Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltfortzahlung

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Sterbegeld / 4.3 Kein Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Ein Anspruch auf Sterbegeld besteht nicht, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Todes ruhte. Ein Arbeitsverhältnis ruht, wenn die wechselseitigen Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses (Arbeitsleistung und Entgeltzahlung) suspendiert sind und somit der jeweilige Gläubiger von seinem Schuldner die Erbringung der Leistung nicht verlangen und nicht durchsetzen kann, wä... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Personengesellschaft / 4.3.1 Selbstständigkeit

Die Geschäftsführung durch natürliche Personen als Gesellschafter erfolgt i. d. R. selbstständig. Ein als KG-Geschäftsführer tätiger Kommanditist handelt nicht selbstständig, wenn ein Arbeitsvertrag mit Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall abgeschlossen wurde.[1] mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Arbeitsvergütung: Auszahlung / Zusammenfassung

Überblick Die Zahlung der vereinbarten Arbeitsvergütung ist die arbeitsvertragliche Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers. Sie steht nach § 611a BGB im Austauschverhältnis mit der vom Arbeitnehmer zu erbringenden Arbeitsleistung. Die Arbeitsvergütung erfolgt grundsätzlich durch Geldzahlung, es können jedoch auch Sachleistungen (z. B. Überlassung eines Dienstwagens auch zur ... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Arbeitsvergütung: Grundlage... / Zusammenfassung

Überblick Die Zahlung der vereinbarten Arbeitsvergütung ist die arbeitsvertragliche Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers. Sie steht nach § 611a BGB im Austauschverhältnis mit der vom Arbeitnehmer zu erbringenden Arbeitsleistung. Die gemäß § 611a Abs. 2 BGB als Gegenleistung für die vereinbarte Arbeitsleistung geschuldete Arbeitsvergütung erfolgt in der betrieblichen Praxis... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.2.2 Anrechnung während der Entgeltfortzahlung

Rz. 8 Arbeitnehmer haben während ihrer Arbeitsunfähigkeit regelmäßig Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach den §§ 3 und 9 EFZG. Die Höhe der Entgeltfortzahlung richtet sich nach gegenwartsbezogenen Werten. Wenn sich also während der Arbeitsunfähigkeit ein Wechsel von einer Vollzeit- in eine Teilzeitbeschäftigung vollzieht, hat der Arbeitgeber ab diesem Zeitpunkt nur noch Entg... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.2.1 Grundsätzliches

Rz. 5 Der Anspruch auf Krankengeld ruht gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 1, soweit und solange der Arbeitnehmer (beitragspflichtiges) Arbeitsentgelt (Rz. 6 ff.) oder der selbstständig Tätige (beitragspflichtiges) Arbeitseinkommen (Rz. 18 ff.) erhält. Rz. 6 Arbeitsentgelt sind alle Bar- oder Sachbezüge, die der Versicherte im Zusammenhang mit geleisteter oder noch zu leistender Arbeit aus ... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.2.3.4 Arbeitnehmer mit mehreren Beschäftigungsverhältnissen bei unterschiedlichen Entgeltfortzahlungsdauern

Rz. 17 In der Praxis üben Arbeitnehmer teilweise zwei Beschäftigungsverhältnisse aus, die beide krankenversicherungspflichtig sind. In diesen Fällen ist das Krankengeld getrennt aus beiden Beschäftigungsverhältnissen zu berechnen (Einzelheiten: vgl. Komm. zu § 47); krankenversicherungsfreie Beschäftigungen bleiben unberücksichtigt. Wird bei einem arbeitsunfähigen Arbeitnehmer... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.9 Flexible Arbeitszeitregelungen (Abs. 1 Nr. 6)

Rz. 31 Bei Arbeitsunfähigkeit während einer im Rahmen der flexiblen Arbeitszeitregelung anfallenden Freistellungsphase kann der Versicherte grundsätzlich Krankengeld beanspruchen, wenn der Versicherte zum Zeitpunkt des Beginns der Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Krankengeld versichert ist. Der Anspruch ruht jedoch, soweit und solange für die Zeit der Freistellung von der... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.2.3 Anrechnung während des Krankengeldbezugs

