Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltfortzahlung

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§ 16 Vertragstypen / 7. Auswirkungen von Unternehmensveräußerungen, Abschluss von Beherrschungsverträgen, Unternehmensverschmelzungen, Formwechsel und Spaltung auf die Organstellung und die Anstellung des Vorstandsmitglieds – Change of Control-Klauseln

Rz. 704 Die Veräußerung der AG, der Abschluss eines Beherrschungsvertrages, die Verschmelzung der AG, der Formwechsel (z.B. in eine GmbH oder von einer GmbH in eine AG) oder die Aufspaltung haben z.T. rechtliche, zumindest aber regelmäßig tatsächliche Auswirkungen für das Vorstandsmitglied. Rz. 705 Bei der Unternehmensveräußerung oder einem Wechsel des Mehrheitsaktionärs blei...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Zulässige Betriebsratstätigkeiten nicht freigestellter Betriebsratsmitglieder

Rz. 563 Die Arbeitsbefreiung gem. § 37 Abs. 2 BetrVG ist an zwei Voraussetzungen geknüpft: Rz. 564 Zu den Aufgaben der Betriebsratsmitglieder gehört:mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Beschlussfassung des Betriebsrats über Schulungsmaßnahmen

Rz. 606 Voraussetzung für die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung – dies gilt auch für die Teilnahme an einem Bildungsurlaub nach § 37 Abs. 7 BetrVG – ist ein ordnungsgemäßer Beschluss des Betriebsrates. Anders als bei der Arbeitsbefreiung nach § 37 Abs. 2 BetrVG entscheidet das einzelne Betriebsratsmitglied nicht selbst über seine Teilnahme an einem Seminarbesuch, son...mehr

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§ 29 Kündigung / (c) Häufige Kurzerkrankungen

Rz. 122 Bei der Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen muss differenziert werden: Rz. 123 Kennt der Arbeitgeber die Krankheitsursachen nicht, genügt es, wenn er sich darauf beschränkt, die in der Vergangenheit aufgetretenen Fehlzeiten darzustellen. Hat der Arbeitgeber hingegen Kenntnis über die Krankheitsursache, muss er auch diese dem Betriebsrat mitteilen. Er muss ferner...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / g) Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten

Rz. 482 Eine Ungleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten allein wegen deren Zugehörigkeit zu einer dieser Mitarbeitergruppen ist im Hinblick auf die Tatsache, dass auch in anderen Rechtsfragen (Urlaub, Kündigungsfristen, Gratifikationen, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall) diese beiden Gruppen gleichbehandelt werden müssen (grundlegend hierzu BVerfG v. 16.11.1982 – 1 Bv...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (g) Rechtsschutz gegen Kündigung

Rz. 281 Ist einem Geschäftsführer seiner Ansicht nach zu Unrecht ordentlich oder außerordentlich gekündigt worden, wird er Feststellungsklage vor dem LG, Kammer für Handelssachen, gem. §§ 13, 71, 95 Abs. 1 Nr. 4a GVG erheben – dies dauert. Der Geschäftsführer wird daher daran interessiert sein, dass die GmbH bei einem entsprechenden Angebot des Geschäftsführers in Annahmever...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Dienstvertrag mit leitendem Angestellten

Rz. 141 Muster 16.6: Dienstvertrag mit leitendem Angestellten Muster 16.6: Dienstvertrag mit leitendem Angestellten Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Gesellschaft" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird folgender Dienstvertrag geschlossen: § 1 Aufgaben und Pflichten (1) Der Arbeitnehmer wird als leitende...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / XII. Streitwert-Lexikon (A – Z)

Rz. 121 Hinweis Die nachstehend aufgeführten Einzelfälle berücksichtigen die Rspr. bis 2014. Zu einem erheblichen Teil umfassen die Erläuterungen auch die Rspr. bis einschließlich 2001, somit Entscheidungen, die vor der Einführung des EUR ergangen sind. Soweit die Rspr. sich losgelöst vom monatlichen Verdienst, wie z.B. bei der Erteilung von Arbeitspapieren, auf feste Beträg...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 7. Wahlausschreiben

