Fachbeiträge & Kommentare zu Europäische Union

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offenlegung von Rechnungsle... / 5.2 Jahresabschlussersetzende Veröffentlichung eines Konzernabschlusses

Nach § 264 Abs. 3 HGB besteht für Kapitalgesellschaften und nach § 264 b HGB für Personenhandelsgesellschaften ohne natürlichen Vollhafter die Möglichkeit, statt eines Jahresabschlusses einen befreienden Konzernabschluss zu veröffentlichen, wenn sie selbst Tochterunternehmen sind.[1] Der Reiz dieser Variante liegt darin, dass die Informationen des Jahresabschlusses für die E...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offenlegung von Rechnungsle... / 3.5 Verfahren der Offenlegung

Die Offenlegung der Rechnungslegungsunterlagen für ein nach dem 31.12.2021 beginnende Geschäftsjahre erfolgt ausschließlich durch Übermittlung an die das Unternehmensregister führende Stelle. Bis dahin war eine Einreichung beim Betreiber des Bundesanzeigers in elektronischer Form nötig. Mit der Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) ist das Unternehmensregister zum...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offenlegung von Rechnungsle... / 5.1 Verzögerung der Offenlegung

Die Höchstgrenze mit einer spätestmöglichen Einreichung der Unterlagen bei der das Unternehmensregister führenden Stelle liegt vor Ablauf des 12. Monats des dem Abschlussstichtag nachfolgenden Geschäftsjahrs.[1] Lediglich für kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften verkürzt sich die Frist auf 4 Monate,[2] da sie ihren Jahresfinanzbericht nach Umsetzung der Transparenz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.3.1 Anwendung des UmwStG auf EU-/EWR-Umwandlungen

Rz. 8 Das deutsche Umwandlungssteuerrecht war bis zum "Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (SEStEG)" v. 12.12.2006[1] im Wesentlichen national ausgerichtet. Grund hierfür war die Anlehnung des UmwStG hinsichtlich seines persönlichen Regelungsbereichs an das unternehmensrecht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 111 Zur Rechtsform der Rechtsträger, auf die die §§ 3–19 UmwStG anwendbar sind, enthält § 1 Abs. 1, 2 UmwStG nur mittelbare Regelungen. Übertragender Rechtsträger kann bei allen Formen der Umwandlung nur eine Körperschaft sein, damit grundsätzlich alle Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG. Beim Formwechsel nach § 190 Abs. 1 UmwG in eine Personengesellschaft kann nur e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.4.1.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 131 Der persönliche und räumliche Geltungsbereich der Regelung ist, anders als für die §§ 3–19 UmwStG, nicht in jedem Fall auf Gesellschaften und Personen des EU- und EWR-Raums beschränkt. Es gilt eine differenzierende Regelung. Grundsätzlich muss in allen Einbringungsfällen des § 1 Abs. 3 UmwStG übernehmender Rechtsträger eine Gesellschaft mit Sitz und Ort der Geschäfts...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.4 Aufbau des UmwStG

Rz. 20 Das UmwStG ist in den Allgemeinen Teil mit den §§ 1, 2 UmwStG sowie in 2 deutlich voneinander getrennte Bereiche zur Regelung der einzelnen Umwandlungsarten eingeteilt. Die §§ 3–19 sowie § 25 UmwStG richten sich in starkem Maße nach dem UmwG (Umwandlungen im eigentlichen Sinne), während die Einbringungen der §§ 20–24 UmwStG keine unmittelbare Entsprechung im Unternehm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 6 Steuerliche Behandlung der formwechselnden Umwandlung

Rz. 162 Die formwechselnde Umwandlung ist in den §§ 190ff. UmwG geregelt. Formwechselnde Umwandlung bedeutet eine Änderung der Rechtsform der umwandelnden Gesellschaft, ohne dass sich die Identität der umgewandelten Gesellschaft ändert. Die formwechselnde Umwandlung führt also nicht zu einer Änderung des Rechtsträgers und somit nicht zum Erlöschen des umwandelnden und Neuent...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.2 In- und ausländische Umwandlungen