Rz. 9 Wenn die Entgeltfortzahlung geendet und der Krankengeldbezug eingesetzt hat, führt weitergewährtes Arbeitsentgelt nur "soweit" zum Ruhen des Krankengeldes, als es beitragspflichtig i. S. d. § 14 SGB IV ist – und dann auch nur in Höhe des weitergewährten Nettoarbeitsentgelts (Rz. 11). Würde man nämlich das trotz Krankengeldbezug erzielte Bruttoarbeitsentgelt anrechnen, ... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.12 Auswirkungen des Wegfalls einer Rente auf die Krankengeldzahlung (§ 50 Abs. 1 Satz 4)

Rz. 31 Wird eine der genannten Renten/Leistungen nicht mehr gezahlt (z. B. Bezugsdauer der Zeitrente ist erreicht), entsteht nach § 50 Abs. 1 Satz 4 SGB V ein Anspruch auf Krankengeld, wenn der Betreffende bei Eintritt einer erneuten Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Krankengeld versichert ist. Mit dieser Regelung wird klargestellt, dass bei Wegfall der genannten Renten ei... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.2.3 Voraussetzung für die Kürzung: Rentenbeginn nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit/stationären Behandlung

Rz. 35 Unter Berücksichtigung der Gesetzgebungsgeschichte greift der Krankengeldkürzungstatbestand des § 50 Abs. 2 erst dann ein, wenn die anrechenbare Leistung von einem Zeitpunkt an bewilligt wird, der nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit, nach Beginn der stationären Krankenhaus- oder Vorsorge-/Rehabilitationsbehandlung liegt (BSG, Urteil v. 4.6.2019, B 3 KR 15/18 R, sowie ... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.7 Beginn und Dauer der Beschäftigung

Rz. 75 Eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung beginnt regelmäßig, wenn die arbeitsvertraglichen Hauptleistungspflichten tatsächlich erbracht werden, also insbesondere die Verpflichtung zur Dienstleistung erfüllt wird. Dabei genügt es grundsätzlich, dass sich der Arbeitnehmer der Weisungsbefugnis des Arbeitgebers unterstellt, der Arbeitgeber daher den Arbeitnehmer k... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.7 Einstellung der Krankengeldzahlung

Rz. 17 Der Anspruch auf Krankengeld ist jeweils vom Beginn der in § 50 Abs. 1 genannten Renten/Leistungen ausgeschlossen. D.h., dass der Anspruch auf Krankengeld mit Ablauf des Tages endet, der dem Tag des Beginns einer der in § 50 Abs. 1 genannten Leistung vorausgeht. Dies gilt auch für die Fälle, in denen der erste Tag der Rente/Leistung in eine Zeit der Entgeltfortzahlung... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.1.3.2 Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit (Buchst. b)

Rz. 26 Eine gutachtliche Stellungnahme ist einzuholen, um Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit zu beseitigen. Damit soll dem Missbrauch der Entgeltfortzahlung entgegen getreten werden. Rz. 27 Abs. 1a legt die Fälle fest, in denen insbesondere Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit anzunehmen sind. Die Begutachtung kann nur durch die Krankenkasse veranlasst werden. Der Arbeitgeber hat... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.8 Erstattungsanspruch der Krankenkasse (§ 103 SGB X)

Rz. 24 Hat eine Krankenkasse Krankengeld gezahlt und ist der Anspruch auf dieses Krankengeld wegen einer Rentenzubilligung nach § 50 Abs. 1 nachträglich entfallen, ist der Rentenversicherungsträger erstattungspflichtig, soweit dieser nicht bereits selbst geleistet hat, bevor er von dem Krankengeld der Krankenkasse Kenntnis erlangte (§ 103 Abs. 1 SGB X). Die Krankenkasse beko... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Jansen/Sommer, SGB I § 21 L... / 2.2 Leistungskatalog

Rz. 5 Abs. 1 Nr. 1 nennt zunächst die Leistungen zur Förderung der Gesundheit, zur Verhütung und zur Früherkennung von Krankheiten. Zu diesen Leistungen gehören die in den Abschnitten 3 und 4 des Dritten Kapitels des SGB V aufgeführten Maßnahmen. Diese gelten auch für die Krankenversicherung der Landwirte (§ 8 KVLG 1989). Im Einzelnen rechnen dazu Primäre Prävention und Gesun... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.2.3.2 Besonderheit: Nicht anzurechnender "Zuschuss" des Arbeitgebers (§ 23c SGB IV)

