Fachbeiträge & Kommentare zu Erbbaurecht

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Abfindung

Rn. 1 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Gezahlte Abfindungen sind BA, wenn sie beim StPfl ausschließlich oder ganz überwiegend betrieblich veranlasst sind. Rn. 2 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Folgende Abfindungen sind betrieblich veranlasst: Ausgaben einer KapGes, die dazu dienen, einen ihr lästigen Gesellschafter zum Ausscheiden aus der Gesellschaft zu bewegen, können betrieblich veran...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schmidt/Weber-Grellet, § 5 EStG Rz 172; Blümich/Schreiber, § 5 EStG Rz 533; Schiffers in Korn, § 5 EStG Rz 543; Niemann, Immaterielle WG im Handels- und Steuerrecht 1999. Rn. 719 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Adressensammlung (gesammelt auf Datenträgern) ist immaterielles WG; s BFH BStBl II 1989, 160. Alleinvertriebsrecht ist immaterielles WG; s BFH BStBl II 1989, 101. Archiv ist Bestan...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cbb) Scheinbestandteile

Rn. 163 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Scheinbestandteile sind Sachen, die nur zu einem vorübergehenden Zweck in ein Gebäude eingefügt oder mit dem Grund und Boden verbunden wurden (§ 95 Abs 1 S 1, Abs 2 BGB), sowie Gebäude oder andere Werke, die in Ausübung eines dinglichen Rechts (Erbbraurecht, Nießbrauch) eines an einem fremden Grundstück von dem Berechtigten mit dem Grundstü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Abnutzbare Wirtschaftsgüter

Rn. 654 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Zu den abnutzbaren materiellen WG gehören Gebäude/selbstständige Gebäudeteile, einschließlich bei abschnittsweisem Bau bereits fertig gestellte bilanziell selbstständige Gebäudeteile (BFH v 09.08.1989, X R 77/87, BStBl II 1991, 132), auch ein unfertiges, aber in Gebrauch genommenes Gebäude (BFH v 18.02.1987, X R 21/81, BStBl II 1987, 463), n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bba) Laufende Nutzung

Rn. 170e Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Eine vom zivilrechtlichen Eigentum abweichende Zurechnung setzt voraus, dass derjenige, der in Erwartung des Eigentumserwerbs das unbewegliche WG besitzt, in der Lage ist, den laufenden Ertrag des WG durch laufende Nutzung, dh zB Vermietung/Verpachtung/Selbstnutzung abzuschöpfen und den zivilrechtlichen Eigentümer zugleich hieran zu hinder...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuerbefreiungen / 3 Steuerbefreiungen nach § 4 UStG

Ausfuhrlieferungen, [1] Lohnveredelungen, [2] innergemeinschaftliche Lieferungen. [3] Umsätze für die Seeschifffahrt [4] : Es handelt sich (wie bei der Luftfahrt) um eine sog. Vorstufenbefreiung. Steuerfrei sind Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vercharterungen und Vermietungen von Wasserfahrzeugen, die nach ihrer Bauart der Seeschifffahrt oder der Rettung Schiff...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Vermietung oder Verpachtung... / 2 Inhalt

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unterliegen der beschr. Steuerpflicht nach § 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG, wenn das unbewegliche Vermögen, die Sachinbegriffe oder Rechte im Inland belegen oder in ein inländisches öffentliches Buch oder Register eingetragen sind oder in einer inländischen Betriebsstätte oder in einer anderen Einrichtung verwertet werden. Dies setzt jedoch vo...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 030 Grundstücke mit Erbbaurechten Dritter

In dieser Gruppe sind die mit Erbbaurechten Dritter belasteten Grundstücke zu erfassen, die dem Wohnungsunternehmen für einen in der Regel längeren Zeitraum nicht als Vorratsgelände zur Verfügung stehen.mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 03 Grundstücke mit Erbbaurechten Dritter sowie Bauten auf fremden Grundstücken

