Fachbeiträge & Kommentare zu Erbbaurecht

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.7 Forderungen und Rechte, die grundpfandrechtlich gesichert sind (§ 121 Nr. 7)

Rz. 60 Als Inlandsvermögen gelten Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden und andere Forderungen oder Rechte, sofern sie durch inländischen Grundbesitz, inländische grundstücksgleiche Rechte oder Schiffe, die in ein inländisches Schiffsregister eingetragen sind, unmittelbar oder mittelbar gesichert sind (§ 121 Nr. 7 BewG). So zählt die Norm insb. Hypotheken und Grundschuld...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Kategorisierung der Betriebsgrundstücke im Fall einer separaten Bewertung

Rz. 9 Für den Fall, dass nach den Vorschriften des ErbStG oder des BewG eine separate Bewertung eines Betriebsgrundstücks erforderlich wird, sieht § 99 BewG zwei Kategorien (Grundvermögen und land- und forstwirtschaftliches Vermögen) vor, aus denen sich die anwendbaren Bewertungsvorschriften ergeben. Maßgeblich für die Zuordnung ist jeweils die isolierte Betrachtung des Grun...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Wiederkehrende Nutzungen und Leistungen sind zeitliche Bezüge und Vorteile aufgrund eines dinglichen oder schuldrechtlichen Anspruchs. Nutzungsrecht ist z. B. der Nießbrauch, also das Recht, die Nutzungen eines bestimmten Gegenstandes zu ziehen (§§ 1030 ff. BGB). Beim sog. Vorbehaltsnießbrauch behalten sich Eltern bei der Übertragung von Vermögenswerten (z. B. Grundstüc...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2 Inländisches Grundvermögen (§ 121 Nr. 2)

Rz. 18 Zum inländischen Grundvermögen gehört das in der Bundesrepublik belegene Grundvermögen (§ 121 Nr. 2 BewG) eines beschränkt Steuerpflichtigen. Zur Bestimmung des inländischen Grundvermögens finden die §§ 176 ff. BewG uneingeschränkt Anwendung. Hierunter fallen nicht nur unbebaute, sondern auch bebaute bzw. sich im Zustand der Bebauung befindende Grundstücke, sonstige B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Verpachtung eines Betriebs gewerblicher Art (§ 4 Abs 4 KStG)

Tz. 63 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Als BgA gilt auch die Verpachtung eines solchen Betriebs (s § 4 Abs 4 KStG). Verpachtung eines BgA ist jede entgeltliche Überlassung von Einrichtungen, Anlagen oder Rechten, die beim Verpächter einen BgA darstellen würden (s R 4.1 Abs 5 S 6 KStR 2015 und s Urt des BFH v 25.10.1989, BStBl II 1990, 868). An anderer Stelle (s Urt des BFH v 11.0...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Abrundung der Einheitswerte und Umrechnung in Euro (Satz 1)

Rz. 5 [Autor/Stand] Einheitswerte werden beim Grundbesitz (§ 19 Abs. 1 BewG) auf volle 100 DM nach unten abgerundet (Einheitswerte für Gewerbebetriebe und Mineralgewinnungsrechte ursprünglich auf volle 10.000 DM). Rz. 6 [Autor/Stand] Nach der Einführung des Euro werden Einheitswerte weiterhin in Deutscher Mark geführt. Das gilt auch bei der Frage, ob Fortschreibungsgrenzen üb...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Reaktion des Gesetzgebers auf Petita des Bundesverfassungsgerichtsbeschlusses von 2006

Rz. 1 Mit Beschluss vom 07.11.2006 hatte das BVerfG das alte Erbschaftsteuerrecht für verfassungswidrig erklärt (BVerfG vom 07.11.2006, ZEV 2007, 76), da u. a. die Bewertung und der Ansatz des Grundvermögens für die Besteuerung nicht den Anforderungen des Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG genügte. Der Gesetzgeber war gehalten, spätestens bis zum 31.12.2008 neues Recht z...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.2 Unentgeltlichkeit

Ausgewählte Rechtsprechung: BFH vom 08.10.2003, BStBl II 2004, 234; BFH vom 26.08.2004, BFH/NV 2005, 57; BFH vom 11.05.2005, BFH/NV 2005, 2011; BFH vom 24.08.2005, DStR 2006, 178. Rz. 285 Eine freigebige Zuwendung liegt nur dann vor, wenn ihr keine Gegenleistung gegenübersteht, die den Vermögenszuwachs des Bedachten kompensiert. Der Wert der Gegenleistung ist dabei nach bürgerlic...mehr