Rz. 14 Das Krankengeld wird als Ersatz für entgangenes Arbeitsentgelt gezahlt. Es wird aus dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt berechnet. Aus diesem Grund kann auch nur beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, das für die Zeit des Bezuges von Krankengeld gewährt wird, zum Ruhen des Krankengeldes führen. Zu § 49 Abs. 1 Nr. 1 kommt zusätzlich § 23c Abs. 1 Satz 1 SGB IV ins Spiel,... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.2.5 Berechnung der Kürzung

Rz. 38 Um den täglichen Betrag des um die Rente gekürzten Krankengeldes zu erhalten, ist die monatliche Rente auf den Kalendertag umzurechnen. Bei der Berechnung der Krankengeldkürzung werden folgende Beträge zugrunde gelegt: als Krankengeld das Brutto-Krankengeld (Krankengeld i. S. d. § 47 – also das Krankengeld vor Abzug möglicher Versichertenbeitragsanteile zur Renten- Arb... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Sommer, SGB V § 28 Ärztlich... / 2.3 Psychotherapeutische Behandlung (Abs. 3)

Rz. 16 Durch das Gesetz über die Berufe des Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichentherapeuten sind die Konsequenzen aus der Schaffung dieser neuen Heilberufe gezogen worden. Diese Berufsgruppen sind nunmehr wie bisher schon Ärzte zur psychotherapeutischen Behandlung der Versicherten zugelassen. Die Psychotherapeuten sind nunmehr nicht mehr lediglich Hilfspersonen... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Medizinische Untersuchung / 4.2 Beweiswert der AU-Bescheinigung und Entgeltfortzahlung

Der Arbeitgeber kann unter bestimmten Umständen bei fehlender Arbeitsunfähigkeit die Entgeltfortzahlung verweigern. Nach § 7 Abs. 1 EFZG reicht zwar die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung i. S. d. § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG aus, um dem Arbeitgeber das Recht zur Leistungsverweigerung zu entziehen. Der Arbeitgeber kann aber den Beweiswert der AU-Bescheinigung erschüttern. Eine m... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Medizinische Untersuchung / 4 Voraussetzungen einer Untersuchung im Rahmen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers im Zusammenhang mit der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall kann der Arbeitgeber von der Krankenkasse die Einholung eines Gutachtens des medizinischen Dienstes (MD) zur Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit verlangen.[1] Unter Umständen kann der Arbeitgeber bei begründeten Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit auch die Entge... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Medizinische Untersuchung / Zusammenfassung

Begriff Eine medizinische Untersuchung des Arbeitnehmers (z. B. als Einstellungsuntersuchung) soll seine Tauglichkeit für die Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung bzw. sonstige Risiken für den Arbeitgeber aufgrund des Gesundheitszustands abklären. Die medizinische Untersuchung dient zudem dazu, Zweifel im Zusammenhang mit dem Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankhei... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Medizinische Untersuchung / 1 Allgemeines

Der Arbeitgeber kann eine medizinische Untersuchung des Arbeitnehmers veranlassen, wenn er ein begründetes Interesse daran hat, welches im Einzelfall Vorrang vor dem Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers hat. Im Wesentlichen betrifft dies medizinische Untersuchungen bei der Einstellung des Arbeitnehmers bzw. im Zusammenhang mit Ansprüchen auf Entgeltfortzahlung nach dem EFZ... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Medizinische Untersuchung / 4.1 Medizinische Untersuchung durch den MD

Der Arbeitgeber hat gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen einen entsprechenden Anspruch. Eine Untersuchung durch den Arbeitgeber selbst oder einen Betriebsarzt ist nicht statthaft. Voraussetzung für die medizinische Untersuchung ist zunächst, dass der Arbeitnehmer Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Bei privat versicherten Arbeitnehmern fehlt eine entspreche... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.2 Dauer der Entgeltfortzahlung

