Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltfortzahlung

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgeltfortzahlung / 3.3 Feiertag bei gleichzeitiger Kurzarbeit

Fallen Arbeitsunfähigkeit und Kurzarbeit mit einem Feiertag zusammen, ist vom Arbeitgeber Feiertagsentgelt zu zahlen.[1] Wegen der Höhe der Feiertagsentgeltzahlung gilt das unter Feiertagsarbeit Gesagte. Wird die für einen Wochentag normalerweise anfallende Arbeit durch Betriebsvereinbarung aufgrund eines Tarifvertrags in zulässiger Weise anderweitig verteilt (z. B. wenn der ...mehr

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Entgeltfortzahlung / 1.1.3 Arbeitsunfähigkeit

Der Arbeitnehmer muss krankheitsbedingt arbeitsunfähig sein.[1] Krankheit und Arbeitsunfähigkeit sind zu unterscheiden. Nicht jede Krankheit führt automatisch zur Arbeitsunfähigkeit (ein gebrochener Knöchel führt z. B. zur Arbeitsunfähigkeit eines Kraftfahrers, nicht jedoch einer Bürokraft). Unbeachtlich ist darüber hinaus die Ursache der Krankheit. Dies gilt in Fällen sucht...mehr

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Entgeltfortzahlung / 3.2 Höhe des Anspruchs

Die Höhe der Feiertagslohnfortzahlung bestimmt sich nach dem Lohnausfallprinzip: Der Arbeitnehmer erhält Entgelt für den feiertagsbedingten Ausfall, als hätte er an diesem Tag gearbeitet. Insbesondere bei Vereinbarung eines Stundenlohns sind die ansonsten geleisteten Arbeitsstunden und der reguläre Stundenlohn maßgeblich, Abzüge sind unzulässig. Auch an sich zu leistende Meh...mehr

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Entgeltfortzahlung / 2 Regelungen im Zusammenhang mit Coronavirus SARS-CoV-2

Entgeltfortzahlung bei einer COVID-Erkrankung Bei einer Erkrankung des Arbeitnehmers durch eine Corona-Infektion gelten die allgemeinen Regelungen zur krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit.[1] Ein an einer Corona-Infektion erkrankter Arbeitnehmer hat auch dann Anspruch auf Entgeltfortzahlung gemäß § 3 Abs. 1 EFZG, wenn er sich nicht hat impfen lassen. Die Infektion mit dem C...mehr

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Entgeltfortzahlung / 1.4 Höhe und Berechnung des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts

Der Entgeltfortzahlungsanspruch ist ein Anspruch auf die geschuldete Entgeltzahlung und kein Lohnersatzanspruch.[1] Maßgebend ist allein die individuelle Arbeitszeit des arbeitsunfähigen Arbeitnehmers. Damit erfasst der Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn auch die arbeitsunfähigkeitsbedingten Entgeltfortzahlungszeiträume.[2] Der konkrete Umfang des Anspruchs errechnet s...mehr

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Entgeltfortzahlung / 3.1 Anspruchsvoraussetzungen

Gemäß § 2 EFZG hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn die an sich an diesem Tag zu erbringende Arbeitsleistung aufgrund eines gesetzlichen Feiertags ausfällt. Voraussetzung ist, dass die Arbeit allein wegen des Beschäftigungsverbots aufgrund des Feiertags nicht erbracht worden ist.[1] Mit anderen Worten: Der Arbeitnehmer hätte – den Feiertag hinweggedacht...mehr

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Entgeltfortzahlung / 2 Maschinelle Rückmeldung durch Krankenkassen

Da der Arbeitnehmer nicht verpflichtet ist, dem Arbeitgeber Krankheitsdiagnosen mitzuteilen, kann dieser in der Regel nicht beurteilen, welche der bislang vorliegenden Arbeitsunfähigkeitszeiten als Vorerkrankungstage auf die Entgeltfortzahlungsdauer für die aktuelle Arbeitsunfähigkeit anzurechnen sind. In diesen Fällen hilft die Krankenkasse des arbeitsunfähigen Arbeitnehmer...mehr

