Fachbeiträge & Kommentare zu Europäische Union

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§ 26 Kartellrecht / 1. Verbot von Wettbewerbsbeschränkungen und Legalausnahme

Rz. 80 Art. 101 Abs. 1 AEUV und Art. 53 Abs. 1 EWR-Abkommen verbieten alle Vereinbarungen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die den Handel zwischen den Mitglieds- bzw. Vertragsstaaten spürbar zu beeinträchtigen geeignet sind (siehe hierzu Rdn 12, 13) und eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs i...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 3. Im Ausland erworbene Fahrerlaubnis; "Führerscheintourismus"

Rz. 203 Gem. § 2 Abs. 1 StVG bedarf derjenige, der auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, eine Fahrerlaubnis der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Unter Bezugnahme auf § 2 Abs. 11 StVG sind Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen nach Maßgabe der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) berechtigt. Gem. § 2 Abs. 2 Nr. 1 StVG ist die Fahrerlau...mehr

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§ 50 Vergaberecht / IV. Muster: Nachprüfungsantrag nach §§ 160 ff. GWB

Rz. 8 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 50.1: Nachprüfungsantrag nach §§ 160 ff. GWB Vergabekammer bei der Bezirksregierung K-Stadt Vergabestraße 12K-Stadt Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gem. §§ 160 ff. GWB der Bieter-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Billig, geschäftsansässig _________________________ – Antragstellerin – Verfahre...mehr

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§ 26 Kartellrecht / h) Freistellung durch Einzelbeurteilung

Rz. 41 Ist eine Vereinbarung nicht durch eine GVO freigestellt, muss eine Freistellung durch individuelle Untersuchung nach den in § 2 Abs. 1 GWB bzw. Art. 101 Abs. 3 AEUV genannten Kriterien erfolgen. Hierzu ist auf die verschiedenen Mitteilungen der Kartellbehörden und insbesondere die von der Kommission in den Leitlinien betreffend horizontale Vereinbarungen[58] aufgestel...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / XII. Muster: Anmeldung der Verschmelzung zum Register des übernehmenden Rechtsträgers

Rz. 19 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.5: Anmeldung der Verschmelzung zum Register des übernehmenden Rechtsträgers Amtsgericht – Handelsregister – _________________________ Zum Handelsregister der Firma _________________________, HRB _________________________ I. Als Anlagen überreichen wir, die sämtlichen Geschäftsführer der X GmbH:mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / VI. Muster: Anmeldung zum Handelsregister der neu entstehenden GmbH

Rz. 30 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.8: Anmeldung zum Handelsregister der neu entstehenden GmbH Amtsgericht – Handelsregister – _________________________ Zum Handelsregister B melden wir zur Eintragung an die Firma _________________________ GmbH. Wir überreichen als Anlagen:mehr

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§ 16 Franchiserecht / 4. Kartellrecht

Rz. 18 Praktisch jeder Franchise-Vertrag enthält zumindest potentiell wettbewerbsbeschränkende Klauseln. Daher stellt sich die Frage der Vereinbarkeit solcher Klauseln mit dem deutschen (GWB) und/oder europäischen Kartellrecht (AEUV), wenngleich bei vertikalen Vereinbarungen wie Franchisesystemen Wettbewerbsbeschränkungen nicht prinzipiell verboten sind. Nachdem die klassisc...mehr

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§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / Literaturtipps

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§ 1 Aktienrecht / IV. Muster: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

Rz. 110 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.23: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der ordentlichen Hauptversammlung der Gebrüder Meyer Werkzeugmaschinen Holding Aktiengesellschaft am Dienstag, den 25.6.2024, 10.00 Uhr, in den Räumen der Gesellschaft in 68000 Mannheim, Augustaanlage 1 ein. Die Tagesordnung lautet...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / VIII. Muster: Anmeldung zum Register der neu entstehenden GmbH

