Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltfortzahlung

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1.2 Normzweck

Rz. 4 Da der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit infolge einer Organ-, Gewebe- bzw. Blutspende bewusst in Kauf genommen hat, ist nach der Systematik von § 3 EFZG, der als zentrale Norm der Entgeltfortzahlung entsprechende Ansprüche des Arbeitnehmers regelt, keine "unverschuldete Krankheit" als Voraussetzung für eine Entgeltfortzahlung gegeben.[1] Der Gesetzgeber hat deshal...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2 Anspruchsvoraussetzungen (Abs. 1)

Rz. 5 Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Dauer von 6 Wochen[1] nach § 3a EFZG setzt voraus, dass der Arbeitnehmer[2] durch Arbeitsunfähigkeit infolge der Spende von Organen oder Geweben bzw. von Blut an der Arbeitsleistung verhindert ist[3], wobei die Spende nach den §§ 8, 8a TPG bzw. nach § 9 TFG erfolgt sein muss[4]. Anders als bei § 3 EFZG ist der Anspruch nach §...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1 Arbeitsverhinderung infolge Spende von Organen, Geweben oder Blut

Rz. 6 Ursache für die Arbeitsverhinderung im Rahmen des § 3a EFZG darf allein die Spende von Organen, Geweben oder Blut und eine daraus folgende Arbeitsunfähigkeit sein. Dies ergibt sich aus der Systematik des Entgeltfortzahlungsgesetzes. [1] Dabei soll nicht jede Folgeerkrankung oder Komplikation zu einem Anspruch nach § 3a Abs. 1 EFZG führen. Vielmehr begründen nur die aus ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 11.3.2 Sonderzahlungen

Wird die sog. 3-Monats-Frist des ATE eingehalten, sind Zulagen, Prämien oder Zuschüsse des Arbeitgebers für Aufwendungen des Arbeitnehmers, die durch die begünstigte Auslandstätigkeit veranlasst sind (z. B. Tropenbekleidung), in voller Höhe steuerfrei. Gleiches gilt für die entsprechende unentgeltliche Ausstattung oder Bereitstellung durch den Arbeitgeber. Weihnachtsgelder, E...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.5.2 Rechtslage ab VZ 2015/VZ 2020 (Lohnsteuerabzug)

Entsprechend der internationalen Praxis hat Deutschland ab 2015 (Veranlagung) bzw. 2019 (Lohnsteuerabzug) auf das Aufteilungssystem der tatsächlichen Arbeitstage umgestellt.[1] Das BMF-Schreiben vom 12.12.2023 [2] stellt klar, dass der Erdienungszeitraum des Arbeitslohns grundsätzlich das Kalenderjahr ist. Die Vereinbarung einer wöchentlichen Arbeitszeit steht dem nicht entg...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Am 25.5.2012 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes (TPG)[1] beschlossen. Mit diesem Gesetz ist § 3a neu in das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) eingefügt worden. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 16.7.2015 ist auch die Blutspende zwecks Separation von Blutstammzellen oder and...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1.1 Bisherige Rechtslage

Rz. 3 Nach früherer Rechtsprechung des BAG [1] hatte ein Organspender keinen Anspruch gegen seinen Arbeitgeber auf Entgeltfortzahlung. Da die Erkrankung bei einer Organspende – jedenfalls im Rahmen eines komplikationslosen Eingriffs – vom Arbeitnehmer bewusst selbst herbeigeführt wird, war die Arbeitsunfähigkeit dem BAG zufolge nicht vom Schutzzweck des § 3 Abs. 1 EFZG erfass...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2 Erstattungsmodalitäten

Rz. 18 Die Erstattung der Kosten nach § 3a Abs. 2 Satz 1 EFZG ist vom Arbeitgeber zu beantragen, erfolgt also nicht etwa automatisch. Rz. 19 Nach § 3a Abs. 2 Satz 6 EFZG hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber unverzüglich die zur Geltendmachung des Erstattungsanspruchs erforderlichen Angaben zu machen. Hinweis Der Arbeitgeber hat in der Regel keine Kenntnis von der Spende und de...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.5.1.4 Besonderheiten bei Abweichung der vereinbarten von den tatsächlichen Arbeitstagen

