Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltfortzahlung

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Kurzarbeitergeld / 4 Ausschlussgründe für die Gewährung von Kurzarbeitergeld

Eine Gewährung von Kurzarbeitergeld kommt für die nachfolgenden Personengruppen nicht in Betracht: Personen, die nicht arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt sind (z. B. aufgrund des Erreichens des Alters für die Regelaltersrente sowie Minijobber und Werkstudenten), Personen, die aufgrund der Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme Arbeitslosengeld oder Ü...mehr

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Arbeiten trotz Krankschreibung / 2.3 Zweifel an vorzeitiger Genesung – Fürsorgepflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitsleistung seines Arbeitnehmers anzunehmen, sofern der Arbeitnehmer ihm die Leistung zur rechten Zeit, in rechter Weise und am rechten Ort anbietet. Nimmt er die Arbeitsleistung nicht an, gerät er in Annahmeverzug. Dies setzt jedoch voraus, dass der Arbeitnehmer arbeitsfähig ist. Ist er dies nicht, gerät der Arbeitgeber nicht in Ann...mehr

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Arbeitsvertrag mit leitende... / 2.2 Individualarbeitsrecht

Für die Gestaltung des Arbeitsvertrags mit leitenden Angestellten gelten zwar einige Besonderheiten. Zunächst ist aber zu beachten, dass – bis auf einige Ausnahmevorschriften –, die die Arbeitnehmer schützenden arbeitsrechtlichen Vorschriften auch für leitende Angestellte gelten. In diesem Sinne sind sie ebenfalls Arbeitnehmer. So sollen die Arbeitsbedingungen wie auch bei a...mehr

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Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 3.1 Definition und Voraussetzungen

Pflichtpraktikanten, auch "echte Praktikanten" genannt, absolvieren ein Praktikum, das von einer Prüfungsordnung zwingend vorgesehen ist und meist Teil studien- oder ausbildungsbegleitender Programme ist. Das Tätigwerden dieser Praktikanten erfolgt ausschließlich im Rahmen der Prüfungsordnung, wobei das Studium oder die Ausbildung im Vordergrund steht. Kennzeichnend für Pfli...mehr

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Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 5.1.4 Sonstige Arbeitsbedingungen (maximale Arbeitszeit & Co.)

Durch den Verweis des § 26 BBiG auf § 10 Abs. 2 BBiG sind auf das Orientierungspraktikum die Vorschriften und Grundsätze anwendbar, die üblicherweise für ein Arbeitsverhältnis gelten.[1] Dies umfasst Regelungen zum Arbeitsschutz (ArbSchG), zur Diskriminierung (AGG), zum Urlaubsanspruch (BurlG) sowie zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (EFZG), die somit auch für Orientie...mehr

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Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 6.1 Arbeitsverhältnis

Die korrekte rechtliche Einordnung eines Praktikanten ist von erheblicher Bedeutung, da eine falsche Klassifizierung erhebliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Wird beispielsweise ein Arbeitnehmer fälschlicherweise als Praktikant behandelt, könnte er später Ansprüche auf die ihm zustehende Vergütung, Urlaub und Entgeltfortzahlung geltend machen...mehr

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Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 3.2 Praktikumsvertrag mit Hinweisen/Tipps zur Vertragsgestaltung

Die gegenseitigen Pflichten des Praktikanten und des Unternehmens orientieren sich primär an den vertraglichen Ausgestaltungen des Praktikantenvertrags. Zusätzlich können sich aus landesrechtlichen Bestimmungen zum Hochschul- und Ausbildungsrecht weitere Ausbildungspflichten für den Unternehmer bei Pflichtpraktika ergeben. Obwohl Pflichtpraktika nicht dem Berufsbildungsgesetz...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fürsorgepflicht, Haftung de... / 6 Weitere Rechtsprechung

Altersteilzeit Unrichtige Auskunft über den Bewährungsaufstieg in der Freistellungsphase beim Blockmodell. Ein Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers wurde im Ergebnis verneint, da dieser nicht dargelegt hat, dass er ohne die Pflichtverletzung des Arbeitgebers am Bewährungsaufstieg hätte teilnehmen können.[1] Zwar hätte die unrichtige Auskunft grundsätzlich zu einem Schaden...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / IX. Zusatzbausteine (Sublimits)/Erweiterung des Versicherungsschutzes

