Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltfortzahlung

Beitrag aus Personal Office Premium
Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 5.1.4 Sonstige Arbeitsbedingungen (maximale Arbeitszeit & Co.)

Durch den Verweis des § 26 BBiG auf § 10 Abs. 2 BBiG sind auf das Orientierungspraktikum die Vorschriften und Grundsätze anwendbar, die üblicherweise für ein Arbeitsverhältnis gelten.[1] Dies umfasst Regelungen zum Arbeitsschutz (ArbSchG), zur Diskriminierung (AGG), zum Urlaubsanspruch (BurlG) sowie zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (EFZG), die somit auch für Orientie...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 6.1 Arbeitsverhältnis

Die korrekte rechtliche Einordnung eines Praktikanten ist von erheblicher Bedeutung, da eine falsche Klassifizierung erhebliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Wird beispielsweise ein Arbeitnehmer fälschlicherweise als Praktikant behandelt, könnte er später Ansprüche auf die ihm zustehende Vergütung, Urlaub und Entgeltfortzahlung geltend machen...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 3.2 Praktikumsvertrag mit Hinweisen/Tipps zur Vertragsgestaltung

Die gegenseitigen Pflichten des Praktikanten und des Unternehmens orientieren sich primär an den vertraglichen Ausgestaltungen des Praktikantenvertrags. Zusätzlich können sich aus landesrechtlichen Bestimmungen zum Hochschul- und Ausbildungsrecht weitere Ausbildungspflichten für den Unternehmer bei Pflichtpraktika ergeben. Obwohl Pflichtpraktika nicht dem Berufsbildungsgesetz...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ärztliche Untersuchung / 4.7 Freistellungsanspruch für ärztliche Untersuchungen im Rahmen der Schwangerschaft

Eine schwangere Frau hat gegenüber ihrem Arbeitgeber einen Freistellungsanspruch für Untersuchungen, die im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind (§ 16 MuSchG). Der Freistellungsanspruch steht nicht gesetzlich versicherten Frauen gleichermaßen zu (§ 16 Satz 2 MuSchG). Der Anspruch besteht, soweit Unte...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ärztliche Untersuchung / 4.4 Infektionsschutz

Mit Tätigkeiten im Verkehr mit Lebensmitteln i. S. v. § 42 Abs. 1 IfSG dürfen Personen erstmals nur beschäftigt werden, wenn durch eine Bescheinigung des Gesundheitsamts oder eines Arztes, die nicht älter als 3 Monate sein darf, nachgewiesen worden ist, dass die dort bezeichneten Hinderungsgründe nicht bestehen (§ 43 IfSG). Treten bei Personen nach Aufnahme ihrer Tätigkeit H...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fürsorgepflicht, Haftung de... / 6 Weitere Rechtsprechung

Altersteilzeit Unrichtige Auskunft über den Bewährungsaufstieg in der Freistellungsphase beim Blockmodell. Ein Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers wurde im Ergebnis verneint, da dieser nicht dargelegt hat, dass er ohne die Pflichtverletzung des Arbeitgebers am Bewährungsaufstieg hätte teilnehmen können.[1] Zwar hätte die unrichtige Auskunft grundsätzlich zu einem Schaden...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / IX. Zusatzbausteine (Sublimits)/Erweiterung des Versicherungsschutzes

Rz. 111 In der Praxis verbreitete Deckungskonzepte nehmen Erweiterungen vor. Solche Erweiterungen sind ggf. auch für das Marketing wichtig, weil gerade ein Zusatzbaustein für die Versicherten attraktiv sein kann und dieser ggf. den Ausschlag für das entsprechende Deckungspaket gibt. Rz. 112 Zusatzbausteine können als sog. Sublimit innerhalb der Versicherungssumme mitversicher...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Kurzarbei... / 13 Arbeitnehmer ist ledig und hat kein Kind und Beginn einer Arbeitsunfähigkeit vor Beginn der Kurzarbeit

Sachverhalt Ein Tischler, Steuerklasse I, keine Kinder, arbeitet ab März 2025 in Kurzarbeit. Seine wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden (montags bis freitags jeweils 7,7 Stunden). Sein Stundenlohn beträgt 15,35 EUR. Die Arbeit fällt in dem Betrieb wegen der Kurzarbeit jeweils montags komplett aus. Für ihn besteht eine Arbeitsunfähigkeit vom 20.2. bis 25.3.2025 mit g...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Pflegeversicherung

