Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltfortzahlung

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Entgeltfortzahlung bei Kran... / 3.2.2 Bemessungsbasis bei weniger als einem vollen Kalendermonat

Für die Fälle, in welchen im ersten Monat nach der Einstellung bzw. Änderung der individuellen Arbeitszeit eine Entgeltfortzahlung erfolgt, haben die Tarifvertragsparteien mit Wirkung zum 1.4.2017 eine neue Nummer 3 als Protokollerklärung zu den Sätzen 2 und 3 eingefügt.[1] Mit dieser Protokollerklärung wird die Berechnung der unständigen Entgeltbestandteile für die Fälle ger...mehr

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Entgeltfortzahlung bei Kran... / 1.3 Entgeltbestandteile der Bemessungsgrundlage

Die Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung besteht aus 2 Bestandteilen: Den in Monatsbeträgen festgelegten (ständigen) Entgeltbestandteilen Dies sind z. B. das Tabellenentgelt, der Garantiebetrag bei Höhergruppierung (§ 17 Abs. 4a.1 Satz 2 TVöD-V), Wechselschicht-, Schichtzulagen bei ständiger Schichtarbeit, Funktionszulagen, Pflegezulagen, die Wohnzulage, Besitzstands...mehr

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Entgeltfortzahlung bei Kran... / 3 Durchschnittsbetrag bei den unständigen Entgeltbestandteilen

3.1 Berechnung – Standardfall 3.1.1 Berechnungszeitraum Basis der Durchschnittsberechnung sind die letzten 3 vollen Kalendermonate, die dem maßgebenden Ereignis für die Entgeltfortzahlung vorausgegangen sind. Entsprechend § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG ist dabei auf den Beginn des maßgebenden Ereignisses abzustellen. Sofern der Anlass für die Entgeltfortzahlung mehr als einen Kalend...mehr

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Entgeltfortzahlung bei Kran... / 3.2 Berechnung – Sonderfälle bei der Durchschnittsberechnung

3.2.1 Bemessungsbasis bei weniger als 3 vollen Kalendermonaten und mehr als einem vollen Kalendermonat Beträgt der Berechnungszeitraum weniger als 3 Kalendermonate (bei Neueinstellungen und Arbeitszeitänderungen innerhalb des Berechnungszeitraums), sind als Ersatzberechnungszeitraum die verbliebenen vollen Kalendermonate seit der Neueinstellung bzw. nach der Arbeitszeitänderu...mehr

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Entgeltfortzahlung bei Kran... / 3.1 Berechnung – Standardfall

3.1.1 Berechnungszeitraum Basis der Durchschnittsberechnung sind die letzten 3 vollen Kalendermonate, die dem maßgebenden Ereignis für die Entgeltfortzahlung vorausgegangen sind. Entsprechend § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG ist dabei auf den Beginn des maßgebenden Ereignisses abzustellen. Sofern der Anlass für die Entgeltfortzahlung mehr als einen Kalendermonat betrifft, erfolgt dah...mehr

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Entgeltfortzahlung bei Kran... / 3.1.1 Berechnungszeitraum

Basis der Durchschnittsberechnung sind die letzten 3 vollen Kalendermonate, die dem maßgebenden Ereignis für die Entgeltfortzahlung vorausgegangen sind. Entsprechend § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG ist dabei auf den Beginn des maßgebenden Ereignisses abzustellen. Sofern der Anlass für die Entgeltfortzahlung mehr als einen Kalendermonat betrifft, erfolgt daher keine Neuberechnung de...mehr

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Entgeltfortzahlung bei Kran... / 3.3.3 Aufstockungsbetrag zum Kurzarbeitergeld (TV COVID)

Der Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV COVID) sah in seinem § 5 einen Anspruch der Beschäftigten auf Aufstockung des Kurzarbeitergeldes vor. Der TV COVID ist zum Jahresende 2022 ausgelaufen, eine Nachwirkung wurde ausgeschlossen (§ 11 Abs. 2 TV COVID). Dies bedeutet, dass im Fall von Arbeitsunfähigkeit be...mehr

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Entgeltfortzahlung bei Kran... / 3.2.4 Kein Tagesdurchschnitt vom Tagesdurchschnitt