In der Praxis treten häufig folgende Fallkonstellationen auf: Freizeitausgleich Inlands- und Auslandstätigkeit an einem Tag Berücksichtigung von Reisetagen Aufteilung des für die Urlaubszeit bezahlten Arbeitslohns Urlaubsabgeltung für nicht genommenen Urlaub Krankheitstage mit Lohnfortzahlung Krankheitstage nach Wegfall der Lohnfortzahlung Unbezahlter Urlaub Nach derzeitiger Praxis u...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.5.1.3 Durchführung der Aufteilung

Dies soll anhand nachfolgender Beispiele erläutert werden: Praxis-Beispiel Beispiel 1 Der Arbeitnehmer A war in Österreich vom 1.1. bis 31.10.01 (= 304 Kalendertage) tätig. A hat eine 5-Tage-Woche. Im Juli nahm A seinen Jahresurlaub in Österreich (21 Arbeitstage). Im November und Dezember, d. h. als A wieder in Deutschland tätig war, waren 20 Tage (Samstage, Sonntage, Feiertag...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.1.5 Scheinselbstständige/unabhängige Subunternehmer und Dienstleister

Ebenfalls streitanfällig ist die Abgrenzung "Scheinselbstständige, unabhängige Subunternehmer und Dienstleister". Die Bedeutung der Frage ergibt sich aus der unterschiedlichen Zuweisung des Besteuerungsrechts für Arbeitnehmer (Tätigkeitsortprinzip) und der Wohnsitzbesteuerung (keine Tätigkeitsbesteuerung/Betriebsstättenbesteuerung für Selbstständige bzw. Gewerbetreibende im ...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.1.2 Inhalt der Mitteilung

Rz. 14 Der Inhalt der Mitteilung beschränkt sich auf die Tatsache der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer. Dagegen muss der Arbeitnehmer nicht mitteilen, welcher Art die Krankheit ist und welche Ursachen sie hat.[1] Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn die Erkrankung des Arbeitnehmers besondere Maßnahmen des Arbeitgebers erfordert (ansteckende Krankheit...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 2 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 3 § 5 EZFG auferlegt allen Arbeitnehmern i. S. d. § 1 Abs. 2 EFZG (also nicht Heimarbeitern gem. § 1 Abs. 1 EFZG) Mitteilungs- und Nachweispflichten. Die Pflichten aus § 5 EZFG bestehen nur dann nicht, wenn der Arbeitgeber auf deren Einhaltung verzichtet hat. Unerheblich ist, ob der Arbeitnehmer überhaupt einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegenüber seinem Arbeitgeber...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.9 Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers bei Verletzung der Nachweispflicht

Rz. 45 Der Arbeitgeber kann – insbesondere wenn er gesicherte Kenntnisse über das Nichtbestehen einer Arbeitsunfähigkeit trotz Vorliegens einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat – die Entgeltfortzahlung verweigern. Hat der Arbeitgeber bereits Entgeltfortzahlung geleistet, ist der Arbeitnehmer zur Rückzahlung verpflichtet, § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB. [1] Hat er keine gesichert...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 6.1.2 Kosten der Mitteilung (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 67 Die durch die Mitteilung nach § 5 Abs. 2 Satz 1 EFZG entstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber. Dies soll dem Umstand Rechnung tragen, dass die schnellstmögliche Übermittlung oftmals teuer werden kann. Zum Teil wird vertreten, dass der Arbeitgeber nur die Mehrkosten der schnellstmöglichen Übermittlungsart zu tragen hat, die gegenüber einer nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG ...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.6 Beweiswert und Beweislast

Rz. 34 Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist eine Privaturkunde nach § 416 ZPO – im Übrigen auch ein Gesundheitszeugnis nach § 278 StGB ("Ärzte und andere approbierte Medizinalpersonen, welche ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft wider besseres Wissen ausstellen, werden mit Freihe...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.1 Erkrankung im Urlaub

Rz. 23 Nach § 9 BUrlG werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Urlaub angerechnet. Weist der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit für die Urlaubstage nicht nach, geht sein Urlaubsanspruch unter. Er erhält dann Vergütung nach § 611 BGB, § 11 BUrlG, nicht jedoch Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Erfüllt er allerdings die N...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 5.3 Ergebnis der Begutachtung