Rz. 111 In der Praxis verbreitete Deckungskonzepte nehmen Erweiterungen vor. Solche Erweiterungen sind ggf. auch für das Marketing wichtig, weil gerade ein Zusatzbaustein für die Versicherten attraktiv sein kann und dieser ggf. den Ausschlag für das entsprechende Deckungspaket gibt. Rz. 112 Zusatzbausteine können als sog. Sublimit innerhalb der Versicherungssumme mitversicher...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Pflegeversicherung

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Versicherungspflicht in der 1995 eingeführten sozialen PflV (SGB XI) folgt der Versicherungspflicht in der GKV; auch wer dort freiwillig versichert ist, wird einbezogen (§ 20 SGB XI). Wer privat krankenversichert oder beihilfeberechtigt ist, muss eine private PflV abschließen (§ 23 SGB XI). Träger der sozialen PflV sind die Pflegekassen, ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / e) Aufteilung nach vereinbarten Arbeitstagen im einzelnen Kalendermonat

Rz. 9 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die für den Kalendermonat vereinbarten Arbeitstage im In- und Ausland werden mit den tatsächlichen ausgeübten Arbeitstagen im Ausland ins Verhältnis gesetzt. Dieser Aufteilungsmaßstab wird für die Aufteilung des Arbeitslohns des konkreten Kalendermonats angewandt. Die vertraglich vereinbarten Arbeitstage sind die Kalendertage pro Kalendermonat...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Anspruch auf Arbeitslohn

Rz. 50 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Der Art der Vergütung kommt für das Gesamtbild der Verhältnisse (> Rz 15) ein herausragendes Gewicht zu, denn steuerrechtlich sind ArbN natürliche Personen, wenn und solange sie Arbeitslohn beziehen (> Rz 5–6/1). Rz. 51 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 § 19 Abs 1 Satz 1 Nr 1 EStG nennt beispielhaft "Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und a...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Eingliederung in den betrieblichen Organismus

Rz. 25 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Eingliederung in den betrieblichen Organismus eines anderen ist die für einen ArbN typische Stellung. Zur Bedeutung von ‚Eingliederung’ > Rz 15 ff. Darauf lässt zB das Vorhandensein eines festen Arbeitsplatzes mit vom ArbG zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln, die regelmäßige Kontrolle der Arbeitszeit und/oder der Arbeitsergebnisse, d...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Unternehmerrisiko/Unternehmerinitiative

Rz. 70 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Auf Selbständigkeit – also eine gewerbliche/freiberufliche Tätigkeit – und damit gegen ein Dienstverhältnis – deuten typischerweise hin: Selbstbestimmtheit von Organisation und Durchführung der Tätigkeit, Unternehmerrisiko, Unternehmerinitiative, Einsatz eigener Betriebsmittel und Materials, Bindung nur für bestimmte Tage an den Fremdbetrieb...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Benefits: Betreuung / 2.2.2 Rechtliche Vorgaben

Rechtliche Vorgaben gibt es kaum, da es sich um eine freiwillige Leistung handelt. Auch der Zahlungsweg für freiwillige Kinderbetreuungskostenzuschüsse ist frei wählbar. Der Arbeitgeber kann den Zuschuss direkt an die Betreuungseinrichtung oder an seinen Arbeitnehmer zahlen.[1] Eine höhenmäßige Begrenzung gibt es nicht. Selbst bei Mini-/Midi-Jobs ist der Zuschuss gesetzlich ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Haftung und Versicherung se... / 1.6 Sicherheit für den Chef

Was für die Firma gilt, muss auch für den Chef gelten. Ohne seine Arbeitskraft, ohne entsprechende Ideen stagniert der Geschäftsbetrieb meist. Deshalb muss er Vorsorge treffen, damit Familie und Lebenswerk nicht durch plötzlich eintretende Berufsunfähigkeit oder gar Tod gefährdet sind. Selbstständigkeit heißt auch: Selbst für die Absicherung sorgen. Wenn Sie bisher als Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsrisiko / Zusammenfassung

Begriff Wird bei einem gegenseitigen Vertrag – hierzu gehört auch der Arbeitsvertrag – dem Schuldner, hier dem Arbeitnehmer, die vereinbarte Leistung unmöglich, ohne dass eine der Vertragsparteien hieran ein Verschulden trifft, wird dieser nach § 275 BGB von seiner Arbeitsverpflichtung frei. Allerdings verliert er dann nach § 326 BGB den Vergütungsanspruch. Weil dies aber im...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsrisiko / 1 Betriebsrisikolehre

