Fachbeiträge & Kommentare zu Einkünfte aus Kapitalvermögen

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.2.4 Bilanzierung von Optionsanleihen und Wandelschuldverschreibungen

Rz. 184 Wandelschuldverschreibungen sind Gläubigerrechte; sie verleihen dem Gläubiger das Recht, innerhalb bestimmter Fristen und zu bestimmten Konditionen Anteile zu beziehen, die Gläubigerstellung also in eine Gesellschafterstellung umzuwandeln. Optionsanleihen unterscheiden sich von Wandelschuldverschreibungen dadurch, dass bei Ausübung der Option zum Bezug der Anteile an...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 7.2.5 Rechtsfolgen

Rz. 632 Abs. 7 S. 1 bestimmt jeweils für den Betrieb gewerblicher Art und für die Kapitalgesellschaft, dass die Rechtsfolgen einer verdeckten Gewinnausschüttung nicht zu ziehen sind. Das bedeutet, dass keine Hinzurechnung bei der Einkommensermittlung bei dem Betrieb gewerblicher Art bzw. bei der Kapitalgesellschaft zu erfolgen hat. Diese Privilegierung tritt nur ein, "soweit...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.3.3 Vorabausschüttungen

Rz. 366 Zu den Gewinnausschüttungen, die auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss beruhen, gehören auch zulässige Vorabausschüttungen. Vorabausschüttungen dürfen nur den von einem ordentlichen und gewissenhaften Kaufmann voraussichtlich zu erwartenden Jahresgewinn erfassen. Sie können nach dem Ende des Wirtschaftsjahrs, ab...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.1.5.5 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Rz. 438 Die Erfüllung des Unternehmenszwecks muss schließlich einen "wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 14 AO)" erfordern.[1] § 14 AO lautet wie folgt: Zitat Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist eine selbstständige nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht. D...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 2.4 Bewertung

Rz. 23 Einnahmen und Ausgaben, die – wie im Regelfall – in bar zu- und abfließen, sind nach dem Nominalwertprinzip mit dem Nennbetrag anzusetzen. Eine Bewertung ist deshalb im Allgemeinen nicht erforderlich. Die Rspr. hat die Geltung des Nominalwertprinzips trotz ständiger Geldentwertung für alle Einkunftsarten, insbesondere für den Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 5.2.1 Allgemeines

Rz. 117 § 8 Abs. 1 EStG sagt nichts darüber aus, unter welchen Voraussetzungen Einnahmen "im Rahmen" einer der Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 bis 7 EStG zufließen. Ob ein geldwerter Vorteil "im Rahmen" einer der aufgezählten Überschusseinkünfte bezogen ist und welcher Einkunftsart er zuzurechnen ist, bestimmt sich nach den Vorschriften über die einzelnen Einkunftsa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 2.2 Anwendung bei Existenz von Subsidiaritätsklauseln und Umqualifizierungsnormen

Rz. 11 Auch wenn Einkünfte nach den Kriterien für die Abgrenzung der Einkunftsarten dem äußeren Erscheinungsbild nach Überschusseinkünfte i. S. d. § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 bis 7 EStG darstellen und damit grundsätzlich dem Anwendungsbereich des § 8 EStG unterfallen, können sie durch die sog. Subsidiaritätsklauseln im Rahmen einer anderen Einkunftsart – mit der Folge einer abweic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 2.1 Überschusseinkünfte

Rz. 7 Die steuerlich relevanten 7 Einkunftsarten (§ 2 Abs. 1 EStG) gliedern sich in die Gewinneinkünfte [1] und in die Überschusseinkünfte.[2] Die in den §§ 8 bis 9a EStG geregelte Ermittlung des "Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten" ist nur bei den Überschusseinkünften zulässig (§ 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG). Die Vorschriften über die Gewinnermittlung (§§ 4ff. E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.2.4.1 Begriff

