Fachbeiträge & Kommentare zu Erbbaurecht

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / II. Vertragliche Bestimmungen über die Errichtung, Instandhaltung und Verwendung des Bauwerks, § 2 Nr. 1 ErbbauRG

Rz. 47 Weil bereits die Legaldefinition des Erbbaurechts in § 1 Abs. 1 ErbbauRG an das Recht anknüpft, auf oder unter der Oberfläche des Grundstücks ein Bauwerk zu haben, richtet sich der Fokus auf die weitere inhaltliche Ausgestaltung des Bauwerks.[404] Nach § 2 Nr. 1 ErbbauRG können Vereinbarungen über die Errichtung, die Instandhaltung und die Verwendung des Bauwerks zum ...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / I. Eintragung im Grundbuch

Rz. 150 Für das Erbbaurecht bzw. Gesamterbbaurecht[1123] wird von Amts wegen ein besonderes Grundbuchblatt angelegt, ein Erbbaugrundbuch bzw. Gesamterbbaugrundbuch, § 14 Abs. 1 S. 1 ErbbauRG.[1124] Nach § 24 Abs. 1 GBV hat das Grundbuchamt die Bestellungsurkunde zwingend zur Grundakte des Gesamterbbaugrundbuchs zu nehmen, nicht zur Grundakte eines der belasteten Erbbaugrunds...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / F. Erbbauzinsreallast; wechselseitige Vorkaufsrechte

I. Subjektiv-dingliche Erbbauzinsreallast, § 9 ErbbauRG Rz. 130 Die Vereinbarung einer Erbbauzinsreallast ist eng mit der Ausrichtung des Erbbaurechts verknüpft,[973] obgleich der Erbbauzins nicht zum Inhalt des Erbbaurechts zählt, sondern eine Belastung des Erbbaurechts darstellt.[974] Die Praxis kennt Fälle, in denen der Erbbauzins deutlich unter der üblichen Verzinsung lie...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / B. Vertraglicher Inhalt, §§ 2, 5–8 ErbbauRG

I. Einleitung Rz. 46 Ein weiteres wesentliches Manko des altrechtlichen Erbbaurechts lag in der nur schuldrechtlichen Natur der weiteren Bestimmungen begründet, die über den gesetzlichen Inhalt hinausgingen.[386] Wirkungen entfalteten solche Bestimmungen nur im originären Verhältnis zwischen Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten, nicht auch gegenüber einem Erwerber des...mehr

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§ 8 Belastung eines Erbbaur... / I. Eintragung im Grundbuch

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§ 8 Belastung eines Erbbaur... / F. Belastung mit einem Grundpfandrecht

I. Allgemeines Rz. 13 Beleihungsschwierigkeiten, die aus gesetzlichen Regelungen resultieren (vgl. Rdn 2), kennt die aktuelle Belastungspraxis nicht mehr. Das Erbbaurecht kann mit Grundschulden, Hypotheken und Rentenschulden belastet werden.[27] Dabei erfassen die Belastungen des Erbbaurechts nicht auch das Erbbaugrundstück.[28] Im Vordergrund stehen unverändert die Belastung...mehr

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§ 12 Beendigung eines Erbba... / B. Beendigung durch Zeitablauf

I. Allgemeines Rz. 4 Ewige Erbbaurechte,[21] die nach dem ErbbauRG zulässig sind, kennt die deutsche Rechtspraxis nicht. Üblich sind festgelegte Laufzeiten, etwa 25, 40, 50 oder 99 Jahre, häufig orientiert an der Lebensdauer des Bauwerks, und ein fester Endzeitpunkt, explizit vermerkt im Bestandsverzeichnis des Erbbaugrundbuchs, § 56 Abs. 2 GBV. Bezogen auf den Zeitpunkt 2050...mehr

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§ 8 Belastung eines Erbbaur... / D. Besonderheit: Belastung mit einem Nutzungsrecht