Rz. 75 Eine inl. Umwandlung liegt vor, wenn der übertragende und der übernehmende Rechtsträger ihren Sitz i. S. d. § 1 Abs. 1 UmwG im Inland haben.[1] Diesen "Sitz" definiert das anzuwendende Gesellschaftsstatut. Eine inl. Umwandlung liegt daher vor, wenn der übernehmende und der übertragende Rechtsträger nach deutschem Gesellschaftsrecht gegründet worden sind und damit ihre...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.4.2 Anteilstausch

Rz. 151 Der sachliche Regelungsbereich des Anteilstauschs erfasst die Einbringung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft gegen Anteile an dieser Körperschaft. Unternehmensrechtlich kann dies eine Ausgliederung durch Teilrechtsnachfolge oder Übertragung in Einzelrechtsnachfolge sein, steuerrechtlich handel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.1.2.1 Allgemeine Kriterien der Vergleichbarkeit

Rz. 93 Eine Umwandlung, die nach dem Gesellschaftsstatut der beteiligten Rechtsträger nach ausl. Recht zu erfolgen hat, unterliegt dem UmwStG, wenn der Umwandlungsvorgang einer Verschmelzung, einer Spaltung oder einem Formwechsel nach deutschem Umwandlungsrecht vergleichbar ist.[1] Für die Anwendung des UmwStG kommt es nur darauf an, ob die beteiligten Rechtsträger nach deut...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.5 UmwStG, Art. 15 FRL und § 42 AO

Rz. 69 Art. 15 FRL eröffnet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, eine steuerneutrale Umwandlung zu versagen, wenn der hauptsächliche Beweggrund oder einer der hauptsächlichen Beweggründe die Steuerhinterziehung oder -umgehung ist; davon kann ausgegangen werden, wenn der Umwandlungsvorgang nicht auf vernünftigen wirtschaftlichen Gründen, insbesondere der Umstrukturierung oder...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4 UmwStG und AStG

Rz. 68 Werden ausl. Gesellschaften im Ausland steuerfrei umgewandelt, kann sich allein aus der Steuerfreiheit der Umwandlungsgewinne eine aus deutscher Sicht "niedrige Besteuerung" ergeben und damit die Anwendung der §§ 7ff. AStG auslösen. Dies schließt § 8 Abs. 1 Nr. 9 AStG aus. Danach sind im Ausland steuerfreie oder niedrig besteuerte Umwandlungsgewinne (Übertragungs- und...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4 Rückwirkung bei grenzüberschreitender Umwandlung (§ 2 Abs. 3 UmwStG)

Rz. 116 Unterliegt bei einer grenzüberschreitenden Umwandlung einer der beteiligten Rechtsträger dem deutschen Recht, greift für ihn die Rückwirkung nach § 2 Abs. 1 UmwStG ein. Das gilt auch, wenn übernehmender Rechtsträger eine in Deutschland ansässige Personengesellschaft oder natürliche Person ist. Bei einer Personengesellschaft erfasst die Rückwirkung nach § 2 Abs. 2 Umw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.5 Abgrenzung zum UmwStG 1995

Rz. 24 Das UmwStG 2006 ist als Art. 6 des "Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG)" v. 7.12.2006[1] erlassen worden. Es ersetzt das UmwStG v. 28.10.1994[2], folgt ihm zwar in der Gliederung, stellt jedoch eine weitgehende Neufassung mit teilweise grundlegend abwe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.1.2.3 Vergleichbarkeit der Verschmelzung

Rz. 100 Die grenzüberschreitende Verschmelzung i. S. d. §§ 305ff. UmwG ist dabei grundsätzlich ein mit einer Verschmelzung i. S. d. § 2 UmwG vergleichbarer ausländischer Vorgang. Dies gilt auch für Verschmelzungen mit Drittstaatenbezug.[1] Nach der in Rz. 96 vertretenen Auffassung bestimmen sich die Strukturmerkmale einer Verschmelzung nach Art. 2 Buchst. a) FRL. Strukturmerk...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.4.1.1 Sachlicher Regelungsbereich

