Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltfortzahlung

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.3.2.4 Arbeitskampf

Rz. 58 Kausalitätsfragen treten insbesondere bei Zusammentreffen von Arbeitskampf und Krankheit auf. Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung ist davon abhängig, ob er ohne die Erkrankung trotz des Streiks gearbeitet hätte. Daher entfällt der Anspruch, wenn alle Arbeitnehmer eines Betriebs oder zumindest auch der Betroffene streiken[1] oder alle Arbeitnehmer aus... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.5.1 Dasselbe Arbeitsverhältnis

Rz. 114 Die Regelung zur Beschränkung der Entgeltfortzahlung bei einer wiederholten Arbeitsunfähigkeit kommt nur in demselben Arbeitsverhältnis zur Anwendung.[1] Wechselt der Arbeitnehmer nach einer ersten Erkrankung den Arbeitsplatz, kann der neue Arbeitgeber sich im Fall einer erneuten Erkrankung nicht darauf berufen, dass sein "Vorgänger" wegen derselben Krankheit bereits... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.3.3 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 78 Der Arbeitnehmer trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Anspruchsvoraussetzungen des § 3 Abs. 1 Satz 1. [1] Nach der Ansicht des BAG trägt der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Arbeitsunfähigkeit nicht die einzige Ursache für den Arbeitsausfall war.[2] Eine besondere Rolle bei der Beweisführung spielt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1 Anspruchsberechtigte

Rz. 21 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall haben alle Arbeitnehmer i. S. d. § 1 Abs. 2 EFZG . Dies gilt unabhängig davon, welche Art von Arbeitsverhältnis zustande gekommen ist. Unter den Anwendungsbereich fallen daher sowohl Arbeiter als auch Angestellte, unbefristet, befristet und zur Berufsausbildung Beschäftigte.[1] Gleiches gilt für geringfügig beschäftigte... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.2.1 Feststellung der Arbeitsunfähigkeit

Rz. 43 Eine Arbeitsunfähigkeit ist nach objektiven Gesichtspunkten festzustellen und nicht von der subjektiven Wertung der Arbeitsvertragsparteien abhängig. Der behandelnde Arzt hat insofern nach objektiven medizinischen Kriterien eine Bewertung vorzunehmen.[1] Dabei hat er sowohl auf die Umstände und Schwere der Erkrankung als auch auf die Art der vertraglich geschuldeten A... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.4.5.10 Suchterkrankung

Rz. 95 Suchterkrankungen in ihren unterschiedlichen Erscheinungsformen (Alkohol-, Drogen- oder Medikamentensucht) sind in der Regel Folge einer psychischen Abhängigkeit. Ihre Einordnung als Krankheit im medizinischen und im Sinne des § 3 EFZG steht nicht infrage.[1] Auch die Beurteilung der Verschuldensfrage ist heute weitgehend geklärt. Während die Rechtsprechung früher ein... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.3.2.1 Altersteilzeit

Rz. 53 Haben die Vertragsparteien im Rahmen einer Altersteilzeitvereinbarung das in der Praxis typische "Blockmodell" mit einer Arbeits- und einer Freistellungsphase gewählt, erhält der Arbeitnehmer im Fall seiner Erkrankung während der Freistellungsphase keine Entgeltfortzahlung.[1] In Ermangelung einer Arbeitspflicht kann der Arbeitnehmer nicht mehr arbeitsunfähig werden. ... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.3.2.9 Feiertage

Rz. 72 Den Fall, dass ein gesetzlicher Feiertag und eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit zusammenfallen, regelt § 4 Abs. 2 EFZG [1]: Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung (§ 3 Abs. 1 EFZG), deren Höhe sich nach § 2 EFZG richtet. Er hat also Anspruch auf Entgeltfortzahlung für Arbeitszeit, die aufgrund eines gesetzlichen Feiertags (und der Arbeitsunf... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.3.2.13 Urlaub