030 Grundstücke mit Erbbaurechten Dritter In dieser Gruppe sind die mit Erbbaurechten Dritter belasteten Grundstücke zu erfassen, die dem Wohnungsunternehmen für einen in der Regel längeren Zeitraum nicht als Vorratsgelände zur Verfügung stehen. 031 Bauten auf fremden Grundstücken Diese Gruppe kommt insb...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 02 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten

Hier sind die unbebauten Grundstücke und Erbbaurechte zu buchen, die zur Bebauung mit Mietshäusern, gewerblichen Objekten und anderen zum Dauerbesitz bestimmten Baulichkeiten vorgesehen sind. In dieser Kontengruppe sind beispielsweise folgende Geschäftsvorfälle zu erfassen: Belastung:mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 10 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten, noch nicht erschlossen/durch Dritte erschlossen oder erschlossen erworben

Eine weitere Aufteilung der Konten (z. B. nach Belegenheit) kann im Einzelfall zweckmäßig sein. Auf den Konten sind die Anschaffungskosten für unbebaute Grundstücke sowie für Erbbaurechte zu buchen, unabhängig davon, ob sie in unbebautem Zustand veräußert ode...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Anlage 1: Kontenrahmen der ... / Klasse 0Anlagevermögen

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Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 00 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten

Hierunter gehören die auf eigenem Grund und Boden und auf Erbbaugrundstücken selbst erstellten, der Nutzung zugeführten sowie erworbene Miethäuser, Wohnheime, Altenwohnanlagen. Ferner sind hier die nach der Verkehrsanschauung als Teile der Wohnanlage anzusehenden Kindergärten, Parkplätze, Garagen, Jugendheime, Gemeinschaftshäuser, Stätten der Begegnung und Privatstraßen zu b...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 031 Bauten auf fremden Grundstücken

Diese Gruppe kommt insbesondere für die Fälle in Betracht, in denen Bauten aufgrund eines Pacht- oder ähnlichen Nutzungsvertrags (schuldrechtliche Verträge) vom Wohnungsunternehmen errichtet wurden und das wirtschaftliche Eigentum am Gebäude dem Wohnungsunternehmen zuzuordnen ist. Demgegenüber sind Gebäude, die auf Erbbaugrundstücken (grundstücksgleiche Rechte) errichtet wur...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 80 Aufwendungen für Bewirtschaftungstätigkeit

Unter dieser Gruppe sind die den Umsatzerlösen aus der Bewirtschaftungstätigkeit (Kontengruppe 60) zuzurechnenden Aufwendungen für Fremdleistungen zusammengefasst. Eine Unterteilung dieser Aufwendungen lässt sich in Betriebskosten, Instandhaltungskosten und andere Aufwendungen der Bewirtschaftungstätigkeit vornehmen. Betriebskostenmehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... /   Klasse 0 Anlagevermögen

In dieser Klasse werden die Gegenstände und Rechte erfasst, die am Bilanzstichtag bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb des Unternehmens zu dienen. Maßgebend ist somit die Zweckbestimmung, die sich zum Teil aus der Sache selbst ergibt, zum Teil von dem Willen des bilanzierenden Unternehmens abhängt. Ein langfristig genutzter Vermögensgegenstand bleibt auch bei Veräußer...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 850 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen

Auf diesem Konto sind sämtliche Abschreibungen auf die in der Bezeichnung genannten Gegenstände des Anlagevermögens zu buchen (vgl. hierzu Kontengruppen 00 bis 07 sowie 09). Die Aufgliederung in Konten sollte sich zweckmäßigerweise nach der Gliederung der entsprechenden Vermögensgegenstände in der Klasse 0 richten. Gliederungsbeispielmehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsteuer: Feststellung d... / 2.2.2 Grundvermögen

Zum Grundvermögen gehören, soweit es sich nicht um land- und forstwirtschaftliches Vermögen nach den §§ 232 bis 242 BewG handelt:[1] der Grund und Boden, die Gebäude, die sonstigen Bestandteile und das Zubehör, das Erbbaurecht, das Wohnungseigentum und das Teileigentum, das Wohnungserbbaurecht und das Teilerbbaurecht[2]. Bei der Bewertung des Grundvermögens sieht das BewG zunächs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Güterrecht / 3.4.18 Immobilien

