Fachbeiträge & Kommentare zu Erbbaurecht

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / IX. Zustimmungsvorbehalte für die Veräußerung oder Belastung des Erbbaurechts nach §§ 5–8 ErbbauRG

1. Historie Rz. 92 Wie unter § 2 Rdn 10 dargestellt, sahen die altrechtlichen Regelungen [778] keine Möglichkeit vor, die Veräußerung oder Belastung des Erbbaurechts dinglich an die Zustimmung des Grundstückseigentümers zu binden. Entsprechende Regelungen konnten nur mit schuldrechtlicher Wirkung begründet werden, verbunden mit der Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz...mehr

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§ 6 Änderungen des Inhalts des Erbbaurechts (ohne Verlängerung)

A. Allgemeines I. Praktische Relevanz Rz. 1 Die regelmäßig langen[1] Laufzeiten eines Erbbaurechts legen die Vermutung nahe, das Erbbaurecht werde von einer Vielzahl von Veränderungswünschen begleitet und sei Gegenstand mannigfacher Veränderungsbestrebungen, induziert durch die Detailliertheit der erbbaurechtsvertraglichen Regelungen, die sich nicht mehr mit aktuellen Bedürfni...mehr

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§ 2 Das altrechtliche Erbbaurecht, §§ 1012–1017 BGB

A. Allgemeines Rz. 1 Beim Gesetzgeber des BGB fanden entsprechende Erwägungen noch keine Berücksichtigung, wie ein Blick auf die rudimentäre Ausgestaltung der Erbbaurechtsvorschriften zeigt, enthalten in sechs Paragraphen, §§ 1012 bis 1017 BGB.[1] Wäre das BGB zehn Jahre später in Kraft getreten, hätte das Erbbaurecht anderen Anklang gefunden, wäre die Ausgestaltung anders au...mehr

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§ 8 Belastung eines Erbbaurechts

A. Allgemeines und Historisches Rz. 1 Das Erbbaurechtsgesetz gibt an verschiedenen Stellen Auskunft darüber, ob ein Erbbaurecht belastet werden kann, beispielsweise in § 5 Abs. 2 ErbbauRG (Zustimmungsvorbehalt bei Belastung des Erbbaurechts mit Grundpfandrechten und Reallasten), in den §§ 6, 7 ErbbauRG (fehlende Zustimmung, Ersetzung der Eigentümerzustimmung) oder in § 9 Erbb...mehr

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§ 11 Vereinigung bzw. Bestandteilszuschreibung von Erbbaurechten

A. Allgemeines Rz. 1 Aus der Charakterisierung als grundstücksgleiches Recht ergibt sich die Zulässigkeit der Vereinigung bzw. Bestandteilszuschreibung von Erbbaurechten. Dies zählte bereits unmittelbar nach Inkrafttreten der Erbbaurechtsverordnung [1] zum Bereich gesicherter Erkenntnisse: Zitat Gemäß § 890 BGB i.V.m. § 11 d. V. kann ein Erbbaurecht auch mit einem anderen Erbbau...mehr

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§ 12 Beendigung eines Erbbaurechts

A. Allgemeines Rz. 1 Inflationäre Löschungs- und Aufhebungsbestimmungen trugen im alten Recht wesentlich zur Marginalisierung des Erbbaurechts bei (vgl. oben § 2 Rdn 3). Ein Recht, das ohne Weiteres erlischt bzw. sofort aufgehoben werden kann, sofern der Erbbauzins nicht rechtzeitig entrichtet wird,[1] das unvererblich und mit einer Vielzahl auflösender Bedingungen versehen i...mehr

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§ 5 Übertragung eines Erbbaurechts (Kaufvertrag, Überlassung)

A. Allgemeines Rz. 1 Dem Erbbauberechtigten steht das veräußerliche Recht zu, auf oder unter der Oberfläche des Grundstücks ein Bauwerk zu haben, § 1 Abs. 1 ErbbauRG. Eine Übertragung des Erbbaurechts, die unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung erfolgt, ist unwirksam, § 11 Abs. 1 S. 2 ErbbauRG. Damit ist kraft Gesetzes ausgeschlossen, dass das Erbbaurecht im Zuge der Veräu...mehr

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§ 3 Allgemeines zum Erbbaurecht (wirtschaftliche Bedeutung; Phänotypen)

