Fachbeiträge & Kommentare zu Erbbaurecht

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Gebäude auf fremden Grund und Boden/Erbbaurecht/Drittaufwand

Zusammenfassung Überblick Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, wer ein Grundstück, Gebäude oder Gebäudeteil gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (ständige Rechtsprechung, u. a. BFH, Urteil v. 20.6.2023, IX R 17/21, BStBl 2024 II S. 35, Rz... mehr

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Gebäude auf fremden Grund u... / 2.3 Steuerrechtliche Behandlung des Erbbauberechtigten

2.3.1 Erbbauzinsen und AfA Zwischen den Beteiligten des Erbbaurechtsverhältnisses kommt es wie bei jeder anderen Nutzungsüberlassung zu einem Leistungsaustausch. Deshalb erfasst die Rechtsprechung Erbbauzinsen beim Grundstückseigentümer als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und nicht als Veräußerungsentgelt.[1] Wird ein in Ausübung des Erbbaurechts erstelltes Gebäude v... mehr

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Gebäude auf fremden Grund u... / 2.2 Steuerrechtliche Behandlung des Erbbauverpflichteten/Grundstückseigentümers

2.2.1 Zurechnung von Vermietungseinkünften Den objektiven Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung verwirklicht, wer als Inhaber (Eigentümer, sonstiger Nutzungsberechtigter, tatsächlich Nutzender) die maßgebenden wirtschaftlichen Dispositionsbefugnisse über eines der in § 21 Abs. 1 EStG genannten Wirtschaftsgüter ("das Nutzungsobjekt") innehat und damit eine Ver... mehr

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Gebäude auf fremden Grund u... / 2.3.1 Erbbauzinsen und AfA

Zwischen den Beteiligten des Erbbaurechtsverhältnisses kommt es wie bei jeder anderen Nutzungsüberlassung zu einem Leistungsaustausch. Deshalb erfasst die Rechtsprechung Erbbauzinsen beim Grundstückseigentümer als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und nicht als Veräußerungsentgelt.[1] Wird ein in Ausübung des Erbbaurechts erstelltes Gebäude vom Erbbauberechtigten verm... mehr

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Gebäude auf fremden Grund u... / Zusammenfassung

Überblick Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, wer ein Grundstück, Gebäude oder Gebäudeteil gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (ständige Rechtsprechung, u. a. BFH, Urteil v. 20.6.2023, IX R 17/21, BStBl 2024 II S. 35, Rz. 14). Errichtet... mehr

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Gebäude auf fremden Grund u... / 2.1 Begriff und Regelungsinhalt

Das Erbbaurecht ist in zivilrechtlicher Hinsicht seinem Wesensgehalt nach ein befristetes Nutzungsrecht. Es umfasst zum einen die "verdinglichte" Befugnis des Erbbauberechtigten, das Grundstück fortwährend in bestimmter Weise zu nutzen, und zum anderen die damit korrespondierende "verdinglichte" Verpflichtung des Grundstückseigentümers, diese Nutzung fortwährend zu dulden. D... mehr

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Gebäude auf fremden Grund u... / 2.2.1 Zurechnung von Vermietungseinkünften

Den objektiven Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung verwirklicht, wer als Inhaber (Eigentümer, sonstiger Nutzungsberechtigter, tatsächlich Nutzender) die maßgebenden wirtschaftlichen Dispositionsbefugnisse über eines der in § 21 Abs. 1 EStG genannten Wirtschaftsgüter ("das Nutzungsobjekt") innehat und damit eine Vermietertätigkeit selbst (ggf. auch durch ei... mehr

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Gebäude auf fremden Grund u... / 1 Gebäude auf fremdem Grund und Boden

1.1 Zivilrechtliches Eigentum Bei Bauten auf fremdem Grund und Boden wird zivilrechtlich der Eigentümer des Grund und Bodens auch Eigentümer des Gebäudes. Grund und Boden und Gebäude bilden das bebaute Grundstück als einheitlichen Vermögensgegenstand. Der Bauende verliert die Eigentumsrechte am Gebäude an den Eigentümer des Grundstücks, und zwar unabhängig vom Verhältnis des ... mehr

