Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltfortzahlung

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 3.2.5 Inhaltliche Rahmenbedingungen tariflicher Ausschlussfristen

Wie bereits aus den unterschiedlichen Formulierungen tariflicher Ausschlussfristen ersichtlich wird, kann es eine Rolle spielen, ob nur "Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" oder daneben auch "solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen", von der Ausschlussfrist erfasst sind. Ausgeschlossen sind damit jedenfalls immer solche Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhäl...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 4.2.6 Vergleich mit tariflichen Ausschlussfristen

Soweit nicht Unterschiede aufgezeigt wurden, gelten i. Ü. die Ausführungen zu tariflichen Ausschlussfristen entsprechend für einzelvertragliche Ausschlussfristen. Wegen der unterschiedlichen Wirkung und Zielrichtung der jeweiligen Inhaltskontrolle ist darauf zu verweisen, dass einzelvertragliche Ausschlussfristen natürlich zur Disposition der Vertragsparteien stehen. So ist ...mehr

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Jung, SGB VII § 52 Anrechnu... / 2.1 Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen

Rz. 3 Nach Nr. 1 wird beitragspflichtiges Arbeitsentgelt (§ 14 SGB IV) – insbesondere Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – oder Arbeitseinkommen (§ 15 SGB IV), das bei Arbeitnehmern um die gesetzlichen Abzüge und bei sonstigen Versicherten um 20 % vermindert ist, auf das Verletzten- und Übergangsgeld angerechnet. Das gilt indes nicht für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 1.3 Abgrenzung zum Krankengeld nach § 44 SGB V

Rz. 4 Das Verletztengeld ist vom Krankengeld nach § 44 SGB V abzugrenzen, das ebenfalls Entgeltersatzfunktion hat und an einen ähnlichen Sachverhalt anknüpft. In der Regel liegen die Voraussetzungen für den Bezug des Krankengeldes gleichzeitig vor. Eine Konkurrenzsituation entsteht indes nur, wenn zugleich eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht und...mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 2.1.1 Definitionen

Rz. 6 Das Regelentgelt ist aus dem Gesamtbetrag des regelmäßigen Arbeitsentgelts und des Arbeitseinkommens zu berechnen. Da das Verletztengeld entsprechend § 47 Abs. 1 Satz 6 SGB V kalendertäglich gezahlt wird, ist das regelmäßige Arbeitsentgelt und -einkommen bis zu einem Betrag in Höhe des 360. Teils des Höchstjahresarbeitsverdienstes zu berücksichtigen. Demgegenüber richt...mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 2.1.4.3 Kurzzeitige Beschäftigung

Rz. 15a Gemäß § 47 Abs. 2 Satz 1 SGB V ist für die Berechnung des Regelentgelts das vom Versicherten im letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum, mindestens das während der letzten abgerechneten 4 Wochen (Bemessungszeitraum) erzielte Arbeitsentgelt maßgeblich. Entsprechendes gilt, wenn der Versicherte zuvor wegen des Versicherungsfal...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.1 Geschäftsführungsleistungen bei einer Personengesellschaft

Rz. 135 Die umsatzsteuerliche Einstufung der Geschäftsführungstätigkeit bei einer Personengesellschaft – insbesondere die entgeltliche Geschäftsführung durch eine Kapitalgesellschaft bei einer Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) – unterlag in der Vergangenheit unterschiedlicher Beurteilungen. Nachdem der BFH 1973[1] die Führung der Geschäfte einer KG durch eine GmbH, die d...mehr

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Urlaub: Erholungszweck und ... / 2.1 Freistellung

Der Begriff der Freistellung ist nicht gesetzlich definiert. Bei einer Freistellung wird der Arbeitnehmer – dauerhaft oder zeitweise, bezahlt oder unbezahlt – von seiner vertraglich festgelegten Arbeitspflicht entbunden. Im Arbeitsverhältnis existieren mehrere Möglichkeiten der Freistellung. Bei der Freistellung im weiteren Sinn werden auch gesetzlich vorgesehene Tatbestände ...mehr

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Sommer, SGB V § 301 Kranken... / 2.6 Datenübermittlung durch Rehabilitationseinrichtungen der Renten- und Unfallversicherung (Abs. 4a)