Rz. 107 Der Arbeitgeber ist für einen Zeitraum von höchstens 6 Wochen, d. h. 42 Kalendertagen, zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Unerheblich für diese Frist ist die Anzahl der im 6-Wochen-Zeitraum liegenden Arbeitstage. Arbeitsfreie Wochenenden oder Werktage, Feiertage und Freischicht- oder Ausgleichstage sind daher mitzuzählen. Allerdings muss das Datum des freien Tages ... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.1 Beginn der Entgeltfortzahlung

Rz. 100 Ab dem Zeitpunkt der die Arbeitsunfähigkeit begründenden Erkrankung hat der Arbeitnehmer Anspruch auf die Entgeltfortzahlung, soweit er die Wartefrist des § 3 Abs. 3 EFZG erfüllt hat.[1] Unerheblich ist dabei, wann der Arbeitnehmer den Arzt aufgesucht und dieser eine Krankheit attestiert hat.[2] Die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann nur Auswirkungen a... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4 Beginn, Dauer und Ende der Entgeltfortzahlung

Rz. 99 Der Arbeitnehmer hat für die Dauer von 6 Wochen einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei andauernder Arbeitsunfähigkeit (§ 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG). Insoweit stellt sich die Frage, wann genau der Anspruch beginnt, wie die Dauer berechnet wird und wann der Anspruch endet. Auf die Fristberechnung finden insbesondere die §§ 187, 188 BGB Anwendung. 2.4.1 Beginn der Entgeltfo... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2 Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit (Abs. 1)

Rz. 20 Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung setzt folgende Tatbestandsmerkmale voraus: Bestehen eines Arbeitsverhältnisses, Arbeitsverhinderung aufgrund von Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit, einer nicht rechtswidrigen Sterilisation oder eines nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruchs, kein Verschulden des Arbeitnehmers, Erfüllung der 4-wöchigen Wartefrist. 2.1 Anspruchsber... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.3 Ende der Entgeltfortzahlung

Rz. 109 Die Entgeltfortzahlung endet, wenn der Arbeitnehmer objektiv nicht mehr arbeitsunfähig erkrankt ist. Es kommt – wie auch bei der Begründung des Entgeltfortzahlungsanspruchs – nicht auf das Ende der Krankheit, sondern das Ende der Arbeitsunfähigkeit an. Dies ist im Ansatz unproblematisch. Im Regelfall endet die Entgeltfortzahlung mit dem in der Arbeitsunfähigkeitsbesc... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.2 Entgeltfortzahlung im gekündigten Arbeitsverhältnis

Rz. 25 § 3 EFZG findet auch im gekündigten Arbeitsverhältnis Anwendung, sodass der Arbeitgeber bei einer Erkrankung während der Kündigungsfrist bis zum Beendigungszeitpunkt Entgeltfortzahlung leisten muss. Ist die Kündigung wegen der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit ausgesprochen worden, kann auch über den Beendigungszeitpunkt hinaus ein Entgeltfortzahlungsanspruch bes... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zimmermann/u.a., EFZG § 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

1 Allgemeines Rz. 1 § 3 EFZG ist die zentrale Norm der Entgeltfortzahlung: Sie regelt den Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung im Fall der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit für den Zeitraum von 6 Wochen. Der Sachverhalt der unverschuldeten Arbeitsverhinderung wegen Krankheit ist durch § 3 EFZG abschließend geregelt; auf § 616 BGB kann nicht zurückgegriffen w... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.5.4 Bedeutung des 12-Monats-Zeitraums (Abs. 1 Satz 2 Nr. 2)

Rz. 123 Der Arbeitnehmer hat auch dann wiederum Anspruch auf Entgeltfortzahlung für einen neuen vollen 6-Wochen-Zeitraum, wenn zwischen dem Beginn der ersten Krankheitsperiode und der erneuten Arbeitsunfähigkeit infolge einer Fortsetzungserkrankung ein Zeitraum von 12 Monaten liegt. Diesen neuen Anspruch erwirbt er unabhängig davon, wie häufig, in welchen Abständen und für w... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.1.2 Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Rz. 104 Wenn der Arbeitnehmer zu einem Zeitpunkt erkrankt, zu dem das Arbeitsverhältnis ruht, z. B. während des Mutterschutzes, der Elternzeit, einer witterungsbedingten Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses, des freiwilligen Wehrdienstes oder einer Wehrübung oder eines unbezahlten Urlaubs, besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Aber auch die Frist der Entgeltfortzah... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.1.1 Tag der Erkrankung

