Fachbeiträge & Kommentare zu Erbbaurecht

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Anschaffungskosten, Besonde... / 8.4 Erbbaurecht

Bei dem Erwerb des Wirtschaftsguts "Erbbaurecht" fallen unter die Anschaffungskosten der entrichtete Kaufpreis für das Erbbaurecht, die Grunderwerbsteuer, Maklerprovision (soweit angefallen), Notar- und Gerichtskosten. Der in einem Einmalbetrag gezahlte Erbbauzins oder vorausgezahlte Erbbauzinsen gehören nicht zu den Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts "Erbbaurecht". Hierb... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.3 Verhältnis zur Einkommensteuer

Rz. 6 Die vom Erwerber eines bebauten Grundstücks bzw. eines mit dem Sondereigentum an einer Eigentumswohnung oder einer Teileigentumseinheit verbundenen Miteigentumsanteils am bebauten Grundstück zu tragende Grunderwerbsteuer gehört zu den Anschaffungskosten. Maßgebend für die Einbeziehung in die AfA-Bemessungsgrundlage ist die Aufteilung im Verhältnis der Verkehrswerte von... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / bb) Beurkundungsbedürftigkeit

Rz. 79 Hinsichtlich der privatrechtlich notwendigen Zustimmung nach § 6 Abs. 1 ErbbauRG besteht eine Belehrungspflicht des Notars. Insbesondere ist er verpflichtet, die Erwerber eines Erbbaurechts darauf hinzuweisen, dass der Grundstückseigentümer seine Zustimmung zur Veräußerung des Erbbaurechts erteilen, jedoch diejenige zur Belastung verweigern kann, wenn die Zustimmungsb... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / XXII. Sanierungsgebiete

Rz. 49 Um städtebauliche Missstände durch Sanierungsmaßnahmen zu beheben, können die Gemeinden durch Satzung förmliche Sanierungsgebiete festlegen. Grundstücke, die in diesen förmlich festgelegten Sanierungsgebieten (§ 142 Abs. 1 BauGB) belegen sind, unterliegen Verfügungs- und Teilungsbeschränkungen nach Maßgabe des § 144 Abs. 2 BauGB. Im grundbuchlichen Vollzug löst dieses... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / XXVIII. Versorgungsrecht

Rz. 67 Ist einem Versorgungsberechtigten eine Kapitalabfindung zum Erwerb eines Grundstücks, Wohnungseigentums, Erbbaurechts oder Wohnungserbbaurechts gewährt worden, so kann das Versorgungsamt anordnen, dass die Weiterveräußerung und Belastung innerhalb einer Frist von bis zu fünf Jahren seit Eintragung eines entsprechenden Vermerks im Grundbuch nur mit Genehmigung der zust... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / a) Grunderwerbssteuer

Rz. 132 Steuerliche Anzeigepflichten bestehen hier nach den §§ 18, 20, 21 und 22a GrEStG sowie nach § 102 Abs. 4 AO. Die Anzeigepflicht betrifft alle Rechtsvorgänge, die unmittelbar oder mittelbar das Eigentum an einem inländischen Grundstück im Sinne des § 2 Abs. 1 GrEStG betreffen, wobei gemäß § 2 Abs. 2 GrEStG Erbbaurechte, Gebäude auf fremden Boden sowie dinglich gesiche... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / III. Bausparkassen

Rz. 11 Bausparkassen bedürfen zum Erwerb von Grundstücken keiner Genehmigung, unterliegen jedoch Erwerbsbeschränkungen nach § 4 Abs. 4 des Gesetzes über Bausparkassen,[28] wonach sie Grundstücke, Erbbaurechte, Wohnungseigentum usw. lediglich zur Verhütung von Ausfällen an Forderungen und zur Beschaffung von Geschäftsräumen sowie von Wohnräumen für ihre Betriebsangehörigen er... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / VII. Entwicklungsbereich