Rz. 43 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.12: Anmeldung zum Register der neu entstehenden GmbH Amtsgericht _________________________ – Handelsregister – _________________________ (Gericht der entstehenden Gesellschaft) Neugründung der Firma Y GmbH mit dem Sitz in _________________________ in Anwendung der Vorschriften des Umwandlungsbereinigungsgesetzes...mehr

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§ 15 Familienrecht / 2. Zuständigkeit

Rz. 595 Die sachliche und örtliche Zuständigkeit des anzurufenden Gerichts ist in § 50 FamFG geregelt.[926] Weitere Zuständigkeitsregelungen für besondere Verfahren finden sich in § 98 ff. FamFG (internationale Zuständigkeit)[927] und § 122 FamFG (Scheidungssachen und Verbund). Für den zu stellenden Antrag ist demnach das Gericht zuständig, welches für die Hauptsache im erste...mehr

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§ 26 Kartellrecht / c) Freistellung durch Gruppenfreistellungsverordnung

Rz. 46 Ist eine vertikale Vereinbarung vom Verbot des § 1 GWB bzw. Art. 101 Abs. 1 AEUV erfasst,[68] sind die Gruppenfreistellungsverordnungen im unmittelbaren Anwendungsbereich des EU-Kartellrechts direkt und unterhalb der Zwischenstaatlichkeitsklausel über die Verweisung in § 2 Abs. 2 GWB anwendbar. Maßgebliche Regelungen sind hier die allgemeine Vertikal-GVO [69] und die v...mehr

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§ 1 Aktienrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 126 Gesetzliche Mitteilungspflichten im Hinblick auf die Beteiligung von und an einer AG oder KGaA bestehen nach §§ 20, 21 AktG [151] und nach den §§ 33 ff. (früher §§ 21 ff.) WpHG.[152] Der Adressatenkreis der Bestimmungen und ihre Tatbestandsvoraussetzungen sind unterschiedlich. Die gesetzlichen Regelungen sind allerdings aufeinander abgestimmt: Für AG und KGaA, die Emi...mehr

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§ 33 Planfeststellungsrecht / XII. Europarechtlicher Naturschutz

Rz. 37 Die europarechtlichen Naturschutzvorschriften haben in der Praxis der Planfeststellung große Bedeutung. Der europäische Gebietsschutz wird maßgeblich durch die europäische Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) und durch die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (92/43/EWG) bestimmt. Eine erste wichtige Entscheidung des BVerwG zu diesen Richtlinien war die Entscheidung zur Bunde...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 11. Anmeldung zum Handelsregister – Kapitalaufbringung

Rz. 36 Die Gesellschaft ist durch sämtliche Geschäftsführer (§ 78 GmbHG) in öffentlich beglaubigter Form (§ 12 Abs. 1 HGB, § 40 BeurkG)[159] bei dem Gericht, in dessen Bezirk die Gesellschaft ihren Sitz hat, zum Handelsregister anzumelden (§ 7 GmbHG). Nach § 7 Abs. 2 S. 1 und 2 GmbHG muss auf jeden Geschäftsanteil mindestens ein Viertel des Nennbetrages und auf das Stammkapi...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.7 Jahresbericht der obersten Landesbehörden (§ 29 Abs. 6)

Rz. 30 Die zuständigen obersten Landesbehörden haben über die Tätigkeit der ihnen unterstellten Behörden einen Jahresbericht zu veröffentlichen. Damit werden – dem föderalen System der Bundesrepublik Deutschland folgend – 16 verschiedene Jahresberichte vorliegen. In § 29 Abs. 6 Satz 2 ist geregelt, dass in den Jahresberichten auch Angaben zur Erfüllung der Unterrichtungspfli...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / b) Allgemeine Geschäftsbedingungen, § 138 BGB, Kartellrecht

