Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltfortzahlung

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2.2.3 Reisekostenvergütungen, Pkw-Pauschalen

Rz. 101 Reisekostenvergütungen etc. sind im Regelfall als Aufwendungsersatz anzusehen.[1] Dies gilt selbst dann, wenn sie pauschaliert gezahlt werden.[2] Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn die Reisekostenvergütungen bzw. Pauschalen ohne jeglichen Bezug zu einer konkreten Reise, Fahrt o. Ä., also ohne den Nachweis tatsächlicher Aufwendungen, gezahlt werden. Der Arbeitneh...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.14 Provisionen

Rz. 67 Kaufmännische Angestellte arbeiten häufig auf Provisionsbasis und erhalten neben einem festen Grundgehalt eine variable Vergütung, die abhängig von der Erzielung bestimmter Ergebnisse und damit leistungsbezogen ist (z. B. Abschluss- oder Vermittlungsprovision).[1] Provisionen sind Arbeitsentgelt und als solche im Krankheitsfall fortzuzahlen.[2] Rz. 68 Für die Ermittlun...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.3 Leistungsentgelt (Abs. 1a Satz 2)

Rz. 106 Gem. § 4 Abs. 1a Satz 2 EFZG ist die Berechnung der Entgeltfortzahlung bei einer auf das Ergebnis der Arbeit abgestellten Vergütung (Leistungsentgelt) auf der Basis eines Durchschnittsverdienstes durchzuführen. Damit ist klargestellt, dass auch hier grundsätzlich das Entgeltausfallprinzip [1] Anwendung findet. [2] Hinweis Auch dem gegen eine Leistungsvergütung Arbeitend...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2 Einzelfälle

Rz. 48 Zum fortzuzahlenden Entgelt nach § 4 Abs. 1 EFZG gehören zunächst die Grundbezüge. Diese können sowohl für eine in einem bestimmten Zeitabschnitt (Stunde, Tag, Woche oder Monat) erbrachte Arbeitsleistung (sog. Zeitentgelt) als auch für ein bestimmtes Arbeitsergebnis (sog. Leistungsentgelt, vgl. hierzu Rz. 106 ff.) gewährt werden. Unerheblich ist, ob die Grundvergütung...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.9 Mehrarbeitsverdienst

Rz. 60 Sowohl die für Mehrarbeit gezahlte Grundvergütung als auch die Überstundenzuschläge sind nach § 4 Abs. 1a EFZG nicht als Entgeltfortzahlung zu leisten.[1] Vgl. hierzu insgesamt die Kommentierung unter 3.1.mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 6 Abweichungen durch Tarifvertrag (Abs. 4)

Rz. 129 Die Tariföffnungsklausel des § 4 Abs. 4 Satz 1 EFZG ermöglicht es den Tarifvertragsparteien, eine von den Absätzen 1, 1a und 3 des § 4 EFZG abweichende Bemessungsgrundlage des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts festzulegen. "Bemessungsgrundlage" im Sinne dieser Vorschrift ist die Grundlage für die Bestimmung der Höhe der Entgeltfortzahlung.[1] Dies ist insofern von Bede...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2.2.2 Auslösungen

Rz. 98 Die Auslösung ist ein besonderer Ausgleich für die Mehraufwendungen, die dem Arbeitnehmer dadurch entstehen, dass er ständig oder vorübergehend außerhalb des eigentlichen Betriebssitzes auf einer auswärtigen Arbeitsstelle beschäftigt wird.[1] Ein Anspruch auf eine Auslösung kann auf einzelvertraglicher Basis gegeben sein; in der Regel jedoch ergibt sich ein solcher au...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 2.1 Beschäftigte gegen Arbeitsentgelt (Abs. 1)

Rz. 6 Abs. 1 regelt nur den Beginn der Mitgliedschaft der versicherungspflichtigen gegen Arbeitsentgelt Beschäftigten (§ 5 Abs. 1 Nr. 1); denn für andere beschäftigungsähnliche Verhältnisse sind eigenständige Regelungen getroffen (Abs. 4 bis 8). Die Mitgliedschaft der gegen Arbeitsentgelt Beschäftigten beginnt nunmehr mit dem Beginn des Tages des Beschäftigungsverhältnisses ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 157 Ruhen ... / 2.1 Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung

Rz. 2 § 157 ist eine Ruhensvorschrift. Die Anwendung der Regelung setzt voraus, dass ein Anspruch auf Alg entstanden ist, der Arbeitslose die Anspruchsvoraussetzungen (§ 137 Abs. 1) für das Alg erfüllt bzw. auf einen früher entstandenen Anspruch zurückgreift (Wiederbewilligung des Alg). Als Arbeitsverhältnis i. S. d. § 157 ist auch das Berufsausbildungsverhältnis anzusehen. ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 2.2 Unständig Beschäftigte (Abs. 2)

Rz. 15 Der Begriff der unständigen Beschäftigung wird in Abs. 2 immer noch durch den Verweis auf § 179 Abs. 2 definiert. Diese Vorschrift ist jedoch im Zusammenhang mit der Neufassung des 2. Abschnitts (§§ 173 bis 185) gestrichen worden, sodass die Verweisung ins Leere geht. Der Begriff der unständig Beschäftigten ist nunmehr in § 232 Abs. 3 und § 27 Abs. 3 Nr. 1 SGB III und...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgelt: Wirksamer Lohnverz... / 2.4 Allgemeingültige gesetzliche Grenzen

Bezüglich des Lohnverzichts gilt zunächst die Privatautonomie der Vertragsparteien. Hiernach besteht eine grundsätzliche Gestaltungsfreiheit für die Vertragsgestaltung. Diese gilt jedoch nicht grenzenlos. Alle Erlassverträge dürfen nicht sittenwidrig i. S. d. § 138 BGB sein. Vorformulierte Verzichtsverträge stellen meist Allgemeine Geschäftsbedingungen dar und unterliegen dem...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.1 Durchführung des Günstigkeitsvergleichs

Rz. 37 Nach der Rechtsprechung des BAG[1] bezieht sich der durchzuführende Günstigkeitsvergleich immer nur auf die jeweilige Abweichung von der gesetzlichen Anordnung. Es ist also die konkrete in einem Kollektiv- oder Einzelvertrag enthaltene Regelung mit der entsprechenden gesetzlichen Bestimmung zu vergleichen. Eine Kompensation einer ungünstigen Abweichung mit einer für d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.2 Einzelfälle

Rz. 38 Unzulässig sind nach dem Vorgenannten etwa die folgenden Abweichungen, weil sie zuungunsten des Anspruchsberechtigten wirken: das Abhängigmachen der Entgeltfortzahlung von der Verpflichtung zur Vorlage einer weiteren Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung[1] die Pflicht zur Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines bestimmten, vom Arbeitgeber benannten Arztes[2] die A...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.1 Tarifvertrag

Rz. 7 Grundsätzlich darf durch Tarifverträge nicht zuungunsten der Arbeitnehmer bzw. der in §§ 10 und 11 EFZG genannten Personen abgewichen werden. Eine Ausnahme nennt § 12 EFZG selbst, indem auf § 4 Abs. 4 EFZG verwiesen wird. Dort ist geregelt, dass durch Tarifvertrag eine abweichende Bemessungsgrundlage des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts festgelegt werden kann.[1] Rz. 8 K...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.4.3 Verzicht auf künftige Ansprüche nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 22 Praxis-Beispiel Vereinfacht nach BAG, Urteil v. 20.8.1980, 5 AZR 218/78 [1]: Firma F kündigte am 23.11. das Arbeitsverhältnis mit dem bei ihr seit dem 13.9. beschäftigten, jedoch vom 8.11. bis 12.12. arbeitsunfähigen Arbeitnehmer A fristlos. Im Kündigungsschutzverfahren wurde das Arbeitsverhältnis durch gerichtlichen Vergleich vom 21.12. zum 30.11. beendet. Im Streit ste...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.4.6 Verzichtswirkung gegenüber Krankenversicherungsträgern

