Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltfortzahlung

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Urlaubsgelder

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zuschüsse des ArbG für die Urlaubszeit sind stpfl > Arbeitslohn; ebenso Geldentschädigungen zur Abgeltung von Urlaub (> R 19.3 Abs 1 Satz 1 Nr 2 LStR; FG HH vom 19.03.2019 – 6 K 80/18, DStRE 2019, 1071 = HaufeIndex 13 125 286). Bemisst sich die Höhe des Urlaubsgelds nach dem Durchschnittslohn der Vergangenheit unter Einschluss von steuerfreie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.6 Gleichbehandlungssachverhalte

Rz. 363 Die Gleichbehandlung der Arbeitnehmer ist Grundprinzip des Arbeitsrechts. Arbeitnehmer in gleicher oder vergleichbarer Lage sind gleich zu behandeln. Damit werden die Gestaltungsrechte des Arbeitgebers eingeschränkt, Für eine unterschiedliche Behandlung muss es billigenswerte Gründe geben. Ansonsten steht es dem Arbeitnehmer zu, nach Maßgabe der allgemeinen Regelung,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 21 Bemessu... / 2.2 Bemessung der Beiträge

Rz. 8 Bei der ordnungsgemäßen Festsetzung der Beiträge sind die anderen Einnahmen des Versicherungsträgers zu berücksichtigen. Andere Einnahmen sind die in § 20 Abs. 1 bezeichneten staatlichen Zuschüsse und sonstigen Einnahmen (z. B. Säumniszuschläge oder Vermögenserträge). Selbst für diejenigen freiwilligen Mitglieder, die im Falle der Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf E...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.2 Fälligkeit der Beiträge für Arbeitnehmer

Rz. 5 Die Fälligkeit der Beiträge richtet sich gemäß Abs. 1 Satz 1 zunächst nach der Satzung der jeweiligen Krankenkasse. Aus der Vorschrift des Abs. 1 Satz 2 ergibt sich, dass sich die Fälligkeit der Beiträge grundsätzlich nicht nach dem Zeitpunkt der eigentlichen Lohnzahlung richtet; maßgebend ist ausschließlich, für welchen Zeitraum das Arbeitsentgelt tatsächlich erzielt w...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 23a Einmal... / 2.3.1 Unterbrechung der Beitragszeit

Rz. 8 Von einer Unterbrechung der Beitragszeit beim gleichen Arbeitgeber geht man aus, wenn es während des Beschäftigungsverhältnisses im laufenden Kalenderjahr Zeiten gibt, die nicht mit Beiträgen aus laufendem Arbeitsentgelt belegt sind, Abs. 3 Satz 2 letzter Teilsatz. Soweit daher im laufenden Kalenderjahr vor der Zahlung von einmaligem Arbeitsentgelt Zeiten ohne Zahlung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 25 Verjährung / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit dieser Vorschrift wird die Verjährung der Ansprüche auf Beiträge zur Sozialversicherung (= Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung), die nicht zu dem gesetzlichen oder satzungsgemäßen Fälligkeitstermin (vgl. § 23) entrichtet worden sind, geregelt. Die Insolvenzgeldumlage ist zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag an ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.8 Anstellung von Ärzten durch Vertragsärzte (Abs. 9)

Rz. 119 Nach Abs. 9 der Vorschrift dürfen seit 1.1.1993 Vertragsärzte mit Genehmigung des Zulassungsausschusses andere Ärzte anstellen, wenn diese in das Arztregister eingetragen sind. Die Zulassung als angestellter Arzt schließt die Zulassung als Vertragsarzt aus, wie umgekehrt einem Vertragsarzt für die dieselbe Tätigkeit eine Anstellungsgenehmigung nicht erteilt werden ka...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaubsgeld / Zusammenfassung