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Entgeltfortzahlung / 4 Kurzarbeit

Bei Kurzarbeit, bei der die gesunden Kollegen ein vermindertes Arbeitsentgelt erhalten, richtet sich grundsätzlich das wegen Arbeitsunfähigkeit fortzuzahlende Arbeitsentgelt nach der verkürzten Arbeitszeit.[1] Bei "Kurzarbeit Null" entfällt der Anspruch. Das Kurzarbeitergeld selbst gehört nicht zum Arbeitsentgelt, das der Arbeitgeber fortzuzahlen hat.mehr

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Entgeltfortzahlung / Arbeitsrecht

1 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall 1.1 Anspruchsvoraussetzungen Die Anspruchsvoraussetzungen ergeben sich aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). 1.1.1 Anspruchsberechtigte Personen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall haben sämtliche Arbeitnehmer, Arbeiter, Angestellte sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten[1], dabei ist der allgemeine Arbeitnehmer...mehr

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Entgeltfortzahlung / 5 Annahmeverzug

Befindet sich der Arbeitgeber im sog. Annahme- oder Gläubigerverzug, behält der betroffene Arbeitnehmer trotz Nichtleistung der Arbeit seinen Entgeltanspruch gemäß § 611a BGB. Dies stellt § 615 BGB klar – die Norm ist jedoch keine selbstständige Anspruchsgrundlage neben § 611a BGB, sondern hält den ursprünglichen Erfüllungsanspruch des Arbeitnehmers aufrecht.[1] Annahmeverzug...mehr

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Entgeltfortzahlung / 1 Mitteilung von Vorerkrankungszeiten

Die Krankenkassen sind berechtigt den Arbeitgeber zu informieren, ob die Fortdauer einer Arbeitsunfähigkeit oder eine erneute Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers auf derselben Krankheit beruht.[1] Allerdings darf dabei nicht die Diagnose mitgeteilt werden. Die Krankenkasse übermittelt lediglich den Fakt einer eventuellen Zusammenrechnung.mehr

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Entgeltfortzahlung / 1.2 Dauer des Anspruchs: 6-Wochenfrist

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit besteht für 6 Wochen (= 42 fortlaufende Kalendertage[1] ohne Rücksicht auf die Arbeitstage des erkrankten Arbeitnehmers, einschließlich der Sonn- oder Feiertage).[2] Die Berechnung erfolgt nach den §§ 187 f. BGB. Sie beginnt bei einem Arbeitnehmer, der während des Arbeitstags wegen Arbeitsunfähigkeit die Arbeit niede...mehr

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Entgeltfortzahlung / 1.3 Anzeige- und Nachweispflicht

Der Arbeitnehmer hat die Arbeitsunfähigkeit in jedem Fall unverzüglich mitzuteilen.[1] Bei einer länger als 3 Kalendertage andauernden Arbeitsunfähigkeit ist zudem der Nachweis durch Vorlage eines ärztlichen Attests am nächstfolgenden, individuellen Arbeitstag des erkrankten Arbeitnehmers zu erbringen (frühestens, aber nicht zwingend der 4. Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit...mehr

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Entgeltfortzahlung / 1.1.2 Erfüllung der Wartezeit

Der Anspruch entsteht erstmals nach 4-wöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.[1] Die Berechnung erfolgt nach § 187 Abs. 2, § 188 Abs. 2 BGB. Fristbeginn ist der erste Tag des Arbeitsverhältnisses. Praxis-Beispiel 4-wöchige Wartezeit Beginn des Arbeitsverhältnisses ist am Dienstag, den 15.3. Dieser Tag zählt bereits mit. Das Ende ist mit Ablauf des Montags, de...mehr

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Entgeltfortzahlung / 5.1 Anspruchsvoraussetzungen