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Gebäude auf fremden Grund u... / 1.2 Wirtschaftliches Eigentum

1.2.1 Grundstückseigentümer als wirtschaftlicher Eigentümer Errichtet der Steuerpflichtige auf eigene Rechnung und im eigenen Namen auf einem fremden Grundstück ein Gebäude, wird er i. d. R. nicht allein dadurch wirtschaftlicher Eigentümer des Gebäudes. Zivilrechtliches und ­zugleich wirtschaftliches Eigentum des Grundstückseigentümers an dem Gebäude ist nach der Rechtsprechu... mehr

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Gebäude auf fremden Grund u... / 1.4 Bauaufwendungen des Eigentümers

Trägt nicht der nutzende Steuerpflichtige, sondern der überlassende Eigentümer die Bauaufwendungen, kommt es für den Werbungskostenabzug darauf an, ob die Nutzungsüberlassung entgeltlich in der Form einer Miete/Pacht oder unentgeltlich in der Form eines Leihverhältnisses erfolgt. 1.4.1 Entgeltliche Grundstücksnutzung Der vermietende Steuerpflichtige hat Einkünfte aus Vermietun... mehr

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Gebäude auf fremden Grund u... / 1.4.2 Unentgeltliche Grundstücksnutzung

Überlässt der Eigentümer das von ihm hergestellte Gebäude unentgeltlich zur Nutzung, ergeben sich bei ihm einkommensteuerrechtlich keine Folgen (keine Einnahmen, keine Werbungskosten). Der unentgeltlich nutzende Steuerpflichtige erlangt einen Nutzungsvorteil, der allerdings ebenfalls ohne steuerrechtliche Auswirkung bleibt. mehr

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Gebäude auf fremden Grund u... / 1.4.1 Entgeltliche Grundstücksnutzung

Der vermietende Steuerpflichtige hat Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und kann die Gebäude-AfA als Werbungskosten geltend machen. Die Mietzahlungen können beim Nutzenden Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen. mehr

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Gebäude auf fremden Grund u... / 1.1 Zivilrechtliches Eigentum

Bei Bauten auf fremdem Grund und Boden wird zivilrechtlich der Eigentümer des Grund und Bodens auch Eigentümer des Gebäudes. Grund und Boden und Gebäude bilden das bebaute Grundstück als einheitlichen Vermögensgegenstand. Der Bauende verliert die Eigentumsrechte am Gebäude an den Eigentümer des Grundstücks, und zwar unabhängig vom Verhältnis des Werts von Grund und Boden zum... mehr

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Gebäude auf fremden Grund u... / 1.2.1 Grundstückseigentümer als wirtschaftlicher Eigentümer

Errichtet der Steuerpflichtige auf eigene Rechnung und im eigenen Namen auf einem fremden Grundstück ein Gebäude, wird er i. d. R. nicht allein dadurch wirtschaftlicher Eigentümer des Gebäudes. Zivilrechtliches und ­zugleich wirtschaftliches Eigentum des Grundstückseigentümers an dem Gebäude ist nach der Rechtsprechung grundsätzlich anzunehmen, wenn dessen Errichtung dem Int... mehr

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Gebäude auf fremden Grund u... / 3 Drittaufwand

Trägt ein Dritter Kosten, die durch die Einkünfteerzielung des Steuerpflichtigen veranlasst sind, können sie als sog. Drittaufwand nicht Werbungskosten des Steuerpflichtigen sein. Bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegt Drittaufwand vor, wenn ein Dritter sie trägt und das angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgut vom Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einkünften... mehr

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Gebäude auf fremden Grund u... / 1.2.2 Bauender als wirtschaftlicher Eigentümer

Dagegen ist der Bauende als wirtschaftlicher Eigentümer zu beurteilen, wenn er aufgrund eindeutiger im Voraus getroffener und tatsächlich durchgeführter Vereinbarungen[1] die wirtschaftliche Verfügungsmacht und Sachherrschaft – unter dauerndem Ausschluss des zivilrechtlichen Eigentümers – innehat, weil ihm allein Substanz und Ertrag des Gebäudes für dessen voraussichtliche N... mehr