Der Arbeitgeber trägt das Risiko von Betriebsstörungen.[1] Er muss in allen Fällen, in denen er die arbeitsbereiten Arbeitnehmer wegen Betriebsstörungen nicht beschäftigen kann, deren Vergütung weiterzahlen. Dies folgt daraus, dass der Arbeitgeber den Betrieb und die betriebliche Gestaltung organisiert, leitet, die Verantwortung trägt und die Erträge bezieht. Wenn der Arbeit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Fehlzeitenmanagement: Maßna... / Zusammenfassung

Überblick Fehlzeitenmanagement ist eine zentrale Maßnahme im Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM), um krankheitsbedingte Arbeitsausfälle zu reduzieren und die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter langfristig zu sichern. Fehlzeiten stellen Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen: Produktivitätsverluste, hohe Kosten und organisatorische Engpässe sind die unmittelbaren Fo...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausbildung / 2.3.14 Entgeltfortzahlung in anderen Fällen

Das Berufsbildungsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, aber auch der TVA-L BBiG sehen neben der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auch eine Entgeltfortzahlung in anderen Fällen vor. Berufsschulunterricht und Prüfungen, § 19 BBiG Gem. § 19 Abs. 1 Nr. 1 BBiG besteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Zeit der Freistellung nach § 15 BBiG. Hierbei handelt es sich um ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausbildung / 2.3.13 Entgelt im Krankheitsfall

§ 13 Abs. 1 TVA-L BBiG sieht in Anlehnung an § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b BBiG vor, dass Auszubildende, die durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ohne ihr Verschulden verhindert sind, ihre Verpflichtungen aus dem Ausbildungsvertrag zu erfüllen, für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit für die Dauer von bis zu sechs Wochen bzw. bei Wiederholungserkrankungen sowie der Beendig...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausbildung / 2.3.15 Vermögenswirksame Leistungen

§ 15 Abs. 1 TVL-A BBiG regelt einen Rechtsanspruch des Auszubildenden auf eine vermögenswirksame Leistung, wobei deren Höhe für Auszubildende im Tarifgebiet West 13,29 EUR monatlich und für Auszubildende im Tarifgebiet Ost 6,65 EUR monatlich beträgt. Die Höhe der vermögenswirksamen Leistung steht nicht in Abhängigkeit zu der wöchentlichen Ausbildungszeit, so dass eine Kürzung...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 277 Mitteil... / 2.2.1 Mitteilungspflichten der Krankenkasse (Satz 1)

Rz. 11 Die Krankenkasse hat eine Mitteilungspflicht gegenüber dem Arbeitgeber und ihrem Versicherten während der Entgeltfortzahlung aufgrund von Arbeitsunfähigkeit (§ 3 EFZG). Die Mitteilungspflicht ist gegeben, wenn das Ergebnis des MDK-Gutachtens von der Bescheinigung des behandelnden Arztes über die Arbeitsunfähigkeit abweicht. Dem Arbeitgeber und dem Versicherten ist das...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 276 Zusamme... / 2.8 Feststellung von Arbeitsunfähigkeit (Abs. 5)

Rz. 27 Der MD ist im Rahmen der Überprüfung von Arbeitsunfähigkeit (Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit, § 275 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b, Abs. 1a, 1b) berechtigt, den Versicherten in seiner Wohnung zu untersuchen (Satz 1). Voraussetzung ist, dass der Versicherte aufgrund seines Gesundheitszustands nicht in der Lage ist, einer Vorladung des MD zu folgen, oder einen Vorladungstermin ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.3.13.2 Entgeltfortzahlung in anderen Fällen

Das Berufsbildungsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, aber auch der TVAöD sehen neben der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auch eine Entgeltfortzahlung in anderen Fällen vor. Berufsschulunterricht und Prüfungen, § 19 BBiG: Gem. § 19 Abs. 1 Nr. 1 BBiG besteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Zeit der Freistellung nach § 15 BBiG (siehe Ziffer 2.3.2.1). Hierbei...mehr

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Ausbildung / 2.3.13.1 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, § 12