Rz. 61 Der Medizinische Dienst hat dem behandelnden Arzt und der Krankenkasse das Ergebnis der Begutachtung und die erforderlichen Angaben über den Befund mitzuteilen. Eine Mitteilung gegenüber dem Arbeitgeber erfolgt dagegen nicht. Der Arbeitgeber erfährt aber – solange er zur Entgeltfortzahlung verpflichtet ist – ebenso wie der Arbeitnehmer dann durch die Krankenkasse vom ...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 6.1.1 Mitteilungspflicht gegenüber dem Arbeitgeber (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 64 Hält sich der Arbeitnehmer bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit im Ausland auf, so ist er verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit, deren voraussichtliche Dauer und die Adresse am Aufenthaltsort in der schnellstmöglichen Art der Übermittlung mitzuteilen. Die Mitteilung der Adresse am Aufenthaltsort soll es dem Arbeitgeber ermöglichen, den Arbeitnehmer bei Zweifeln...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.4 Aussteller und Form der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Rz. 32 Die (schriftliche) Bescheinigung muss den Aussteller erkennen lassen. § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG erfordert zwar lediglich die Bescheinigung eines Arztes. Aus dem Zusammenspiel mit § 5 Abs. 1 Satz 5 EFZG wird aber deutlich, dass die Bescheinigung des behandelnden Arztes erforderlich ist.[1] In der Tat wird der Arzt, der den Arbeitnehmer nicht untersucht und behandelt hat, ...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.1.7 Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers bei Verletzung der Mitteilungspflicht

Rz. 21 Die Mitteilungspflicht stellt keine einklagbare Forderung dar, da es sich nicht um eine selbstständige Verpflichtung aus dem Arbeitsverhältnis handelt.[1] Kommt der Arbeitnehmer seiner Mitteilungspflicht nicht nach, hat dies auch keine Auswirkungen auf seinen Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 3 Abs. 1 EFZG. [2] Dem Arbeitgeber steht auch kein Leistungsverweigerungsrec...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.2 Zeitpunkt der Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 24 Nach der Regelung in § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG braucht der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung nur dann vorzulegen, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Tage andauert, und zwar am darauf folgenden Arbeitstag. Für eine Arbeitsunfähigkeit bis zu 3 Kalendertagen sieht das Gesetz also keine Nachweispflicht vor.[1] Es liegt hier am Arbeitgeber, von der Befugnis des ...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2 Nachweispflicht (Abs. 1 Satz 2 bis 5)

Rz. 22 Achtung Die Mitteilungspflicht des § 5 Abs. 1 EFZG (siehe 3.1) besteht für alle Arbeitnehmer, die unter das EFZG fallen. Bezüglich der Nachweispflichten ist seit dem 1.1.2023 nach dem Personenkreis zu unterscheiden. Die – bislang für alle Arbeitnehmer bestehende – Nachweispflicht des § 5 Abs. 1 Satz 2 bis 5 EFZG gilt nur noch für: privatversicherte Arbeitnehmer, geringfü...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.3.3 Beweisprobleme

Rz. 52 Nach dem Willen des Gesetzgebers handelt es sich bei der in § 5 Abs. 1a Satz 2 Teil 2 EFZG formulierten Pflicht ("Diese [gemeint sind: Arbeitnehmer] sind verpflichtet ..."), sich eine ärztliche Bescheinigung nach § 5 Abs. 1 Satz 2 oder 4 EZFG aushändigen zu lassen, nur um eine Obliegenheit. Die Papierbescheinigung soll dem Arbeitnehmer als das gesetzlich vorgesehenen ...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.3 Inhalt der Bescheinigung

Rz. 29 Die Bescheinigung muss den Namen des arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmers sowie die Feststellung, dass er arbeitsunfähig ist, enthalten. Richtigerweise reicht eine Feststellung, dass ein Arbeitnehmer erkrankt ist, nicht aus: Denn eine Erkrankung muss nicht zwingend eine Arbeitsunfähigkeit nach sich ziehen. Die Bescheinigung muss außerdem die voraussichtliche Dauer ...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.8 Folgebescheinigung (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 44 Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung nach § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG angegeben, ist insbesondere der privat versicherte Arbeitnehmer[1] verpflichtet, eine neue Bescheinigung vorzulegen (sogenannte Folgebescheinigung). Dies gilt auch, wenn der 6-wöchige Entgeltfortzahlungszeitraum des § 3 Abs. 1 EFZG abgelaufen ist. Hinsichtlich Form und Inhalt die...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 4 Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aufgrund Ferndiagnose

