Sind die Standorte des Unternehmens nicht auf Deutschland beschränkt, ergeben sich aufgrund der vielfältigen länderspezifischen Vorgaben und Regelungen weitere Besonderheiten für die praktische Umsetzung. Während die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, höhere Lohnkosten und ein ausgesprochen hohes Demografieproblem für die Niederlassungen in Deutschland charakteristisch sind, greifen international andere gesetzliche Voraussetzungen, z. B. im Hinblick auf den Arbeitsschutz, welche ein differenziertes Vorgehen erfordern. Zu den gesetzlichen kommen kulturelle Unterschiede und dadurch bedingt andere Arbeitsweisen, die bei der Umsetzung berücksichtigt werden müssen. Aus diesen Unterschieden ergibt sich die Notwendigkeit der Trennung von Handlungsansätzen für ein BGM in Konzernen zwischen den Niederlassungen in Deutschland und den in anderen Ländern.

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