Rz. 101 Für die Frage, ob der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bereits am Tag der Erkrankung oder danach beginnt, ist zu differenzieren: Tritt die Erkrankung erst während oder nach der vollständigen Arbeitsleistung, also jedenfalls nach der täglichen Arbeitsaufnahme ein, beginnt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung erst am nächsten Kalendertag (§ 187 Abs. 1 BGB). Für den Tag d... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.5.2 Fortsetzungserkrankung

Rz. 116 Ein Fortsetzungszusammenhang wird angenommen (es handelt sich also um dieselbe Erkrankung), wenn verschiedene Erkrankungen auf demselben nicht ausgeheilten Grundleiden beruhen bzw. wenn sie auf dieselbe chronische Veranlagung des Arbeitnehmers zurückzuführen sind.[1] Dasselbe medizinisch nicht behobene Grundleiden kann dabei in unterschiedlichen Krankheitserscheinung... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.1 Bestehen eines Arbeitsverhältnisses

Rz. 22 Voraussetzung für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist stets das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses, dessen tatsächliche Voraussetzungen der Arbeitnehmer, der die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall fordert, im Streitfall darzulegen und zu beweisen hat. Grundsätzlich ist daher erforderlich, dass die Parteien ein wirksames Arbeitsverhältnis begründet und (noch) ni... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.2.2 Teilarbeitsunfähigkeit

Rz. 46 Es gibt Fallgestaltungen, in denen der Arbeitnehmer aufgrund seiner Erkrankung nur teilweise nicht in der Lage ist, seine geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen. Zu unterscheiden sind folgende Fälle: Der Arbeitnehmer ist nicht in der Lage, die geschuldete Leistung in vollem zeitlichen Umfang zu erbringen (quantitative Teilarbeitsunfähigkeit). Der Arbeitnehmer kann ein... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.3.2.6 Beschäftigungsverbote

Rz. 63 Kann der Arbeitnehmer aufgrund eines gesetzlichen Beschäftigungsverbots die Arbeit nicht erbringen, hat er grundsätzlich keinen Vergütungsanspruch und im Fall einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit auch keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Eine Ausnahme ist dann zu machen, wenn das gesetzliche Beschäftigungsverbot Folge einer zur Arbeitsunfähigkeit führenden ... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.5.3 Bedeutung des 6-Monats-Zeitraums (Abs. 1 Satz 2 Nr. 1)

Rz. 121 War der Arbeitnehmer (mindestens) 6 Monate lang wegen derselben Krankheit nicht arbeitsunfähig krank, wird der Fortsetzungszusammenhang unterbrochen. Bei einer (Fortsetzungs-)Erkrankung hat er wiederum Anspruch auf Entgeltfortzahlung für höchstens 6 Wochen. Nach dem Ablauf von 6 Monaten ist daher unerheblich, ob ein Grundleiden latent fortbestanden hat und ein Ursach... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1.2.4 Rechtsmissbrauch

Rz. 12 Dem Anspruch auf Entgeltfortzahlung kann der Einwand rechtsmissbräuchlichen Verhaltens (§ 242 BGB) entgegenstehen. Für die Prüfung bleibt jedoch dann kein Raum mehr, wenn der Anspruch bereits aufgrund eines Verschuldens des Arbeitnehmers ausgeschlossen ist: Die unverschuldete Arbeitsunfähigkeit ist Tatbestandsmerkmal der Entgeltfortzahlung.[1] Ist ein Verschulden des ... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.3.2.3 Arbeitsausfall

Rz. 55 Zwischen den Parteien kann individual- oder kollektivvertraglich vereinbart sein, dass die Arbeit an bestimmten Tagen ohne Lohnausgleich entfällt[1] oder an anderen Tagen nach- oder vorgeleistet wird[2], etwa als Ausgleich für Freistellungen vor oder nach Feiertagen. Erkrankt der Arbeitnehmer dann im Zeitraum der Freistellung, erhält er keine Entgeltfortzahlung. Denn ... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.5 Wiederholte Arbeitsunfähigkeit (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 113 Neben der Begrenzung der Entgeltfortzahlung auf 6 Wochen enthält das Gesetz eine weitere Anspruchsbeschränkung, die der wirtschaftlichen Entlastung des Arbeitgebers dient.[1] Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung nur für insgesamt höchstens 6 Wochen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 Hs. 1 EFZG). Praxis-Beispi... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1.2.1 Fälligkeit, Erfüllungsort und Fristen