Rz. 182 Der Wahlvorstand hat nach § 3 WO ein Wahlausschreiben zu erlassen, das von dem oder der Vorsitzenden des Wahlvorstandes und mindestens einem weiteren Beisitzer zu unterzeichnen ist. Mit Aushang des Wahlausschreibens ist die Wahl offiziell eingeleitet. Rz. 183 Aufgrund des Wahlausschreibens steht fest – und ist den Mitarbeitern bekannt gegeben –, auf welche Weise wie v...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / III. Die Entsendung und ihre rechtliche Einordnung

Rz. 21 Zu den klassischen Modellen beim Auslandseinsatz zählt die echte Entsendung, bei der der Arbeitnehmer im Ausland keinen weiteren Arbeitsvertrag eingeht, sondern wie bei der Arbeitnehmerüberlassung in eine fremde Organisation nur faktisch und nur partiell eingegliedert wird, um dort vorübergehend zu arbeiten. Die Einsatzorganisation kann eine unselbstständige Repräsent...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / 1. Vergütungsklage

Rz. 144 Klagen auf Zahlung des Arbeitsentgelts müssen zunächst die Anspruchsgrundlage erkennen lassen und hinreichend bestimmt sein. Haben die Parteien, wie regelmäßig, eine Abrede über die Zahlung eines Bruttoentgelts getroffen, schuldet der Arbeitgeber die Zahlung dieses bestimmten Bruttobetrages (vgl. BAG v. 7.3.2001 – GS 1/00; BAG v. 30.4.2008 – 5 AZR 725/07; BAG v. 6.5....mehr

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§ 19 AGG / V. Alter

Rz. 22 Der Begriff des Alters bezieht sich auf das Lebensalter des Menschen. Eine Benachteiligung liegt demnach immer dann vor, wenn das Lebensalter ungerechtfertigt zu einer Schlechterstellung des Betreffenden führt. Es geht nicht ausschließlich um den Schutz älterer Menschen, sondern auch um den jüngerer Menschen. Rz. 23 Beispiel Eine 46-jährige Bewerberin auf eine unbefris...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Arbeitsverhinderung aus persönlichen Gründen

Rz. 242 Eine Ausnahme vom Grundsatz: "Kein Lohn ohne Arbeit" legt § 616 BGB fest. Der Arbeitnehmer und auch der freie Mitarbeiter verliert seinen Anspruch auf Arbeitsvergütung nicht dadurch, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person oder in seinen persönlichen Verhältnissen liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Arbeitsleistung...mehr

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zfs 08/2023, Regress des Ha... / 1 Sachverhalt

[1] Der klagende Haftpflichtversicherer nimmt die Beklagten auf Gesamtschuldnerausgleich in Anspruch. Am 8.3.2017 kam es zu einem Verkehrsunfall, an dem ein bei der Klägerin versicherter Klein-Lkw und der vom Beklagten zu 2 geführte und von der Beklagten zu 1 gehaltene Pkw beteiligt waren. Hierbei wurde der Pkw beschädigt. Der Pkw stand im Eigentum der S. Leasing SE, von der...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Betriebsrisikolehre

Rz. 517 Die Lehre vom Betriebsrisiko findet Anwendung, wenn der Arbeitnehmer zur Arbeit fähig und bereit ist, der Arbeitgeber ihn aber aus Gründen, die in seinem Betrieb liegen, nicht beschäftigen kann und weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer schuldhaft die Ursache für das Unterbleiben der Arbeitsleistung gesetzt haben (vgl. BAG v. 9.3.1983 – 4 AZR 301/80, DB 1983, 14...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 9. Vergütung (einschließlich Herabsetzung) und Nebenleistungen für den Geschäftsführer – Ausgleich für Führung der Geschäfte, Verantwortung und Haftung

Rz. 352 Die Vergütung und die Nebenleistungen der GmbH für den Geschäftsführer stellen den Ausgleich für die Erfüllung der Pflichten des Geschäftsführers dar. Das "Gesamt-Vergütungs-Package" (Total Compensation) hat auch zu berücksichtigen, dass der Geschäftsführer gem. § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG grundsätzlich keinen Kündigungsschutz (s. aber zu den neuen Tendenzen oben Rdn 237...mehr

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§ 16 Vertragstypen / XII. Vertragsmuster