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Versicherungspflicht in der 1995 eingeführten sozialen PflV (SGB XI) folgt der Versicherungspflicht in der GKV; auch wer dort freiwillig versichert ist, wird einbezogen (§ 20 SGB XI). Wer privat krankenversichert oder beihilfeberechtigt ist, muss eine private PflV abschließen (§ 23 SGB XI). Träger der sozialen PflV sind die Pflegekassen, ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Kurzarbei... / 14 Arbeitnehmer ist ledig und hat kein Kind und Zusammentreffen von Kurzarbeitergeld und Krankengeld in Höhe des Kurzarbeitergeldes

Sachverhalt Ein Tischler, Steuerklasse I, keine Kinder, arbeitet ab März 2025 in Kurzarbeit. Seine wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden (montags bis freitags jeweils 7,7 Stunden). Sein Stundenlohn beträgt 15,35 EUR. Die Arbeit fällt in dem Betrieb wegen der Kurzarbeit jeweils dienstags komplett aus. Für ihn besteht eine Arbeitsunfähigkeit vom 20.2. bis 9.3.2025 mit ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Kurzarbei... / 12 Arbeitnehmer ist ledig und hat kein Kind und Eintritt einer Arbeitsfähigkeit während der Kurzarbeit

Sachverhalt Ein Schreiner, Steuerklasse I, keine Kinder, kann aufgrund der Einführung von Kurzarbeit im Juli 2025 nur noch die Hälfte seiner Arbeitszeit leisten und erzielt ein Bruttoentgelt von 1.487 EUR. Der Bruttoverdienst ohne Kurzarbeit hätte 2.974 EUR betragen. Die tägliche Arbeitszeit halbiert sich. Vom 14. bis 18.7.2025 ist der Arbeitnehmer arbeitsunfähig. Wie werden ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / e) Aufteilung nach vereinbarten Arbeitstagen im einzelnen Kalendermonat

Rz. 9 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die für den Kalendermonat vereinbarten Arbeitstage im In- und Ausland werden mit den tatsächlichen ausgeübten Arbeitstagen im Ausland ins Verhältnis gesetzt. Dieser Aufteilungsmaßstab wird für die Aufteilung des Arbeitslohns des konkreten Kalendermonats angewandt. Die vertraglich vereinbarten Arbeitstage sind die Kalendertage pro Kalendermonat...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Anspruch auf Arbeitslohn

Rz. 50 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Der Art der Vergütung kommt für das Gesamtbild der Verhältnisse (> Rz 15) ein herausragendes Gewicht zu, denn steuerrechtlich sind ArbN natürliche Personen, wenn und solange sie Arbeitslohn beziehen (> Rz 5–6/1). Rz. 51 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 § 19 Abs 1 Satz 1 Nr 1 EStG nennt beispielhaft "Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und a...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Eingliederung in den betrieblichen Organismus

Rz. 25 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Eingliederung in den betrieblichen Organismus eines anderen ist die für einen ArbN typische Stellung. Zur Bedeutung von ‚Eingliederung’ > Rz 15 ff. Darauf lässt zB das Vorhandensein eines festen Arbeitsplatzes mit vom ArbG zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln, die regelmäßige Kontrolle der Arbeitszeit und/oder der Arbeitsergebnisse, d...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Unternehmerrisiko/Unternehmerinitiative

Rz. 70 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Auf Selbständigkeit – also eine gewerbliche/freiberufliche Tätigkeit – und damit gegen ein Dienstverhältnis – deuten typischerweise hin: Selbstbestimmtheit von Organisation und Durchführung der Tätigkeit, Unternehmerrisiko, Unternehmerinitiative, Einsatz eigener Betriebsmittel und Materials, Bindung nur für bestimmte Tage an den Fremdbetrieb...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gesundheitszeugnis / 2 Infektionsschutzgesetz

Praktisch wichtig ist die amtliche Bescheinigung gemäß § 43 Abs. 1 IfSG über die Belehrung hinsichtlich möglicher krankheits- oder infektionsbezogener Tätigkeitsverbote[1] und die daran anschließende Erklärung in Textform, keinen relevanten Tätigkeitsverboten im Sinne des IfSG zu unterliegen. Personen, die an bestimmten ansteckungsfähigen Krankheiten erkrankt oder dessen ver...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Benefits: Betreuung / 2.2.2 Rechtliche Vorgaben

