Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltfortzahlung

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fälligkeit / 1.2 Zeitliche Zuordnung

Die Fälligkeit der GSV-Beiträge ist zeitlich daran geknüpft, wann die den Beiträgen zugrunde liegende Arbeitsleistung erbracht wurde und wann der Anspruch entstand. Es besteht keine Abhängigkeit zu der tatsächlichen Entgeltabrechnung, die regelmäßig erst nachträglich durchgeführt wird. Auf die versicherungsrechtliche Zuordnung von Arbeitsentgelt zu den Entgeltabrechnungszeit...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.4.8 Ansprüche auf Mindestlohn

Rz. 66a In jedem Lohn steckt auch der allgemeine gesetzliche Mindestlohn nach dem MiLoG bzw. der ggf. einschlägige branchenspezifische Mindestlohn auf Grundlage von §§ 7, 7a, 11 AEntG bzw. § 3a AÜG.[1] Soweit der Arbeitnehmer in Auflösungsvereinbarungen – z. B. im Rahmen von Erledigungs- bzw. Ausgleichsklauseln – auf Entgeltansprüche verzichtet, ist daher die den Schutz des ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Antragspflichtversicherung ... / 3.1 Beginn der Antragspflichtversicherung

Die Versicherungspflicht beginnt für Sozialleistungsbezieher mit dem Beginn der Sozialleistung oder dem Bezug von Leistungen für den Ausfall von Arbeitseinkünften im Zusammenhang mit Organ-, Gewebe- oder Blutspenden, Arbeitsunfähige/Rehabilitanden ohne Krankengeldanspruch mit dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder der Reha-Maßnahme, wenn der Antrag auf Versicherungspflicht inn...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvermittlung / 2 Verpflichtung zur frühzeitigen Arbeitsuche

Arbeitslosigkeit soll durch frühzeitige Vermittlungsbemühungen möglichst verhindert werden. Deshalb soll bereits die Zeit vor dem Ende eines Arbeitsverhältnisses für eine intensive Beratung und Vermittlung genutzt werden. Vor diesem Hintergrund sind Personen, deren Arbeitsverhältnis endet, verpflichtet, sich spätestens 3 Monate vor der Beendigung bei der Agentur für Arbeit a...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 195 Genehmi... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 15 Axer, Normenkontrolle und Normerlaßklage in der Sozialgerichtsbarkeit, NZS 1997, 10. Brackmann, Zur Genehmigung von Satzungen der Krankenkassen, BKK 1982, 353. Finkenbusch, Die Satzung der Krankenversicherungsträger, WzS 1992, 1. Kirchhof, Die eigenständige Rechtsetzung der gesetzlichen Krankenkassen – Struktur, Rechtsquellen und Reichweite, VSSR 1983, 175. Rehm, Versagun...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Darauf müssen Sie als Arbei... / 2.1 Geringfügige Beschäftigungen

Eine geringfügige Beschäftigung (umgangssprachlich als Minijob bezeichnet) liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung im Monatsdurchschnitt 556 Euro regelmäßig nicht übersteigt. Der Monatsdurchschnitt wird im Rahmen einer Schätzung für den Zeitraum der Beschäftigung prognostiziert. Die sog. Minijobgrenze ist seit 01.10.2022 dynamisch und passt sich automatisch...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.3.1.3 Arbeitsunfähige Rehabilitanden (Nr. 2)

Rz. 69 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 regelt die Antragsversicherungspflicht für den Personenkreis der arbeitsunfähigen Rehabilitanden. Personen, die nur deshalb keinen Anspruch auf Krankengeld haben, weil sie in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht (also i. d. R. privat Krankenversicherte, aber auch nicht Krankenversicherte) oder nicht entsprechend versichert sind (z. B. kranken...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.8 Personen, die Pflegeunterstützungsgeld beziehen (Abs. 1 Nr. 2f)

Rz. 15 Diese Vorschrift ist ebenfalls zum 1.1.2015 durch das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Pflege v. 23.12.2014 (BGBl. I S. 2462) eingefügt worden (vgl. ausführlich dazu: Marburger, Auswirkungen des Pflegeunterstützungsgeldes auf die gesetzliche Rentenversicherung, rv 01/2015, 12). Es handelt sich um eine Folgeänderung im Zuge der Einführung des Pf...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 170 Beitra... / 2.6 Bezieher von Pflegeunterstützungsgeld (Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e)