Der Annahmeverzug ist an die nachfolgenden Voraussetzungen geknüpft. Zunächst muss ein erfüllbares, tatsächlich durchführbares Arbeitsverhältnis bestehen.[1] Von Bedeutung ist diese Voraussetzung insbesondere in den Fällen der Nichtbeschäftigung eines Arbeitnehmers nach Ausspruch einer im Nachhinein für unwirksam befundenen Arbeitgeberkündigung. Ein für die Vergangenheit rückw...mehr

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Entgeltfortzahlung / 5.2 Anspruchsumfang

§ 615 BGB sichert dem Arbeitnehmer den Anspruch auf die nach § 611a BGB an sich geschuldete Vergütung als Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsvertrag. Eine Nachleistung der Tätigkeit seitens des Arbeitnehmers ist dafür keine Voraussetzung und wird auch vom Arbeitnehmer nicht geschuldet. Die Berechnung des Anspruchs erfolgt grundsätzlich nach dem Entgeltausfa...mehr

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Arztbesuch / 2 Arztbesuch bei bestehender Arbeitsunfähigkeit

Sucht ein erkrankter Beschäftigter den Arzt auf und stellt der Arzt eine vom Beschäftigten nicht verschuldete krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit fest, ist der Arbeitgeber nach § 22 Abs. 1 TVöD zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Zwar zählt der Tag, an dem die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer arbeitsunfähig wird, bei der Berechnung der 6-Wochen-Frist nicht mit. Gleich...mehr

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Arztbesuch / 1 Einleitung

Bei Arztbesuchen kann man unterscheiden zwischen Arztbesuchen bei bestehender Arbeitsunfähigkeit und Arztbesuchen während der Arbeitszeit bei bestehender Arbeitsfähigkeit. Im ersteren Fall ist der Arbeitgeber nach § 22 TVöD, zur Entgeltfortzahlung verpflichtet, wenn ein erkrankter Arbeitnehmer den Arzt aufsucht und dieser eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit feststellt....mehr

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Arztbesuch / 3 Arztbesuch bei bestehender Arbeitsfähigkeit

Die ärztliche Behandlung bei bestehender Arbeitsfähigkeit ist in § 29 Abs. 1 Buchst. f TVöD geregelt. Dabei fällt unter den Begriff "ärztliche Behandlung" nach einer Niederschriftserklärung der Tarifvertragsparteien auch die ärztliche Untersuchung und die ärztlich verordnete Behandlung wie z. B. Bestrahlung oder Krankengymnastik. Nicht erfasst hiervon ist die Behandlung durc...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2 Beendigung des alten Arbeitsverhältnisses

Rz. 35 Erklärt der Arbeitnehmer form- und fristgerecht, dass er das Arbeitsverhältnis mit dem alten Arbeitgeber trotz rechtskräftigem Obsiegen im Kündigungsschutzprozess nicht fortsetzen will, endet das Arbeitsverhältnis mit Zugang der Erklärung beim alten Arbeitgeber ( § 12 Satz 3 KSchG ). Der Arbeitnehmer hat damit einen Vergütungsanspruch bis zu diesem Zeitpunkt, ggf. unter...mehr

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Territorialitätsprinzip / 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)

Als Vorschriften des öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzgesetzes beschränkt sich der räumliche Geltungsbereich der Bestimmungen des ArbZG auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Anknüpfungspunkt ist der Ort, an dem der Arbeitnehmer sich während der Arbeitszeit aufhält. Daher gilt das ArbZG auch für ausländische Arbeitnehmer, die (wenn auch nur vorübergehend) von ihre...mehr

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Entgelt im Krankheitsfall / 5.5 Rückzahlungsanspruch des Arbeitgebers für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Die dem Arbeitgeber vorliegenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen enthalten keine Angaben über die Ursachen einer Erkrankung. Damit stellt sich für den Arbeitgeber in den Fällen, in denen bereits innerhalb der Zeiträume des § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 EFZG Entgeltfortzahlung geleistet wurde, die Frage, inwieweit eine erneute Erkrankung vorliegt oder ob ggf. eine Fortsetz...mehr

