Fachbeiträge & Kommentare zu Erbbaurecht

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Anwendungserlasse zur neuen... / VII. Erbbaugrundstücke (Rz. 77 bis 85)

Die Rz. 77 bis 85 enthalten im Wesentlichen keine über den Gesetzeswortlaut und die Rz. 65 bis 76 (und die ErbStR u. ErbStH 2019) hinausgehenden Anwendungshinweise und -regelungen. Die Begrifflichkeiten wurden lediglich von den Erbbaurechten auf die Erbbaugrundstücke angepasst. 1. Anwendung von Erbbaugrundstückskoeffizienten (Rz. 78) Für die Anwendung ist entscheidend, ob die ...mehr

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Anwendungserlasse zur neuen... / 2. Alterswertminderungsfaktor (Rz. 52 bis 56)

Der Alterswertminderungsfaktor ist auf drei Nachkommastellen zugunsten des Steuerpflichtigen auf- oder abzurunden (Rz. 53 Satz 2). Beraterhinweis Grundsätzlich ist Abrunden für den Steuerpflichtigen günstiger. Bei der Bewertung des Erbbaurechts nach § 193 Abs. 2 bis 5 BewG und des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden nach § 195 Abs. 2 bis 4 BewG ist ein bei Ablauf des Erbbau-...mehr

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Anwendungserlasse zur neuen... / a) Fehlender Zinssatz in den Anlagen 21 und 26 BewG (Rz. 73 Satz 4 und Rz. 74 Satz 11)

Die Anlagen 21 bzw. 26 BewG enthalten keine Vervielfältiger bzw. Abzinsungsfaktoren für den nachrangigen Zinssatz des § 193 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 BewG von 2,5 % für Ein- und Zweifamilienhäuser und Wohnungseigentum, das wie Ein- und Zweifamilienhäuser gestaltet ist. Die in den Anlagen enthaltenden Formeln, mit denen Vervielfältiger bzw. Abzinsungsfaktoren für Zinssätze zu bilde...mehr

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Anwendungserlasse zur neuen... / VIII. Gebäude auf fremdem Grund und Boden (Rz. 86 bis 103)

Die Bewertung des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden (§ 195 Abs. 2 bis 4 BewG) wurde in Anlehnung an das finanzmathematische Verfahren für das Erbbaurecht ausgestaltet, die Bewertung des belasteten Grundstücks (§ 195 Abs. 5 bis 7 BewG) in Anlehnung an das finanzmathematische Verfahren für das Erbbaugrundstück. Die Rz. 86 bis 103 enthalten im Wesentlichen keine über den Gese...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / a) Grundsatz

Rz. 150 Ein Nacherbenrecht hindert die Teilungsversteigerung auf Antrag eines – auch nicht befreiten – Vorerben nicht.[119] Eine Zwangsvollstreckung i.S.d. § 2115 BGB liegt hier nicht vor, denn es geht nicht um die Geltendmachung einer Verbindlichkeit gegen den Vorerben, sondern um die Durchsetzung des auch dem Mitvorerben zustehenden Rechts auf Aufhebung der Erbengemeinscha...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / III. Auseinandersetzungszeugnis

Rz. 304 Nach § 36 GBO ist u.U. die Vorlage eines Erbscheins entbehrlich, wenn ein Miterbe im Rahmen der Erbteilung als Eigentümer oder Erbbauberechtigter eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks oder Erbbaurechts eingetragen werden soll. In einem solchen Fall genügt zum Nachweis der Rechtsnachfolge und der zur Eintragung des Eigentumsübergangs erforderlichen Erklärungen der...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / (2) Nachlassspaltung

Rz. 16 Lagen die Voraussetzungen für eine zulässige Rechtswahl nach Art. 25 Abs. 2 EGBGB a.F. vor, so konnte dies zu einer Nachlassspaltung führen, soweit der Erblasser im Übrigen nicht nach deutschem Recht beerbt wurde, z.B. weil Art. 25 Abs. 1 EGBGB a.F. in ein fremdes Recht verwies und dieses die Verweisung annahm oder auf das Recht eines dritten Staates weiterverwies. Ent...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / 2. Regelung des Zwangsversteigerungsgesetzes