Rz. 130 Immobilien, also Grundstücke, bebaute Grundstücke und Eigentumswohnungen, werden selbstverständlich bei der Ermittlung des Vermögens berücksichtigt. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, Einsicht in das Grundbuch oder die Einholung eines Grundbuchaufzuges zur Aufklärung der Eigentumsverhältnisse einzuholen. Rz. 131 Die Bewertung von Immobilien richtet sich nach dem Verke...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Güterrecht / 3.1.5 Wertermittlungsanspruch

Rz. 45 § 1379 Abs. 1 Satz 3 2. Halbsatz BGB gibt jedem Ehegatten außerdem das Recht, dass der Wert der Vermögensgegenstände und der Verbindlichkeiten ermittelt wird. Dieses Recht auf Wertermittlung ist ein zusätzlicher, neben der Forderung auf Auskunft bestehender besonderer Anspruch bezüglich des Trennungs-, Anfangs- und Endvermögens In der Praxis wird dieser Anspruch selten...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Grundstücksgleiche Rechte

Rz. 104 [Autor/Zitation] Grundstücksgleiche Rechte sind nur solche Rechte, die bürgerlich-rechtlich wie Grundstücke behandelt werden. Hierunter fallen: Erbbaurecht (§ 1 Erbbau-VO); Bergwerkseigentum und andere Abbaugerechtigkeiten (wobei eine Unterteilung in verritzte und unverritzte Felder in Betracht kommen kann); Teileigentum; Dauerwohn- und Dauernutzungsrecht nach § 31 WEG. R...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Grunderwerbsteuer

Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Geht das Eigentum an einem in Deutschland belegenen Grundstück oder grundstücksgleichen Recht im grunderwerbsteuerlichen Sinne (beispielsweise Erbbaurecht oder Gebäude auf fremdem Grund und Boden) direkt oder (im Sinne der Umgehungstatbestände des Grunderwerbsteuergesetzes) "indirekt" auf einen anderen über, ist dies grundsätzlich grunderwerbsteuer...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Bauten auf eigenen und fremden Grundstücken

Rz. 106 [Autor/Zitation] Als Bauten sind Gebäude ua. selbständige Grundstückseinrichtungen auf eigenen oder fremden Grundstücken anzusehen. Rz. 107 [Autor/Zitation] Zu den Gebäuden zählen Geschäfts, Fabrik- und Wohnbauten. Bei einem freiwilligen Ausweis der einzelnen Grundstücks- oder Gebäudearten fallen unter die Geschäfts- und Fabrikbauten alle, die dem Betrieb des Unternehme...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Sachanlagen

Rn. 14 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 In der Bilanz werden unter der Position A. II. gemäß § 266 Abs. 2 als Sachanlagen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken, technische Anlagen und Maschinen, andere Anlagen, BGA sowie geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau ausgewiesen. Rn. 15 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Grundstücke u...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Grundstücksgleiche Rechte

Rn. 243 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Grundstücksgleiche Rechte sind Rechte, die privatrechtlich wie Grundstücke behandelt werden (vgl. ADS (2023), § 266, Rn. 104). Beispiele für grundstücksgleiche Rechte sind das Erbbaurecht, das Bergwerksrecht oder andere Abbaurechte, das Wohnungseigentum und die Dauerwohn- und Dauernutzungsrechte (vgl. auch HdR-E, HGB § 266, Rn. 19ff.). Rn. 2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Regelmäßiger Berichtigungszeitraum

Rz. 142 Grundsätzlich beträgt der Berichtigungszeitraum fünf Jahre. Er gilt für alle Wirtschaftsgüter und nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die nicht vom verlängerten Berichtigungszeitraum (Rz. 143ff.) erfasst werden und bei denen nicht eine kürzere Verwendungsdauer (Rz. 151ff.) zugrunde zu legen ist. Der Berichtigungszeitraum umfasst grundsätzlich volle ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.9.3 Lieferung nach § 3 Abs. 1b UStG