Rz. 28 Problematisch ist ein Verzicht des Arbeitnehmers auf den Entgeltfortzahlungsanspruch dann, wenn dies – etwa im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder infolge der Nichtgeltendmachung bei vertraglich vereinbarten Ausschlussfristen – zulasten der Krankenversicherung geschieht. Hier ist wegen der Vorschrift des § 115 Abs. 1 SGB X nicht nur das Verhältnis Arbeitnehmer – Arbe...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2 Betriebsvereinbarung

Rz. 10 Betriebsvereinbarungen werden zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat abgeschlossen und gestalten unmittelbar und zwingend die betrieblichen Arbeitsverhältnisse (§ 77 BetrVG). Durch sie kann nicht zuungunsten der Arbeitnehmer von den Vorschriften des Entgeltfortzahlungsgesetzes abgewichen werden; gleichwohl abgeschlossene Betriebsvereinbarungen sind unwirksam.[1] Wegen d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.4.2 Verzicht auf entstandene Ansprüche während des Arbeitsverhältnisses

Rz. 20 Auch in diesen Fällen geht das Bundesarbeitsgericht zu Recht davon aus, dass ein solcher Verzicht gegen § 12 EFZG verstößt.[1] Begründet wird dies in einer noch zu der Vorläufer-Norm des § 9 LohnFG ergangenen Entscheidung[2] mit der Erwägung, auch in dieser Konstellation befinde sich der Arbeitnehmer weiterhin in einer Abhängigkeitssituation vom Arbeitgeber. Hier seie...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1 Vorschriften des EFZG

Rz. 4 Nach dem Wortlaut der Vorschrift darf lediglich von den Bestimmungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes (mit Ausnahme von § 4 Abs. 4 EFZG) nicht zuungunsten der Arbeitnehmer und der nach den §§ 10 und 11 EFZG Berechtigten abgewichen werden. Rz. 5 Damit sind also Entgeltfortzahlungsbestimmungen anderer Gesetze ausgenommen; hier sind Abweichungen nach den allgemeinen Grundsä...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Ziel von § 12 EFZG ist es, sicherzustellen, dass Arbeitnehmern (bzw. den nach §§ 10, 11 EFZG Anspruchsberechtigten) die Ansprüche aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz als Absicherung ihres Lebensunterhalts im Krankheitsfall und an Feiertagen verbleiben. Daher darf von den Vorschriften des Entgeltfortzahlungsgesetzes nicht zuungunsten des genannten Personenkreises abgewich...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kurzzeitkonten: Gestaltungs... / 3.3 Entgeltfortzahlung

Zweck des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) ist es, den Arbeitnehmer vor Entgeltkürzungen bei Krankheit und feiertagsbedingtem Arbeitsausfall zu bewahren. Für die Entgeltfortzahlung gilt grundsätzlich das Lohnausfallprinzip: Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf das Entgelt, das er erhalten hätte, wenn die Arbeitszeit nicht ausgefallen wäre. Zum Entgelt gehören dabei neben dem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Feiertagsarbeit / 4 Entgeltfortzahlung

Gemäß § 2 Abs. 1 EFZG hat der Arbeitgeber das Entgelt für die infolge eines gesetzlichen Feiertags ausgefallene Arbeitszeit zu zahlen. Dies gilt auch, soweit Feiertage auf einen Sonntag fallen und der Arbeitnehmer sonst sonntags gearbeitet hätte. Auch kurzfristig beschäftigte Aushilfskräfte haben Anspruch auf Feiertagsentgelt, jedoch nicht die ausschließlich für einen Feiert...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.4.1 Einkünfte aus Ausübung oder Verwertung, Buchst. a)

Rz. 236 § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG definiert das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik bei nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG Rz. 19a) von beschr. stpfl. Arbeitnehmern.[1] Der regelmäßige Anknüpfungspunkt bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit ist, ebenso wie bei der selbstständigen Arbeit, die Ausübung oder Verwertung im Inland.[2] Da es genügt, dass die nichtselbsts...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 6.1 Allgemeines

Das befristete Arbeitsverhältnis endet mit Zeitablauf, Bedingungseintritt usw. automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Damit finden die gesamten Kündigungsschutzvorschriften keine Anwendung. Während der Laufzeit der Befristung ist der Arbeitsvertrag grundsätzlich nicht ordentlich kündbar [1], es sei denn, die Kündigungsmöglichkeit ist tarifvertraglich (so in § 30 TVö...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 7.3 Weiterarbeit über das Befristungsende hinaus