Rz. 1 Die enorme wirtschaftliche Bedeutung des Erbbaurechts findet ihren Ausdruck in den unter § 1 bereits geschilderten Zahlen (5 Prozent[1] aller Wohnflächen beruhen auf Erbbaurechten, Marktwert ca. 50 Mrd. Euro[2]). Mehr als einhundert Jahre nach Inkrafttreten des Erbbaurechtsgesetzes ist das Erbbaurecht wieder ein Mittel der Wahl, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu ermöglich...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / H. Muster Erbbaurechtsvertrag und Gesamterbbaurechtsvertrag

Rz. 148 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.1: Formulierungsvorschlag Erbbaurechtsvertrag „UVZ-Nr. / BESTELLUNG EINES ERBBAURECHTS Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind vor mir, _________________________, Notar/Notarin in _________________________, in den Geschäftsräumen des Notariats in der _____...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Verdeckte Gewinnausschüttungen im Zusammenhang mit Erbbaurechten

Tz. 994 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Errichtet eine Kap-Ges ein Gebäude auf dem Grundstück ihres Gesellschafters, das ihr auf Grund eines Erbbaurechts überlassen wurde, und überlässt sie bei Ablauf des Erbbaurechts das Gebäude dem Gesellschafter gegen ein zu geringes Entgelt, kann darin eine vGA liegen; s Urt des BFH v 12.07.1972 (BStBl II 1972, 802). In welcher Höhe ein Entgel...mehr

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§ 11 Vereinigung bzw. Besta... / II. Vereinigung bzw. Bestandteilszuschreibung von Erbbaurechten

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§ 1 Eine kurze Geschichte des Erbbaurechts

Rz. 1 Forum Romanum vor zweitausend Jahren, Fußballstadien der Gegenwart: Was auf eine zweitausendjährige Geschichte[1] zurückblicken kann, nun als "sichere Assetklasse"[2] gilt, scheint ein Rechtsinstitut mit Geschichte und Zukunft zu sein, das der näheren Betrachtung wert ist. Dies gilt umso mehr, als in Deutschland das Erbbaurewcht lange Zeit am Katzentisch Platz nehmen m...mehr

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§ 12 Beendigung eines Erbba... / IX. Muster

Rz. 22 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.1: Formulierungsvorschlag Löschung Erbbaurecht wegen Zeitablaufs, Eintragung der Entschädigungsforderung und der Pfandrechte hieran, ferner Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Erneuerungsrechts 1. Grundstück und Erbbaurecht Grundstück: Amtsgericht _________________________ Gemarkung _________________...mehr

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§ 8 Belastung eines Erbbaur... / A. Allgemeines und Historisches

Rz. 1 Das Erbbaurechtsgesetz gibt an verschiedenen Stellen Auskunft darüber, ob ein Erbbaurecht belastet werden kann, beispielsweise in § 5 Abs. 2 ErbbauRG (Zustimmungsvorbehalt bei Belastung des Erbbaurechts mit Grundpfandrechten und Reallasten), in den §§ 6, 7 ErbbauRG (fehlende Zustimmung, Ersetzung der Eigentümerzustimmung) oder in § 9 ErbbauRG (Erbbauzins als Belastung ...mehr

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§ 5 Übertragung eines Erbba... / E. Muster Erbbaurechtskaufvertrag; Muster Erbbaurechtsüberlassungsvertrag; Muster Zustimmung des Grundstückseigentümers

Rz. 14 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 5.1: Formulierungsvorschlag Erbbaurechtskaufvertrag „UVZ-Nr./ ERBBAURECHTSKAUFVERTRAG Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind vor mir, _________________________, Notar/Notarin in _________________________, in den Geschäftsräumen des Notariats in der _________...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / VIII. Erste Rangstelle, § 10 ErbbauRG, sowie Ausnahmen

Rz. 36 Die Regelung in § 10 ErbbauRG [306] stellt eine Abkehr vom altrechtlichen Erbbaurecht dar, das keinen besonderen Erbbaurechtsrang erforderte,[307] was einen konzeptionellen Nachteil bedeutete[308] (zur Akzeptanz vgl. § 2). Zum "Wesen des Erbbaurechts"[309] zählt nunmehr das Erfordernis der ersten Rangstelle, festgehalten in § 10 ErbbauRG. Danach kann das Erbbaurecht nu...mehr

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§ 10 Teilung eines Erbbaure... / C. Muster (Urkundsentwurf)