Rz. 18 Die Vertragspartner können den Handelsvertretervertrag von den Vorschriften des BGB und HGB abweichend gestalten, soweit die §§ 84 ff. HGB keine zwingenden Vorschriften enthalten. Grenzen setzen im Falle eines Formularvertrages[62] die Inhaltskontrollen nach §§ 307 ff.[63] BGB, wobei §§ 308 f. BGB nicht unmittelbar gelten. Zu beachten ist ferner § 138 BGB: Unwirksam si...mehr

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§ 35 Reiserecht / 3. Erfasste Flüge

Rz. 202 Immer anwendbar ist die Fluggastrechte-VO Bei Point-to-Point-Flügen ist dies einfach: Ein Flug mit einem amerikanischen Luftfahrtunternehmen von...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 1. Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels

Rz. 12 Maßgebliches Kriterium für die Abgrenzung der Anwendungsbereiche von GWB und EU-Kartellrecht ist die Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels, also des Handels zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Ist eine solche Beeinträchtigung zu bejahen, ist die sog. Zwischenstaatlichkeitsklausel erfüllt und der Anwendungsbereich von Art. 101 und 102 AEUV eröffnet. Dazu ist zu...mehr

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§ 50 Vergaberecht / IV. Muster: Sofortige Beschwerde nach §§ 171 ff. GWB

Rz. 32 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 50.4: Sofortige Beschwerde nach §§ 171 ff. GWB Oberlandesgericht K-Stadt Gerichtsstraße 10K-Stadt Sofortige Beschwerde nach §§ 171 ff. GWB der Bieter GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Billig, geschäftsansässig _________________________ – Antragstellerin und Beschwerdeführerin – Verfahrensbevollmächtigte: Rech...mehr

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§ 26 Kartellrecht / g) Freistellung durch Gruppenfreistellungsverordnungen

Rz. 40 Die Kommission hat durch verschiedene Gruppenfreistellungsverordnungen (GVO) näher definiert, welche Vereinbarungen kartellrechtlicher Art generell vom Kartellverbot nach Art. 101 Abs. 1 AEUV freigestellt sind. Nach Art. 288 AEUV sind Verordnungen in den Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes Recht; die deutschen Kartellbehörden haben die GVO deshalb bei Beeinträchtigu...mehr

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§ 6 Asylrecht / III. Checkliste

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§ 26 Kartellrecht / 3. Kartellordnungsverfahren

Rz. 82 Zur Aufdeckung und Abstellung von Zuwiderhandlungen gegen Art. 101 und 102 AEUV leitet die Kommission Kartellordnungsverfahren ein.[120] Sie arbeitet dazu mit den Kartellbehörden und Gerichten der Mitgliedstaaten zusammen (Art. 11, 12 und 15 VO 1/2003). Sie verlangt von den Unternehmen Auskünfte (Art. 18 VO 1/2003), befragt natürliche und juristische Personen (Art. 19...mehr

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§ 1 Aktienrecht / 5. Weitere Änderungen des Aktiengesetzes

Rz. 10 Im Anschluss an das Gesetz für kleine Aktiengesellschaften und zur Deregulierung des Aktienrechts ist das Aktiengesetz in den letzten 25 Jahren Gegenstand einer ganzen Reihe von weiteren Änderungsgesetzen gewesen; zu nennen sind insbesondere:mehr

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§ 22 Internationales Privat... / 1. Sprachrisiko

Rz. 149 Die EU hat derzeit 24 Amtssprachen. Eine unionsrechtliche Regelung über den Sprachengebrauch existiert für den Privatrechtsverkehr nicht.[317] Die EU hat in einzelnen Richtlinien den Gebrauch bestimmter, dem Kunden verständlicher Vertragssprachen vorgeschrieben,[318] oder aber die Vertragssprache ganz der Regelung durch die Mitgliedstaaten überlassen.[319] Entspreche...mehr

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§ 24 IT-Recht / 5. Anmerkungen zum Muster

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§ 26 Kartellrecht / 5. Verhältnis des Art. 102 AEUV zum GWB

