Fachbeiträge & Kommentare zu Erbbaurecht

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / 13. Verhandlung über den Zuschlag

Rz. 347 Sobald das Gericht das letzte Gebot dreimal verkündet hat und trotz Aufforderung[365] keine weiteren Gebote abgegeben werden, ist damit der Schluss der Versteigerung verkündet, d.h. das Ende der Bietzeit[366] und nicht des Termins. Hiernach können wirksam keine Gebote mehr abgegeben werden. Rz. 348 Im Anschluss an die beendete Versteigerung schließt sich die Verhandlu...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / Literaturtipps

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / aa) Erforderliche Zustimmungen

Rz. 390 Unbedingt ist zu beachten, dass bei bestimmten Bietern eine Zustimmung zu deren Gebot erforderlich ist. Bevor diese Zustimmung nicht dem Gericht nachgewiesen ist, ist das Gebot gar nicht erst wirksam, so dass eine Zuschlagsentscheidung nicht erfolgen kann. Rz. 391 In Betracht kommen folgende Gruppen:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Fortschreibung des Gesamtwerts

Rz. 73 [Autor/Stand] Der Gesamtwert, der sich bei der Bewertung der wirtschaftlichen Einheit (Erbbaurecht einschließlich Erbbaugrundstück) ergibt, kann sich durch Änderung des tatsächlichen Zustandes des Grundstücks (z.B. durch Anbau, Umbau, Ausbau, etc.) ändern. Eine solche Änderung ist auf Grund ausdrücklicher gesetzlicher Regelung dann von Bedeutung, wenn dadurch die Wert...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Die einzubeziehenden Wirtschaftsgüter

Rz. 60 [Autor/Stand] Ist die wirtschaftliche Einheit des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft bestimmt und abgegrenzt, dann ist zu klären, welche Wirtschaftsgüter in diese Einheit im Einzelnen einzubeziehen oder aus dieser auszuscheiden sind. Vielfach fällt die Prüfung über die Bestimmung des Gegenstandes, der als wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Einleitung

Rz. 588 Ergibt die Informationsbeschaffung seitens des Gläubigers,[505] dass der Schuldner über Grundbesitz verfügt, ist zunächst das Grundbuch einzusehen. Der Einsichtsanspruch ergibt sich aus den §§ 12, 12a GBO. Stellt sich – wie fast immer – die Belastung des Grundstücks heraus, dann ist neben der Eintragung einer Zwangshypothek stets auch die Möglichkeit der Pfändung des...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / bb) Veräußerung hinderndes Recht

Rz. 464 Voraussetzung für die Statthaftigkeit und damit die Zulässigkeit der Klage ist zunächst, dass der Dritte ein die Veräußerung hinderndes Recht an dem Vollstreckungsgegenstand behauptet. Im Rahmen der Begründetheit hat er dann das tatsächliche Vorliegen im Bestreitensfall zu beweisen. Rz. 465 Da es im Hinblick auf die Möglichkeiten des gutgläubigen Erwerbs keine Rechte ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] § 262 BewG enthält im Rahmen der Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell die Regelungen zur Bewertung eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden – einschließlich des belasteten Grundstücks – sowie zur Zurechnung des ermittelten Gesamtwerts. Die Vorschrift des § 262 BewG ist durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts vom 26.11.201...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / b) Bruchteils-Erbengemeinschaft

Rz. 535 Nach § 749 BGB hat zwar grundsätzlich jeder Bruchteilseigentümer bzw. Teilhaber einer Erbengemeinschaft den Anspruch, jederzeit die Aufhebung der Gemeinschaft zu beantragen. Dieses Recht kann allerdings durch Vereinbarung für immer oder zumindest befristet ausgeschlossen werden. Hierunter fällt auch, dass ein Erblasser durch letztwillige Verfügung die Auseinandersetz...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Anzeigepflicht

Rz. 86 [Autor/Stand] Die Anzeigepflicht bei der Grundsteuerbewertung wird im § 228 BewG geregelt. Danach ist die Änderung der tatsächlichen Verhältnisse, die sich auf die Höhe des Grundsteuerwerts, die Vermögensart oder die Grundstücksart auswirken oder zu einer erstmaligen Feststellung führen kann, auf den Beginn des der Änderung folgenden Kalenderjahres anzuzeigen (§ 228 A...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / i) Besonderheiten bei der Räumungs- und Herausgabevollstreckung

