Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltfortzahlung

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Dauer der Entgeltfortzahlung

Rz. 455 Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen, sofern nicht eine günstigere Regelung besteht.[1094] Dem Sechs-Wochen-Zeitraum entsprechen 42 Kalendertage, unabhängig davon, welche Tage in diesem Zeitraum als Arbeitstage ausgefallen sind; zu den 42 Tagen zählen demnach auch alle Sonn- und Feiertage, frei...mehr

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§ 6 Entgeltfortzahlung an F... / I. Rechtsgrundlagen

Rz. 1 Gem. § 1 Abs. 2 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) gilt das Gesetz für alle Arbeitnehmer sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten. Es ist somit auch auf Teilzeitkräfte anwendbar. Teilzeitbeschäftigte (auch geringfügig Beschäftigte) haben ebenso wie Vollzeitbeschäftigte Anspruch auf Entgeltfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen.mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / f) Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Rz. 286 Für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gelten auch für Teilzeitbeschäftigte die tariflichen oder – sofern diese nicht bestehen – die gesetzlichen Regelungen. Auch für Teilzeitbeschäftigte, die an weniger Tagen in der Woche arbeiten als Vollzeitbeschäftigte, beträgt der Entgeltfortzahlungszeitraum 42 Tage, berechnet ab dem ersten Tag der Erkrankung. Zu beachten ...mehr

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§ 6 Entgeltfortzahlung an F... / V. Arbeit auf Abruf

Rz. 45 Auch die im Rahmen einer Arbeit auf Abruf beschäftigten (Teilzeit-)Arbeitnehmer haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Die Berechnung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ergibt sich aus § 12 Abs. 4 TzBfG. Hierzu ist die maßgebende regelmäßige Arbeitszeit im Sinne von § 4 Abs. 1 des EntgFG die durchschnittliche Arbeitszeit der letzten drei Monate...mehr

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§ 6 Entgeltfortzahlung an F... / III. Höhe des fortzuzahlenden Entgelts

Rz. 34 Die Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts bemisst sich nach dem Entgelt, das dem Arbeitnehmer für seine regelmäßige Arbeitszeit zusteht. § 4 Abs. 1 EntgFG legt der Entgeltfortzahlung dabei ein modifiziertes Lohnausfallprinzip zugrunde. Maßgeblich ist daher die individuelle Arbeitszeit des erkrankten Arbeitnehmers. Bei Schwankungen der individuellen Arbeitszeit ist ...mehr

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§ 6 Entgeltfortzahlung an F... / III. Brauchtumstage

Rz. 4 Je nach Bundesland gibt es Tage, die zwar nicht offiziell als Feiertage gezählt werden, die jedoch brauchtumsbedingt ganz oder teilweise arbeitsfrei sind. Ein Beispiel hierfür ist der Karnevalsdonnerstag ("Weiberdonnerstag") im Rheinland, sowie der Rosenmontag. Während im Rheinland der Karnevalsdonnerstag ab 12:00 Uhr und der Rosenmontag in aller Regel komplett arbeits...mehr

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§ 6 Entgeltfortzahlung an F... / I. Allgemeines

Rz. 27 Durch § 1 Abs. 2 EntgFG ist klargestellt, dass auch Teilzeitbeschäftigte vollen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall haben. Hierunter fallen auch geringfügig Beschäftigte. Rz. 28 Hinsichtlich der Modalitäten der Entgeltfortzahlung gelten dieselben Grundsätze wie für Vollzeitbeschäftigte. Insbesondere beträgt auch für Teilzeitbeschäftigte die Dauer der Entg...mehr

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§ 6 Entgeltfortzahlung an F... / VI. Ausgleichsverfahren zur Erstattung, Umlage U1