Begriff Urlaubsgeld ist eine zusätzliche, für die Dauer des Urlaubs gezahlte Vergütung. Dagegen bezeichnet Urlaubsentgelt die Lohn- und Gehaltsfortzahlung während des Erholungsurlaubs. Zuweilen wird das Urlaubsgeld als zusätzliches 13. Monatsgehalt oder als Zuschussbetrag gezahlt. Teilweise wird es als prozentuale Erhöhung des Urlaubsentgelts ausgewiesen. Abzugrenzen sind di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaubsentgelt / Zusammenfassung

Begriff Urlaubsentgelt bezeichnet die Lohn- und Gehaltsfortzahlung während des Urlaubs eines Arbeitnehmers. Im Gegensatz dazu ist Urlaubsgeld ein freiwilliges zusätzliches Entgelt, das einen Beitrag zu den urlaubsbedingten Aufwendungen des Arbeitnehmers darstellen soll. Abzugrenzen ist das Urlaubsentgelt außerdem von der Urlaubsabgeltung. Diese stellt den monetären Ersatz na...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Heimarbeit: Arbeitsrechtlic... / 8 Anwendbarkeit arbeitsrechtlicher Gesetze

Soweit nicht das HAG selbst bestimmte arbeitsrechtliche Gesetze oder einzelne Vorschriften daraus für anwendbar erklärt, enthalten einige arbeitsrechtliche Gesetze ausdrückliche Regelungen für in Heimarbeit Beschäftigte. Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 BetrVG gelten als Arbeitnehmer im Sinne dieses Betriebsverfassungsrechts auch die in Heimarbeit Beschäftigten, die in der Hauptsache f...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 2.4.1.6 Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit

Bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit besteht nach § 22 Abs. 1 TVöD Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Dauer von 6 Wochen. Während dieses Zeitraums erfolgt auch weiterhin die Aufstockung zum Entgelt und zur gesetzlichen Rentenversicherung (§ 7 Abs. 4 TV Bund, § 7 Abs. 5 TV FlexAZ). Dauert die Erkrankung länger, erhält der Beschäftigte nach § 22 Abs. 2 und 3 T...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 1.15 Störfälle im Blockmodell

Bei Altersteilzeitarbeit im Blockmodell kann es zu einer vorzeitigen Beendigung der Altersteilzeitvereinbarung kommen. In diesen Fällen ist es nicht möglich, dass das während der Arbeitsphase angesparte Wertguthaben vereinbarungsgemäß in der Freistellung aufgezehrt (entspart) wird. Man spricht deshalb von einem sog. "Störfall". Dies können insbesondere folgende Situationen s...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 40 Leistung... / 2.8 Urlaubsanrechnung

Rz. 31 Der Gesetzgeber beabsichtigte zudem, durch die Anrechnung von Urlaub einer medizinisch nicht gerechtfertigten Inanspruchnahme entgegenzuwirken. Es war vorgesehen, die dafür notwendigen Rechtsgrundlagen durch eine Änderung des § 10 BUrlG zu schaffen (vgl. BT-Drs. 13/4615 S. 10). Diese Absicht wurde zunächst durch das Arbeitsrechtliche Beschäftigungsförderungsgesetz v. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 24 Medizini... / 2.2 Kostenübernahme

Rz. 9 Durch die Aufhebung des ursprünglichen Abs. 1 Satz 2 durch das Gesetz zur Verbesserung der Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter (vgl. Rz. 3) wird erreicht, dass Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen für Mütter von den Krankenkassen ab 1.8.2002 voll finanziert werden. Die frühere Regelung, nach der die Satzung vorsehen konnte, dass die Kosten in voller Höh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 23 Medizini... / 2.3.5 Zuzahlung (Abs. 6)

Rz. 25 Die Zuzahlung bei stationären Vorsorgeleistungen für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, war ab 1.1.2000 aufgrund der Änderung des § 40 Abs. 5 auf 9,00 EUR täglich gesenkt worden. Ab 1.1.2004 hat das GMG (vgl. Rz. 6) eine einheitliche Regelung geschaffen. Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen als Zuzahlung einen Betrag von 10,00 ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufhebungsvertrag: Inhalt / 2.1 Sozialversicherungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis auch bei unwiderruflicher Freistellung