Rz. 72 Unter Gütern in Geldeswert sind Wirtschaftsgüter aller Art zu verstehen. Anders als der Einlagebegriff gem. § 4 Abs. 1 EStG umfasst der Einnahmebegriff gem. § 8 Abs. 1 EStG aber nicht nur bilanzierungsfähige Wirtschaftsgüter, sondern darüber hinaus alle Sachleistungen und Vorteile, auch bloße Nutzungsvorteile, die einen in Geld bestimmbaren Wert (Geldeswert) besitzen....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 8.2 Einnahmen, die nicht in Geld bestehen

Rz. 135 § 8 Abs. 2 EStG gilt für die Bewertung zufließender Güter jedweder Art, gleichgültig ob sie verbilligt oder unentgeltlich gewährt werden. Maßgeblich sind gem. § 8 Abs. 2 S. 1 EStG grundsätzlich die um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreise am Abgabeort. Bei Arbeitnehmern, für deren Sachbezüge die SvEV [1] Werte bestimmt, sind diese Werte maßgebend (Rz. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 5.1.2 Zurechnung durch Tatbestandsverwirklichung

Rz. 108 Der Einnahmebegriff hat eine auf die Person des Stpfl. bezogene Komponente; er ist personenbezogen (Rz. 49).[1] Laut BFH sind die Einnahmen demjenigen Stpfl. zuzurechnen, der den Tatbestand der Einkunftserzielung verwirklicht, an den das EStG die Entstehung der Steuer knüpft.[2] Dementsprechend kann auch nur derjenige Werbungskosten geltend machen, der den Tatbestand...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 3 Betriebseinnahmen

Rz. 42 Nach dem eindeutigen Wortlaut in Abs. 1 gilt § 8 EStG nur für die Überschusseinkünfte (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung, sonstige Einkünfte; § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 bis 7 EStG), nicht für die Gewinneinkünfte (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit, § 2 Abs. 1 S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.2.4.2 Ersparnis von Aufwendungen

Rz. 76 Einnahmen i. S. d. § 8 Abs. 1 EStG sind nur tatsächliche, nicht lediglich fiktive Wertzugänge. Die Einsparung von Ausgaben führt grundsätzlich nicht zu Einnahmen.[1] Die Ersparnis von Aufwendungen durch eigene Leistung bleibt sowohl bei den Einnahmen als auch bei den Ausgaben unberücksichtigt. Einnahmen müssen von außen tatsächlich zufließen. Ersparte Aufwendungen kön...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 6 Korrespondenz von Einnahmen und Ausgaben

Rz. 129 Einen allgemeinen Grundsatz, wonach die Abziehbarkeit einer Ausgabe beim Leistenden und die Erfassung des Betrags beim Empfänger nach Zeitpunkt, Höhe und Einkunftsart übereinstimmen muss, gibt es nicht.[1] Die Korrespondenzregeln nach den §§ 12 Nr. 2, 22 Nr. 1a EStG (für wiederkehrende Leistungen) ergeben insoweit keinen allgemeinen Rechtsgrundsatz. Im Allgemeinen we...mehr

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GmbH: Gewinnausschüttung - ... / 2 Gesellschaftsrechtliche Voraussetzungen: Wann dürfen Sie Gewinne ausschütten?

Erwirtschaftet eine GmbH in einem Wirtschaftsjahr einen Gewinn, muss sie zunächst Verluste der Vorjahre ausgleichen. Die Verwendung des darüber hinausgehenden Gewinns liegt grundsätzlich in der Hand der Gesellschaft. Sie hat, wenn nicht etwas anderes im Gesellschaftsvertrag oder durch Gesetz vorgeschrieben ist, folgende Möglichkeiten: Der Gewinn wird an die Gesellschafter aus...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Gewinnausschüttung - ... / 5 Vorabausschüttungen: Vorschuss auf den erwarteten Gewinn

Bei einer Vorabausschüttung handelt es sich um eine Gewinnausschüttung, die beschlossen wird, bevor der Jahresabschluss bzw. das Jahresergebnis festgestellt wird. Sie kann im laufenden Kalender- oder Wirtschaftsjahr oder nach Ablauf des Wirtschafts- bzw. Kalenderjahres, aber vor Feststellung des Jahresabschlusses vorgenommen werden. Auch wenn das GmbHG Vorabausschüttungen nicht ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.1 Zurechnung von Einkünften