Rz. 7c Die Beitragstragung von Beziehern von Pflegeunterstützungsgeld ist seit dem 1.1.2015 in Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e geregelt. Pflegeunterstützungsgeld wird gemäß § 44a Abs. 2 SGB XII für kurzzeitige Arbeitsverhinderungen gewährt, wenn Beschäftigte für diesen Zeitraum keine Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber und kein Kranken- oder Verletztengeld bei Erkrankung oder Unfall e...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Insolvenz... / 7 Arbeitsunfähigkeit

Sachverhalt Aufgrund von Liquiditätsproblemen ist am 17.10. über ein Unternehmen das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Betrieb wird zunächst weitergeführt. Für die Monate August, September und Oktober hat der Arbeitgeber keine Löhne und Gehälter mehr gezahlt. Ein Mitarbeiter ist seit dem 10.7. arbeitsunfähig erkrankt und hat bis heute die Arbeit auch nicht mehr aufgenomm...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC wichtiger Begriffe zum ... / Rückstellungen

Rückstellungen dienen dazu, Aufwendungen, die erst in einem späteren Geschäftsjahr zu einer in ihrer Höhe oder ihrer genauen Fälligkeit noch nicht feststehenden Mindereinnahme oder Auszahlung führen, in der Bilanz dem Geschäftsjahr ihrer Verursachung zuzurechnen. Typisches Beispiel dafür ist die Pensionsrückstellung, die der GmbH-Geschäftsführer alljährlich erdient, die jedo...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.6 Personalaufwand (Pos. 6 nur GKV)

Rz. 91 Die Position kommt nur beim Gesamtkostenverfahren vor, da die Personalaufwendungen beim Umsatzkostenverfahren den einzelnen Funktionsbereichen (Herstellung, Vertrieb, allgemeine Verwaltung, siehe § 275 Abs. 3 Nrn. 2, 4, 5 HGB) zugeordnet werden. Allerdings müssen mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (einschließlich entsprechend großer Kapitalgesellschaften & Co...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 5.2 Erkrankung während des Urlaubs

Durch die Erkrankung während des Urlaubs wird die Erfüllung des Urlaubsanspruchs unmöglich. Werden die Krankheitstage durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen, werden sie nicht auf den Urlaub angerechnet (§ 9 BUrlG). Anders als beim Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach § 3 EFZG ist ein Nachweis durch andere Beweismittel nicht möglich. Ohne Attest besteht ke...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 11.2.1.2 Anspruch auf Zusatzurlaub, wenn Schichten nicht tatsächlich geleistet werden

Für die Begründung eines Anspruchs auf Zusatzurlaub für ständige Wechselschichtarbeit bzw. ständige Schichtarbeit genügt weder der rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses noch die Einteilung der Beschäftigten in einem Schichtplan. Erforderlich ist vielmehr, dass die Beschäftigten grundsätzlich ständig Wechselschicht- oder Schichtarbeit leisten (§ 27 Abs. 1 TVöD) bzw. übe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 4.17 Urlaub bei Betriebsversammlungen

Ein Beschäftigter kann während seines Urlaubs an Betriebsversammlungen teilnehmen. Er erhält hierfür jedoch keinen Freizeit- oder Urlaubsausgleich. Allerdings besteht nach § 44 Abs. 1 BetrVG ein eigenständiger Anspruch auf Vergütung der Zeit der Teilnahme an einer Personalversammlung. Dieser Anspruch steht dem Beschäftigten neben dem Urlaubsentgelt zusätzlich zu, da dieser A...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 8.5.1 Urlaubsberechnung bei Schicht und Wechselschicht

Wird die Arbeit abweichend von der 5-Tage-Woche auf weniger oder auf mehr Wochentage verteilt, ist gesondert je nach unterschiedlicher Arbeitspflicht und deren Verteilung die Anzahl der Urlaubstage zu ermitteln, die zur gleichen Dauer eines zusammenhängenden gleichwertigen Urlaubs nötig ist. § 26 TVöD trifft keine besondere Umrechnungsbestimmung für Schichtarbeit. Deshalb is...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 2.1 Urlaubsanspruch nach BUrlG