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Entgelt im Krankheitsfall / 4.3 Zeitraum der Entgeltfortzahlung bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Wird der Beschäftigte vor einem Ruhen des Arbeitsverhältnisses (z. B. unbezahlter Sonderurlaub, Grundwehrdienst, Wehrübung, Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz, Elternzeit, Pflegezeit) arbeitsunfähig krank, besteht während des Ruhens des Arbeitsverhältnisses kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. In diesem Fall wird die Entgeltfortzahlung unterbrochen; die 6-Wochen-Fris...mehr

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Entgelt im Krankheitsfall / 5.6 Entgeltfortzahlung und Zusatzurlaub

Nach Ansicht des BAG sind Zeiträume der Entgeltfortzahlung bei der Feststellung eines Anspruches auf Zusatzurlaub gemäß § 27 TVöD zu berücksichtigen.[1] Beschäftigte erhalten für je 2 zusammenhängende Monate einen Arbeitstag Zusatzurlaub nach § 27 TVöD / § 27 TV-L, wenn die Beschäftigten ständig in Wechselschicht nach § 7 Abs. 1 TVöD / § 27 Abs. 2 TV-L arbeiten und dafür eine W...mehr

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Entgelt im Krankheitsfall / 5.1.1 Höchstgrenzen des Krankengeldzuschusses / Wiederholungserkrankung

§ 22 Abs. 4 Satz 3 TVöD [1] sieht eine absolute Höchstgrenze für die Inanspruchnahme des Arbeitgebers innerhalb eines Kalenderjahres vor. Innerhalb eines Kalenderjahres kann das Entgelt im Krankheitsfall nach Absatz 1 und 2 insgesamt längstens bis zum Ende der in Absatz 3 Satz 1 genannten Fristen (13 bzw. 39 Wochen) bezogen werden. Bei jeder neuen Arbeitsunfähigkeit besteht j...mehr

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Entgelt im Krankheitsfall / 4 Zeitraum der Zahlung der Krankenbezüge nach § 22 TVöD

Nach § 22 Abs. 1 TVöD erhält der Beschäftigte Entgeltfortzahlung bis zur Dauer von 6 Wochen. Keine Besonderheiten bestehen bei einem Arbeitsunfall; auch hier erfolgt die Entgeltfortzahlung für die Dauer von 6 Wochen. Nach Ablauf der 6-wöchigen Entgeltfortzahlung setzen die Leistungen der Krankenkasse ein. Der Zahlungsanspruch entsteht mit rechtlichem Beginn des Arbeitsverhäl...mehr

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Entgelt im Krankheitsfall / 2.2.4 Kausalität

Die Krankheit, die nicht rechtswidrige Sterilisation oder der nicht rechtswidrige bzw. nicht strafbare Schwangerschaftsabbruch bzw. die Arbeitsunfähigkeit infolge der Spende von Organen, Geweben oder Blut müssen die alleinige Ursache für die Arbeitsunfähigkeit sein (Monokausalität).[1] D.h. der Anspruch auf Arbeitsentgelt darf nicht bereits aufgrund anderer Ursachen entfalle...mehr

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Entgelt im Krankheitsfall / 4.2.3 Fortsetzungserkrankung

Wiederholte Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit und damit eine Fortsetzungserkrankung liegt vor, wenn die Krankheit, auf der die frühere Arbeitsunfähigkeit beruhte, in der Zeit zwischen dem Ende der vorausgegangenen und dem Beginn der neuen Arbeitsunfähigkeit medizinisch nicht vollständig ausgeheilt war, sondern als Grundleiden latent weiterbestanden hat, sodass d...mehr