Rz. 76 Besondere Regelungen gelten bei einer Erkrankung des Arbeitnehmers während des Erholungsurlaubs. Aufgrund dessen Zweckgebundenheit wird der Urlaubsanspruch bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit kraft Gesetzes unterbrochen. Die nachgewiesenen Tage der Erkrankung werden auf den Jahresurlaub nicht angerechnet und können nachgeholt werden (§ 9 BUrlG). Dies bedi... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.3.2.2 Annahmeverzug

Rz. 54 Befindet sich der Arbeitgeber im Annahmeverzug, etwa nach Ausspruch einer unwirksamen Kündigung, hat der Arbeitnehmer auch ohne Arbeitsleistung Anspruch auf sein Arbeitsentgelt (§ 615 Satz 1 BGB). Erkrankt der Arbeitnehmer während eines solchen Zeitraums, endet der Annahmeverzug aufgrund der Arbeitsunfähigkeit (§ 297 BGB). Ansprüche des Arbeitnehmers richten sich nunm... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.3.2.8 Elternzeit

Rz. 71 Während der Elternzeit ruhen die gegenseitigen Hauptleistungspflichten. Der Lohnanspruch lebt daher nicht wegen einer Erkrankung des Arbeitnehmers wieder auf.[1] Eine Erkrankung steht auch dem Beginn der Elternzeit nicht entgegen.[2] Allerdings kann der Arbeitnehmer unter Wahrung der Fristen des § 16 BEEG erklären, dass er die Elternzeit erst im Anschluss an die Erkra... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.3.2.10 Kurzarbeit

Rz. 73 Treffen vereinbarte Kurzarbeit und krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit zusammen, hat der Arbeitnehmer nur für die Tage Anspruch auf Entgeltfortzahlung, an denen verkürzt gearbeitet wurde. Als regelmäßige Arbeitszeit i. S. d. § 4 EFZG gilt dann die verkürzte Arbeitszeit. Für die Tage, an denen überhaupt nicht gearbeitet wird, erhält der erkrankte Arbeitnehmer auch ke... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.3.2.12 Schulungsteilnahme

Rz. 75 Erkrankt der Arbeitnehmer während einer Schulungsveranstaltung, ist der Anspruch auf Entgeltfortzahlung davon abhängig, ob der Arbeitnehmer während der Schulung Arbeitsentgelt erhalten hätte.[1] Nimmt ein Betriebsratsmitglied unter den Voraussetzungen des § 37 Abs. 6 oder 7 BetrVG an einer Fortbildungsveranstaltung teil, besteht ein Anspruch auf Fortzahlung der Vergütu... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3 Arbeitsverhinderung infolge krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit

Rz. 30 Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung setzt voraus, dass der Arbeitnehmer unverschuldet aufgrund einer Krankheit an der Erbringung der Arbeitsleistung verhindert ist. Neben der Definition der Krankheit ist insbesondere die Feststellung der erforderlichen Kausalität oft problematisch. 2.3.1 Krankheit Rz. 31 Der Entgeltfortzahlungsanspruch setzt voraus, dass der Arbeitnehme... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.1.2.1 Körperliche Eingriffe

Rz. 36 Beschwerden, die auf medizinisch nicht erforderliche Eingriffe zurückgehen, begründen grundsätzlich keinen Entgeltfortzahlungsanspruch. Dies gilt beispielsweise für Komplikationen nach einer kosmetischen Operation bzw. Schönheitsoperation. [1] Die rein optische Beeinträchtigung hat als solche bereits keinen relevanten Krankheitswert, da sie einer Arbeitsfähigkeit nicht... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.3.2.5 Arbeitsverweigerung

Rz. 61 Hat der Arbeitnehmer vor seiner Erkrankung die Arbeit verweigert und sich arbeitsunwillig gezeigt, hat er aufgrund der Anforderung der Monokausalität im Krankheitsfall keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.[1] Im Streitfall wird es für den Arbeitgeber schwierig sein, dem Arbeitnehmer eine Arbeitsunwilligkeit nachzuweisen. Nach h. M. genügt es daher, wenn der Arbeitge... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.3.2.7 Bezahlte Freistellung