I. Zulässigkeitsprämisse: Nutzungsrecht bewegt sich im Rahmen der Erbbaurechtsnutzung Rz. 7 Für andere Belastungen des Erbbaurechts, beispielsweise Nutzungsdienstbarkeiten, galt diese gesetzliche Hürde nicht. Insoweit wirkte und wirkt beschränkend ein anderer Aspekt, der mit dem grundstücksgleichen Charakter des Erbbaurechts zusammenhängt. Rz. 8 Den Ausschlag gibt die Doppelna...mehr

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§ 6 Änderungen des Inhalts ... / A. Allgemeines

I. Praktische Relevanz Rz. 1 Die regelmäßig langen[1] Laufzeiten eines Erbbaurechts legen die Vermutung nahe, das Erbbaurecht werde von einer Vielzahl von Veränderungswünschen begleitet und sei Gegenstand mannigfacher Veränderungsbestrebungen, induziert durch die Detailliertheit der erbbaurechtsvertraglichen Regelungen, die sich nicht mehr mit aktuellen Bedürfnissen und Gegeb...mehr

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§ 10 Teilung eines Erbbaure... / B. Erfordernisse im Einzelnen

I. Weitere Klärung der Rechtsnatur Rz. 2 Die Sicht auf die Teilung des Erbbaurechts verengt sich damit notwendigerweise auf die reelle Teilung des Erbbaurechts, die "tatsächliche Teilung des Gebrauchs- und Nutzungsrechts",[2] womit die weitere Natur der Erbbaurechtsteilung allerdings unbeantwortet bleibt. Rz. 3 Der Klärung dieser Frage kommt große Bedeutung zu, insbesondere im...mehr

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§ 12 Beendigung eines Erbba... / X. Grundbucheintragungen

1. Grundstücksgrundbuch Rz. 26 Die Löschung des Erbbaurechts ist in der Löschungsspalte der Zweiten Abteilung einzutragen, begleitet von der Rötung der Eintragung in der Hauptspalte, § 17 Abs. 2 GBV (im folgenden Beispiel soll die Unterstreichung die Rötung darstellen). Die Entschädigungsforderung, das Erbbaurechtssurrogat, wird in der Veränderungsspalte eingetragen,[141] um r...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / 2. Wiederaufbau des Bauwerks im Falle der Zerstörung, § 2 Nr. 2 ErbbauRG

Rz. 65 Es liegt in der Logik der zulässigen und üblichen Vereinbarungen über die Errichtung, Instandhaltung, Verwendung und Versicherung des Bauwerks, auch eine Vereinbarung über ein worst-case-Szenario vorzusehen, für den Fall der Zerstörung des Bauwerks. Entsprechende Vereinbarungen gehören zum vertragsmäßigen, dinglichen Inhalt des Erbbaurechts, § 2 Nr. 2 ErbbauRG.[531] B...mehr

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§ 5 Übertragung eines Erbba... / II. Kosten des Grundbuchamtes

Rz. 23 Der übliche Verfahrensablauf sieht die Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Übertragungsanspruchs vor, wofür eine 0,5 Eintragungsgebühr zu erheben ist, Nr. 14150 KV GNotKG, Tabelle B, wiederum bemessen nach dem Kaufpreis, § 47 S. 1 GNotKG. Etwaige Finanzierungsgrundpfandrechte generieren eigene Eintragungsgebühren. Zu differenzieren ist danach, ob eine Buchgru...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / 4. Interessenlage

Rz. 100 Der Griff zur Verfügungsbeschränkung nach § 5 ErbbauRG liegt nahe, um die Einflusssphäre des Grundstückseigentümers auszudehnen. Das Steuerungsinteresse bzw. Schutzinteresse[820] des Grundstückseigentümers ist evident: es soll Einfluss auf die Person des Erbbauberechtigten[821] genommen und damit die wirtschaftliche bzw. soziale Ausrichtung des Erbbaurechts gesichert...mehr

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§ 6 Änderungen des Inhalts ... / G. Eintragung im Grundbuch