Rz. 121 Wie die Veräußerung, ist nach § 15a Abs. 8 S. 1 UStG auch die Lieferung nach § 3 Abs. 1b UStG als Änderung der Verwendungsverhältnisse anzusehen, wenn sie für den Vorsteuerabzug anders zu beurteilen ist als die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebliche Verwendung. Der Begriff "Lieferung i. S. d. § 3 Abs. 1b UStG" umfasst sowohl die "Entnahme" nach § 3 Abs. 1b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.18 Immobilien

Rz. 130 Immobilien, also Grundstücke, bebaute Grundstücke und Eigentumswohnungen, werden selbstverständlich bei der Ermittlung des Vermögens berücksichtigt. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, Einsicht in das Grundbuch oder die Einholung eines Grundbuchaufzuges zur Aufklärung der Eigentumsverhältnisse einzuholen. Rz. 131 Die Bewertung von Immobilien richtet sich nach dem Verke...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Der gesetzliche Güterstand ... / 3.1.5 Wertermittlungsanspruch

Rz. 45 § 1379 Abs. 1 Satz 3 2. Halbsatz BGB gibt jedem Ehegatten außerdem das Recht, dass der Wert der Vermögensgegenstände und der Verbindlichkeiten ermittelt wird. Dieses Recht auf Wertermittlung ist ein zusätzlicher, neben der Forderung auf Auskunft bestehender besonderer Anspruch bezüglich des Trennungs-, Anfangs- und Endvermögens In der Praxis wird dieser Anspruch selten...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Umwandlung von Mietwohnunge... / 2.4 Sonderfall: Veräußerung an Personengesellschaften und Personenmehrheiten

Nach § 577a Abs. 1a BGB gilt die Kündigungsbeschränkung des Absatz 1 entsprechend, wenn vermieteter Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter an eine Personengesellschaft oder an mehrere Erwerber veräußert worden ist oder zugunsten einer Personengesellschaft oder mehrerer Erwerber mit einem Recht belastet worden ist, durch dessen Ausübung dem Mieter der vertragsgemäße Gebrau...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 26 W... / 2.1.1 Anspruch auf Wohngeld

Rz. 11 § 26 und § 1 WoGG beschreiben lediglich, dass nach dem WoGG ein Zuschuss zur Miete oder ein Zuschuss zu den Aufwendungen für den eigengenutzten Wohnraum als Wohngeld in Anspruch genommen werden kann. Wer das Wohngeld als Sozialleistung beantragen und verlangen kann, ergibt sich aus § 3 Abs. 1 WoGG, wonach wohngeldberechtigte Person für den Mietzuschuss jede natürliche...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 26 W... / 2.1.2 Ausschluss vom Wohngeld

Rz. 13 Der Anspruch auf Wohngeld kann für bestimmte Personen ausgeschlossen sein. Das ist einerseits dann der Fall, wenn andere (Sozial)Leistungen tatsächlich gewährt werden und die Kosten der Unterkunft dort bei der Leistungshöhe berücksichtigt werden (z. B. bei Bürgergeld nach dem SGB II; Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII; vgl...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 3.5 Einzelfälle betreffend Grundbesitz

"Schornsteinhypotheken" Verspricht der Insolvenzverwalter dem durch eine offensichtlich wertlose Grundschuld ("Schornsteinhypothek") gesicherten Gläubiger gegen Erteilung der Löschungsbewilligung zusätzlich zu den übernommenen Löschungskosten eine Geldleistung ("Lästigkeitsprämie"), ist diese Vereinbarung wegen Insolvenzzweckwidrigkeit nichtig. Als Folge hat der Verwalter geg...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 3.3 Umfang des Rechts

Immobiliarabsonderung Die Absonderung betrifft die Gegenstände, die für das Absonderungsrecht haften. Für die Grundpfandrechte und die Reallast sind die neben dem Grundstück haftenden Gegenstände erfasst (Vgl. §§ 1120-1131, 1192, 1200, 1107 BGB). Der Grundschuldgläubiger erwirbt demnach mit dem Grundpfandrecht ein Absonderungsrecht auch an den mithaftenden Miet- und Pachtzins...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2.1 Berechtigte

