Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 62 ... / D. Die Anspruchsberechtigung nach § 62 Abs 1 Nr 2 Buchst b EStG
Rn. 120 Stand: EL 145 – ET: 08/2020 § 62 Abs 1 Nr 2 Buchst b EStG regelt die Kindergeldberechtigung von StPfl, die auf ihren Antrag von den FinBeh nach § 1 Abs 3 EStG als unbeschränkt estpfl behandelt werden, BFH v 12.01.2001, VI R 64/98, BFH/NV 2001, 1231. Der Nachweis darüber, dass der StPfl nach 1 Abs 3 EStG als unbeschränkt estpfl behandelt wird, soll nach A 2.2.2 Abs 1 S...mehr