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Gebäude auf fremden Grund u... / 1.3 Eigene Bauaufwendungen des Mieters/Pächters

Die Berechtigung zur Vornahme von AfA setzt nicht voraus, dass der Steuerpflichtige Eigentümer des Wirtschaftsguts ist, für das er Aufwendungen getätigt hat. Das allen Einkunftsarten zugrunde liegende Nettoprinzip, demzufolge die erwerbssichernden Aufwendungen von den steuerpflichtigen Einnahmen abgezogen werden[1], gebietet grundsätzlich den Abzug der vom Steuerpflichtigen ... mehr

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Anschaffungs- und Herstellu... / 2.2.2 Herstellungskosten eines Gebäudes: ABC

Zu den Herstellungskosten gehören sowohl die Kosten, die unmittelbar der Herstellung dienen, als auch Aufwendungen, die zwangsläufig im Zusammenhang mit der Herstellung anfallen oder mit der Herstellung in einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang stehen.[1] Die Herstellungskosten eines Gebäudes umfassen folgende 4 Bereiche: mehr

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Gebäude: Steuerliche Behand... / 6 Abbruch eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden

Wurde vom Steuerpflichtigen auf einem fremden Grund und Boden ein Gebäude errichtet und zur Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung genutzt, sind bei einer Abbruchsverpflichtung nach Ablauf der Pachtzeit die Gebäudeabbruchkosten als Werbungskosten abziehbar. Aufwendungen eines erbbauverpflichteten Grundstückseigentümers zur Ablösung des Erbbaurechts zählen zu d... mehr

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Schuldzinsen/Finanzierungsk... / 1.1 Definition

Für den wirtschaftlichen Veranlassungszusammenhang zwischen Schuldzinsen und der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung kommt es einerseits auf den mit der Aufnahme der Darlehensschuld verfolgten Zweck (Erzielung von Einkünften) und andererseits auf die zweckentsprechende Verwendung der Darlehensmittel an. Der Veranlassungszusammenhang von Schuldzinsen mit Einkünften aus Ve... mehr

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Anschaffungs- und Herstellu... / 1.5.6 Nachträgliche Anschaffungskosten/Betriebsbereitschaft

Nachträgliche Anschaffungskosten sind Aufwendungen, die zeitlich nach der Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht bzw. Herstellung der Betriebs-/Funktionsbereitschaft anfallen, wenn sie in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Anschaffung stehen, also durch das Anschaffungsgeschäft veranlasst sind, insbesondere zwangsläufig im Gefolge der Anschaffung anf... mehr

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Gebäude: Steuerliche Behand... / 2.2.2 Erwerb mit Abbruchabsicht

Beim entgeltlichen Erwerb eines objektiv technisch oder wirtschaftlich noch nicht verbrauchten Gebäudes in Abbruchabsicht ist es ausgeschlossen, den Gebäuderestwert abzuschreiben und die Abbruchkosten als Werbungskosten abzuziehen. Der im Zeitpunkt des Abbruchs noch nicht im Wege der Abschreibungen abgesetzte Teil der Gebäudeanschaffungskosten und die Abbruchkosten sowie evt... mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.1 Wer ist antragsberechtigt?

Bauherren und Wohnungsunternehmen Antragsberechtigt sind grundsätzlich private und institutionelle Bauherren sowie Wohnungsunternehmen, die in Bremen Mietwohnraum schaffen oder bestehenden Wohnraum modernisieren. Auch Genossenschaften, Stiftungen und andere juristische Personen können einen Antrag stellen, wenn sie den geförderten Wohnraum langfristig vermieten und die Bindun... mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.5 Förderstelle

Die Antragsstellung für die Mietwohnraumförderung erfolgt in Bremen zentral über die zuständige Förderstelle, das Bremer Aufbau- und Investitionsförderungsinstitut (BAB). Dort werden die Anträge entgegengenommen, geprüft und die Förderentscheidungen vorbereitet. Praxis-Tipp Kostenlose Beratung vorab möglich Vor der eigentlichen Antragstellung empfiehlt sich eine Beratung, die ... mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.1 Wer ist anspruchsberechtigt?

