Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrerlaubnis

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§ 51 Verkehrsrecht / f) Verurteilung wegen Trunkenheitsfahrt mit Führerscheinmaßnahme

Rz. 194 Muster 51.22: Verurteilung wegen Trunkenheitsfahrt mit Führerscheinmaßnahme Muster 51.22: Verurteilung wegen Trunkenheitsfahrt mit Führerscheinmaßnahme Schaden-Nr.: _____ VN: _____ In oben bezeichneter Angelegenheit wird über den Abschluss der Instanz Folgendes berichtet: Ihr Versicherungsnehmer wurde wegen der ihm zur Last gelegten Tat/Taten in fahrlässiger Begehungswei...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / aa) Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV-RVG

Rz. 264 Die Geschäftsgebühr nach der Nr. 2300 VV-RVG fällt im Verwaltungsverfahren z.B. dann an, wenn der Rechtsanwalt mit der Fahrerlaubnisbehörde korrespondiert.[283] Der Gebührenrahmen für diese Geschäftsgebühr geht von 0,5–2,5. Die Bestimmung dieses Gebührenrahmens von 0,5–2,5 erfolgt nach den nachfolgend genannten Kriterien des § 14 RVG:[284]mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / Literaturtipps

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Bei Trunkenheitsfahrt/Führerscheinentzug

Rz. 187 Muster 51.15: Schreiben an Mandanten nach Verurteilung (Trunkenheitsfahrt/Führerscheinentzug) Muster 51.15: Schreiben an Mandanten nach Verurteilung (Trunkenheitsfahrt/Führerscheinentzug) In Ihrer bekannten Angelegenheit wird Bezug genommen auf das Ergebnis des Termins und auf die Besprechung nach dem Termin. Es wird empfohlen, die Geldstrafe nach Aufforderung zu zahle...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Rechtsmittel gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung

Rz. 259 Es ist von dem Grundsatz auszugehen, dass Widerspruch und Anfechtungsklage gem. § 80 Abs. 1 VwGO aufschiebende Wirkung haben. In der Praxis verbindet die Verwaltungsbehörde in der Regel jedoch eine Entziehungsverfügung mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung. Nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO muss diese Anordnung der sofortigen Vollziehung im öffentlichen Interesse od...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Bußgeldverfahren

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Eignungsbegriff

Rz. 213 Gem. § 2 Abs. 2 Nr. 3 StVG ist die Fahrerlaubnis dem jeweiligen Fahrerlaubnisbewerber nur dann zu erteilen, wenn dieser zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist. Nach § 2 Abs. 4 S. 1 StVG ist geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und zudem nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrec...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / aa) Verkehrsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten (1 Punkt)

Rz. 234 Mit einem Punkt werden gem. § 4 Abs. 2 Nr. 3 StVG verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten geahndet. Übersicht zu der Anlage 13 zu § 40 FeV 3.1 folgende Verstöße gegen die Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes: 3.2 folgende Verst...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Nach Tatbeständen

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Strafverfahren

Rz. 83 Ziel der Verteidigung kann die Einstellung des Verfahrens sein. Es gibt verschiedene Einstellungsmöglichkeiten mit unterschiedlichen Konsequenzen: Im Strafverfahren kommt eine Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO in Betracht. Gem. § 170 Abs. 2 StPO stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein, wenn die Ermittlungen keinen genügenden Anlass zur Erhebung der öffentliche...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / gg) Einmaliges Versagen

Rz. 133 LG München NZV 2005, 56 (kein Fahrverbot bei einmaligem Versagen eines Berufskraftfahrers)mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / III. Checkliste: Mandantenberatung

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Verkehrsunterricht

Rz. 223 Nach § 48 StVO kann die Teilnahme am Verkehrsunterricht angeordnet werden, wenn Verkehrsvorschriften nicht beachtet werden.[253] Es handelt sich um einen Verwaltungsakt, Widerspruch und Anfechtungsklage haben grds. aufschiebende Wirkung.mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 384 Herr A wurde wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe verurteilt. Zudem wurde ihm die Fahrerlaubnis unter gleichzeitiger Anordnung einer Sperre entzogen. Aus der Urteilsbegründung ergibt sich, dass bei der Strafzumessung offensichtlich von einem zu hohen Monatseinkommen des Herrn A ausgegangen wurde. Das Amtsgericht hat ferner nicht berücksichtig...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / dd) Fahrverbot und Aufbauseminar