Rz. 398 Oftmals ist nach einer Versteigerung zu beobachten, dass trotz des Eigentumsübergangs der Ersteher die Immobilie häufig nicht nutzen kann, weil sich der bisherige Besitzer (= Schuldner) weigert, diese zu räumen. § 93 ZVG macht hier eine Räumungsklage überflüssig und ermöglicht die Zwangsvollstreckung unmittelbar aus dem Zuschlagbeschluss (Muster siehe Rdn 648). Der w...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Übergang auf den Eigentümer des belasteten Grundstücks

Rz. 90 [Autor/Stand] Endet das Pachtverhältnis durch Zeitablauf oder Kündigung und ist mit dessen Ablauf das auf fremdem Grund und Boden errichtete Gebäude abzureißen, liegt anschließend wieder ein unbebautes Grundstück vor. Folglich ist eine Artfortschreibung nach § 222 Abs. 2 BewG zum unbebauten Grundstück sowie regelmäßig eine Wertfortschreibung nach § 222 Abs. 1 BewG vor...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / bb) Bestehen bleibende Rechte (§ 52 Abs. 1, 2 ZVG)

Rz. 199 Nach § 44 Abs. 1 ZVG sind Rechte aus Abteilung II und III des Grundbuchs in das geringste Gebot aufzunehmen, wenn sie dem Anspruch des (bestrangig betreibenden) Gläubigers vorgehen. Nachrangige Rechte sind somit nicht in das geringste Gebot aufzunehmen. Sie bleiben daher nicht bestehen (§ 52 Abs. 1 ZVG), sondern erlöschen gem. § 91 Abs. 1 ZVG durch Zuschlag. Sie sind...mehr

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Polen / VIII. Probleme bei der Vererbung bestimmter Rechte von und an Ausländer

Rz. 83 Eine besondere Beschränkung im polnischen Immobilienverkehr betrifft Ausländer. Ein Ausländer i.S.d. Gesetzes vom 24.3.1920 über den Erwerb von Immobilien durch Ausländer ist:mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / a) Deckungsgrundsatz

Rz. 606 Ebenso wie in der Forderungszwangsversteigerung gilt auch bei der Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung einer Gemeinschaft der allgemeine Deckungsgrundsatz (§ 182 ZVG), wonach nur ein solches Gebot zuzulassen ist, durch welches die dem Anspruch des Antragstellers vorgehenden Rechte und die Verfahrenskosten gedeckt werden. Das geringste Gebot setzt sich ebenso ...mehr

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Die Überwachungsaufgabe des... / 9 Keine Geschäftsführungsbefugnis des Aufsichtsrats

Wie sich aus § 111 Abs. 4 Satz 1 AktG ergibt, können dem Aufsichtsrat Aufgaben der Geschäftsführung nicht übertragen werden. Die Regelung ist abschließender Natur und steht nicht unter einem Satzungsvorbehalt. Auch der Anstellungsvertrag kann Vorstandsmitglieder nicht den Weisungen des Aufsichtsrats unterstellen. Der Aufsichtsrat ist folglich Überwachungs- und Beratungsorgan...mehr

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Grunddienstbarkeit / 6.2.4 Rangrücktritt

Bei der Bestellung eines Erbbaurechts an einem mit einer Dienstbarkeit belasteten Grundstück ist die Absicherung der im Rang zurücktretenden Dienstbarkeitsberechtigten problematisch. Nach § 10 Abs. 1 Satz 1 ErbbauRG kann das Erbbaurecht nur zur ausschließlich ersten Rangstelle am Erbbaugrundstück bestellt werden mit der Folge, dass die bereits eingetragenen (rangfähigen) Rec...mehr

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Grunddienstbarkeit / 3 Gegenstand der Belastung

Mit Grunddienstbarkeiten können Grundstücke, aber auch grundstücksgleiche Rechte [1] belastet werden. Eine Grunddienstbarkeit kann als Gesamtbelastung für mehrere Grundstücke begründet werden, wenn sich die Ausübung der Dienstbarkeit notwendigerweise auf diese Grundstücke erstreckt und die Belastung dort die gleiche Benutzung sichert.[2] Für die Belastung ist die eingetragene ...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 5 Erwerb im Rahmen einer sog. freiwilligen Baulandumlegung und flächenweise Aufteilung eines Grundstücks bei Bestellung eines Erbbaurechts