Rz. 52 Zum 1.1.2006 wurden die bis dahin noch geltenden Normen des Lohnfortzahlungsgesetzes (LFZG) durch das Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen (AAG) bei Krankheit bzw. Schwangerschaft/Mutterschaft abgelöst. Im Rahmen der Umlageversicherung wird Arbeitgebern ein Teil der Aufwendungen für die Entgeltfortzahlung bei Krankheit (U1) erstattet. Rz. 53 Das Ausgle...mehr

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§ 6 Entgeltfortzahlung an F... / V. Anspruchsinhalt

Rz. 10 Fortzuzahlen ist diejenige Vergütung, die der Arbeitnehmer ohne feiertagsbedingten Arbeitsausfall erhalten hätte. Bei Gehaltsempfängern ist folglich der volle Monatsverdienst ungeachtet des Arbeitsausfalls weiterzuzahlen. Bei gewerblichen Beschäftigten ist der Stundensatz mit der Zahl der feiertagsbedingt ausgefallenen Stunden zu multiplizieren. Rz. 11 Wären ohne den F...mehr

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§ 6 Entgeltfortzahlung an F... / II. Wartezeit

Rz. 32 Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht nach § 3 Abs. 3 EntgFG erst nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses (Wartezeit). Die Wartezeit knüpft lediglich an den Bestand des Arbeitsverhältnisses an. Nicht entscheidend ist dagegen, wie viel der Arbeitnehmer innerhalb dieser vier Wochen tatsächlich gearbeitet hat. Rz. 33 Hinweis Eine Umgehung ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Entgeltfortzahlung bei Organ- oder Gewebespende

Rz. 451 § 3a EFZG wurde neu eingefügt durch das Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes vom 21.7.2012. Danach hat ein Arbeitnehmer für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit infolge einer Organ-/Gewebespende oder einer Blutspende zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen einen Entgeltfortzahlungsanspruch gegen den Arbeitgeber bis zur Dauer von sech...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

aa) Anspruch auf Entgeltfortzahlung Rz. 436 Der Arbeitnehmer, der wegen Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert ist, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, behält seinen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Arbeitsentgelt bis zur Dauer von sechs Wochen, § 3 EFZG (gesetzliche Entgeltfortzahlung). In diesem Zeitraum ist er nicht auf Leistungen der...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 49. Entgeltfortzahlung

a) Allgemeines Rz. 861 Die Verpflichtung zur Fortzahlung des Arbeitsentgelts für Zeiten krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ist mit dem Entgeltfortzahlungsgesetz weitgehend abschließend geregelt. Dauer und Höhe der Entgeltfortzahlung sind einzelvertraglich unabdingbar, auf die gesetzlichen Ansprüche kann gem. § 12 EFZG im Voraus nicht wirksam verzichtet werden.[2022] Zuläs...mehr

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§ 6 Entgeltfortzahlung an F... / VI. Entfallen der Feiertagsvergütung

Rz. 15 Nach § 2 Abs. 3 EntgFG haben Arbeitnehmer, die am letzten Arbeitstag vor oder am ersten Arbeitstag nach einem Feiertag unentschuldigt der Arbeit fernbleiben, keinen Anspruch auf Bezahlung für diesen Feiertag. Die Vorschrift ist entsprechend ihrer historischen Herkunft[8] dahin gehend auszulegen, dass eine eigenmächtige Freizeitverlängerung vor und nach Feiertagen verh...mehr

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§ 6 Entgeltfortzahlung an F... / II. Begriff des Feiertags

Rz. 2 Gem. § 2 Abs. 1 EntgFG ist für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, das Arbeitsentgelt zu zahlen, das ohne Arbeitsausfall hätte gezahlt werden müssen. Da gem. § 9 ArbZG Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr nicht beschäftigt werden dürfen, betrifft dies alle gesetzlichen Feiertage. Rz. 3 Was ein gesetzli...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 79. Lohnfortzahlung

Rz. 1100 Erläuterungen hierzu finden sich unter dem Stichwort Entgeltfortzahlung (siehe oben Rdn 861 ff.).mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / l) Arbeitsverhinderung/Vergütungsfortzahlung

