Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltfortzahlung

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Entgeltfortzahlung: Persönl... / 2.3 Anspruchsvoraussetzungen nach § 56 Abs. 1a IfSG

Eine Entschädigung wird in folgenden Fällen gezahlt: Wenn aufgrund des Infektionsschutzgesetzes eine behördliche Anordnung zur vorübergehenden Schließung oder vorübergehenden behördlichen Betretensuntersagung – auch aufgrund einer Absonderung, d. h. Quarantäne (zur Verhinderung der Verbreitung von Infektionen oder übertragbaren Krankheiten) – einer Einrichtung zur Kinderbetre...mehr

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Entgeltfortzahlung: Persönl... / 2.5 Anspruchsverpflichteter

Gemäß § 56 Abs. 5 IfSG hat bei Arbeitnehmern der Arbeitgeber die Entschädigung für die zuständige Behörde auszuzahlen. Die ausgezahlten Beträge werden dem Arbeitgeber auf Antrag von der zuständigen Behörde erstattet. Fällig ist der Entschädigungsanspruch wie der Arbeitsentgeltanspruch. Achtung Frist für den Erstattungsantrag § 56 Abs. 11 Satz 1 IfSG sieht vor, dass entsprechen...mehr

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Entgeltfortzahlung: Persönl... / 2.4 Anspruchshöhe und -dauer

Gemäß § 56 Abs. 2 Satz 4 IfSG besteht der Entschädigungsanspruch in Höhe von 67 % des der erwerbstätigen Person entstandenen Verdienstausfalls für jede erwerbstätige Person bis zu einem Betrag von höchstens 2.016 EUR im vollen Monat und soll auch tageweise gelten, z. B. wenn das Kind nur ab und zu (tageweise) in die KiTa oder Schule darf. Als Verdienstausfall gilt das Netto-...mehr

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Ausschlussfrist / 6.5 Reichweite der Geltendmachung

Jeder (Haupt-)Anspruch ist für sich geltend zu machen. Für unselbstständige Nebenansprüche ist keine eigenständige Geltendmachung erforderlich.[1] Dies gilt auch für akzessorische Zinsansprüche.[2] Nur für Ansprüche, die auf demselben Sachverhalt beruhen, genügt die einmalige Geltendmachung, um den Eintritt des Verfalls zu hindern. Dabei ist zu beachten, dass dies für die Ver...mehr

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Ausschlussfrist / 3.2.2.2 Ansprüche des Arbeitnehmers

Unter eine nicht weiter eingeschränkte Ausschlussklausel können beispielsweise folgende Ansprüche des Beschäftigten fallen: Zahlung von Entgelt, Entgeltbestandteile, Entgeltersatz, [1] Sonderzahlungen, [2] Annahmeverzugslohn [3] oder alternative Verrechnungen, z. B. Arbeitszeitkonten[4] (siehe aber Punkt 3.2.2.3). Dazu zählt auch die Feststellung von Zeiten als Arbeitszeit,[5] An...mehr

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Ausschlussfrist / 5.1.1 Arbeitsvertragliche Zahlungsansprüche

Bei Zahlungsansprüchen des Beschäftigten aus dem Arbeitsverhältnis kann die Fälligkeit regelmäßig nach dem Kalender bestimmt werden. So sind die Arbeitsentgelte, die als Bemessungszeitraum den Kalendermonat vorsehen, nach § 24 TVöD grundsätzlich am letzten Tag eines Monats zu zahlen. Die Frist verschiebt sich auf den vorhergehenden Werktag, wenn der Zahltag auf ein Wochenend...mehr

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Ausschlussfrist / 3.2.2.3 Nicht von der Ausschlussfrist erfasste Ansprüche

Von der Ausschlussfrist werden nicht erfasst: Bestimmte Schadensersatzansprüche. Nach § 309 BGB ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzu...mehr

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Ausschlussfrist / 5.3 Fristberechnung

Die Ausschlussfrist des § 37 TVöD beträgt 6 Monate nach Fälligkeit des Anspruchs (siehe auch Punkt 6.6). Diese Frist ist jedoch disponibel. Insbesondere kann der Schuldner auch eine längere Frist vereinbaren oder akzeptieren.[1] Fälligkeit im Sinne vereinbarter Ausschlussfristen tritt nicht stets ohne Weiteres schon mit der Entstehung des Anspruchs ein.[2] Der Begriff der Fä...mehr

