Fachbeiträge & Kommentare zu Europäische Union

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Außenprüfung: Maritime Wirt... / 2.1.1 Allgemeine Grundlagen

Die Gewinnermittlung nach der Größe eines Handelsschiffs im internationalen Verkehr ist abschließend in § 5a EStG geregelt (sog. Tonnagesteuer). Ziel der Regelung war es, die steuerlichen Rahmenbedingungen für die deutsche Seeschifffahrt zu verbessern, zumal in einigen anderen Ländern bereits zuvor ähnliche Bestimmungen geschaffen worden waren. Seit 1998 sind verschiedene Än...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 1.6.2.2 Meldedaten

Folgende Informationen werden zwischen den Staaten ausgetauscht: persönliche Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum/-ort, Steueridentifikationsnummer), Kontonummer Angaben zu Finanzkonten (Kontosaldo oder -wert einschließlich des Barwerts oder Rückkaufwerts bei rückkaufsfähigen Versicherungs- oder Rentenersicherungsverträgen) sowie gutgeschriebene Kapitalerträge (inkl. Einlösungs-...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 1.6.2.3 Anwendung

Eine Gesamtübersicht, welche Staaten Informationen austauschen und in welchem Jahr erstmals Meldungen erfolgen, ist auf den Seiten der OECD eingestellt.[1]mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 1.6.2 Informationsaustausch über Finanzkonten

1.6.2.1 Common Reporting Standard Common Reporting Standard (CRS) ist ein in 2017 gestartetes internationales Verfahren zum Austausch von Finanzkonteninformationen mit dem Ziel, grenzüberschreitende Sachverhalte aufzudecken und Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Die für den Austausch erforderlichen Informationen werden in den Ursprungsländern durch die Finanzinstitute (z. B. B...mehr

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Außenprüfung: Maritime Wirt... / 3 Übrige Unternehmen

Die Fragen, die im Rahmen von übrigen Unternehmen – regelmäßig solchen, die Beteiligungen an Schiffsgesellschaften halten und für diese Gesellschaften Dienstleistungen erbringen – aus dem Bereich der maritimen Wirtschaft im Rahmen der Betriebsprüfung regelmäßig aufgeworfen werden, resultieren im Wesentlichen aus zwei Bereichen: Zum einen stammen die Einkünfte solcher Gesellsc...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.4.2.11 Korrekturbeträge bei Investmentfonds aus Jahren bis 2017

In Jahren ab 2018[1] kann es zu Korrekturbeträgen bei Investmentfonds kommen, die mit den Besteuerungsgrundlagen bis 2017 zusammenhängen. Hierzu enthält das InvStG (Fassung 2017) 2 Normen: Inländische Investmentfonds [2] Stellt das Finanzamt materielle Fehler der gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen inländischer Investmentfonds für Jahre bis 2017 fest, sind die U...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 5.1.2 Dividenden

Die Gewinnanteile an Aktiengesellschaften werden i. d. R. als Dividenden bezeichnet. Die Dividende ist der auf die einzelne Aktie entfallende Gewinnanteil, deren Höhe im Rahmen der Hauptversammlung der AG (nach Vorschlag durch den Vorstand) festgelegt wird. Die Dividendenauszahlung erfolgt gegen Vorlage des Dividendenscheins. Der Dividendenschein wird durch die ­Depotbank ei...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.3.2.2 Korrekturbeträge bei Investmentfonds aus Jahren bis 2017

Für VZ ab 2018 sind im Einzelfall Erträge aus Investmentfonds gegenüber dem Finanzamt erklärungspflichtig. Dies sind Fälle, in denen Besteuerungsgrundlagen des Investmentfonds für Jahre bis 2017 in der Zeit nach dem 31.12.2017 korrigiert werden. Bis zum Jahr 2017 erfolgte die Korrektur generell in dem Geschäftsjahr, in dem der Berichtigungsbescheid bestandskräftig wurde (Inl...mehr