§ 12 Abs. 1 TVAöD sieht in Anlehnung an § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b BBiG vor, dass Auszubildende, die durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ohne ihr Verschulden verhindert sind, ihre Verpflichtungen aus dem Ausbildungsvertrag zu erfüllen, für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit für die Dauer von bis zu 6 Wochen sowie nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bei Wiederholu...mehr

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Ausbildung / 2.3.14 Vermögenswirksame Leistungen

§ 13 Abs. 1 TVAöD regelt einen Rechtsanspruch des Auszubildenden auf eine vermögenswirksame Leistung i. H. v. 13,29 EUR monatlich. Die Unterscheidung nach Tarifgebiet West (13,29 EUR) und Tarifgebiet Ost (6,65 EUR) besteht im TVAöD mit Wirkung vom 1.1.2008 nicht mehr. Hinweis Für die Auszubildenden der Sparkassen gilt abweichend von § 13 Abs. 1 Satz 1 TVAöD die Vorschrift des...mehr

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Entgeltfortzahlung: Annahme... / 1.2 Umfang der Entgeltfortzahlung

Bei Annahmeverzug hat der Arbeitgeber die Bruttovergütung zu zahlen, die der Arbeitnehmer bei Erbringung seiner vertraglichen Arbeit erhalten hätte (Lohnausfallprinzip). Damit sind alle Leistungen des Arbeitgebers zu erbringen, die Entgeltcharakter haben, seien es Zeitlohn, leistungsabhängige Vergütung, Privatnutzung eines Firmenwagens zum Nutzwert oder Sachbezüge zum Sachwe...mehr

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Entgeltfortzahlung: Annahme... / 1.1 Anspruchsvoraussetzungen

Anspruch auf Entgeltfortzahlung wegen Annahmeverzugs kann der Arbeitnehmer grundsätzlich nur in jedem tatsächlich durchführbaren und bestehenden Arbeitsverhältnis haben. Das gilt für alle Arten der Arbeitsverhältnisse, seien es unbefristete, befristete, Vollzeit-, Teilzeit- oder geringfügig entlohnte Arbeitsverhältnisse. Auch für Ausbildungsverhältnisse gilt § 615 BGB grunds...mehr

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Entgeltfortzahlung: Annahme... / Zusammenfassung

Überblick Der weitaus größte Teil der Arbeitsausfälle im Jahr entsteht wegen Urlaubs, Krankheit und Feiertagen. Darüber hinaus gibt es aber noch eine Vielzahl weiterer Fälle, in denen Arbeit nicht geleistet wird und sich daher die Frage der Entgeltfortzahlung stellt. Auch dann, wenn der Arbeitgeber sich mit der Annahme der vertraglich geschuldeten Leistung durch den Arbeitne...mehr

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Entgeltfortzahlung: Annahme... / 2 Betriebsrisikolehre

2.1 Begriff Betriebsrisiko nennt man das Risiko des Arbeitgebers, seinen Betrieb nicht betreiben zu können, z. B. wegen Naturkatastrophen.[1] Wenn die Fortsetzung des Betriebs wegen Auftrags- oder Absatzmangels wirtschaftlich sinnlos wird, spricht man vom Wirtschaftsrisiko. 2.2 Entwicklung Anders als beim Wirtschaftsrisiko liegt im Falle des Eintritts des Betriebsrisikos eine A...mehr

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Entgeltfortzahlung: Annahmeverzug

Zusammenfassung Überblick Der weitaus größte Teil der Arbeitsausfälle im Jahr entsteht wegen Urlaubs, Krankheit und Feiertagen. Darüber hinaus gibt es aber noch eine Vielzahl weiterer Fälle, in denen Arbeit nicht geleistet wird und sich daher die Frage der Entgeltfortzahlung stellt. Auch dann, wenn der Arbeitgeber sich mit der Annahme der vertraglich geschuldeten Leistung dur...mehr

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Entgeltfortzahlung: Annahme... / 2.4 Anwendungsfälle aus der Rechtsprechung

Zu den Anwendungsfällen der Betriebsrisikolehre gehören[1] Stromversorgungsunterbrechungen oder -ausfälle, Rohstoffmangel, Brandschäden, Maschinenschäden, Wasser- oder Frostschäden.mehr

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Entgeltfortzahlung: Annahme... / 1.1.1 Angebot der Arbeitsleistung