Rz. 130 BayObLG NZV 1996, 374 (keine Ausnahme vom Regelfahrverbot wegen Teilnahme an Aufbauseminar für Kraftfahrer)mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Nach bestimmten Kriterien

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§ 51 Verkehrsrecht / 5. Die häufigsten strafrechtlichen Verkehrsverstöße

Rz. 60 Die häufigsten strafrechtlichen Verkehrsverstöße sind fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB), Trunkenheit im Straßenverkehr (§ 316 StGB), unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB), Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB), Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB), fahrlässige Tötung (§ 222 StGB), Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) sowie Vollrausch (§ 3...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Gebühren im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten

Rz. 267 Im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten können für einen beauftragten Rechtsanwalt die nachfolgenden Gebührentatbestände entstehen:[285] aa) Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV-RVG Rz. 268 Diese...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / aa) Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV-RVG

Rz. 268 Diese Verfahrensgebühr erhält der Anwalt, wenn er beauftragt ist, für seinen Mandanten in einem gerichtlichen Verfahren tätig zu werden und er diese Tätigkeit vornimmt. Die Höhe dieser Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV-RVG beträgt 1,3.[286]mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Allgemeines

Rz. 231 In § 4 Abs. 2 Nr. 1–3 StVG ist geregelt, wie Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu bewerten sind. Rz. 232 Die Eintragungsgrenze für Ordnungswidrigkeiten im Fahreignungsregister liegt bei 60 EUR, § 28 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a bb) StVG. Es werden nur Verstöße in das Fahreignungsregister eingetragen, die sich unmittelbar auf die Verkehrssicherheit auswirken. So werden z.B....mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 7. Aufbauseminar

Rz. 253 Ein Aufbauseminar kommt für folgende Bereiche in Betracht: Es ist Aufgabe des Verteidigers, seinen Mandanten über die Möglichkeiten der Teilnahme an einem Aufbauseminar und die damit verbundenen Rechtsfolgen zur Verbesserung seiner Verfahrenssituation zu beraten.[268] In einem Bußgeldverfahren kann di...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Außergerichtliche Gebühren

Rz. 263 Wenn der Rechtsanwalt außergerichtlich in einer Verwaltungssache, z.B. in einer Fahrerlaubnisangelegenheit tätig ist, können nach dem RVG folgende Gebührentatbestände entstanden sein:[282] aa) Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV-RVG Rz. 264 Die Geschäftsgebühr nach der Nr. 2300 VV...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Fahrverbot gem. § 44 StGB

Rz. 114 Wenn jemand wegen einer Straftat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, zu einer Freiheitsstrafe oder zu einer Geldstrafe verurteilt wird, so kann das Gericht gegen diesen Täter gem. § 44 Abs. 1 StGB für die Dauer von einem Monat bis zu 6 Monaten ein Fahrverbot...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / bb) Rotlichtverstoß

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§ 41 Strafrecht / cc) Muster: Sachrüge

Rz. 417 Muster 41.64: Sachrüge Muster 41.64: Sachrüge An das Amtsgericht _____ Az. _____ In der Strafsache gegen _____ wegen _____ führe ich die bereits mit Schriftsatz vom _____ allgemein erhobene Sachrüge weiter aus: Das Amtsgericht hätte meinen Mandanten nicht wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe verurteilen, den Führerschein einziehen und die Fahrerla...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / ff) Lange Dauer des Verfahrens

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§ 51 Verkehrsrecht / bb) Berufliche Härte und Nachteile

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§ 51 Verkehrsrecht / aa) Spezielle Umstände

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§ 51 Verkehrsrecht / 5. Führerscheinmaßnahmen und Rechtsmittelverfahren

