre Europ... / IX. Ausblick

In allen Bereichen wo Aus- und Fortbildung in Sachen Verkehrsrecht betrieben wird, wird der Umgang mit ausländischen Fahrerlaubnissen spannend bleiben. Eine Thematik, die für den Verfasser von Beginn an äußerst interessant war und die ihn nie losgelassen hat und ihn auch inspiriert, weiterhin dieses Thema intensiv zu behandeln. Der erste Beitrag des Verfassers zu ausländisch...mehr