Der Arbeitgeber kann im Normalfall nur in Annahmeverzug geraten, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung anbietet. Das Angebot hat grundsätzlich als tatsächliches Angebot zu erfolgen, in Ausnahmefällen reicht auch ein wörtliches Angebot, und in noch eingeschränkterem Umfang ist ein Angebot vollständig entbehrlich. 1.1.1.1 Tatsächliches Angebot Für Annahmeverzug im ungekünd...mehr

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Entgeltfortzahlung: Annahme... / 2.1 Begriff

Betriebsrisiko nennt man das Risiko des Arbeitgebers, seinen Betrieb nicht betreiben zu können, z. B. wegen Naturkatastrophen.[1] Wenn die Fortsetzung des Betriebs wegen Auftrags- oder Absatzmangels wirtschaftlich sinnlos wird, spricht man vom Wirtschaftsrisiko.mehr

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Entgeltfortzahlung: Annahme... / 2.3 Anwendungsbereich

Die Grundsätze der Betriebsrisikolehre gelten für alle Arbeitsverhältnisse. Für Berufsausbildungsverhältnisse enthält § 19 Abs. 1 Nr. 2a BBiG eine die Betriebsrisikofälle einschließende Sonderregelung für die Dauer von 6 Wochen. Auch die Regelung in § 615 Satz 3 BGB ist dispositiv.mehr

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Entgeltfortzahlung: Annahme... / 1 Annahmeverzug

In der Praxis stellt der Annahmeverzug einen wichtigen Fall der Entgeltfortzahlung ohne Arbeitsleistung des Arbeitnehmers dar. Annahmeverzug liegt vor, wenn der Gläubiger die ihm angebotene Leistung nicht annimmt.[1] Im Arbeitsverhältnis ist der mit Abstand häufigste Anwendungsfall, dass der Arbeitgeber die vom Arbeitnehmer angebotene Arbeitsleistung nicht annimmt. In der Pr...mehr

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Entgeltfortzahlung: Annahme... / 1.1.1.4 Leistungsvermögen des Arbeitnehmers

Der Arbeitgeber gerät nicht in Annahmeverzug, wenn der Arbeitnehmer nicht in der Lage ist, seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen.[1] Rechtsprechung und Lehre unterscheiden diese Einschränkung nach Leistungswille und Leistungsvermögen. Fehlt dem Arbeitnehmer der Wille, die geschuldete Arbeit zu erbringen, so kann er nicht seinerseits vom Arbeitgeber Entgel...mehr

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Entgeltfortzahlung: Annahme... / 2.2 Entwicklung

Anders als beim Wirtschaftsrisiko liegt im Falle des Eintritts des Betriebsrisikos eine Art Annahmeunfähigkeit aufseiten des Arbeitgebers vor, die zu einer Leistungsstörung im Arbeitsverhältnis führt, denn die Arbeitsleistung wird aus betriebstechnischen Gründen unmöglich. Diese haben aber weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer zivilrechtlich zu vertreten. Die Rechtspre...mehr

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Entgeltfortzahlung: Annahme... / 1.1.1.2 Wörtliches Angebot

Das Gesetz erklärt ein tatsächliches Angebot für entbehrlich und ein wörtliches Angebot für ausreichend, wenn der Arbeitgeber vorher erklärt hat, er werde die Leistung des Arbeitnehmers nicht annehmen, oder wenn eine für die Leistung des Arbeitnehmers erforderliche Mitwirkungshandlung des Arbeitgebers unterbleibt.[1] Der Arbeitgeber muss die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers ...mehr

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Entgeltfortzahlung: Annahme... / 1.1.3 Ende des Annahmeverzugs

Der Annahmeverzug entfällt für die Zukunft, sowie seine Voraussetzungen zumindest teilweise entfallen. Der Arbeitgeber kann den Annahmeverzug also beenden, indem er künftig die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers wieder annimmt. Im Falle der Kündigung des Arbeitsverhältnisses verlangt die Rechtsprechung, dass der Arbeitgeber unmissverständlich klarstellt, er habe zu Unrecht gek...mehr

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Entgeltfortzahlung: Annahme... / 2.5 Behördliche Schließung und Pandemie

In einer neueren Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht angenommen, dass die im Rahmen eines allgemeinen "Lockdowns" zur Bekämpfung der Corona-Pandemie staatlich verfügte vorübergehende Betriebsschließung kein Fall des vom Arbeitgeber nach § 615 Satz 3 BGB zu tragenden Betriebsrisikos ist.[2] Ob der Arbeitgeber das Entgeltrisiko bei einer öffentlich-rechtlich verfügten Bet...mehr