Rz. 14 Das Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) kennt verschiedene Arten der Zwangsversteigerung, darunter ist die wichtigste die Vollstreckungsversteigerung nach §§ 1–171 ZVG. Die Teilungsversteigerung, geregelt in §§ 180–185 ZVG, dürfte von der Häufigkeit her an zweiter Stelle stehen. Man darf davon ausgehen, dass jedes sechste bis achte Versteigerungsverfahren eine Teilungsve...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 5. Belastungsobjekt

Rz. 248 Die Bestellung eines dinglichen Vorkaufsrechts ist möglich an einem Grundstück,[197] an Miteigentumsanteilen an einem Grundstück, § 1095 BGB, an Wohnungs- und Teileigentum sowie an einem Erbbaurecht. Mehrere Grundstücke können nicht mit einem einheitlichen Vorkaufsrecht belastet werden, vielmehr sind Einzelrechte an jedem einzelnen Grundstück zu bestellen.[198]mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / h) Unteilbare Gegenstände

Rz. 105 Bei Gebäuden ist eine Teilung in Natur so gut wie immer ausgeschlossen. Der häufig gemachte Vorschlag, eine Aufteilung in Wohnungseigentum bzw. Teileigentum vorzunehmen, ist durch §§ 749 Abs. 1, 752 BGB nicht gedeckt, denn damit würde eine Wohnungseigentümergemeinschaft entstehen, die gem. § 11 WEG unauflöslich ist. Es würde also ein noch engerer Verband unter den Mi...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 6. Formen des Nießbrauchs

Rz. 195 Der Nießbrauch kann bestellt werden an Grundstücken, Erbbaurechten, grundstücksgleichen Rechten, Wohnungseigentum, Dauerwohn- und -nutzungsrechten sowie an Grundpfandrechten, Forderungen und anderen Rechten und Beteiligungen. Besondere Bedeutung für die Praxis hat die Einräumung des Nießbrauchsrechts an einem Erbteil. Beim Nießbrauch an einem Vermögen, bspw. am Nachl...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / aa) Grundsätzliches

Rz. 26 Eine gemischte Schenkung ist ein einheitlicher Vertrag, bei dem der Wert der Leistung des einen dem Wert der Leistung des anderen Vertragsteils nur zum Teil entspricht (objektives Missverhältnis) und die Vertragsteile dies wissen und übereinstimmend wollen, dass der überschießende Wert unentgeltlich zugewendet wird.[56] Für den Fall, dass die höherwertige Leistung rea...mehr

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Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 3.3 Abgrenzung im Bereich immaterieller Güter

Rz. 36 Die Bedeutung dessen, wie die Begriffe "Vermögensgegenstand" und "Wirtschaftsgut" definiert werden, zeigt sich insbesondere im Bereich des immateriellen Vermögens.[1] Während bezüglich der Abgrenzung zum Geschäfts- oder Firmenwert und zu den geleisteten Anzahlungen und verlorenen Zuschüssen auf die entsprechenden Ausführungen an anderer Stelle verwiesen wird,[2] ist a...mehr

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Nießbrauchsgestaltungen bei... / IV. Zahlungen für den Verzicht auf ein Wohnungsrecht als sofort abziehbare WK (BFH v. 20.9.2022 – IX R 9/21)

Aufwendungen, die vor der Erzielung von Mieteinnahmen entstehen, können dann als sog. vorweggenommene WK abgezogen werden, wenn ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang mit künftigen Einkünften aus VuV besteht. Hierzu hat der BFH aktuell entschieden, dass ein derartiger wirtschaftlicher Zusammenhang dann anzunehmen ist, wenn der Berechtigte eines mit einem din...mehr

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Finanzierungskosten: Besond... / 3.2.1 Ausschließlichkeit

Der Ausnahmetatbestand der Investitionsfinanzierung hat zur Bedingung, dass das Darlehen nicht nur unmittelbar, sondern auch ausschließlich zur Finanzierung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts dient. Ein Darlehen dient nur dann unmittelbar und ausschließlich der Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten, wenn die Darlehensvaluta tatsächl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveräußerung / 1.5.1 Verkauf von vor der Veräußerung vermieteten Gebäuden