Fehlende Versicherungs- und Beitragspflicht nach bisheriger Rechtsprechung Die Versicherungs- und Beitragspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung hängt vom Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses ab, das grundsätzlich die tatsächliche Arbeitsleistung gegen Entgelt voraussetzt.[1] Bezahlte Nichtarbeit stellt nur ausnahmsweise eine sozialversicherungspflichtige Beschä...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufhebungsvertrag: Vor- und... / 3 Zeitlicher Wirkungsbereich der Beendigungsvereinbarung

Grundsatz: Zukünftige Aufhebung des Arbeitsverhältnisses Aus dem Grundsatz der Vertragsfreiheit folgt, dass die Arbeitsvertragsparteien das Arbeitsverhältnis zulässigerweise mit Wirkung für die Zukunft aufheben können. Eine zukünftige Aufhebung des Arbeitsverhältnisses ist von allen Beteiligten zu akzeptieren. So sind insbesondere die Sozialversicherungsträger ab dem von den P...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Entgeltfortzahlung

Rz. 1845 Stellt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf dessen Antrag für die Zeit einer Weiterbildungsmaßnahme frei, so hat er die vertragsgemäße Vergütung zu zahlen unabhängig davon, ob die Veranstaltung dem jeweiligen Weiterbildungsgesetz entspricht (BAG v. 11.5.1993, NZA 1993, 1087 und BAG v. 21.9.1993, NZA 1994, 267). Unerheblich ist, ob der Arbeitgeber bei der Freistellun...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Entgeltfortzahlung

Rz. 1020 Dem Arbeitnehmer steht ein Entgeltfortzahlungsanspruch bis zur Dauer von 6 Wochen zu, wenn der Arbeitnehmer an einer bewilligten Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation teilnimmt und aus diesem Grund an der Arbeit verhindert ist (§ 9 Abs. 1 i.V.m. § 3 EFZG). Die Maßnahme kann ambulant oder stationär erbracht werden (BAG v. 25.5.2016 – 5 AZR 298/15, j...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 39. Entgeltfortzahlung bei Krankheit

a) Voraussetzungen, § 3 EFZG Rz. 633 Nach § 3 Abs. 1 S. 1 EFZG haben Arbeitnehmer einschließlich der geringfügig und kurzzeitig Beschäftigten einen Anspruch auf Arbeitsentgelt bis zur Dauer von 6 Wochen, wenn sie durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an ihrer Arbeitsleistung verhindert sind, ohne dass sie ein Verschulden trifft. Ist der Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkran...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 38. Entgeltfortzahlung ohne Arbeitsleistung

a) Unmöglichkeit Rz. 611 Die Entgeltfortzahlung ohne Arbeitsleistung stellt die Ausnahme vom Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn" dar. Gem. § 280 Abs. 1 BGB n.F. haftet der Schuldner wegen jeder Pflichtverletzung, soweit er nicht beweisen kann, dass er diese nicht zu vertreten hat. Nach § 276 Abs. 1 BGB hat der Schuldner grds. Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten, doch kann s...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Rechtsfolge

Rz. 643 Der Entgeltfortzahlungsanspruch besteht nach § 3 Abs. 1 S. 1 EFZG grds. für die Dauer von sechs Wochen, also 42 Kalendertagen. Beginn und Ende berechnen sich nach §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 BGB. Ist der Arbeitnehmer bei Vertragsbeginn arbeitsunfähig krank, läuft der 6-Wochen-Zeitraum ab dem Beginn der Erkrankung. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht erst dann,...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (b) Sonderzahlung mit Mischcharakter bzw. ausschließlich für Betriebstreue

Rz. 437 Für Sonderzuwendungen mit Mischcharakter bedarf es hingegen einer ausdrücklichen einzel- oder kollektivvertraglichen Regelung, wenn die Sonderzahlung auch für Zeiten gekürzt werden soll, in denen keine oder nur eine unerhebliche Arbeitsleistung erbracht worden ist. Damit kann auch ein Arbeitnehmer, der während des gesamten Bezugszeitraumes arbeitsunfähig ist, eine So...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Konsequenzen