Eigentümer Antragsberechtigt sind Eigentümer von Wohnraum in Sachsen-Anhalt, deren Grundstücke im Eigentum stehen. Hinweis Erbbaurecht Bei einem Erbbaurecht muss dieses mindestens 66 Jahre bestehen oder nachgewiesen sein. Kann das Eigentum nicht durch Grundbuchauszug belegt werden, gelten notariell beurkundeter Kaufvertrag, Vermögenszuordnungsbescheid oder Auflassungsvormerkung... mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 2.2 Veräußerung

Die Veräußerung ist unentbehrliche Voraussetzung für eine Besteuerung nach § 23 EStG. Unter Veräußerung nach dieser Vorschrift ist die entgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts auf einen Dritten mit Lieferverpflichtung zu verstehen. Kein Veräußerungsgeschäft ist z. B. die Einlösung der Xetra-Gold-Inhaberschuldverschreibung und Erfüllung eines Sachleistungsanspruchs.[1] A... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 1.2 Genehmigung

Rz. 7 Genehmigung i. S. d. § 14 Nr. 2 GrEStG ist die nachträgliche Zustimmung zu einem Rechtsgeschäft.[1] Abweichend von § 184 Abs. 1 BGB, wonach die Genehmigung auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts zurückwirkt (Wirkung ex tunc), hat die Genehmigung eines Erwerbsvorgangs gem. § 14 Nr. 2 GrEStG die Wirkung, dass mit ihrer Erteilung die Steuer entsteht (Wirkung e... mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 3.2 Besteuerung hergestellter Gebäude

Der für das Gebäude anfallende Veräußerungsgewinn unterliegt der Besteuerung. Wichtig Gebäude teilt Schicksal des Grund und Bodens Wird der Grund und Boden innerhalb der 10-Jahresfrist veräußert, ist neben dem darauf entfallenden Gewinn auch der für das hergestellte Gebäude erzielte Gewinn zu versteuern. Der Veräußerungsgewinn für das Gebäude teilt das Schicksal des auf den Gr... mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 5.2.1 Veräußerungspreis

Gewinn oder Verlust aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 EStG ist grundsätzlich der Unterschied, der sich bei Gegenüberstellung des Veräußerungspreises einerseits und der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, abzüglich der AfA und zuzüglich der mit dem Veräußerungsgeschäft in Zusammenhang stehenden Werbungskosten andererseits ergibt. H... mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.2 Wer antragsberechtigt ist

Eigentümer Antragsberechtigt für dieses Programm sind natürliche und juristische Personen, soweit sie Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines geeigneten Baugrundstücks sind oder nachweisen, dass der Erwerb eines Grundstücks oder Erbbaurechts gesichert ist. mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / Zusammenfassung

Überblick Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. d. § 23 EStG gehören zu den sonstigen Einkünften (§ 22 Nr. 2 EStG). Zweck des § 23 EStG ist es, Gewinne aus verhältnismäßig kurzfristigen Wertsteigerungen, die innerhalb der Veräußerungsfrist realisiert werden, der Einkommensteuer zu unterwerfen. Für Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, z. B. das Erbbaurecht,... mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 3.1 Grundsätzliches

Ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG kann sich insbesondere bei Grundstücken ergeben. Aber auch die Veräußerung von Kunstgegenständen, Schmuck, Edelmetallen, Briefmarken, Büchern, Fussballtickets[1] oder ausländischen Valuta[2] kann grundsätzlich zu einem steuerpflichtigen privaten Veräußerungsgeschäft führen.[3] , [4] Grundstücksgleiche Rechte[5] unterliegen im Ge... mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 2.1 Anschaffung

Ein privates Veräußerungsgeschäft setzt neben der Veräußerung die Anschaffung eines bestimmten Wirtschaftsguts voraus. Unter Anschaffung i. S. d. § 23 EStG ist der Erwerb eines Grundstücks, grundstücksgleichen Rechts oder anderen Wirtschaftsguts von einem Dritten gegen Entgelt zu verstehen. Das Entgelt kann dabei auch in einer geldwerten Gegenleistung[1] bestehen. Welche Beweg... mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 10 Fragen und Antworten