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Außenprüfung: Maritime Wirt... / 2.3 Fragen aus dem Bereich der Umsatzsteuer

Oftmals wird behauptet, die Umsatzsteuer sei für die maritime Wirtschaft nicht von Bedeutung, da immer eine Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 2 i. V. m. § 8 UStG gegeben sei.[1] Dem ist aber nicht so. Der Teufel steckt wie so häufig im Detail. Im Einzelfall kann es durchaus zu einem Vorgang (Lieferung oder sonstige Leistung) kommen, der umsatzsteuerbar und auch umsatzsteuerpflicht...mehr

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Außenprüfung: Maritime Wirt... / Zusammenfassung

Überblick Im nachfolgenden Beitrag werden die Besonderheiten einer steuerlichen Außenprüfung bei einem Unternehmen aus dem Bereich der maritimen Wirtschaft dargestellt. Diese Besonderheiten resultieren zum einen daraus, dass dieser Wirtschaftszweig in einem besonders hohen Maße internationale Verflechtungen aufweist, zum anderen aber auch aus besonderen gesetzlichen Bestimmu...mehr

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Tonnagebesteuerung / 3.1.1 Betrieb eines Handelsschiffes im internationalen Verkehr

Erste Voraussetzung ist der Betrieb eines Handelsschiffes im internationalen Verkehr. Dies bedeutet, dass ein eigenes oder gechartertes Seeschiff in einem Wirtschaftsjahr überwiegend zur Beförderung von Personen oder Gütern zwischen inländischen und ausländischen Häfen, innerhalb eines ausländischen Hafens oder zwischen einem ausländischen Hafen und der hohen See eingesetzt wir...mehr

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Tonnagebesteuerung / 3.1.2 Bereederung des Schiffes im Inland

Weitere Voraussetzung ist die Bereederung des Schiffes im Inland. Die Bereederung umfasst die Verwaltung des Betriebs des Schiffes in wirtschaftlicher, technischer und personeller Hinsicht.[1] Im Einzelnen zählen nach Ansicht des BMF[2] insbesondere die folgenden Tätigkeiten hierzu:[3] Abschluss von Verträgen, die das Schiff betreffen, Ausrüstung und Verproviantierung des Schi...mehr

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Tonnagebesteuerung / 2 Verfassungsmäßigkeit

In der Literatur sind verschiedentlich Zweifel daran geäußert worden, ob die Gewinnermittlung nach § 5a EStG verfassungsgemäß ist.[1] Diese Zweifel resultieren aus der bereits oben dargestellten steuerlichen Besserstellung von Handelsschiffen im internationalen Verkehr gegenüber sonstigen Berufsgruppen. Eine solche erhebliche steuerliche Besserstellung ist nach der Rechtspre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.4.1 10-%-Grenze gem. § 15 Abs. 1 S. 4 UStG

Rz. 144 Mit dem zum 1.4.1999 eingefügten S. 4 von § 15 Abs. 1 UStG, der aber wegen der erst später wirksamen unionsrechtlichen Genehmigung erst ab dem 5.3.2000 Geltung erlangte (Rz. 146), hat der Gesetzgeber die schon früher von der Verwaltung für maßgeblich gehaltene 10 %-Grenze in das Gesetz eingefügt, allerdings nur für körperliche Gegenstände. Bei körperlichen Gegenständ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7 Sonderfall: Verkürzter Besteuerungszeitraum bei dem besonderen Besteuerungsverfahren nach § 18j UStG (§ 16 Abs. 1d UStG)

Rz. 36b Sofern sich Unternehmer, die von diesem Verfahren Gebrauch machen, beim BZSt im Inland für Zwecke aller ihrer unter § 18j UStG zu subsumierenden Leistungen, die sie im Gemeinschaftsgebiet erbringen, erfassen lassen, ist bei der Berechnung der Steuer von der Summe der Lieferungen nach § 3 Abs. 3a S. 1 UStG innerhalb eines Mitgliedstaates und der innergemeinschaftliche...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Unionsrechtliche Grundlagen des § 15 UStG