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Werbungskosten Vermietung u... / Erbbaurecht

Der laufend gezahlte Erbbauzins ist bei einer Vermietung des Gebäudes im Zeitpunkt des Abflusses als Werbungskosten abzugsfähig. Das Gleiche gilt für Einmalzahlungen und Vorauszahlungen[1]; allerdings sind aufgrund des § 11 Abs. 2 Satz 3 EStG Vorauszahlungen über 5 Jahre hinaus nunmehr auf die Laufzeit des Erbbaurechts zu verteilen. Ist der Erbbauberechtigte wirtschaftlicher...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Erbbaurecht

Der vom Erbbauberechtigten gezahlte Erbbauzins führt beim Grundstückseigentümer zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.[1] Wird bei einer Nutzungsüberlassung von mehr als 5 Jahren statt laufender Erbbauzinsen im Voraus ein kapitalisierter Einmalbetrag gezahlt, ist dieser auf die Laufzeit des Erbbaurechts zu verteilen.[2] Geht das vom Erbbauberechtigten in Ausübung des Er...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Bauten auf fremdem Grund und Boden

Entgelt in Gestalt einer Sachleistung für die Überlassung der Nutzung eines Grundstücks kann auch die Erstellung eines Gebäudes durch den Nutzungsberechtigten sein, wenn das Gebäude entschädigungslos in das Eigentum des zur Grundstücksüberlassung Verpflichteten übergeht und der Vermögenszuwachs in einem Veranlassungszusammenhang mit der Nutzungsüberlassung steht, also z. B. ...mehr

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Werbungskosten Vermietung u... / Abstandszahlungen

Zahlungen an den bisherigen Nutzungsberechtigten zur Ablesung seines Wohnungsrechts sind als Werbungskosten sofort abziehbar, wenn die Abstandszahlungen dem Abschluss eines neuen Nutzungsverhältnisses dienen. Die Grundstücksnutzung nach der Ablösung des Rechts begründet den wirtschaftlichen Zusammenhang der Ablöseaufwendungen mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gebäude auf fremden Grund u... / 2.3.2 Übergang und Wegfall des Erbbaurechts

Überträgt ein Steuerpflichtiger ein Erbbaurecht und übernimmt er gegenüber dem Erwerber die Verpflichtung, die Erbbauzinsen zu bezahlen, können diese Leistungen nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Durch die Übertragung des Erbbaurechts ist die Einkunftsquelle weggefallen.[1] Erwirbt der Erbbauberechtigte das Eigentum an dem mit dem Erbbaurecht belasteten Grundstück und...mehr

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Gebäude auf fremden Grund u... / 2.2.2 Folgen der Bestellung des Erbbaurechts

Ein in Ausübung eines Erbbaurechts erstelltes Gebäude wird Bestandteil des Erbbaurechts.[1] Ein auf einem Grundstück bereits bestehendes Gebäude wird bei Belastung des Grundstücks mit einem Erbbaurecht ebenfalls dessen Bestandteil. In beiden Fällen wird der Erbbauberechtigte zivilrechtlicher Eigentümer oder erlangt zumindest eine dem Eigentümer ähnliche Stellung. Für den Gru...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gebäude auf fremden Grund u... / 2.2.3 Wegfall des Erbbaurechts und der Erbbauverpflichtung

Geht das vom Erbbauberechtigten errichtete Gebäude beim Erlöschen oder Heimfall des Erbbaurechts auf den Grundstückseigentümer über, kann dieser die an den Erbbauberechtigten zu zahlende Entschädigung als Anschaffungskosten des Gebäudes im Wege der AfA absetzen; Verzugszinsen wegen verspäteter Ausgleichszahlung für das Erlöschen eines Erbbaurechts stellen Werbungskosten bei ...mehr

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Gebäude auf fremden Grund u... / 2 Erbbaurecht