Rz. 15 Die Durchführung städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen ist in den §§ 165 ff. BauGB geregelt. Im Entwicklungsbereich bestehen die gleichen Genehmigungserfordernisse wie in Sanierungsgebieten (§ 169 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 144 BauGB). Insbesondere bedürfen die rechtsgeschäftliche Veräußerung sowie die Belastung eines Grundstücks oder Erbbaurechts der schriftlichen Genehmi... mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / XIV. Grundstücksverkehrsgenehmigung (GVO)

Rz. 33 In den neuen Bundesländern und Berlin (Ost) sowie im Ortsteil West-Staaken von Berlin gilt die Grundstücksverkehrsverordnung (GVVO) der früheren DDR aufgrund des Einigungsvertrages nach vielfältigen Änderungen als Grundstücksverkehrsordnung (GVO), nunmehr i.d.F. v. 20.12.1993,[93] weiter. Während die Regelungen der GVVO sicherstellen sollten, dass "alle Formen der soz... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / II. Berichtigung offensichtlicher Unrichtigkeiten

Rz. 15 Abs. 2 S. 1 regelt die Berichtigung offensichtlicher Unrichtigkeiten im Text der Urkunden.[48] Offensichtliche Mängel des Beurkundungsverfahrens, etwa das Fehlen der notwendigen Unterschrift eines Beteiligten (§ 13 Abs. 1 BeurkG), können nicht im Berichtigungsverfahren behoben werden.[49] Der Begriff der offensichtlichen Unrichtigkeit lehnt sich an die Aufzählung "Sch... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / II. Voraussetzungen

Rz. 2 Die Ermittlungspflicht besteht, wie sich bereits aus der systematischen Stellung der Vorschrift im BeurkG ergibt, im Zusammenhang mit der Beurkundung von Willenserklärungen. Bei den der Beurkundung folgenden Vollzugstätigkeiten ist Abs. 1 nicht einschlägig.[2] Abs. 1 gilt ebenfalls nicht, wenn der Notar eine Unterschrift beglaubigt.[3] Dies gilt auch dann, wenn der Not... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 1. Allgemeines

Rz. 91 Der Geschäftsprüfung unterliegen auch die vom Notar im Prüfungszeitraum beurkundeten Bauträgerverträge. Dabei handelt sich nach § 650u Abs. 1 S. 1 BGB um solche Verträge, die Errichtung oder den Umbau eines Hauses oder vergleichbaren Bauwerks zum Gegenstand haben und zugleich die Verpflichtung des Unternehmers enthalten, dem Besteller das Eigentum an dem Grundstück zu... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / aa) Unverzichtbarkeit der Belehrung

Rz. 24 Die Belehrungsfunktion der öffentlichen Beurkundung ist jeder Urkundstätigkeit immanent;[81] sie ist im Kern unverzichtbar.[82] Hiervon zu unterscheiden ist die Frage, ob die Beteiligten im Hinblick auf Art. 11 Abs. 1 Fall 1 EGBGB und Art. 11 Abs. 1 Fall 1 Rom I-VO (Wirkungsstatut) auf die Belehrung faktisch dadurch verzichten können, dass sie ihre Erklärungen vor ein... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / B. Unbedenklichkeitsbescheinigung im Grundstücksverkehr

Rz. 4 Das Grundbuchamt darf den Erwerber eines Grundstücks, Wohnungseigentums oder eines dinglich gesicherten Sondernutzungsrecht nach § 10 Abs. 3 WEG bzw. eines Mitbenutzungsrechts nach § 1010 BGB, eines Gebäudeeigentums oder Erbbaurechts nicht ohne Vorlage der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung in das Grundbuch eintragen (§§ 22 Abs. 1 S. 1, 2 Abs. 2 GrEStG). Die G... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / II. Beurkundungsbedürftigkeit

Rz. 20 § 9 BeurkG ist eine verfahrensrechtliche Vorschrift. Was zu beurkunden ist, entscheidet das materielle Recht; wie zu beurkunden ist, regelt das Beurkundungsrecht. Man muss somit zwei Ebenen streng unterscheiden: Auf der ersten Ebene geht es um die Beurkundungsbedürftigkeit. Auf der zweiten Ebene geht es um das zu beachtende Beurkundungsverfahren. Das BeurkG entscheide... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Gemeindliche Vorkaufsrechte nach dem BauGB