Rz. 15 Eintragungsort einer Erbbaurechtsänderung ist zum einen das Bestandsverzeichnis des Erbbaugrundbuchs, § 56 Abs. 1 lit. d und a GBV, zum anderen die Zweite Abteilung des Grundstücksgrundbuchs, dort Veränderungsspalte, § 10 Abs. 5 GBV.[67] Zum Eintragungszeitpunkt muss das Erbbaurecht noch bestehen, darf durch Zeitablauf noch nicht erloschen sein. Falls durch die Erstre...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / 1. Versicherung des Bauwerks

Rz. 61 Regelungen über die Versicherung des Bauwerks liegen im beiderseitigen Interesse des Grundstückseigentümers und Erbbauberechtigten.[517] Nach § 2 Nr. 2 ErbbauRG gehören entsprechende Vereinbarungen zum dinglichen Inhalt des Erbbaurechts. Vorgesehen werden kann nicht nur die Pflicht [518] des Erbbauberechtigten, das Bauwerk zu versichern, beispielsweise gegen Feuer-, St...mehr

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§ 5 Übertragung eines Erbba... / D. Checkliste im Einzelnen/Unterlagen für den Vollzug im Grundbuch

Rz. 13 Um einen Erbbaurechtskauf im Grundbuch vollziehen zu können, müssen die formellen Erfordernisse der folgenden Checkliste erfüllt sein:mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / 3. Inhaltliche Ausgestaltung des Veräußerungs- und Belastungsvorbehaltes

Rz. 96 Abgedeckt sind die Veräußerung, spezielle Belastungsformen (Grundpfandrechte, Reallasten) sowie die inhaltliche Änderung dieser spezifizierten Belastungsformen, ein weites Feld, das den Aktionsradius des Erbbauberechtigten erheblich einschränkt und u.U. die Finanzierung bzw. Refinanzierung erschwert.[801] Der Rechtsübergang darf erst eingetragen werden, sobald dem Gru...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / II. Subjektiv-dingliche Vorkaufsrechte, wechselseitig

Rz. 137 Die engen wirtschaftlichen Beziehungen, die zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Erbbauberechtigten geknüpft sind, legen es nahe, einen weiteren Schritt zu gehen und an die Bestellung wechselseitiger Vorkaufsrechte zu denken.[1061] Soweit ersichtlich, zählen Vorkaufsrechte zwischenzeitlich zum Kanon, der im Rahmen einer Erbbaurechtsbestellung eingehalten wird.[...mehr

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§ 12 Beendigung eines Erbba... / I. Allgemeines

Rz. 4 Ewige Erbbaurechte,[21] die nach dem ErbbauRG zulässig sind, kennt die deutsche Rechtspraxis nicht. Üblich sind festgelegte Laufzeiten, etwa 25, 40, 50 oder 99 Jahre, häufig orientiert an der Lebensdauer des Bauwerks, und ein fester Endzeitpunkt, explizit vermerkt im Bestandsverzeichnis des Erbbaugrundbuchs, § 56 Abs. 2 GBV. Bezogen auf den Zeitpunkt 2050, sollen nach ...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / VI. Beschränkung auf Gebäudeteile, § 1 Abs. 3 ErbbauRG

Rz. 30 Auf einen Teil des Gebäudes, etwa ein Stockwerk, kann das Erbbaurecht nicht beschränkt werden.[250] In Anknüpfung an den Gesetzeswortlaut ("insbesondere ein Stockwerk") besteht Einigkeit dahingehend, dass ein Erbbaurecht an einem horizontalen Teil eines Gebäudes nicht bestellt werden kann.[251] Eine dennoch erfolgte Eintragung muss als inhaltlich unzulässige Eintragun...mehr

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§ 8 Belastung eines Erbbaur... / I. Allgemeines

Rz. 21 Sofern die Belastung mit Grundpfandrechten bzw. Reallasten mit den Regeln einer ordnungsgemäßen Wirtschaft vereinbar ist und der Bestellungszweck nicht wesentlich beeinträchtigt oder gefährdet wird, kann der Erbbauberechtigte vom Grundstückseigentümer die Zustimmungserteilung verlangen, § 7 Abs. 2 ErbbauRG.[47] Ein Anspruch auf Zustimmung besteht dagegen nicht, sofern...mehr