Fragen A.1 Wie sind Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen nach IAS 38 zu behandeln? A.2 Nach § 253 HGB ist der goodwill handelsrechtlich in der Regel über maximal zehn Jahre planmäßig abzuschreiben. Welche Regelungen enthalten die IFRS für die planmäßige Abschreibung des goodwill? A.3 Ein Unternehmen erstellt ein Gebäude auf einem Erbpachtgrundstück und muss das Gebäude mit ... mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / 3. Schenkung eines mit einer Reallast belasteten Grundstücks

Rz. 27 Die Belastung der Immobilie mit einer Reallast ist hingegen stets rechtlich nachteilig.[35] Der Minderjährige haftet für diese nach § 1108 BGB immer auch persönlich. Dies gilt folglich auch für die Reallast eines Erbbauzinses bei der Schenkung eines Erbbaurechtes.[36] mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.3.1 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken (Abs. 2 A. II. 1.)

Rz. 38 Unter diesem Posten wird das gesamte Grundvermögen des Unt ausgewiesen, sofern es dem dauernden Geschäftsbetrieb dienen soll. Auch im Falle der gewerblichen Grundstücksvermietung zählen Grundstücke zum AV.[1] Der Gesetzgeber schreibt keinen gesonderten Ausweis in Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten vor. Dieser undifferenzierte Ausweis wird in der Literat... mehr

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Grunderwerbsteuer: Besteuer... / 2.2 Auflassung (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG)

Auflassung ohne Grundgeschäft Die Auflassung wird nur besteuert, wenn ihr kein schuldrechtliches Verpflichtungsgeschäft zugrunde liegt (Sicherstellung der Einmalbesteuerung). Die nichtige Auflassung begründet keine Steuerpflicht, steht aber der Besteuerung nicht entgegen, solange und soweit die Beteiligten das wirtschaftliche Ergebnis der Auflassung eintreten und bestehen las... mehr

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Grunderwerbsteuer: Grundstü... / 4 Erbbaurecht

Grundstück und Erbbaurecht Die Verwaltung hat ausführlich in den gleich lautenden Ländererlassen v. 16.9.2015 zum Erbbaurecht und zu Erbbaurechtsvorgängen Stellung genommen.[1] Grundstück und Erbbaurecht werden grunderwerbsteuerlich wie 2 Grundstücke behandelt. Das aufgrund eines Erbbaurechts errichtete Bauwerk gilt als wesentlicher Bestandteil des Erbbaurechts, ist also kein ... mehr

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Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 1.1 Gegenleistung bei den wichtigsten grunderwerbsteuerbaren Vorgängen

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Grunderwerbsteuer: Grundstü... / 1.1 Grundstück im Sinne des GrEStG ist:

Grundstück jedes Grundstück i. S. d. BGB mit Bestandteilen i. S. d. §§ 93, 94, 96 BGB, insbesondere Gebäuden, jedoch nicht Zubehör, d. h. bewegliche Sachen, die ohne Bestandteil der Hauptsache zu sein, dieser zu dienen bestimmt sind und zu ihr in einem entsprechenden räumlichen Verhältnis stehen Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage geh... mehr

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Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 1.2 Kleines ABC der Gegenleistung

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Erschließungskosten/Anliege... / 7.1 Behandlung beim Erbbauberechtigten

Nach Verwaltungsauffassung [1] gehören die vom Erbbauberechtigten an die Gemeinde gezahlten Erschließungskosten zu den Anschaffungskosten des Erbbaurechts und nicht zu den sofort abziehbaren Aufwendungen. Der Erbbauberechtigte kann die von ihm getragenen Erschließungskosten im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung verteilt auf die Laufzeit des Erbbaurechts nach ... mehr

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Erschließungskosten/Anliege... / 7.2 Behandlung beim Erbbauverpflichteten/Grundstückseigentümer