Das Bundesurlaubsgesetz legt die wesentlichen Grundzüge des Urlaubsrechts, von denen die Regelungen der §§ 26, 27 TVöD teilweise abweichen, wie folgt fest: Das Kalenderjahr ist das Urlaubsjahr. Der Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt seit dem 1.1.1995 pro Kalenderjahr mindestens 24 Werktage (= 20 Arbeitstage). Der Anspruch entsteht in voller Höhe nach Ablauf d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsausfall / 8.2.2 Jahressonderzahlung und weitere Ansprüche

Da während des Annahmeverzugs ein Entgeltanspruch besteht, wirken sich die Zeiten weder bei der Berechnung des durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts aus noch führen sie zu einer Kürzung, wenn der Zeitraum einen Monat überschreitet. Solange das Arbeitsverhältnis nicht beendet wird, sind die Zeiten des Annahmeverzugs auch hinsichtlich der Urlaubsansprüche, Entgeltfort...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsausfall / 1 Einleitung

Der Arbeitgeber schuldet dem Beschäftigten das Entgelt als Gegenleistung für die vom Beschäftigten zu erbringenden Dienste. Erbringt der Beschäftigte seine Dienste nicht, verliert er grundsätzlich den Anspruch auf die Gegenleistung (Grundsatz des "do ut des"). Das Arbeitsrecht kennt jedoch eine Reihe von gesetzlich geregelten Fallgestaltungen, in denen der Arbeitgeber zur Za...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Verdachtskündigung: Vorauss... / 1.2 Schwerwiegende Pflichtverletzung als Verdachtstat

An die Verdachtskündigung sind strenge Anforderungen zu stellen, um so weit wie möglich die Gefahr zu vermeiden, dass sie einen Unschuldigen trifft. Hieraus folgt weiter, dass nicht nur der Grad des Verdachts, sondern auch das Fehlverhalten, dessen der Arbeitnehmer verdächtigt wird, schwerwiegend sein muss.[1] Der Verdacht muss auf ein Verhalten des Arbeitnehmers gerichtet se...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsausfall / 6.1 Zumutbare Arbeit

Zumutbare Arbeitsangebote muss der Beschäftigte annehmen. Die Zumutbarkeit richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Der Beschäftigte hat seine Arbeitskraft so nutzbringend wie möglich zu verwerten.[1] Praxis-Beispiel So ist etwa trotz Aufrechterhaltung der Kündigung eine Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen zumutbar.[2] Eine Unzumutbarkeit der anderweitigen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsausfall / 2.1 Bestehende Arbeitspflicht

Der Entgeltfortzahlungsanspruch gilt für alle Formen des Arbeitsverhältnisses ohne jede Einschränkung (Teilzeit, Befristung, geringfügige Beschäftigung etc.). Auch auf Berufsausbildungsverhältnisse finden die Regelungen bis zum Bestehen bzw. endgültigen Nichtbestehen Anwendung.[1] Der Arbeitgeber muss berechtigt sein, die Arbeitsleistung vom Beschäftigten uneingeschränkt ver...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsausfall / 3.5 Ausnahmen

Das BAG lässt nur eine Ausnahme von der Pflicht zur Fortzahlung des Entgelts zu, wenn die ungeminderte Fortzahlung des Lohns den Betrieb zum Erliegen oder doch sein Fortbestehen ernstlich gefährden würde.[1] Schon die Darlegung für die tatsächlichen Voraussetzungen einer solchen Risikobegrenzung wird dem Arbeitgeber schwerfallen. Allein die Notwendigkeit, die zur Lohnfortzah...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sonderurlaub / 2.8 Alternativen zum Sonderurlaub

Bei einem Freistellungsbedürfnis von bis zu 3 Tagen kann bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 29 Abs. 3 Satz 1 TVöD Arbeitsbefreiung unter Entgeltfortzahlung gewährt werden. Kommt die Gewährung von Sonderurlaub – gleich aus welchen Gründen – nicht in Betracht, kann alternativ die Gewährung von Erholungsurlaub oder der Abbau von Gleitzeitguthaben angeboten werden.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sonderurlaub / 2.2 Ermessensentscheidung des Arbeitgebers