Rz. 753 Die Regelung über die Verpflichtung des Arztes zur Anzeige persönlicher Arbeitsverhinderungen und Krankheiten enthält insoweit eine Besonderheit, als in dem Muster die arbeitsvertragliche Verpflichtung des Arztes aufgenommen worden ist, bei persönlicher Arbeitsverhinderung die notwendigen Maßnahmen zur Sicherstellung eines ungestörten Krankenhausbetriebes in der Abte...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (7) Freiwillige Leistungen, Urlaub und Entgeltfortzahlungen

Rz. 283 Auch wenn dem Betriebsrat nach zutreffender Ansicht kein Mitbestimmungsrecht bezüglich der Maßnahmen zur Milderung der finanziellen Folgen von Kurzarbeit zusteht, wird üblicherweise eine kurzfristige Vereinbarung zur Kurzarbeit nur möglich sein, wenn auch bezüglich dieser Regelungstatbestände Einigkeit erzielt wird. Ausdrücklich geregelt werden sollte jeweils die Ber...mehr

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§ 6 Entgeltfortzahlung an F... / IV. Pflichten des (Teilzeit-)Arbeitnehmers

Rz. 37 Gem. § 5 Abs. 1 EntgFG ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert, dann hat der gesetzlich versicherte Arbeitnehmer das Bestehen einer Erkrankung ärztlich feststellen zu lassen. Die Pflicht zur Vorlage einer ärztlich...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Anspruchsübergang bei Schädigung durch Dritte

Rz. 881 Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung gem. § 3 EFZG besteht, soweit die Krankheit nicht durch den Arbeitnehmer selbst schuldhaft verursacht worden ist, unabhängig von der Ursache der Erkrankung. Ist die Erkrankung jedoch schuldhaft von einem Dritten verursacht, stehen dem Arbeitnehmer regelmäßig gesetzliche Schadensersatzansprüche gegen den Schadensverursacher zu, die ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / g) Vergütung bei Arbeitsverhinderung

Rz. 807 Besondere Schwierigkeiten wirft die Frage auf, ob und in welchem Umfang dem Geschäftsführer ein Anspruch auf Fortzahlung der festen und variablen Vergütung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit und sonstiger unverschuldeter Dienstverhinderung zustehen soll. Für den Geschäftsführer gilt – ebenso wie für Arbeitnehmer – die allerdings durch vertragliche Vereinbarung...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (2) Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit (sog. "Monokausalität")

Rz. 440 Weiterhin muss die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit die alleinige Ursache für die Arbeitsverhinderung sein (sog. "Monokausalität").[1057] Der Arbeitnehmer hat nur dann Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn er ohne Erkrankung gearbeitet hätte und arbeiten hätte können.[1058] Wäre die Arbeit im maßgeblichen Zeitraum (auch) aus einem anderen Grund nicht geleistet w...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (3) Kein Verschulden

Rz. 442 Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle setzt weiter voraus, dass die Arbeitsunfähigkeit ohne Verschulden des Arbeitnehmers eingetreten ist, § 3 Abs. 1 EFZG. Ein Verschulden schließt die Entgeltfortzahlung aus. Verschulden meint ein Verhalten, bei dem es sich um einen groben Verstoß gegen das eigene Interesse eines verständigen Menschen handelt.[1070] ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Unabdingbarkeit und Günstigkeitsvergleich

Rz. 480 Von den Bestimmungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes kann nicht zum Nachteil der Arbeitnehmer abgewichen werden, § 12 EFZG (Unabdingbarkeit). Das Abweichungsverbot sichert den gesetzlichen Mindeststandard auf dem Gebiet der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen. Der Grundsatz der Unabdingbarkeit wird in § 4 Abs. 4 EFZG nur insoweit durchbrochen, dass...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Wartezeit