Rz. 200 Im Fall nachgewiesener krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit behält der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung gem. § 3 EFZG (Ausnahme von dem Grundsatz: "Ohne Arbeit kein Lohn"). Rz. 201 § 7 Abs. 1 EFZG räumt dem Arbeitgeber nur das Recht ein, die Entgeltfortzahlung zeitweilig zu verweigern. Danach kann der Arbeitgeber bei Verletzung der Nachweis...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Voraussetzungen, § 3 EFZG

Rz. 633 Nach § 3 Abs. 1 S. 1 EFZG haben Arbeitnehmer einschließlich der geringfügig und kurzzeitig Beschäftigten einen Anspruch auf Arbeitsentgelt bis zur Dauer von 6 Wochen, wenn sie durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an ihrer Arbeitsleistung verhindert sind, ohne dass sie ein Verschulden trifft. Ist der Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, liegt nach zutreffender ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / bb) Betriebliche und/oder wirtschaftliche Beeinträchtigungen

Rz. 208 Die prognostizierten Fehlzeiten sind nur dann geeignet, eine krankheitsbedingte Kündigung zu rechtfertigen, wenn sie auch zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen führen (BAG v. 23.1.2014 – 2 AZR 582/13, Rn 27). Dabei können neben Betriebsablaufstörungen auch wirtschaftliche Belastungen, etwa durch zu erwartende, einen Zeitraum von mehr als ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / aa) Negative Zukunftsprognose

Rz. 177 Entscheidend für die negative Zukunftsprognose bei einer lang andauernden Krankheit ist, dass nach den objektiven Umständen, die zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung bestehen, die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers ungewiss und ein Ende der Arbeitsunfähigkeit nicht absehbar ist (BAG v. 12.4.2002 – 2 AZR 148/01, AP Nr. 65 zu § 1 KSch...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Vergütung nach dem EFZG

Rz. 620 → Entgeltfortzahlung bei Krankheit (Rdn 633 ff.). Neben der Vergütung im Krankheitsfall (vgl. Rdn 634) regelt das EFZG auch die Vergütung an gesetzlichen Feiertagen, d.h. an Tagen, an denen keine Arbeitsleistung erbracht wird, § 2 EFZG. Danach hat der Arbeitnehmer Anspruch auf die Arbeitsvergütung, welche er ohne den Ausfall erhalten hätte (Lohnausfallprinzip). Dies h...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Hauptpflichten

Rz. 1477 Die Hauptpflichten des Arbeitgebers sind die Vergütungs- und die Beschäftigungspflicht (Küstner/Thume/Castelletti, HdB-VertR, Bd. III, Kap. 4 Rn 3 ff.). Rz. 1478 Die angestellte Vertriebskraft hat einen vertraglichen Anspruch darauf, vom Arbeitgeber beschäftigt zu werden, also Aufgaben zugewiesen zu bekommen. Diese Pflicht folgt aus der Treuepflicht und dem Persönlic...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Unmöglichkeit

Rz. 611 Die Entgeltfortzahlung ohne Arbeitsleistung stellt die Ausnahme vom Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn" dar. Gem. § 280 Abs. 1 BGB n.F. haftet der Schuldner wegen jeder Pflichtverletzung, soweit er nicht beweisen kann, dass er diese nicht zu vertreten hat. Nach § 276 Abs. 1 BGB hat der Schuldner grds. Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten, doch kann sich ein strenger...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 9. Arbeitsunfähigkeit – Verletzung der Anzeige- und Nachweispflichten

Rz. 456 Der Arbeitnehmer ist im Fall seiner Erkrankung gem. § 5 Abs. 1 S. 1 EFZG verpflichtet, dem Arbeitgeber seine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB), mitzuteilen (Anzeigepflicht). Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer gem. § 5 Abs. 1 S. 2 EFZG spätest...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VI. Berufsgruppenlexikon von A–Z