Fiktion eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses Setzt der Arbeitnehmer nach Ende der Befristung das Arbeitsverhältnis mit Wissen des Arbeitgebers fort, so gilt das Arbeitsverhältnis nach § 15 Abs. 6 TzBfG als auf unbefristete Zeit geschlossen. Das Gesetz fingiert also das Zustandekommen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses bei Fortsetzung der Tätigkeit nach Ablauf des be...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Einzelne Rückstellungen (Rn. 229 – 256 kommentiert von Mayer-Wegelin)

Rn. 229 Stand: EL 15 – ET: 11/2012 Rückstellungen kommen insbes. für folgende Fälle in Betracht:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Anwendungsfälle

mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Sachliche Abgrenzung des schwebenden Geschäfts

Rn. 119 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Die sachliche Abgrenzung des schwebenden Geschäfts bei Dauerschuldverhältnissen ist gleichbedeutend mit der Frage, welche Leistungsverpflichtungen (und -ansprüche) in den Saldierungsbereich zur Ermittlung eines etwaigen drohenden Verlusts aus dem betr. Schuldverhältnis einzubeziehen sind. Ausgehend vom Zweck der Drohverlustrückstellung, Verp...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste

Rn. 908 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die IFRS enthalten in IAS 37 eine allg. Regelung zur Bilanzierung von Rückstellungen. Für Leistungen an AN finden sich ergänzende Ansatzregelungen in IAS 19. Diese betreffenmehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Arbeitsverhältnisse

mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.3 Art der vergütungspflichtigen Arbeitsleistung

Urlaubs-/Feiertagsvergütung Der gesetzliche Mindestlohn gilt nur für tatsächlich geleistete Arbeit[1], nicht aber für Entgeltfortzahlung und die Berechnung von Urlaubsentgelt.[2] Das heißt aber nicht, dass in Zeiten ohne Arbeitsleistung weniger als der Mindestlohn gezahlt werden darf. Nur die Rechtsgrundlage ist eine andere. Das ergibt sich bei Anwendung der Tarifverträge des...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.5.1 Ausschlussfristen

Aus der gesetzlichen Regelung ergibt sich, dass eine Ausschlussfrist nicht den Mindestlohn erfassen darf. Auch der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall kann in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns einer Ausschlussfrist nicht unterworfen werden, obwohl er auf einer eigenen Anspruchsgrundlage beruht.[1] Dies gilt sowohl für arbeitsvertraglich vereinbarte Ausschlussfr...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.8.4.4.2 Entgeltfortzahlung/Krankengeld innerhalb der letzten 6 Wochen vor der Entbindung

Rz. 156 Wie in Rz. 153 erwähnt, verschiebt sich der Beginn des Anspruchs auf Mutterschaftsgeld auf den Tag nach der letzten Arbeitsleistung, wenn die Mutter kein Zeugnis bzw. keine Bescheinigung über einen voraussichtlichen Entbindungstermin vorlegen kann und in den letzten 6 Wochen vor der tatsächlichen Entbindung "in Verkennung der Phase der besonderen Schutzbedürftigkeit" n...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.4.3.1 Gemindertes Arbeitsentgelt wegen unverschuldeter Fehlzeiten

Rz. 102 Tage, an denen infolge unverschuldeter Fehlzeiten (z. B. Arbeitsunfähigkeit, unbezahlter Urlaub, Arbeitsausfälle, Kurzarbeit usw., vgl. Rz. 85) kein Arbeitsentgelt erzielt wurde, bleiben bei der Ermittlung des Mutterschaftsgeldes außer Betracht (§ 24i Abs. 2 Satz 3 SGB V i. V. m. § 21 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Nr. 2 MuSchG). Bei der Berechnung des Mutterschaftsgeldes b...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.4.1.2 Gemindertes Arbeitsentgelt wegen unverschuldeter Fehlzeiten