Rz. 17c Einrichtungen, die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zulasten der gesetzlichen Rentenversicherung oder der gesetzlichen Unfallversicherung erbringen (§ 15 Abs. 2 SGB VI, § 33 Abs. 2 SGB VII), sind datenschutzrechtlich berechtigt und gegenüber der Krankenkassen verpflichtet, bestimmte Daten Erwerbstätiger mit einem Anspruch auf Krankengeld (§ 44) oder Verlet...mehr

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Arbeitsvergütung: Grundlage... / Zusammenfassung

Überblick Die Zahlung der vereinbarten Arbeitsvergütung ist die arbeitsvertragliche Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers. Sie steht nach § 611a BGB im Austauschverhältnis mit der vom Arbeitnehmer zu erbringenden Arbeitsleistung. Die gemäß § 611a Abs. 2 BGB als Gegenleistung für die vereinbarte Arbeitsleistung geschuldete Arbeitsvergütung erfolgt in der betrieblichen Praxis...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz / 8 Mutterschutzlohn

§ 18 MuSchG gewährt die Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber als Mutterschutzlohn bei bestimmten Beschäftigungsverboten zur Verdienstsicherung. Der Anspruch ist auf den Durchschnittsverdienst der 3 Monate vor Beginn des Monats weiterzuzahlen, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist. Mehrarbeitsvergütungen und Zulagen sind auch dann zugrunde zu legen, wenn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz / 10 Ausgleichsverfahren

Auf der Grundlage von § 1 Abs. 2, § 2, §§ 7, 8 des Gesetzes zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung[1] nehmen alle Arbeitgeber sowie alle Krankenkassen am Umlageverfahren teil.mehr

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Mutterschutz / 1 Einführung

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, also auch für Auszubildende, Praktikantinnen, für Probearbeitsverhältnisse oder Doppelarbeitsverhältnisse, für Teilzeitbeschäftigte und für Heimarbeiterinnen und ihnen Gleichgestellte. Wird eine Frau aufgrund von Arbeitsförderungsmaßnahmen beschäftigt, so findet das MuSchG Anwendung. ...mehr

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Sauer, SGB III § 349 Beitra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der Absicht des SGB III folgend, Transparenz für die Betroffenen im Gesetz zu schaffen, regeln unterschiedliche Vorschriften die Versicherungspflicht sonstiger Versicherungspflichtiger (§ 26), die Beitragsbemessungsgrundlage für diesen Personenkreis (§ 345), die Beitragstragung (§ 347) und schließlich § 349, an wen und nach welchem Verfahren die Beiträge zu zahlen sind...mehr

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§ 5 Fahrerschutzversicherung / III. Verdienstausfall

Rz. 8 Der Verdienstausfall ist gemäß § 252 BGB zu ersetzen. Der entgangene Verdienst aus abhängiger Tätigkeit wird nach Ende der Entgeltfortzahlung nach der modifizierten Bruttomethode ermittelt.[11] Ersparnisse an Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sind nach den Grundsätzen des Vorteilsausgleichs zu berücksichtigen. Rz. 9 Bei entgangenem Verdienst aus selbstständiger A...mehr

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§ 9 Personenschäden / F. Verdienstausfall

Rz. 21 Der Verdienstausfall ist gem. § 252 BGB zu ersetzen. Der entgangene Verdienst aus abhängiger Arbeit wird nach Ende der Entgeltfortzahlung nach der modifizierten Bruttomethode ermittelt.[26] Ersparnisse an Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sind nach den Grundsätzen des Vorteilsausgleichs zu berücksichtigen. Rz. 22 Bei entgangenem Verdienst aus selbstständiger Arb...mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 5.4 Schulung der Vertrauenspersonen

§ 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX regelt, dass die Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsregeln entsprechend für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen gelten, soweit diese Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die für die Arbeit der SBV objektiv erforderlich sind oder die zumindest die SBV bei gutem Willen als erforderlich ansehen darf.[1] Erforderlich sollen nac...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.3.5 Krankheitsbedingte Kündigung

Rz. 57 Bei einer krankheitsbedingten Kündigung sind die einzelnen Fehlzeiten aus der Vergangenheit, der Zeitraum einer lang andauernden Krankheit oder die Tatsachen, die die Leistungsunfähigkeit des Arbeitnehmers begründen, anzugeben. Ferner sind die Tatsachen, aus denen sich Betriebsablaufstörungen oder finanzielle Belastungen ergeben (Entgeltfortzahlung pro Jahr von mehr a...mehr

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Entgeltfortzahlung: Persönl... / 1.5 Umfang der Entgeltfortzahlung