Rz. 9 Die §§ 24, 25 BauGB bilden die Rechtsgrundlage für das allgemeine und besondere Vorkaufsrecht der Gemeinde.[20] Durch das Baulandmobilisierungsgesetz wurde der Anwendungsbereich erheblich erweitert, insb. auch bzgl. des preislimitierten Vorkaufsrechts nach § 28 Abs. 3 BauGB.[21] Selbst wenn nach diesen Vorschriften ein Vorkaufsrecht begründet ist, steht die Ausübung al... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / II. Sonstige Mitteilungspflichten gegenüber Gerichten und Behörden

Rz. 30 Dem Registergericht hat der Notar nach § 379 Abs. 1 FamFG Mitteilung zu machen, wenn er von einer unrichtigen, unvollständigen oder unterlassenen Anmeldung zum Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister erfährt. Hiervon zu unterscheiden ist die Einreichungspflicht nach § 40 Abs. 2 GmbHG. Die Vorschrift verpflichtet den Notar, nach dem Wirksamwerd... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / cc) Inhalt und Umfang der Belehrung

Rz. 29 Der Notar muss die Rechtslage prüfen und die Beteiligten über die rechtliche Tragweite des Geschäfts belehren. Er hat den Beteiligten demnach aufzuzeigen, Rz. 30 Die Pflicht zur Rechtsbelehrung geht nur so weit, wie eine Bele... mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / 67 Familie, Ehegatte, Ehewohnung [Rdn 747]

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Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.5 Hausgrundstück, Eigentumswohnung (Abs. 1 Satz 2 Nr. 5)

Rz. 50 Angemessenes Wohneigentum auf einem Hausgrundstück oder als Eigentumswohnung ist bis zu einer Wohnfläche als alleiniges Kriterium zur Beurteilung der Angemessenheit bis zu 140 qm bzw. bei Eigentumswohnungen bis zu 130 qm vor einer Verwertung geschützt. Diese Größe gilt für jeweils 1 bis 4 Personen. Einen Zuschlag gesteht der Gesetzgeber im Umfang von 20 qm für jede wei... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

Rn. 19 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Grundstücke stellen neben den Bauten das Gegenstück zu beweglichen Sachen dar. Im bürgerlich-rechtlichen Sinn handelt es sich bei Grundstücken um begrenzte, durch Vermessung gebildete Teile, die im Grundbuch auf einem eigenen Grundbuchblatt eingetragen sind. Die im BilR dominierende und durch das BilMoG gestärkte wirtschaftliche Betrachtungsw... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / ee) Bauten auf fremden Grundstücken

Rn. 27 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Die Klassifizierung eines Grundstücks als ein fremdes Grundstück hängt von der Rechtsnorm ab, kraft derer die Bebauung vorgenommen worden ist. Ein fremdes Grundstück ist in jedem Fall dann gegeben, wenn die Bebauung lediglich aufgrund eines obligatorischen Nutzungsrechts, z. B. eines Pachtverhältnisses, erfolgt ist (vgl. HdR-E, HGB § 266, Rn.... mehr

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Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 3.2 Die Sicherung an unbeweglichem Vermögen: Grundstücke

Zum unbeweglichen Vermögen gehören in erster Linie Grundstücke, aber auch Eigentumswohnungen, Erbbaurechte und Schiffe; die Darstellung soll sich auf Grundstücke beschränken. Mittel zur Sicherung an einem Grundstück sind Grundschulden[1], Hypotheken[2] und Rentenschulden.[3] Im Geschäftsverkehr hat die Grundschuld die Hypothek weitgehend verdrängt, und die Rentenschuld fristet n... mehr

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Einführung BewG / c) Besondere Bewertungsverfahren für Erbbaurechte, Gebäude auf fremdem Grund und Boden sowie Grundstücke im Zustand der Bebauung

Rz. 291 [Autor/Stand] Für diese Objekte sieht das BewG Sonderregelungen vor. Der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts über ein Verkehrswertgutachten ist auch hier möglich (§ 198 BewG). Rz. 292 [Autor/Stand] Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so sind die Werte für das Erbbaurecht (§ 193 BewG) und für das belastete Grundstück (§ 194 BewG) gesondert zu ermit... mehr