Rz. 54 Nachdem während der Corona-Pandemie gute Erfahrungen mit der telefonischen Krankschreibung gemacht wurden, ist diese Möglichkeit seit dem 7.12.2023 dauerhaft in die Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie mit aufgenommen worden. § 4 Abs. 5a der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie bestimmt, dass der Arzt Versicherte, die dem Arzt und der Praxis persönlich bekannt sind und die keine sc...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 5 EFZG auferlegt erkrankten Arbeitnehmern, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer mitzuteilen. Abs. 1 und 2 unterscheiden danach, ob der Arbeitnehmer im oder außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes erkrankt. Erkranken Arbeitnehmer im Inland und sind sie Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung, ist die bislang geltende Nach...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.3.1 Inhalt der Regelung

Rz. 50 Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gemäß § 5 Abs. 1a EFZG betrifft nicht die Art der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit – im Gegensatz zur telefonischen bzw. Videosprechstunde –, sondern die Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an den Arbeitgeber und die Krankenkasse. Die Ärzte, welche die Arbeitsunfähigkeit feststellen, sind wie bisher ve...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 6.2.2 Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus dem Ausland

Rz. 72 Auch der im Ausland erkrankte Arbeitnehmer wird i. d. R. seine Arbeitsunfähigkeit durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachweisen. Es ist ihm aber unbenommen, durch andere Beweismittel die Tatsachen zu beweisen, die belegen, dass krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vorlag. Das Fehlen einer förmlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat nicht zur Folge, dass ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 7 Rechtsfolgen

Rz. 15 Grundsätzlich bewirkt die wirksame Anfechtung die Nichtigkeit des Vertrags von Anfang an.[1] Bereits erbrachte Leistungen werden nach den Regeln des Bereicherungsrechts rückabgewickelt. Im Gegensatz zur allgemeinen bürgerlich-rechtlichen Regelung gibt es beim Arbeitsvertrag hinsichtlich der Rechtsfolgen einer wirksamen Anfechtung eine Sonderentwicklung. Diese beruht i...mehr

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Entgelt / 7.2.2 Veränderungen während der Entgeltfortzahlung

Sofern sich während der Entgeltfortzahlung die Bemessungsgrundlage infolge einer Vergütungsveränderung (z. B. durch Höher- oder Herabgruppierung, Stufenaufstieg) ändert, ist dies ab dem Zeitpunkt der Änderung zu berücksichtigen. Praxis-Beispiel Ein Beschäftigter ist in Entgeltgruppe 8 Stufe 5 eingruppiert. Ab dem 20.5. tritt der Beschäftigte einen 2-wöchigen Urlaub bis zum 3....mehr

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Entgelt / 7.3.5 Entgeltfortzahlung während des Berechnungszeitraums

Kein Tagesdurchschnitt vom Tagesdurchschnitt: Fallen in den Bemessungszeitraum Fortzahlungstatbestände nach § 21 TV-L, bleiben sie unberücksichtigt. Dadurch soll ein "Jojo-Effekt" vermieden werden. Auch hier gilt das Entstehungsprinzip. Maßgebend sind die im Bemessungszeitraum angefallenen Tagesdurchschnitte. Die Regelung in Protokollerklärung Nr. 2 Satz 4 zu § 21 Satz 2 und ...mehr

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Entgelt / 7.3.4 Sonderfälle

Änderung der Arbeitszeit und Arbeitsunfähigkeit bzw. Urlaub (neue Protokollerklärung Nr. 3) Vor Einführung der Protokollerklärung Nr. 3 zu § 21 Satz 2 und 3 TV-L hat die Rechtsprechung in Fällen, in welchen im ersten Monat der Änderung der individuellen Arbeitszeit oder nach Begründung eines Arbeitsverhältnisses eine Entgeltfortzahlung erfolgte, danach unterschieden, ob die E...mehr

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Entgelt / 7.3.3 Problemfälle der Durchschnittsberechnung