Auch beim Verkauf eines von mehreren vermieteten Gebäuden unter Fortführung des Mietvertrags durch den Erwerber kann eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung vorliegen, wenn ein gesondert geführter Betrieb im Ganzen übereignet wird. Ein vermietetes Grundstück ist solch ein wirtschaftlich selbstständiger Teilbetrieb.[1] Praxis-Beispiel Verkauf eines von mehreren Mietgebäuden...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 1.3.5 Bewertung von Erbbaurechten und Erbbaugrundstücken ab 2023

1) Allgemeines Auch die Bewertung von Erbbaurechten und Erbbaugrundstücken hat sich ab 2023 geändert. Der Gleichlautende Ländererlass vom 20.3.2023 [1] stellt die neue Rechtslage ausführlich dar. Im Folgenden soll ein kurzer Überblick gegeben werden. 2) Bewertung des Erbbaugrundstücks[2] Der Wert des Erbbaugrundstücks wird vorrangig durch Anwendung der von den Gutachterausschüss...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 1.3 Änderung der Bewertung von Grundbesitz

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurden Änderungen in der Bewertung von Grundvermögen vorgenommen, d. h. es wurde eine Anpassung der Vorschriften der Grundbesitzbewertung nach dem Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes an die Immobilienwertermittlungsverordnung vom 14.7.2021 vorgenommen. Hierbei werden insbesondere das Ertrags- und Sachwertverfahren zur Be...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 2.2.3 Anlagevermögen (Zeilen 25 bis 57)

In Zeile 26 sind immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte) zu erfassen.[1] Der Geschäftswert, der Firmenwert oder der Praxiswert ist in Zeile 27 einzutragen (soweit er nicht in Zeile 26 enthalten ist) – aber nur in der Spalte zur Steuerbilanz. Hinweis Kein Geschäfts- oder Firmenwert in der Spalte na...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Erbbaurecht.

Rn 114 Für den Streit um Bestellung oder Wirksamkeit gilt § 6; maßgeblich ist der Verkehrswert des Grundstücks, grds ohne die aufgrund des Rechts errichteten Gebäude (Bambg JurBüro 92, 629); bei Herausgabeverlangen des Eigentümers und Heimfallanspruch zählt der volle Wert (Bambg JurBüro 85, 1705; Bremen AnwBl 96, 411). Der Wert des Rechts selbst ist nach § 3 zu schätzen (Mün...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, WEG § 42 WEG – Belastung eines Erbbaurechts.

Gesetzestext (1) Die Vorschriften der §§ 31 bis 41 gelten für die Belastung eines Erbbaurechts mit einem Dauerwohnrecht entsprechend. (2) Beim Heimfall des Erbbaurechts bleibt das Dauerwohnrecht bestehen. Rn 1 § 42 I entspricht § 11 I 1 ErbbauRG. Beim Heimfall des Erbbaurechtes entsteht ein Eigentümererbbaurecht. Nach dem abdingbaren § 42 II (anders § 33 I 3 ErbbauRG) bleibt ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Erbbaurecht, Wohnungseigentum, Teileigentum

Rz. 61 [Autor/Stand] Selbständige wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens und damit Grundstücke i.S.d. Bewertungsrechts sind auch das Erbbaurecht, das Wohnungs- und Teileigentum (vgl. Rz. 34) und dementsprechend auch das Wohnungserbbaurecht und das Teilerbbaurecht. In § 50 Abs. 2 BewG 1934 waren auch "sonstige grundstücksgleiche Rechte" als Grundstücke i.S.d. Bewertungs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 916 BGB – Beeinträchtigung von Erbbaurecht oder Dienstbarkeit.