Rz. 126 Abs. 3 regelt den sachlichen und persönlichen Anwendungsbereich für Einbringungen nach den §§ 20–25 UmwStG. Dabei ist zu berücksichtigen, dass "Einbringung" ein steuerrechtlicher Begriff ist, der keine Entsprechung im UmwG hat. Unter den Begriff "Einbringung" fallen daher sowohl Umwandlungen nach dem UmwG, die im Wege der Gesamt- oder Teilrechtsnachfolge abgewickelt ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.1.2.5 Vergleichbarkeit des Formwechsels

Rz. 108 Der grenzüberschreitende Formwechsel i. S. d. §§ 333ff. UmwG ist dabei grundsätzlich ein mit einem Formwechsel i. S. d. § 190 Abs. 1 UmwG vergleichbarer ausländischer Vorgang. Dies gilt auch für Formwechsel mit Drittstaatenbezug.[1] Für die Anwendung der steuerlichen Vorschriften ist danach zu unterscheiden, ob es sich um einen rechtsformkongruenten oder einen rechts...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.6 Rechtsentwicklung

Rz. 32 § 1 UmwStG 1995 ist durch Gesetz v. 7.12.2006 neu gefasst worden.[1] § 1 UmwStG 2006 ist nur hinsichtlich einiger Verweisungen geändert worden. Durch Gesetz v. 26.6.2013[2] wurde in § 1 Abs. 2 Nr. 1 UmwStG der Verweis auf den EGV durch einen Verweis auf den AEUV ersetzt. Durch Gesetz v. 25.7.2014[3] wurde in § 1 Abs. 5 Nr. 1 UmwStG die Bezeichnung der FRL angepasst. D...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.4 Berücksichtigung von positiven Einkünften des übertragenden Rechtsträgers bei dem übernehmenden Rechtsträger (Abs. 4 S. 3–6)

Rz. 169 Nach Abs. 4 S. 3, eingefügt durch Gesetz v. 26.6.2013[1] mit Wirkung für Umwandlungen, deren Anmeldung zum maßgebenden Register nach dem 6.6.2013 erfolgt ist, dürfen positive Einkünfte des übertragenden Rechtsträgers, die dieser während des Rückwirkungszeitraums erzielt, nicht mit Verlusten und Zinsvorträgen des übernehmenden Rechtsträgers verrechnet werden. Während ...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufhebung der Vollziehung eines EU-Energiekrisenbeitrags

Leitsatz Im Hinblick auf eine etwaige Verletzung des Unionsrechts bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines angemeldeten und mit dem Einspruch angefochtenen EU-Energiekrisenbeitrags, die eine Aufhebung der Vollziehung rechtfertigen. Normenkette § 7 EU-EnergieKBG, § 69 FGO, § 168 AO Sachverhalt Die Antragstellerin war ein Unternehmen der fossilen Energiewirtschaft. Für das Jahr 2022 meldete sie ausgehend von einem Steuersatz von 33 % einen EU-Energiekrisenbeitrag an. Mit ihrem Einspru...EnergieKBGFG Köln; Beschluss vom 20.12.2024, 2 V 1597/24mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Europarecht / I. Direktklagen gegen Organakte

Rz. 10 Der EuGH ist generell zuständig für Nichtigkeitsklagen, die ein Mitgliedstaat, das Europäische Parlament, der Rat oder die Kommission (sog. privilegierte Kläger) wegen Unzuständigkeit, Verletzung wesentlicher Formvorschriften, Verletzung der Verträge oder einer bei ihrer Durchführung angewandten Rechtsnorm oder wegen Ermessensmissbrauchs erhebt.[13] Insoweit überprüft...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Internationales Zivilp... / A. Einführung