Problematischer gestaltet sich die Berechnung bei einer stundenweisen Entgeltfortzahlung (z. B. bei notwendiger ärztlicher Behandlung während der Arbeitszeit gem. § 29 Abs. 1 Buchst. f TV-L). Hier ist der Stundendurchschnitt wie folgt zu ermitteln: Die Summe der während des Berechnungszeitraums angefallenen unständigen Entgeltbestandteile ist auf einen Kalendermonat umzurech...mehr

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Entgelt / 7.1 Bemessungsgrundlage

Die Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung stellt eine Kombination aus Lohnausfall– (§ 21 Satz 1 TV-L) und Referenzprinzip (§ 21 Satz 2 TV-L) dar. Sie besteht aus zwei Bestandteilen: Den in Monatsbeträgen festgelegten (ständigen) Entgeltbestandteilen Dies sind z. B. Tabellenentgelt, Entgeltgruppenzulage, Garantiebetrag bei Höhergruppierung, Wechselschicht-, Schichtzula...mehr

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Entgelt / 7.3.1 Berechnung nach dem Referenzprinzip

Basis der Durchschnittsberechnung sind die letzten 3 vollen Kalendermonate, die dem Ereignis für die Entgeltfortzahlung vorausgegangen sind, § 21 Satz 2 TV-L. Entsprechend § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG ist dabei auf den Beginn des maßgebenden Ereignisses abzustellen. Sofern der Anlass für die Entgeltfortzahlung mehr als einen Kalendermonat betrifft, erfolgt daher keine Neuberechn...mehr

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Entgelt / 7.3.2 Berechnung nach § 21 Sätze 2 und 3 TV-L

Im ersten Berechnungsschritt werden die in diesem Berechnungszeitraum angefallenen tariflichen wie übertariflichen unständigen und berücksichtigungsfähigen Entgeltbestandteile addiert. Hierunter fallen z. B.: Zeitzuschläge Erschwerniszuschläge Bereitschaftsdienstentgelte Zulagen bei vorübergehender Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 14 TV-L Die im Dienstplan vorgese...mehr

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Entgelt / 7 Entgelt bei Krankheit, Urlaub und Arbeitsbefreiung (§ 21 TV-L)

§ 21 TV-L legt die Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung fest. Diese gilt bei Krankheit (§ 22 Abs. 1 TV-L) Urlaub (§ 26 TV-L) Zusatzurlaub (§ 27 TV-L). Hinweis Für die Arbeitsbefreiung nach § 29 TV-L sowie die Arbeitsbefreiung am 24./31.12. gemäß § 6 Abs. 3 TV-L ist der Anwendungsbereich des § 21 TV-L nicht eröffnet. In § 29 Abs. 6 TV-L sowie § 6 Abs. 3 TV-L sind eigenst...mehr

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Entgelt / 5.8.1 Unschädliche Unterbrechung mit Anrechnung auf die Stufenlaufzeit

In § 17 Abs. 3 Satz 1 TV-L wird bestimmt, welche Zeiten der Unterbrechung in der Tätigkeit für die Stufenlaufzeit unschädlich und wie Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit (anwartschaftssteigernd) zu werten sind. Dies sind: Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz, Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit nach § 22 TV-L bis zu 39 Wochen, Zeiten eines bezahlten Urlaubs, Zeiten eines So...mehr

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Entgelt / 7.2.1 Berechnung nach dem Lohnausfallprinzip

Die Entgeltfortzahlung der ständigen Entgeltbestandteile bestimmt sich nach dem Lohnausfallprinzip. Daher ist das Arbeitsentgelt fortzuzahlen, das der Beschäftigte erzielt hätte, wenn er weitergearbeitet hätte. Das Lohnausfallprinzip erfordert daher eine Berechnung aufgrund von hypothetisch angenommenen Daten.mehr

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Entgelt / 5.3.3 Höhe der Zulage

Der Tarifvertrag lässt es zu, dass ein bis zu 2 Stufen höheres Entgelt "ganz oder teilweise" vorweg gewährt werden kann. Damit kann der Arbeitgeber dem Beschäftigten maximal den Differenzbetrag zwischen seiner aktuellen Stufe bis zur übernächsten Stufe in vollem Umfang gewähren. Zulässig ist die Gewährung jedes beliebigen Betrags bis zum Maximalbetrag. Bei Beschäftigten mit e...mehr

