Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltfortzahlung

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 4.2.1.1 Volumen

Für das zur Verfügung stehende Volumen haben die Tarifvertragsparteien im Tarifvertrag eine Obergrenze festgelegt. Gem. § 18 Abs. 2 Satz 1 TVöD (Bund) beträgt diese 1 % der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres aller unter den TVöD fallenden Beschäftigten der Dienststelle(n), für die eine Entscheidung zur Zahlung eines Leistungsentgelts getroffen wird. Welche Entgelte einzub...mehr

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Entgelt / 8.3 Auszahlung der sog. unständigen Entgeltbestandteile

Am Tag der Zahlungsanweisung für das monatliche Entgelt steht häufig noch nicht fest, ob und wie viele Überstunden, Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, Bereitschaftsdienste und Rufbereitschaften etc. vom Beschäftigten im laufenden Kalendermonat geleistet werden. Deshalb sind die sog. unständigen Entgeltbestandteile zeitversetzt auszuzahlen (§ 24 Abs. 1 Satz 4 TVöD). Hi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 8.6.1 Anspruch auf Entgelt für einen Teil des Monats

Besteht nicht für alle Tage eines Kalendermonats Anspruch auf Entgelt, so wird nur der "auf den Anspruchszeitraum" entfallende Teil gezahlt. Bei der Berechnung des anteiligen Entgelts werden die Kalendertage mit Anspruch auf Entgelt (nicht nur die tatsächlichen Arbeitstage) ins Verhältnis gesetzt zu der Zahl der Kalendertage des jeweiligen Kalendermonats (§ 24 Abs. 3 Satz 1 ...mehr

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Entgelt / 9 Rückforderung überzahlten Entgelts

Kommt es zur Überzahlung von Entgelt, so kann der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer Rückerstattung des zu viel gezahlten Entgelts verlangen. Anspruchsgrundlage bilden tarifvertragliche Rückzahlungsklauseln (z. B. § 18 TVSöD, § 22 TVHöD) oder die Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung (§ 812 BGB). Tarifvertragliche Ausschlussfristen (z. B. § 37 TVöD) sind materielle ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 4.2.2.2.4 Regelungsinhalte der Betriebs- bzw. einvernehmlichen Dienstvereinbarung

In der Betriebs- oder einvernehmlichen Dienstvereinbarung kann einführend die Zielsetzung (z. B.: Diese Dienstvereinbarung regelt die Einführung eines alternativen Anreizsystems gemäß § 18a TVöD-VKA. Ziel ist es, durch gezielte Anreize die Attraktivität des Arbeitsplatzes zu erhöhen, die Gesundheit der Beschäftigten zu fördern und nachhaltiges Verhalten im Arbeitsalltag zu u...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 12.2.1.1 Grundlage

Im Jahr 2011 hatte die Mitgliederversammlung der VKA[1] ebenfalls beschlossen, die Zahlung einer IT-Fachkräftezulage zuzulassen. Die Zulage sollte genauso wie beim Bund für die Dauer von bis zu 5 Jahren i. H. v. bis zu 1.000 EUR monatlich gezahlt werden dürfen, wenn diese Maßnahme zur Gewinnung von IT-Fachkräften oder zur Vermeidung von Abwanderungen erforderlich war. Damit ...mehr

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Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 11 Arbeitsbefreiung kraft Gesetzes

Neben der tariflichen Arbeitsbefreiung nach § 29 TVöD gibt es eine Reihe von spezialgesetzlichen Freistellungsvorschriften des Bundes- und Landesrechts, die der tariflichen Regelung vorgehen. Trifft jedoch das Gesetz keine Aussage über die Entgeltfortzahlung, kann sich ggf. daneben ein Anspruch aus § 29 ergeben, soweit dessen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Wesentlichen hand...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lohnzusatzkosten / Zusammenfassung

Begriff Unter dem Begriff der Lohnzusatzkosten (auch Lohnnebenkosten) werden die Kosten des Arbeitgebers zusammengefasst, die zusätzlich zum ausgezahlten Lohn oder Gehalt anfallen. Es handelt sich hierbei insbesondere um die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung und vom Arbeitgeber zu tragende Abgaben bzw. Steuern. Zu den Lohnzusatzkosten zählen jedoch auch Leistungen wi...mehr