Rz. 16 § 39 AO gilt nicht unmittelbar für die Zurechnung von Einkünften.[1] Diese sind vielmehr demjenigen zuzurechnen, der den Tatbestand der Einkunftserzielung verwirklicht.[2] Je nach Art des Einkunftstatbestands kann dies allerdings die rechtliche bzw. wirtschaftliche Verfügungsmacht über das zur Erzielung der Einkünfte eingesetzte Wirtschaftsgut voraussetzen. Einkünfte a...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsprüfung: Soforthelfer / 2.3 Betriebsprüfung oder abgekürzte Außenprüfung?

Abb. 1: Wer bei den unterschiedlichen Prüfungsarten geprüft wird Wer und was werden durch eine abgekürzte Außenprüfung überprüft? Geprüft werden können: Gewerbebetriebe und Freiberufler Privatpersonen Land- und Forstwirte Die Prüfung kann sich erstrecken auf: Punktuell bestimmte Einkunftsarten wie beispielsweise Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitaleinkünfte und sonstig...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Immobilienfonds / 4 Anteile im Betriebsvermögen

Hält einer der Anleger die Fondsanteile ausnahmsweise in einem Betriebsvermögen, werden die Einkünfte bei ihm in solche aus Gewerbebetrieb umqualifiziert, und zwar im Rahmen seiner Einkommensteuer-Veranlagung.[1] Das Wohnsitzfinanzamt hat dann auch die Höhe der gewerblichen Einkünfte zu ermitteln.[2] ­ Die Anteile an einem Immobilienfonds können selbst dann zum Privatvermögen...mehr

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Unbeschränkte und beschränk... / 5.1 Allgemeines

Sind die Voraussetzungen für eine unbeschränkte Einkommen- oder Körperschaftsteuerpflicht nicht gegeben, kann eine beschränkte Steuerpflicht bestehen und zwar dann, wenn jemand im Inland Einkünfte erzielt, bei denen eine objektive Beziehung zum Inland besteht. Welche Einkünfte im Sinne einer beschränkten Steuerpflicht als inländische Einkünfte anzusehen sind, ist abschließen...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Immobilienfonds / Zusammenfassung

Begriff Ein geschlossener Immobilienfonds ist meist eine Personengesellschaft, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt. Ein offener Investmentfonds ist dagegen ein Sondervermögen (Investmentvermögen), aus dem die Anteilscheininhaber Einkünfte aus Kapitalvermögen beziehen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Für geschlossene Immobilienfonds gelten die allgeme...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Immobilienfonds / 5 Private Veräußerungsgeschäfte

Die Gesellschafter eines geschlossenen Immobilienfonds, die ihre Anteile im Privatvermögen halten, können neben den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und aus Kapitalvermögen auch Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG erzielen. Infrage kommen vor allem zwei Fallgestaltungen: Der Fonds veräußert ein Grundstück innerhalb von 10 Jahren nach dem Erwe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unbeschränkte und beschränk... / 5.2 Steuerliche Folgen der beschränkten Steuerpflicht

Folge einer beschränkten Steuerpflicht ist, dass grundsätzlich in recht weitem Umfang ein Steuerabzug an der Quelle erfolgt, der oftmals auch zu einer Definitivbelastung führt. Zudem werden regelmäßig persönliche Vergünstigen oder persönliche Umstände nicht berücksichtigt (z. B. Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Splitting). Auch besteht grundsätzlich ein fester Steuersatz. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
III Gründung und Kapitalerh... / 3 Grundsätzliches zur Mitunternehmereigenschaft

Rz. 164 Der Komplementär und der Kommanditist (bzw. die Kommanditisten) einer KG sind grundsätzlich Mitunternehmer des von der KG betriebenen gewerblichen Unternehmens. Ausnahmsweise ist jedoch diese Mitunternehmerschaft zu verneinen, wenn der (die) Gesellschafter – nach dem Gesellschaftsvertrag oder der vorgesehenen tatsächlichen Durchführung des Gesellschaftsvertrages – ke...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Abgeltungsteuer

Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Seit dem Veranlagungszeitraum 2009 ist durch Einführung der sog. Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden aber auch auf realisierte Kursgewinne eine einheitliche Kapitalertragsteuer von 25 % nebst 5,5 % Solidaritätszuschlag einzubehalten. Soweit ein Steuerpflichtiger einer kirchensteuerpflichtigen Glaubensgemeinschaft angehört, ist...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Steuerbegünstigte Einrichtungen dürfen ihre Mittel nur für die satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke verwenden. Insbesondere dürfen die Mitglieder oder Gesellschafter keine Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen aus Mitteln der steuerbegünstigten Einrichtung erhalten (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 AO, Anhang 1b). Dieses generelle Ausschüttungsverbot...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.5.2 Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen (Zeile 88)

An die Stelle der in den Zeilen 83-87 einzutragenden Kürzung tritt auf Antrag bei Grundstücksverwaltungsgesellschaften eine Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt.[1] Da die erweiterte Kürzung nur greifen kann, wenn auch die Voraussetzungen des § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG vorliegen, ist sie bei Erwerb eines G...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Feststellungserklärung 2023... / 6.7 Anlagen FE-AUS 1 und FE-AUS 2

Bei Besteuerungsgrundlagen mit Auslandsbezug werden die Anlagen FE-AUS 1 und FE-AUS 2 benötigt. Hiermit werden insbesondere die auf die Beteiligten entfallenden abzuziehenden oder anzurechnenden ausländischen Steuern [1] (Anlage FE-AUS 1) festgestellt, sowie steuerfreie, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegende ausländische Einkünfte, Hinzurechnungsbeträge nach dem Außens...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Feststellungserklärung 2023... / 6.6 Anlagen FE-KAP, FE-K-Bet und FE-KAP-INV

Gemeinschaftlich erzielte Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie die in diesem Zusammenhang anfallenden anrechenbaren Steuern (Kapitalertragsteuer, Zinsabschlag, ausländische Steuern, fiktive ausländische Quellensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag) sind ausschließlich mit der Anlage FE-KAP zu erklären. Dabei ist zwischen Kapitalerträgen, die dem inländischen Kapitalertr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.1.2 Steuerliche Rückwirkung (Rückwirkungsfiktion § 2 UmwStG)

Rz. 67 Steuerlicher Übertragungsstichtag und Rückwirkungszeitraum Das zivilrechtliche Wirksamwerden der Verschmelzung bedingt gem. § 20 Abs. 1 UmwG die Eintragung im jeweiligen Register. Der Zeitpunkt, von dem an die Handlungen der übertragenden Rechtsträger als für Rechnung des übernehmenden Rechtsträgers vorgenommen gelten, wird jedoch handelsrechtlich durch den im Verschme...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 4. Einkünfte aus Kapitalvermögen

a) Ausfall einer Darlehensforderung Der Ausfall eines der Gesellschaft gewährten Darlehens kann auch bei einem nach § 17 Abs. 1 S. 1 EStG beteiligten Gesellschafter als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen i.S.d. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7, S. 2, Abs. 4 EStG berücksichtigt werden. Zwar fehlt es bei einem Forderungsausfall an dem eine Veräußerung i.S.d. § 20 Abs. 2 S. 1 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Verlust aus einem in 2008 abgeschlossenen Darlehensvertrag

Eine Kapitalforderung wird nicht bereits mit Abschluss des Darlehensvertrages, sondern erst mit der Auszahlung der Darlehenssumme (im Streitfall: durch erneute Inanspruchnahme des Kontokorrents) begründet, so dass dieser Zeitpunkt maßgeblich für die Frage der Anwendbarkeit des § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 EStG ist. Im Streitfall kam daher § 32d EStG zur Anwendung. Ein Näheverhältni...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Ausfall einer Darlehensforderung