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§ 10 Teilung eines Erbbaure... / I. Die Eintragungen im Grundstücksgrundbuch im Einzelnen

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§ 12 Beendigung eines Erbba... / 1. Kosten des Notariats

Rz. 51 Der Normzweck gebietet die notarielle Beurkundung (vgl. Rdn 35). Die Beurkundung des Aufhebungsvertrages schlägt mit einer 2,0 Gebühr zu Buche, Nr. 21100 KV GNotKG ,[211] mindestens jedoch mit 120 EUR.Etwas anderes gilt für die Aufhebung eines Eigentümererbbaurechts, insoweit wird nur eine 0,5 Gebühr nach der Nr. 21201 Nr. 4 KV GNotKG in Rechnung gestellt.[212] Der Ges...mehr

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§ 8 Belastung eines Erbbaur... / I. Allgemeines

Rz. 13 Beleihungsschwierigkeiten, die aus gesetzlichen Regelungen resultieren (vgl. Rdn 2), kennt die aktuelle Belastungspraxis nicht mehr. Das Erbbaurecht kann mit Grundschulden, Hypotheken und Rentenschulden belastet werden.[27] Dabei erfassen die Belastungen des Erbbaurechts nicht auch das Erbbaugrundstück.[28] Im Vordergrund stehen unverändert die Belastungsszenarien, di...mehr

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§ 11 Vereinigung bzw. Besta... / A. Allgemeines

Rz. 1 Aus der Charakterisierung als grundstücksgleiches Recht ergibt sich die Zulässigkeit der Vereinigung bzw. Bestandteilszuschreibung von Erbbaurechten. Dies zählte bereits unmittelbar nach Inkrafttreten der Erbbaurechtsverordnung [1] zum Bereich gesicherter Erkenntnisse: Zitat Gemäß § 890 BGB i.V.m. § 11 d. V. kann ein Erbbaurecht auch mit einem anderen Erbbaurecht vereinig...mehr

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§ 10 Teilung eines Erbbaure... / 1. Gebühr

Rz. 26 Es fällt eine 2,0 Gebühr nach der Nr. 21100 KV GNotKG an, mindestens ein Betrag i.H.v. 120 EUR, da die Teilung des Erbbaurechts eine Veränderung eines bestehenden Rechtsverhältnisses darstellt.[75] Falls lediglich die sachenrechtlichen Erklärungen beurkundet werden, kann nur eine 1,0 Gebühr nach der Nr. 21200 KV GNotKG in Ansatz gebracht werden,[76] bei Beurkundung le...mehr

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§ 12 Beendigung eines Erbba... / 1. Kosten des Notariats

Rz. 31 Einschlägig ist die Nr. 21201 Nr. 4 KV GNotKG,[153] anzusetzen ist eine 0,5 Gebühr, Tabelle B, mindestens ein Betrag i.H.v. 30 EUR.[154] Etwas anderes gilt nur dann, sollten ausnahmsweise vertragliche Vereinbarungen über den Entschädigungsanspruch beurkundet werden. Dann ist eine 2,0 Gebühr nach der Nr. 21100 KV GNotKG in Rechnung zu stellen.[155] Der Geschäftswert ric...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / II. Genehmigung nach Kirchenrecht

Rz. 141 Um ein Erbbaurecht an einem Kirchengrundstück wirksam bestellen zu können, benötigen kirchliche Rechtsträger die Genehmigung ihrer Kirchenaufsichtsbehörde.[1081] So sieht beispielsweise das katholische Kirchenrecht, der Codex Iuris Canonici (CIC), eine Genehmigungspflicht für veräußerungsähnliche Rechtsgeschäfte vor, c. 1295 CIC.[1082] In den Partikularnormen der Dt....mehr

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§ 10 Teilung eines Erbbaure... / 2. Teilung des Grundstücks