Rz. 21 § 15 UStG beruhte in der Zeit vor dem 1.1.2006 auf Art. 17 der 6. EG-Richtlinie, der zum 1.1.1993 durch Art. 28f an die Binnenmarkt-Übergangsregelung angepasst wurde. Die weiteren Einzelheiten zu Art. 17 regelte Art. 18 der 6. EG-Richtlinie. Seit dem 1.1.2007 stellen die Art. 167 bis Art. 183 der zu diesem Zeitpunkt in Kraft getretenen MwStSystRL v. 28.11.2006[1] die un...mehr

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Umzugskosten: Steuerliche A... / 4 Auslandsumzug

Für Auslandsumzüge (Umzüge zwischen Inland und ­Ausland sowie im Ausland)[1] ist die Auslandsumzugskostenverordnung (AUV) anzuwenden. Für sonstige Umzugsauslagen ist auch hier eine Umzugspauschale[2] zu beachten. Auch im Fall des Umzugs vom Ausland ins Inland können die dem Arbeitnehmer entstandenen sonstigen Umzugsauslagen als Werbungskosten in Höhe der hier dargestellten Pa...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.4 Lieferungen oder sonstige Leistungen "für sein Unternehmen"

Rz. 94 Es müssen Lieferungen oder sonstige Leistungen für das Unternehmen des Abzugsberechtigten ausgeführt worden sein. Das bedeutet, dass die Vorumsätze der unternehmerischen Betätigung unmittelbar oder mittelbar dienen müssen und der Unternehmer der Leistungsempfänger ist. Diese Voraussetzung muss als Erstes zweifelsfrei feststehen.[1] Rz. 94a Der BFH sieht im Regelfall de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2 Umrechnungsmethoden

Rz. 63 Seit dem 1.1.1999 ist der Euro die Währung diverser EU-Mitgliedstaaten. Für eine Übergangszeit bis 31.12.2001 (dem Zeitpunkt der Einführung des Eurogelds) waren unwiderrufliche Umrechnungskurse zwischen dem Euro und den Währungen dieser EU-Mitgliedstaaten festgelegt worden.[1] Rz. 64 Bei Umrechnungen von Euro-Beträgen in DM war seit dem 1.1.1999 der Ausgangsbetrag mit ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Systematische Bedeutung des Vorsteuerabzugs

Rz. 1 Der Vorsteuerabzug ist das Kernstück des seit dem 1.1.1968 in Deutschland geltenden Umsatzsteuerrechts; er ist das bestimmende Wesensmerkmal des Mehrwertsteuersystems (Netto-Allphasen-USt mit Vorsteuerabzug), das in Deutschland entsprechend den europäischen Vorgaben der MwStSystRL zu gelten hat.[1] Der EuGH spricht in ständiger Rspr. davon, dass der Vorsteuerabzug "int...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Schon das UStG 1951 enthielt eine Umsatzsteuerbefreiung für Vermittlungsleistungen, zunächst allerdings nur für die von Schiffsmaklern in einem Seehafenplatz ausgeführten Vermittlungsleistungen.[1] Außerdem konnten Unternehmer einen Freibetrag von 20.000 DM von ihren steuerpflichtigen Umsätzen absetzen, wenn sie Umsätze aus einer Tätigkeit als Handelsvertreter oder Mak...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5 Vermittlung von grenzüberschreitenden Beförderungen von Personen mit Luftfahrzeugen oder Seeschiffen (§ 4 Nr. 5 S. 1 Buchst. b UStG)

Rz. 48 Die Steuerbefreiung gilt nur für die Vermittlung bestimmter Personenbeförderungsleistungen, nämlich nur solcher mit Luftfahrzeugen oder Seeschiffen. Sie gilt nicht für die Vermittlung grenzüberschreitender Personenbeförderungen mit Bussen, Bahnen oder Binnenschiffen. Rz. 49 Nach § 3b Abs. 1 UStG wird die Beförderung einer Person dort ausgeführt, wo die Beförderung bewi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Ausnahmen vom Vorsteuerabzugsverbot des § 15 Abs. 2 UStG gem. § 15 Abs. 3 UStG