Rz. 1067 Bei der Gestaltung bzw. Prüfung der Zulässigkeit eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages sind stets die Besonderheiten der jeweiligen Berufsgruppe zu berücksichtigen. I.R.d. Gesamtwürdigung kommt nach der Rspr. des BAG v. BSG und BFH der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit erhebliches Gewicht zu, da es keine abstrakten für alle Arbeitnehmer geltenden Kriterien gibt (vgl. u...mehr

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§ 16 Vertragstypen / dd) Vergütung

Rz. 38 Gem. § 17 BBiG hat der Ausbildende dem Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um ein Arbeitsentgelt, sondern um einen Unterhaltszuschuss, welcher eine finanzielle Hilfe zur Durchführung der Berufsausbildung sein soll und den Nachwuchs an Fachkräften sichern soll (Litterscheid, NZA 2006, 639; Leinemann/Taubert/Leinem...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (h) Urkundsprozess

Rz. 282 Ein wirksames und vor allem schnelles prozessuales Mittel des Geschäftsführers gegen die ihm ggü. ausgesprochene außerordentliche und fristlose Kündigung ist die Möglichkeit des Urkundsprozesses zur Gehaltsfortzahlung. Denn die GmbH wird durch den Ausspruch der Kündigung nach § 626 BGB die Weiterzahlung der Vergütung gerade vermeiden wollen. Dies wird der GmbH kaum g...mehr

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§ 16 Vertragstypen / V. Sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen

Rz. 1787 Der Sozialversicherungspflicht unterliegt nur das persönlich abhängige Beschäftigungsverhältnis. Hierunter fällt auch das Arbeitsverhältnis zwischen Familienangehörigen, wenn der mitarbeitende Familienangehörige in das Unternehmen eingegliedert und weisungsgebunden ist, also ein "echtes Arbeitsverhältnis" wie unter Fremden vorliegt. Dies gilt auch dann, wenn sich au...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (1) Arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlungen

Rz. 364 Die Auslegung des Arbeitsvertrages kann ergeben, dass es sich bei der Sonderzahlung, z.B. einem 13. Monatsgehalt, um einen "echten" Vergütungsbestandteil handelt, der damit Teil der Gegenleistung für die Tätigkeit des Arbeitnehmers ist, § 611a Abs. 2 BGB. In diesem Fall ist die Sonderzahlung in das vertragliche Austauschverhältnis von Vergütung und Arbeitsleistung ei...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 1. Zeitpunkt des Vertragsschlusses und Beginn des Arbeitsverhältnisses

Rz. 112 Der Beginn des Arbeitsverhältnisses wird von den Parteien des Arbeitsvertrages festgelegt. Dabei müssen Vertragsabschluss und Beginn des Arbeitsverhältnisses nicht zusammenfallen. Wird der schriftliche Arbeitsvertrag erst nach der tatsächlichen Arbeitsaufnahme unterzeichnet, besteht in der Zwischenzeit i.d.R. kein vertragsloser Zustand, sondern es gilt das zwischen d...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Urlaubstage

Rz. 1026 Gem. § 10 S. 1 BUrlG dürfen Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation nicht auf den Urlaub angerechnet werden, soweit ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgeltes nach den gesetzlichen Vorschriften über die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht.mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 6. Anzeigepflichten

Rz. 147 → Arbeitsverhinderung (Rdn 242 ff.); Entgeltfortzahlung bei Krankheit (Rdn 633 ff.); Haftung (Rdn 890 ff.).mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Annahmeverzug und vorübergehende Verhinderung

Rz. 613 → Arbeitsverhinderung (Rdn 242 ff.); → Annahmeverzug (Rdn 142 ff.).mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 67. Krankheit

Rz. 1018 → Arbeitsverhinderung (Rdn 242 ff.); → Ärztliche Untersuchungspflicht (Rdn 307 ff.); → Entgeltfortzahlung bei Krankheit (Rdn 633 ff.); → Kranken-/Pflege-Versicherung (Rdn 1000 ff.).mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 10. Arbeitsunfähigkeit – Nebentätigkeiten – Verzögerung des Heilungsprozesses

