Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrerlaubnis

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.6 Entziehung der Fahrerlaubnis

Rz. 562 Wird einem Kraftfahrer die Fahrerlaubnis entzogen, kann dies einen personenbedingten Kündigungsgrund darstellen. Der Verlust des Führerscheins führt zu einem gesetzlichen Beschäftigungsverbot. Der Arbeitgeber darf den Arbeitnehmer ohne die Fahrerlaubnis nicht weiter als Kraftfahrer einsetzen, womit es dem Arbeitnehmer rechtlich unmöglich wird, die geschuldete Arbeits...mehr

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Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 4 Haftung gegenüber Außenstehenden

Fügt der Arbeitnehmer bei Verrichtung seiner Arbeit einem außenstehenden (betriebsfremden) Dritten einen Schaden zu, so haftet er diesem auf Ersatz des Schadens nach den allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften, insbesondere nach den Vorschriften über die unerlaubte Handlung gemäß §§ 823 ff. BGB. Eine Haftungsbeschränkung wie sie mit dem Modell des innerbetrieblichen Schaden...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Arbeitsunfähigkeit: Weiterb... / 2 Wie ist vorzugehen?

Um entscheiden zu können, ob ein Einsatz des Betroffenen während der AU mit der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers zu vereinbaren ist und keine anderen Risiken mit sich bringt, muss der Arbeitgeber in einer Gefährdungsbeurteilung ermitteln, ob ein gesundheitlich eingeschränkter Mitarbeiter seine Tätigkeiten ausüben kann oder nicht. I. d. R. muss der Arbeitgeber das selbstveran...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / III. Erwerb der Fahrerlaubnis, Geltung der Fahrerlaubnis sowie Fragen zu der im "EU-Ausland" erworbenen Fahrerlaubnis

1. (Erst-)Erwerb der Fahrerlaubnis Rz. 198 Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, bedarf gem. § 2 Abs. 1 StVG einer entsprechenden Erlaubnis (Fahrerlaubnis) der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Gem. § 2 Abs. 2 StVG wird die Fahrerlaubnis für die jeweilige Klasse erteilt. Die einzelnen Voraussetzungen für die Erteilung der jeweiligen Fahrerlaubnis sind ebe...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 3. Im Ausland erworbene Fahrerlaubnis; "Führerscheintourismus"

Rz. 203 Gem. § 2 Abs. 1 StVG bedarf derjenige, der auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, eine Fahrerlaubnis der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Unter Bezugnahme auf § 2 Abs. 11 StVG sind Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen nach Maßgabe der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) berechtigt. Gem. § 2 Abs. 2 Nr. 1 StVG ist die Fahrerlau...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Fahrerlaubnisarten, Fahrerlaubnis auf Probe und Stufenführerschein

Rz. 201 Nach § 2 Abs. 1 S. 2 StVG wird die jeweilige Fahrerlaubnis in bestimmten Klassen erteilt. Entsprechend der 2. EU-Führerscheinrichtlinie sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, die internationale Einteilung der Führerscheinklassen zu übernehmen.[237] In § 6 FeV sind die Fahrerlaubnisklassen aufgelistet. Rz. 202 Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis wird gem. § 2a...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 6. Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

Rz. 247 Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis richtet sich nach § 20 FeV. Nach § 20 Abs. 1 FeV gelten für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung die Vorschriften für die Ersterteilung, mit der Besonderheit, dass der Antragsteller vorbehaltlich der Regelung des § 20 Abs. 2 FeV nach § 15 FeV keine Fahrerlaubnisprüfung machen muss. Der Antrag auf Neu...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. (Erst-)Erwerb der Fahrerlaubnis

Rz. 198 Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, bedarf gem. § 2 Abs. 1 StVG einer entsprechenden Erlaubnis (Fahrerlaubnis) der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Gem. § 2 Abs. 2 StVG wird die Fahrerlaubnis für die jeweilige Klasse erteilt. Die einzelnen Voraussetzungen für die Erteilung der jeweiligen Fahrerlaubnis sind ebenfalls in § 2 Abs. 2 StVG geregelt...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO)

Rz. 104 Voraussetzung für die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis ist, dass dringende Gründe für die endgültige Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 69 StGB vorhanden sind. Erforderlich ist daher ein dringender Tatverdacht i.S.d. § 69 Abs. 1 S. 1 StGB, sowie ein hoher Grad von Wahrscheinlichkeit, dass das Gericht den Beschuldigten für ungeeignet zum Führen von Kraftfahrze...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB)

Rz. 106 Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist eine Maßregel der Besserung und Sicherung. Zweck dieser Maßregel ist es, ungeeignete Kraftfahrer vom Verkehr auszuschließen.[186] Hat jemand im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges eine Tat begangen und wird er wegen dieser Tat verurteilt, so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, das...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Maßnahmen bei der Fahrerlaubnis auf Probe