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Außerordentliche Kündigung:... / 24 Vermögensdelikt zulasten des Arbeitgebers

Bei einem Vermögensdelikt des Arbeitnehmers zum Nachteil des Arbeitgebers, wie z. B. Betrug oder Unterschlagung, bedarf es grundsätzlich vor Ausspruch einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung keiner vergeblichen Abmahnung, weil – wie regelmäßig bei einer Störung im Vertrauensbereich – dem Arbeitgeber ein Wiederholungsfall nicht zuzumuten ist. Dabei kommt es nicht a...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Verhaltensbedingte Kündigun... / 12.3 Verletzung der Pflicht zu gesundheitsförderndem Verhalten

Ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer muss sich so verhalten, dass er bald wieder gesund wird und an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann. Er hat alles zu unterlassen, was seine Genesung verzögern könnte. Denn er hat die Pflicht, auf die Interessen des Arbeitgebers, der schließlich die Entgeltfortzahlung leisten muss, Rücksicht zu nehmen.[1] Gefährdet der Arbeitnehmer ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Verhaltensbedingte Kündigun... / 26 Vermögensdelikt zulasten des Arbeitgebers

Bei einem Vermögensdelikt des Arbeitnehmers zum Nachteil des Arbeitgebers, wie z. B. Betrug oder Unterschlagung, bedarf es grundsätzlich vor Ausspruch einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung keiner vergeblichen Abmahnung, weil – wie regelmäßig bei einer Störung im Vertrauensbereich – dem Arbeitgeber ein Wiederholungsfall nicht zuzumuten ist. Dabei kommt es nicht a...mehr

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Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 4 Arbeitsbefreiung bei Erfüllung allgemeiner staatsbürgerlicher Pflichten nach deutschem Recht (§ 29 Abs. 2 TVöD)

§ 29 Abs. 2 TVöD ist kein Arbeitsbefreiungstatbestand. Er setzt vielmehr eine gesetzlich vorgeschriebene Arbeitsbefreiung voraus, für die er lediglich die Bezahlung regelt. Erfüllung allgemeiner staatsbürgerlicher Pflichten nach deutschem Recht Der Begriff "allgemeine staatsbürgerliche Pflichten" ist abzugrenzen gegenüber den "speziellen staatsbürgerlichen Pflichten". Allgemei...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 12 Krankheit und Pflichtverletzungen

Bei Erkrankungen sind Arbeitnehmer nach § 5 EFZG verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, mitzuteilen (Anzeigepflicht). Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage, muss der Arbeitnehmer zudem eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Veranlagung von Arbeitnehmern / 6.2 Antragsgründe

Die folgenden Umstände bzw. Vergünstigungen können im Rahmen der Veranlagung zu einer Erstattung führen: Der Arbeitslohn ist im Laufe des Jahres erhöht oder herabgesetzt worden. Aufgrund des progressiven Tarifs kann dies zu einem überhöhten Lohnsteuerabzug führen. Diese Nachteile lassen sich jedoch im Rahmen des Lohnsteuer-Jahresausgleichs durch den Arbeitgeber ausgleichen.[1...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Corona-Pandemie: Sozialvers... / 1.4 Anspruch auf Verdienstausfall gegenüber dem Arbeitgeber

Besonderheiten waren zu beachten, wenn sich aus dem Beschäftigungsverhältnis ein vorrangiger Anspruch auf Verdienstausfallersatz gegen den Arbeitgeber ergab. Hinweis Bei Unsicherheit Entschädigungsbehörde einbeziehen Nicht in allen Fällen war zweifelsfrei zu beurteilen, ob ein Entschädigungsanspruch nach dem IfSG oder ein Anspruch auf Weiterzahlung des Entgelts außerhalb von A...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsferien / 1 Festlegung der Betriebsferien

Unter Betriebsferien (auch Betriebsurlaub oder Werksferien) versteht man die einseitige Festlegung und Anordnung einer ganzen oder teilweisen Betriebsschließung und einer damit verbundenen Festlegung der urlaubsbedingten Freistellung des einzelnen Arbeitnehmers. Bei der rechtlichen Beurteilung der Festlegung von Betriebsferien ist zwischen betriebsratslosen und mitbestimmten...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 6.2.7 Zulässigkeit von Bandbreitenregelungen