2.1 Begriff und Regelungsinhalt Das Erbbaurecht ist in zivilrechtlicher Hinsicht seinem Wesensgehalt nach ein befristetes Nutzungsrecht. Es umfasst zum einen die "verdinglichte" Befugnis des Erbbauberechtigten, das Grundstück fortwährend in bestimmter Weise zu nutzen, und zum anderen die damit korrespondierende "verdinglichte" Verpflichtung des Grundstückseigentümers, diese N...mehr

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Gebäude auf fremden Grund und Boden/Erbbaurecht/Drittaufwand

Zusammenfassung Überblick Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, wer ein Grundstück, Gebäude oder Gebäudeteil gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (ständige Rechtsprechung, u. a. BFH, Urteil v. 20.6.2023, IX R 17/21, BStBl 2024 II S. 35, Rz...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gebäude auf fremden Grund u... / 2.1 Begriff und Regelungsinhalt

Das Erbbaurecht ist in zivilrechtlicher Hinsicht seinem Wesensgehalt nach ein befristetes Nutzungsrecht. Es umfasst zum einen die "verdinglichte" Befugnis des Erbbauberechtigten, das Grundstück fortwährend in bestimmter Weise zu nutzen, und zum anderen die damit korrespondierende "verdinglichte" Verpflichtung des Grundstückseigentümers, diese Nutzung fortwährend zu dulden. D...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gebäude auf fremden Grund u... / 2.2 Steuerrechtliche Behandlung des Erbbauverpflichteten/Grundstückseigentümers

2.2.1 Zurechnung von Vermietungseinkünften Den objektiven Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung verwirklicht, wer als Inhaber (Eigentümer, sonstiger Nutzungsberechtigter, tatsächlich Nutzender) die maßgebenden wirtschaftlichen Dispositionsbefugnisse über eines der in § 21 Abs. 1 EStG genannten Wirtschaftsgüter ("das Nutzungsobjekt") innehat und damit eine Ver...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gebäude auf fremden Grund u... / 2.3 Steuerrechtliche Behandlung des Erbbauberechtigten

2.3.1 Erbbauzinsen und AfA Zwischen den Beteiligten des Erbbaurechtsverhältnisses kommt es wie bei jeder anderen Nutzungsüberlassung zu einem Leistungsaustausch. Deshalb erfasst die Rechtsprechung Erbbauzinsen beim Grundstückseigentümer als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und nicht als Veräußerungsentgelt.[1] Wird ein in Ausübung des Erbbaurechts erstelltes Gebäude v...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gebäude auf fremden Grund u... / Zusammenfassung

Überblick Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, wer ein Grundstück, Gebäude oder Gebäudeteil gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (ständige Rechtsprechung, u. a. BFH, Urteil v. 20.6.2023, IX R 17/21, BStBl 2024 II S. 35, Rz. 14). Errichtet...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gebäude auf fremden Grund u... / 2.3.1 Erbbauzinsen und AfA

Zwischen den Beteiligten des Erbbaurechtsverhältnisses kommt es wie bei jeder anderen Nutzungsüberlassung zu einem Leistungsaustausch. Deshalb erfasst die Rechtsprechung Erbbauzinsen beim Grundstückseigentümer als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und nicht als Veräußerungsentgelt.[1] Wird ein in Ausübung des Erbbaurechts erstelltes Gebäude vom Erbbauberechtigten verm...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gebäude auf fremden Grund u... / 2.2.1 Zurechnung von Vermietungseinkünften

Den objektiven Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung verwirklicht, wer als Inhaber (Eigentümer, sonstiger Nutzungsberechtigter, tatsächlich Nutzender) die maßgebenden wirtschaftlichen Dispositionsbefugnisse über eines der in § 21 Abs. 1 EStG genannten Wirtschaftsgüter ("das Nutzungsobjekt") innehat und damit eine Vermietertätigkeit selbst (ggf. auch durch ei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gebäude auf fremden Grund u... / 1.4.1 Entgeltliche Grundstücksnutzung

Der vermietende Steuerpflichtige hat Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und kann die Gebäude-AfA als Werbungskosten geltend machen. Die Mietzahlungen können beim Nutzenden Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gebäude auf fremden Grund u... / 1 Gebäude auf fremdem Grund und Boden