Rz. 864 Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht gem. § 3 Abs. 3 EFZG in der seit dem 1.10.1996 geltenden Fassung[2030] erstmals nach vierwöchiger ununterbrochener Betriebszugehörigkeit. Entscheidend ist dabei allein der rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses; nicht notwendig ist, dass der Arbeitnehmer während dieses Zeitraums auch tatsächlich beschäftigt worden ist...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Verlängerung der Anspruchsdauer

Rz. 865 Eine Verlängerung der Anspruchsdauer wird typischerweise in Führungspositionen vereinbart, in Anlehnung an die üblichen Vertragsbedingungen der Geschäftsführer und Vorstände, die nicht unter den Anwendungsbereich des EFZG fallen und deshalb eine Entgeltfortzahlung nur dann beanspruchen können, wenn diese vertraglich vereinbart ist.[2034] Ebenfalls möglich ist eine ge...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Muster

Rz. 292 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.34: Betriebsvereinbarung Kurzarbeit Betriebsvereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit Zwischen _________________________ (Name und Anschrift des Arbeitgebers) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem Betriebsrat des Betriebs _________________________ der _________________________ (Name des Arbeitgebers) –...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Muster Betriebsvereinbarung zur Arbeitsordnung

Rz. 467 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.44: Betriebsvereinbarung zur Arbeitsordnung Zwischen der _________________________ (Bezeichnung und Anschrift des Unternehmens) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem Betriebsrat der _________________________ (Bezeichnung des Unternehmens), vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden – nachfolgend "Betrie...mehr

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§ 21 Krankenversicherung / C. Beitragssätze

Rz. 21 In der gesetzlichen Krankenversicherung existieren unterschiedliche Beitragssätze, die im Wesentlichen abhängig davon sind, ob der Beschäftigte Anspruch auf Entgeltfortzahlung und ob er Anspruch auf Krankengeld hat. Zudem können die Krankenkassen kassenindividuelle Zusatzbeiträge erheben. Rz. 22 Für Arbeitnehmer kommt, da ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach dem En...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (1) Vierwöchiger Bestand des Arbeitsverhältnisses

Rz. 439 Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle entsteht erstmals nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses, § 3 Abs. 3 EFZG. Ausreichend für die Erfüllung dieser Wartezeit ist der rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses; eine tatsächliche Beschäftigung ist nicht notwendig.[1055] So erhält der nach Beginn des Arbeitsverhältnisses da...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Arbeitsunfähigkeit

Rz. 410 Erkrankt der Arbeitnehmer während der Altersteilzeit, muss der Arbeitgeber für die Zeit von sechs Wochen die gesetzliche Entgeltfortzahlung erbringen. Die Entgeltfortzahlung umfasst während der Altersteilzeit auch die Aufstockungszahlungen des Arbeitgebers.[1044] Nach dem Ende des Entgeltfortzahlungszeitraumes hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld bzw. Kranke...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 861 Die Verpflichtung zur Fortzahlung des Arbeitsentgelts für Zeiten krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ist mit dem Entgeltfortzahlungsgesetz weitgehend abschließend geregelt. Dauer und Höhe der Entgeltfortzahlung sind einzelvertraglich unabdingbar, auf die gesetzlichen Ansprüche kann gem. § 12 EFZG im Voraus nicht wirksam verzichtet werden.[2022] Zulässig ist insowe...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / gg) Einzelne Arbeitsbedingungen

Rz. 301 Ruft der Arbeitgeber die Arbeitsleistung nicht ab, gerät er bei Ablauf des Bezugszeitraums in Annahmeverzug. Der Arbeitnehmer muss die Arbeitsleistung nicht anbieten. Der Anspruch auf Annahmeverzug scheidet nur dann aus, wenn der Arbeitnehmer auch im Falle der Ausübung des Abrufrechts durch den Arbeitgeber zur Leistung der Arbeit außerstande gewesen wäre.[795] Die Mö...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Modifiziertes Entgeltausfallprinzip