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Sauer, SGB IX § 70 Anpassun... / 2.3.5 Bei der Anwendung des § 69 SGB IX

Rz. 12 Bezieht ein Arbeitnehmer Krankengeld, Krankengeld der Sozialen Entschädigung, Krankengeld der Soldatenentschädigung, Verletztengeld oder Übergangsgeld und wechselt eine dieser Leistungen (z. B. statt Krankengeld jetzt Übergangsgeld), wird gemäß § 69 der bisher zugrunde gelegte Bemessungszeitraum übernommen. § 69 verhindert, dass bei einer zeitlichen Aufeinanderfolge d...mehr

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Sauer, SGB IX § 221 Rechtss... / 2.1 Arbeitnehmerähnliches Rechtsverhältnis

Rz. 2 § 221 Abs. 1 enthält den Grundsatz, dass im Arbeitsbereich der Werkstätten beschäftigte behinderte Menschen, die nach den Vorschriften und Grundsätzen des allgemeinen Arbeitsrechts nicht Arbeitnehmer sind und damit nicht in einem regulären Arbeitsverhältnis stehen. Im Verhältnis zu dem Träger der Werkstatt ist das Rechtsverhältnis als arbeitnehmerähnlich anzusehen. Die...mehr

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Sauer, SGB IX § 221 Rechtss... / 2.3 Werkstattvertrag

Rz. 16 Der Inhalt des arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnisses ist zwischen dem Werkstattträger und dem im Arbeitsbereich beschäftigten behinderten Menschen vertraglich in einem Werkstattvertrag zu regeln. Die Form ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. § 13 WVO sieht als fachliche Anforderung an die Werkstätten jedoch den Abschluss schriftlicher Verträge vor, sodass die Werk...mehr

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 1.1 Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaats

Bei Auslandstätigkeiten in DBA-Staaten regelt allein das DBA, ob die Arbeitseinkünfte für die Dauer des Auslandsaufenthalts in Deutschland oder in dem jeweiligen ausländischen Tätigkeitsstaat zu versteuern sind. DBA haben immer Vorrang vor innerstaatlichem Recht.[1] Die Regelungen der einzelnen DBA sind zum Teil unterschiedlich. Die meisten zwischenstaatlichen Abkommen orien...mehr

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 1.2.6 Abfindungszahlungen

Eine Sonderstellung nehmen Abfindungen ein. Entlassungsentschädigungen sind den Vergütungen aus nichtselbstständiger Tätigkeit i. S. d. Art. 15 Abs. 1 OECD-Musterabkommen zuzurechnen. Sie werden für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt und stellen eine Entlohnung für die frühere Tätigkeit dar. Ein zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Zufluss der Abfindung und der Beendigun...mehr

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Elektronische Lohnsteuerbes... / 2.2 Gesetzlich vorgeschriebene Großbuchstaben

Die Eintragung der für bestimmte Sachverhalte vorgesehenen Großbuchstaben "U", "S", "F", "M" und "FR" ist in Zeile 2 zusammengefasst. Dabei wird zwischen Zeiträumen ohne Lohnanspruch (Großbuchstabe "U") und den übrigen mit Buchstaben gekennzeichneten Sachverhalten unterschieden. Die Eintragung des Buchstabens "U" dient der Kennzeichnung von Zeiträumen, in denen während der Da...mehr

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Lohnsteuer-Jahresausgleich ... / 3 Gesetzlicher Ausschluss des Jahresausgleichs

Liegen die genannten Voraussetzungen vor, ist dies nicht gleichbedeutend damit, dass für den betreffenden Arbeitnehmer in jedem Fall ein Arbeitgeberausgleich durchzuführen ist. Das Gesetz enthält mehrere, durch die ­elektronische Lohnsteuerkarte unveränderte Ausschlussgründe, die auch bei ansonsten begünstigten Arbeitnehmern einer betrieblichen Lohnsteuererstattung nach Abla...mehr

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Entgeltfortzahlung: Pflicht... / 2.1 Bei Verletzung der Nachweispflicht

Das Entgeltfortzahlungsgesetz gestattet dem Arbeitgeber in § 7 EFZG in 2 Fällen, die Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu verweigern[1]: Bei der Verletzung der Nachweispflicht durch eine papierene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, soweit noch vorzulegen und bei der Verhinderung des Forderungsübergangs. Dieses Leistungsverweigerungsrecht setzt zunächst voraus, dass der Arbeitnehme...mehr