Rz. 88 Bei Frauen mit monatlich gleichbleibendem Arbeitsentgelt berechnet sich das Mutterschaftsgeld aus dem Nettoarbeitsentgelt der letzten 3 (vom Arbeitgeber) abgerechneten Kalendermonaten (Rz. 59 ff.). Wurde in einem oder mehreren der 3 maßgebenden Kalendermonate z. B. wegen Krankheit, unbezahlten Urlaubs oder Kurzarbeit kein Arbeitsentgelt gezahlt, gelten die entgeltfrei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.4.2.4 Unverschuldete Arbeitsausfälle teils für volle Tage und teils an anderen Tagen nur für einzelne Stunden

Rz. 99 Fielen im maßgebenden Bemessungszeitraum die von der Stundenlöhnerin nicht zu vertretenden unbezahlten Fehlzeiten sowohl an ganzen Tagen, an anderen Tagen dagegen nur stundenweise aus, wird das tatsächliche erzielte (geringere) Nettoarbeitsentgelt durch die tatsächlichen (geringeren) Arbeitsstunden, in denen es erzielt wurde, geteilt. Der Stundenlohn bleibt deshalb de...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.2.1 Grundsätze

Rz. 59 Als Ausgangszeitraum für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes gelten die letzten 3 vom Arbeitgeber vor Beginn der Schutzfrist abgerechneten Kalendermonate (§ 24i Abs. 2 Satz 1). Für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes werden nur Arbeitsverhältnisse berücksichtigt, über die die Arbeitnehmerin einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld herleiten kann. Das sind Arbeitsver...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.2.4.4 Beginn eines Arbeitsverhältnisses während der Schutzfrist

Rz. 37 Wie bereits unter Rz. 2 aufgeführt, genießt die werdende bzw. junge Mutter einen besonderen Schutz des Staates. Nach dem Urteil des BSG v. 28.2.2008 (B 1 KR 17/07) gilt als leistungsauslösender Tatbestand auch der Beginn des Arbeitsverhältnisses während der Schutzfristen i. S.d. § 3 MuSchG. Voraussetzung für den Anspruch auf Mutterschaftsgeld ist, dass gleichzeitig ne...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.5 Vergleichbar Beschäftigte

Rz. 107 Ist eine "gerechte" Berechnung des Mutterschaftsgeldes nicht möglich, ist das durchschnittliche kalendertägliche Nettoarbeitsentgelt einer vergleichbar Beschäftigten (auch teilweise als gleichartig Beschäftigte bezeichnet) zugrunde zu legen (§ 24i Abs. 2 Satz 3 SGB V i. V. m. § 21 Abs. 3 MuSchG). Nach herrschender Meinung wird die Berechnung des Mutterschaftsgeldes of...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.8.2 Zahlung für den Zeitraum vor der Entbindung

Rz. 138 Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld beginnt grundsätzlich 6 Wochen vor dem Tag der Entbindung; der Entbindungstag wird als Ereignistag (§ 26 Abs. 1 SGB X i. V. m. § 187 Abs. 1 BGB) nicht in die Frist eingerechnet. Der Beginn der 6 Wochen für den Anspruch auf Mutterschaftsgeld berechnet sich für die Zeit vor der Entbindung grundsätzlich von dem Tag der tatsächlichen Ent...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.2.2 Besonderheit: Tage ohne Arbeitsentgelt im Bemessungszeitraum

Rz. 62 Für die Ermittlung des Bemessungszeitraumes werden die letzten 3 vom Arbeitgeber, für die Lohn- bzw. Gehaltszahlung abgerechneten Kalendermonate zugrunde gelegt. Abgerechnet sind sie dann, wenn je Kalendermonat mindestens 0,01 EUR gezahlt wurde. Fehlzeiten ohne Entgeltzahlung infolge Arbeitsunfähigkeit, unbezahlten Urlaubs usw. sind deshalb hinsichtlich der Bestimmung...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.4 Formeln für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes

Rz. 84 Das Mutterschaftsgeld wird aus dem durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelt des in den maßgebenden Bemessungszeiträumen erzielten Arbeitsentgelts berechnet. Ist aufgrund bestimmter Konstellationen eine "gerechte" Berechnung des Mutterschaftsgeldes nicht möglich, ist nach § 24i Abs. 2 Satz 3 SGB V i. V. m. § 21 Abs. 3 MuSchG das durchschnittliche kalendertägliche Nettoar...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Streitigkeiten