Rz. 1613 Muster 16.34: Arbeitsvertrag mit angestellter Vertriebskraft Muster 16.34: Arbeitsvertrag mit angestellter Vertriebskraft Die Firma _________________________ – im Folgenden auch "Firma" genannt – und Herr/Frau _________________________ – im Folgenden auch "Vertriebskraft" genannt – vereinbaren Folgendes: § 1 Rechtsstellung der Vertriebskraft, Vertragsgebiet Die Vertriebskraf...mehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Provisionsanspruch des Angestellten im Versicherungsvertrieb

Rz. 1522 Auch auf die mit dem Vertrieb von Versicherungen und Bausparverträgen befassten Arbeitnehmer finden die Vorschriften des § 87a Abs. 2, 3 HGB Anwendung. Die Vorschrift des § 92 HGB ist für unselbstständige Vermittler, die Provision erhalten, anwendbar. Der Verweis in § 65 HGB, der sich nur auf die § 87 Abs. 1 und 3, § 87a und 87c bezieht, ist insoweit unvollständig (...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrisiko / Zusammenfassung

Begriff Das Betriebsrisiko ist eine von der Rechtsprechung nach der sog. Sphärentheorie entwickelte arbeitsrechtliche Risikozuweisung. Dies betrifft Fälle, in denen es für den Arbeitgeber unmöglich ist, die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers anzunehmen. Das Risiko von Betriebsstörungen trifft grundsätzlich den Arbeitgeber. Dieser muss in allen Fällen den Lohn weiterzahlen, in...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrisiko / 1 Betriebsrisikolehre

Der Arbeitgeber trägt das Risiko von Betriebsstörungen.[1] Er muss in allen Fällen, in denen er die zur Arbeit bereiten Arbeitnehmer aufgrund von Betriebsstörungen nicht beschäftigen kann, Lohn und Gehalt weiterzahlen. Dies folgt daraus, dass der Arbeitgeber den Betrieb und die betriebliche Gestaltung organisiert, leitet, die Verantwortung trägt und die Erträge bezieht. Es i...mehr

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Kündigung / 11.7.1 Tarifliche Unkündbarkeit

Für den öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 2 TVöD Tarifgebiet West) ist dieser Bereich immer noch einer der wichtigsten Anwendungsfälle der sozialen Auslauffrist. Dabei wiederum wird dem Bereich der personenbedingten, krankheitsbedingten Kündigung die größte Relevanz zukommen. Bejaht vom LAG Rheinland-Pfalz für den Fall einer Alkoholkrankheit (ordentlich unkündbar + 70 MdE).[1] Nu...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2.1.1 Privatrechtlicher Vertrag

Rz. 59 Der Arbeitnehmer muss aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags für den Arbeitgeber tätig werden. Dieses Kriterium dient der Unterscheidung zu Rechtsverhältnissen, in denen Dienstleistungen aufgrund anderer als privatrechtlicher Verpflichtung erbracht werden, etwa öffentlich-rechtlicher, sodass das ArbZG beispielsweise auf Beamte oder Richter keine Anwendung findet. R...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.7.3 Abwicklungsfragen im Zusammenhang mit nichtigen Arbeitsverhältnissen

Rz. 49 Bezüglich der Rechte und Pflichten, die im Rahmen eines nichtigen Arbeitsverhältnisses bestehen, gelten die allgemeinen Grundsätze, die für Arbeitsverhältnisse entwickelt wurden, die zwar nichtig, aber in Vollzug gesetzt wurden.[1] Mithin ist der Arbeitgeber in der Pflicht, das vereinbarte Entgelt zu zahlen, ebenso hat er etwaige Urlaubsentgeltansprüche und Ansprüche ...mehr

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Kündigung / 22.4 Folgen von Einwendungen

Die Dienststelle hat alle vom Personalrat gegen die Kündigung erhobenen Einwendungen im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens zu beachten, insbesondere hat sie diese zu prüfen und, falls sie ihnen nicht entsprechen möchte, ihre Entscheidung dem Personalrat mitzuteilen (§ 781Abs. 3 BPersVG); die Kündigung darf sie erst nach ordnungsgemäßer Durchführung des (oben bereits beschriebe...mehr

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Kündigung / 7.7.3 Dritte Stufe: Interessenabwägung

Im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung ist zu prüfen, ob die Beeinträchtigungen aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalls vom Arbeitgeber noch hinzunehmen sind oder ein solches Ausmaß erreicht haben, dass sie ihm nicht mehr zuzumuten sind.[1] Aufseiten des Arbeitgebers sind insbesondere zu berücksichtigen: das Ausmaß der Auswirkungen der Fehlzeiten auf den Betrieb. ...mehr