Rz. 120 Führerscheinmaßnahmen und Rechtsmittel erfordern die Beachtung besonderer Aspekte. Die Beschränkung eines Rechtsmittels auf die Entscheidung nach § 69 StGB ist wirksam, wenn die Entscheidung losgelöst von den Ausführungen zur Strafzumessung beurteilt werden kann. Die Entscheidung nach § 69 StGB unterliegt dem Verschlechterungsverbot der §§ 331, 358 Abs. 2 StPO; das Gle...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / aa) Vor und nach Eintritt des Versicherungsfalles

Rz. 406 Die dem VN vertraglich auferlegten Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles sind abschließend in § 5 PflVG vorgegeben, d.h. sie bleiben auch im neuen VVG dieselben und sind nunmehr in D.1 bzw. D.2 AKB 2008 geregelt. Danach kann Leistungsfreiheit eintreten bei Verwendung des Fahrzeugsmehr

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§ 51 Verkehrsrecht / i) Sanktionen Ersttäter

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§ 51 Verkehrsrecht / aa) Geschwindigkeitsüberschreitung

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§ 51 Verkehrsrecht / c) Information des Mandanten zu haftungs- und versicherungsrechtlichen Fragen

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Bestellung speziell in Trunkenheitssache

Rz. 174 Muster 51.2: Bestellung speziell in Trunkenheitssache Muster 51.2: Bestellung speziell in Trunkenheitssache In dem Ermittlungsverfahren gegen _____ wegen Verkehrsdeliktes wird die Verteidigerbestellung angezeigt. Eine auf mich ausgestellte Originalvollmacht ist beigefügt. Es wird gebeten, baldmöglichst und evtl. telefonisch die Höhe der Blutalkoholkonzentration mitzuteile...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / hh) Abkürzung Fahrverbot und ein Fahrverbot bei wiederholten Verstößen

Rz. 134 OLG Düsseldorf NZV 1998, 298 (auch bei mehreren selbstständigen Handlungen, für die der Bußgeldkatalog jeweils ein Regelfahrverbot vorsieht, ist nur ein Fahrverbot anzuordnen) Wird ein Fahrverbot rechtskräftig, ist zu beachten, dass es mit der amtlichen Verwahrung des Führerscheins beginnt. Bis zu einem Urteil bleibt die Zuständigkeit der den Bußgeldbescheid erlassend...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / ee) Regelfahrverbot, günstige Prognose

Rz. 131 Insbesondere ist die Möglichkeit zu erörtern, ob das Absehen vom Fahrverbot möglich ist durch eine erhöhte Geldbuße (OLG Hamm NZV 1996, 77). Auch Ausnahmen von bestimmten Fahrzeugen vom Fahrverbot kommen in B...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / cc) Drohender Arbeitsplatzverlust

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§ 51 Verkehrsrecht / cc) Einigungsgebühr nach Nr. 1000, 1003 VV-RVG sowie Erledigungsgebühr nach Nr. 1002, 1003 VV-RVG

Rz. 270 Die allgemeine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 sowie 1003 VV-RVG kann auch im Verwaltungsverfahren entstehen.[287] Die Erledigungsgebühr gem. Nr. 1002 entsteht, wenn sich eine Rechtssache ganz oder teilweise nach Aufhebung oder Änderung des mit einem Rechtsbehelf angefochtenen Verwaltungsaktes durch die anwaltliche Mithilfe erledigt hat. Das Gleiche gilt, wenn sich eine ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Verteidigervergütung nach dem RVG

Rz. 152 Die Gebühren des Verteidigers in Strafsachen sind in Teil 4 des Vergütungsverzeichnisses des RVG (VV-RVG) geregelt. Ist der Rechtsanwalt z.B. als Beistand oder Vertreter eines Privatklägers oder eines Nebenklägers tätig, sind die Vorschriften des Teil 4 des Vergütungsverzeichnisses des RVG entsprechend anzuwenden. In Teil 5 des Vergütungsverzeichnisses des RVG (VV-RV...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 5. Muster: Kfz-Überlassungsvereinbarung

Rz. 280 Muster 4.25: Kfz-Überlassungsvereinbarung Muster 4.25: Kfz-Überlassungsvereinbarung Vereinbarung über die Kraftfahrzeugbenutzungmehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 3. Bestellung und – mögliche – Einlassung und Recht auf Akteneinsicht