Rz. 16 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.1: Formulierungsvorschlag Teilung eines Erbbaurechts „UVZ-Nr. / TEILUNG EINES ERBBAURECHTS Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind vor mir, _________________________, Notar/Notarin in _________________________, in den Geschäftsräumen des Notariats in der _...mehr

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§ 6 Änderungen des Inhalts ... / I. Praktische Relevanz

Rz. 1 Die regelmäßig langen[1] Laufzeiten eines Erbbaurechts legen die Vermutung nahe, das Erbbaurecht werde von einer Vielzahl von Veränderungswünschen begleitet und sei Gegenstand mannigfacher Veränderungsbestrebungen, induziert durch die Detailliertheit der erbbaurechtsvertraglichen Regelungen, die sich nicht mehr mit aktuellen Bedürfnissen und Gegebenheiten in Einklang b...mehr

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§ 12 Beendigung eines Erbba... / A. Allgemeines

Rz. 1 Inflationäre Löschungs- und Aufhebungsbestimmungen trugen im alten Recht wesentlich zur Marginalisierung des Erbbaurechts bei (vgl. oben § 2 Rdn 3). Ein Recht, das ohne Weiteres erlischt bzw. sofort aufgehoben werden kann, sofern der Erbbauzins nicht rechtzeitig entrichtet wird,[1] das unvererblich und mit einer Vielzahl auflösender Bedingungen versehen ist, kann nicht...mehr

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§ 10 Teilung eines Erbbaure... / A. Allgemeines

Rz. 1 Das ältere Verständnis von der Teilung eines Erbbaurechts ging davon aus, das Erbbaurecht könne ideell, "andererseits aber auch reell"[1] geteilt werden. Eine ideelle Teilung des Erbbaurechts sah diese Auffassung darin, das Erbbaurecht mit einem anderen zu teilen, beispielsweise einem Ehegatten oder Lebenspartner. Diese Klassifizierung ist zu verwerfen, da in der Mitbe...mehr

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§ 7 Verlängerung eines Erbb... / A. Allgemeines

Rz. 1 In seiner 1910 veröffentlichten Abhandlung[1] erwähnt Pesl Prachthotels in London, deren großzügige und luxuriöse Bauweise den Ausschlag dafür gab, die Lease-Dauer mit 999 Jahren zu veranschlagen. Daneben finden "Leaseverhältnisse auf (die Dauer von) 10.000 und 20.000 Jahre (Erwähnung), die wir wohl als ewige Verträge bezeichnen können".[2] Wie sehr solche Zeiträume an...mehr

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§ 2 Das altrechtliche Erbba... / D. Verweisung

Rz. 11 Insoweit wird auf die folgenden Muster verwiesen: Dort finden sich auch Anmerkungen zum Erfordernis einer notariellen Beurkundung, zum dinglichen Vollzug und zu den Koste...mehr

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§ 12 Beendigung eines Erbba... / VI. Muster

Rz. 43 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.5: Formulierungsvorschlag Aufhebung eines Erbbaurechts vor Zeitablauf „UVZ-Nr. / Aufhebung eines Erbbaurechts Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind vor mir, _________________________, Notar/Notarin in _________________________, in den Geschäftsräumen des...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / V. Vertragliche Heimfallbestimmungen, § 2 Nr. 4 ErbbauRG

Rz. 73 Ferner können Bestimmungen über den Heimfall getroffen werden. Nach § 2 Nr. 4 ErbbauRG [559] kann die Verpflichtung des Erbbauberechtigten, das Erbbaurecht beim Eintritt bestimmter Voraussetzungen auf den Grundstückseigentümer zu übertragen,[560] vertragsmäßiger Inhalt des Erbbaurechts werden. Der Grundstückseigentümer kann auch verlangen, dass das Erbbaurecht auf eine...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / III. Belastungsgegenstand, § 1 Abs. 1, Abs. 3 ErbbauRG

Rz. 5 Belastungsgegenstand eines Erbbaurechts ist ein Grundstück, § 1 Abs. 1 ErbbauRG, ein unter einer eigenen Bestandsverzeichnisnummer im Grundbuch eingetragener, räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche,[37] unabhängig von der Größe, der Wirtschaftsart[38] oder der Aufteilung des Grundstücks in Wohnungs- und Teileigentum.[39] Letzteres steht zum einen unter der Prämis...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / I. Vererbliches Recht, § 1 Abs. 1 ErbbauRG