Starke Rechte Wer aufgrund eines dinglichen oder persönlichen Rechts geltend machen kann, dass ein Gegenstand nicht zur Insolvenzmasse gehört, ist nicht Insolvenzgläubiger. Ihm steht ein Recht auf Aussonderung zu, das außerhalb des Insolvenzverfahrens zu verfolgen ist (§ 47 InsO).[1] Zur Aussonderung eines Gegenstands berechtigen insbesondere: das Eigentum; dies gilt auch dann...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Liegenschaftszinssätze bei der Bewertung von Erbbaurechten

Rz. 82 [Autor/Stand] § 188 Abs. 2 BewG weist keine typisierten Liegenschaftszinssätze für Ein- und Zweifamilienhäuser, Wohneigentum oder Teileigentum aus, weil diese Grundstücksarten stets entweder im Vergleichs- oder im Sachwertverfahren zu bewerten sind (§ 182 Abs. 2 und Abs. 4 BewG). Eine Bewertung im Ertragswertverfahren ist daher ausgeschlossen. Rz. 83 [Autor/Stand] Denn...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 5. Zusammenfassung zu einer wirtschaftlichen Einheit (Abs. 4)

Rz. 168 [Autor/Stand] § 2 Abs. 4 Satz 1 NGrStG ermöglicht bei Ehegatten und Lebenspartnern nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz die Zurechnung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit. Die Norm führt damit die bisher in § 26 BewG enthaltene Regelung, die sich dort bereits bewährt hatte, fort. Rz. 169 [Autor/Stand] Auch die Grundsteuerbewertung nach dem Bunde...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 7. Anwendung der Verwaltungsanweisungen zum Bundesrecht

Rz. 184 [Autor/Stand] Das Niedersächsische Finanzministerium hat in A 2 Abs. 6 AENGrStG geregelt, dass die folgenden Nummern der zum Bundesmodell ergangenen koordinierten Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung des Siebenten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes zur Bewertung des Grundbesitzes (allgemeiner Teil und Grundvermögen) für die Gr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.7.5 Grundstücke

Tz. 52 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Allg Grundsätze Die BFH-Rspr hat in zahlreichen Entsch zur sachlichen Verflechtung iRe Betriebsaufspaltung und der funktionalen Bedeutung bei Betriebsveräußerungen (s § 16 EStG) Merkmale für die Wesentlichkeit von Grundstücken aufgezeigt. Diese Grundsätze können für Zwecke des § 20 UmwStG herangezogen werden (s Tz 46; zust s Herlinghaus, in R...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 1. Gesetzestext

Rz. 140 [Autor/Stand] § 2 Steuergegenstand, Berechnungsformel (1) [1]Steuergegenstand der Grundsteuer B nach diesem Gesetz sind vorbehaltlich des Absatzes 4 Satz 2 die Grundstücke im Sinne des § 2 Nr. 2 GrStG als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens. [2]Die Grundsteuer B ergibt sich durch eine Multiplikation des Grundsteuermessbetrags des Grundstücks nach Absatz 2 mit...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 2. Landesrecht vor Bundesrecht

Rz. 131 [Autor/Stand] § 1 Satz 1 NGrStG stellt klar, dass für das Land Niedersachsen grds. vom Bundesmodell abweichende Regelungen für die Ermittlung, Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer gelten. Die abweichenden Regelungen gelten ab dem Kalenderjahr 2025 und folgen damit dem bis zum 31.12.2024 geltenden (verfassungswidrigen) Recht auf Basis der Einheitsbewertung. Rz. 13...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskosten – Definition... / 1 Definition

Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer (oder Erbbauberechtigten) durch das Eigentum (oder das Erbbaurecht) am Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen (§ 1 Abs. 1 BetrKV). Nicht zu den Betriebskosten zählen Verwaltungskosten, d. h. die Kosten der zur Verwaltung...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umsatzsteuer bei Haus- und ... / 1 Voraussetzungen der Option

