Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG § 17 Erstellen und Bereithalte ... / 5 Umfang der Aufzeichnungspflicht
Rz. 23 3 Daten müssen – möglichst minutengenau – aufgezeichnet werden: der Beginn, das Ende und die Dauer der täglichen Arbeitszeit des Arbeitnehmers. Arbeitszeit ist die von Beginn und Ende her abgrenzbare Zeitspanne, in der ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber zur Verfügung steht, um die Pflichten, die sich aus dem Arbeitsvertrag ergeben, an einem vom Arbeitgeber bestimmte...mehr