Bis zum 31.12.2019 galt: Kein Tagesdurchschnitt vom Tagesdurchschnitt: Fallen in den Bemessungszeitraum Fortzahlungstatbestände nach § 21 TVöD, bleiben sie unberücksichtigt. Dadurch sollte ein "Jojo-Effekt" vermieden werden. In der Protokollerklärung Nr. 2 Satz 4 zu § 21 Sätze 2 und 3 war geregelt, dass für den Fall, dass während des Berechnungszeitraums bereits Fortzahlungs...mehr

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Entgeltfortzahlung bei Kran... / 3.1.2 Berechnungsschritte nach § 21 Sätze 2 und 3 TVöD

Im ersten Berechnungsschritt werden die in dem Berechnungszeitraum angefallenen unständigen und berücksichtigungsfähigen Entgeltbestandteile addiert. Hierunter fallen z. B.: Zeitzuschläge, Erschwerniszuschläge, Bereitschaftsdienstentgelte, Rufbereitschaftsdienstentgelte und Zulagen bei vorübergehender Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 14 TVöD. Anders als nach § 24 ...mehr

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Entgeltfortzahlung bei Kran... / 3.2.1 Bemessungsbasis bei weniger als 3 vollen Kalendermonaten und mehr als einem vollen Kalendermonat

Beträgt der Berechnungszeitraum weniger als 3 Kalendermonate (bei Neueinstellungen und Arbeitszeitänderungen innerhalb des Berechnungszeitraums), sind als Ersatzberechnungszeitraum die verbliebenen vollen Kalendermonate seit der Neueinstellung bzw. nach der Arbeitszeitänderung zugrunde zu legen, wenn das die Entgeltfortzahlung auslösende Ereignis frühestens 1 Monat nach Begi...mehr

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Entgeltfortzahlung bei Kran... / 4 Exkurs: Anforderungen der Rechtsprechung für die Berechnung des Urlaubsentgelts

Nach den Regelungen im TVöD zur Fortzahlung des Entgelts während des Erholungsurlaubs ist grundsätzlich der Beschäftigungsumfang während des Urlaubszeitraums maßgeblich. Dies führt dazu, dass die Beschäftigten einen "Alturlaub", den sie in einem Zeitraum erworben haben, in dem für sie ein anderer Beschäftigungsumfang galt als zum Zeitpunkt der tatsächlichen Urlaubsnahme, mit...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 194 Satzung... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 37 Axer, Normenkontrolle und Normerlaßklage in der Sozialgerichtsbarkeit, NZS 1997, 10. Balzer, Änderungen des Selbstverwaltungsrechts … durch das GSG, NZS 1994, 1. Dürsche, Der satzungsmäßige Doppelsitz bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts, NZS 1996, 65. Falk, Renaissance der Selbstverwaltung im GKV-Gesundheitsmodernisierungsgesetzes?, KrV 2004, 31. Finkenbusch...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.11.4.2 Anrechnung

Freistellungen zur Teilnahme an Bildungsveranstaltungen, die auf anderen Regelungen beruhen, werden angerechnet, sofern für diese ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht. Ausnahmen bilden Freistellungen nach § 37 Abs. 6 und 7 BetrVG bzw. § 45 Abs. 5 des Saarländischen Personalvertretungsgesetzes.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 2.1 Bundesrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat 1976 das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vom 24.6.1974 über den bezahlten Bildungsurlaub (BGBl. II S. 1526) ratifiziert. Die das Übereinkommen ratifizierenden Mitgliedstaaten haben danach eine Politik festzulegen und durchzuführen, die notfalls schrittweise die Gewährung von bezahltem Bildungsurlaub fördert. Alle...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Geschäftsführergehalt / 3 Bestandteile des Geschäftsführergehalts

Das Gehalt des Geschäftsführers setzt sich in aller Regel aus folgenden Bestandteilen zusammen: Jahresfestgehalt (monatliches Festgehalt) erfolgsabhängige Bezüge (Tantiemen, Prämien) Zusatz- und Sozialleistungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Zuwendungen usw.) Firmenwagen sonstige Nebenleistungen (Leistungen zur Alters- und Gesundheitsvorsorge, wie z. B. Pensionszusagen, Direktver...mehr

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DRK-TV / 2.12.4 Arbeit an Wochenfeiertagen bei Wechselschicht- und Schichtdienst

Für die Arbeit an einem gesetzlichen Feiertag, der auf einen Werktag fällt, vermindert sich die regelmäßige Wochenarbeitszeit um ein Fünftel der arbeitsvertraglich vereinbarten durchschnittlichen Wochenarbeitszeit für diejenigen Mitarbeiter, die regelmäßig nach einem Dienstplan eingesetzt werden, der Wechselschicht- oder Schichtdienst an sieben Tagen in der Woche vorsieht. Di...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 3.2.2 Stufenregelungen