Rz. 8 Der Vergünstigung des § 7 Abs. 2 GrEStG kommt auch beim Erwerb eines in einer sog. freiwilligen Baulandumlegung gebildeten Grundstücks Bedeutung zu. Nach koordinierten Ländererlassen kann in diesen Umlegungsverfahren zur Vermeidung einer mehrfachen Grunderwerbsteuer wie folgt verfahren werden: Die Umlegungsteilnehmer übertragen ihre Grundstücke auf eine von in der Recht...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 § 7 GrEStG begünstigt die Umwandlung von gemeinschaftlichem Eigentum in Flächeneigentum. Nach der Systematik des Grunderwerbsteuergesetzes ist die flächenmäßige Aufteilung eines im Eigentum mehrerer Personen stehenden Grundstücks in einzelne Grundstücke (Grundstücksteile) ein eigenständiger Erwerbsvorgang. Dieser soll aber gleichwohl nicht der Besteuerung unterworfen ...mehr

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Die ErbschaftsteuerBerater-... / 7. Grunderwerbsteuer

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.4 Grundstücksbegriff

Rz. 8 Der in § 16 GrEStG verwendete Begriff "Grundstück" deckt sich mit dem des § 2 GrEStG. Er umfasst also auch Erbbaurechte, Gebäude auf fremdem Boden und dinglich gesicherte Sondernutzungsrechte.mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 4.3.1 Kasuistik

Rz. 31 Erwirbt der Veräußerer das Eigentum an dem veräußerten Grundstück zurück, so wird auf Antrag sowohl für den Rückerwerb als auch für den vorausgegangenen Erwerbsvorgang die Steuer nicht festgesetzt oder die Steuerfestsetzung aufgehoben, wenn die Vertragsbedingungen des Rechtsgeschäfts, das den Anspruch auf Übereignung begründet hat, nicht erfüllt werden und das Rechtsg...mehr

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Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 3.2 Die Sicherung an unbeweglichem Vermögen: Grundstücke

Zum unbeweglichen Vermögen gehören in erster Linie Grundstücke, aber auch Eigentumswohnungen, Erbbaurechte und Schiffe; die Darstellung soll sich auf Grundstücke beschränken. Mittel zur Sicherung an einem Grundstück sind Grundschulden[1], Hypotheken[2] und Rentenschulden.[3] Im Geschäftsverkehr hat die Grundschuld die Hypothek weitgehend verdrängt, und die Rentenschuld fristet n...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.8 Steuertatbestand und Steueranspruch

Rz. 160 Art. 62 MwStSystRL regelt den Steuertatbestand und Steueranspruch. Nach Abs. 1 der Vorschrift ist Steuertatbestand der Tatbestand, durch den die gesetzlichen Voraussetzungen für den Steueranspruch verwirklicht werden. Rz. 161 Nach Art. 62 Abs. 2 MwStSystRL ist Steueranspruch der Anspruch, den der Fiskus nach dem Gesetz gegenüber dem Steuerschuldner von einem bestimmte...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 5.14 Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt besteht auf Verlangen des Nachbarn eine Einfriedungspflicht für Grundstücke nur, wenn dies zum Schutz des Nachbargrundstücks vor nicht nur unwesentlichen Beeinträchtigungen erforderlich ist. Beeinträchtigungen in diesem Sinne liegen etwa dann vor, wenn ohne Einfriedung ein Nachbargrundstück des öfteren von fremden Menschen betreten oder fremden Tieren aufge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.6.1 Lieferung von Gegenständen

Rz. 107 Art. 14 MwStSystRL regelt den Begriff der Lieferung von Gegenständen. Abs. 1 enthält die Grundsatzdefinition, wonach als Lieferung eines Gegenstands die Übertragung der Befähigung gilt, wie ein Eigentümer über einen körperlichen Gegenstand zu verfügen. Bei einer Lieferung muss nicht das rechtliche Eigentum an dem Gegenstand übertragen werden.[1] Die Lieferung eines G...mehr