Liegt ein wichtiger Grund i. S. v. § 28 TVöD vor, so kann der Beschäftigte unter Verzicht auf die Entgeltfortzahlung Sonderurlaub erhalten. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber nunmehr in allen Fällen die Entscheidung über die Gewährung von Sonderurlaub nach billigem Ermessen zu treffen hat (§ 315 Abs. 1 BGB). Diese Regelung lehnt sich damit inhaltlich an die alte Rechtslage ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sonderurlaub / 2.4 Folgen des Sonderurlaubs

Während des Sonderurlaubs ruht das Arbeitsverhältnis. Zwar bestehen grundsätzlich die vertraglichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis weiter, allerdings ruhen die Hauptleistungspflichten. Der Arbeitgeber kann in der Zeit des Sonderurlaubs von dem Beschäftigten keine Arbeitsleistung und der Beschäftigte vom Arbeitgeber keine Zahlungen aus dem Arbeitsverhältnis ve...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Rehabilitationsmaßnahmen / 2.2 Nicht pflichtversicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Da für diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Bewilligung durch einen Sozialversicherungsträger ausscheidet, genügt die ärztliche Verordnung einer medizinischen Vorsorge oder Reha-Maßnahme (§ 9 Abs. 1 Satz 2 Entgeltfortzahlungsgesetz). Hat der Arbeitgeber Zweifel an der medizinischen Indikation der Kurmaßnahme, muss er dies durch konkrete Tatsachen untermauern. Die Rec...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Rehabilitationsmaßnahmen / 4 Anspruchsumfang

Der Beschäftigte hat Anspruch auf Entgelt im Krankheitsfall wie bei Vorliegen einer unverschuldeten Arbeitsunfähigkeit. Danach hat er bis zur Dauer von 6 Wochen Anspruch auf Krankenentgelt (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall). Nach Ablauf der 6 Wochen erhält er nach § 22 Abs. 2, 3 TVöD einen Krankengeldzuschuss. Dabei wird Krankengeldzuschuss bei einer Beschäftigungszeit v...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Mutterschutzrecht: Überblick / 5.2 Lohnfortzahlung bei Beschäftigungsverboten

Ein Beschäftigungsverbot darf keinen Verdienstausfall zur Folge haben, d. h. die Schwangere erhält weiterhin ihre Vergütung vom Arbeitgeber als Mutterschutzlohn. Der Verdienst wird solange weitergezahlt, bis Mutterschaftsgeld bezogen wird (vgl. Abschn. 5.3). Der Mutterschutzlohn errechnet sich aus dem Durchschnitt der Vergütung der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Mutterschutzrecht: Überblick / 5.1 Lohnfortzahlung bei Arbeitsfreistellung für Untersuchungen und Stillzeiten

Muss der Arbeitgeber die Frau nach § 7 MuSchG für die Zeit freistellen, die für Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich ist, darf daraus kein Entgeltausfall resultieren (§ 23 MuSchG). Entsprechendes gilt bei Frauen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Durch di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO P

Pandemie § 216 ZPO 5; § 227 ZPO 2; § 233 ZPO 19a, 19b, 39 Parlamentarier Zeuge § 382 ZPO 1 Partei § 50 ZPO 1 Abgrenzung zum Zeugen § 373 ZPO 10 Nichtexistente Partei § 50 ZPO 9 Partei kraft Amtes § 50 ZPO 2 Parteiänderung § 50 ZPO 5 Parteibegriff § 50 ZPO 2 Parteiberichtigung § 50 ZPO 5 politische § 50 ZPO 29 Partei kraft Amtes § 116 ZPO 2; § 727 ZPO 14 Unterbrechung § 244 ZPO 3 Partei k...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.2.5 International zwingendes deutsches Recht – Eingriffsnormen (Art. 9 Rom I-VO)

Rz. 35 Die gewählte oder durch die objektive Anknüpfung sich ergebende Arbeitsrechtsordnung wird durch Art. 9 Rom I-VO (ehemals Art. 34 EGBGB) ergänzt. Danach bleibt von den Art. 3 ff. Rom I-VO (ehemals Art. 27 ff. EGBGB) die Anwendung der Bestimmungen des deutschen Rechts unberührt, die ohne Rücksicht auf das im Vertrag anzuwendende Recht den Sachverhalt zwingend regeln. Al...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Berechnung.