Rz. 1 Gegenstand des internationalen Zivilprozessrechts (IZPR) sind sämtliche Sonderregeln des Verfahrensrechts des zur Streitentscheidung berufenen Gerichts (sog. lex fori), die dem inländischen Richter vorschreiben, wie er in Fällen mit Auslandsberührung zu verfahren hat.[1] In der Praxis spielen insbesondere Fragen der internationalen Zuständigkeit und der Anerkennung und...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Internationales Privat... / 1. EU-Verordnungen

Rz. 19 Mehrere EU-Verordnungen ersetzen im Umfang ihres Anwendungsbereiches das deutsche Kollisionsrecht (EGBGB) vollständig (Auflistung in Art. 3 Nr. 1 lit. a–g EGBGB):mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Internationales Privat... / 2. EU-Richtlinien

Rz. 20 Auch in einigen EU-Richtlinien[69] sind kollisionsrechtliche Vorschriften[70] enthalten. Die Rom-VOen haben diese Vorschriften nicht aufgehoben, sondern deren kollisionsrechtliche Regeln als vorrangig ausgewiesen (Art. 23 Rom I-VO, Art. 27 Rom II-VO). Das Richtlinienrecht erlangt erst durch die entsprechenden mitgliedstaatlichen Umsetzungsgesetze Geltung (§ 46b EGBGB ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Europarecht / A. Grundlagen des Unionsrechts und Rechtsschutz – Einleitung

Rz. 1 Am 1.12.2009 ist der Vertrag von Lissabon vom 13.12.2007 in Kraft getreten. Der Vertrag hat den Vertrag über die Europäische Union (EUV) geändert sowie den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) ersetzt. Zudem wurde der EG-Vertrag umbenannt in Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). EUV und AEUV werden als Primärrecht bezei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Datenschutzrecht / a) Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission

Rz. 140 Die EU-Kommission ist nach Art. 45 berechtigt, nach einer Prüfung per Beschluss festzulegen, inwieweit das Datenschutzniveau in einem Drittland ein angemessenes Schutzniveau bietet. Im Falle einer Verarbeitung von Daten außerhalb der EU ist daher zunächst zu prüfen, ob für das konkrete Drittland ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission vorliegt.[84] Der EuGH ha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / III. Muster: Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens (§ 39 GWB)

Rz. 67 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 26.3: Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens (§ 39 GWB) An das Bundeskartellamt Kaiser-Friedrich-Straße 16 53113 Bonn X-GmbH, Köln; Z-S.A., Brüssel; Anteilserwerb an der Y-GmbH, Frankfurt; Anmeldung nach § 39 GWB Namens und in Vollmacht der X-GmbH, der Z-S.A. und der weiteren Zusammenschlussbeteiligten melden wir n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / 4. Maßgeblichkeit des EU-Rechts auch bei nationalen Sachverhalten

Rz. 15 Ist der Handel zwischen den Mitgliedstaaten nicht betroffen, sodass die Schwelle der Zwischenstaatlichkeitsklausel nicht überschritten wird, ist der Fall allein nach GWB zu entscheiden. Hier gilt dann aber die Verweisung auf das EU-Kartellrecht einschließlich der Gruppenfreistellungsverordnungen und der sonstigen sekundärrechtlichen Rechtsakte (§§ 2 Abs. 2, 22 GWB), s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / (2) EU-Bereich

Rz. 705 Gem. der EG-Verordnung Nr. 2201/2003 des Rates vom 27.11.2003 (EheVO II) über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung (unter Aufhebung der Verordnung EG Nr. 1347/2000) sind für die Rechtsbeziehungen zwischen EU-Mitgliedstaaten zwischenzeitlich die Regelungen in Ar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / G. Wettbewerbsbeschränkungen im Anwendungsbereich des EU-Kartellrechts

I. Rechtliche Grundlagen Rz. 79 Die verschiedenen Bestimmungen des Primär- und Sekundärrechts sowie die Veröffentlichungen der Kommission über ihr Verständnis des EU-Kartellrechts sind unter https://competition-policy.ec.europa.eu/antitrust-and-cartels/legislation_en (auf Englisch; Dokumente auch in Deutsch abrufbar). 1. Verbot von Wettbewerbsbeschränkungen und Legalausnahme R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 51 Verkehrsrecht / III. Erwerb der Fahrerlaubnis, Geltung der Fahrerlaubnis sowie Fragen zu der im "EU-Ausland" erworbenen Fahrerlaubnis