Rz. 69 Haben die Parteien eine bezahlte Freistellung des Arbeitnehmers vereinbart, ist dessen Erkrankung während dieses Zeitraums ohne Belang. Der Arbeitnehmer hat auf der Grundlage der Vereinbarung einen Vergütungsanspruch, und zwar unabhängig davon, ob er überhaupt leistungsfähig ist. Der Vergütungsanspruch richtet sich nicht nach § 3 EFZG und endet daher auch nicht bei an... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4 Wartezeit (Abs. 3)

Rz. 135 Erst nach einer 4-wöchigen ununterbrochenen Dauer des Arbeitsverhältnisses (Wartezeit) hat der Arbeitnehmer im Fall der Erkrankung einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Diese Frist dient zur Entlastung der Arbeitgeber. Die Wartefrist führt dazu, dass ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Arbeitnehmer insgesamt ausfällt, die nicht länger als 4 Wochen ununterbroc... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.3.2.11 Ruhendes Arbeitsverhältnis

Rz. 74 Ruhen die gegenseitigen Hauptleistungspflichten im Arbeitsverhältnis, z. B. aufgrund entsprechender Vereinbarung oder wegen der Ableistung von Wehr- oder Zivildienst, hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Es gelten hier dieselben Grundsätze wie im Fall der Elternzeit.[1] mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.4 Unverschuldete Krankheit

Rz. 79 Schließlich setzt ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung generell voraus, dass der Arbeitnehmer die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit nicht verschuldet hat. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass es unbillig wäre, die nachteiligen Folgen des eigenen Verhaltens auf den Arbeitgeber abzuwälzen.[1] [2] Für die Fälle der rechtmäßigen Sterilisation bzw. des rechtmäßigen Schwa... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.4.2 Verschulden Dritter

Rz. 81 Liegt ein überwiegendes Verschulden Dritter an der Arbeitsunfähigkeit oder Erkrankung des Arbeitnehmers vor, kann ein geringes Mitverschulden des Arbeitnehmers selbst den Entgeltfortzahlungsanspruch nicht ausschließen. Der Arbeitnehmer haftet auch nicht für ein Verhalten Dritter, etwa eines Erfüllungsgehilfen, da er keine Verpflichtung gegenüber dem Arbeitgeber erfüll... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.4.5.3 Kinderwunschbehandlung

Rz. 87 Die als Krankheit einzuordnende Unfruchtbarkeit kann dann zu Arbeitsunfähigkeit führen, wenn der Arbeitnehmer sich Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung unterzieht. Da er bewusst krankheitsbedingte Ausfallzeiten in Kauf nimmt, hat das BAG[1] ein die Entgeltfortzahlung ausschließendes Verschulden generell bejaht.[2] Begründet wird diese Rechtsprechung mit der Erwägung,... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.4.5.5 Organspenden

Rz. 90 Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei der Spende von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen ist in § 3a EFZG geregelt.[1] mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.4.5.7 Schönheitsoperationen

Rz. 92 Die auf einer reinen Schönheitsoperation beruhenden Gesundheitsbeeinträchtigungen sind grundsätzlich vom Arbeitnehmer selbst verschuldet; Arbeitsausfälle führen insofern zu keinem Entgeltfortzahlungsanspruch.[1] So hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn er eine Kurzsichtigkeit durch einen Lasereingriff korrigieren lässt.[2] Etwas anderes gil... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.2 Arbeitsunfähigkeit

Rz. 40 Die Krankheit des Arbeitnehmers muss zu einer Arbeitsunfähigkeit führen; nur dann gewinnt sie für Entgeltfortzahlungsansprüche Bedeutung. Es ist zwischen der Erkrankung des Arbeitnehmers und der Folge der Arbeitsunfähigkeit zu differenzieren. Nicht jede Krankheit führt zu einer Arbeitsverhinderung.[1] Wie der Krankheitsbegriff ist auch der Begriff der Arbeitsunfähigke... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 3 EFZG ist die zentrale Norm der Entgeltfortzahlung: Sie regelt den Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung im Fall der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit für den Zeitraum von 6 Wochen. Der Sachverhalt der unverschuldeten Arbeitsverhinderung wegen Krankheit ist durch § 3 EFZG abschließend geregelt; auf § 616 BGB kann nicht zurückgegriffen werden.[1] Die... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.4.5.6 Schlägerei