1.1 Zivilrechtliches Eigentum Bei Bauten auf fremdem Grund und Boden wird zivilrechtlich der Eigentümer des Grund und Bodens auch Eigentümer des Gebäudes. Grund und Boden und Gebäude bilden das bebaute Grundstück als einheitlichen Vermögensgegenstand. Der Bauende verliert die Eigentumsrechte am Gebäude an den Eigentümer des Grundstücks, und zwar unabhängig vom Verhältnis des ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gebäude auf fremden Grund u... / 1.2 Wirtschaftliches Eigentum

1.2.1 Grundstückseigentümer als wirtschaftlicher Eigentümer Errichtet der Steuerpflichtige auf eigene Rechnung und im eigenen Namen auf einem fremden Grundstück ein Gebäude, wird er i. d. R. nicht allein dadurch wirtschaftlicher Eigentümer des Gebäudes. Zivilrechtliches und ­zugleich wirtschaftliches Eigentum des Grundstückseigentümers an dem Gebäude ist nach der Rechtsprechu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gebäude auf fremden Grund u... / 1.4 Bauaufwendungen des Eigentümers

Trägt nicht der nutzende Steuerpflichtige, sondern der überlassende Eigentümer die Bauaufwendungen, kommt es für den Werbungskostenabzug darauf an, ob die Nutzungsüberlassung entgeltlich in der Form einer Miete/Pacht oder unentgeltlich in der Form eines Leihverhältnisses erfolgt. 1.4.1 Entgeltliche Grundstücksnutzung Der vermietende Steuerpflichtige hat Einkünfte aus Vermietun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gebäude auf fremden Grund u... / 1.4.2 Unentgeltliche Grundstücksnutzung

Überlässt der Eigentümer das von ihm hergestellte Gebäude unentgeltlich zur Nutzung, ergeben sich bei ihm einkommensteuerrechtlich keine Folgen (keine Einnahmen, keine Werbungskosten). Der unentgeltlich nutzende Steuerpflichtige erlangt einen Nutzungsvorteil, der allerdings ebenfalls ohne steuerrechtliche Auswirkung bleibt.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gebäude auf fremden Grund u... / 1.1 Zivilrechtliches Eigentum

Bei Bauten auf fremdem Grund und Boden wird zivilrechtlich der Eigentümer des Grund und Bodens auch Eigentümer des Gebäudes. Grund und Boden und Gebäude bilden das bebaute Grundstück als einheitlichen Vermögensgegenstand. Der Bauende verliert die Eigentumsrechte am Gebäude an den Eigentümer des Grundstücks, und zwar unabhängig vom Verhältnis des Werts von Grund und Boden zum...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gebäude auf fremden Grund u... / 1.2.1 Grundstückseigentümer als wirtschaftlicher Eigentümer

Errichtet der Steuerpflichtige auf eigene Rechnung und im eigenen Namen auf einem fremden Grundstück ein Gebäude, wird er i. d. R. nicht allein dadurch wirtschaftlicher Eigentümer des Gebäudes. Zivilrechtliches und ­zugleich wirtschaftliches Eigentum des Grundstückseigentümers an dem Gebäude ist nach der Rechtsprechung grundsätzlich anzunehmen, wenn dessen Errichtung dem Int...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gebäude auf fremden Grund u... / 3 Drittaufwand

Trägt ein Dritter Kosten, die durch die Einkünfteerzielung des Steuerpflichtigen veranlasst sind, können sie als sog. Drittaufwand nicht Werbungskosten des Steuerpflichtigen sein. Bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegt Drittaufwand vor, wenn ein Dritter sie trägt und das angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgut vom Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einkünften...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gebäude auf fremden Grund u... / 1.3 Eigene Bauaufwendungen des Mieters/Pächters

Die Berechtigung zur Vornahme von AfA setzt nicht voraus, dass der Steuerpflichtige Eigentümer des Wirtschaftsguts ist, für das er Aufwendungen getätigt hat. Das allen Einkunftsarten zugrunde liegende Nettoprinzip, demzufolge die erwerbssichernden Aufwendungen von den steuerpflichtigen Einnahmen abgezogen werden[1], gebietet grundsätzlich den Abzug der vom Steuerpflichtigen ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gebäude auf fremden Grund u... / 1.2.2 Bauender als wirtschaftlicher Eigentümer