Rz. 385 Der Ausschluss vom Vorsteuerabzug tritt gem. § 15 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a UStG nicht ein, wenn die erworbenen oder eingeführten Gegenstände sowie die in Anspruch genommenen sonstigen Leistungen der Ausführung von Umsätzen dienen, die nach § 4 Nr. 1 bis 7, § 25 Abs. 2 oder § 26 Abs. 5 UStG steuerfrei sind. Diese Umsätze werden also durch die Steuerbefreiung i. V. m. de...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 1.5.5 Wechsel des Familienwohnsitzes mit dem Ort der Zweitwohnung

Bei beiderseits berufstätigen Ehegatten wandelt sich eine ursprünglich beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung auch dann nicht in eine private doppelte Haushaltsführung um, wenn die Ehegatten ohne beruflichen Grund den Ort des eigenen Hausstands mit dem Ort der doppelten Haushaltsführung tauschen.[1] Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort des a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 9 Anstelle des Kj. als Regelbesteuerungszeitraum kommt ein verkürzter Besteuerungszeitraum in folgenden Fällen in Betracht: kraft Gesetzes, wenn ein Drittlandsunternehmer elektronische Dienstleistungen an Nichtunternehmer in der EU erbringt und vom Wahlrecht der Einortregistrierung (One-Stop-Shop) gem. § 18 Abs. 4c UStG (§ 18 Abs. 4a-7 UStG Rz. 8ff.) Gebrauch macht (§ 16 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.3 Inrechnungstellung der Vorsteuer aufgrund von Lieferungen oder sonstigen Leistungen

Rz. 65 Der Vorsteuerbetrag muss dem Unternehmer aufgrund von Lieferungen oder sonstigen Leistungen berechnet worden sein. Der Gesetzgeber konnte davon ausgehen, dass grundsätzlich nur für steuerpflichtige Lieferungen oder sonstige Leistungen[1] Rechnungen mit Steuerausweis gem. § 14 Abs. 4 UStG erteilt werden. Nach dem Sinn und Zweck des § 15 UStG berechtigen nur Steuerbeträ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Inhalt des § 15 UStG

Rz. 9 § 15 UStG regelt in Abs. 1 die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug, in Abs. 2 das Verbot des Abzugs bei bestimmten Steuerbefreiungen. Abs. 1a schließt den Vorsteuerabzug für bestimmte Aufwendungen aus, die nicht streng betrieblich veranlasst sind. Der seit dem 1.1.2011 geltende Abs. 1b schließt den Vorsteuerabzug anteilig aus bei sowohl u...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Jüngere gesetzgeberische Entwicklung des § 15 UStG

Rz. 13 Obschon seit der Einführung des Mehrwertsteuersystems der Vorsteuerabzug bisher grundsätzlich unangetastet blieb, hat die gesetzliche Regelung des Vorsteuerabzugs laufend teilweise einschneidende Änderungen erfahren. Maßgeblich dafür sind nicht nur die Änderungen der unionsrechtlichen Richtlinienvorgaben, sondern gelegentlich auch Urteile des EuGH, aus denen sich unio...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Weitere Voraussetzungen

Rz. 34 Grundsätzlich ist jeder Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt, ohne Rücksicht darauf, ob er im Inland oder Ausland Umsätze bewirkt; die persönliche Berechtigung zum Vorsteuerabzug ist auch nicht davon abhängig, ob der Unternehmer im Inland[1] seinen Sitz hat oder dort eine Betriebsstätte unterhält. Die dazu in § 13b Abs. 7 UStG geltenden Regelungen spielen bei § 1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.4 Abzug der vom Leistungsempfänger gem. § 13b UStG geschuldeten Steuer (§ 15 Abs. 1 Nr. 4 UStG)