Rz. 1 Kraft Gesetzes ist das Erbbaurecht als vererbliches Recht konzipiert, § 1 Abs. 1 ErbbauRG, womit sich das Erbbaurecht wesentlich von den Dienstbarkeiten unterscheidet.[1] Die Vererblichkeit unterliegt nicht der Disposition der Beteiligten, kann nicht durch Vereinbarung mit dinglicher Wirkung ausgeschlossen,[2] allenfalls durch weitere Bestimmungen begleitet werden.[3] ...mehr

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§ 8 Belastung eines Erbbaur... / II. Örtliche und sachliche Zuständigkeit

Rz. 24 Die ausschließliche gerichtliche Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist, § 7 Abs. 3 S. 1 ErbbauRG. Ersetzt werden können nur zwei Formen der Eigentümerzustimmung:mehr

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§ 5 Übertragung eines Erbba... / A. Allgemeines

Rz. 1 Dem Erbbauberechtigten steht das veräußerliche Recht zu, auf oder unter der Oberfläche des Grundstücks ein Bauwerk zu haben, § 1 Abs. 1 ErbbauRG. Eine Übertragung des Erbbaurechts, die unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung erfolgt, ist unwirksam, § 11 Abs. 1 S. 2 ErbbauRG. Damit ist kraft Gesetzes ausgeschlossen, dass das Erbbaurecht im Zuge der Veräußerung erlisch...mehr

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§ 12 Beendigung eines Erbba... / VI. Eintragung des Vorrechts auf Erneuerung, § 31 ErbbauRG

Rz. 13 Hintergrund ist das vertragsmäßig dem Erbbauberechtigten eingeräumte Erneuerungsvorrecht nach § 2 Nr. 6 ErbbauRG . In einer solchen Konstellation kann der Erbbauberechtigte das Vorrecht ausüben, sobald der Grundstückseigentümer mit einem Dritten einen neuen rechtsgültigen Erbbaurechtsvertrag über das betroffene Grundstück schließt, § 31 Abs. 1 S. 1 ErbbauRG. Dies gilt ...mehr

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§ 2 Das altrechtliche Erbba... / E. Gesetzeswortlaut der altrechtlichen Erbbaurechtsbestimmungen

Rz. 12 Die Regelungen §§ 1012 bis 1017 BGB im Wortlaut:[30] § 1012 BGB Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, dass demjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, das veräußerliche und vererbliche Recht zusteht, auf oder unter der Oberfläche des Grundstücks ein Bauwerk zu haben (Erbbaurecht). § 1013 BGB Das Erbbaurecht kann auf die Benutzung eines für das Bauwe...mehr

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§ 12 Beendigung eines Erbba... / I. Allgemeines

Rz. 34 In der Erbbaurechtspraxis bildet der Zeitablauf eines Erbbaurechts den Regel- und die rechtsgeschäftliche Aufhebung vor Zeitablauf den Sonderfall.[159] Eine Begrenzung der Beendigungsoptionen ist darin zu sehen, dass eine einseitige Erbbaurechtsaufgabe nicht in Betracht kommt, mangels Anwendbarkeit des § 928 BGB. Die Regelung in § 11 Abs. 1 S. 1 ErbbauRG schließt dies...mehr

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§ 10 Teilung eines Erbbaure... / VI. Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) des Finanzamtes; Teilungsgenehmigung der Gemeinde

Rz. 11 Ob die Teilung eines Erbbaurechts eine Grunderwerbssteuer auslöst, findet sich bislang in der Literatur noch nicht erörtert. Da die Teilung eines Erbbaurechts eine Teilaufhebung darstellt, scheint es naheliegend, die insoweit geltenden Besteuerungsmaßstäbe heranzuziehen. Während die gänzliche Aufhebung eines Erbbaurechts (siehe § 12 Rdn 1 ff.), das nicht dem Eigentüme...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbaurechts

A. Gesetzlicher Inhalt, §§ 1, 10 ErbbauRG I. Vererbliches Recht, § 1 Abs. 1 ErbbauRG Rz. 1 Kraft Gesetzes ist das Erbbaurecht als vererbliches Recht konzipiert, § 1 Abs. 1 ErbbauRG, womit sich das Erbbaurecht wesentlich von den Dienstbarkeiten unterscheidet.[1] Die Vererblichkeit unterliegt nicht der Disposition der Beteiligten, kann nicht durch Vereinbarung mit dinglicher Wir...mehr

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§ 7 Verlängerung eines Erbb... / C. Weitere Klärung der Rechtsnatur