Rz. 6 Der aufrechterhaltene Vergütungsanspruch während der Arbeitsunfähigkeit teilt das rechtliche Schicksal des Vergütungsanspruchs. Er ist zunächst zu demselben Zeitpunkt fällig. Die Fälligkeit richtet sich daher vorrangig nach den speziellen arbeitsvertraglichen oder tarifvertraglichen Regelungen zur Fälligkeit.[1] Praxis-Beispiel Arbeitgeber Z zahlt an alle Beschäftigten ... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1.2 Rechtliche Einordnung des Anspruchs

Rz. 4 Die Rechtsnatur des Lohnfortzahlungsanspruchs ist umstritten. Dies liegt vorrangig an den unterschiedlichen Fassungen des § 3 EFZG in der Zeit von 1994 bis 1996 einerseits und seit 1996 andererseits. Die ursprüngliche Fassung des § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG sah vor, dass der Arbeitnehmer im Fall der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit seinen Anspruch auf Arbeitsentgelt "... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.4.5.4 Nebentätigkeit

Rz. 88 Der Arbeitnehmer hat auch dann einen Entgeltfortzahlungsanspruch, wenn er während einer – erlaubten oder unerlaubten – Nebentätigkeit erkrankt, z. B. aufgrund eines Arbeitsunfalls.[1] Es gelten insofern die allgemeinen Verschuldensgrundsätze. Der Verstoß gegen ein Nebentätigkeitsverbot schließt weder den Anspruch grundsätzlich aus, noch führt er zu einem anderen Versc... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4.1 Fristberechnung

Rz. 136 Die 4-wöchige Frist – nicht Monatsfrist – beginnt am ersten Tag des Bestands des Arbeitsverhältnisses. Irrelevant sind sowohl der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses als auch der Zeitpunkt der tatsächlichen Beschäftigung.[1] Die Frist berechnet sich nach §§ 187 Abs. 2, 188 Abs. 2 BGB. Unerheblich ist dabei, wie die Arbeitszeit des Arbeitnehmers gestaltet ist, d. h. ob ... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.3.1 Allgemeines

Rz. 52 Für die Entgeltfortzahlung gilt das Prinzip der Monokausalität, d. h. die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit muss die einzige Ursache für die Arbeitsverhinderung sein, sog. Monokausalität. [1] Der erkrankte Arbeitnehmer soll nicht mehr erhalten, als er im Fall seiner Gesundheit bekommen würde.[2] Durch Arbeits- oder Tarifvertrag kann zugunsten des Arbeitnehmers hier... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1.1 Entwicklung der Norm

Rz. 2 § 3 EFZG entspricht im Kern dem früheren § 1 LohnFG (in Kraft bis zum 31.5.1994), der allerdings nur für Arbeiter einschließlich der in Heimarbeit Beschäftigten galt. Neben der Ausdehnung des persönlichen Anwendungsbereichs auf alle Gruppen von Arbeitnehmern enthält § 3 EFZG weitere wesentliche Änderungen: Während nach § 1 Abs. 1 LohnFG Voraussetzung für einen Anspruch ... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1.3 Verhältnis zum Anspruch auf Krankengeld

Rz. 16 Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse hat ein Arbeitnehmer im Fall der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich Anspruch auf Krankengeld gegen seine jeweilige Krankenkasse (§§ 44 ff. SGB V). Da der Krankengeldanspruch eine Entgeltersatzfunktion hat, entsteht er erst, wenn der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegen den Arbeitgeber ... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2 Anspruchsverpflichteter

Rz. 28 Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung richtet sich immer gegen den Arbeitsvertragspartner, nämlich den Arbeitgeber. Der Entgeltfortzahlungsanspruch besteht unabhängig davon, ob der Arbeitgeber ein Gewerbe betreibt oder Freiberufler ist oder wie viele Arbeitnehmer er beschäftigt. Rz. 29 Im Leiharbeitsverhältnis ist der Verleiher zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Dies gi... mehr