Rz. 91 Beruht die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers auf einer Verletzung, die Folge einer Beteiligung an einer Schlägerei ist, kommt ebenfalls ein Verschulden in Betracht. Hat der Arbeitnehmer selbst die Schlägerei begonnen oder eine solche provoziert, ist ihm ein Verschulden anzulasten.[1] Wenn er hingegen ohne sein Zutun in eine Schlägerei verwickelt wurde und der einzi... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2 Schwangerschaftsabbruch

Rz. 130 Ein Schwangerschaftsabbruch liegt dann vor, wenn von einem Arzt mit Einverständnis der Schwangeren die Leibesfrucht entfernt wird. Die Arbeitnehmerin hat bei einer auf dem Schwangerschaftsabbruch beruhenden Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn der Abbruch entweder nicht rechtswidrig war (§ 218a StGB) oder die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 S... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.1 Krankheit

Rz. 31 Der Entgeltfortzahlungsanspruch setzt voraus, dass der Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig ist. 2.3.1.1 Allgemeines Rz. 32 Der Begriff der Krankheit ist gesetzlich nicht definiert. Allgemein wird Krankheit definiert als ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand. Regelwidrig ist ein körperlicher oder geistiger Zustand dann, wenn er nach allgemeiner E... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.1.2 Einzelfälle

2.3.1.2.1 Körperliche Eingriffe Rz. 36 Beschwerden, die auf medizinisch nicht erforderliche Eingriffe zurückgehen, begründen grundsätzlich keinen Entgeltfortzahlungsanspruch. Dies gilt beispielsweise für Komplikationen nach einer kosmetischen Operation bzw. Schönheitsoperation. [1] Die rein optische Beeinträchtigung hat als solche bereits keinen relevanten Krankheitswert, da s... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.4.5.11 Verkehrsunfall

Rz. 97 Mit Fragen des Verschuldens hat die Rechtsprechung sich häufig im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen auseinander zu setzen. Ein die Entgeltfortzahlung ausschließendes Verschulden wird dabei dann angenommen, wenn der Arbeitnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig Verkehrsvorschriften verletzt und dadurch seine Gesundheit leichtfertig aufs Spiel gesetzt hat.[1] Verkehrste... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.3 Prinzip der Monokausalität

2.3.3.1 Allgemeines Rz. 52 Für die Entgeltfortzahlung gilt das Prinzip der Monokausalität, d. h. die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit muss die einzige Ursache für die Arbeitsverhinderung sein, sog. Monokausalität. [1] Der erkrankte Arbeitnehmer soll nicht mehr erhalten, als er im Fall seiner Gesundheit bekommen würde.[2] Durch Arbeits- oder Tarifvertrag kann zugunsten des... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.3.2 Einzelfälle

In den folgenden, in der Rechtsprechung häufig behandelten Fällen stellt sich typischerweise die Frage der Kausalität: 2.3.3.2.1 Altersteilzeit Rz. 53 Haben die Vertragsparteien im Rahmen einer Altersteilzeitvereinbarung das in der Praxis typische "Blockmodell" mit einer Arbeits- und einer Freistellungsphase gewählt, erhält der Arbeitnehmer im Fall seiner Erkrankung während de... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.4.1 Allgemeines

Rz. 80 Der Verschuldensbegriff des § 3 EFZG weicht von dem bürgerlich-rechtlichen Verschulden i. S. d. § 276 BGB ab. Bei der Entgeltfortzahlung geht es um das Verschulden des Arbeitnehmers gegen sich selbst: Der Arbeitnehmer hat seine Krankheit verschuldet, wenn er in einem groben Maß gegen das von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhalten vers... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1.4 Rechtsstreitigkeiten