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Kündigung / 7.7.2 Zweite Stufe: Erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen

Der Kündigungsgrund ist nicht die Krankheit, auch nicht die krankheitsbedingte Ausfallzeit, sondern die daraus entstehenden betrieblichen Belastungen für den Arbeitgeber. Die aufgrund der negativen Gesundheitsprognose prognostizierten Fehlzeiten vermögen eine krankheitsbedingte Kündigung nur zu rechtfertigen, wenn sie zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen I...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 16.1 Überblick

Im Zusammenhang mit der Kündigung und dem Kündigungsschutzprozess kommt es häufig zur Freistellung. Die Freistellung in diesem Sinne ist nicht tarifvertraglich oder sonst gesetzlich geregelt. Es handelt sich um eine einseitige Handlung des Arbeitgebers, der dadurch auf die Dienstleistung des Arbeitnehmers verzichtet. Dies steht aber nicht im freien Belieben des Arbeitgebers, d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 8.5 Einzelfälle

Abwerbung Eine Abwerbung von anderen Arbeitnehmern stellt nur dann einen Kündigungsgrund dar, wenn sie unter Verletzung sonstiger Vertragspflichten erfolgt ist, z. B. im Rahmen von unerlaubter Konkurrenztätigkeit des Arbeitnehmers.[1] Abkehrwille Eine anderweitige Bewerbung rechtfertigt keine verhaltensbedingte Kündigung. Allerdings kommt eine betriebsbedingte Kündigung ausnahm...mehr

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Kündigung / 11.11 Einzelfälle

Es gibt keine absoluten Kündigungsgründe, insbesondere keine Fälle, die eo ipso "wichtiger Grund" wären. Das Arbeitsgericht prüft zunächst, ob Tatsachen vorliegen, die "an sich" einen Grund für einen wichtigen Grund[1] darstellen können. Der Arbeitgeber muss das Vorliegen eines solchen schuldhaften Verstoßes gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten darlegen und beweisen. Ist ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Weiterbeschäftigungsansprüc... / 4 Rückabwicklung des Beschäftigungsverhältnisses

Mit rechtskräftigem Obsiegen des Arbeitnehmers im Kündigungsrechtsstreit steht fest, dass das Arbeitsverhältnis rechtlich ununterbrochen und unverändert fortbestanden hat. Wurde er zwischenzeitlich weiterbeschäftigt, geschah das rückblickend durchgängig auf der Grundlage des Arbeitsvertrags. Wird die Kündigungsschutzklage rechtskräftig abgewiesen, steht fest, dass das Arbeits...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausgleichsquittung: Inhalt ... / 2.2.4 Entgeltfortzahlungsansprüche

Von den Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und zur Zahlung des Entgeltes an gesetzlichen Feiertagen kann nach § 12 EFZG nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden. Dementsprechend kann ein Arbeitnehmer in einer Ausgleichsquittung auf noch nicht entstandene Entgeltfortzahlungsansprüche nicht verzichten.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Psychische Belastung am Arb... / 6.6.2 Indirekte Krankheitskosten

Durch Arbeitsunfähigkeiten entstehen hohe volkswirtschaftliche Kosten. Diese werden einerseits verursacht durch Produktionsausfälle, die sich anhand der Lohnkosten schätzen lassen, und anderseits durch Ausfälle bei der Bruttowertschöpfung, die durch Verluste bei der Arbeitsproduktivität entstehen. Dazu kommt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Für das Jahr 2021 fielen ca. ...mehr

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Psychische Belastung am Arb... / 6.2 Fehlzeiten

Psychische Belastung und Fehlbeanspruchung führen nicht nur zu Unwohlsein und Leid bei den einzelnen Betroffenen und ihren Familien. Übermäßige Stressbelastung wirkt sich auch negativ auf Unternehmen und die gesamte Gesellschaft aus: hohe Fehlzeiten von Beschäftigten wegen psychischer Störungen; finanzielle Verluste von Unternehmen durch Lohnfortzahlungen ohne den Gegenwert de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Psychische Belastung am Arb... / 4 Betriebswirtschaftliche Auswirkungen von Maßnahmen erfassen