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Einführung BewG / bb) Wesentliche Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2007 vom 13.12.2006 im Einzelnen

Rz. 184 [Autor/Stand] Im Wesentlichen sind durch das Jahressteuergesetz 2007[2] die folgenden materiell-rechtlichen Änderungen der Bedarfsbewertung herbeigeführt worden: Rz. 185 [Autor/Stand] (1) Abrücken von der Maßgeblichkeit der Wertverhältnisse zum 1.1.1996 Die bislang in § 138 Abs. 1 Satz 2 BewG a.F. angeordnete Maßgeblichkeit der Wertverhältnisse zum 1.1.1996 entfiel. Di... mehr

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Einführung BewG / dd) Ermittlung der Bedarfswerte des Grundvermögens nach dem Jahressteuergesetz 1997

Rz. 133 [Autor/Stand] Für die Ermittlung der Bedarfswerte des Grundvermögens galten bis zum 31.12.2006 (zur Rechtslage ab 1.1.2007 s. Rz. 172, 174 und 185 ff.) im Wesentlichen die folgenden Grundsätze [2]: Rz. 134 [Autor/Stand] Der Wert unbebauter Grundstücke bestimmte sich nach ihrer Fläche und den um 20 % ermäßigten Bodenrichtwerten i.S.v. § 196 BauGB, welche von den Gutacht... mehr

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Einführung BewG / 3. Der Beschluss des BVerfG vom 7.11.2006 – 1 BvL 10/02

Rz. 211 [Autor/Stand] Wie nicht anders zu erwarten war, hat sich das BVerfG in seinem Beschluss v. 7.11.2006[2] der Auffassung des BFH in dessen Vorlagebeschluss v. 22.5.2002[3] (vgl. dazu oben, Rz. 198 ff.) im Ergebnis und im Wesentlichen auch in der Begründung angeschlossen. Das BVerfG hat entschieden, dass die durch § 19 Abs. 1 ErbStG a.F. angeordnete Erhebung der Erbscha... mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 5. Zurechnung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit (Abs. 4)

Rz. 96 [Autor/Stand] Nach § 1 Abs. 4 Satz 1 HmbGrStG ermöglicht die Zurechnung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit, auch wenn die Wirtschaftsgüter zum Teil der oder dem einen, zum Teil der anderen Ehegattin, dem anderen Ehe gatten, der anderen Lebenspartnerin oder dem Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz zuzurechnen sind. Damit wird die b... mehr

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Einführung BewG / 1. Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2020 v. 21.12.2020

Rz. 550 [Autor/Stand] Durch Art. 30 des Jahressteuergesetzes 2020 v. 21.12.2020[2] sind § 244 Abs. 3 Nr. 4 BewG und § 261 BewG (letztere Vorschrift durch Einfügung eines neuen Satzes 3) neu gefasst worden. Mit diesen Neufassungen wird klargestellt, dass die Sonderregelungen zur wirtschaftlichen Einheit, Bewertung und Zuordnung für das Erbbaurecht und für das mit dem Erbbaure... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Mögliche Doppelberücksichtigung

Rz. 126 [Autor/Stand] Nach § 220 Abs. 2 BewG, der mit dem Jahressteuergesetzes 2024[2] eingeführt wurde, ist der niedrigere gemeine Wert als Grundsteuerwert anzusetzen, wenn der Steuerpflichtige nachweist, dass der nach den Vorschriften des Siebenten Abschnitts des BewG ermittelte Grundsteuerwert erheblich von dem gemeinen Wert der wirtschaftlichen Einheit im Feststellungsze... mehr

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Einführung BewG / aa) Vorbemerkungen

Rz. 172 [Autor/Stand] Durch Art. 18 JStG 2007 v. 13.12.2006[2] sind die im Wesentlichen auf das Jahressteuergesetz 1997 zurückzuführenden Regelungen über die Bedarfsbewertung mit Wirkung ab 1.1.2007 reformiert worden. Dabei wurde der vorstehend skizzierten Kritik an den bisherigen Vorschriften in weiten Teilen Rechnung getragen (zu diesen Neuerungen im Einzelnen vgl. Rz. 184... mehr