Rn 8 Der pfändungsfreie Teil des Arbeitseinkommens ist abhängig vom monatlichen, wöchentlichen oder täglichen Auszahlungsmodus zu berechnen. Welcher Zeitraum gilt, richtet sich nach der arbeitsrechtlichen Bestimmung zwischen Schuldner und Drittschuldner und darf nicht durch das Vollstreckungsgericht festgelegt werden (LG Bochum Rpfleger 85, 370). Weichen die Arbeitsvertragsp...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 16 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 16 Brüssel Ia-VO0 Die in Artikel 15 Nummer 5 erwähnten Risiken sind die folgenden:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO E

E-Akte § 298 ZPO 1 Echtheit der Vergleichsschrift § 441 ZPO 6 Beweiswürdigung § 442 ZPO 1 Sachverständiger § 441 ZPO 6 Echtheit durch Schriftvergleichung § 441 ZPO 1 Echtheit öffentlicher Urkunden Vermutung der Echtheit § 437 ZPO 2 EDV-Streitigkeit selbstständiges Beweisverfahren § 485 ZPO 5 Ehefähigkeitszeugnis § 23 EGGVG 11 Ehefeindliche Tatsachen § 127 FamFG 14 Ehefreundliche Tatsac...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Arbeits- und Dienstlöhne.

Rn 18 Erfasst werden Dienst-, Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse bei bestehender persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit. Dies trifft zu auf Vertragsverhältnisse der Berufssportler (BGH NJW 80, 470 [BAG 17.01.1979 - 5 AZR 498/77], zur Arbeitnehmerstellung des Fußballprofis), Künstler, freien Mitarbeiter der Medien, Volontäre, Auszubildenden, Entwicklungshelfer, abe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgeltfortzahlung

Zusammenfassung Begriff Entgeltfortzahlung bezeichnet die vorwiegend gesetzlich geregelten Durchbrechungen des Grundsatzes "Ohne Arbeit kein Lohn". Dies betrifft insbesondere die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (einschließlich der medizinischen Vorsorge bzw. Rehabilitation) sowie die Feiertagsentgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EF...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgeltfortzahlung / 1.6 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Feiertag

Ist der Arbeitgeber für Arbeitszeit, die gleichzeitig infolge eines gesetzlichen Feiertags ausgefallen ist, zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall verpflichtet, so bemisst sich die Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts für diesen Feiertag nach den unter Feiertagsarbeit dargestellten Regeln über die Entgeltzahlung an Feiertagen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgeltfortzahlung / 1 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

1.1 Anspruchsvoraussetzungen Die Anspruchsvoraussetzungen ergeben sich aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). 1.1.1 Anspruchsberechtigte Personen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall haben sämtliche Arbeitnehmer, Arbeiter, Angestellte sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten[1], dabei ist der allgemeine Arbeitnehmerbegriff des § 611a BGB zugrunde zu leg...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgeltfortzahlung / 3 Entgeltfortzahlung an Feiertagen

3.1 Anspruchsvoraussetzungen Gemäß § 2 EFZG hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn die an sich an diesem Tag zu erbringende Arbeitsleistung aufgrund eines gesetzlichen Feiertags ausfällt. Voraussetzung ist, dass die Arbeit allein wegen des Beschäftigungsverbots aufgrund des Feiertags nicht erbracht worden ist.[1] Mit anderen Worten: Der Arbeitnehmer hätte ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgeltfortzahlung / 1 Steuerpflichtige Lohnfortzahlung

Der nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz fortgezahlte (Brutto-)Arbeitslohn ist steuerpflichtig und unterliegt dem Lohnsteuerabzug nach den allgemeinen Vorschriften. Fallen in einen Lohnzahlungszeitraum sowohl Arbeitslohn für tatsächlich geleistete Arbeit als auch fortgezahlter Arbeitslohn, so sind diese Beträge für die Ermittlung der Lohnsteuer zusammenzurechnen. Zahlt der Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgeltfortzahlung / 1.5 Entgeltfortzahlung und Kündigung