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Entgeltfortzahlung: Pflicht... / 2.2 Verletzung der Feststellungspflicht

Gesetzlich Versicherte, die für die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit weder einen Privatarzt noch einen Arzt im Ausland aufsuchen, sind – wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Tage dauert – verpflichtet, spätestens am darauffolgenden Arbeitstag die Arbeitsunfähigkeit feststellen zu lassen. Unterlässt der Arbeitnehmer dies, verletzt er eine gesetzliche Nebenpflicht mit...mehr

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Entgeltfortzahlung: Pflicht... / 1 Pflichten des Arbeitnehmers

1.1 Anzeigepflicht Ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG – der unverändert gilt – die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Die Mitteilungspflicht dient der Dispositionsfähigkeit des Arbeitgebers und besteht daher unabhängig von einem Anspruch auf Entgeltfortzahlung.[1] Sie besteht da...mehr

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Entgeltfortzahlung: Pflicht... / 2 Leistungsverweigerungsrecht

2.1 Bei Verletzung der Nachweispflicht Das Entgeltfortzahlungsgesetz gestattet dem Arbeitgeber in § 7 EFZG in 2 Fällen, die Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu verweigern[1]: Bei der Verletzung der Nachweispflicht durch eine papierene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, soweit noch vorzulegen und bei der Verhinderung des Forderungsübergangs. Dieses Leistungsverweigerungsrecht setzt...mehr

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Entgeltfortzahlung: Pflichten bei Arbeitsunfähigkeit

Zusammenfassung Überblick Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist seit 1994 für alle Arbeitnehmer einheitlich im Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz) geregelt. Das Gesetz gewährt den Arbeitnehmern die Fortzahlung des Arbeitsentgelts i. H. v. 100 %. Den Arbeitnehmer treffen im Zusammenhang mit seiner A...mehr

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Entgeltfortzahlung: Pflicht... / 1.1 Anzeigepflicht

Ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG – der unverändert gilt – die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Die Mitteilungspflicht dient der Dispositionsfähigkeit des Arbeitgebers und besteht daher unabhängig von einem Anspruch auf Entgeltfortzahlung.[1] Sie besteht daher auch innerhalb...mehr

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Entgeltfortzahlung: Pflicht... / 1.4 Medizinischer Dienst

Hat der Arbeitgeber Zweifel an der vom Arbeitnehmer angezeigten und vom Arzt bescheinigten krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit, so kann er den Beweiswert der papierenen ebenso wie denjenigen der elektronischen AU-Bescheinigung durch eigene Nachforschungen im Rahmen des gesetzlich allgemein Zulässigen zu erschüttern versuchen. Er hat allerdings keine rechtliche Handhabe, v...mehr

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Entgeltfortzahlung: Pflicht... / Zusammenfassung

Überblick Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist seit 1994 für alle Arbeitnehmer einheitlich im Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz) geregelt. Das Gesetz gewährt den Arbeitnehmern die Fortzahlung des Arbeitsentgelts i. H. v. 100 %. Den Arbeitnehmer treffen im Zusammenhang mit seiner Arbeitsunfähigke...mehr

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Entgeltfortzahlung: Pflicht... / 1.2.3 Beweiswert der papierenen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit als Anspruchsvoraussetzung für eine Entgeltfortzahlung trotz Nichtarbeit hat der Arbeitnehmer darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen.[1] Diesen Anforderungen kommt er regelmäßig mit der Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vollständig nach, soweit er dazu noch verpflichtet ist. Der papierenen AU-Bescheinigung kommt mi...mehr

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Entgeltfortzahlung: Pflicht... / 1.2 Nachweis der Arbeitsunfähigkeit

Für den Fall, dass das eAU-Verfahren nicht gilt, sieht § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG vor, dass der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer vorzulegen hat, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage dauert; das Gesetz ordnet die Vorlage dann für den darauffolgenden (auf die 3 Kalendertage folgen...mehr

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Entgeltfortzahlung: Pflicht... / 1.3 Feststellungspflicht

Infographic Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer, die für die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit weder einen Privatarzt noch einen Arzt im Ausland aufsuchen, sind seit dem 1.1.2023 gemäß § 5 Abs. 1a Satz 2 EFZG verpflichtet, zu den in Abs. 1 Satz 2–4 genannten Zeitpunkten das Bestehen einer Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer feststellen (Feststellu...mehr

