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BGM und betriebliche Mitbestimmung / 1.3 Ziele des BGM

Julius Scheil, Joachim Schwede †
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Die Wirkungen sinnvoller Maßnahmen des BGM sind mittlerweile nachgewiesen, vor allem durch einen sinkenden Krankenstand und zufriedenere Mitarbeiter. Der letzte Aspekt ist unter dem Stichwort "Fachkräftemangel" nicht zu unterschätzen: Ein Unternehmen kann in Zeiten großer Nachfrage nach Personal Wettbewerbsvorteile durch solche Maßnahmen erzielen.

Durch eine aktive und nachhaltig verfolgte betriebliche Gesundheitspolitik werden das Wohlbefinden der Beschäftigten gefördert, die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens erhöht, Leiden vermieden, Kosten – insbesondere im Bereich der Entgeltfortzahlung – gesenkt und die Belastungen der Sozialversicherungssysteme gemindert.

Zu den Zielen des BGM gehören:

  • Erhöhung der Attraktivität des Unternehmens als Arbeitgeber,
  • Verbesserung des Betriebsergebnisses und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit,
  • Senkung der Fluktuation durch Steigerung der emotionalen Bindung an das Unternehmen,
  • Entfaltung der Ressourcen der Angestellten des Unternehmens,
  • Steigerung der Identifikation der Mitarbeiter mit dem Arbeitgeber,
  • Erhöhung der Leistungsfähigkeit und -bereitschaft der Belegschaft,
  • bessere Bewältigung von Herausforderungen des demografischen Wandels,
  • Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie der Gesundheit der Beschäftigten und
  • selbstverständlich auch die Einhaltung rechtlicher Vorschriften und Rahmenbedingungen.

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