Rz. 222 Im Jahre 1986 hat der Gesetzgeber erstmalig besondere Maßnahmen im Hinblick auf verkehrsauffällig gewordene Fahranfänger geschaffen. Diese besonderen Maßnahmen waren aus Sicht des Gesetzgebers erforderlich, da insbesondere Fahranfänger überdurchschnittlich häufig in Verkehrsunfälle verwickelt worden waren.[261] Rz. 223 Gesetzlich geregelt ist die Fahrerlaubnis auf Pro...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 5. Entziehung der Fahrerlaubnis

Rz. 246 Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist in § 3 StVG geregelt. Nach § 3 Abs. 1 StVG ist demjenigen die Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde zu entziehen, der sich als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist. Das Gesetz differenziert mithin nach der Eignung und der Befähigung. Die fehlende Befähigung ist ein eigenständiger Entziehungsgru...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 4. Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis

Rz. 174 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.5: Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis Lege ich gegen den Beschluss des AG _________________________ vom _________________________, mit welchem meinem Mandanten vorläufig die Fahrerlaubnis entzogen worden ist, Beschwerde ein und beantrage, den angefochtenen Beschluss aufzuheben und mein...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / cc) Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis oder isolierter Sperre (3 Punkte)

Rz. 234 Handelt es sich um eine Straftat, bei der die Entziehung der Fahrerlaubnis oder aber eine isolierte Sperre angeordnet wird, erfolgt eine Bewertung mit drei Punkten (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 StVG). Übersicht zu der Anlage 13 zu § 40 FeVmehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 3. Anfechtungsklage vor dem VG bei Anforderung einer theoretischen Befähigungsprüfung nach Entziehung der Fahrerlaubnis

Rz. 272 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.25: Anfechtungsklage vor dem VG bei Anforderung einer theoretischen Befähigungsprüfung nach Entziehung der Fahrerlaubnis Verwaltungsgericht _________________________ Klage des _________________________ – Klägers – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen _________________________ – Beklagten – wegen: ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / g) Fahren ohne Fahrerlaubnis gem. § 21 StVG

Rz. 68 Unter den Tatbestand des § 21 StVG fällt sowohl das Fahren ohne Fahrerlaubnis als auch das Fahren obwohl ein Fahrverbot nach § 44 Abs. 1 StGB oder gem. § 25 StVG verhängt worden ist. Gem. § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG macht sich der Halter eines Kraftfahrzeuges strafbar, wenn er es als Halter anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl er die erforderliche F...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Antrag beim VG auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung bei Entziehung der Fahrerlaubnis

Rz. 271 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.24: Antrag beim VG auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung bei Entziehung der Fahrerlaubnis Verwaltungsgericht _________________________ Antrag des (im Außendienst) als _________________________ tätigen _________________________ – Antragstellers – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen den _____...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 3. Entziehung der Fahrerlaubnis

a) Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) Rz. 104 Voraussetzung für die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis ist, dass dringende Gründe für die endgültige Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 69 StGB vorhanden sind. Erforderlich ist daher ein dringender Tatverdacht i.S.d. § 69 Abs. 1 S. 1 StGB, sowie ein hoher Grad von Wahrscheinlichkeit, dass das Gericht den...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Maßnahmen ohne Entzug der Fahrerlaubnis

a) Verwarnung Rz. 218 Eine Verwarnung kommt im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe[257] sowie nach dem Punktesystem in Betracht. b) Verkehrsunterricht Rz. 219 Nach § 48 StVO kann die Teilnahme am Verkehrsunterricht angeordnet werden, wenn Verkehrsvorschriften nicht beachtet werden.[258] Es handelt sich um einen Verwaltungsakt, Widerspruch und Anfechtungsklage haben grds. aufschi...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / bb) Besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten sowie Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis (2 Punkte)

Rz. 232 Mit zwei Punkten werden entsprechend § 4 Abs. 2 Nr. 2 StVG besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten mit einem Fahrverbot sowie Straftaten, bei denen jedoch keine Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine isolierte Sperre angeordnet worden ist, geahndet. Übersicht zu der Anlage 13 zu § 40 FeV 2.1 folgende Straftaten, soweit sie nicht unter Numme...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / d) Einschränkungen und Auflagen zur Fahrerlaubnis

Rz. 221 Als mögliche Auflagen kommen u.a. in Betracht:[259]mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 6. Ausnahmen von der Entziehung der Fahrerlaubnis und vom Fahrverbot

Rz. 118 Gem. § 111a Abs. 1 S. 2 StPO können bereits bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen ausgenommen werden, wenn besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, dass der Zweck der Maßnahme dadurch nicht gefährdet wird. Rz. 119 Gem. § 69a Abs. 2 StGB können auch bei der Entziehung der Fahrerlaubnis bestimmte Arten von Kraftfahrzeu...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / II. Mandatsannahme/Checkliste zur Mandantenberatung