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Entgeltfortzahlung: Pflicht... / 1.1.1 Inhalt der Mitteilung

Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber zunächst die Tatsache mitteilen, dass er infolge einer Krankheit arbeitsunfähig ist. War dem Arbeitnehmer ein rechtzeitiger Arztbesuch noch nicht möglich, so muss er den Arbeitgeber auf Grundlage seiner eigenen Diagnose informieren. Auf dieser Grundlage hat der Arbeitnehmer die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit mitzuteilen, d...mehr

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Entgeltfortzahlung: Pflicht... / 1.2.4 Folgebescheinigungen

Für den Fall, dass das eAU-Verfahren nicht gilt und die Arbeitsunfähigkeit länger als in der vom Arbeitnehmer vorgelegten papierenen AU-Bescheinigung angegeben dauert, so hat der Arbeitnehmer eine neue Bescheinigung vorzulegen.[1] Die Anforderungen an ihren Inhalt entsprechen ebenso der Erstbescheinigung wie ihr Beweiswert. Die Frist, in der die Folgebescheinigung vorzulegen...mehr

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Entgeltfortzahlung: Pflicht... / 1.1.2 Zeitpunkt der Mitteilung

Der Arbeitnehmer hat die Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen, also ohne schuldhaftes Zögern.[1] Der Arbeitnehmer muss so bald wie möglich informieren. Für den Normalfall heißt dies, dass der Arbeitgeber von der Arbeitsunfähigkeit am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit und in den ersten Betriebsstunden informiert wird, wenn möglich vor Beginn der persönl...mehr

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Entgeltfortzahlung: Pflicht... / 1.2.1 Inhalt der Nachweispflicht

Für den Fall, dass das eAU-Verfahren nicht gilt, muss die vom Arbeitnehmer noch beizubringende papierene AU-Bescheinigung gewisse inhaltliche Anforderungen erfüllen: Sie muss von einem approbierten Arzt ausgestellt sein, es muss eine schriftliche Erklärung sein, die den behandelnden Arzt ausweist und die von ihm stammt, die Bescheinigung muss erklären, dass der Arbeitnehmer arb...mehr

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Entgeltfortzahlung: Pflicht... / 1.2.2 Zeitpunkt des Nachweises

Für den Fall, dass das eAU-Verfahren nicht gilt, sieht § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG als Regelfall vor, dass der Arbeitnehmer den papierenen Nachweis an dem Arbeitstag erbringt, der auf die ersten 3 Kalendertage der Arbeitsunfähigkeit folgt. Die Berechnung dieser Frist kann im Einzelfall problematisch werden. Praxis-Beispiel Beschäftigung nur an einzelnen Arbeitstagen Der Arbeitnehme...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Arbeitsvertrag.

Rn 42 Wesentliche Rechtsquelle zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist der Arbeitsvertrag (Einzelheiten und zahlreiche Muster bei BLDH/Lingemann Kap 2, 3, 6–8, 10–12; Preis, Arbeitsvertrag, 1 ff; Schaub/Schrader/Straube/Vogelsang 1 ff; Hümmerich/Reufels 1 ff). Er enthält typischerweise Regelungen zu folgenden Punkten: Vertragsbeginn, Gegenstand der geschuldeten Tätigkeit, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Vergütung ohne Arbeitsleistung.

Rn 76 Der ArbG kann in gesetzlich bestimmten Fällen Vergütung ohne Arbeitsleistung schulden, zB Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§§ 3 ff EFZG) und an Feiertagen (§ 2 EFZG; BAG NZA 20, 237 [BAG 16.10.2019 - 5 AZR 352/18]; zur Abweichung durch TV BAG NZA 18, 597 [BAG 06.12.2017 - 5 AZR 118/17]), Urlaubsentgelt (§ 11 BUrlG), bezahlte Freistellung von Betriebsräten (§§ 37 I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 7. Abrufarbeit.