Rz. 8 Frühzeitig[17] erfolgte eine Thematisierung der Erbbaurechtsverlängerung in § 27 Abs. 3 ErbbauRG, im Rahmen der Abwendung der Entschädigungspflicht, die den Grundstückseigentümer nach § 27 Abs. 1 und Abs. 2 ErbbauRG trifft.[18] Als Wesensmerkmal lässt sich der Regelung entnehmen, dass eine Verlängerung des Erbbaurechts nur "vor dessen Ablauf" in Betracht kommt.[19] Das...mehr

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§ 7 Verlängerung eines Erbb... / G. Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) und Genehmigungserfordernisse

Rz. 14 Der Bundesfinanzhof stellt die Laufzeitverlängerung einer Neubestellung gleich und hält eine "sinngemäß(e) entsprechende Anwendung des § 1 Abs. 1 GrEStG " für geboten.[59] Bezogen auf den Zeitraum der Laufzeitverlängerung, liegt eine neue grundstücksgleiche Belastung des Grundstücks vor,[60] die der Grunderwerbsteuer unterliegt.[61] Die Bundesnotarkammer wies bereits m...mehr

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§ 5 Übertragung eines Erbba... / C. Dingliche Übertragung und Grundbuchvollzug

Rz. 6 Die Bestimmung in § 11 Abs. 1 S. 1 ErbbauRG sieht die Anwendung des allgemeinen Grundstücksrechts vor, nimmt jedoch die Anwendung des § 925 BGB ausdrücklich aus, was eine formlose Einigung bedeuten würde.[9] Die Übertragung folgt der "Übertragung sonstiger dinglicher Rechte an Grundstücken"[10] und erfordert Einigung und Eintragung, § 873 BGB.[11] Dass dennoch nicht di...mehr

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§ 12 Beendigung eines Erbba... / 1. Grundstücksgrundbuch

Rz. 26 Die Löschung des Erbbaurechts ist in der Löschungsspalte der Zweiten Abteilung einzutragen, begleitet von der Rötung der Eintragung in der Hauptspalte, § 17 Abs. 2 GBV (im folgenden Beispiel soll die Unterstreichung die Rötung darstellen). Die Entschädigungsforderung, das Erbbaurechtssurrogat, wird in der Veränderungsspalte eingetragen,[141] um ranggleich an die Stelle...mehr

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§ 7 Verlängerung eines Erbb... / II. Kosten des Grundbuchamtes

Rz. 23 Die Eintragung der Erbbaurechtsveränderung (Laufzeitverlängerung) löst eine 0,5 Gebühr aus, Nr. 14130 KV GNotKG,[108] zumal das Erbbaurecht in der Vorbemerkung 1.4.1.2 KV GNotKG aufgelistet ist. Mehrere Veränderungen eines Rechts liegen nicht vor,[109] sondern nur eine Veränderung des Erbbaurechts. Dass das Erbbaurecht im Erbbaugrundbuch und im Grundstücksgrundbuch vo...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / II. Veräußerliches Recht, § 1 Abs. 1 ErbbauRG

Rz. 3 Zum weiteren Kernbereich eines Erbbaurechts, der der Disposition der Beteiligten entzogen ist,[26] zählt die Veräußerlichkeit des Rechts, § 1 Abs. 1 ErbbauRG. Dem Erbbauberechtigten steht das veräußerliche Recht zu, auf oder unter der Oberfläche des Grundstücks ein Bauwerk zu haben. Im Widerspruch hierzu steht ein etwaiges Erlöschen des Erbbaurechts im Zuge der Veräuße...mehr

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§ 6 Änderungen des Inhalts ... / E. Checkliste im Einzelnen/Unterlagen für den Grundbuchvollzug

Rz. 11 Um die Erbbaurechtsänderung im Grundbuch vollziehen zu können, müssen die formellen Erfordernisse der folgenden Checkliste erfüllt sein:[58]mehr

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§ 10 Teilung eines Erbbaure... / III. Die Anlegung neuer Erbbaugrundbücher

Rz. 23 Hinweis: Aufschrift „Amtsgericht München Grundbuch von Max-Vorstadt Blatt 10980 (Erbbaugrundbuch)“ Rz. 24mehr

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§ 12 Beendigung eines Erbba... / VIII. Erfordernisse im Einzelnen – Checklisten für die Beendigung durch Zeitablauf