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Entgelt / 9.2 Auszahlung der sog. unständigen Entgeltbestandteile

Am Tag der Zahlungsanweisung für das monatliche Entgelt steht häufig noch nicht fest, ob und wie viele Überstunden, Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, Bereitschaftsdienste und Rufbereitschaften etc. vom Beschäftigten im laufenden Kalendermonat geleistet werden. Deshalb sind die sog. unständigen Entgeltbestandteile zeitversetzt auszuzahlen. Der Anspruch auf die Vergütu...mehr

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Entgelt / 9.5 Anspruch auf Entgelt nur für einen Teil des Monats (§ 24 Abs. 3 TV-L)

Besteht nicht für alle Tage eines Kalendermonats Anspruch auf Entgelt, so wird nur der "auf den Anspruchszeitraum" entfallende Teil gezahlt. Bei der Berechnung des anteiligen Entgelts werden die Kalendertage mit Anspruch auf Entgelt (nicht nur die tatsächlichen Arbeitstage) ins Verhältnis gesetzt zu der Zahl der Kalendertage des jeweiligen Kalendermonats (§ 24 Abs. 3 Satz 1 ...mehr

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Entgelt / 10 Rückforderung überzahlten Entgelts

Kommt es zur Überzahlung von Entgelt, so kann der Arbeitgeber vom Beschäftigten Rückerstattung des zu viel gezahlten Entgelts verlangen. Anspruchsgrundlage bilden tarifvertragliche Rückzahlungsklauseln oder die Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung (§ 812 BGB). Tarifvertragliche Ausschlussfristen (z. B. § 37 TV-L) sind materielle Ausschlussfristen und stehen a...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 7 Betriebsrisiko, § 615 Satz 3 BGB

Rz. 24 Die von der Rechtsprechung entwickelte Betriebsrisikolehre ist mittlerweile in Satz 3 verankert. Durch § 615 Satz 3 BGB werden nun alle Fälle der Nichterbringung der Arbeitsleistung, die von keiner der Parteien zu vertreten sind, umfassend geregelt.[1] Da die Vorschrift nicht regelt, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber das Lohnrisiko zu tragen hat, gelten di...mehr

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Teilzeitarbeit: Brückenteil... / 6 Besonderheiten bei Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Wechselt ein Arbeitnehmer in Brückenteilzeit, so hat er für den Zeitraum der Brückenteilzeit grundsätzlich Anspruch auf Urlaub und Entgeltfortzahlung entsprechend der verminderten Arbeitszeit. Besonderheiten ergeben sich insbesondere dann, wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Wechsels den ihm zustehenden Urlaub nicht so genommen hat, dass der noch verbleibende Urlaubsante...mehr

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Mutterschutz: Vergütung und... / 1.1.3 Aussetzen wegen bestimmter Beschäftigungsverbote

Der Anspruch besteht, wenn die Arbeitnehmerin unter eines der Beschäftigungsverbote nach § 4, § 5, § 6, § 13 Abs. 1 Nr. 3, § 16 MuSchG fällt. Kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht bei Arbeitsausfall wegen der Beschäftigungsverbote nach § 3 MuSchG – in diesen Fällen kann ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss entstehen. Das Beschäftigungsverbot muss ...mehr

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Mutterschutz: Vergütung und... / 3.1 Anspruchsvoraussetzungen

Arbeitnehmerinnen, die Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben und deren Einkommen das Mutterschaftsgeld übersteigt, haben nach der gesetzlichen Regelung des § 20 MuSchG gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Unerheblich ist, ob das Mutterschaftsgeld tatsächlich gezahlt wird, insbesondere auch, ob die Zahlung bei anderen als Mitgliedern d...mehr

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Mutterschutz: Gesundheitssc... / 3 Beschäftigungsverbote

Einen Teil des Mutterschutzgesetzes bilden die Beschäftigungsverbote für werdende und stillende Mütter in den §§ 16, 3 bis 6 MuSchG. Diese Beschäftigungsverbote gelten teilweise absolut und ohne Rücksicht auf den Willen und die körperliche Verfassung der Arbeitnehmerin, zum Teil kann die Arbeitnehmerin auch auf den Schutz verzichten. Oftmals kommen in der Praxis Zweifel auf, ...mehr