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Entgelt im Krankheitsfall / 4.2.1 Erneute Erkrankung nach vorangegangener Arbeitsunfähigkeit

Jede auf einer neuen Krankheit beruhende Arbeitsunfähigkeit begründet grundsätzlich einen neuen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Allerdings muss zwischen der ersten und der zweiten Krankheit eine – wenn auch nur kurze – Zeit der vollen Arbeitsfähigkeit liegen, in der jedoch der Beschäftigte nicht gearbeitet haben muss. Ein Zeitraum von wenigen Stunden genügt.[1] Im Regelfall ...mehr

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Entgelt im Krankheitsfall / 2 Entstehen des Anspruchs (§ 22 TVöD)

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist dem Grunde nach mit rechtlichem Beginn des Arbeitsverhältnisses vorhanden. Auch wenn Beschäftigte bereits zu Beginn des Arbeitsverhältnisses erkrankt sind, haben sie einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 22 TVöD. Dies gilt nur dann nicht in dem Ausnahmefall, dass der Beschäftigte bereits bei Abschluss des Arbeitsvertrags arbeits...mehr

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Entgelt im Krankheitsfall / 5.1 Dauer des Anspruchs auf Krankengeldzuschuss

Krankengeldzuschuss erhält nicht etwa jeder Beschäftigte bei einer länger als 6 Wochen dauernden Arbeitsunfähigkeit, sondern nur der Beschäftigte, der eine Beschäftigungszeit (§§ 34 Abs. 3 TVöD) (vgl. "Beschäftigungszeit") zurückgelegt hat von mehr als 1 Jahr, längstens bis zum Ende der 13. Woche von mehr als 3 Jahren, längstens bis zum Ende der 39. Woche seit Beginn der Arbeit...mehr

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Leistungsentgelt / 6.3.5 Krankheit/Fehlzeiten

Für die Frage, wie sich eine länger dauernde Krankheit oder sonstige Fehlzeiten von Beschäftigten auf die Aufteilung des Leistungsentgelts auswirkt, kann es keine allgemein geltende Antwort geben. Grundsätzlich sollten Beschäftigte entsprechend der Dauer ihrer Anwesenheit am auszuzahlenden Leistungsentgelt teilhaben. Geringfügige Fehlzeiten (längstens für die Dauer des Entge...mehr

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Leistungsentgelt / 9.6 Tarifliche Einordnung der Leistungsprämie nach BLBV

Im Rundschreiben wird ebenfalls das Verhältnis der Leistungsprämie und -zulage zu den tariflichen Ansprüchen festgelegt. Auch ohne besonderen Hinweis sind Leistungsprämien und Leistungszulagen gemäß Anlage 3 Nr. 5 zum ATV nicht zusatzversorgungspflichtig. Der Hinweis hat daher nur deklaratorische Bedeutung. Dasselbe gilt für die Bemessung der Jahressonderzahlung, bei der das...mehr

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Entgelt im Krankheitsfall / 4.4 Arbeitsunfähigkeit und Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung erlischt grundsätzlich mit dem Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, gleich aus welchem Rechtsgrund, wie z. B. Befristung, Aufhebungsvertrag, tariflicher Endigungstatbestand (§§ 30, 33 TVöD) oder Kündigung (§ 34 TVöD). Kündigt der Arbeitgeber jedoch aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit und endet das Arbeitsverhältnis vor dem Ende...mehr

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Entgelt im Krankheitsfall / 4.2.2 Zusätzliche Erkrankungen während bereits bestehender ­Arbeitsunfähigkeit

Tritt während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine weitere neue Krankheit hinzu oder wird eine Krankheit ohne zwischenzeitliche Arbeitsfähigkeit durch eine andere abgelöst, so liegt eine Erkrankung vor. Es verbleibt beim ursprünglichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Schwierigkeiten bereitet die Abgrenzung zwischen einer zwischenzeitlichen Wiederherstellung der Arbeitsf...mehr