Natürlich wird jedes Unternehmen auch darauf achten, wie sich Maßnahmen zur Verringerung der psychischen Belastung betriebswirtschaftlich auswirken. Daher wird nicht nur die Effektivität, also die Wirksamkeit von Maßnahmen, zu messen sein, sondern auch deren Effizienz (Wirtschaftlichkeit). Bisherige Studien zu diesem Thema zeigen, dass mehrfaktorielle Interventionen wirksame...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamtliche Tätigkeit: Ab... / 5.2.1 Arbeitsrecht

Wurde eine ehrenamtliche Tätigkeit vereinbart und liegt tatsächlich ein Arbeitsverhältnis im Sinne einer Vereinbarung von "Arbeit gegen Geld" vor, so finden grundsätzlich die Bestimmungen des Arbeitsrechts Anwendung. Das bedeutet, dass der Ehrenamtsinhaber u. a. individualarbeitsrechtliche Ansprüche auf Vergütung entsprechend Mindestlohnbestimmungen, bezahlten Urlaub, Entgeltfo...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamtliche Tätigkeit: Ab... / Zusammenfassung

Überblick Die gesellschaftliche Bedeutung des Ehrenamts ist erheblich. Nach statistischen Erhebungen engagiert sich etwa jeder fünfte Bürger ab 14 Jahren in irgendeiner Weise ehrenamtlich. Das Tätigkeitsspektrum ehrenamtlich Tätiger ist vielfältig: Wichtige Bereiche sind insbesondere soziale und gesundheitliche Dienste, Sport, Tierschutz, Kultureinrichtungen und Gefahrenabwe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag: Rechtsmängel / 1.2 Anfechtbarkeit

Ist ein Arbeitsvertrag mit einem Rechtsmangel behaftet, so muss dies nicht immer zur Nichtigkeit des Vertrags, also zur grundsätzlich automatisch eintretenden Unwirksamkeit führen. In bestimmten Fällen sieht das Gesetz vielmehr vor, dass der Rechtsmangel der betroffenen Partei lediglich das Recht gibt, die Unwirksamkeit des Vertrags herbeizuführen, indem sie diesen unter Ber...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamtliche Tätigkeit: Ab... / 4.3 Freistellungsansprüche des Arbeitnehmers für Ehrenamtsaufgaben

Ehrenamtlich Tätige stehen häufig vor der Herausforderung, Ehrenamt und Erwerbsarbeit miteinander zu vereinbaren. Dies trifft vor allem für Organisationen wie die Freiwillige Feuerwehr oder das Technische Hilfswerk zu, die eine Präsenz des Ehrenamtsinhabers ggf. auch während seiner Arbeitszeiten im Hauptberuf bedingen. Grundsätzlich besteht dabei kein Anspruch auf (bezahlte)...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Werkvertrag / 5.2 Abgrenzung zur Arbeitnehmerüberlassung

Bei der Abgrenzung eines Werkvertrags zu einer Arbeitnehmerüberlassung ist entscheidend, dass bei einem Werkvertrag ein Ergebnis vom Auftragnehmer geschuldet wird und es allein in dessen Verantwortungsbereich liegt, wie er dieses Ergebnis vertragsgemäß erreicht. Nur er sagt seinen insofern eingesetzten Mitarbeitern daher auch, was sie wann wie zu tun haben. Achtung Vermeiden ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 238 Alters... / 2.2.3.2 Umrechnung der vor dem 1.1.1969 zurückgelegten Untertagearbeiten zur Erfüllung der Wartezeit von 25 Jahren

Rz. 8 § 238 Abs. 4 Buchst. b beinhaltet eine weitere alternative Möglichkeit der Erfüllung der Wartezeit von 25 Jahren (§ 51 Abs. 2) für einen Anspruch auf Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute. Diese Regelung gilt für Versicherte, die 25 Jahre mit Beitrags- und Ersatzzeiten der knappschaftlichen Rentenversicherung nachweisen und vor dem 1.1.1969 zwar ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.3.1 Auswirkungen von Pflicht- und freiwilligen Beiträgen auf den Unterbrechungstatbestand