Rz. 459 Nach § 4 EFZG ist dem Arbeitnehmer während der Dauer der Entgeltfortzahlung das ihm zustehende Arbeitsentgelt bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit fortzuzahlen. Rz. 460 Das EFZG legt für die Bemessung der Entgeltfortzahlung grundsätzlich das Entgeltausfallprinzip zugrunde. Entgeltausfallprinzip bedeutet, dass der Arbeitnehmer so zu stellen ist, als hät...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (4) Arztbesuche

Rz. 450 Arztbesuche und ambulante Behandlungen sind nur dann entgeltfortzahlungspflichtig, wenn der Arbeitnehmer während der Zeit bereits arbeitsunfähig erkrankt war. Von diesen Fallgestaltungen zu unterscheiden sind die Arztbesuche, die nach der Terminplanung des Arztes oder wegen der ungünstigen Lage von Krankenhaus oder Praxis nur während der Arbeitszeit stattfinden könne...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / f) Anspruchsübergang bei Schädigung durch Dritte

Rz. 880 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.54: Entgeltfortzahlung, Anspruchsübergangmehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / g) Forderungsübergang bei Dritthaftung

Rz. 503 § 6 EFZG ordnet für den Fall, dass die zur Arbeitsunfähigkeit führende Krankheit von einem Dritten verursacht wird und der geschädigte Arbeitnehmer gegen den Dritten einen Ersatzanspruch hat, einen gesetzlichen Forderungsübergang ("cessio legis") zugunsten des Arbeitgebers an. Der Forderungsübergang verhindert, dass der Arbeitnehmer einen doppelten finanziellen Ausgl...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Verletzung der Mitteilungs- und Nachweispflichten

Rz. 506 Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu verweigern, solange der Arbeitnehmer die ärztliche Bescheinigung nicht vorlegt oder – bei einer Erkrankung im Ausland – die Pflicht zur unverzüglichen Mitteilung nicht erfüllt, § 7 Abs. 1 Nr. 1 EFZG.[1197] Durch die zum 1.1.2023 in Kraft getretene Änderung der Nachweispflicht in § 5 Abs. 1a EFZG i...mehr

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§ 26 Umlagen U1 und U2, Loh... / E. Zuständigkeit und Verfahren

Rz. 10 Zuständig für die Durchführung des Ausgleichsverfahrens ist die Krankenkasse, bei der der Arbeitnehmer Mitglied ist, auch wenn es sich um eine Betriebskrankenkasse oder eine Ersatzkasse handelt. Für Mini-Jobber ist die Minijob-Zentrale (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) zuständig. Die Umlagen entrichtet der Arbeitgeber zusammen mit den übrigen Abgaben ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Pflicht zum Nachweis der Arbeitsunfähigkeit

Rz. 874 Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage, ist der Arbeitnehmer gem. § 5 Abs. 1 S. 2 EFZG verpflichtet, spätestens am darauffolgenden Arbeitstag, d.h. am vierten Krankheitstag, eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.[2050] Aus der Bescheinigung müssen sich das Vorliegen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer ergeben; au...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Erwerbsminderung

Rz. 435 Eine mit der Erkrankung verbundene Erwerbsminderung im Sinne des Rentenversicherungsrechts (§ 43 SGB VI) schließt die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit nicht aus. Die Regelungen der Entgeltfortzahlung werden durch das Sozialversicherungsrecht nicht verdrängt. Vielmehr sind die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit und die...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Auswirkung von Fehl- und Ruhenszeiten

Rz. 1393 Handelt es sich bei der Sonderzahlung um einen reinen Entgeltanspruch, so teilt sie das Schicksal der übrigen Vergütung des Arbeitnehmers. So ist die Sonderzahlung etwa für Zeiten der Entgeltfortzahlung bei Krankheit oder Mutterschutz zu gewähren.[3200] Scheidet der Arbeitnehmer vor der vereinbarten Fälligkeit und dem definierten Bezugszeitraum der Leistung aus dem ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Begriff der "krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit"