Rechtliche Vorgaben gibt es kaum, da es sich um eine freiwillige Leistung handelt. Auch der Zahlungsweg für freiwillige Kinderbetreuungskostenzuschüsse ist frei wählbar. Der Arbeitgeber kann den Zuschuss direkt an die Betreuungseinrichtung oder an seinen Arbeitnehmer zahlen.[1] Eine höhenmäßige Begrenzung gibt es nicht. Selbst bei Mini-/Midi-Jobs ist der Zuschuss gesetzlich ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Haftung und Versicherung se... / 1.6 Sicherheit für den Chef

Was für die Firma gilt, muss auch für den Chef gelten. Ohne seine Arbeitskraft, ohne entsprechende Ideen stagniert der Geschäftsbetrieb meist. Deshalb muss er Vorsorge treffen, damit Familie und Lebenswerk nicht durch plötzlich eintretende Berufsunfähigkeit oder gar Tod gefährdet sind. Selbstständigkeit heißt auch: Selbst für die Absicherung sorgen. Wenn Sie bisher als Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsrisiko / Zusammenfassung

Begriff Wird bei einem gegenseitigen Vertrag – hierzu gehört auch der Arbeitsvertrag – dem Schuldner, hier dem Arbeitnehmer, die vereinbarte Leistung unmöglich, ohne dass eine der Vertragsparteien hieran ein Verschulden trifft, wird dieser nach § 275 BGB von seiner Arbeitsverpflichtung frei. Allerdings verliert er dann nach § 326 BGB den Vergütungsanspruch. Weil dies aber im...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsrisiko / 1 Betriebsrisikolehre

Der Arbeitgeber trägt das Risiko von Betriebsstörungen.[1] Er muss in allen Fällen, in denen er die arbeitsbereiten Arbeitnehmer wegen Betriebsstörungen nicht beschäftigen kann, deren Vergütung weiterzahlen. Dies folgt daraus, dass der Arbeitgeber den Betrieb und die betriebliche Gestaltung organisiert, leitet, die Verantwortung trägt und die Erträge bezieht. Wenn der Arbeit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Fehlzeitenmanagement: Maßna... / Zusammenfassung

Überblick Fehlzeitenmanagement ist eine zentrale Maßnahme im Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM), um krankheitsbedingte Arbeitsausfälle zu reduzieren und die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter langfristig zu sichern. Fehlzeiten stellen Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen: Produktivitätsverluste, hohe Kosten und organisatorische Engpässe sind die unmittelbaren Fo...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausbildung / 2.3.14 Entgeltfortzahlung in anderen Fällen

Das Berufsbildungsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, aber auch der TVA-L BBiG sehen neben der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auch eine Entgeltfortzahlung in anderen Fällen vor. Berufsschulunterricht und Prüfungen, § 19 BBiG Gem. § 19 Abs. 1 Nr. 1 BBiG besteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Zeit der Freistellung nach § 15 BBiG. Hierbei handelt es sich um ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausbildung / 2.3.13 Entgelt im Krankheitsfall

§ 13 Abs. 1 TVA-L BBiG sieht in Anlehnung an § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b BBiG vor, dass Auszubildende, die durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ohne ihr Verschulden verhindert sind, ihre Verpflichtungen aus dem Ausbildungsvertrag zu erfüllen, für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit für die Dauer von bis zu sechs Wochen bzw. bei Wiederholungserkrankungen sowie der Beendig...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausbildung / 2.3.15 Vermögenswirksame Leistungen

§ 15 Abs. 1 TVL-A BBiG regelt einen Rechtsanspruch des Auszubildenden auf eine vermögenswirksame Leistung, wobei deren Höhe für Auszubildende im Tarifgebiet West 13,29 EUR monatlich und für Auszubildende im Tarifgebiet Ost 6,65 EUR monatlich beträgt. Die Höhe der vermögenswirksamen Leistung steht nicht in Abhängigkeit zu der wöchentlichen Ausbildungszeit, so dass eine Kürzung...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 277 Mitteil... / 2.2.1 Mitteilungspflichten der Krankenkasse (Satz 1)