Gesetzestext Wird durch den Überbau ein Erbbaurecht oder eine Dienstbarkeit an dem Nachbargrundstück beeinträchtigt, so finden zu Gunsten des Berechtigten die Vorschriften der §§ 912 bis 914 entsprechende Anwendung. Rn 1 Die Inhaber von Erbbaurechten und Dienstbarkeiten an dem überbauten Grundstück müssen – ebenso wie der Eigentümer – den Überbau unter den Voraussetzungen de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gegenstand.

Rn 2 Wohnungserbbaurechte können nicht an mehreren Erbbaurechten oder an einem Nachbarerbbaurecht, wohl aber an einem Gesamterbbaurecht begründet werden (BayObLG Rpfleger 89, 503). Eine Begründung eines Wohnungserbbauunterrechtes ist möglich, arg § 6a GBO. Die Begründung eines Wohnungserbbaurechtes an einem in Wohnungseigentum aufgeteilten Gebäude ist hingegen unzulässig. Et...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Steht ein Erbbaurecht mehreren gemeinschaftlich nach Bruchteilen zu, so können die Anteile in der Weise beschränkt werden, dass jedem der Mitberechtigten das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden bestimmten Räumen in einem auf Grund des Erbbaurechts errichteten oder zu errichtenden Gebäude eingeräumt wird (Wohnungserbbaurecht,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gegenleistungsansprüche.

Rn 6 Soweit den Ansprüchen auf dingliche Rechtsänderung ein Gegenleistungsanspruch ggü steht, wollte der Gesetzgeber ein zu starkes Auseinanderfallen der Verjährungen beider Ansprüche und Störung des Synallagmas dadurch, dass auf den Gegenleistungsanspruch nur die Regelverjährung (§ 195) Anwendung findet, vermeiden. Bsp ist der Anspruch des Übergebers eines Grundstücks auf T...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Hat die verletzte Person zum Zeitpunkt einer Tat nach § 1 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 3, mit dem Täter einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt geführt, so kann sie von diesem verlangen, ihr die gemeinsam genutzte Wohnung zur alleinigen Benutzung zu überlassen. (2) 1Die Dauer der Überlassung der Wohnung ist zu befristen, wenn der verletzten Person m...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Antrag.

Rn 2 Ein ausdrücklicher Antrag ist erforderlich, der gem § 13 I GBO schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten des Grundbuchamtes zu stellen ist. Die Form des § 29 GBO ist nicht erforderlich. Antragsberechtigt ist ausschließlich der Gläubiger. Das Vollstreckungsgericht und der Schuldner sind nicht antragsberechtigt (Schuschke/Walker/Kessen/Thole Rz 2). Auch eine V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungsinhalt.

Rn 2 Unter § 96 fallen die Grunddienstbarkeit (BayObLG NJW-RR 90, 1043, 1044 [BayObLG 10.05.1990 - BReg 2 Z 33/90]; Köln NJW-RR 93, 982 [OLG Köln 01.02.1993 - 2 Wx 2/93]; Hamm Rpfleger 08, 356 [OLG Hamm 12.02.2008 - 15 W 360/07]), die Reallast nach § 1105 II (BayObLGZ 90, 212) und das dingliche Vorkaufsrecht nach § 1094 II (RGZ 104, 316, 319). Jedenfalls ein für den Erbbaube...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 650u BGB – Bauträgervertrag; anwendbare Vorschriften.

Gesetzestext (1) 1Ein Bauträgervertrag ist ein Vertrag, der die Errichtung oder den Umbau eines Hauses oder eines vergleichbaren Bauwerks zum Gegenstand hat und der zugleich die Verpflichtung des Unternehmers enthält, dem Besteller das Eigentum an dem Grundstück zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu bestellen oder zu übertragen. 2Hinsichtlich der Errichtung oder des Umbaus f...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundstücksrechte

Rn 3 ieS sind das Eigentum an einem Grundstück und dingliche Rechte an einem Grundstück, die einen geringeren Umfang an Rechten vermitteln als das Eigentum (beschränkte dingliche Rechte, 3. Buch, Abschn 4–7). 2. Grundstücksgleiche Rechte sind beschränkte dingliche Rechte an einem Grundstück, die einen ähnlichen Umfang von Rechten vermitteln wie das Eigentum an einem Grundstü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Was ein Erbbaurecht ist, definiert § 1 I ErbbauRG. Zum Begriff des Gebäudes s § 3 Rn 1. Wohnungserbbaurechte entstehen nach § 30 I, II wie SonderE in den Wegen des § 2. Notw ist der Vollzug im Grundbuch, §§ 4 I, 8 II 2, 30 III (BayObLG ZMR 05, 64). Fehlt es daran, besteht eine Bruchteilsgemeinschaft. Ungeachtet einer Verfügungsbeschränkung iSv § 5 ErbbauRG muss der Grun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Entbehrlichkeit.