Rz. 291 Seit dem 1.1.2002 regelt die durch das StÄndG 2001 (Rz. 15) geschaffene Nr. 4 von § 15 Abs. 1 UStG den Abzug der Steuer, die der Unternehmer als Leistungsempfänger gem. § 13b UStG schuldet. Diese Norm wurde zum 1.7.2010 durch das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften v. 8.4.2010 erweitert, sodass auch § 15 Abs. 1 N...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.6 Verkürzter Besteuerungszeitraum bei dem besonderen Besteuerungsverfahren nach § 18j UStG (§ 16 Abs. 1d UStG)

Rz. 22b Die Vorschrift regelt den Besteuerungszeitraum für Unternehmer, die von dem besonderen Besteuerungsverfahren des § 18j UStG (One-Stop-Shop, OSS – EU-Schedule) Gebrauch machen. Hier ist ausnahmslos der Besteuerungszeitraum das Kalendervierteljahr. Diese Unternehmer haben die Steuererklärung innerhalb eines Monats nach Ablauf des Besteuerungszeitraums elektronisch an da...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6 Sonderfall: Verkürzter Besteuerungszeitraum bei dem besonderen Besteuerungsverfahren nach § 18i UStG (§ 16 Abs. 1c UStG)

Rz. 36a Die im Drittland ansässige Unternehmer, die von diesem Verfahren Gebrauch machen, können sich beim BZSt im Inland für Zwecke aller ihrer unter § 18i UStG zu subsumierenden sonstigen Leistungen, die sie im Gemeinschaftsgebiet erbringen, erfassen lassen. Dann regelt § 16 Abs. 1c S. 2 UStG, dass bei der Berechnung der Steuer von der Summe dieser sonstigen Leistungen an ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.8 Sonderfall: Verkürzter Besteuerungszeitraum bei dem besonderen Besteuerungsverfahren nach § 18k UStG (§ 16 Abs. 1e UStG)

Rz. 36c Sofern sich Unternehmer bzw. deren Vertreter, die von diesem Verfahren Gebrauch machen, beim BZSt im Inland für Zwecke aller ihrer unter § 18j UStG zu subsumierenden Leistungen, die sie im Gemeinschaftsgebiet erbringen, erfassen lassen, ist bei der Berechnung der Steuer von der Summe der Fernverkäufe nach § 3 Abs. 3a S. 2 UStG und § 3c Abs. 2 und 3 UStG, die im Gemei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.2 Gesonderte Inrechnungstellung der Vorsteuer von anderen Unternehmern

Rz. 54 Die Vorsteuer muss dem Unternehmer von anderen Unternehmern gesondert in Rechnung gestellt worden sein. An den Unternehmerbegriff i. S. dieses Teils der Vorschrift sind die gleichen Anforderungen gem. § 2 UStG zu stellen wie an den Begriff des Unternehmers als Abzugsberechtigten (Rz. 24ff.). Nicht abziehbar sind Steuern, die dem Unternehmer von Personen oder Instituti...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2 Ort der Vermittlungsleistungen von Reisebüros

Rz. 69 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 5 UStG erstreckt sich grundsätzlich auch auf steuerbare Vermittlungsleistungen der Reisebüros. Deren Vermittlungsleistungen können im Prinzip in drei Arten unterteilt werden: Vermittlung von Reiseleistungen für Reiseveranstalter i. S. d. § 25 UStG, Vermittlung von Einzelleistungen, die Bestandteile einer Reise sind, wie z. B. Personenbef...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.5 Verkürzter Besteuerungszeitraum bei dem besonderen Besteuerungsverfahren nach § 18i UStG (§ 16 Abs. 1c UStG)

Rz. 22a Die Vorschrift regelt den Besteuerungszeitraum für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, die von dem besonderen Besteuerungsverfahren des § 18i UStG (One-Stop-Shop, OSS – Non-EU-Schedule) Gebrauch machen. Hier ist ausnahmslos der Besteuerungszeitraum das Kalendervierteljahr. Diese Unternehmer haben die Steuererklärung innerhalb eines Monats nach Ablauf d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.4 Verkürzter Besteuerungszeitraum bei Einortregistrierung (§ 16 Abs. 1a und 1b UStG)