Rz. 9 Der Verteidiger sollte von vornherein das angestrebte Ziel der Verteidigung, z.B. Einstellung des Verfahrens ohne Bußzahlung, gegen Bußzahlung oder Freispruch, im Auge haben und hierauf die Verteidigungsstrategie ausrichten. Empfehlenswert ist es, grds. eine Einlassung erst nach Einsicht in die Ermittlungsakten vorzulegen. Etwas anderes kann geboten sein, wenn der Manda...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 8. Muster: Betriebsvereinbarung bzgl. Einstellungsfragebogen

Rz. 22 Muster 4.3: Betriebsvereinbarung bzgl. Einstellungsfragebogen Muster 4.3: Betriebsvereinbarung bzgl. Einstellungsfragebogen Betriebsvereinbarung zwischen der xy-GmbH, _____ (Adresse), vertreten durch _____ (Name, Adresse), und dem Betriebsrat, vertreten durch den Vorsitzenden _____ (Name, Adresse), wird nachfolgende Betriebsvereinbarung über die Verwendung von Einstellungsf...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / k) Personenbedingte Kündigung

Rz. 367 Nach § 1 Abs. 2 KSchG ist eine Kündigung sozial gerechtfertigt, wenn sie durch Gründe, die in der Person des Arbeitnehmers liegen, bedingt ist. Eine personenbedingte Kündigung[631] liegt vor, wenn die Störung vom Arbeitnehmer nicht gesteuert werden kann, z.B. bei einer schweren Erkrankung, bei konstitutionell bedingtem Nachlassen der Leistungsfähigkeit wegen Trunk- u...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 7. Schuldhafte Ermöglichung der Schwarzfahrt

Rz. 138 Wie dargelegt[401] endet die Halterhaftung im Fall der ohne Wissen und Wollen des Halters erfolgenden Benutzung des Fahrzeugs. Gleichwohl besteht die Halterhaftung neben der Haftung des Schwarzfahrers im Verschuldensfall. Hierzu legt § 7 Abs. 3 S. 1 Hs. 2 StVG fest, dass der Halter neben dem Schwarzfahrer zum Ersatz des Schadens verpflichtet bleibt, wenn die Benutzun...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 3. Begleitetes Fahren

Rz. 173 Nachdem die Ergebnisse einer Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen zur Wirksamkeit des bis zum 31.12.2010 befristeten Modellvorhabens "Begleitetes Fahren ab 17" belegt hatten, dass dieses Modell einen deutlichen Gewinn für die Verkehrssicherheit der jungen Fahranfänger mit sich bringt, wurde das "Begleitete Fahren ab 17" in seiner bisherigen Form durch Gese...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / bb) Verkehrsunfälle

Rz. 217 Linksabbieger kollidiert mit Gegenverkehr.[465] In der Regel haftet der Linksabbieger, wenn er seiner Wartepflicht nicht genügt und es deshalb zu einem Unfall kommt, sofern keine Besonderheiten vorliegen, in vollem Umfang oder doch zumindest zum größten Teil für die Unfallfolgen, weil an eine Verletzung des Vorfahrtrechts des geradeaus Fahrenden durch den Linksabbieg...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / III. Beispiele für Schutzgesetze

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / c) Schleppen und Abschleppen

Rz. 24 Das mit einem anderen Fahrzeug gekoppelte Kraftfahrzeug bildet mit dem verbundenen Fahrzeug eine Betriebs- und Haftungseinheit, für die der Halter des Kraftfahrzeugs im Außenverhältnis gemäß § 7 Abs. 1 StVG haftet. Abgeschleppte Fahrzeuge sind den Anhängern gleichgestellt, so dass sie als nicht selbst im Betrieb stehend, aber am Betrieb des Schleppfahrzeugs teilnehmen...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 1. Allgemeines

Rz. 108 Neben Abs. 2 trifft § 7 Abs. 3 StVG eine weitere Ausschlussregelung für die Gefährdungshaftung. Derjenige, der das Fahrzeug ohne Wissen und Willen des Fahrzeughalters benutzt, ist anstelle des Halters zum Ersatz des Schadens verpflichtet; dieser haftet daneben, wenn die Benutzung des Fahrzeugs durch sein Verschulden ermöglicht worden ist. Die besondere Regelung der H...mehr