Rz. 197 Checkliste: Die wichtigsten Aspekte bei der Beratung und Interessenvertretung eines Mandanten in Führerscheinangelegenheiten A. Die unterschiedlichen Problemstellungen und Ziele der Beratung und Interessenvertretung I. Strafverfahrenmehr

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§ 51 Verkehrsrecht / e) Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem

Rz. 239 Je nach Punktestand erfolgt eine Vormerkung, Ermahnung, Verwarnung oder aber die Entziehung der Fahrerlaubnis:mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 192 Der Autofahrer F wurde wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, begangen am 1.3.2023, am 2.6.2023 wegen Verkehrsvergehen gem. § 316 StGB zu einer Geldstrafe verurteilt. Ihm wurde die Fahrerlaubnis entzogen mit einer Sperrfrist von noch neun Monaten. Wenige Tage nach dem Vorfall beauftragt F Rechtsanwalt R mit der Verteidigung. Nach Abschluss des Strafverfahrens kommt F in...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Prüfung der Eignung

Rz. 211 Eine Eignungsprüfung kommt in folgenden Fällen in Betracht: Rz. 212 Nach § 2 Abs. 8 StVG kann die Fahrerlaubnisbehörde anordnen, dass d...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / c) Streitwert/Gegenstandswert

Rz. 267 Gem. § 23 Abs. 1 RVG sind die Streitwertvorschriften für die Anwaltskostenberechnung anzuwenden. Für die Bestimmung des Gegenstandswertes vor den Verwaltungsgerichten ist § 52 GKG heranzuziehen. Nach § 52 Abs. 1 GKG ist der Streitwert u.a. vor den Verwaltungsgerichten nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu best...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 3. Begleitetes Fahren ab 17 Jahre

Rz. 226 In § 48a FeV ist unter Bezugnahme auf § 6e StVG geregelt, dass das Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (Pkw) auf 17 Jahre heruntergesetzt werden kann. Fahranfänger können hiernach also ihre Fahrerlaubnisprüfung ein Jahr früher ablegen. Diese Fahranfänger erhalten nach erfolgreicher Fahrerlaubnisprüfung eine sog. Prüfungsbescheinigung, v...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Widerspruch und Anfechtungsklage

Rz. 253 Gegen die Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde zur Beibringung eines Gutachtens ist kein Rechtsmittel gegeben.[279] Die entsprechende Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde zur Beibringung eines Gutachtens zwecks Begutachtung für die Fahreignung ist kein anfechtbarer Verwaltungsakt,[280] sondern eine unselbstständige Maßnahme zur Beweiserhebung im Rahmen der Prüfung der Eig...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / c) Berechnung der Sperrfrist und Möglichkeit der vorzeitigen Aufhebung

Rz. 109 Die Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis bestimmt sich nach § 69a StGB. Wenn das Gericht die Fahrerlaubnis entzieht, bestimmt es zugleich, dass über die Dauer von 6 Monaten bis zu 5 Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (Sperre), § 69a Abs. 1 StGB. Gem. § 69a Abs. 3 StGB beträgt das Mindestmaß der Sperre ein Jahr, wenn gegen den Täter in den letz...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Checkliste: Verteidigung/Vertretung in Angelegenheiten mit Führerscheinmaßnahme

Rz. 102 A. Entzug der Fahrerlaubnis I. Vorläufige Entziehung gem. § 111a StPOmehr

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§ 51 Verkehrsrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Der Kraftfahrer K, der unter einer BAK von 0,95 ‰ steht, stößt in einem durch Lichtzeichenanlage gesicherten Kreuzungsbereich mit einem links abbiegenden Fahrzeug, das von Gegner G gelenkt wird, zusammen. Fahrer K, dessen Ehefrau F, die sich im Fahrzeug als Beifahrerin befindet, und auch G werden verletzt. Weiter entsteht an beiden Fahrzeugen erheblicher Sachschaden. G...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Vorab: Checkliste zur Mandantenberatung

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§ 51 Verkehrsrecht / 12. Antrag auf Verkürzung der Sperrfrist

Rz. 182 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.13: Antrag auf Verkürzung der Sperrfrist In vorbezeichneter Angelegenheit beantrage ich, die Sperrzeit für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, festgesetzt im Urteil des _________________________ vom _________________________ (Az. _________________________), aufzuheben, hilfsweise um _______________________...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 8. Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