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Einführung BewG / IV. Überblick über die Neuregelung der Bewertung des Grundbesitzes durch das GrStRefG vom 26.11.2019

Rz. 482 [Autor/Stand] Nach monatelangen Verhandlungen hat der Bundesrat am 8.11.2019 das am 26.11.2019 im Bundesgesetzblatt[2] verkündete GrStRefG[3] verabschiedet. Dies versetzt die Kommunen in die Lage, die Grundsteuer ab 2025 nach dem neuen Regelungsregime und bis 31.12.2024 weiterhin auf der Basis des bisherigen Rechts zu erheben.[4] Rz. 483 [Autor/Stand] Im GrStRefG v. 2... mehr

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Einführung BewG / 1. Der Vorlagebeschluss des BFH vom 22.5.2002 – II R 61/99

Rz. 198 [Autor/Stand] In seinem an das BVerfG gerichteten Vorlageschluss v. 22.5.2002[2] hatte der BFH § 19 ErbStG i.d.F. des JStG 1997[3] i.V.m. § 10 Abs. 1 Sätze 1 und 2, Abs. 6 Satz 4 ErbStG, § 12 ErbStG sowie die §§ 13a und 19a ErbStG, dabei § 12 ErbStG i.V.m. den dort in Bezug genommenen Vorschriften des BewG, wegen Verstoßes gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG)... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.7 Aufwendungen im Zusammenhang mit der Anschaffung eines nicht aktivierungsfähigen Wirtschaftsguts

Rz. 137 Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einem nicht aktivierungsfähigen Wirtschaftsgut entstehen, sind nicht aktivierungsfähig, sondern als Betriebsausgaben abziehbar. Dies ist nicht nur die Auffassung der Rspr.[1], sondern auch die der Verwaltung.[2] Siehe hierzu auch Rz. 133a. Rz. 138 Dies gilt insbesondere für Aufwendungen im Zusammenhang mit schwebenden Geschäften. E... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.6 Anschaffungsnebenkosten

Rz. 129 Zu den Anschaffungskosten gehören auch die "Nebenkosten" nach § 255 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 HGB. Anschaffungsnebenkosten sind alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb eines zu aktivierenden Wirtschaftsguts stehen, soweit diese Aufwendungen dem Wirtschaftsgut einzeln zugeordnet werden können.[1] Anschaffungsnebenkosten können nur aktiviert werden, wenn auch di... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.12.7 Erwerb gegen Übernahme dinglicher oder schuldrechtlicher Belastungen

Rz. 191 Ein Erwerb gegen Übernahme einer dinglichen oder schuldrechtlichen Belastung führt insoweit nicht zu Anschaffungskosten, als die Belastung keine Verbindlichkeit, sondern nur eine Wertminderung des belasteten Wirtschaftsguts darstellt. Die Rspr. hat dies dann bejaht, wenn die Übernahme der Belastung den Erwerber des belasteten Wirtschaftsguts nur zu einem Dulden oder ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.14 ABC der Anschaffungskosten

Rz. 197 Abbruchkosten Rz. 134, 288 Abfindung an Mieter und Pächter Rz. 134, 288 Ablösung von Mietverhältnissen Rz. 134 Anschaffungsgemeinkosten Rz. 131 Anschaffungsnaher Aufwand auf Gebäude Rz. 140ff., 238 Anschaffungsnebenkosten Rz. 129 Anschaffungspreis Rz. 110 Anschaffungspreiserhöhungen und -minderungen Rz. 120ff. Anteile an Personengesellschaften Rz. 320f. Anteile an Kapitalgese... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.3 Umfang der Anschaffungskosten

Rz. 109 Anschaffungskosten sind alle Aufwendungen, die geleistet werden, um ein Wirtschaftsgut zu erwerben und in einen dem angestrebten Zweck entsprechenden, z. B. betriebsbereiten Zustand zu versetzen.[1] Dazu gehören der Anschaffungspreis und die Anschaffungsnebenkosten, d. h. alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb des Wirtschaftsguts (und der Versetzung in... mehr