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Entgelt im Krankheitsfall / 5.2.1 Grundregelung

Der Krankengeldzuschuss wird in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen den tatsächlichen Barleistungen des Sozialversicherungsträgers und dem Nettoentgelt gezahlt. Als Erstes wird also das Nettoentgelt ermittelt. "Nettoentgelt" ist das um die gesetzlichen Abzüge verminderte Arbeitsentgelt i. S. d. § 21 TVöD (mit Ausnahme der Leistungen nach § 23 Abs. 1 TVöD), das den Beschäft...mehr

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Entgelt im Krankheitsfall / 1 Einführung

Der Anspruch des Beschäftigten auf Entgelt im Krankheitsfall ist in § 22 TVöD sowie in § 13 TVÜ – Bund/VKA geregelt. Diese Vorschriften gehen als spezielle Regelungen grundsätzlich den §§ 1ff. Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) vor. Die Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes sind gesetzliche Mindestvorschriften und kommen daher ergänzend zur Anwendung, soweit der TVöD kein...mehr

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Entgelt im Krankheitsfall / 2.2.2 Sterilisation und Schwangerschaftsabbruch

Auch Arbeitsunfähigkeit, die auf einer nicht rechtswidrigen Sterilisation oder einem nicht rechtswidrigen Abbruch der Schwangerschaft beruht, löst den Anspruch des Beschäftigten auf Entgeltfortzahlung aus. Eine Sterilisation ist im Fall der Einwilligung des Betroffenen in aller Regel nicht rechtswidrig.[1] Ein Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn er unter den ...mehr

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Entgelt im Krankheitsfall / 3 Verlust des Anspruchs auf Krankenbezüge (§ 22 Abs. 1 TVöD)

Der Beschäftigte hat keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn er sich die Krankheit vorsätzlich oder grob fahrlässig zugezogen hat (§ 22 Abs. 1 TVöD i. V. m. der Protokollerklärung zu Abs. 1). Vorsatz liegt vor, wenn der Beschäftigte den Eintritt der Erkrankung direkt anstrebt oder zumindest billigend in Kauf genommen hat. Grob fahrlässig handelt der Beschäftigte, wenn e...mehr

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Entgelt im Krankheitsfall / 5.2.5 Beschäftigte, die unter die Übergangsregelung des § 71 BAT fielen

Nach Inkrafttreten des TVöD wird Entgeltfortzahlung für alle Beschäftigten nach § 22 TVöD gewährt. Eine Ausnahme hinsichtlich der Höhe des Krankengeldzuschusses ist in § 13 TVÜ VKA/Bund geregelt: Bei Beschäftigten, für die bis zum 30.9.2005 § 71 BAT (also Angestellten im Tarifbereich West, deren Arbeitsverhältnis mindestens seit dem 30.6.1994 ununterbrochen zum Arbeitgeber be...mehr

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Entgelt im Krankheitsfall / 2.2.1 Krankheit

Krankheit i. S. d. § 3 EFZG setzt einen regelwidrigen körperlichen oder geistigen Zustand voraus. Regelwidrig ist ein körperlicher oder geistiger Zustand dann, wenn er nach allgemeiner Erfahrung unter Berücksichtigung eines natürlichen Verlaufs des Lebensgangs nicht bei jedem anderen Menschen gleichen Alters und Geschlechts zu erwarten ist.[1] Auf die Behandlungsbedürftigkei...mehr

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Entgelt im Krankheitsfall / 5.1.2 Ende des Arbeitsverhältnisses

Nach § 22 Abs. 4 Satz 1 TVöD wird Entgelt im Krankheitsfall nicht über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus gezahlt; § 8 EFZG bleibt unberührt. Danach besteht ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit kündigt. Eine entsprechende Regelung hinsic...mehr

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Entgelt im Krankheitsfall / 7 Anspruchsübergang bei Dritthaftung (§ 6 EFZG)