1. (Erst-)Erwerb der Fahrerlaubnis Rz. 198 Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, bedarf gem. § 2 Abs. 1 StVG einer entsprechenden Erlaubnis (Fahrerlaubnis) der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Gem. § 2 Abs. 2 StVG wird die Fahrerlaubnis für die jeweilige Klasse erteilt. Die einzelnen Voraussetzungen für die Erteilung der jeweiligen Fahrerlaubnis sind ebe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / II. EU-Kartellrecht

1. Primärrecht Rz. 8 Das EU-Kartellrecht ist primärrechtlich[12] in Art. 101 und 102 AEUV geregelt.[13] Es soll den Wettbewerb innerhalb des Binnenmarktes vor Verfälschungen schützen.[14] Art. 101 Abs. 1 AEUV enthält ein grundsätzliches Kartellverbot; die Nichtigkeit entgegenstehender Vereinbarungen wird ausdrücklich angeordnet (Art. 101 Abs. 2 AEUV). Die Freistellung hiervon...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / B. Verhältnis von GWB zu EU-Kartellrecht

I. Typischer Sachverhalt Rz. 11 X und Y sind mittelgroße deutsche Chemieunternehmen und Wettbewerber. Um die hohen Forschungskosten zu senken, beabsichtigen sie eine Koordinierung ihrer Forschungsarbeiten und überlegen einen gemeinsamen Vertrieb. Beide Unternehmen verkaufen ihre Produkte insbesondere in Deutschland, aber auch im europäischen Ausland; ihr Marktanteil beträgt ü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / 1. Primärrecht

Rz. 8 Das EU-Kartellrecht ist primärrechtlich[12] in Art. 101 und 102 AEUV geregelt.[13] Es soll den Wettbewerb innerhalb des Binnenmarktes vor Verfälschungen schützen.[14] Art. 101 Abs. 1 AEUV enthält ein grundsätzliches Kartellverbot; die Nichtigkeit entgegenstehender Vereinbarungen wird ausdrücklich angeordnet (Art. 101 Abs. 2 AEUV). Die Freistellung hiervon ist nach den ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / H. Anmeldung von Zusammenschlüssen nach der EU-Fusionskontroll-Verordnung Nr. 139/2004

Rz. 104 Gesetzestexte, Leitlinien, Hinweise und weitere Materialien zur EU-Fusionskontrolle sind unter https://competition-policy.ec.europa.eu/mergers/legislation_en abrufbar. Rz. 105 Ein Zusammenschluss nach der EU-Fusionskontroll-Verordnung Nr. 139/2004[143] liegt vor, wenn zwei oder mehr bisher voneinander unabhängige Unternehmen oder Unternehmensteile fusionieren oder wen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Europarecht / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 42 Transportrecht / 2. Grenzüberschreitender Verkehr

Rz. 7 Die vorher dargestellte Systematik gilt grundsätzlich für nationale wie grenzüberschreitende Verkehre. Für den Bereich des grenzüberschreitenden Verkehrs bestehen jedoch folgende Abweichungen: (1) Grenzüberschreitende Güterbeförderungen innerhalb der Europäischen Union unterliegen der EU-Marktordnung. Für diese grenzüberschreitenden Beförderungen ist eine so genannte EU...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Aufenthaltsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 49 Staatsangehörige aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums sowie ihre Familienangehörigen unterliegen einem privilegierten Sonderregime. Grundlage sind das unionsrechtliche Freizügigkeitsrecht nach Art. 21 Abs. 1 AEUV sowie die spezifischen Freizügigkeitsrechte für Arbeitnehmer nach Art. 45 ff. AEUV, die Niederlassungsfreihei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Corporate Volunteering / 2.3.4 Einsatz im Ausland ("Workeering")