Die bisher geschilderten Abrufmodelle regeln lediglich die flexible Verteilung eines fest z. B. für das Jahr vereinbarten Stundenkontingents. Denn grds. trägt der Arbeitgeber das wirtschaftliche Risiko, ob Arbeit anfällt oder nicht, mit der Folge, dass er auch bei Nichtbeschäftigung mangels Arbeit die Beschäftigten unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs bezahlen oder bei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mutterschutz / 8 Mutterschutzlohn

§ 18 MuSchG gewährt die Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber als Mutterschutzlohn bei bestimmten Beschäftigungsverboten zur Verdienstsicherung. Der Anspruch ist auf den Durchschnittsverdienst der 3 Monate vor Beginn des Monats weiterzuzahlen, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist. Mehrarbeitsvergütungen und Zulagen sind auch dann zugrunde zu legen, wenn...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mutterschutz / 10 Ausgleichsverfahren

Auf der Grundlage von § 1 Abs. 2, § 2, §§ 7, 8 des Gesetzes zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung[1] nehmen alle Arbeitgeber sowie alle Krankenkassen am Umlageverfahren teil.mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 8.2 Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers würde zu einer unzumutbaren wirtschaftlichen Belastung des Arbeitgebers führen (Nr. 2)

Rz. 106 Die Unzumutbarkeit ist nach h.M. entsprechend dem Wortlaut der Norm unternehmens-, nicht betriebsbezogen zu ermitteln.[1] Es genügt nicht, dass der Arbeitgeber mit der Entgeltfortzahlung belastet ist. Die unzumutbare wirtschaftliche Belastung muss vielmehr in der Unmöglichkeit oder wirtschaftlichen Sinnlosigkeit der Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers bei unverände...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3.2 Ausschluss der ordentlichen Kündigungsfrist

Rz. 13 Für ordentlich unkündbare Arbeitnehmer (etwa bei einem tariflichen Sonderkündigungsschutz,[1]) fingiert das Gesetz in § 158 Abs. 1 Satz 3 SGB III eine im Hinblick auf das Ruhen des Anspruchs bei Entlassungsentschädigung geltende Kündigungsfrist. Dies gilt auch für besonders kündigungsgeschützte Arbeitnehmer. Hierbei sind die fiktiven Kündigungsfristen gestaffelt nach ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mutterschutz / 1 Einführung

Mutterschutz bei Fehlgeburten Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, also auch für Auszubildende, Praktikantinnen, für Probearbeitsverhältnisse oder Doppelarbeitsverhältnisse, für Teilzeitbeschäftigte und für Heimarbeiterinnen und ihnen Gleichgestellte. Wird eine Frau aufgrund von Arbeitsförderungsmaßnahmen beschäftigt, so ...mehr

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Tariferhöhung im öffentlich... / 3 Entgeltfortzahlung für Urlaub oder Krankheit nach einer Tariferhöhung

Bei Urlaub oder Krankheit werden die in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile weitergezahlt. Entgeltbestandteile, die nicht in Monatsbeträge festgelegt sind, werden nach dem Durchschnittsbetrag der letzten drei Kalendermonate vor dem Ereignis fortgezahlt (Näheres siehe Lexikonstichwort Entgelt, Ziffer 6 Entgelt bei Krankheit, Urlaub und Arbeitsbefreiung). Befindet s...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kindergartenzuschuss / 4 Rechtliche Vorgaben

Rechtliche Vorgaben gibt es kaum, da es sich um eine freiwillige Leistung handelt. Auch der Zahlungsweg für freiwillige Kinderbetreuungskostenzuschüsse ist frei wählbar. Der Arbeitgeber kann den Zuschuss direkt an die Betreuungseinrichtung oder an seinen Arbeitnehmer zahlen.[1] Eine höhenmäßige Begrenzung gibt es nicht. Selbst bei Mini-/Midi-Jobs ist der Zuschuss gesetzlich ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Outsourcing im HR-Bereich / 3.2.4 Aus- und Weiterbildung