Rz. 19 Streitigkeiten über den Anspruch auf Entgeltfortzahlung werden vor den Arbeitsgerichten ausgetragen (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 a ArbGG). Dies ist auch dann der richtige Rechtsweg, wenn der Anspruch im Wege des Forderungsübergangs auf einen Dritten, z. B. die Krankenkasse übergegangen ist (§ 3 ArbGG). mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.4.5 Einzelfälle

Die Frage des Verschuldens kann letztlich immer nur anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls beantwortet werden. Gleichwohl sollen typische Fallgestaltungen aus der Rechtsprechung im Folgenden dargestellt werden: 2.3.4.5.1 AIDS-Erkrankung Rz. 85 Zu einem Verschulden bei einer AIDS-Erkrankung fehlt es noch an einschlägiger Rechtsprechung. Von dem Grundsatz, dass ein Versch... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.1.1 Allgemeines

Rz. 32 Der Begriff der Krankheit ist gesetzlich nicht definiert. Allgemein wird Krankheit definiert als ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand. Regelwidrig ist ein körperlicher oder geistiger Zustand dann, wenn er nach allgemeiner Erfahrung unter Berücksichtigung eines natürlichen Verlaufs des Lebensgangs nicht bei jedem anderen Menschen gleichen Alters und Geschlecht... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.4.5.8 Selbstmordversuch

Rz. 93 Bei einem Selbstmordversuch geht die Rechtsprechung davon aus, dass den Arbeitnehmer regelmäßig kein Verschulden trifft.[1] Es sei von einem Erfahrungssatz auszugehen, dass bei einem Menschen, der einen Selbstmordversuch unternehme, die Freiheit der Selbstbestimmung erheblich eingeschränkt sei. Etwas anderes ist nur dann anzunehmen, wenn der Selbstmordversuch lediglic... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.2.3 Wiedereingliederungsmaßnahmen

Rz. 51 Keine Teilarbeitsunfähigkeit liegt bei sog. Wiedereingliederungsmaßnahmen vor.[1] Hierunter versteht man den Versuch, einen krankheitsbedingt arbeitsunfähigen Arbeitnehmer stufenweise in das Erwerbsleben wieder einzugliedern (§ 74 SGB V). Während einer solchen Maßnahme, die ein entsprechendes ärztliches Attest erfordert, begründen die Arbeitsvertragsparteien ein Recht... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.4.4 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 83 Allein der Umstand der Erkrankung spricht nicht für ein Verschulden des Arbeitnehmers. Vielmehr trägt der Arbeitgeber im Streitfall grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast für den Ausschlusstatbestand.[1] Er muss konkrete Umstände darlegen, die ein Verschulden des Arbeitnehmers begründen. Da der Arbeitgeber häufig keine genauen Kenntnisse über die Geschehensabläu... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.4.5.1 AIDS-Erkrankung

Rz. 85 Zu einem Verschulden bei einer AIDS-Erkrankung fehlt es noch an einschlägiger Rechtsprechung. Von dem Grundsatz, dass ein Verschulden vom Arbeitgeber dargelegt werden muss, ist nicht abzuweichen. Insbesondere kann dem Ansatz nicht gefolgt werden, aufgrund der häufigen Verknüpfung von AIDS-Infizierung und (ungeschütztem) Geschlechtsverkehr könne ein Verschulden des Arb... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.4.5.9 Sportunfall

Rz. 94 Eine typische Fallgestaltung, in der über ein Verschulden des Arbeitnehmers gestritten wird, ist die auf einem Sportunfall beruhende Arbeitsunfähigkeit. Hier hat das BAG[1] 3 Fallgruppen herausgearbeitet, in denen der Ausschlusstatbestand greift: Schuldhaft handelt, wer sich in einer seine Kräfte und Fähigkeiten deutlich übersteigenden Weise sportlich betätigt, in besond... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.1.2.2 Schwangerschaft