Rn 107 Bei Abrufarbeit (KAPOVAZ) hat der ArbN seine Arbeitsleistung entspr dem Arbeitsanfall zu erbringen (§ 12 I 1 TzBfG). Eine bestimmte (Mindest-)Dauer der Arbeitszeit (pro Woche, Monat oder Jahr) muss vereinbart werden (§ 12 I 2 TzBfG), andernfalls gilt eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden (§ 12 I 3 TzBfG; BAG 18.10.23 – 5 AZR 22/23). Der ArbG muss den Zeitrahmen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 § 612a erfasst nicht nur die Ausübung von Rechten aus dem Arbeitsverhältnis, sondern jede Form der Ausübung von Rechten durch Arbeitnehmer (auch kollektiv über den Betriebsrat, BAG NZA 13, 1104 [BAG 16.05.2012 - 10 AZR 174/11]) und gewährleistet umfassenden Schutz als allg Maßregelungsverbot. Geschützt ist nur die Ausübung tatsächlich bestehender Rechte in zulässiger We...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Unredlicher Erwerb der eigenen Rechtsposition.

Rn 42 Niemand soll aus seinem eigenen unredlichen Verhalten rechtliche Vorteile ziehen dürfen (BGHZ 122, 163, 168): nemo auditur propriam turpitudinem allegans. Daher kann sich ein Berechtigter auf sein Recht nicht berufen, wenn er dieses unter Verstoß gg § 242 erworben hat. Dieses Prinzip ergänzt die positiv-rechtlichen Regeln, insb §§ 134, 138, welche den rechtswidrigen Er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beispiele für Umgehungsgeschäfte.

Rn 33 Arbeitsrecht: Aufhebungsverträge sind nicht wegen Umgehung von § 613a nichtig, wenn sie auf das endgültige Ausscheiden des ArbN aus dem Betrieb gerichtet sind (BAG NZA 99, 424 [BAG 10.12.1998 - 8 AZR 324/97]). Eine Umgehung der arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften über den Kündigungsschutz, die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie die Pflicht zur Abführung von S...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Häufige Kurzerkrankungen.

Rn 56 (1.) Sind beim ArbN in den vergangenen zwei bis drei Jahren krankheitsbedingt Fehlzeiten von jeweils mehr als sechs Wochen/Jahr (BAG NZA 10, 398 [BAG 10.12.2009 - 2 AZR 400/08]) aufgetreten, so ist idR die negative Gesundheitsprognose gerechtfertigt, dass auch in Zukunft mit entspr Fehlzeiten zu rechnen ist, es sei denn, die Krankheit ist ausgeheilt oder beruht auf ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Kündigung durch den Dienstberechtigten.

Rn 7 Arbeitsleistung: beharrliche Verweigerung der Arbeitsleistung, selbst in der Annahme, rechtmäßig zu handeln (BAG NZA 18, 646), nicht bloße Schlechtleistung (LAG Schleswig-Holstein RzK I 6a Nr 208; LAG Düsseldorf LAGE Nr 2 zu § 626 BGB 2002), die aber zur ordentlichen Kündigung berechtigen kann (BAG NZA 04, 784 [BAG 11.12.2003 - 2 AZR 667/02]), Nichtbefolgen von (billige...mehr

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Langzeitkonten / 4.2 Sonderfall einer längeren Erkrankung

Keine Probleme bereitet eine Erkrankung während der Freistellungsphase. In diesem Zeitraum erhält der Beschäftigte sein Wertguthaben ausbezahlt. Es besteht daher für den Beschäftigten auch keine Pflicht zur Anzeige und Nachweis der Erkrankung. Erkrankt der Beschäftigte während der Ansparphase, erhält er gem. § 22 Abs. 1 TVöD für 6 Wochen volle Entgeltfortzahlung. Nach Ablauf ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Kasuistik regelmäßiger Barbezüge.

Rn 7 – Abgeordnetenbezüge und Kostenpauschalen der Abgeordneten (BGH FamRZ 86, 780). Mandatsbezogene Aufwendungen sind in Abzug zu bringen. Aufwandsentschädigungen, etwa von Bürgermeistern oder Kreisräten (Brandbg FamRZ 22, 1284; Bambg FamRZ 99, 1082: Anrechnung nur zu einem Drittel wegen konkret nachgewiesenen Mehrbedarfs). Ausbildungsvergütungen (BGH FamRZ 06, 99), reduziert ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Bedürftigkeit der Mutter.

Rn 5 Lohnfortzahlung gem § 11 MuSchG und Mutterschaftsgeld gem § 200 RVO mindern die Bedürftigkeit. Erziehungsgeld ist dagegen nicht anzurechnen (BVerfG 00, 1149). Elterngeld ist mit Ausn eines Sockelbetrages von 300,00 EUR anzurechnen. Stammen die Einkünfte im Hinblick auf die Betreuung des Kindes aus überobligatorischer Tätigkeit, kann ein Teil davon gem § 1577 II anrechnu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Die Zessionsfälle.