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§ 8 Belastung eines Erbbaur... / H. Erfordernisse im Einzelnen (Checkliste)

Rz. 30 Um die Erbbaurechtsbelastung im Grundbuch vollziehen zu können, müssen die formellen Erfordernisse der folgenden Checkliste erfüllt sein:mehr

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§ 7 Verlängerung eines Erbb... / D. Grundgeschäft: notarielle Beurkundung

Rz. 10 Ob das schuldrechtliche Grundgeschäft formbedürftig ist, ist zu bejahen, da die Änderung mit einer wesentlichen Erweiterung[32] einhergeht, mit einer Extension des Erbbaurechts in die Zukunft. Hinzu kommt der weitere Änderungshintergrund, der sich in der Praxis regelmäßig öffnet, sobald Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigter die Laufzeitverlängerung umsetzen wol...mehr

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§ 2 Das altrechtliche Erbba... / A. Allgemeines

Rz. 1 Beim Gesetzgeber des BGB fanden entsprechende Erwägungen noch keine Berücksichtigung, wie ein Blick auf die rudimentäre Ausgestaltung der Erbbaurechtsvorschriften zeigt, enthalten in sechs Paragraphen, §§ 1012 bis 1017 BGB.[1] Wäre das BGB zehn Jahre später in Kraft getreten, hätte das Erbbaurecht anderen Anklang gefunden, wäre die Ausgestaltung anders ausgefallen.[2] ...mehr

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§ 5 Übertragung eines Erbba... / III. Exkurs: Geschäftswert der Übertragung eines erbbaurechtsbelasteten Grundstücks

Rz. 26 Wertermittlung für ein erbbaurechtsbelastetes Grundstück (BayObLG JurBüro 1981, 412 unter Berücksichtigung der ImmoWertV 2021, der ImmoWertA und des aktuellen Münchner Liegenschaftszinsniveaus[126]) Grundbuchstelle (Gemarkung, Blatt): 1. Allgemeine Angaben Fläche (qm): _________________________ Restlaufzeit des Erbbaurechts: _________________________ Gegenwärtiger Erbbauzin...mehr

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§ 8 Belastung eines Erbbaur... / I. Kosten des Notariats

Rz. 34 Bei der Bestellung einer Grundschuld wird danach differenziert, ob der Darlehensvertrag mitbeurkundet wird.[95] Rz. 35 Den Regelfall bildet die Bestellung einer nach § 800 ZPO vollstreckbaren Grundschuld ohne Darlehensvertrag, wofür eine 1,0 Gebühr nach der Nr. 21200 KV GNotKG anzusetzen ist, Tabelle B, mindestens jedoch 60 EUR.[96] Maßgeblich ist der Grundschuldnennbe...mehr

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§ 8 Belastung eines Erbbaur... / II. Belastungsvorbehalt nach § 5 ErbbauRG

Rz. 15 Schutz bietet der Belastungsvorbehalt nach § 5 Abs. 2 S. 1 ErbbauRG.[34] Als Inhalt des Erbbaurechts kann vereinbart werden, dass der Erbbauberechtigte zur Belastung des Erbbaurechts mit Grundpfandrechten[35] oder Reallasten der Zustimmung des Grundstückseigentümers bedarf. Vgl. auch § 4 Rdn 111 ff. Zu den Belastungen[36] i.S.v. § 5 Abs. 2 S. 1 ErbbauRG vgl. § 4 Rdn 1...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / IV. Genehmigung des Familien- bzw. Betreuungsgerichts

Rz. 143 Zur Belastung des Grundstücks eines minderjährigen Kindes mit einem Erbbaurecht benötigen die Eltern die Genehmigung des Familiengerichts. Eine entsprechende Genehmigungspflicht ergibt sich aus §§ 1643 Abs. 1, 1850 Nr. 1 BGB.[1107] Gleiches gilt für die Erbbaurechtsbestellung durch einen Betreuer, § 1850 Nr. 1 BGB, oder einen Pfleger,[1108] §§ 1915, 1850 Nr. 1 BGB.[1...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / II. Kosten des Grundbuchamtes