Dagegen ist der Bauende als wirtschaftlicher Eigentümer zu beurteilen, wenn er aufgrund eindeutiger im Voraus getroffener und tatsächlich durchgeführter Vereinbarungen[1] die wirtschaftliche Verfügungsmacht und Sachherrschaft – unter dauerndem Ausschluss des zivilrechtlichen Eigentümers – innehat, weil ihm allein Substanz und Ertrag des Gebäudes für dessen voraussichtliche N...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anschaffungs- und Herstellu... / 2.2.2 Herstellungskosten eines Gebäudes: ABC

Zu den Herstellungskosten gehören sowohl die Kosten, die unmittelbar der Herstellung dienen, als auch Aufwendungen, die zwangsläufig im Zusammenhang mit der Herstellung anfallen oder mit der Herstellung in einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang stehen.[1] Die Herstellungskosten eines Gebäudes umfassen folgende 4 Bereiche:mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gebäude: Steuerliche Behand... / 6 Abbruch eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden

Wurde vom Steuerpflichtigen auf einem fremden Grund und Boden ein Gebäude errichtet und zur Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung genutzt, sind bei einer Abbruchsverpflichtung nach Ablauf der Pachtzeit die Gebäudeabbruchkosten als Werbungskosten abziehbar. Aufwendungen eines erbbauverpflichteten Grundstückseigentümers zur Ablösung des Erbbaurechts zählen zu d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schuldzinsen/Finanzierungsk... / 1.1 Definition

Für den wirtschaftlichen Veranlassungszusammenhang zwischen Schuldzinsen und der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung kommt es einerseits auf den mit der Aufnahme der Darlehensschuld verfolgten Zweck (Erzielung von Einkünften) und andererseits auf die zweckentsprechende Verwendung der Darlehensmittel an. Der Veranlassungszusammenhang von Schuldzinsen mit Einkünften aus Ve...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anschaffungs- und Herstellu... / 1.5.6 Nachträgliche Anschaffungskosten/Betriebsbereitschaft

Nachträgliche Anschaffungskosten sind Aufwendungen, die zeitlich nach der Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht bzw. Herstellung der Betriebs-/Funktionsbereitschaft anfallen, wenn sie in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Anschaffung stehen, also durch das Anschaffungsgeschäft veranlasst sind, insbesondere zwangsläufig im Gefolge der Anschaffung anf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gebäude: Steuerliche Behand... / 2.2.2 Erwerb mit Abbruchabsicht

Beim entgeltlichen Erwerb eines objektiv technisch oder wirtschaftlich noch nicht verbrauchten Gebäudes in Abbruchabsicht ist es ausgeschlossen, den Gebäuderestwert abzuschreiben und die Abbruchkosten als Werbungskosten abzuziehen. Der im Zeitpunkt des Abbruchs noch nicht im Wege der Abschreibungen abgesetzte Teil der Gebäudeanschaffungskosten und die Abbruchkosten sowie evt...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.5 Förderstelle

Die Antragsstellung für die Mietwohnraumförderung erfolgt in Bremen zentral über die zuständige Förderstelle, das Bremer Aufbau- und Investitionsförderungsinstitut (BAB). Dort werden die Anträge entgegengenommen, geprüft und die Förderentscheidungen vorbereitet. Praxis-Tipp Kostenlose Beratung vorab möglich Vor der eigentlichen Antragstellung empfiehlt sich eine Beratung, die ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.1 Wer ist antragsberechtigt?

Bauherren und Wohnungsunternehmen Antragsberechtigt sind grundsätzlich private und institutionelle Bauherren sowie Wohnungsunternehmen, die in Bremen Mietwohnraum schaffen oder bestehenden Wohnraum modernisieren. Auch Genossenschaften, Stiftungen und andere juristische Personen können einen Antrag stellen, wenn sie den geförderten Wohnraum langfristig vermieten und die Bindun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Private Veräußerungsgeschäfte / 2.2 Veräußerung

Die Veräußerung ist unentbehrliche Voraussetzung für eine Besteuerung nach § 23 EStG. Unter Veräußerung nach dieser Vorschrift ist die entgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts auf einen Dritten mit Lieferverpflichtung zu verstehen. Kein Veräußerungsgeschäft ist z. B. die Einlösung der Xetra-Gold-Inhaberschuldverschreibung und Erfüllung eines Sachleistungsanspruchs.[1] A...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.1 Wer ist anspruchsberechtigt?