Rn 9 Nach dem Wortlaut ist die Zustimmung nur iFd 2 ausnahmsweise entbehrlich, wenn das Zweigrecht durch die Löschung rechtlich – nicht wirtschaftlich – nicht beeinträchtigt wird (BGH LM ZPO § 3 Nr 40 Bl 2; Ermann/Lorenz Rz 8). Das ist idR der Fall, wenn der zustimmungspflichtige Drittberechtigte lediglich ein Nutzungsrecht (zB Dienstbarkeit) am herrschenden Grundstück hat. ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erlöschen.

Rn 2 Die Rechte müssen in der Zwangsversteigerung erlöschen und dürfen nicht bestehen bleiben. Nach § 52 II ZVG bleiben bestehen, auch wenn sie nicht in das geringste Gebot fallen, die Renten nach §§ 912–917 und eine Erbbauzinsreallast mit ihrem Hauptanspruch im Falle des § 9 III ErbbauRG sowie das Erbbaurecht selbst, § 25 ErbbauRG.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 Der Herausgabe- oder Übereignungsanspruch muss auf eine unbewegliche Sache gerichtet sein. Erfasst werden Grundstücke, Grundstücksanteile, Zubehör, Wohnungseigentum oder Erbbaurechte, vgl §§ 864 I, 865. Ein Arrestbefehl genügt als Vollstreckungstitel. Auch eine Sicherungsvollstreckung nach § 720a ist genügend (Musielak/Voit/Flockenhaus § 848 Rz 1).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1183 BGB – Aufhebung der Hypothek.

Gesetzestext 1Zur Aufhebung der Hypothek durch Rechtsgeschäft ist die Zustimmung des Eigentümers erforderlich. 2Die Zustimmung ist dem Grundbuchamt oder dem Gläubiger gegenüber zu erklären; sie ist unwiderruflich. Rn 1 Einseitig kann der Gläubiger nur auf die Hypothek verzichten (§ 1168), dadurch wird sie Eigentümerrecht. Erlöschen kann das Recht rechtsgeschäftlich nur, wenn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Handlung.

Rn 163 Klage auf Vornahme ist nach § 3 mit dem Interesse des Kl zu bewerten (BayObLG JurBüro 01, 142). Hauptantrag s § 5 Rn 14. Hausrat s Folgesachen. Heimfallanspruch s Erbbaurecht.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Weitere dingliche Rechte.

Rn 26 Mit einem Besitz verbundene Pfandrechte an beweglichen Sachen rechtfertigen die Vollstreckungsgegenklage, wenn sie durch Vollstreckung und Verwertung beeinträchtigt werden. Besitzlose Pfandrechte ermöglichen lediglich ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung nach § 805. Bei mit Besitz verbundenen Pfandrechten wird dem Berechtigten anstelle der Drittwiderspruchsklage auc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Zustimmung des Eigentümers.

Rn 6 Die Zustimmung des Eigentümers ist erforderlich zur Aufhebung von Grundpfandrechten (§§ 1183 1, 1192; § 29 GBO), da möglicherweise eine Eigentümergrundschuld betroffen ist sowie bei der Aufhebung eines Erbbaurechts (§§ 11, 26 ErbbauRG).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Inhalt.

Rn 2 In sachlicher Hinsicht unterfallen der Genehmigungspflicht nach § 1850 nur Geschäfte über Grundstücke und Rechte an Grundstücken, einschließlich der Verfügung über Grundpfandrechte im grundbuchrechtlichen Zusammenhang eingetragene Seeschiffe und Schiffsbauwerke, ferner die grundstücksgleichen Rechte Erbbaurecht sowie Wohnungs- und Teileigentum.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Recht an einem Grundstück (Stammrecht).