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Entgeltfortzahlung: Annahme... / 1.1.1.3 Entbehrliches Angebot

Das Gesetz sieht als Extremfall vor, dass sogar ein wörtliches Angebot entbehrlich ist, wenn eine vom Arbeitgeber zu erbringende Mitwirkung an der Arbeitsleistung nach dem Kalender bestimmt ist.[1] Dies ist nach der Rechtsprechung des BAG dann der Fall, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt hat oder – bei einer ordentlichen Kündigung – die Kündigungsfr...mehr

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Entgeltfortzahlung: Annahme... / 1.1.2 Nichtannahme der Leistung

Notwendige Voraussetzung für den Annahmeverzug ist, dass der Arbeitgeber die vom Arbeitnehmer ordnungsgemäß angebotene Leistung nicht annimmt. Dies muss der Arbeitgeber nicht ausdrücklich erklären. Als Nichtannahme der Leistung wird auch gesehen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer rechtswidrig aussperrte, rechtswidrig Kurzarbeit anordnete, den Arbeitnehmer rechtswidrig von d...mehr

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Entgeltfortzahlung: Annahme... / 1.3 Anrechnung anderweitigen Verdienstes

Auf das weiter zu zahlende Entgelt sind die Beträge anzurechnen, die der Arbeitnehmer infolge des Unterbleibens der Arbeit erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.[1] Diese Anrechnung tritt automatisch ein. Sie ist nicht davon abhängig, dass der Arbeitgeber eine entsprechende Erklärung wie etwa bei einer Au...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgeltfortzahlung: Annahme... / 1.1.1.1 Tatsächliches Angebot

Für Annahmeverzug im ungekündigten Arbeitsverhältnis hält die Rechtsprechung an der Konstruktion des Bürgerlichen Gesetzbuchs fest, dass grundsätzlich nur ein tatsächliches Angebot den Arbeitgeber in Annahmeverzug setzen kann.[1] Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber die Arbeitsleistung demzufolge zur rechten Zeit, am rechten Ort, in der rechten Art und Weise und als Leistun...mehr

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Rückzahlungsklauseln: Arten / 1 Überzahlung von Vergütung

Rückzahlungsklauseln können vereinbart werden, um den Anspruch des Arbeitgebers auf Rückerstattung überzahlter Vergütung zu sichern. Der Rückerstattungsanspruch besteht aber nur dann, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer irrtümlich eine zu hohe Vergütung auszahlt, z. B. wegen falscher Berechnungen oder der irrigen Annahme über das Bestehen eines Anspruchs auf Entgeltfortzah...mehr

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Rückzahlungsklauseln: Arten / 4.3 Beispiel für eine Rückzahlungsvereinbarung für Ausbildungskosten

Eine Vereinbarung über die Rückzahlung von Ausbildungskosten könnte folgenden Inhalt haben[1]: Praxis-Beispiel Musterformulierung Durchführung einer Bildungsmaßnahme Herr/Frau … absolviert in der Zeit vom … bis … eine Ausbildung/Weiterbildung/Fortbildung zur …. Freistellung unter Vergütungszahlung sowie Kostenübernahmemehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.4.2.3 Formeln zur Berechnung des Regelentgelts

Rz. 41 Monatlich gleichbleibendes Arbeitsentgelt (keine zusätzlichen "laufenden" Entgeltbestandteile) Hier handelt es sich um Arbeitnehmende, die für ihre Arbeitsleistung jeden Kalendermonat eine gleichbleibende Vergütung erhalten. Die Zahlung von einmaligem Arbeitsentgelt (z. B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) ist bei der Berechnung des Regelentgelts i. S. d. § 47 Abs. 2 Satz ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.7.2 Zahlungsweise bei einem Leistungsanspruch, der für einen vollen Kalendermonat besteht (Abs. 1 Satz 7)

Rz. 74 Das Krankengeld ist aufgrund § 47 Abs. 1 Satz 7 ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Tage eines Kalendermonats für 30 Tage zu zahlen, wenn für jeden Tag des Kalendermonats mindestens 0,01 EUR Krankengeld zu zahlen ist. Ruht der Anspruch auf Krankengeld für einen Teil des Monats im vollen Umfang (z. B. Entgeltfortzahlung, vollständiges Versagen des Krankengeldes, Einst...mehr