Rz. 250 Nach § 13 Nr. 2 Buchst. a–e FeV ordnet die Fahrerlaubnisbehörde die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens an, wenn z.B. ein Alkoholmissbrauch gegeben ist, eine wiederholte Alkoholauffälligkeit gegeben ist oder ein Fahrzeug unter erheblichem Alkoholeinfluss (1,6 ‰ oder mehr) geführt worden ist. Ist die Fahrerlaubnis wegen Erreichens von 8 Punkten ode...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Checkliste: Erste Maßnahmen

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Verwarnung

Rz. 218 Eine Verwarnung kommt im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe[257] sowie nach dem Punktesystem in Betracht.mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 35 Herr A wurde wegen des Verdachts des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen festgenommen. Die Betäubungsmittel waren in einem im Eigentum der Ehefrau des Herrn A stehenden Pkw eingebaut. Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 111a StPO wurde angeordnet. Der Pkw wurde sichergestellt. Gleichzeitig wurde Bargeld, das der Beschuldigte be...mehr

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§ 41 Strafrecht / cc) Muster: Berufungsbeschränkung und -begründung innerhalb des Rechtsfolgenausspruchs (§§ 312, 318, 317 StPO)

Rz. 380 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.58: Berufungsbeschränkung und -begründung innerhalb des Rechtsfolgenausspruchs (§§ 312, 318, 317 StPO) An das Amtsgericht _________________________ per beA Az. _________________________ In der Strafsache/dem Berufungsverfahren gegen _________________________ wegen _________________________ wird die mit Schriftsa...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / c) Aufbauseminar

Rz. 220 Die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar, z.B. bei der Fahrerlaubnis auf Probe gem. § 2a Abs. 2 Nr. 1 StVG : Die Teilnahme an einem Aufbauseminar ist z.B. anzuordnen, wennmehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Bei Trunkenheitsfahrt/Führerscheinentzug

Rz. 184 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.15: Schreiben an Mandanten nach Verurteilung (Trunkenheitsfahrt/Führerscheinentzug) In Ihrer bekannten Angelegenheit wird Bezug genommen auf das Ergebnis des Termins und auf die Besprechung nach dem Termin. Es wird empfohlen, die Geldstrafe nach Aufforderung zu zahlen. Sofern Sie wegen der Höhe der zu zahlend...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / Literaturtipps

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§ 51 Verkehrsrecht / 7. Aufbauseminar

Rz. 249 Ein Aufbauseminar kommt für folgende Bereiche in Betracht: Es ist Aufgabe des Verteidigers, seinen Mandanten über die Möglichkeiten der Teilnahme an einem Aufbauseminar und die damit verbundenen Rechtsfolgen zur Verbesserung seiner Verfahrenssituation zu beraten.[274] In einem Bußgeldverfahren kann d...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Rechtsmittel gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung

Rz. 255 Es ist von dem Grundsatz auszugehen, dass Widerspruch und Anfechtungsklage gem. § 80 Abs. 1 VwGO aufschiebende Wirkung haben. In der Praxis verbindet die Verwaltungsbehörde in der Regel jedoch eine Entziehungsverfügung mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung. Nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO muss diese Anordnung der sofortigen Vollziehung im öffentlichen Interesse od...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / f) Verurteilung wegen Trunkenheitsfahrt mit Führerscheinmaßnahme

Rz. 191 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.22: Verurteilung wegen Trunkenheitsfahrt mit Führerscheinmaßnahme Schaden-Nr.: _________________________ VN: _________________________ In oben bezeichneter Angelegenheit wird über den Abschluss der Instanz Folgendes berichtet: Ihr Versicherungsnehmer wurde wegen der ihm zur Last gelegten Tat/Taten in fahrlässig...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Bußgeldverfahren

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Eignungsbegriff

Rz. 210 Gem. § 2 Abs. 2 Nr. 3 StVG ist die Fahrerlaubnis dem jeweiligen Fahrerlaubnisbewerber nur dann zu erteilen, wenn dieser zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist. Nach § 2 Abs. 4 S. 1 StVG ist geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und zudem nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrec...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / gg) Einmaliges Versagen

Rz. 130 LG München NZV 2005, 56 (kein Fahrverbot bei einmaligem Versagen eines Berufskraftfahrers)mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Verkehrsunterricht

Rz. 219 Nach § 48 StVO kann die Teilnahme am Verkehrsunterricht angeordnet werden, wenn Verkehrsvorschriften nicht beachtet werden.[258] Es handelt sich um einen Verwaltungsakt, Widerspruch und Anfechtungsklage haben grds. aufschiebende Wirkung.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / aa) Verkehrsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten (1 Punkt)

Rz. 230 Mit einem Punkt werden gem. § 4 Abs. 2 Nr. 3 StVG verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten geahndet. Übersicht zu der Anlage 13 zu § 40 FeV 3.1 folgende Verstöße gegen die Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes: 3.2 folgende Vers...mehr