Fachbeiträge & Kommentare zu Europäische Union

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Checkliste Jahresabschluss ... / 14 Verpflichtung zur Konzernabschlusserstellung nach § 290 HGB und § 11 PublG

Rz. 69 Die monetären Größenkriterien in § 293 HGB wurden mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften auf Basis der Vorgaben der EU mit Wirkung bereits rückwirkend zum Geschäftsjahr 2023 erhöht, um die Inflationseffekte der letzten 10 Jahre auszugleichen. Die Werte im PublG gelten dagegen unverändert . Für die größen...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2.4 Betriebsausgaben im Teileinkünfteverfahren/bei 95 %-Freistellung

Rz. 221 Die klassischen mit einem Anteil an einer Kapitalgesellschaft zusammenhängenden Betriebsausgaben sind die durch die Anschaffung des Anteils verursachten Finanzierungskosten. Die Behandlung der laufenden Betriebsausgaben ist für Gesellschafter, die natürliche Personen sind, und für Kapitalgesellschaften mit "Schachtel-" oder "Streubesitzbeteiligung" unterschiedlich ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Rohrleitungen / Zusammenfassung

Begriff Rohrleitungen sind feste oder flexible Leitungen, die zum Durchleiten von Fluiden (Flüssigkeiten, Gase, Dämpfe) oder Feststoffen (Partikel, Stäube etc.) dienen. Rohrleitungen sind wesentliche Bestandteile von technischen Anlagen, die aus Rohren oder Rohrsystemen bestehen. Die Verbindung der Rohre untereinander erfolgt über lösbare oder nichtlösbare Verbindungselement...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 11.7 Bereich Umweltschutz

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2.1 Anwendungsbereich: Anteile an Kapitalgesellschaften

Rz. 211 Das Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40, § 3c Abs. 2 EStG) unterscheidet nicht zwischen Beteiligungen und Portfolioanteilen/Streubesitz. Das geltende Recht sieht keine Mindestbeteiligung für die Anwendung von § 3 Nr. 40 EStG vor. Rz. 212 Nach § 8b Abs. 4 KStG wird die 95 %-Freistellung nur noch gewährt, wenn zum Beginn des Veranlagungszeitraums eine unmittelbare Beteil...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.3.3 Allgemeine Erläuterungen zu den Abschlussbestandteilen

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.1 Einfluss des Unionsrechts auf die nationale Anwendung des Unternehmerbegriffs

Rz. 10 Das Unionsrecht hat einen immer größeren Einfluss auf die Rechtsentwicklung im Umsatzsteuerrecht in Deutschland, begründet durch den Anwendungsvorrang unionsrechtlicher vor den innerstaatlichen Normen, vgl. dazu ausführlich die Einführung in das EU-Recht. Es gibt kaum eine Entwicklung in der Rechtsauffassung bezüglich der Unternehmereigenschaft, die nicht durch die R...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.5 Bestechungsgelder

Rz. 135 Es gibt 2 Vorschriften, die zu einem Abzugsverbot von sog. Schmiergeldern führen (§ 160 AO; § 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG).[1] In beiden Fällen kommt es zu einer außerbilanziellen Korrektur. § 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG führt zu einer außerbilanziellen Hinzurechnung, wenn die Zuwendung des Vorteils nach deutschem Recht strafbar ist. Nach dem IntBestG[2] und des EUBestG[3] erfüllen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Doppelbesteuerungsabkommen,... / 2.3.4 Gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung

Eine gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung liegt bei einem Unternehmen vor, das als Verleiher Dritten Leiharbeitnehmer gewerblich zur Arbeitsleistung überlässt. Auch bei der Arbeitnehmerüberlassung gilt der wirtschaftliche Arbeitgeberbegriff für die Prüfung der 183-Tage-Regelung. Aufgrund der bei DBA gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise ist abkommensrechtlich der im Tä...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Rechtsfähigkeit ist keine Voraussetzung für die Unternehmereigenschaft

Rz. 115a Ob die Rechtsfähigkeit eines Zusammenschlusses notwendige Voraussetzung für die Unternehmereigenschaft ist, war lange Zeit nicht thematisiert. So hatte der BFH [1] mehrfach für zivilrechtlich nicht rechtsfähige Bruchteilsgemeinschaften festgestellt, dass Rechtsfähigkeit i. S. d. BGB für die Eigenschaft als Steuerpflichtiger i. S. d. UStG nicht erforderlich ist. Diese...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 16.5.1 Allgemeine Angaben

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Checkliste Jahresabschluss ... / 11.1 Allgemeine Fragen