Rz. 428 Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) regelt unter anderem die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall. Die gesetzliche Entgeltfortzahlung bei Krankheit knüpft daran an, dass der Arbeitnehmer "durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert wird, ohne dass ihn ein Verschulden trifft"; in diesem Fall hat der Arbeitnehmer einen ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Einwendungen gegen Schadensersatzanspruch

Rz. 887 Der Schädiger kann der übergegangenen Forderungen gem. § 412 BGB i.V.m. § 404 BGB alle Einwendungen entgegenhalten, die auch dem Arbeitnehmer gegenüber erhoben werden könnten. Ist dem Arbeitnehmer an dem erlittenen Schaden ein Mitverschulden anzulasten, führt der Mitverschuldensanteil zu einer Begrenzung auch des auf den Arbeitgeber übergegangenen Schadensersatzanspr...mehr

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§ 5 Urlaub / C. Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld

Rz. 38 Für die Dauer des Urlaubs ist anstelle von Arbeitsentgelt Urlaubsentgelt zu zahlen. Die Berechnung erfolgt gem. § 11 BUrlG in der Weise, dass der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen zugrunde gelegt wird. Die Berechnung des auf den Urlaubstag entfallenden Urlaubsentgelts erfolgt dabei wie folgt: Monatsgehalt * 3/13/[Zahl der individuellen Wochenarbeitstage] * ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / m) Anhörung des BR gem. § 102 BetrVG zur ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung

Rz. 867 Bei einer Kündigung aus krankheitsbedingten Gründen muss der Arbeitgeber dem BR die Fehlzeiten des Arbeitnehmers in der Vergangenheit benennen und – soweit bekannt – auch die Art/en der Erkrankung/en mitteilen[2191] sowie die daraus folgende negative Gesundheitsprognose.[2192] Waren Arbeitsunfälle für krankheitsbedingte Fehlzeiten ursächlich, ist der BR auch hiervon ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Gesetzliche Pflichten bei Arbeitsunfähigkeit

Rz. 871 Die Anzeige- und Nachweispflichten des Arbeitnehmers im Falle einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit sind in § 5 EFZG gesetzlich geregelt. Die Pflichtenstellungen dienen unterschiedlichen Zwecksetzungen und stehen deshalb eigenständig nebeneinander. Während die Anzeigepflicht dazu dient, dem Arbeitgeber die Abstimmung der Personalplanung auf den Ausfall des erk...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (6) Krankheit, Feiertag, Urlaub, Schwangerschaft, Freistellung § 5

Rz. 316 Für die Fälle der gesetzlich zwingenden Entgeltfortzahlung ohne Arbeit enthält die Regelung eine Klarstellung. Die Entgeltfortzahlung an Feiertagen und im Krankheitsfall richtet sich nach dem Lohnausfallprinzip. Der Mitarbeiter ist also – auch hinsichtlich der Provision – so zu stellen, als wenn er gearbeitet hätte. Um ein Schätzen der Höhe zu vermeiden, erfolgt hier...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Unterjähriges Ein- und Ausscheiden, Auswirkungen von Fehl- und Freistellungszeiten, § 6

Rz. 331 Scheidet der Arbeitnehmer vor Ablauf eines Geschäftsjahres bzw. vor Ablauf des in der Zielvereinbarung zugrunde gelegten Berechnungszeitraums aus, stellt sich die Frage nach der Berechnung des Anteils des Zielerreichungsbonus.[1016] Hierzu sollte eine Regelung getroffen werden. Fehlt eine solche, ist der Umfang des Bonusanspruches mittels Auslegung (§§ 133, 157 BGB) ...mehr