Rz. 11 Die Krankenkasse hat eine Mitteilungspflicht gegenüber dem Arbeitgeber und ihrem Versicherten während der Entgeltfortzahlung aufgrund von Arbeitsunfähigkeit (§ 3 EFZG). Die Mitteilungspflicht ist gegeben, wenn das Ergebnis des MDK-Gutachtens von der Bescheinigung des behandelnden Arztes über die Arbeitsunfähigkeit abweicht. Dem Arbeitgeber und dem Versicherten ist das...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 276 Zusamme... / 2.8 Feststellung von Arbeitsunfähigkeit (Abs. 5)

Rz. 27 Der MD ist im Rahmen der Überprüfung von Arbeitsunfähigkeit (Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit, § 275 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b, Abs. 1a, 1b) berechtigt, den Versicherten in seiner Wohnung zu untersuchen (Satz 1). Voraussetzung ist, dass der Versicherte aufgrund seines Gesundheitszustands nicht in der Lage ist, einer Vorladung des MD zu folgen, oder einen Vorladungstermin ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 301 Kranken... / 2.6 Datenübermittlung durch Rehabilitationseinrichtungen der Renten- und Unfallversicherung (Abs. 4a)

Rz. 17c Einrichtungen, die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zulasten der gesetzlichen Rentenversicherung oder der gesetzlichen Unfallversicherung erbringen (§ 15 Abs. 2 SGB VI, § 33 Abs. 2 SGB VII), sind datenschutzrechtlich berechtigt und gegenüber der Krankenkassen verpflichtet, bestimmte Daten Erwerbstätiger mit einem Anspruch auf Krankengeld (§ 44) oder Verlet...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.3.13.2 Entgeltfortzahlung in anderen Fällen

Das Berufsbildungsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, aber auch der TVAöD sehen neben der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auch eine Entgeltfortzahlung in anderen Fällen vor. Berufsschulunterricht und Prüfungen, § 19 BBiG: Gem. § 19 Abs. 1 Nr. 1 BBiG besteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Zeit der Freistellung nach § 15 BBiG (siehe Ziffer 2.3.2.1). Hierbei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.3.13.1 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, § 12

§ 12 Abs. 1 TVAöD sieht in Anlehnung an § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b BBiG vor, dass Auszubildende, die durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ohne ihr Verschulden verhindert sind, ihre Verpflichtungen aus dem Ausbildungsvertrag zu erfüllen, für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit für die Dauer von bis zu 6 Wochen sowie nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bei Wiederholu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.3.14 Vermögenswirksame Leistungen

§ 13 Abs. 1 TVAöD regelt einen Rechtsanspruch des Auszubildenden auf eine vermögenswirksame Leistung i. H. v. 13,29 EUR monatlich. Die Unterscheidung nach Tarifgebiet West (13,29 EUR) und Tarifgebiet Ost (6,65 EUR) besteht im TVAöD mit Wirkung vom 1.1.2008 nicht mehr. Hinweis Für die Auszubildenden der Sparkassen gilt abweichend von § 13 Abs. 1 Satz 1 TVAöD die Vorschrift des...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Urlaub / Zusammenfassung

Begriff Urlaub ist die zeitweilige Freistellung des Arbeitnehmers von der vertraglichen Arbeitsverpflichtung. Dabei unterscheidet man zwischen dem Erholungsurlaub und den sonstigen Freistellungen. Beim Erholungsurlaub handelt es sich um eine Freistellung gegen Fortzahlung des Arbeitsentgelts zum Zwecke der Erholung. Daneben existieren sonstige Freistellungen, z.B. Sonderurla...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Urlaub / 5 Urlaub und Krankheit

Erkrankung während des Urlaubs[2] Wird ein Arbeitnehmer während eines Urlaubs krank, so werden nach § 9 BUrlG die durch ärztliches Attest nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet. Dabei unterscheidet der § 9 BUrlG zwischen Krankheit und Arbeitsunfähigkeit. Nur bei ärztlich attestierter Arbeitsunfähigkeit werden die entsprechenden Urlau...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsnachfolge / 2 Teilnahme am Ausgleichsverfahren zur Erstattung der Entgeltfortzahlung

Für die Teilnahme des Betriebs am Ausgleichsverfahren nach dem AAG gilt, dass bei einer Übernahme eines Betriebs durch einen anderen Arbeitgeber die Teilnahme am U1-Erstattungsverfahren neu geprüft wird, wenn ein neuer Betrieb entstanden ist.[1] Bei einem unterjährigen Betriebsübergang[2] bleibt die für das laufende Kalenderjahr getroffene Feststellung weiter maßgebend.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Verjährung / Zusammenfassung