Eigentümer Antragsberechtigt sind Eigentümer von Wohnraum in Sachsen-Anhalt, deren Grundstücke im Eigentum stehen. Hinweis Erbbaurecht Bei einem Erbbaurecht muss dieses mindestens 66 Jahre bestehen oder nachgewiesen sein. Kann das Eigentum nicht durch Grundbuchauszug belegt werden, gelten notariell beurkundeter Kaufvertrag, Vermögenszuordnungsbescheid oder Auflassungsvormerkung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 1.2 Genehmigung

Rz. 7 Genehmigung i. S. d. § 14 Nr. 2 GrEStG ist die nachträgliche Zustimmung zu einem Rechtsgeschäft.[1] Abweichend von § 184 Abs. 1 BGB, wonach die Genehmigung auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts zurückwirkt (Wirkung ex tunc), hat die Genehmigung eines Erwerbsvorgangs gem. § 14 Nr. 2 GrEStG die Wirkung, dass mit ihrer Erteilung die Steuer entsteht (Wirkung e...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.2 Wer antragsberechtigt ist

Eigentümer Antragsberechtigt für dieses Programm sind natürliche und juristische Personen, soweit sie Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines geeigneten Baugrundstücks sind oder nachweisen, dass der Erwerb eines Grundstücks oder Erbbaurechts gesichert ist.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Private Veräußerungsgeschäfte / 3.2 Besteuerung hergestellter Gebäude

Der für das Gebäude anfallende Veräußerungsgewinn unterliegt der Besteuerung. Wichtig Gebäude teilt Schicksal des Grund und Bodens Wird der Grund und Boden innerhalb der 10-Jahresfrist veräußert, ist neben dem darauf entfallenden Gewinn auch der für das hergestellte Gebäude erzielte Gewinn zu versteuern. Der Veräußerungsgewinn für das Gebäude teilt das Schicksal des auf den Gr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Private Veräußerungsgeschäfte / 5.2.1 Veräußerungspreis

Gewinn oder Verlust aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 EStG ist grundsätzlich der Unterschied, der sich bei Gegenüberstellung des Veräußerungspreises einerseits und der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, abzüglich der AfA und zuzüglich der mit dem Veräußerungsgeschäft in Zusammenhang stehenden Werbungskosten andererseits ergibt. H...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Private Veräußerungsgeschäfte / Zusammenfassung

Überblick Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. d. § 23 EStG gehören zu den sonstigen Einkünften (§ 22 Nr. 2 EStG). Zweck des § 23 EStG ist es, Gewinne aus verhältnismäßig kurzfristigen Wertsteigerungen, die innerhalb der Veräußerungsfrist realisiert werden, der Einkommensteuer zu unterwerfen. Für Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, z. B. das Erbbaurecht,...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Private Veräußerungsgeschäfte / 3.1 Grundsätzliches

Ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG kann sich insbesondere bei Grundstücken ergeben. Aber auch die Veräußerung von Kunstgegenständen, Schmuck, Edelmetallen, Briefmarken, Büchern, Fussballtickets[1] oder ausländischen Valuta[2] kann grundsätzlich zu einem steuerpflichtigen privaten Veräußerungsgeschäft führen.[3] , [4] Grundstücksgleiche Rechte[5] unterliegen im Ge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Private Veräußerungsgeschäfte / 2.1 Anschaffung

Ein privates Veräußerungsgeschäft setzt neben der Veräußerung die Anschaffung eines bestimmten Wirtschaftsguts voraus. Unter Anschaffung i. S. d. § 23 EStG ist der Erwerb eines Grundstücks, grundstücksgleichen Rechts oder anderen Wirtschaftsguts von einem Dritten gegen Entgelt zu verstehen. Das Entgelt kann dabei auch in einer geldwerten Gegenleistung[1] bestehen. Welche Beweg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Immaterielles Vermögen und ... / 10 Fragen und Antworten

Fragen A.1 Wie sind Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen nach IAS 38 zu behandeln? A.2 Nach § 253 HGB ist der goodwill handelsrechtlich in der Regel über maximal zehn Jahre planmäßig abzuschreiben. Welche Regelungen enthalten die IFRS für die planmäßige Abschreibung des goodwill? A.3 Ein Unternehmen erstellt ein Gebäude auf einem Erbpachtgrundstück und muss das Gebäude mit ...mehr