Rz. 164 Für die Eintragung des Gesamterbbaurechts fällt eine volle Gebühr an, Nr. 14121 KV GNotKG, ebenfalls berechnet nach den §§ 43, 52, 49 Abs. 2 GNotKG (vgl. Rdn 162). In Bayern[1169] und Bremen kommt die Katasterfortführungsgebühr hinzu. Eine Eigentumsumschreibungsgebühr nach der Nr. 14110 KV GNotKG fällt nicht an, obgleich dies zuweilen in der Kostenpraxis vertreten wi...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / J. Kosten des Notariats und des Grundbuchamtes

I. Kosten des Notariats Rz. 162 Im Falle der vertraglichen Bestellung eines Gesamterbbaurechts fällt eine 2,0 Gebühr an, Nr. 21100 KV GNotKG, mindestens ein Betrag i.H.v. 120 EUR,[1149] im Falle der einseitigen Bestellung durch den Grundstückseigentümer[1150] (Eigentümergesamterbbaurecht) dagegen eine 1,0 Gebühr, Nr. 21200 KV GNotKG,[1151] mindestens ein Betrag i.H.v. 60 EUR....mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / III. Vertragliche Bestimmungen über die Versicherung des Bauwerks und seinen Wiederaufbau im Falle der Zerstörung, § 2 Nr. 2 ErbbauRG

1. Versicherung des Bauwerks Rz. 61 Regelungen über die Versicherung des Bauwerks liegen im beiderseitigen Interesse des Grundstückseigentümers und Erbbauberechtigten.[517] Nach § 2 Nr. 2 ErbbauRG gehören entsprechende Vereinbarungen zum dinglichen Inhalt des Erbbaurechts. Vorgesehen werden kann nicht nur die Pflicht [518] des Erbbauberechtigten, das Bauwerk zu versichern, bei...mehr

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§ 10 Teilung eines Erbbaure... / E. Kosten des Notariats und des Grundbuchamtes

I. Kosten des Notariats 1. Gebühr Rz. 26 Es fällt eine 2,0 Gebühr nach der Nr. 21100 KV GNotKG an, mindestens ein Betrag i.H.v. 120 EUR, da die Teilung des Erbbaurechts eine Veränderung eines bestehenden Rechtsverhältnisses darstellt.[75] Falls lediglich die sachenrechtlichen Erklärungen beurkundet werden, kann nur eine 1,0 Gebühr nach der Nr. 21200 KV GNotKG in Ansatz gebrach...mehr

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§ 7 Verlängerung eines Erbb... / K. Kosten des Notariats und des Grundbuchamtes

I. Kosten des Notariats Rz. 21 Für das Beurkundungsverfahren ist eine 2,0 Gebühr nach der Nr. 21100 KV GNotKG in Ansatz zu bringen,[102] mindestens ein Betrag i.H.v. 120 EUR. Der Geschäftswert ist nach den §§ 97 Abs. 1, 52 Abs. 2 S. 1, 2 GNotKG zu bemessen. Eine Reduzierung auf eine 1,0 Gebühr sieht das GNotKG nicht mehr vor,[103] zugleich darf der Wert des von der Veränderun...mehr

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§ 5 Übertragung eines Erbba... / G. Kosten des Notariats und des Grundbuchamtes

I. Kosten des Notariats Rz. 20 Für das Beurkundungsverfahren fällt eine 2,0 Gebühr nach der Nr. 21100 KV GNotKG an, Tabelle B, mindestens ein Betrag i.H.v. 120 EUR.[88] Dies gilt auch für die Beurkundung eines Überlassungsvertrags.[89] Ein Überlassungs- und ein Verzichtsvertrag auf die Pflichtteilsergänzung betreffen verschiedene Beurkundungsgegenstände, § 86 Abs. 2 GNotKG. De...mehr

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§ 12 Beendigung eines Erbba... / C. Rechtsgeschäftliche Aufhebung vor Zeitablauf