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Sommer, SGB V § 220 Grundsatz / 2.1.4 Ausnahmen vom Verbot der Darlehensaufnahme

Rz. 13a Eine Darlehensaufnahme ist nicht nur im Einzelfall zulässig, um Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte (z. B. Erbbaurecht) für Eigeneinrichtungen zu erwerben oder Eigeneinrichtungen zu errichten, zu erweitern oder Gebäude umzubauen (Satz 3). Damit werden regelmäßige kreditfinanzierte Investitionen ermöglicht (z. B. mehrere bauliche Investitionen, die mit mehreren... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 7.4 Gebäude

Rz. 88 Wegen des Begriffs vgl. Rz. 51. Die Übertragungsmöglichkeit besteht nicht nur für Gebäude im Ganzen, sondern auch für selbstständige Gebäudeteile. Es ist nicht Voraussetzung, dass der Grund und Boden, auf dem sich das Gebäude befindet, miterworben wird; der Erwerb wirtschaftlichen Eigentums an einem Gebäude auf fremdem Grund und Boden genügt. Wohnungseigentum steht ei... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 4.2.1 Grund und Boden

Rz. 48 Unter Grund und Boden i. S. d. § 6b EStG ist nur die Bodensubstanz zu verstehen, also anders als nach dem zivilrechtlichen Grundstücksbegriff (§ 94 BGB) nur der "nackte" Grund und Boden. Wesentliche Bestandteile des Grundstücks werden davon nicht erfasst, auch wenn sie bürgerlich-rechtlich das Schicksal des Grundstücks teilen (H 6b.1 EStH 2016). Bodenschätze, z. B. Ki... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Erbbaurecht und Erbbaugrundstück

Rz. 23 [Autor/Stand] Die Anwendung des § 261 BewG setzt voraus, dass ein Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet ist. Bei einem Erbbaurecht handelt es sich um das veräußerliche und vererbliche Recht an einem Grundstück, auf oder unter der Erdoberfläche des belasteten Grundstücks ein Bauwerk zu haben (§ 1 Abs. 1 ErbbauVO[2]). Das Erbbaurecht ist ein dingliches Recht an eine... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Erbbaurecht

Rz. 60 [Autor/Stand] Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Oberfläche des belasteten Grundstücks (Grundstück i.S. des bürgerlichen Rechts) ein Bauwerk zu haben (§ 1 des Gesetzes über das Erbbaurecht [2]). Auf das Erbbaurecht werden (mit wenigen Ausnahmen) die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke angewendet; es wird wie ei... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Löschung des Erbbaurechts

Rz. 84 [Autor/Stand] Wird ein Erbbaurecht aufgehoben (§ 26 ErbbauVO) oder erlischt es durch Zeitablauf (§ 27 ErbbauVO) und kommt es in dessen Folge zu einer Löschung des Erbbaurechts im Grundbuch, entfällt bewertungsrechtlich zwar grds. die wirtschaftliche Einheit des Erbbaurechts einschließlich des erbbaurechtsbelasteten Grundstücks, dies hat jedoch keine Auswirkungen auf d... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / in) Erbbaurecht

Rn. 238 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Durch Begründung des Erbbaurechts entsteht ein nicht bilanzierbares schwebendes Geschäft (s §§ 4,5 Rn 1499 "Erbbaurecht" (Hoffmann)). Das Erbbaurecht ist also abstrakt aktivierbar, seine Bilanzierbarkeit tritt allerdings erst ein, wenn außerhalb des Dauernutzungsverhältnisses Aufwand anfällt (BFH BStBl II 1992, 70). Deshalb entstehen keine ... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Erbbaurecht (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 45 [Autor/Stand] Das Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Erdoberfläche des belasteten Grundstücks ein Bauwerk zu haben.[2] Grundsätzlich werden auf das Erbbaurecht die Vorschriften des bürgerlichen Rechts angewandt. Das Erbbaurecht ist ein grundstücksgleiches Recht. Das belastete Grundstück bleibt weiterhin im Eigentum des Erbbauve... mehr