Rz. 16 Das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung (Art. 102 AEUV) ist von den nationalen Kartellbehörden bei Vorliegen der Zwischenstaatlichkeitsklausel anzuwenden (Art. 3 Abs. 1 S. 2 VO 1/2003, § 22 Abs. 3 S. 2 GWB). Daneben ist das GWB eigenständig anwendbar. Abweichende strengere Ergebnisse nach dem GWB sind dabei möglich (Art. 3 Abs. 2 S. 2 VO 1/2003, ...mehr

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§ 26 Kartellrecht / III. Checkliste: Anwendungsbereich des europäischen Kartellrechts

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§ 42 Transportrecht / g) Exkurs: Mindestlohn

Rz. 26 Vom Anwendungsbereich des Mindestlohngesetzes (MiLoG) werden grundsätzlich alle Arbeitnehmer erfasst. Da nach dem Beispielsfall (siehe Rdn 1) auch ausländische Arbeitnehmer zum Einsatz kommen sollen, ist insbesondere zu berücksichtigen, dass nach den §§ 16, 20 MiLoG auch Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, die einen Arbeitnehmer in Deutschland im Rahmen eines Dienst- und...mehr

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§ 26 Kartellrecht / d) Freistellung durch individuelle Untersuchung

Rz. 47 Scheidet eine Freistellung nach der Vertikal-GVO aus, ist zu untersuchen, ob die vertikale Vereinbarung ausnahmsweise die Voraussetzungen für eine Freistellung nach § 2 Abs. 1 GWB oder oberhalb der Zwischenstaatlichkeitsklausel nach Art. 101 Abs. 3 AEUV erfüllt. § 2 Abs. 2 GWB verweist für das deutsche Kartellrecht nur auf die Gruppenfreistellungsverordnungen, nicht a...mehr

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§ 7 Aufenthaltsrecht / 4. Muster: Klage gegen die Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts

Rz. 57 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.7: Klage gegen die Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts Verwaltungsgericht Karlsruhe Nördliche Hildapromenade 1 76133 Karlsruhe per beA Klage 1. der _________________________, geb. am _________________________, 2. des _________________________, geb. am _________________________, beide wohnhaft _________...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / 3. Rechtswahl im Ehegüterrecht (EuGüVO/EuPartVO)

Rz. 72 Ehegatten sowie Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft können das auf die güterrechtlichen Wirkungen der Ehe bzw. der eingetragenen Lebenspartnerschaft anzuwendende Recht wählen. Es gelten die Vorschriften der Europäischen Güterrechtsverordnung (EuGüVO)[187] sowie ihres für eingetragene Partnerschaften geltenden Pendants (EuPartVO).[188] Die Möglichkeit der Re...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 98 Die Kommission muss Unternehmen, gegen die sich ein Verfahren richtet, vor Entscheidungen über die Abstellung von Zuwiderhandlungen, die Anordnung von einstweiligen Maßnahmen oder die Festsetzung von Geldbußen sowie die endgültige Höhe von Zwangsgeldern Gelegenheit zur Stellungnahme geben (Art. 27 Abs. 1 S. 1 VO 1/2003). In ihrer Entscheidung darf sich die Kommission ...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 101 Die Kommission eröffnete erstmals 1996 durch eine Kronzeugenregelung die Möglichkeit, Geldbußen in Kartellsachen zu erlassen oder zu ermäßigen, wenn ein Unternehmen bei der Aufdeckung eines Kartells einen entscheidenden Beitrag geleistet hatte. Nach der überarbeiteten Mitteilung[137] wird unterschieden zwischen Erlass einer Geldbuße und Ermäßigung einer Geldbuße; für...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 4. Anmerkungen zum Muster

Rz. 103 Im Kartellverwaltungsverfahren vor der EU-Kommission besteht kein Anwaltszwang.mehr

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§ 14 Europarecht / 1. Zuständigkeit auf Seiten des Gerichtshofs