§ 15 Abs. 3 regelt eine abweichende Stufenzuordnung. Da der Stufenverlauf der Entgelttabelle SuE nicht dem allgemeinen Stufenverlauf des § 20 des Allgemeinen Teils entspricht, sind hier besondere Regelungen zu treffen gewesen. Aus der Anlage 8 (s. Kommentierung zu § 2 der Anlage 8) ergeben sich die Änderungen wie folgt: Praxis-Beispiel Geänderter Stufenverlauf in Anlage 8 (Su...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbegeld / 16.3 Unständige Entgeltbestandteile

Die Entgelte für Überstunden, Mehrarbeit, Bereitschaftsdienste, Rufbereitschaft sowie die Zeitzuschläge für Überstunden, Nachtarbeit, Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit, Arbeit am 24.12., 31.12. und an Samstagen , sind ebenso wie der Tagesdurchschnitt im Falle der Entgeltfortzahlung nach § 21 TVöD gem. § 24 Abs. 1 Satz 4 TVöD am Zahltag des 2. Kalendermonats, der auf ihre Entst...mehr

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Sterbegeld / 11 Kein Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers bei Verschulden Dritter

Zu beleuchten gilt es die Frage von etwaigen Schadensersatzansprüchen des Arbeitgebers bei Verschulden eines Dritten am Tod der/des Beschäftigten. Muss der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung wegen Krankheit/Verletzung nach dem EFZG leisten und kann die/der Beschäftigte von einem Dritten Schadensersatz beanspruchen, so geht der Schadensersatzanspruch aufgrund gesetzlicher Regelung...mehr

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Sterbegeld / 4.3 Kein Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Ein Anspruch auf Sterbegeld besteht nicht, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Todes ruhte. Ein Arbeitsverhältnis ruht, wenn die wechselseitigen Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses (Arbeitsleistung und Entgeltzahlung) suspendiert sind und somit der jeweilige Gläubiger von seinem Schuldner die Erbringung der Leistung nicht verlangen und nicht durchsetzen kann, wä...mehr

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Arbeitsvergütung: Auszahlung / Zusammenfassung

Überblick Die Zahlung der vereinbarten Arbeitsvergütung ist die arbeitsvertragliche Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers. Sie steht nach § 611a BGB im Austauschverhältnis mit der vom Arbeitnehmer zu erbringenden Arbeitsleistung. Die Arbeitsvergütung erfolgt grundsätzlich durch Geldzahlung, es können jedoch auch Sachleistungen (z. B. Überlassung eines Dienstwagens auch zur ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvergütung: Grundlage... / Zusammenfassung

Überblick Die Zahlung der vereinbarten Arbeitsvergütung ist die arbeitsvertragliche Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers. Sie steht nach § 611a BGB im Austauschverhältnis mit der vom Arbeitnehmer zu erbringenden Arbeitsleistung. Die gemäß § 611a Abs. 2 BGB als Gegenleistung für die vereinbarte Arbeitsleistung geschuldete Arbeitsvergütung erfolgt in der betrieblichen Praxis...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.2.2 Anrechnung während der Entgeltfortzahlung

Rz. 8 Arbeitnehmer haben während ihrer Arbeitsunfähigkeit regelmäßig Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach den §§ 3 und 9 EFZG. Die Höhe der Entgeltfortzahlung richtet sich nach gegenwartsbezogenen Werten. Wenn sich also während der Arbeitsunfähigkeit ein Wechsel von einer Vollzeit- in eine Teilzeitbeschäftigung vollzieht, hat der Arbeitgeber ab diesem Zeitpunkt nur noch Entg...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.2.1 Grundsätzliches

Rz. 5 Der Anspruch auf Krankengeld ruht gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 1, soweit und solange der Arbeitnehmer (beitragspflichtiges) Arbeitsentgelt (Rz. 6 ff.) oder der selbstständig Tätige (beitragspflichtiges) Arbeitseinkommen (Rz. 18 ff.) erhält. Rz. 6 Arbeitsentgelt sind alle Bar- oder Sachbezüge, die der Versicherte im Zusammenhang mit geleisteter oder noch zu leistender Arbeit aus ...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.2.3.4 Arbeitnehmer mit mehreren Beschäftigungsverhältnissen bei unterschiedlichen Entgeltfortzahlungsdauern