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§ 6 Änderungen des Inhalts ... / F. Muster: Inhaltsänderung eines Erbbaurechts; Erstreckung eines Erbbaurechts

Rz. 12 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.1: Formulierungsvorschlag Inhaltsänderung eines Erbbaurechts „UVZ-Nr. / Änderung des Erbbaurechts Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind vor mir, _________________________, Notar/Notarin in _________________________, in den Geschäftsräumen des Notariats in...mehr

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§ 8 Belastung eines Erbbaur... / 2. Eigentümerzustimmung zur Belastung des Erbbaurechts mit Grundpfandrechten

Rz. 19 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.4: Formulierungsvorschlag Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Belastung des Erbbaurechts mit Grundpfandrechten (ohne Rangrücktritt) ZUSTIMMUNG DES GRUNDSTÜCKSEIGENTÜMERS ZUR BELASTUNG DES ERBBAURECHTS 1. Erbbaurecht und Grundstück Im Erbbaugrundbuch der Gemarkung _________________________, Blatt __________...mehr

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§ 7 Verlängerung eines Erbb... / B. Praktische Relevanz; Verlängerungsklausel; Widerspruch gegen die Verlängerung eines Erbbaurechts

Rz. 4 Bei einer fast einhundertjährigen Geschichte des Erbbaurechtsgesetzes und Laufzeiten von 99 Jahren wird die große praktische Relevanz einer evtl. Verlängerung ersichtlich. Erste Verlängerungswellen sind bereits durch die Praxis gelaufen, beispielsweise durch Münchner Erbbaurechtsgebiete, die sich über mehrere Gemarkungen erstreckten. Erfahrungen, die hierbei gewonnen we...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / D. Bestellung eines Erbbaurechts: dingliche Begründung

Rz. 127 Die Begründung eines Erbbaurechts erfordert Einigung und Eintragung an erster Rangstelle, § 11 Abs. 2 ErbbauRG i.V.m. § 873 Abs. 1 BGB.[959] Umstritten ist, ob eine besondere Form zu beachten ist bzw. ob lediglich die Bestimmung in § 29 Abs. 1 S. 1 GBO eine Grenze setzt.[960] Die überwiegende Meinung in der Literatur rekurriert darauf, dass das dingliche Erfüllungsges...mehr

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§ 8 Belastung eines Erbbaur... / IV. Muster: Finanzierungsgrundschuldbestellung am Erbbaurecht; Eigentümerzustimmung zur Belastung des Erbbaurechts mit Grundpfandrechten

1. Bestellung einer Finanzierungsgrundschuld am Erbbaurecht Rz. 18 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.3: Formulierungsvorschlag Grundschuldbestellung am Erbbaurecht BESTELLUNG EINER GRUNDSCHULD AM ERBBAURECHT Heute, den ______________...mehr

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§ 10 Teilung eines Erbbaure... / IV. Zustimmung dinglich Berechtigter am Erbbaurecht

Rz. 9 Zu den Ableitungen, die sich aus der BGH-Rspr.[44] zur Teilung des Erbbaurechts ergeben, zählt die Frage, ob dinglich Berechtigte am Erbbaurecht der Teilung des Erbbaurechts zustimmen müssen. Die Antwort hierauf stützt sich auf die "Beschränkung der entstehenden Teilrechte auf einen realen Teil der Grundfläche",[45] die im Zuge der Erbbaurechtsteilung eintritt, auf die...mehr

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§ 12 Beendigung eines Erbba... / II. Erlöschen des Erbbaurechts durch Zeitablauf; Grundbuchunrichtigkeiten

Rz. 5 Mit Zeitablauf erlischt das Erbbaurecht, womit die beiden Grundbücher unrichtig werden, in denen das Erbbaurecht eingetragen ist, das Erbbaugrundbuch[33] und das Grundstücksgrundbuch.[34] Das Erlöschen tritt ohne weiteres Zutun des Erbbauberechtigten oder Grundstückseigentümers ein, Erklärungen hierzu sind nicht erforderlich.[35] Das Gesetz selbst spricht vom Erlöschen...mehr

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§ 2 Das altrechtliche Erbba... / C. Umwandlung altrechtlicher Erbbaurechte – Umwandlungsprobleme