Rn 81 In vielen Fallgruppen erlangt der Geschädigte neben dem Schadensersatz einen Anspruch gg einen Dritten, etwa gg einen Arbeitgeber auf Lohnfortzahlung oder gg einen Schadensversicherer auf die Versicherungssumme. Dann wird regelmäßig der Übergang des Anspruchs gg den Schädiger an den leistenden oder auch nur zur Leistung verpflichteten Dritten bestimmt. Am wichtigsten s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB A

Abänderung des Versorgungsausgleichs § 51 VersAusglG 1 ff. Abänderung eines Ausschlusses § 51 VersAusglG 11 Abänderungsantrag, Antragsberechtigung § 52 VersAusglG 2 Abänderungsantrag, Antragsgegner § 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, örtliche Zuständigkeit § 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, Zulässigkeit des ~ § 52 VersAusglG 3 Abänderungsvoraussetzungen § 51 VersAusglG 5 ff. Amt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB E

eBay Vertragsschluss Vor §§ 145 ff BGB 49 eBay, Widerruf § 356 BGB 12 EBV IPR Art 43 EGBGB 13 Echtes Factoring Eigentumsvorbehalt § 449 BGB 23 EC-Karte § 675f BGB 14; § 807 BGB 1 E-commerce Vertragsschluss im ~ § 145 BGB 6 Effet utile Art 1 ROM I 9; Vor ROM I 14 EG-Recht Art 6 EGBGB 3, 11; Art 12 EGBGB 2; Art 11 ROM I 2, 4; Vor ROM I 11 Ehe Auslandsbezug Art 17b EGBGB 1 gleichgeschlechtli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Einzelfälle.

Rn 34 Ein Verstoß gg ein gesetzliches Verbot ist von der Rspr in den nachfolgenden Einzelfällen geprüft worden. Rn 35 Eine Abtretung von Honorarforderungen der Angehörigen verschwiegenheitspflichtiger Berufe unter Verstoß gg § 203 StGB ist nichtig (BGHZ 115, 130; BGH NJW 95, 2027; 14, 141 Tz 9), auch von Vergütungsansprüchen der Versicherungsvertreter (BGH NJW 10, 2509 [BGH 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Neue zusätzliche Erkrankung.

Rn 7i Tritt erst mehrere Jahre nach Rechtskraft der Scheidung eine neue Erkrankung (hier: Verlust der Funktionsfähigkeit der rechten Hand wegen eines eingeklemmten Nervs) auf, scheidet ein Anspruch auf Krankheitsunterhalt aus, auch wenn es sich um die Spätfolge einer Nervenschädigung handelt, deretwegen die Berechtigte schon vor der Scheidung in ärztlicher Behandlung war (Ka...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sozialstaaatliche Leistungen. Sozialleistungen

Rn 19 (vgl auch Ziff 2 der Leitlinien) zählen zum unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen, soweit sie nicht nur subsidiär gewährt werden (BGH NJW 97, 1919 [BGH 16.04.1997 - XII ZR 233/95]). Für die Beurteilung der unterhaltsrechtlichen Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit nach gelten teilw andere Maßstäbe als im Sozialhilferecht (BGH FamRZ 95, 537). ALG I ist eine Entgelters...mehr

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Ermäßigte Besteuerung von A... / 2 Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer

Zu den inländischen Einkünften eines beschränkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmers gehören auch steuerpflichtige Abfindungen für die Auflösung des Dienstverhältnisses, soweit die für die zuvor ausgeübte Tätigkeit bezogenen Einkünfte der inländischen Besteuerung unterlegen haben. Damit ist jedoch noch nicht entschieden, dass auf die Abfindung in Deutschland tatsächlich ...mehr

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Auslösungen / 2 Entgeltfortzahlung

Auslösungen werden bei der Ermittlung des im Urlaubs- und Krankheitsfall fortzuzahlenden Entgelts nicht mitgerechnet, soweit der Anspruch auf sie im Fall der Arbeitsfähigkeit davon abhängig ist, ob und in welchem Umfang dem Arbeiter Aufwendungen, die durch diese Leistungen abgegolten werden sollen, tatsächlich entstanden sind und dem Arbeiter solche Aufwendungen während des ...mehr