Rz. 22 Macht ein im Drittlandsgebiet ansässiger Unternehmer, der elektronische Dienstleistungen (zum Begriff § 3a UStG Rz. 483) an in der EU ansässige Nichtunternehmer erbringt, vom Wahlrecht der Erfassung nur in Deutschland Gebrauch (sog. Einortregistrierung; § 18 Abs. 4c UStG, § 18 Abs. 4a-7 UStG Rz. 8ff.), ist gem. § 16 Abs. 1a UStG für diese Zwecke als Besteuerungszeitra...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.6 Einzelfragen

Rz. 206 Entsprechend den in Rz. 94. dargestellten Zuordnungsgrundsätzen ist beim Einkauf vertretbarer Sachen, deren teilweiser Verbrauch unstreitig dem privaten Bereich zugedacht ist, eine Aufteilung nach der Verwendung im Unternehmen und im privaten Bereich regelmäßig erforderlich. Abschn. 15.2c Abs. 2 Nr. 1 UStAE spricht hier vom Aufteilungsgebot. Die Aufteilung muss aber ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.5 Reisekosten

Rz. 192 Bei den Umsätzen für das Unternehmen i. S. v. § 15 Abs. 1 UStG nehmen die Reisekosten des Unternehmers und des Mitunternehmers bei Personengesellschaften sowie die vom Unternehmer an seine Arbeitnehmer gezahlten Reisekosten- und Umzugskostenvergütungen eine besondere Stellung ein, weil sich in diesem Bereich erfahrungsgemäß betriebliche und private Interessen übersch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Unionsrecht

Rz. 9 § 4 Nr. 5 UStG beruht auf Art. 153, Art. 370 i. V. m. Anh. X Teil A Nr. 4 und Art. 371 i. V. m. Anh. X Teil B Nr. 10 MwStSystRL. Rz. 10 Nach Art. 153 MwStSystRL befreien die Mitgliedstaaten Dienstleistungen von in fremdem Namen und für fremde Rechnung handelnden Vermittlern, wenn sie die in den Kapiteln 6, 7 und 8 MwStSystRL genannten Umsätze oder Umsätze außerhalb der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4 Vermittlung der unter § 4 Nr. 1a, Nrn. 2-4b und Nrn. 6 und 7 UStG fallenden Umsätze (§ 4 Nr. 5 S. 1 Buchst. a UStG)

Rz. 42 Die Vermittlung dieser Umsätze ist nach Sinn und Zweck der Vorschrift sowie wegen ihres unmittelbaren Verweises auf die genannten Befreiungsvorschriften grundsätzlich nur dann steuerfrei, wenn die vermittelten Umsätze selbst gem. § 4 Nr. 1a, Nrn. 2-4b und Nrn. 6 und 7 UStG steuerfrei sind. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die Voraussetzungen der Steuerfreiheit (...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2 Abzug der Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 256 Allgemeines Mit dem Inkrafttreten des UStG 1967 trat die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) an die Stelle der vorher geltenden Umsatzausgleichssteuer. Gegenstand der Besteuerung war bis Ende 1992 die Einfuhr von Waren in das Zollgebiet. seit dem 1.1.1993 die Einfuhr von Gegenständen aus dem Drittlandsgebiet[1] in das Inland. Seit dem 1.1.2004 ist die Einfuhr von Gegenständen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.2 Umsätze für Reisende

Rz. 81 Die Ausnahme von der Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 5 S. 2 UStG betrifft alle Unternehmer, die Reiseleistungen für Reisende vermitteln. Es kommt nicht darauf an, ob sich der Unternehmer als Reisebüro bezeichnet. Maßgebend ist vielmehr, ob er die Tätigkeit eines Reisebüros ausübt. Rz. 82 Der Begriff des Reisenden wird in § 4 Nr. 5 UStG nicht näher definiert. I. S. v. § 65...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Voraussetzungen der Beförderungseinzelbesteuerung