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.1 Organträger als Unternehmer

Rz. 207 § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG bestimmt, dass Organschaft dann vorliegen soll, wenn eine juristische Person (zur Möglichkeit der Eingliederung einer Personenhandelsgesellschaft nach der Rechtsprechung von EuGH und BFH vgl. Rz. 182a ff.) in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist. Damit ist vorgegeben, dass der Organträger selbst die Unternehmereigenschaft nach den ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Person des Verwalters

Rz. 24 Jede geschäftsfähige natürliche Person kann grundsätzlich zum Verwalter bestellt werden. Rz. 25 Maßgeblich ist, unabhängig von der jeweiligen Rechtsform, dass für den Rechtsverkehr ersichtlich ist, wer für die Annahme und Abgabe von Willenserklärungen verantwortlich ist. Die GdWE sowie Dritte sind insofern schutzwürdig, als für sie erkennbar sein muss, ob die Abgabe ei...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / d) Gelder der Erhaltungsrücklage; zweckgebundene Gelder

Rz. 197 Der Verwalter hat Gelder zur Erhaltungsrücklage (hierzu siehe i.Ü. § 19 WEG Rdn 116 ff.) – soweit möglich und in möglichst risikoarmen, üblichen Rahmen – verzinslich anzulegen.[160] Dies gilt jedenfalls für höhere Summen, die voraussichtlich nicht zeitnah für größere Erhaltungsmaßnahmen benötigt werden. Grundsätzlich ist der Verwalter zwar nicht verpflichtet, für die...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / F. Internationale Zuständigkeit

Rz. 95 Die Prüfung der internationalen Zuständigkeit erfolgt von Amtswegen.[51] Rz. 96 Grundsätzlich ist auch die internationale Zuständigkeit anzunehmen, wenn nach dem deutschen Recht eine örtliche Zuständigkeit besteht.[52] Rz. 97 Etwas anderes gilt nur, wenn es vorrangig zu beachtende Regelungen gibt, wie sie etwa innerhalb der EU oder mit der Schweiz bestehen. Rz. 98 Im Gel...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 3. Widerruf des Verwaltervertrages

Rz. 612 Fraglich ist, ob die GdWE einen mit dem Verwalter geschlossenen Vertrag bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen der §§ 355, 312 ff. BGB widerrufen kann. Zum Teil wird dies mit Verweis auf den Schutzzweck der §§ 312 ff. BGB verneint.[498] Rz. 613 Zu beachten ist allerdings, dass die Vorschriften im Zuge der Umsetzung von drei verschiedenen EU-Richtlinien[499] eingefü...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 4. Anschluss an Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität (Abs. 2 Satz 1 Nr. 4)

Rz. 118 Nach Absatz 2 S. 1 Nr. 4 kann ein Wohnungseigentümer bauliche Veränderungen verlangen, die dem Anschluss an ein Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität dienen. Mit diesem Begriff knüpft der Gesetzgeber an den Begriff der "Netze mit sehr hoher Kapazität" in Art. 2 Nr. 2 der EU-Richtlinie 2018/1972 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation...mehr

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A. Grundbuchordnung

Vom 24. März 1897 (RGBl. I 1897, S. 139), Amtl. Gliederungsnummer: 315–11 in der Fassung vom 26.5.1994 (BGBl. I S. 1114), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 25. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 63) – Auszug – Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 1 (1) Die Grundbücher, die auch als Loseblattgrundbuch geführt werden können, werden von den Amtsgerichten geführt (Gr...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / B. Begriff des zertifizierten Verwalters; Prüfung (Abs. 1)

Rz. 5 Zunächst ist der zertifizierte Verwalter vom gewerblichen Verwalter i.S.d. § 34c GewO zu unterscheiden, wenngleich ein Auseinanderfallen in vielen Fällen eher theoretischer, denn rechtspraktischer Natur sein dürfte. Rz. 6 Gem. § 26a Abs. 1 WEG darf sich als zertifizierter Verwalter bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer nachgewiesen hat, dass er über die...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 1. Mangelnde wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

Rz. 42 Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der Erwerber wirtschaftlich nicht in der Lage sein wird, seinen Beitrag zu den Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums zu leisten[157] (§§ 16 Abs. 2, 28 Abs. 1 und 2 Abs. 1 WEG) und sein Sondereigentum instand zu halten (§ 14 WEG). Dies ist etwa der Fall, wenn das Einkommen des Erwerbers unterhalb oder nur knapp oberhalb ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 3. EneV, TrinkwV, MessEG