Begriff Die Erhebung der Verjährungseinrede gibt dem Schuldner ein dauerndes Leistungsverweigerungsrecht gegen den vom Gläubiger geltend gemachten Anspruch; der Anspruch bleibt jedoch bestehen (Aufrechnungsmöglichkeit!). Die Einrede der Verjährung ist vom Schuldner geltend zu machen, sie wird vom Gericht nicht von Amts wegen berücksichtigt. Diese Grundsätze gelten auch im Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Verjährung / 2 Wirkung der Verjährung

Die Verjährung ist von Amts wegen zu berücksichtigen.[1] Die Verjährung tritt damit auch ein, ohne dass sie beantragt oder verlangt werden muss. Vielmehr darf die Einzugsstelle verjährte Beiträge weder einziehen noch annehmen, selbst wenn der Arbeitgeber oder der jeweilige Beitragsschuldner sie zur Zahlung anbietet. Diese Regelung betrifft nur die von der Krankenkasse als Ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Verjährung / 3 Hemmung und Unterbrechung

Für die Hemmung und die Unterbrechung gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs für die Sozialversicherung einschließlich der Beiträge zur Unfallversicherung, der Insolvenzgeldumlage und der Umlagen zur Erstattung der Aufwendungen bei Entgeltfortzahlung und Mutterschaft sinngemäß. Wird die Verjährung durch Mahnung an den Arbeitgeber oder durch Bereiterklärung des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Verjährung / 1.1 Allgemeine Verjährungsfrist von 4 Jahren

Ansprüche auf Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, die Insolvenzgeldumlage und die Umlagen nach dem AAG für die Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen bei Entgeltfortzahlung und Mutterschaft verjähren in 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind. Fällig geworden sind die Beiträge mit dem Tag, von dem an die Einzu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Wehrübung / 7 Sonstige Regelungen

Ein Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst hat gegen seinen Arbeitgeber Anspruch auf Entgeltfortzahlung wie im Fall des Erholungsurlaubs.[1] Kein Anspruch besteht jedoch auf Zahlung besonderer, urlaubsbezogener Leistungen wie ein vom Arbeitgeber zusätzlich zum Urlaubsentgelt gewährtes "Urlaubsgeld". Auf Antrag erstattet der Bund dem Arbeitgeber das zu zahlende Nettoentgelt[2] f...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Verjährung / 2 Verjährungsfristen

Die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren nach § 195 BGB gilt für alle arbeitsrechtlichen Ansprüche. Ihr unterliegen grundsätzlich alle vertraglichen und außervertraglichen Ansprüche sowohl des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers. Die Verjährung nach § 195 BGB setzt unter zwei Voraussetzungen ein: 1. Der Anspruch ist wirksam entstanden.[1] 2. Der Inhaber des Anspruchs h...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Wehrübung / 2 Anwendung des Arbeitsplatzschutzgesetzes

Die arbeitsrechtlichen Konsequenzen der Wehrübung sind im Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG) geregelt. Dieses entfaltet Wirkung für den Wehrdienst und gilt daher für den Grundwehrdienst sowie für Wehrübungen. Wichtig Freiwillige Wehrübung Die nachstehenden Ausführungen des ArbPlSchG gelten nur eingeschränkt für eine freiwillige Wehrübung[1], wenn sie alleine die Dauer von 6 ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgeltfortzahlung: Annahme... / 1.2 Umfang der Entgeltfortzahlung

Bei Annahmeverzug hat der Arbeitgeber die Bruttovergütung zu zahlen, die der Arbeitnehmer bei Erbringung seiner vertraglichen Arbeit erhalten hätte (Lohnausfallprinzip). Damit sind alle Leistungen des Arbeitgebers zu erbringen, die Entgeltcharakter haben, seien es Zeitlohn, leistungsabhängige Vergütung, Privatnutzung eines Firmenwagens zum Nutzwert oder Sachbezüge zum Sachwe...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgeltfortzahlung: Annahme... / 1.1 Anspruchsvoraussetzungen