Rz. 17 In der Praxis üben Arbeitnehmer teilweise zwei Beschäftigungsverhältnisse aus, die beide krankenversicherungspflichtig sind. In diesen Fällen ist das Krankengeld getrennt aus beiden Beschäftigungsverhältnissen zu berechnen (Einzelheiten: vgl. Komm. zu § 47); krankenversicherungsfreie Beschäftigungen bleiben unberücksichtigt. Wird bei einem arbeitsunfähigen Arbeitnehmer...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Musikschullehrer / 2.2.1 Vertragliche Merkmale

Keine Bedeutung hat die Bezeichnung des Vertragsverhältnisses durch die Parteien. Die bloße Überschrift "Honorarvertrag" ist für die rechtliche Einordnung nicht maßgeblich. Der wirkliche Geschäftsinhalt wird nicht nur an den ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen, sondern vor allem durch die praktische Durchführung des Vertrags bestimmt. Wird der Vertrag abweichend von den ...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.7 Beginn und Dauer der Beschäftigung

Rz. 75 Eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung beginnt regelmäßig, wenn die arbeitsvertraglichen Hauptleistungspflichten tatsächlich erbracht werden, also insbesondere die Verpflichtung zur Dienstleistung erfüllt wird. Dabei genügt es grundsätzlich, dass sich der Arbeitnehmer der Weisungsbefugnis des Arbeitgebers unterstellt, der Arbeitgeber daher den Arbeitnehmer k...mehr

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Musikschullehrer / 2.2.4 Sonstige Merkmale

Für die Beurteilung des Vertragsverhältnisses können noch weitere Merkmale ergänzend als Indizien herangezogen werden, ohne dass ihnen dabei eine entscheidende Bedeutung zukommt. Betriebsmittel: Beim freien Mitarbeiterverhältnis gehören die Arbeits- und Betriebsmittel regelmäßig dem freien Mitarbeiter, beim Arbeitsverhältnis dagegen dem Arbeitgeber. Die den Musikschullehrern ...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.9 Flexible Arbeitszeitregelungen (Abs. 1 Nr. 6)

Rz. 31 Bei Arbeitsunfähigkeit während einer im Rahmen der flexiblen Arbeitszeitregelung anfallenden Freistellungsphase kann der Versicherte grundsätzlich Krankengeld beanspruchen, wenn der Versicherte zum Zeitpunkt des Beginns der Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Krankengeld versichert ist. Der Anspruch ruht jedoch, soweit und solange für die Zeit der Freistellung von der...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.2.3 Anrechnung während des Krankengeldbezugs

Rz. 9 Wenn die Entgeltfortzahlung geendet und der Krankengeldbezug eingesetzt hat, führt weitergewährtes Arbeitsentgelt nur "soweit" zum Ruhen des Krankengeldes, als es beitragspflichtig i. S. d. § 14 SGB IV ist – und dann auch nur in Höhe des weitergewährten Nettoarbeitsentgelts (Rz. 11). Würde man nämlich das trotz Krankengeldbezug erzielte Bruttoarbeitsentgelt anrechnen, ...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.12 Auswirkungen des Wegfalls einer Rente auf die Krankengeldzahlung (§ 50 Abs. 1 Satz 4)

Rz. 31 Wird eine der genannten Renten/Leistungen nicht mehr gezahlt (z. B. Bezugsdauer der Zeitrente ist erreicht), entsteht nach § 50 Abs. 1 Satz 4 SGB V ein Anspruch auf Krankengeld, wenn der Betreffende bei Eintritt einer erneuten Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Krankengeld versichert ist. Mit dieser Regelung wird klargestellt, dass bei Wegfall der genannten Renten ei...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.2.3 Voraussetzung für die Kürzung: Rentenbeginn nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit/stationären Behandlung

Rz. 35 Unter Berücksichtigung der Gesetzgebungsgeschichte greift der Krankengeldkürzungstatbestand des § 50 Abs. 2 erst dann ein, wenn die anrechenbare Leistung von einem Zeitpunkt an bewilligt wird, der nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit, nach Beginn der stationären Krankenhaus- oder Vorsorge-/Rehabilitationsbehandlung liegt (BSG, Urteil v. 4.6.2019, B 3 KR 15/18 R, sowie ...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.7 Einstellung der Krankengeldzahlung