Rz. 41 Bei der Beförderungseinzelbesteuerung ist nicht darauf abzustellen, ob der Unternehmer ein ausländischer Beförderer ist. Vielmehr ist maßgebend, dass der Kraftomnibus, mit dem die Personenbeförderungen im Gelegenheitsverkehr durchgeführt werden, nicht im Inland zugelassen ist. Ohne Bedeutung ist, ob der Unternehmer Eigentümer des Kraftomnibusses ist oder ob er ihn ang...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.3 Abzug der Steuer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb (§ 15 Abs. 1 Nr. 3 UStG)

Rz. 286 Gem. dem seit dem 1.1.1993 geltenden § 15 Abs. 1 Nr. 3 UStG kann der Unternehmer auch die USt für den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen für sein Unternehmen als Vorsteuer abziehen. Der Tatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs gem. § 1a UStG ersetzt in der Binnenmarkt-Übergangsregelung bei entgeltlichen Bezügen und Verbringungen von Gegenständen au...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.4.2 Sofortabzug

Rz. 155 Der Vorsteuerabzug ist zeitlich unabhängig von entsprechenden Umsätzen des Unternehmers. Es gilt das schon in Rz. 102 erläuterte Prinzip des Sofortabzugs. Zur Einschränkung beim Leistungsempfänger im Fall der Ist-Versteuerung durch den leistenden Unternehmer s. das in Rz. 102a erwähnte EuGH-Urteil v. 10.2.2022.[1] Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht auch, wen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.6 Nachweis der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug

Rz. 297 Obwohl ein spezieller Buchnachweis für den Vorsteuerabzug nicht gefordert wird, ist der Unternehmer nach § 22 UStG verpflichtet, zur Festsetzung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung[1] Aufzeichnungen zu machen. Für den Vorsteuerabzug müssen nach § 22 Abs. 2 Nr. 5 bis 9 UStG folgende Angaben aus den Aufzeichnungen zu ersehen sein: Praxis-Beispiel die Entgelte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Grundsätze

Rz. 400 Der Vorsteuerabzug allgemein und das Abzugsverbot nach § 15 Abs. 2 und 3 UStG im Besonderen bereiten in der Praxis keine Schwierigkeiten, wenn ein Unternehmer entweder nur Umsätze tätigt, die voll zum Abzug berechtigen, oder nur solche, die zur Versagung des Vorsteuerabzugs führen. Werden jedoch in einem Unternehmen sowohl Umsätze getätigt, die zum Vorsteuerabzug ber...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Vorsteuerabzugsverbot bei bestimmten steuerbefreiten Umsätzen (§ 15 Abs. 2 UStG)

Rz. 358 § 15 Abs. 2 UStG ordnet den Ausschluss des Vorsteuerabzugs an in Nr. 1 bei steuerfreien Umsätzen und in Nr. 2 bei Umsätzen im Ausland, die steuerfrei wären, wenn sie im Inland ausgeführt würden. Diese Einschränkung der Neutralität der MwSt im Unternehmerbereich war bereits in der 2. EG-MwSt-Richtlinie v. 11.4.1967 systemkennzeichnend enthalten. Durch dieses Abzugsver...mehr

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Controlling & Nachhaltigkei... / 2.3.2 Entwicklungen im regulatorischen Bereich

Zentrale Fundamente der Regulierung im Nachhaltigkeitskontext bilden das Pariser Klimaabkommen (Paris Agreement) mit der Verpflichtung der europäischen Staaten zu mehr Klimaschutz sowie der Beschluss der 17 Sustainable Development Goals (SDGs) gegen Armut, Ungleichheit und Klimawandel durch die UN-Mitgliedstaaten in 2015 (vgl. Abb. 3). Abb. 3: Wesentliche regulatorische Initi...mehr