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§ 13 Entzug der Fahrerlaubnis im Strafverfahren / G. Abkürzung der Sperrfrist gem. § 69a Abs. 7 StGB

Dr. Michael Pießkalla
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I. Die Erstellung des Gutachtens

 

Rz. 96

Gutachten zur möglichen Abkürzung der Sperrfrist werden – um nur einige zu erwähnen – erstellt durch verschiedene TÜVs, pima-mpu GmbH, DEKRA, AVUS-GmbH, IAS, IVT-Hö, BAD oder IBBK. Für die bei der BASt akkreditierten und von der BASt auch fortlaufend kontrollierten Träger von Kursen nach § 70 FeV ist für deren nur im Verwaltungsrecht einsetzbaren Wiedereignungskurse gem. § 70 FeV festgelegt, dass schon die bloße Vorlage der Kursbescheinigung bei der Behörde zur Wiedererteilung führt, und zwar ohne erneute MPU nach Ende des Kurses.[126]

[126] Vgl. hierzu ausführlich Himmelreich/Karbach, Wegfall oder Verkürzung von Fahrerlaubnisentzug und Fahrverbot bei Nachschulung und Therapie im Strafrecht, SVR 2009, 1 mit ausführlichen Angaben zu Rspr. und Lit.

II. Die vorzeitige Aufhebung der Sperre gem. § 69a Abs. 7 S. 2 StGB

 

Rz. 97

Eine vorzeitige Aufhebung der Sperre ist gemäß § 69a Abs. 7 S. 2 StGB möglich. Hier sind formelle und sachliche Voraussetzungen zu beachten. Eine formelle Voraussetzung besteht darin, dass eine vorzeitige Aufhebung der Sperre nur in Betracht kommt, wenn die Sperre mindestens drei Monate, im Falle von § 69a Abs. 3 StGB ein Jahr gedauert hat. Diese Frist verkürzt sich unter den Voraussetzungen des Abs. 5 S. 2, Abs. 6 StGB um die entsprechende Zeit. Auch kann die Entscheidung nach § 69a Abs. 7 S. 2 StGB schon während der Dauer der Mindestsperrfrist für die Zeit nach deren Ablauf ergehen, wenn bereits feststeht, dass der Verurteilte nicht mehr ungeeignet ist.

 

Rz. 98

Sachliche Voraussetzung ist, dass Grund zu der Annahme besteht, dass der Täter im Zeitpunkt der Entscheidung über die Abkürzung der Sperrfrist nicht mehr ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen ist. In Betracht kommt eine Würdigung des Verhaltens des Täters in der Zwischenzeit, insbesondere aber die Teilnahme des Verurteilten an einer Nachschulung. Durch die Nach...

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