Rz. 58 Soweit während eines Anrechnungszeitentatbestandes aufgrund einer Fortzahlung des Arbeitsentgelts nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz Pflichtbeiträge gezahlt worden sind (z. B. bei Arbeitsunfähigkeit eines Beschäftigten), endet die versicherte Beschäftigung mit dem letzten Tag der Entgeltfortzahlung; erst mit dem Tag danach gilt die Beschäftigung als durch den Anrechnu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.6 Schulische Ausbildungszeiten neben einer versicherten Beschäftigung/Tätigkeit (Abs. 4a)

Rz. 63 Abs. 4a ist durch das 4. Euro-Einführungsgesetz vom 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) rückwirkend mit Wirkung zum 1.1.1997 ins SGB VI eingefügt worden und auch auf Zeiten einer schulischen Ausbildung anzuwenden, die vor dem 1.1.1997 zurückgelegt worden sind. Die Rückwirkung des Inkrafttretens der in Abs. 4a enthaltenen Regelung verstößt nach der Rechtsprechung des BSG (BSG...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 153 Berechn... / 2.7 Übersicht zu den häufigsten Entgeltarten

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 249 Tragung... / 2.1.2 Beitragsbemessung

Rz. 10 Ausgangsgröße für die Bemessung des Beitrags sind das beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt und die Beitragssätze. Maßgebend für den Beitragsanteil des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers sind nunmehr die gesetzliche vorgeschriebenen Beitragssätze nach §§ 241 und 243; (nur) insoweit gilt (noch) die hälftige Beitragstragung. Die Berechnung der Beiträge erfolgt seit de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeiten trotz Krankschreibung / 2.3 Zweifel an vorzeitiger Genesung – Fürsorgepflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitsleistung seines Arbeitnehmers anzunehmen, sofern der Arbeitnehmer ihm die Leistung zur rechten Zeit, in rechter Weise und am rechten Ort anbietet. Nimmt er die Arbeitsleistung nicht an, gerät er in Annahmeverzug. Dies setzt jedoch voraus, dass der Arbeitnehmer arbeitsfähig ist. Ist er dies nicht, gerät der Arbeitgeber nicht in Ann...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Private K... / 2 Beitragszuschuss, Höhe und Anspruchsdauer

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin, 1 Kind, ist von der Versicherungspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung befreit und seit Jahren privat kranken- und pflegeversichert. Ihre Versicherungen sind zuschussberechtigt, die erforderlichen Bescheinigungen liegen dem Arbeitgeber vor. Der Beschäftigungsort liegt nicht in Sachsen. Die Arbeitnehmerin wendet für ihre private Krankenv...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaftsabbruch (Le... / 2.7 Krankengeld/Entgeltfortzahlung

Arbeitnehmerinnen haben auch bei einer Arbeitsverhinderung aufgrund eines nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruchs Anspruch auf Entgeltfortzahlung.[1] Versicherte haben einen Anspruch auf Krankengeld, wenn sie infolge eines nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruchs durch einen Arzt arbeitsunfähig werden.[2]. § 52 SGB V (Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden) is...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaftsabbruch (Le... / 3.4 Leistungsausschluss

Ausgeschlossen von der Leistungspflicht ist die ärztliche Vornahme des Schwangerschaftsabbruchs und umfasst die Anästhesie, den operativen Eingriff oder die Gabe einer den Schwangerschaftsabbruch herbeiführenden Medikation, die vaginale Behandlung einschließlich der Einbringung von Arzneimitteln in die Gebärmutter, die Injektion von Medikamenten, die Gabe eines wehenauslösenden M...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenkasse / 2.2 Übertragene Aufgaben

Neben den eigenen Aufgaben führen die Krankenkassen übertragene Aufgaben aus. Diese beruhen auf einem gesetzlichen Auftrag oder auf einem vertraglich vereinbarten Auftragsverhältnis. Krankenkassen ziehen den Gesamtsozialversicherungsbeitrag zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung ein,[1] erbringen Leistungen der sozialen Entschädig...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.6.1 Anrechnung von Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation (§§ 1, 3 Abs. 1, 10 BUrlG)

Rz. 69 Beispiel Ein Tarifvertrag enthält folgende Regelung: Der Urlaub beträgt pro Urlaubsjahr 25 Tage. Kuren und Heilverfahren, für die dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 9 Abs. 1 EFZG zustehen, können auf den Erholungsurlaub gem. Nr. 1 angerechnet werden. Die Anrechnung darf nicht mehr als 10 Urlaubstage umfassen. Lösung Eine solche Regelung ist insofe...mehr