§ 616 Satz 1 BGB enthält keine Aussage über den Umfang der Entgeltfortzahlung. Damit bleibt es insoweit bei der allgemeinen zivilrechtlichen Regel. Der Arbeitgeber hat dasjenige Arbeitsentgelt fortzuzahlen, das der Arbeitnehmer bei Arbeit in der Zeit der Verhinderung verdient hätte. Es gilt somit das Lohnausfallprinzip ebenso wie bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall....mehr

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Entgeltfortzahlung: Persönl... / 1 Entgeltfortzahlung bei persönlicher Verhinderung (§ 616 BGB)

Als Auffangtatbestand sieht § 616 BGB vor, dass der Dienstnehmer, also auch der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat, wenn er die geschuldete (= vertraglich vereinbarte) Arbeitsleistung nicht erbringen kann wegen eines in seiner persönlichen Sphäre liegenden Grundes für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit ohne sein Verschulden. Diese Vorschrift ist trotz...mehr

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Entgeltfortzahlung: Persönl... / 1.2 Verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit

Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat der Arbeitnehmer nur, wenn er nur eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit an der Arbeitsleistung verhindert ist. Diese Einschränkung ist äußerst vage. Ausschlaggebend sind jedenfalls die Umstände eines jeden Einzelfalls, allgemeine Richtwerte lassen sich kaum geben. Die herrschende Meinung und Rechtsprechung messen die Verhältnismäßigke...mehr

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Entgeltfortzahlung: Persönl... / Zusammenfassung

Überblick Der größte Teil der Arbeitsausfälle im Jahr entsteht wegen Urlaubs, Krankheit und Feiertagen. Darüber hinaus gibt es aber noch eine Vielzahl weiterer Fälle, in denen Arbeit nicht geleistet wird und sich daher die Frage der Entgeltfortzahlung stellt. Neben Annahmeverzug, Kuren und anderen Freistellungsgründen kommt der persönlichen Verhinderung als Arbeitsausfall ei...mehr

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Entgeltfortzahlung: Persönl... / 1.3 Kein Verschulden

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist nach § 616 Satz 1 BGB nur dann gegeben, wenn den Arbeitnehmer an der Verhinderung kein Verschulden trifft. Unter Verschulden wird zunächst der allgemeine zivilrechtliche Begriff des § 276 BGB verstanden, nämlich die vorsätzliche (bewusste und gewollte) oder fahrlässige Verletzung von Vertragspflichten des Arbeitnehmers gegenüber dem Ar...mehr

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Entgeltfortzahlung: Persönl... / 1.1 Verhinderung aus persönlichen Gründen

Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 616 BGB hat der Arbeitnehmer nur, wenn ihm die Leistung aus einem in seiner Person liegenden Grund unmöglich oder – unter strengen Anforderungen – zumindest unzumutbar ist. Es muss sich demzufolge um einen Grund handeln, der nicht für alle oder mehrere Arbeitnehmer zusammen eintritt, sondern um einen subjektiven Verhinderungsgrund, der ...mehr

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Entgeltfortzahlung: Persönl... / 1.4 Mitteilung der Verhinderung an den Arbeitgeber

§ 616 BGB statuiert anders als § 5 EFZG keine ausdrückliche Verpflichtung des Arbeitnehmers, dem Arbeitgeber die Verhinderung mitzuteilen und nachzuweisen. Dies bedeutet aber nicht, dass den Arbeitnehmer keine solche Pflicht trifft. Aus der allgemeinen arbeitsrechtlichen Treuepflicht und gem. § 241 Abs. 2 BGB (Rücksichtnahmepflicht aus dem Schuldverhältnis) ist der Arbeitneh...mehr

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Entgeltfortzahlung: Persönl... / 1.1.5 Sonstige Fälle

Über die vorgenannten Fälle hinaus sind in Rechtsprechung und Literatur eine Vielzahl weiterer Anwendungsfälle des § 616 BGB genannt. Folgende Fälle seien herausgegriffen: Besonders belastender Umzug [1] Ausübung religiöser Pflichten, insbesondere Gebete, die unabwendbar während der Arbeitszeit zu leisten sind – jedoch nach Abstimmung mit dem Vorgesetzten, regelmäßig hingegen n...mehr

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Entgeltfortzahlung: Persönl... / 1.6 Abdingbarkeit des § 616 BGB