Ganz entscheidend für die Zukunft eines Unternehmens ist die Förderung seiner Mitarbeiter. Es genügt nicht allein, über eine ausreichende Zahl von Mitarbeitern in benötigter Qualifikation zu verfügen. Entscheidend ist die ständige Qualifizierung, um den sich ändernden Anforderungen sowohl im Produktions- wie im Verwaltungsbereich gewachsen zu sein. Um die Förderung von Mitarb...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.4.2 Fertigungseinzelkosten

Rz. 117 Fertigungseinzelkosten sind insbes. Fertigungslöhne (Rz 106 zur grundlegenden Diskussion, ob diese den Einzel- oder den Gemeinkosten zuzuordnen sind), soweit sie nicht zu den Sonderkosten der Fertigung (Rz 119), den betrieblichen Sozialkosten (Rz 140 f.), der betrieblichen Altersvorsorge (Rz 144 f.) oder zur Verwaltung (Rz 136) gehören. Die Fertigungslöhne sind einsc...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.6.1 Löhne und Gehälter (Abs. 2 Nr. 6a)

Rz. 103 Als Löhne und Gehälter sind sämtliche im abzuschließenden Gj i. R. v. Dienstverhältnissen angefallenen Löhne und Gehälter für Arbeiter, Angestellte, Auszubildende und Mitglieder des Vorstands bzw. der Geschäftsführung des Unt auszuweisen. Die Ausweispflicht erstreckt sich auf die Bruttobeträge der Löhne und Gehälter (d. h. auf die Beträge vor Abzug der vom Arbeitnehm...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Entgeltfortzahlung: Persönl... / 1.5 Umfang der Entgeltfortzahlung

§ 616 Satz 1 BGB enthält keine Aussage über den Umfang der Entgeltfortzahlung. Damit bleibt es insoweit bei der allgemeinen zivilrechtlichen Regel. Der Arbeitgeber hat dasjenige Arbeitsentgelt fortzuzahlen, das der Arbeitnehmer bei Arbeit in der Zeit der Verhinderung verdient hätte. Es gilt somit das Lohnausfallprinzip ebenso wie bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall....mehr

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Entgeltfortzahlung: Persönl... / 1 Entgeltfortzahlung bei persönlicher Verhinderung (§ 616 BGB)

Als Auffangtatbestand sieht § 616 BGB vor, dass der Dienstnehmer, also auch der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat, wenn er die geschuldete (= vertraglich vereinbarte) Arbeitsleistung nicht erbringen kann wegen eines in seiner persönlichen Sphäre liegenden Grundes für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit ohne sein Verschulden. Diese Vorschrift ist trotz...mehr

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Entgeltfortzahlung: Persönl... / 1.2 Verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit

Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat der Arbeitnehmer nur, wenn er nur eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit an der Arbeitsleistung verhindert ist. Diese Einschränkung ist vage. Ausschlaggebend sind jedenfalls die Umstände eines jeden Einzelfalls, allgemeine Richtwerte lassen sich kaum geben. Die herrschende Meinung und Rechtsprechung messen die Verhältnismäßigkeit mit d...mehr

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Entgeltfortzahlung: Verschulden Dritter

Zusammenfassung Überblick Trifft einen Dritten ein Verschulden an der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers, so muss der Arbeitgeber davon Kenntnis erlangen können, weil der Dritte möglicherweise den Schaden des Arbeitgebers (EFZ an den Arbeitnehmer) auszugleichen hat. Insoweit besteht eine Nebenpflicht des Arbeitnehmers zur Information seines Arbeitgebers in einem solchen Fal...mehr

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Entgeltfortzahlung: Persönl... / Zusammenfassung

Überblick Der größte Teil der Arbeitsausfälle im Jahr entsteht wegen Urlaubs, Krankheit und Feiertagen. Darüber hinaus gibt es aber noch eine Vielzahl weiterer Fälle, in denen Arbeit nicht geleistet wird und sich daher die Frage der Entgeltfortzahlung stellt. Neben Annahmeverzug, Kuren und anderen Freistellungsgründen kommt der persönlichen Verhinderung als Arbeitsausfall ei...mehr

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Entgeltfortzahlung: Persönl... / 1.1 Verhinderung aus persönlichen Gründen

Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 616 BGB hat der Arbeitnehmer nur, wenn ihm die Leistung aus einem in seiner Person liegenden Grund unmöglich oder – unter strengen Anforderungen – zumindest unzumutbar ist. Es muss sich demzufolge um einen Grund handeln, der nicht für alle oder mehrere Arbeitnehmer zusammen eintritt, sondern um einen subjektiven Verhinderungsgrund, der ...mehr

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Entgeltfortzahlung: Verschu... / 2 Verhinderung des Forderungsübergangs

Eine Verhinderung des Forderungsübergangs berechtigt den Arbeitgeber zur Verweigerung der Entgeltfortzahlung. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer nach § 7 EFZG die für das Leistungsverweigerungsrecht maßgebliche Pflicht schuldhaft verletzt haben. Unter Verschulden ist nach allgemeinen Regeln vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten zu verstehen.[1] Der Arbeitnehmer ist darl...mehr

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Entgeltfortzahlung: Persönl... / 1.3 Kein Verschulden

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist nach § 616 Satz 1 BGB nur dann gegeben, wenn den Arbeitnehmer an der Verhinderung kein Verschulden trifft. Unter Verschulden wird zunächst der allgemeine zivilrechtliche Begriff des § 276 BGB verstanden, nämlich die vorsätzliche (bewusste und gewollte) oder fahrlässige Verletzung von Vertragspflichten des Arbeitnehmers gegenüber dem Ar...mehr

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Entgeltfortzahlung: Verschu... / 1 Forderungsübergang/Verschulden Dritter

Eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit kann auf Vorgängen – insbesondere auf Unfällen – beruhen, die andere Personen zum Schadensersatz gegenüber dem arbeitsunfähigen Arbeitnehmer verpflichten. Kann der Arbeitnehmer aufgrund gesetzlicher Vorschriften Schadensersatz wegen Verdienstausfalls verlangen, so geht dieser Anspruch mit der geleisteten Entgeltfortzahlung grundsätz...mehr

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Entgeltfortzahlung: Persönl... / 1.1.3 Ereignisse im Familien- und Verwandtenkreis

Auch bedeutsame Ereignisse im Familien- und Verwandtenkreis oder im Haushalt können eine kurzfristige Freistellung nach § 616 BGB rechtfertigen. Im Regelfall dürften in diesen Fällen nur ein, höchstens 2 Arbeitstage für die Freistellung in Betracht kommen. Entsprechende Ereignisse sind z. B.: Kirchliche und/oder standesamtliche Eheschließung [1] – wohl auch die der Kinder Begrün...mehr

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Entgeltfortzahlung: Persönl... / 1.1.5 Sonstige Fälle

Über die vorgenannten Fälle hinaus sind in Rechtsprechung und Literatur eine Vielzahl weiterer Anwendungsfälle des § 616 BGB genannt. Folgende Fälle seien herausgegriffen: Besonders belastender Umzug [1] Ausübung religiöser Pflichten, insbesondere Gebete, die unabwendbar während der Arbeitszeit zu leisten sind – jedoch nach Abstimmung mit dem Vorgesetzten, regelmäßig hingegen n...mehr

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Entgeltfortzahlung: Verschu... / Zusammenfassung

Überblick Trifft einen Dritten ein Verschulden an der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers, so muss der Arbeitgeber davon Kenntnis erlangen können, weil der Dritte möglicherweise den Schaden des Arbeitgebers (EFZ an den Arbeitnehmer) auszugleichen hat. Insoweit besteht eine Nebenpflicht des Arbeitnehmers zur Information seines Arbeitgebers in einem solchen Fall. Verhindert d...mehr

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Entgeltfortzahlung: Persönl... / 1.4 Mitteilung der Verhinderung an den Arbeitgeber

§ 616 BGB statuiert anders als § 5 EFZG keine ausdrückliche Verpflichtung des Arbeitnehmers, dem Arbeitgeber die Verhinderung mitzuteilen und nachzuweisen. Dies bedeutet aber nicht, dass den Arbeitnehmer keine solche Pflicht trifft. Aus der allgemeinen arbeitsrechtlichen Treuepflicht und gemäß § 241 Abs. 2 BGB (Rücksichtnahmepflicht aus dem Schuldverhältnis) ist der Arbeitne...mehr