Wird ein Arbeitsverhältnis "aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit" gekündigt, behält der Arbeitnehmer den Entgeltfortzahlungsanspruch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus.[1] Dies gilt auch bei Erkrankung schon während der Wartefrist.[2] Es muss eine wirksame Kündigung vorliegen. "Anlass" i. S. d. § 8 EFZG und Kündigungsgrund müssen sich nicht decken. Die Krankheit muss...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgeltfortzahlung / 6 Entgeltfortzahlung bei vorübergehender Verhinderung

In Fällen persönlicher Hinderungsgründe erhält § 616 BGB dem Arbeitnehmer den Vergütungsanspruch, obwohl er keine Arbeitsleistung erbracht hat.[1] Wie auch § 615 BGB stellt die Regelung keine eigene Anspruchsgrundlage dar. Entscheidende Anspruchsvoraussetzung ist die Hinderung an der Erbringung der Arbeitsleistung "aus persönlichen Gründen". Dabei geht es nicht (nur) um persö...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgeltfortzahlung / Zusammenfassung

Begriff Entgeltfortzahlung bezeichnet die vorwiegend gesetzlich geregelten Durchbrechungen des Grundsatzes "Ohne Arbeit kein Lohn". Dies betrifft insbesondere die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (einschließlich der medizinischen Vorsorge bzw. Rehabilitation) sowie die Feiertagsentgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) und die Reg...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgeltfortzahlung / 1.1 Anspruchsvoraussetzungen

Die Anspruchsvoraussetzungen ergeben sich aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). 1.1.1 Anspruchsberechtigte Personen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall haben sämtliche Arbeitnehmer, Arbeiter, Angestellte sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten[1], dabei ist der allgemeine Arbeitnehmerbegriff des § 611a BGB zugrunde zu legen.[2] Der Anspruch steht au...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgeltfortzahlung / 1.1.1 Anspruchsberechtigte Personen

Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall haben sämtliche Arbeitnehmer, Arbeiter, Angestellte sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten[1], dabei ist der allgemeine Arbeitnehmerbegriff des § 611a BGB zugrunde zu legen.[2] Der Anspruch steht auch Teilzeitbeschäftigten, geringfügig entlohnten[3] sowie kurzfristig beschäftigten Arbeitnehmern zu. Dabei kommt es n...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgeltfortzahlung / 3 Beitragspflicht zur Sozialversicherung

Für die Dauer der Entgeltfortzahlung im Fall einer Arbeitsunfähigkeit wird die Versicherungspflicht in der Sozialversicherung nicht unterbrochen. Die Tage der Entgeltfortzahlung sind beitragspflichtige Sozialversicherungstage und das fortgezahlte Entgelt ist sozialversicherungsrechtliches Arbeitsentgelt.[1] Damit ist es bis zur Beitragsbemessungsgrenze beitragspflichtig.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgeltfortzahlung / 2 Steuerfreie Aufstockungsbeträge

Steuerfrei sind aber anstelle von Krankengeldzuschüssen gezahlte tarifliche Aufstockungsbeträge, die arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer im Rahmen ihrer Altersteilzeitbeschäftigung erhalten.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgeltfortzahlung / Sozialversicherung

1 Mitteilung von Vorerkrankungszeiten Die Krankenkassen sind berechtigt den Arbeitgeber zu informieren, ob die Fortdauer einer Arbeitsunfähigkeit oder eine erneute Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers auf derselben Krankheit beruht.[1] Allerdings darf dabei nicht die Diagnose mitgeteilt werden. Die Krankenkasse übermittelt lediglich den Fakt einer eventuellen Zusammenrechnu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgeltfortzahlung / Lohnsteuer

1 Steuerpflichtige Lohnfortzahlung Der nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz fortgezahlte (Brutto-)Arbeitslohn ist steuerpflichtig und unterliegt dem Lohnsteuerabzug nach den allgemeinen Vorschriften. Fallen in einen Lohnzahlungszeitraum sowohl Arbeitslohn für tatsächlich geleistete Arbeit als auch fortgezahlter Arbeitslohn, so sind diese Beträge für die Ermittlung der Lohnsteue...mehr