Die Bestimmung des § 616 BGB ist – anders als die meisten arbeitsrechtlichen Regelungen – vollständig abdingbar. Es kann damit nicht nur eine Verbesserung zugunsten der Arbeitnehmer vorgenommen werden, sondern der Anspruch kann umgekehrt auch beschränkt, sogar vollständig ausgeschlossen werden. Möglich ist dies sowohl durch Arbeitsvertrag als auch Tarifvertrag, im Rahmen des...mehr

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Entgeltfortzahlung: Persönliche Verhinderung

Zusammenfassung Überblick Der größte Teil der Arbeitsausfälle im Jahr entsteht wegen Urlaubs, Krankheit und Feiertagen. Darüber hinaus gibt es aber noch eine Vielzahl weiterer Fälle, in denen Arbeit nicht geleistet wird und sich daher die Frage der Entgeltfortzahlung stellt. Neben Annahmeverzug, Kuren und anderen Freistellungsgründen kommt der persönlichen Verhinderung als Ar...mehr

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Entgeltfortzahlung: Persönl... / 1.1.4 Wahrnehmung staatsbürgerlicher Pflichten

Der Arbeitnehmer kann staatsbürgerliche Pflichten und hoheitliche Prüfungstermine in der Regel nicht ablehnen oder verschieben, nur weil er berufstätig ist. Der Arbeitnehmer darf in diesen Fällen nur solange fehlen, wie die Betätigung einschließlich der An- und Abfahrtzeit dauert. Als persönliche Verhinderungsgründe kommen in Betracht: Inanspruchnahme als ehrenamtlicher Richt...mehr

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Entgeltfortzahlung: Persönl... / 1.1.3 Ereignisse im Familien- und Verwandtenkreis

Auch bedeutsame Ereignisse im Familien- und Verwandtenkreis oder im Haushalt können eine kurzfristige Freistellung nach § 616 BGB rechtfertigen. Im Regelfall dürften in diesen Fällen nur ein, höchstens 2 Arbeitstage für die Freistellung in Betracht kommen. Entsprechende Ereignisse sind z. B.: kirchliche und standesamtliche Eheschließung [1] – wohl auch die der Kinder und eine n...mehr

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Entgeltfortzahlung: Persönl... / 1.1.2 Pflege naher Angehöriger

Mit dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) wurden zum 1.7.2008 neue Freistellungsansprüche der Beschäftigten für die Fälle geschaffen, in denen sie pflegebedürftige nahe Angehörige zu versorgen haben. Das Gesetz unterscheidet zwischen der maximal 6-monatigen Pflegezeit[1] sowie der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung.[2] Die auf längere Dauer angelegte große Pflegezeit ist – ähnlich de...mehr

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Entgeltfortzahlung: Persönl... / 2 Entschädigungsanspruch nach § 56 Abs. 1, 1a, 2 IfSG

2.1 Geltungszeitraum Die letzten Änderungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind zum 17.9.2022 in Kraft getreten. Mit dem "Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen" v. 30.3.2021[1] wurde die Regelung des § 56 Abs. 1a IfSG an die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag g...mehr

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Entgeltfortzahlung: Persönl... / 1.1.1 Erkrankung naher Angehöriger

Die Erkrankung und daraus resultierende Pflege naher Angehöriger kann einen persönlichen Verhinderungsgrund darstellen. Der Arbeitnehmer hat allerdings zuvor die Pflege und Betreuung des Kranken auf andere Weise sicherzustellen, etwa durch andere Verwandte, die während der Arbeitszeit des Arbeitnehmers die Pflege übernehmen können. Die Erkrankung muss überdies so schwer sein...mehr

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Entgeltfortzahlung: Persönl... / 2.2 Anspruchsberechtigte

Nach § 56 Abs. 1 IfSG setzt ein Entschädigungsanspruch entweder ein infektionsschutzrechtliches Tätigkeitsverbot (Satz 1 – hiermit sind die gesetzlichen Tätigkeitsverbote des IfSG gemeint) oder eine Absonderungsanordnung (Satz 2 – hiermit ist die behördlich angeordnete Quarantäne, nicht hingegen eine allgemeine kontaktreduzierende Maßnahme gemeint) oder - bei vorsorglicher Selb...mehr

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Entgeltfortzahlung: Persönl... / 2.1 Geltungszeitraum