Rz. 509 Der Verwalter ist nicht Adressat der bußgeldbewehrten Vorschriften der EneV ; er kann jedoch Beteiligter einer Ordnungswidrigkeit der Wohnungseigentümer nach den §§ 14, 9 OwiG sein.[446] Rz. 510 Wenig durchsichtig sind die seit dem 24.6.2023 in Kraft getretenen neuen Regeln in der Trinkwasserverordnung.[447] So enthält etwa § 72 der TrinkwV insgesamt 37 mögliche Ordnun...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Entgeltersatzleistung / 5.2 BA-BEA-Verfahren

Mit diesem Verfahren können die Arbeitgeber einige Bescheinigungen elektronisch an die Bundesagentur für Arbeit übermitteln. Das sind Arbeitsbescheinigungen EU-Arbeitsbescheinigungen Nebeneinkommensbescheinigungen Das Verfahren ist ab 1.1.2023 für die Arbeitgeber obligatorisch.mehr

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Brexit / 3 Das EU-Arbeitsrecht und der Brexit

Für das richtige Verständnis der arbeitsrechtlichen Konsequenzen des Brexits generell ist die Unterscheidung zwischen den verschiedenen Rechtsquellen des EU-Rechts wichtig, da diese unterschiedlichen Einfluss auf das jeweilige nationale Recht haben. Dabei gilt: sämtliche Rechtsquellen des EU-Rechts, die unmittelbare Geltung in den Mitgliedstaaten beanspruchen, verlieren ihre...mehr

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Brexit / Zusammenfassung

Begriff Mit dem Wort Brexit wird der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union bezeichnet. Infolge des Brexits ergeben sich Änderungen für Personen in allen europäischen Staaten, insbesondere auch für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Übergangsphase bis zu einer endgültigen und dauerhaften Vereinbarung zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich wurd...mehr

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Brexit / 1 Das Austrittsabkommen

Am 29.3.2017 unterrichtete das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland die Europäische Union (EU) davon, aus der EU auszutreten – der Beginn des "Brexit". Erstmalig in der Geschichte der EU wurde damit das Austrittsverfahren nach Art. 50 EUV eingeleitet. Nach langen Verhandlungen hat das britische Parlament am 20.12.2019 dem "Abkommen über den Austritt des Verein...mehr

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Brexit / 5.4 Arbeitnehmerüberlassung

Das Handels- und Kooperationsabkommen enthält keine Regelungen, die es Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedsstaat ermöglichen, Arbeitnehmer an Unternehmen im Vereinigten Königreich zu überlassen. Auch umgekehrt sind Überlassungen von Unternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich in Unternehmen in einem Mitgliedsstaat im Abkommen nicht vorgesehen. Die Möglichkeiten der Arbe...mehr

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Brexit / 1 Doppelbesteuerungsabkommen

Das Doppelbesteuerungsabkommen ist unabhängig davon anwendbar, ob das Vereinigte Königreich ein Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) ist oder nicht. Die Regelungen des Doppelbesteuerungsabkommens insbesondere zur Ansässigkeit[1], zum Besteuerungsrecht für den Arbeitslohn[2] und zur Vermeidung der Doppelbesteuerung[3] sind daher auch nach dem Brexit weiter anwendbar. Ins...mehr

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Brexit / 1 Entwicklung des Brexits

Mit der Entscheidung zum sog. Brexit hat das Vereinigte Königreich am 29.3.2017 offiziell seinen Austritt aus der EU erklärt. Am 23.3.2019 erfolgte eine Fristverlängerung bis zum 12.4.2019 und anschließend bis zum 31.10.2019. Am 28.10.2019 wurde eine weitere Fristverlängerung bis zum 31.1.2020 beschlossen. Am 20.12.2019 hat das britische Parlament dem Austrittsabkommen zuges...mehr

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Brexit / 2 Die Übergangsphase

Das Austrittsabkommen sah einen Übergangszeitraum bis zum 31.12.2020 vor, in dem das Vereinigte Königreich rechtlich weiterhin wie ein Mitgliedstaat behandelt wurde. Damit galt das EU-Recht im und gegenüber dem Vereinigten Königreich grundsätzlich weiter, jedoch ohne Beteiligung des Vereinigten Königreichs an EU-Institutionen. Arbeitsrechtliche Änderungen ergaben sich demnac...mehr

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Brexit / 5.1.2 Beschäftigung britischer Staatsangehöriger in der Bundesrepublik Deutschland

Mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs haben britische Staatsbürger ihren EU-Bürger-Status verloren. Das Austrittsabkommen sowie die auf seiner Grundlage ergangene Umsetzung im Freizügigkeitsgesetz/EU sichern jedoch den am 31.12.2020 bestehenden Aufenthaltsstatus umfassend ab.[1] Die davon erfassten Personen mussten ihren Aufenthalt bis zum 30.6.2021 anzeigen, um ein Au...mehr

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Brexit / 5.1 Freizügigkeit und Aufenthaltsstatus

Für EU-Bürger sowie britische Staatsangehörige (einschließlich ihrer Familienangehörigen), die zum Ende der Übergangsphase (Stichtag: 31.12.2020) dauerhaft im Vereinigten Königreich bzw. in der EU lebten und arbeiteten, wird durch das Austrittsabkommen ein umfassender Bestandsschutz garantiert. Gleiches gilt für Personen, die sich zum Stichtag zwar nicht mehr in einer solche...mehr

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Brexit / 2 Einkommensteuergesetz

Eine Reihe von begünstigenden Regelungen des EStG sind an eine Mitgliedschaft in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) geknüpft. Nach dem vollzogenen Brexit ist das Vereinigte Königreich seit dem 1.2.2020 kein Mitgliedstaat der EU mehr und es gehört auch nicht dem EWR an. Es ist damit ein Drittstaat. Da der Austritt jedoch mit einem Austrittsabkommen erfolgte ("G...mehr

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Brexit / 5.5 Datenverkehr und Datenschutz

Der reibungslose Transfer von Arbeitnehmerdaten von und in das Vereinigte Königreich wird auch in Zukunft unumgänglich sein. Das Brexit-Abkommen sah zunächst ab dem 1.1.2021 noch einen Übergangszeitraum vor. Danach galt das Vereinigte Königreich für 4 Monate nicht als (unsicheres) Drittland im Sinne der DSGVO. Diese Frist verlängerte sich automatisch um 2 weitere Monate. Nac...mehr

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Brexit / 5.1.1 Beschäftigung eines Unionsbürgers im Vereinigten Königreich

Mit dem Brexit gilt auch die Freizügigkeit als eine der elementaren Grundfreiheiten der EU im Verhältnis zum Vereinigten Königreich nicht mehr. Grundsätzlich endete die Arbeitnehmerfreizügigkeit für britische Staatsbürger in Deutschland und für Deutsche im Vereinigten Königreich bereits mit Ablauf der Frist des Artikel 50 Abs. 3 EUV, also zum 29.3.2019. Jedoch haben alle Bet...mehr

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Brexit / 5.3 Arbeitnehmerentsendung

Die Arbeitnehmerentsenderichtlinie[1] verlor zum 1.1.2021 ebenfalls ihre Wirksamkeit. Auch die europäische Dienstleistungsfreiheit besteht nicht mehr. Bestehen bleibt zunächst das britische Umsetzungsgesetz. Ein Außerkrafttreten des britischen Entsendegesetzes würde dazu führen, dass – im Hinblick auf die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen von Arbeitnehmern, die aus EU-S...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Brexit / 2.1.7 Wegzugsbesteuerung

Wird die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beendet und ist der Arbeitnehmer an einer Kapitalgesellschaft beteiligt, so werden unter bestimmten Voraussetzungen im Zeitpunkt des Wegzugs eventuelle stille Reserven der Besteuerung unterworfen.[1] Bei Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Mitgliedstaats, die in einem dieser Staaten unbeschränkt steuerpflichtig werden, wir...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Brexit / 5.6 Betriebsverfassungsrecht

Das Recht des Europäischen Betriebsrats auf Grundlage der Richtlinie 2009/38/EG gilt seit dem 1.1.2021 im Vereinigten Königreich nicht mehr. Damit ist die Neubildung von Europäischen Betriebsräten unter Beteiligung von im Vereinigten Königreich bestehenden Unternehmen nicht mehr möglich. Zahlreiche internationale Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU haben das britische Rech...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Brexit / 5.2 Vertragsstatut

Von Bedeutung ist außerdem, welchem Recht der jeweilige Arbeitsvertrag unterliegt. Die maßgebliche "Rom I-Verordnung" ist zwar unmittelbar nicht mehr anwendbar, sie gilt jedoch als "retained EU-Law" auf Basis des Austrittsabkommens bzw. des Handelsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich weiter. Vorrang hat danach die vertragliche Festlegung der anwendbaren R...mehr

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Grenzgänger / 2 Inhaltlicher Gestaltungsspielraum arbeitsrechtlicher Regelungen