Anspruch auf Entgeltfortzahlung wegen Annahmeverzugs kann der Arbeitnehmer grundsätzlich nur in jedem tatsächlich durchführbaren und bestehenden Arbeitsverhältnis haben. Das gilt für alle Arten der Arbeitsverhältnisse, seien es unbefristete, befristete, Vollzeit-, Teilzeit- oder geringfügig entlohnte Arbeitsverhältnisse. Auch für Ausbildungsverhältnisse gilt § 615 BGB grunds...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgeltfortzahlung: Annahme... / Zusammenfassung

Überblick Der weitaus größte Teil der Arbeitsausfälle im Jahr entsteht wegen Urlaubs, Krankheit und Feiertagen. Darüber hinaus gibt es aber noch eine Vielzahl weiterer Fälle, in denen Arbeit nicht geleistet wird und sich daher die Frage der Entgeltfortzahlung stellt. Auch dann, wenn der Arbeitgeber sich mit der Annahme der vertraglich geschuldeten Leistung durch den Arbeitne...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgeltfortzahlung: Annahme... / 2 Betriebsrisikolehre

2.1 Begriff Betriebsrisiko nennt man das Risiko des Arbeitgebers, seinen Betrieb nicht betreiben zu können, z. B. wegen Naturkatastrophen.[1] Wenn die Fortsetzung des Betriebs wegen Auftrags- oder Absatzmangels wirtschaftlich sinnlos wird, spricht man vom Wirtschaftsrisiko. 2.2 Entwicklung Anders als beim Wirtschaftsrisiko liegt im Falle des Eintritts des Betriebsrisikos eine A...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgeltfortzahlung: Annahmeverzug

Zusammenfassung Überblick Der weitaus größte Teil der Arbeitsausfälle im Jahr entsteht wegen Urlaubs, Krankheit und Feiertagen. Darüber hinaus gibt es aber noch eine Vielzahl weiterer Fälle, in denen Arbeit nicht geleistet wird und sich daher die Frage der Entgeltfortzahlung stellt. Auch dann, wenn der Arbeitgeber sich mit der Annahme der vertraglich geschuldeten Leistung dur...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgeltfortzahlung: Annahme... / 2.4 Anwendungsfälle aus der Rechtsprechung

Zu den Anwendungsfällen der Betriebsrisikolehre gehören[1] Stromversorgungsunterbrechungen oder -ausfälle, Rohstoffmangel, Brandschäden, Maschinenschäden, Wasser- oder Frostschäden.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgeltfortzahlung: Annahme... / 2.3 Anwendungsbereich

Die Grundsätze der Betriebsrisikolehre gelten für alle Arbeitsverhältnisse. Für Berufsausbildungsverhältnisse enthält § 19 Abs. 1 Nr. 2a BBiG eine die Betriebsrisikofälle einschließende Sonderregelung für die Dauer von 6 Wochen. Auch die Regelung in § 615 Satz 3 BGB ist dispositiv.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgeltfortzahlung: Annahme... / 1.1.1 Angebot der Arbeitsleistung

Der Arbeitgeber kann im Normalfall nur in Annahmeverzug geraten, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung anbietet. Das Angebot hat grundsätzlich als tatsächliches Angebot zu erfolgen, in Ausnahmefällen reicht auch ein wörtliches Angebot, und in noch eingeschränkterem Umfang ist ein Angebot vollständig entbehrlich. 1.1.1.1 Tatsächliches Angebot Für Annahmeverzug im ungekünd...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgeltfortzahlung: Annahme... / 2.1 Begriff

Betriebsrisiko nennt man das Risiko des Arbeitgebers, seinen Betrieb nicht betreiben zu können, z. B. wegen Naturkatastrophen.[1] Wenn die Fortsetzung des Betriebs wegen Auftrags- oder Absatzmangels wirtschaftlich sinnlos wird, spricht man vom Wirtschaftsrisiko.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgeltfortzahlung: Annahme... / 1 Annahmeverzug

In der Praxis stellt der Annahmeverzug einen wichtigen Fall der Entgeltfortzahlung ohne Arbeitsleistung des Arbeitnehmers dar. Annahmeverzug liegt vor, wenn der Gläubiger die ihm angebotene Leistung nicht annimmt.[1] Im Arbeitsverhältnis ist der mit Abstand häufigste Anwendungsfall, dass der Arbeitgeber die vom Arbeitnehmer angebotene Arbeitsleistung nicht annimmt. In der Pr...mehr