Insbesondere in Konstellationen des Secondments sind Fallgestaltungen denkbar, in denen Mitarbeiter CSR-Aktivitäten für einen längeren Zeitraum für ein anderes Unternehmen innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union erbringen. Praxis-Beispiel Entsendung an ein Entwicklungsprojekt Ein längerer Arbeitseinsatz wäre etwa im Beispiel der Entsendung eines Ingenieurs an ein Entwi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Europarecht / C. Rechtsschutz

Rz. 8 Das Rechtsprechungsorgan der Europäischen Union ist der Gerichtshof der Europäischen Union (Gerichtshof). Der Gerichtshof wacht im Zusammenwirken mit den Gerichten der Mitgliedstaaten über die einheitliche Anwendung und Auslegung des Unionsrechts. Zu seinen Aufgaben gehört:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / III. Beschwerdegegner

Rz. 4 Beschwerdegegner kann jeder Staat sein, der die EMRK sowie ggf. entsprechende Zusatzprotokolle ratifiziert hat (siehe Rdn 1). Die Europäische Union (EU) hat den Schritt der Ratifikation noch nicht vollzogen, sie kann somit gegenwärtig keine taugliche Beschwerdegegnerin sein. Aktuell gelten die Gewährleistungen der EMRK im Rahmen der EU daher lediglich als Rechtserkenntn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / 6. Anfechtung von Entscheidungen

Rz. 85 Verfahrensabschließende Entscheidungen der Kommission können von dem betroffenen Unternehmen mit der Nichtigkeitsklage vor dem Gericht der Europäischen Union angefochten werden (Art. 263 Abs. 4 AEUV). Das betrifft insbesondere Feststellungen eines Verstoßes gegen Art. 101 und 102 AEUV sowie die Anordnung von Maßnahmen zur Abstellung der Zuwiderhandlung (Art. 7 VO 1/20...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Internationales Privat... / I. Primäres Unionsrecht

Rz. 18 Art. 3 Nr. 1 EGBGB erklärt den Vorrang der "Regelungen der Europäischen Union in ihrer jeweils geltenden Fassung". Das primäre Unionsrecht, insbesondere der Vertrag über die Europäische Union (EUV) und der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), enthält keine unmittelbar anwendbaren kollisionsrechtlichen Bestimmungen,[59] insbesondere keine allgem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Internationales Zivilp... / 1. Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen

Rz. 41 Gerichtliche Entscheidungen entfalten als staatliche Hoheitsakte in einem anderen Staat nur dann Wirkungen, wenn dieser andere Staat (sog. Anerkennungs- oder Zweitstaat) sie anerkennt. Anerkennung bedeutet hierbei im Grundsatz, dass die materielle Rechtskraft und die Gestaltungswirkung der Entscheidung auf das Inland erstreckt werden, so dass der Kläger das ausländisc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 45 Unternehmenskooperation / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 16 Die Firmen X und Y planen eine Entwicklungskooperation. Im Falle, dass die Entwicklung erfolgreich ist, soll Y von X diese Produkte (exklusiv)[2] beziehen. Das Know-how soll jedoch bei X verbleiben.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Asylrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 22 Das sog. Dublin-Verfahren fußt auf der unionsrechtlichen Dublin III-VO,[4] die festlegt, welcher der insgesamt 31 Mitgliedstaaten – neben den Staaten der Europäischen Union nehmen die Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen an dem System teil – für die materielle Prüfung eines Asylverfahrens zuständig ist. Es handelt sich damit um eine dem BAMF obliegende und dem ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Europarecht / II. Muster: Vorlage an den EuGH

Rz. 32 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.1: Vorlage an den EuGH An den 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt Antrag auf Aussetzung des Verfahrens und Vorlage an den Europäischen Gerichtshof In der Sache _________________________ wird für die Beklagte beantragt, das Verfahren bis zu einer Entscheidung des EuGH nach § 148 ZPO auszusetzen und de...mehr