Rz. 19 Streitigkeiten über Honorare und Auslagenersatz sind nach § 2a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren auszutragen. Gleiches gilt für sogenannte Honorardurchsetzungskosten, wenn betriebsfremde Einigungsstellenmitglieder ihre Honoraransprüche gerichtlich durchsetzen mussten und im Nachgang die dafür entstandenen Kosten liquidieren wollen. Rz. 20 An...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Bestellung von Vorstandsmit... / 2 Abschluss des Anstellungsvertrags

Die Bestellung des Vorstandsmitglieds ist ein einseitiger Organisationsakt mit der Folge, dass das neu- oder wiederbestellte Vorstandsmitglied sofort oder zu dem festgelegten späteren Zeitpunkt das Vorstandsamt übernimmt. Die schuldrechtlichen Rechte und Pflichten zwischen der Genossenschaft und dem Vorstandsmitglied ergeben sich jedoch aus dem Anstellungsvertrag. Die Musters...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Tarifvertrag: Inhalt / 3.1.5 Entgeltfortzahlung

Die Entgeltfortzahlung ist üblicherweise Gegenstand von Regelungen in Manteltarifverträgen, die jedenfalls in der Vergangenheit entweder die gesetzliche Regelung übernommen haben oder bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall den Lohnfortzahlungszeitraum bei längeren Betriebszugehörigkeitszeiten zugunsten der Arbeitnehmer verlängert haben. Für die Entgeltfortzahlung außerh...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Anwesenheitsprämie / 3 Die Fehlzeiten im Einzelnen

Die Anwesenheitsprämie entfällt oder wird gekürzt, wenn der Arbeitnehmer nicht zur Arbeit erscheint.[1] Unbestritten zulässig sind Anwesenheitsprämien, die nur in Fällen unberechtigten Fernbleibens von der Arbeit (Arbeitsbummelei) oder bei Verspätung entfallen. Praxis-Beispiel Muster für Kürzungsmöglichkeit bei unberechtigten Fehlzeiten Bei unberechtigten Fehlzeiten des Arbeitn...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Anwesenheitsprämie / 3.2 Mutterschutz

Fehlzeiten aufgrund der Mutterschutzfristen waren nach der früheren Rechtsprechung des BAG für die Zahlung einer tariflichen Jahresleistungsprämie einer tatsächlichen Arbeitsleistung gleichzusetzen.[1] Diese Auffassung wurde anschließend vom BAG jedoch nicht mehr vertreten.[2] Die Vertragsparteien könnten auch Fehlzeiten, für die ein gesetzlicher Anspruch auf Entgeltfortzahl...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Anwesenheitsprämie / 3.3 Urlaubsentgelt

Nach dem Bundesurlaubsgesetz hat der Arbeitnehmer einen unabdingbaren Anspruch auf einen bezahlten Mindesturlaub. Sinn und Zweck der Bezahlung des Urlaubs ist, dem Arbeitnehmer auch während des Urlaubs den Lebensstandard ungeschmälert zu erhalten. In den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch darf deshalb nicht eingegriffen werden. Nimmt der Arbeitnehmer daher bezahlten Mindest...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.5 Entgeltfortzahlung

Mittlerweile steht außer Streit, dass auch geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen haben. Es gelten die Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes. Hinsichtlich der Berechnung der Entgeltfortzahlung enthält § 12 Abs. 4 TzBfG seit 1.1.2019 jedoch eine Sonderregelung, da die Berechnung Schwierigkeiten bereiten k...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 12. Entgeltfortzahlung bei Krankheit – Umlage U1

Tz. 86 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Für Zwecke der Entgeltfortzahlung besteht eine Entgeltfortzahlungsversicherung. In der Entgeltfortzahlungsversicherung werden Arbeitgeber mit nicht mehr als 30 Arbeitnehmern erfasst. Durch diese Versicherung werden den Vereinen von den zuständigen Kassen in der Regel 50 % bis 80 % der Aufwendungen für die Entgeltfortzahlung an erkrankte Arbe...mehr