Rz. 16 Um die Beendigung des Erbbaurechts infolge Zeitablaufs im Grundbuch vollziehen zu können, müssen die folgenden formellen Voraussetzungen erfüllt sein. Denkbar sind mehrere Varianten. Welche Verfahrensebene zu wählen ist, hängt maßgeblich von der Aussage ab, die der Erbbaurechtsvertrag über die Entschädigungsforderung trifft.[103] Rz. 17 Variante 1: Die Entschädigungsfor...mehr

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§ 8 Belastung eines Erbbaur... / I. Zulässigkeitsprämisse: Nutzungsrecht bewegt sich im Rahmen der Erbbaurechtsnutzung

Rz. 7 Für andere Belastungen des Erbbaurechts, beispielsweise Nutzungsdienstbarkeiten, galt diese gesetzliche Hürde nicht. Insoweit wirkte und wirkt beschränkend ein anderer Aspekt, der mit dem grundstücksgleichen Charakter des Erbbaurechts zusammenhängt. Rz. 8 Den Ausschlag gibt die Doppelnatur [16] des Erbbaurechts. Das Erbbaurecht ist zwar einem Grundstück gleichgestellt, b...mehr

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§ 12 Beendigung eines Erbba... / VII. Grundbucheintragungen

Rz. 45 Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Erbbaurechtsaufhebung Die Eintragungsfrage ist unter Pkt. III (siehe Rdn 36) abgehandelt, dargestellt wird im Folgenden die Doppeleintragung der Aufhebungsvormerkung im Grundstücks- und im Erbbaugrundbuch. Erforderlich ist zum einen die Eintragung im Grundstücksgrundbuch, Zweite Abteilung, dort Veränderungsspal...mehr

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§ 10 Teilung eines Erbbaure... / III. Zulässigkeitsprüfung; Prämissen der Erbbaurechtsteilung

Rz. 6 Die Teilung eines Erbbaurechts ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.[22] Generell[23] von der Teilbar- oder Unteilbarkeit des Erbbaurechts auszugehen, wird dem Wesen der Teilung nicht gerecht,[24] zu konstatieren ist allenfalls eine individuelle Unteilbarkeit, die jedoch durch eine gleichzeitige Inhaltsänderung, durch die Schaffung eines teilbaren Erbbaure...mehr

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§ 13 Begründung von Wohnung... / VIII. Muster Begründung von Wohnungs- und Teilerbbaurecht durch Vorratsteilung nach §§ 30 Abs. 2, 8 WEG; Muster Erbbaurechtsbegründung und Begründung von Wohnungs- und Teilerbbaurecht in einer Urkunde

Rz. 25 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 13.1: Formulierungsvorschlag Begründung von Wohnungs- und Teilerbbaurechten, §§ 30 Abs. 2, 8 WEG UVZ-Nr. _________________________ / _________________________ AUFTEILUNG EINES ERBBAURECHTS IN WOHNUNGS- UND TEILERBBAURECHTE GEM. §§ 30 ABS. 2, 8 WEG Heute, den _________________________ – _________________________ 20_...mehr

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§ 10 Teilung eines Erbbaure... / II. Die Eintragungen im "alten" Erbbaugrundbuch

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§ 10 Teilung eines Erbbaure... / II. Kosten des Grundbuchamtes

Rz. 29 Für die einzelnen Eintragungen (Teilung Grundstück, Teilung Erbbaurecht, Verteilung Erbbauzins und Einschränkung der Vorkaufsrechte) fallen folgende Eintragungsgebühren an:mehr

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§ 12 Beendigung eines Erbba... / II. Schuldrechtliches Grundgeschäft

Rz. 35 Damit ist auch bereits die Antwort auf die Frage gegeben, welcher Form das Grundgeschäft bedarf, mit dem das Erbbaurecht aufgehoben werden soll. Der Normzweck, gerichtet auf Warnung und Schutz der Beteiligten, gebietet die Form der notariellen Beurkundung, § 11 Abs. 2 ErbbauRG i.V.m. § 311b Abs. 1 BGB.[166] Dies mag auf den ersten Blick verwunderlich scheinen, weil Be...mehr

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§ 8 Belastung eines Erbbaur... / II. Muster

Rz. 11 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.1: Formulierungsvorschlag Dienstbarkeitsbestellung am Erbbaurecht „UVZ-Nr. _________________________ / _________________________, _________________________ BESTELLUNG EINER DIENSTBARKEIT AM ERBBAURECHT I. Vorbemerkung _________________________ ist Berechtigter des folgenden Erbbaurechts: Erbbaurecht an Flurstück __...mehr