Grenzgänger aus EU-Mitgliedstaaten (sog. Einpendler) sind den deutschen Arbeitnehmern gleichgestellt. Die sozial- und rentenversicherungsrechtlichen Ansprüche von Grenzgängern werden durch die Grundfreiheit der Freizügigkeit[1] sowie entsprechende EU-Verordnungen und Richtlinien zur Freizügigkeit und Wanderarbeit[2] geschützt. Diskriminierende arbeitsvertragliche Regelungen ...mehr

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Brexit / 1.2 Austrittsabkommen und Übergangsphase

Mit dem "Austrittsabkommen" wird das im EU-Vertrag vorgesehene Abkommen zwischen dem Austrittskandidaten und der EU bezeichnet. Mit dem Inkrafttreten des Austrittsabkommens zum 1.2.2020 begann die Übergangsphase, die am 31.12.2020 endete. Nach dem Ende der Übergangsphase galten die Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit in den Sachverhalten weiter, die vor dem Ende der Übe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Brexit / 2.1.3 Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen

Vorsorgeaufwendungen, insbesondere für Alters- und Krankenvorsorge[1], können unter bestimmten Voraussetzungen auch dann als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn der Arbeitslohn nach dem Doppelbesteuerungsabkommen steuerfrei ist. Dies gilt jedoch nur, wenn sie in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat oder in der Schweiz er...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grenzgänger / 3 Sonstige Besonderheiten im Zusammenhang mit der Beschäftigung eines Grenzgängers

Durch den Einfluss des EU-Rechts gelten für Grenzgänger einige weitere Besonderheiten im Zusammenhang mit einer Beschäftigung, die hier überblicksartig dargestellt werden. Erhält der Grenzgänger im Insolvenzfall des Arbeitgebers Insolvenzgeld nach § 167 Abs. 2 SGB III, kann bei dessen Berechnung eine fiktive Lohnsteuer nach inländischem Recht abgezogen werden, obwohl der Gren...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Brexit / 1.3 Abkommen über Handel und Zusammenarbeit

Das "Abkommen über Handel und Zusammenarbeit" regelt die zukünftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. Es wurde am 27.4.2021 ratifiziert und ist zum 1.5.2021 in Kraft getreten. In der Zeit vom 1.1.2021 bis 30.4.2021 wurde es vorläufig angewandt. Von dem neuen Abkommen über Handel und Zusammenarbeit werden Sachverhalte erfasst, die ab dem 1.1.2021 be...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grenzgänger / 5.4 Urlaubsaufenthalt in einem anderen Staat

Bei Urlaubsaufenthalt in einem anderen EU/EWR-Staat oder der Schweiz verwenden der Grenzgänger und seine Familienangehörigen für die Inanspruchnahme von Sachleistungen die Europäische Krankenversicherungskarte.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Brexit / 3.2.1 Regelungen nach dem Austrittsabkommen

Wohnort Deutschland Personen bleiben auch nach der Übergangsphase im Vereinigten Königreich versichert, solange sich keine Änderungen in den Verhältnissen ergeben (die ihrer versicherungsrechtlichen Beurteilung zugrunde lagen). Dies gilt für Personen, die in der Übergangsphase in Deutschland oder in einem anderen Mitgliedschaft wohnen und im Vereinigten Königreich versichert si...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vertragsrecht und Steuern: ... / 3.1.1 Zweckbestimmung

Ob eine Person als Verbraucherin anzusehen ist, richtet sich danach, zu welchen Zwecken ein Rechtsgeschäft abgeschlossen wurde. Damit kann ein und dieselbe Person einmal als Verbraucherin und einmal als Unternehmerin auftreten, je nach dem, welchem Zweck das vorgenommene Rechtsgeschäft dient. Ein Rechtsgeschäft wird zu privaten Zwecken vorgenommen, wenn es überwiegend weder e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Brexit / 4 Grundsätze des Handels- und Kooperationsabkommens

Das Handels- und Kooperationsabkommen enthält wichtige Weichenstellungen für die Entwicklung des Arbeitsrechts im Verhältnis zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. Grundsatz ist die gesetzgeberische arbeits- und sozialrechtliche Gestaltungsautonomie beider Seiten. In erster Linie kann das Vereinigte Königreich nunmehr eigenständig sein Arbeits- und Sozialrecht weite...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grenzgänger / 2 Wohn- und Tätigkeitsort

Grenzgänger können sowohl in Deutschland tätig sein und in einem anderen Mitgliedsstaat der EU/EWR-Staat oder in der Schweiz wohnen als auch in Deutschland wohnen und in einem anderen Mitgliedsstaat beschäftigt bzw. selbstständig tätig sein.mehr