Die letzten Änderungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind zum 17.9.2022 in Kraft getreten. Mit dem "Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen" v. 30.3.2021[1] wurde die Regelung des § 56 Abs. 1a IfSG an die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag geknüpft und der Tatb...mehr

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Entgeltfortzahlung: Persönl... / 2.3 Anspruchsvoraussetzungen nach § 56 Abs. 1a IfSG

Eine Entschädigung wird in folgenden Fällen gezahlt: wenn aufgrund des Infektionsschutzgesetzes eine behördliche Anordnung zur vorübergehenden Schließung oder vorübergehenden behördlichen Betretensuntersagung – auch aufgrund einer Absonderung, d. h. Quarantäne (zur Verhinderung der Verbreitung von Infektionen oder übertragbaren Krankheiten) – einer Einrichtung zur Kinderbetre...mehr

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Entgeltfortzahlung: Persönl... / 2.5 Anspruchsverpflichteter

Gemäß § 56 Abs. 5 IfSG hat bei Arbeitnehmern der Arbeitgeber die Entschädigung für die zuständige Behörde auszuzahlen. Die ausgezahlten Beträge werden dem Arbeitgeber auf Antrag von der zuständigen Behörde erstattet. Fällig ist der Entschädigungsanspruch wie der Arbeitsentgeltanspruch. Achtung Anrechnung auf Urlaubstage § 59 IfSG enthält eine neue arbeitsrechtliche Sondervorsc...mehr

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Entgeltfortzahlung: Persönl... / 2.4 Anspruchshöhe und -dauer

Gemäß § 56 Abs. 2 Satz 4 IfSG besteht der Entschädigungsanspruch in Höhe von 67 % des der erwerbstätigen Person entstandenen Verdienstausfalls für jede erwerbstätige Person bis zu einem Betrag von höchstens 2.016 EUR im vollen Monat und soll auch tageweise gelten, z. B. wenn das Kind nur ab und zu (tageweise) in die Kita oder Schule darf. Als Verdienstausfall gilt das Netto-...mehr

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zfs 03/2023, Abwägung von T... / 1 Sachverhalt

[1] I. Die Klägerin ist die gesetzliche Krankenversicherung des Zeugen B., der am 28.4.2017 durch einen Hundebiss seines eigenen Rauhaardackels verletzt wurde. Unmittelbar vor dem Biss wurde der Hund durch ein vom Beklagten zu 1 gesteuertes Fahrzeug überfahren, dessen Halter der Beklagte zu 1 ist, und das bei der Beklagten zu 2 versichert ist. [2] Der Zeuge B. ist im Bereich ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC wichtiger Begriffe zum ... / Rückstellungen

Rückstellungen dienen dazu, Aufwendungen, die erst in einem späteren Geschäftsjahr zu einer in ihrer Höhe oder ihrer genauen Fälligkeit noch nicht feststehenden Mindereinnahme oder Auszahlung führen, in der Bilanz dem Geschäftsjahr ihrer Verursachung zuzurechnen. Typisches Beispiel dafür ist die Pensionsrückstellung, die der GmbH-Geschäftsführer alljährlich erdient, die jedo...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Weitere Einzelfälle zu § 24 Nr 1 Buchst a EStG

Rz. 60 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Bei Ablösung einer (Wieder-)Einstellungszusage ist die Tarifbegünstigung zu gewähren (BFH 210, 498 = BStBl 2006 II, 55 zum > Schadensersatz Rz 12, 22); uE ebenso für die Gegenleistung bei vertraglicher Aufhebung eines noch nicht angetretenen Dienstverhältnisses. Ergänzend > Rz 71. Rz. 61 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Ist ein > Übergangsgeld arbe...mehr

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Krankenbezüge / 5.5 Rückzahlungsanspruch des Arbeitgebers für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Die dem Arbeitgeber vorliegenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen enthalten keine Angaben über die Ursachen einer Erkrankung. Damit stellt sich für den Arbeitgeber in den Fällen, in denen bereits innerhalb der Zeiträume des § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 EFZG Entgeltfortzahlung geleistet wurde, die Frage, inwieweit eine erneute Erkrankung vorliegt oder ob ggf. eine Fortsetz...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Krankenbezüge / 4.3 Zeitraum der Entgeltfortzahlung bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Wird der Beschäftigte vor einem Ruhen des Arbeitsverhältnisses (z. B. unbezahlter Sonderurlaub, Grundwehrdienst, Wehrübung, Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz, Elternzeit, Pflegezeit) arbeitsunfähig krank, besteht während des Ruhens des Arbeitsverhältnisses kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. In diesem Fall wird die Entgeltfortzahlung unterbrochen; die 6-Wochen-Fris...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Krankenbezüge / 5.6 Entgeltfortzahlung und Zusatzurlaub