Zahlt der Erbbauberechtigte entsprechend einer Vereinbarung bei Bestellung des Erbbaurechts an einem unbebauten Grundstück außer dem Erbbauzins an den Erbbaurechtsverpflichteten (Grundstückseigentümer) auch die Erschließungskosten an die Gemeinde, setzt der Zufluss entsprechender Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung beim Grundstückseigentümer die Realisierung eines Wertz... mehr

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Erschließungskosten/Anliege... / 1 Begriffserläuterung

Die Erschließung von Grundstücken ist grundsätzlich Aufgabe der Städte und Gemeinden.[1] Erschließungsbeiträge dienen der Deckung des Aufwands für die Herstellung – bei Straßen, Wegen, Parkflächen, Grünanlagen und Plätzen auch der Verbesserung –, Anschaffung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen. Es liegt in dem kommunalpolitischen Ermessen der Gemeinde, "ob... mehr

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Mieteinnahmen und Mietausfa... / 1.2 Einnahmen nach § 21 EStG

Zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung i. S. v. § 21 EStG gehören alle Entgelte, die in einem objektiven wirtschaftlichen oder tatsächlichen Zusammenhang mit der Einkunftsart stehen und damit durch sie veranlasst sind. Die Vorschrift erfasst nicht nur Einkünfte aus Miet- und Pachtverträgen im bürgerlich-rechtlichen Sinn, sondern darüber hinaus alle Einkünfte aus der... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, WEG § 42 WEG – Belastung eines Erbbaurechts.

Gesetzestext (1) Die Vorschriften der §§ 31 bis 41 gelten für die Belastung eines Erbbaurechts mit einem Dauerwohnrecht entsprechend. (2) Beim Heimfall des Erbbaurechts bleibt das Dauerwohnrecht bestehen. Rn 1 § 42 I entspricht § 11 I 1 ErbbauRG. Beim Heimfall des Erbbaurechtes entsteht ein Eigentümererbbaurecht. Nach dem abdingbaren § 42 II (anders § 33 I 3 ErbbauRG) bleibt ... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 916 BGB – Beeinträchtigung von Erbbaurecht oder Dienstbarkeit.

Gesetzestext Wird durch den Überbau ein Erbbaurecht oder eine Dienstbarkeit an dem Nachbargrundstück beeinträchtigt, so finden zu Gunsten des Berechtigten die Vorschriften der §§ 912 bis 914 entsprechende Anwendung. Rn 1 Die Inhaber von Erbbaurechten und Dienstbarkeiten an dem überbauten Grundstück müssen – ebenso wie der Eigentümer – den Überbau unter den Voraussetzungen de... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Steht ein Erbbaurecht mehreren gemeinschaftlich nach Bruchteilen zu, so können die Anteile in der Weise beschränkt werden, dass jedem der Mitberechtigten das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden bestimmten Räumen in einem auf Grund des Erbbaurechts errichteten oder zu errichtenden Gebäude eingeräumt wird (Wohnungserbbaurecht,... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gegenstand.

Rn 2 Wohnungserbbaurechte können nicht an mehreren Erbbaurechten oder an einem Nachbarerbbaurecht, wohl aber an einem Gesamterbbaurecht begründet werden (BayObLG Rpfleger 89, 503). Eine Begründung eines Wohnungserbbauunterrechtes ist möglich, arg § 6a GBO. Die Begründung eines Wohnungserbbaurechtes an einem in Wohnungseigentum aufgeteilten Gebäude ist hingegen unzulässig. Et... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Entbehrlichkeit.

Rn 9 Nach dem Wortlaut ist die Zustimmung nur iFd 2 ausnw entbehrlich, wenn das Zweigrecht durch die Löschung rechtlich – nicht wirtschaftlich – nicht beeinträchtigt wird (BGH LM ZPO § 3 Nr 40 Bl 2; Ermann/Lorenz Rz 8). Das ist idR der Fall, wenn der zustimmungspflichtige Drittberechtigte lediglich ein Nutzungsrecht (zB Dienstbarkeit) am herrschenden Grundstück hat. Darüber ... mehr