Rz. 17 Der Anspruch auf Krankengeld ist jeweils vom Beginn der in § 50 Abs. 1 genannten Renten/Leistungen ausgeschlossen. D.h., dass der Anspruch auf Krankengeld mit Ablauf des Tages endet, der dem Tag des Beginns einer der in § 50 Abs. 1 genannten Leistung vorausgeht. Dies gilt auch für die Fälle, in denen der erste Tag der Rente/Leistung in eine Zeit der Entgeltfortzahlung...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.1.3.2 Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit (Buchst. b)

Rz. 26 Eine gutachtliche Stellungnahme ist einzuholen, um Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit zu beseitigen. Damit soll dem Missbrauch der Entgeltfortzahlung entgegen getreten werden. Rz. 27 Abs. 1a legt die Fälle fest, in denen insbesondere Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit anzunehmen sind. Die Begutachtung kann nur durch die Krankenkasse veranlasst werden. Der Arbeitgeber hat...mehr

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Sommer, SGB V § 28 Ärztlich... / 2.3 Psychotherapeutische Behandlung (Abs. 3)

Rz. 16 Durch das Gesetz über die Berufe des Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichentherapeuten sind die Konsequenzen aus der Schaffung dieser neuen Heilberufe gezogen worden. Diese Berufsgruppen sind nunmehr wie bisher schon Ärzte zur psychotherapeutischen Behandlung der Versicherten zugelassen. Die Psychotherapeuten sind nunmehr nicht mehr lediglich Hilfspersonen...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 21 L... / 2.2 Leistungskatalog

Rz. 5 Abs. 1 Nr. 1 nennt zunächst die Leistungen zur Förderung der Gesundheit, zur Verhütung und zur Früherkennung von Krankheiten. Zu diesen Leistungen gehören die in den Abschnitten 3 und 4 des Dritten Kapitels des SGB V aufgeführten Maßnahmen. Diese gelten auch für die Krankenversicherung der Landwirte (§ 8 KVLG 1989). Im Einzelnen rechnen dazu Primäre Prävention und Gesun...mehr

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Musikschullehrer / 4.3 Urlaub und Ferienüberhang

Gemäß Nr. 3 c) Abschnitt C (Lehrkräfte an Musikschulen) der Lehrer-Richtlinien der TdL (West) ist der Beschäftigte verpflichtet, seinen Erholungsurlaub während der unterrichtsfreien Zeit zu nehmen; außerhalb des Urlaubs kann er während der unterrichtsfreien Zeit zur Arbeit herangezogen werden. Obwohl sich die Vorschrift ausdrücklich nur auf § 26 TV-L bezieht, gilt sie entspr...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.8 Erstattungsanspruch der Krankenkasse (§ 103 SGB X)

Rz. 24 Hat eine Krankenkasse Krankengeld gezahlt und ist der Anspruch auf dieses Krankengeld wegen einer Rentenzubilligung nach § 50 Abs. 1 nachträglich entfallen, ist der Rentenversicherungsträger erstattungspflichtig, soweit dieser nicht bereits selbst geleistet hat, bevor er von dem Krankengeld der Krankenkasse Kenntnis erlangte (§ 103 Abs. 1 SGB X). Die Krankenkasse beko...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.2.3.2 Besonderheit: Nicht anzurechnender "Zuschuss" des Arbeitgebers (§ 23c SGB IV)

Rz. 14 Das Krankengeld wird als Ersatz für entgangenes Arbeitsentgelt gezahlt. Es wird aus dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt berechnet. Aus diesem Grund kann auch nur beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, das für die Zeit des Bezuges von Krankengeld gewährt wird, zum Ruhen des Krankengeldes führen. Zu § 49 Abs. 1 Nr. 1 kommt zusätzlich § 23c Abs. 1 Satz 1 SGB IV ins Spiel,...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Musikschullehrer / 2.2.3 Persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers

Das entscheidende Kriterium ist die persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers im Unterschied zur Selbstständigkeit des freien Mitarbeiters. Wichtig Die persönliche Abhängigkeit ergibt sich aus der Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation und dem Umfang der Weisungsgebundenheit. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers kann sowohl den Inhalt und die Durchführung des Arbeitsv...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.2.5 Berechnung der Kürzung

Rz. 38 Um den täglichen Betrag des um die Rente gekürzten Krankengeldes zu erhalten, ist die monatliche Rente auf den Kalendertag umzurechnen. Bei der Berechnung der Krankengeldkürzung werden folgende Beträge zugrunde gelegt: als Krankengeld das Brutto-Krankengeld (Krankengeld i. S. d. § 47 – also das Krankengeld vor Abzug möglicher Versichertenbeitragsanteile zur Renten- Arb...mehr