Rz. 7 Im Wege der Inhaltsänderung kann ein Erbbaurecht alten Typs in ein Erbbaurecht nach dem ErbbauRG umgewandelt werden.[26] Da hiermit regelmäßig eine Laufzeitverlängerung einhergeht, liegt eine neue grundstücksgleiche Belastung des Grundstücks vor. In der Folge ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) des Finanzamtes anzufordern und dem Grundbuchamt vorzulegen. Darüb...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / 6. Zustimmungsvorbehalt für die Belastung des Erbbaurechts, § 5 Abs. 2 S. 1 ErbbauRG

Rz. 111 Eine weitere Möglichkeit, die Einflusssphäre des Grundstückseigentümers auszudehnen und für den Schutz vor einer "übermäßigen Belastung des Erbbaurechts"[881] und damit für eine Risikoreduzierung[882] im Heimfall zu sorgen, bietet die Belastungsbeschränkung nach § 5 Abs. 2 S. 1 ErbbauRG, ein Zustimmungsvorbehalt für spezielle Erbbaurechtsbelastungen. Die Beschränkung...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / VII. Erbbaurecht und Bedingungen sowie Befristungen, § 1 Abs. 4 ErbbauRG

Rz. 31 An zwei Stellen trifft das ErbbauRG eine Aussage über das Verhältnis von Erbbaurecht und Bedingungen bzw. Befristungen,[266] zum einen in § 11 Abs. 1 ErbbauRG, zum anderen in § 1 Abs. 4 S. 1 ErbbauRG. Nach § 1 Abs. 4 ErbbauRG kann ein Erbbaurecht nicht durch auflösende Bedingungen (§ 158 Abs. 2 BGB) beschränkt werden, etwa durch Bestellung des Erbbaurechts auf Lebensz...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / VII. Vertragliche Bestimmungen über die Einräumung eines Vorrechts für den Erbbauberechtigten auf Erneuerung des Erbbaurechts nach Zeitablauf, § 2 Nr. 6 ErbbauRG

Rz. 86 Im Zusammenhang mit dem Vorrecht des Erbbauberechtigten auf Erneuerung des Erbbaurechts nach dessen Zeitablauf, das Gegenstand der Regelung in § 2 Nr. 6 ErbbauRG ist, erwähnen die Motive das "Interesse einer fortdauernden ordnungsgemäßen Instandhaltung des Bauwerks".[755] Gemeint ist das Interesse des Erbbauberechtigten an seinem Bauwerk, nachdem das Erbbaurecht abgel...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / 2. Zustimmungsvorbehalt des Grundstückseigentümers zur Veräußerung und Belastung des Erbbaurechts

Rz. 93 Die Offerte zur Regelungsdichte, die § 2 ErbbauRG enthält, zeigt bereits an, dass das ErbbauRG einen anderen Weg geht. Als dinglicher Inhalt des Erbbaurechts kann vereinbart werden, so § 5 Abs. 1 ErbbauRG, dass der Erbbauberechtigte zur Veräußerung des Erbbaurechts der Zustimmung des Grundstückseigentümers bedarf. Im Zuge der BGH-Rspr.[780] zur Wirkung von Heimfallreg...mehr

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§ 12 Beendigung eines Erbba... / IV. Zustimmung dinglich Berechtigter am Erbbaurecht

Rz. 37 Auf den ersten Blick scheint der historische Gesetzgeber der Aufhebung des Erbbaurechts kaum und dem Zeitablauf große Bedeutung beigemessen zu haben: in § 26 ErbbauRG nur eine einzelne Regelung zur Aufhebung, in den §§ 27 bis 30 ErbbauRG dagegen eine Vielzahl komplexer Regelungen zum Zeitablauf. Dies erscheint umso verwunderlicher, als die motivnahe Literatur in der Z...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / IV. Berechtigter eines Erbbaurechts, § 1 Abs. 1 ErbbauRG

Rz. 20 Mit dem Votum in § 1 Abs. 1 ErbbauRG für die Veräußerlich- und Vererblichkeit des Erbbaurechts entschied sich der Gesetzgeber für die subjektiv-persönliche Ausgestaltung des Rechts.[127] Als subjektiv-dingliches Recht kann das Erbbaurecht nicht bestellt, im Übrigen aber jeder existenten natürlichen oder juristischen Person eingeräumt werden,[128] sei es einzeln oder i...mehr