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Entgeltfortzahlung: Persönl... / 1.6 Abdingbarkeit des § 616 BGB

Die Bestimmung des § 616 BGB ist – anders als die meisten arbeitsrechtlichen Regelungen – vollständig abdingbar. Es kann damit nicht nur eine Verbesserung zugunsten der Arbeitnehmer vorgenommen werden, sondern der Anspruch kann umgekehrt auch beschränkt, sogar vollständig ausgeschlossen werden. Möglich ist dies sowohl durch Arbeitsvertrag als auch Tarifvertrag, im Rahmen des...mehr

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Entgeltfortzahlung: Persönliche Verhinderung

Zusammenfassung Überblick Der größte Teil der Arbeitsausfälle im Jahr entsteht wegen Urlaubs, Krankheit und Feiertagen. Darüber hinaus gibt es aber noch eine Vielzahl weiterer Fälle, in denen Arbeit nicht geleistet wird und sich daher die Frage der Entgeltfortzahlung stellt. Neben Annahmeverzug, Kuren und anderen Freistellungsgründen kommt der persönlichen Verhinderung als Ar...mehr

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Entgeltfortzahlung: Persönl... / 1.1.4 Wahrnehmung staatsbürgerlicher Pflichten

Der Arbeitnehmer kann staatsbürgerliche Pflichten und hoheitliche Prüfungstermine in der Regel nicht ablehnen oder verschieben, nur weil er berufstätig ist. Der Arbeitnehmer darf in diesen Fällen nur solange fehlen, wie die Betätigung einschließlich der An- und Abfahrtzeit dauert. Als persönliche Verhinderungsgründe kommen in Betracht: Inanspruchnahme als ehrenamtlicher Richt...mehr

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Entgeltfortzahlung: Persönl... / 1.1.2 Pflege naher Angehöriger

Mit dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) wurden zum 1.7.2008 neue Freistellungsansprüche der Beschäftigten für die Fälle geschaffen, in denen sie pflegebedürftige nahe Angehörige zu versorgen haben. Das Gesetz unterscheidet zwischen der maximal 6-monatigen Pflegezeit[1] sowie der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung.[2] Die auf längere Dauer angelegte große Pflegezeit ist – ähnlich de...mehr

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Entgeltfortzahlung: Persönl... / 2 Entschädigungsanspruch nach § 56 Abs. 1, 1a, 2 IfSG

2.1 Geltungszeitraum Die letzten Änderungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind am 12.12.2023 erfolgt. Der in § 56 Abs. 1a IfSG geregelte Entschädigungsanspruch ist an die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag geknüpft.[1] 2.2 Anspruchsberechtigte Nach § 56 Abs. 1 IfSG setzt ein Entschädigungsanspruch entweder ein infektion...mehr

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Entgeltfortzahlung: Persönl... / 1.1.1 Erkrankung naher Angehöriger

Die Erkrankung und daraus resultierende Pflege naher Angehöriger kann einen persönlichen Verhinderungsgrund darstellen. Der Arbeitnehmer hat allerdings zuvor die Pflege und Betreuung des Kranken auf andere Weise sicherzustellen, etwa durch andere Verwandte, die während der Arbeitszeit des Arbeitnehmers die Pflege übernehmen können. Die Erkrankung muss überdies so schwer sein...mehr

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Entgeltfortzahlung: Persönl... / 2.2 Anspruchsberechtigte

Nach § 56 Abs. 1 IfSG setzt ein Entschädigungsanspruch entweder ein infektionsschutzrechtliches Tätigkeitsverbot (Satz 1 – hiermit sind die gesetzlichen Tätigkeitsverbote des IfSG gemeint) oder eine Absonderungsanordnung (Satz 2 – hiermit ist die behördlich angeordnete Quarantäne, nicht hingegen eine allgemeine kontaktreduzierende Maßnahme gemeint) oder – bei vorsorglicher Selb...mehr

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Entgeltfortzahlung: Persönl... / 2.1 Geltungszeitraum

Die letzten Änderungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind am 12.12.2023 erfolgt. Der in § 56 Abs. 1a IfSG geregelte Entschädigungsanspruch ist an die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag geknüpft.[1]mehr