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Durchgeschriebene Fassung d... / 2 Sonderregelungen im TVöD-S aufgrund des Besonderen Teils der Sparkassen

Die durchgeschriebene Fassung (TVöD-S) entspricht im Wesentlichen dem TVöD-AT. Abweichungen sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt und erläutert. Legende über die Entsprechungen der TVöD-S-Regelungen zu den jeweiligen Bestimmungen im TVöD-AT bzw. BT-S (soweit abweichend)mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Medizinische Untersuchung / 4.2 Beweiswert der AU-Bescheinigung und Entgeltfortzahlung

Der Arbeitgeber kann unter bestimmten Umständen bei fehlender Arbeitsunfähigkeit die Entgeltfortzahlung verweigern. Nach § 7 Abs. 1 EFZG reicht zwar die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung i. S. d. § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG aus, um dem Arbeitgeber das Recht zur Leistungsverweigerung zu entziehen. Der Arbeitgeber kann aber den Beweiswert der AU-Bescheinigung erschüttern. Eine m...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Medizinische Untersuchung / 4 Voraussetzungen einer Untersuchung im Rahmen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers im Zusammenhang mit der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall kann der Arbeitgeber von der Krankenkasse die Einholung eines Gutachtens des medizinischen Dienstes (MD) zur Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit verlangen.[1] Unter Umständen kann der Arbeitgeber bei begründeten Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit auch die Entge...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Medizinische Untersuchung / Zusammenfassung

Begriff Eine medizinische Untersuchung des Arbeitnehmers (z. B. als Einstellungsuntersuchung) soll seine Tauglichkeit für die Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung bzw. sonstige Risiken für den Arbeitgeber aufgrund des Gesundheitszustands abklären. Die medizinische Untersuchung dient zudem dazu, Zweifel im Zusammenhang mit dem Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankhei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Medizinische Untersuchung / 1 Allgemeines

Der Arbeitgeber kann eine medizinische Untersuchung des Arbeitnehmers veranlassen, wenn er ein begründetes Interesse daran hat, welches im Einzelfall Vorrang vor dem Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers hat. Im Wesentlichen betrifft dies medizinische Untersuchungen bei der Einstellung des Arbeitnehmers bzw. im Zusammenhang mit Ansprüchen auf Entgeltfortzahlung nach dem EFZ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Medizinische Untersuchung / 4.1 Medizinische Untersuchung durch den MD

Der Arbeitgeber hat gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen einen entsprechenden Anspruch. Eine Untersuchung durch den Arbeitgeber selbst oder einen Betriebsarzt ist nicht statthaft. Voraussetzung für die medizinische Untersuchung ist zunächst, dass der Arbeitnehmer Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Bei privat versicherten Arbeitnehmern fehlt eine entspreche...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.1 Beginn der Entgeltfortzahlung

Rz. 100 Ab dem Zeitpunkt der die Arbeitsunfähigkeit begründenden Erkrankung hat der Arbeitnehmer Anspruch auf die Entgeltfortzahlung, soweit er die Wartefrist des § 3 Abs. 3 EFZG erfüllt hat.[1] Unerheblich ist dabei, wann der Arbeitnehmer den Arzt aufgesucht und dieser eine Krankheit attestiert hat.[2] Die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann nur Auswirkungen a...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.2 Dauer der Entgeltfortzahlung

Rz. 107 Der Arbeitgeber ist für einen Zeitraum von höchstens 6 Wochen, d. h. 42 Kalendertagen, zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Unerheblich für diese Frist ist die Anzahl der im 6-Wochen-Zeitraum liegenden Arbeitstage. Arbeitsfreie Wochenenden oder Werktage, Feiertage und Freischicht- oder Ausgleichstage sind daher mitzuzählen. Allerdings muss das Datum des freien Tages ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4 Beginn, Dauer und Ende der Entgeltfortzahlung

Rz. 99 Der Arbeitnehmer hat für die Dauer von 6 Wochen einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei andauernder Arbeitsunfähigkeit (§ 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG). Insoweit stellt sich die Frage, wann genau der Anspruch beginnt, wie die Dauer berechnet wird und wann der Anspruch endet. Auf die Fristberechnung finden insbesondere die §§ 187, 188 BGB Anwendung. 2.4.1 Beginn der Entgeltfo...mehr