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§ 7 Verlängerung eines Erbb... / J. Eintragung der Verlängerung des Erbbaurechts in den Grundbüchern

Rz. 19 Eintragungsorte sind das Erbbaugrundbuch, dort im Bestandsverzeichnis, und das Grundstücksgrundbuch, dort Zweite Abteilung, Veränderungsspalte. Die Eintragung im Erbbaugrundbuch:mehr

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§ 7 Verlängerung eines Erbb... / I. Muster: Verlängerung des Erbbaurechts sowie Neuregelung der Erbbauzinsreallast

Rz. 18 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.2: Formulierungsvorschlag Verlängerung eines Erbbaurechts „UVZ-Nr. / VERLÄNGERUNG DES ERBBAURECHTS SOWIE NEUREGELUNG DER ERBBAUZINSREALLAST Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind vor mir, _________________________, Notar/Notarin in _________________________...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / 5. Zustimmungsvorbehalt für die Veräußerung des Erbbaurechts, § 5 Abs. 1 ErbbauRG

Rz. 101 Nach der Konzeption des § 5 Abs. 1 ErbbauRG beschränkt sich der Gestaltungsraum auf die Veräußerung des Erbbaurechts, was allerdings für die Vertragspraxis nicht die Notwendigkeit zur Auffächerung des Veräußerungsbegriffs impliziert. Vielmehr reicht es aus, die Veräußerung des Erbbaurechts unter Zustimmungsvorbehalt zu stellen. Der Hinweis, dass auch die Veräußerung ...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / C. Bestellung eines Erbbaurechts: Grundgeschäft

Rz. 126 Das Verpflichtungsgeschäft bedarf der notariellen Beurkundung, § 11 Abs. 2 ErbbauRG i.V.m. § 311b Abs. 1 BGB.[953] Dem Formzwang unterliegt bereits die Verpflichtung, ein Erbbaurecht zu bestellen, § 11 Abs. 2 ErbbauRG.[954] Der Formzwang bezieht seine Rechtfertigung aus dem Aufklärungsbedarf, der mit der Bestellung eines Erbbaurechts einhergeht. Welche gesetzlichen I...mehr

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§ 11 Vereinigung bzw. Besta... / D. Muster: Vereinigung von Erbbaurechten

Rz. 13 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 11.1: Formulierungsvorschlag Vereinigung von Erbbaurechten „UVZ-Nr./ VEREINIGUNG VON ERBBAURECHTEN UND GRUNDSTÜCKEN; ÄNDERUNG DES ERBBAURECHTS Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind vor mir, _________________________, Notar/Notarin in ________________________...mehr

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§ 8 Belastung eines Erbbaur... / 1. Bestellung einer Finanzierungsgrundschuld am Erbbaurecht

Rz. 18 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.3: Formulierungsvorschlag Grundschuldbestellung am Erbbaurecht BESTELLUNG EINER GRUNDSCHULD AM ERBBAURECHT Heute, den _________________________ – _________________________ 20__________________...mehr

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§ 10 Teilung eines Erbbaure... / 3. Teilung des Erbbaurechts

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§ 10 Teilung eines Erbbaurechts

A. Allgemeines Rz. 1 Das ältere Verständnis von der Teilung eines Erbbaurechts ging davon aus, das Erbbaurecht könne ideell, "andererseits aber auch reell"[1] geteilt werden. Eine ideelle Teilung des Erbbaurechts sah diese Auffassung darin, das Erbbaurecht mit einem anderen zu teilen, beispielsweise einem Ehegatten oder Lebenspartner. Diese Klassifizierung ist zu verwerfen, d...mehr

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§ 7 Verlängerung eines Erbbaurechts

A. Allgemeines Rz. 1 In seiner 1910 veröffentlichten Abhandlung[1] erwähnt Pesl Prachthotels in London, deren großzügige und luxuriöse Bauweise den Ausschlag dafür gab, die Lease-Dauer mit 999 Jahren zu veranschlagen. Daneben finden "Leaseverhältnisse auf (die Dauer von) 10.000 und 20.000 Jahre (Erwähnung), die wir wohl als ewige Verträge bezeichnen können".[2] Wie sehr solch...mehr