Rz. 18 Bisher war für Vorabentscheidungsersuchen ausschließlich der EuGH zuständig. Um den EuGH zu entlasten, wurde die Zuständigkeit im Zuge der Reform der Satzung des Gerichtshofs im Herbst 2024 zwischen EuGH und EuG aufgeteilt.[31] Im Grundsatz bleibt zwar der EuGH zuständig, allerdings kann das EuG seither auf folgenden spezifischen Sachgebieten über Vorabentscheidungser...mehr

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§ 24 IT-Recht / IV. Muster: Einfache Vertriebslizenzvereinbarung

Rz. 28 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 24.4: Einfache Vertriebslizenzvereinbarung Vertriebslizenzvereinbarung zwischen _________________________ (Firma, Anschrift) – Lizenzgeberin – und _________________________ (Firma, Anschrift) – Lizenznehmer – § 1 Vertragsgegenstand (1) Die Lizenzgeberin hat die Software _________________________ (nachfolgend bezeichnet ...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / 5. Haftungsbeschränkung

Rz. 13 Eine Haftungsbegrenzung ist aufgrund der Komplexität ausländischer Rechtslagen ratsam.[53] Für eine Freizeichnung bestehen die nachfolgenden Möglichkeiten:[54]mehr

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§ 1 Aktienrecht / a) §§ 33 ff. (früher §§ 21 ff.) WpHG

Rz. 131 Gegenüber §§ 20, 21 AktG sind die Mitteilungspflichten nach WpHG weitergehend, weil sie nicht nur Unternehmen, sondern grundsätzlich jedermann, auch den Privataktionär, treffen; andererseits beziehen sich die Bestimmungen nur auf Beteiligungen an Emittenten i.S.v. § 33 Abs. 4 (früher § 21 Abs. 2) WpHG (vgl. Rdn 126). Mitteilungspflichtig ist das Erreichen, Überschrei...mehr

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / 5. Inhalt, Haupt- und Nebenpflichten des Anwaltsvertrags

Rz. 7 Der Inhalt des Anwaltsvertrages ergibt sich aus der konkret getroffenen inhaltlichen Vereinbarung, was gemäß §§ 133, 157 BGB durch Auslegung zu ermitteln ist. Ist der Mandant rechtsschutzversichert, kommt der Anwaltsvertrag unter der aufschiebenden Bedingung einer Deckungszusage zustande.[22] Mandate haben regelmäßig durch Zielsetzung bestimmte Grenzen. Eine Prozessvol...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 2. Spürbarkeit

Rz. 13 Als ungeschriebene Tatbestandsvoraussetzung des Art. 101 Abs. 1 AEUV müssen sowohl die Wettbewerbsbeschränkung als auch die Eignung zur Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels spürbar sein. Ist wegen der schwachen Marktstellung der beteiligten Unternehmen der fragliche Produktmarkt nur geringfügig betroffen, fehlt es an der Spürbarkeit der Beeinträchtigung; A...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Gewöhnlicher Aufenthalt des Schuldners

Rz. 375 Ist ein Scheidungsverfahren nicht oder nicht mehr anhängig und auch kein Verfahren über den Unterhalt eines gemeinsamen minderjährigen Kindes, ist nur das Familiengericht am inländischen gewöhnlichen Aufenthalt des Schuldners zuständig (§ 232 Abs. 3 FamFG, § 13 ZPO). Bei Auslandsaufenthalt eines Beteiligten ist Folgendes zu bedenken: Ab dem 18.6.2011 gilt die Europäis...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / 13. Fusionskontrollrechtliche Anmeldung und Anzeige