Der TVöD enthält keinen eigenen originären tarifvertraglichen Forderungsübergang. Es greift die gesetzliche Regelung nach § 6 EFZG. Kann der Beschäftigte von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Vorschriften Schadensersatz wegen Verdienstausfalls verlangen, so geht dieser Anspruch mit der Entgeltfortzahlung grundsätzlich auf den Arbeitgeber über. Der Übergang bewirkt, dass in...mehr

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Entgelt im Krankheitsfall / 8 Höhe und Berechnung der Krankenbezüge

Die Höhe und die Berechnung des Entgelts im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlung und Krankengeldzuschuss) richtet sich nach § 21 TVöD. Diesbezüglich wird auf die Darlegungen unter dem Stichwort "Entgelt" unter Punkt 6 verwiesen.mehr

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Entgelt im Krankheitsfall / 5.1.3 Beschäftigung neben dem Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Ein Anspruch auf Krankengeldzuschuss besteht auch für die Beschäftigten, die vor der Einstellung teilweise erwerbsgemindert gewesen sind und eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Gleiches gilt auch für Beschäftigte, die nach der Gewährung einer Erwerbsminderungsrente einen Antrag auf Weiterbeschäftigung nach § 33 Abs. 3 TVöD / § 33 Abs. 2 TV-L stellen. Die Regelung des § 22 ...mehr

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Entgelt im Krankheitsfall / 4.1.1 Erkrankung vor Arbeitsbeginn

Bei Erkrankung vor Arbeitsbeginn wird dieser Tag bei der 6-Wochen-Frist mitgerechnet. Die Frist endet mit Ablauf desjenigen Wochentages, der jeweils maßgeblichen Woche, der seiner Benennung nach dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit vorangeht (§ 188 Abs. 2 zweite Alternative BGB). Praxis-Beispiel Beschäftigter A erkrankt an einem Dienstag vor Beginn der Arbeitszeit. Er erhält...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt im Krankheitsfall / 5 Krankengeldzuschuss (§ 22 Abs. 2, 3 TVöD)

Nach Ablauf von 6 Wochen entfällt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. An dessen Stelle tritt ein Anspruch auf Krankengeldzuschuss (§ 22 Abs. 2, 3 TVöD). Voraussetzung ist jedoch, dass dem Beschäftigten Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung oder entsprechende Leistungen aus der gesetzlichen Renten- oder Unfallversicherung oder nach dem Bundes...mehr

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Leistungsentgelt / 6.4.4 Beschäftigungsverbote und Mutterschutzfristen

Beschäftigte mit Beschäftigungsverboten nach §§ 3 Abs. 2, 6 Abs. 1 MuSchG dürfen während dieser Zeiten keine finanziellen Nachteile erleiden. Nach der Rechtsprechung sind arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlungen mit reinem Entgeltcharakter auch in den Fällen zu gewähren, in denen der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher, tariflicher oder sonstiger Regelung das Entgelt auch ohne ...mehr

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Entgelt im Krankheitsfall / 2.2.3 Organ-, Gewebe- und Blutspende

Nach § 3a EFZG hat ein Beschäftigter, der infolge der Spende von Organen oder Geweben, die nach den §§ 8 und 8a des Transplantationsgesetzes erfolgt, oder einer Blutspende zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen i. S. v. § 9 des Transfusionsgesetzes an seiner Arbeitsleistung verhindert ist, Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt im Krankheitsfall / 4.1.2 Erkrankung nach Arbeitsbeginn

Der Tag, in dessen Verlauf die Erkrankung beginnt, wird bei der Berechnung der Frist nicht berücksichtigt. Gleichwohl erhält der Beschäftigte für die restliche Arbeitszeit am Tag der Erkrankung sein Entgelt, allerdings nicht in Form von Entgeltfortzahlung, sondern das für die ausgefallene Arbeitszeit zustehende Entgelt.[1] Die 6-Wochen-Frist beginnt am folgenden Tag zu laufe...mehr