Rn 2 Das Recht an einem Grundstück kann jedes Grundstücksrechts iSd § 875 sein, insb auch Erbbaurecht und Wohnungseigentum.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Tatbestandsvoraussetzungen.

Rn 3 Grundstücksbelastungen – Nießbrauch (§ 1030; vgl Emmerich, 10 Jahre MietRRefG S 729, LG Mühlhausen v 27.5.08, 3 O 122/08), Erbbaurecht, dingliches Wohnungsrecht (§ 1093), Dauerwohn- und Nutzungsrecht (§ 31 WEG) sowie Wohnungs- und Teilerbbaurechte (§ 30 WEG), Grunddienstbarkeit (§ 1018) und beschränkte persönliche Dienstbarkeiten (§ 1090) – zugunsten eines Dritten nach ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Der Berechtigte.

Rn 5 Das Recht kann gem Abs 1 subjektiv-persönlich für eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften bestellt werden. Nach Abs 2 kann das Recht auch subjektiv-dinglich bestellt werden (dazu NotJ-Report 08, 42). Berechtigt sein können der jeweilige Eigentümer eines Grundstücks, Miteigentumsanteils (BayObLG Rpfleger 82, 274), W...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Definition.

Rn 5 Als Grundstücke gelten auch grundstücksgleiche Rechte (Erbbaurecht). Als Rechte an Grundstücken kommen Nießbrauch und beschränkte persönliche Dienstbarkeit, da unvererblich, hier nicht in Betracht. Rn 6 § 2113 I betrifft hingegen nicht Verfügungen über Grundstücke und Rechte an Grundstücken, die zunächst zum Vermögen einer Gesamthand gehören, von welcher wiederum nur ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1024 BGB – Zusammentreffen mehrerer Nutzungsrechte.

Gesetzestext Trifft eine Grunddienstbarkeit mit einer anderen Grunddienstbarkeit oder einem sonstigen Nutzungsrecht an dem Grundstück dergestalt zusammen, dass die Rechte nebeneinander nicht oder nicht vollständig ausgeübt werden können, und haben die Rechte gleichen Rang, so kann jeder Berechtigte eine den Interessen aller Berechtigten nach billigem Ermessen entsprechende ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Dinglicher Vertrag.

Rn 12 Die Einigung iSd § 873 ist ein abstrakter dinglicher Vertrag, der auf die dingliche Rechtsänderung gerichtet ist und keiner Form bedarf (Ausn: §§ 925 II, 4 II 1 WEG; aber: §§ 20, 29 GBO, 11 II ErbbauRG führt mittelbar dazu, dass die dingliche Einigung bezüglich eines Erbbaurechts regelmäßig beurkundet wird). Die Vorschriften des Allg Teils sind unmittelbar anwendbar, i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeine Definition.

Rn 8 § 650 erfasst nur die Herstellung oder Erzeugung beweglicher Sachen. Der Begriff der beweglichen Sache ist zwar für das Sachenrecht in § 90 legaldefiniert und umfasst neben vertretbaren und nicht vertretbaren Sachen nach § 90a auch Tiere. Beweglich sind nach der Rspr alle Sachen, die nicht Grundstück, den Grundstücken gleichgestellt (Erbbaurecht; Wohnungseigentum) oder ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Dingliche Gesamtberechtigung.

Rn 6 Bei beschränkten dinglichen Rechten ist eine dingliche Gesamtberechtigung iSv § 428 möglich: Erbbaurecht (LG Bielefeld Rpfleger 85, 248; abl Staud/Looschelders § 428 Rz 114), Grunddienstbarkeit (BayObLG NJW 66, 56; Rpfleger 02, 619), Grundschuld (BGH NJW 75, 445; WM 10, 1475), Hypothek (BGHZ 29, 363, 364 ff), Nießbrauch (BGH NJW 81, 176; BFH NJW 86, 1634), Reallast (KG ...mehr