I. Allgemeines Rz. 34 In der Erbbaurechtspraxis bildet der Zeitablauf eines Erbbaurechts den Regel- und die rechtsgeschäftliche Aufhebung vor Zeitablauf den Sonderfall.[159] Eine Begrenzung der Beendigungsoptionen ist darin zu sehen, dass eine einseitige Erbbaurechtsaufgabe nicht in Betracht kommt, mangels Anwendbarkeit des § 928 BGB. Die Regelung in § 11 Abs. 1 S. 1 ErbbauRG...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / A. Gesetzlicher Inhalt, §§ 1, 10 ErbbauRG

I. Vererbliches Recht, § 1 Abs. 1 ErbbauRG Rz. 1 Kraft Gesetzes ist das Erbbaurecht als vererbliches Recht konzipiert, § 1 Abs. 1 ErbbauRG, womit sich das Erbbaurecht wesentlich von den Dienstbarkeiten unterscheidet.[1] Die Vererblichkeit unterliegt nicht der Disposition der Beteiligten, kann nicht durch Vereinbarung mit dinglicher Wirkung ausgeschlossen,[2] allenfalls durch ...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / G. Genehmigungserfordernisse

I. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes Rz. 140 Die Begründung eines Eigentümererbbaurechts ausgenommen,[1075] ist zur Bestellung eines Erbbaurechts die Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) des Finanzamtes vorzulegen.[1076] Der grunderwerbsteuerliche Vorgang ergibt sich aus §§ 1, 2 Abs. 2 Ziffer 2 GrEStG, das Grundbuchamt nimmt die Eintragung erst nach Vorlage der UB...mehr

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§ 12 Beendigung eines Erbba... / VIII. Kosten des Notariats und des Grundbuchamtes

1. Kosten des Notariats Rz. 51 Der Normzweck gebietet die notarielle Beurkundung (vgl. Rdn 35). Die Beurkundung des Aufhebungsvertrages schlägt mit einer 2,0 Gebühr zu Buche, Nr. 21100 KV GNotKG ,[211] mindestens jedoch mit 120 EUR.Etwas anderes gilt für die Aufhebung eines Eigentümererbbaurechts, insoweit wird nur eine 0,5 Gebühr nach der Nr. 21201 Nr. 4 KV GNotKG in Rechnung...mehr

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§ 10 Teilung eines Erbbaure... / VII. Checkliste im Einzelnen/Unterlagen für den Vollzug im Grundbuch

Rz. 12 Um die Erbbaurechtsteilung im Grundbuch vollziehen zu können, müssen die formellen Erfordernisse der folgenden Checkliste erfüllt sein: 1. Zulässigkeitsprüfung Rz. 13 Zulässigkeitsprüfung orientiert am Inhalt des Erbbaurechtsvertrages und an der Beschaffenheit des Grundstücks:mehr

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§ 10 Teilung eines Erbbaure... / I. Kosten des Notariats

1. Gebühr Rz. 26 Es fällt eine 2,0 Gebühr nach der Nr. 21100 KV GNotKG an, mindestens ein Betrag i.H.v. 120 EUR, da die Teilung des Erbbaurechts eine Veränderung eines bestehenden Rechtsverhältnisses darstellt.[75] Falls lediglich die sachenrechtlichen Erklärungen beurkundet werden, kann nur eine 1,0 Gebühr nach der Nr. 21200 KV GNotKG in Ansatz gebracht werden,[76] bei Beurk...mehr

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§ 8 Belastung eines Erbbaur... / J. Kosten des Notariats und des Grundbuchamtes

I. Kosten des Notariats Rz. 34 Bei der Bestellung einer Grundschuld wird danach differenziert, ob der Darlehensvertrag mitbeurkundet wird.[95] Rz. 35 Den Regelfall bildet die Bestellung einer nach § 800 ZPO vollstreckbaren Grundschuld ohne Darlehensvertrag, wofür eine 1,0 Gebühr nach der Nr. 21200 KV GNotKG anzusetzen ist, Tabelle B, mindestens jedoch 60 EUR.[96] Maßgeblich is...mehr