Rz. 467 Der Arbeitgeber kann zu einer fristlosen oder fristgerechten Kündigung berechtigt sein, wenn der Arbeitnehmer während seiner angeblichen Arbeitsunfähigkeit einer anderweitigen Tätigkeit nachgeht, die geeignet ist, den Heilungsprozess zu verzögern und die Krankheit zu verlängern (BAG v. 13.11.1979 – 6 AZR 934/77, NJW 1980, 1917; KR/Etzel, § 1 KSchG Rn 475–477). Ob es ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Übergreifende Checkliste für das Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht

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§ 16 Vertragstypen / 3. Arbeitsvertrag mit Angestellten (ohne Tarifbindung)

Rz. 136 Muster 16.3: Arbeitsvertrag mit Angestellten (ohne Tarifbindung) Muster 16.3: Arbeitsvertrag mit Angestellten (ohne Tarifbindung) Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses, Inhal...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Arbeitsvertrag mit gewerblichen Arbeitnehmern (ohne Tarifbindung)

Rz. 134 Muster 16.1: Arbeitsvertrag mit gewerblichen Arbeitnehmern (ohne Tarifbindung) Muster 16.1: Arbeitsvertrag mit gewerblichen Arbeitnehmern (ohne Tarifbindung) Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des...mehr

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§ 49 Besondere Streikformen / B. Politischer Streik, Proteststreik, Demonstrationsstreik

Rz. 4 Beim politischen Streik ist nicht ein Arbeitgeber, sondern die Regierung, das Parlament oder die Justiz Adressat der Forderungen. Deswegen hält die weitaus überwiegende Auffassung diese Streikform für rechtswidrig. Zu folgern ist dies aus einem Eingriff in die verfassungsmäßige Ordnung gem. Art. 20 GG, zum anderen weil die Forderungen nicht tarifbezogen sind (LAG Münch...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Geringfügig entlohnte Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV)

Rz. 1690 Die Beschäftigung ist berufsmäßig und von vornherein auf ständige Wiederholung ausgerichtet; Arbeitseinsätze auf Abruf sind zulässig. Ein nur gelegentliches Überschreiten der Entgeltgrenze von 520,00 EUR im Monat löst keine Versicherungspflicht aus, ein Zeitraum von bis zu drei Monaten im Jahr ist zulässig (Nr. 3.1 der Geringfügigkeitsrichtlinien, s. derzeit im Inter...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Betriebsangehörige Beisitzer

Rz. 1607 Die Beisitzer, die dem Betrieb angehören, erhalten für ihre Tätigkeit keine Vergütung, sie erhalten jedoch Entgeltfortzahlung oder Freizeitausgleich (§ 76a Abs. 2 S. 1 BetrVG). Die betriebsangehörigen Beisitzer üben ein unentgeltliches Ehrenamt aus. Eine Vereinbarung, die entgegen der gesetzlichen Regelung eine Vergütung zuspricht, ist nichtig (Fitting, § 76a BetrVG...mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 2.11 Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 ArbGG

Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen im Arbeitsbereich von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und den Trägern der Werkstätten aus den in § 221 SGB IX geregelten arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnissen. Nach § 221 SGB IX sind im Arbeitsbereich von Werkstätten beschäftigte Menschen mit Behinderungen zwar nicht Arbeitnehmer. Sie stehen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Leistungsverweigerung des Arbeitgebers

Rz. 1047 Erfüllt der Arbeitnehmer seine Arbeitspflicht nicht, bspw. indem er unentschuldigt fehlt oder seine Leistung aus sonstigen Gründen unberechtigt verweigert, ist der Arbeitgeber gem. § 320 Abs. 1 BGB berechtigt, die Vergütung zurückzubehalten. Das Dienstvertragsrecht enthält keine Regelung bezüglich eines Minderungsrechts, sodass die quantitative oder qualitative Schl...mehr