Rz. 38 Eine Schwangerschaft ist kein krankhafter Zustand.[1] Verläuft diese jedoch mit Komplikationen, d. h. führt die Schwangerschaft zu besonderen über das übliche Maß hinausgehenden Beschwerden oder krankhaften Störungen, kann eine Krankheit i. S. d. § 3 EFZG vorliegen.[2] Dies gilt im Regelfall auch für eine Fehlgeburt.[3] mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.5.5 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 127 Der Arbeitnehmer hat die anspruchsbegründenden Tatsachen des Entgeltfortzahlungsanspruchs darzulegen und ggf. zu beweisen. Dazu zählt auch, dass bei einer Erkrankung innerhalb der Zeiträume des § 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG von mehr als 6 Wochen keine Fortsetzungserkrankung vorliegt. Der Arbeitnehmer hat Tatsachen darzulegen, die den Schluss zulassen, dass es sich um keine ... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1.2.2 Abtretung und Pfändung

Rz. 10 Der Entgeltfortzahlungsanspruch kann in den Grenzen des § 400 BGB abgetreten und verpfändet werden. Dabei gelten die Pfändungsschutzvorschriften der §§ 850 ff. ZPO. Soweit der Anspruch nicht gepfändet werden darf, kann er auch nicht abgetreten werden. Von einer Pfändung des regelmäßigen Lohnanspruchs wird auch der Anspruch auf Entgeltfortzahlung erfasst.[1] Hinweis Sow... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.4.3 Verschulden des Arbeitgebers

Rz. 82 Möglicherweise hat der Arbeitgeber die Erkrankung oder darauf beruhende Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers selbst (mit-)verschuldet. Dann kommt als Anspruchsgrundlage für das Entgelt § 326 Abs. 2 BGB in Betracht.[1] Der Haftungsausschluss (§ 104 SGB VII) greift bei einem Verschulden des Arbeitgebers nicht ein. Ein Anspruch des Arbeitnehmers nach § 326 Abs. 2 BGB ist... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.4.5.2 Arbeitsunfall

Rz. 86 Bei Arbeitsunfällen trifft den Arbeitnehmer ein Verschulden, wenn er in besonders grobem Maß gegen die geltenden Sicherheits- und Arbeitsschutzvorschriften verstoßen hat.[1] Hierbei kann es sich um konkrete Sicherheitsanweisungen des Arbeitgebers, Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften oder Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes handeln. Ein tatbestandsa... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.1.2.3 Suchterkrankung

Rz. 39 Suchterkrankungen sind Krankheiten i. S. d. § 3 EFZG: Neben Alkoholismus, Drogen- und Medikamentensucht kann auch das Rauchen (Nikotinsucht) Krankheitswert haben.[1] [2] Die Sucht hat zumindest dann Krankheitswert, wenn der Arbeitnehmer seine Selbstkontrolle verloren und den gewohnheitsmäßigen, übermäßigen (Alkohol-) Genuss trotz besserer Einsicht nicht mehr aufgeben o... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Arnold/Gräfl, TzBfG § 13 Ar... / 3.5.2 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Rz. 15 Die Entgeltfortzahlung an Feiertagen und bei Arbeitsunfähigkeit macht keine rechtlichen Schwierigkeiten, wenn die Arbeitsunfähigkeit innerhalb des bereits festgelegten Arbeitsplans erfolgt. Der Entgeltfortzahlungsanspruch richtet sich nach der ausgefallenen Arbeit. Überschreitet die Arbeitsunfähigkeit die Planperiode oder liegt ein Arbeitsplan noch nicht vor, so ist un... mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium Wissen und Weiterbildung
aaaasdasda
Religion am Arbeitsplatz / 2.3 Leistungsverweigerungsrecht bei Glaubenskonflikt

Einzelne Arbeitsanweisungen, die mit unüberwindbaren Glaubenskonflikten kollidieren und die Grenzen des billigen Ermessens überschreiten, sind für Arbeitnehmer unverbindlich und müssen nicht befolgt werden.[1] Den Glaubenskonflikt darzulegen, obliegt dem Arbeitnehmer.[2] Darüber hinaus kann ein Glaubenskonflikt auch ein Leistungsverweigerungsrecht begründen. Nach § 275 Abs. 3... mehr