Einen Verzicht auf die Steuerbefreiung sieht § 9 Abs. 1 UStG nur für bestimmte, nach § 4 UStG steuerfreie Leistungen vor. Es sind dies die Umsätze des Geld- und Kapitalverkehrs[1], die Grundstücksveräußerungen [2], die Überlassung von Grundstücken zur Nutzung [3] sowie die Umsätze der Wohnungseigentümergemeinschaften [4] und die Umsätze der blinden Unternehmer.[5] Ein Verzicht ist für...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umsatzsteuer bei Haus- und ... / 3 Leistungen für das Unternehmen

2. Voraussetzung: Leistung für das Unternehmen des Empfängers Weitere Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist, dass an den Unternehmer eine Lieferung oder sonstige Leistung i. S. d. § 1 UStG erbracht worden ist.[1] Die jeweilige Leistung muss für das Unternehmen des den Vorsteuerabzug Beanspruchenden ausgeführt worden sein. Das heißt, der Vorumsatz muss unmittelbar oder mitt...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umsatzsteuer bei Haus- und ... / 1 Voraussetzungen der Unternehmereigenschaft

Unternehmerbegriff Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist, wer selbstständig eine gewerbliche oder berufliche, d. h. nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen (nicht Gewinnen!) ausübt.[1] Es handelt sich hierbei um eine rein umsatzsteuerliche Begriffsbestimmung. Der Begriff des Unternehmers ist umfassender als der Begriff des Gewerbebetriebs nach dem Einkommen...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umsatzsteuer bei Haus- und ... / 1 Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten

Keine Doppelbelastung Nach § 4 Nr. 9a UStG sind die Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen – also grunderwerbsteuerbar sind – von der Umsatzsteuer befreit. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Bestellung von Erbbaurechten (BFH-Urteil v. 28.11.1967, II 1/64; BFH-Urteil v. 28.11.1967, II R 37/66) Übertragung von Erbbaurechten (BFH-Urteil v. 5.12.1979, II R 1...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umsatzsteuer bei Haus- und ... / 2 Überlassung von Grundstücken zur Nutzung

Vermietung und Verpachtung, Nutzungsüberlassung etc. Nach § 4 Nr. 12 Buchstabe a bis c UStG sind folgende Vermietungen steuerbefreit: Vermietung und Verpachtung von Grundstücken: Hierunter fällt die Überlassung von unbebauten Grundstücken, bebauten Grundstücken (z. B. Wohn- oder Geschäftsgebäuden) sowie landwirtschaftlichen Flächen. Vermietung und Verpachtung von Berechtigungen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 16 Grunderwerbsteuer bei Einbringung in eine GmbH

Gehören zum Einzelunternehmen Grundstücke und werden diese in die GmbH eingebracht, stellt sich die Frage, ob Grund­erwerbsteuer anfällt. Ist in einem Gesellschaftsvertrag die Verpflichtung eines Gesellschafters enthalten, in die GmbH ein inländisches Grundstück i. S. von § 2 GrEStG (also auch ein Erbbaurecht oder Gebäude auf fremdem Bo­den) im Wege der Sacheinlage gemäß § 5 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufgabe / Betriebsv... / 9 Betriebsverpachtung

Die Betriebsverpachtung kann eine Alternative zur Betriebsveräußerung bzw. -aufgabe darstellen. Sie kommt z. B. als Instrument zur Nachfolgeplanung in Betracht, wenn der Unternehmer den Betrieb nicht fortführen kann, das als Nachfolger vorgesehene Kind aber noch nicht die erforderliche Qualifikation besitzt oder noch zu jung ist. Dies gilt auch im Fall einer Freiberufler-Pra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / 5. Erbbaurecht

Rz. 124 Bei Erbbaurechten kann es bei Vorliegen regionaler Marktanpassungsfaktoren für Erbbaurechte und für Erbbaugrundstücke sinnvoll sein, einen gutachterlichen Verkehrswertnachweis einzuholen. Ein solcher kommt ferner bei Besonderheiten der Regelungen im Erbbaurechtsvertrag in Betracht, z.B. bei fehlenden Wertsicherungsklauseln beim Erbbauzins.mehr