Nach Ansicht des BAG sind Zeiträume der Entgeltfortzahlung bei der Feststellung eines Anspruches auf Zusatzurlaub gemäß § 27 TVöD zu berücksichtigen[1]. Beschäftigte erhalten für je 2 zusammenhängende Monate einen Arbeitstag Zusatzurlaub nach § 27 TVöD / § 27 TV-L, wenn die Beschäftigten ständig in Wechselschicht nach § 7 Abs. 1 TVöD / § 27 Abs. 2 TV-L arbeiten und dafür eine W...mehr

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Krankenbezüge / 5.1.1 Höchstgrenzen des Krankengeldzuschusses / Wiederholungserkrankung

§ 22 Abs. 4 Satz 3 TVöD [1] sieht eine absolute Höchstgrenze für die Inanspruchnahme des Arbeitgebers innerhalb eines Kalenderjahres vor. Innerhalb eines Kalenderjahres kann das Entgelt im Krankheitsfall nach Absatz 1 und 2 insgesamt längstens bis zum Ende der in Absatz 3 Satz 1 genannten Fristen (13 bzw. 39 Wochen) bezogen werden. Bei jeder neuen Arbeitsunfähigkeit besteht j...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Krankenbezüge / 4 Zeitraum der Zahlung der Krankenbezüge nach § 22 TVöD

Nach § 22 Abs. 1 TVöD erhält der Beschäftigte Entgeltfortzahlung bis zur Dauer von 6 Wochen. Keine Besonderheiten bestehen bei einem Arbeitsunfall; auch hier erfolgt die Entgeltfortzahlung für die Dauer von 6 Wochen. Nach Ablauf der 6-wöchigen Entgeltfortzahlung setzen die Leistungen der Krankenkasse ein. Der Zahlungsanspruch entsteht mit rechtlichem Beginn des Arbeitsverhäl...mehr

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Krankenbezüge / 2.2.4 Kausalität

Die Krankheit, die nicht rechtswidrige Sterilisation oder der nicht rechtswidrige bzw. nicht strafbare Schwangerschaftsabbruch bzw. die Arbeitsunfähigkeit infolge der Spende von Organen, Geweben oder Blut müssen die alleinige Ursache für die Arbeitsunfähigkeit sein (Monokausalität).[1] Es gibt jedoch Ausnahmen und Sonderfälle, die im Folgenden kurz dargestellt werden. Arbeits...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Krankenbezüge / 4.2.3 Fortsetzungserkrankung

Wiederholte Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit und damit eine Fortsetzungserkrankung liegt vor, wenn die Krankheit, auf der die frühere Arbeitsunfähigkeit beruhte, in der Zeit zwischen dem Ende der vorausgegangenen und dem Beginn der neuen Arbeitsunfähigkeit medizinisch nicht vollständig ausgeheilt war, sondern als Grundleiden latent weiterbestanden hat, sodass d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Krankenbezüge / 4.2.1 Erneute Erkrankung nach vorangegangener Arbeitsunfähigkeit

Jede auf einer neuen Krankheit beruhende Arbeitsunfähigkeit begründet grundsätzlich einen neuen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Allerdings muss zwischen der ersten und der zweiten Krankheit eine – wenn auch nur kurze – Zeit der vollen Arbeitsfähigkeit liegen, in der jedoch der Beschäftigte nicht gearbeitet haben muss. Ein Zeitraum von wenigen Stunden genügt.[1] Im Regelfall ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Krankenbezüge / 5.1 Dauer des Anspruchs auf Krankengeldzuschuss

Krankengeldzuschuss erhält nicht etwa jeder Beschäftigte bei einer länger als 6 Wochen dauernden Arbeitsunfähigkeit, sondern nur der Beschäftigte, der eine Beschäftigungszeit (§§ 34 Abs. 3 TVöD) (vgl. "Beschäftigungszeit") zurückgelegt hat von mehr als 1 Jahr, längstens bis zum Ende der 13. Woche von mehr als 3 Jahren, längstens bis zum Ende der 39. Woche seit Beginn der Arbeit...mehr