Rz. 36 Die fusionskontrollrechtliche (vor Vollzug vorzunehmende) Anmeldung des Zusammenschlussvorhabens (§ 39 Abs. 1 GWB) ist erforderlich bei einem Gesamtweltumsatz des Käufer-Konzerns und des erworbenen Gesellschaft von über 500 Mio. EUR p.a., wenn im letzten Geschäftsjahr mindestens ein beteiligtes Unternehmen Inlandsumsätze von über 50 Mio. EUR p.a. erzielt hat und entwe...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Fahrerlaubnisarten, Fahrerlaubnis auf Probe und Stufenführerschein

Rz. 201 Nach § 2 Abs. 1 S. 2 StVG wird die jeweilige Fahrerlaubnis in bestimmten Klassen erteilt. Entsprechend der 2. EU-Führerscheinrichtlinie sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, die internationale Einteilung der Führerscheinklassen zu übernehmen.[237] In § 6 FeV sind die Fahrerlaubnisklassen aufgelistet. Rz. 202 Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis wird gem. § 2a...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Gerichtsstand des Kindes

Rz. 191 Für Minderjährigenunterhalt ist gemäß § 232 Abs. 1 Nr. 2 FamFG das Familiengericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk das Kind oder der das Kind vertretende Elternteil im Inland seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat; eine andere Zuständigkeit ist – wegen § 232 Abs. 1 Nr. 1 FamFG – gemäß den nachfolgenden Ausführungen (siehe Rdn 192) nur durch Einleitung des Sche...mehr

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§ 23 Internationales Zivilp... / b) Europäisches Mahnverfahren (EuMahnVO)

Rz. 51 Die Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens [155] (EuMahnVO) ermöglicht Gläubigern die schnelle und kostengünstige Beitreibung unbestrittener Forderungen in Zivil- und Handelssachen nach einem einheitlichen Verfahren auf der Grundlage von Formblättern,[156] sofern mindestens eine der Parteien ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufen...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 3. Erweiterter Vorrang des Art. 101 AEUV vor dem GWB

Rz. 14 Im Ausgangsfall ist EU-Kartellrecht wegen der grenzüberschreitenden Tätigkeit und des Marktanteils unmittelbar anwendbar und sowohl von den Marktteilnehmern, den Kartellbehörden und den Gerichten anzuwenden. Bei Erreichen der Zwischenstaatlichkeitsklausel gilt im Verhältnis von EU-Kartellrecht und GWB ein erweiterter Vorrang des Gemeinschaftsrechts (Art. 3 VO 1/2003, ...mehr

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§ 6 Asylrecht / A. Einleitung

Rz. 1 Das Asylrecht ist ein Sonderregime des Migrationsrechts. Es regelt das Verfahren und die materiellen Voraussetzungen für den Schutzstatus von Menschen, die aufgrund der Bedingungen und Gefahren in ihrem Herkunftsstaat in Deutschland Schutz suchen. Während das Aufenthaltsrecht in seinen Voraussetzungen für die Erteilung oder Feststellung eines Aufenthaltsrechts im Wesen...mehr

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§ 26 Kartellrecht / I. Rechtliche Grundlagen

Rz. 79 Die verschiedenen Bestimmungen des Primär- und Sekundärrechts sowie die Veröffentlichungen der Kommission über ihr Verständnis des EU-Kartellrechts sind unter https://competition-policy.ec.europa.eu/antitrust-and-cartels/legislation_en (auf Englisch; Dokumente auch in Deutsch abrufbar). 1. Verbot von Wettbewerbsbeschränkungen und Legalausnahme Rz. 80 Art. 101 Abs. 1 AEU...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Gewöhnlicher Aufenthalt des Schuldners

Rz. 286 Wenn kein Scheidungsverfahren und auch kein Verfahren über den Unterhalt eines gemeinsamen minderjährigen Kindes anhängig sind, ist nur das Familiengericht am inländischen gewöhnlichen Aufenthalt des Schuldners zuständig. Bei Auslandsaufenthalt eines Beteiligten ist Folgendes zu bedenken: Seit dem 18.6.2011 gilt die Europäische Unterhaltsverordnung (VO (EG) Nr. 4/2009...mehr