Der Ausfall eines der Gesellschaft gewährten Darlehens kann auch bei einem nach § 17 Abs. 1 S. 1 EStG beteiligten Gesellschafter als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen i.S.d. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7, S. 2, Abs. 4 EStG berücksichtigt werden. Zwar fehlt es bei einem Forderungsausfall an dem eine Veräußerung i.S.d. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 EStG kennzeichnenden Rechtstr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Fiktive Veräußerungsgewinnbesteuerung verfassungsgemäß

Die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen von Investmentanteilen unter Berücksichtigung fiktiver Übergangsgewinne gem. § 56 InvStG ist nach Auffassung des FG Niedersachsen verfassungsmäßig nicht zu beanstanden. FG Nds. v. 14.6.2023 – 7 K 254/20, EFG 2023, 1571, Rev. eingelegt, Az. des BFH: VIII R 22/23mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 3.4 Abgrenzung zu Einkünften aus Kapitalvermögen

Rz. 29 Auch Einkünfte aus Kapitalvermögen sind gegenüber Einkünften aus selbstständiger Arbeit subsidiär. Überschneidungen sind denkbar, soweit die Kapitalerträge aus Forderungen stammen, die zum Betriebsvermögen eines Freiberuflers gehören.[1] Allerdings sind Geldgeschäfte bei Angehörigen eines freien Berufs regelmäßig nicht betrieblich veranlasst, da sie nicht dem Berufsbi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32d Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen

1 Grundlagen 1.1 Regelungsüberblick 1.1.1 Inhalt und Aufbau der Vorschrift Rz. 1 § 32d EStG ist eine der zentralen Vorschriften der mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v. 14.8.2007[1] eingeführten Abgeltungsteuer für private Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne. Die Regelung sieht vor, dass für die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG ein proportionaler Son...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1.1.2 Grundlagen der Abgeltungsteuer

Rz. 3 Bei § 32d EStG handelt es sich um ein Kernstück der mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v. 14.8.2007[1] eingeführten Abgeltungsteuer, im Rahmen derer der Tatbestand der Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG erheblich ausgeweitet wurde. Seither unterliegen im Rahmen des § 20 EStG nicht nur laufende Kapitalerträge i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG, sondern auch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.1.2 Sondertarif für Kapitaleinkünfte

Rz. 20 Der proportionale Sondertarif i. S. d. § 32d Abs. 1 S. 1 EStG gilt ausschließlich für die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG. Deren Tatbestand wurde im Rahmen der Einführung der Abgeltungsteuer durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v. 14.8.2007[1] erheblich ausgeweitet. Seither unterliegen im Rahmen des § 20 EStG neben den laufenden Erträgen des K...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7 Günstigerprüfung durch die Finanzverwaltung, § 32d Abs. 6 EStG

Rz. 81 § 32d Abs. 6 EStG sieht vor, dass der Stpfl. für die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG eine Steuerfestsetzung zum progressiven Normaltarif i. S. d. § 32a Abs. 1 EStG beantragen kann, wenn dies zu einer niedrigeren ESt führt als die Anwendung des proportionalen Sondertarifs i. S. d. § 32d Abs. 1 EStG. Bei der in § 32d Abs. 6 EStG geregelten Günstigerprüf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 6.1 Sonderregel für Kapitalerträge bei fehlendem DBA

Rz. 76 § 32d Abs. 5 S. 1 u. 3 EStG enthält Vorgaben zur Berücksichtigung ausl. Quellensteuern bei den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG, wenn mit dem Herkunftsstaat der ausl. Kapitalerträge kein DBA besteht. § 32d Abs. 5 S. 1 EStG bestimmt in diesem Zusammenhang, dass in den Fällen des § 32d Abs. 3 und 4 EStG bei unbeschränkt Stpfl., die mit ausl. Kapitalertr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.5 Formel für die Steuerberechnung

Rz. 26 § 32d Abs. 1 S. 4 u. 5 EStG enthält eine Formel zur Berechnung der auf die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG entfallenden Abgeltungsteuer. Nach § 32d Abs. 1 S. 4 EStG beträgt die ESt auf die Einkünfte aus Kapitalvermögen (e – 4q) : (4 + k). § 32d Abs. 1 S. 5 EStG definiert "e" als die nach den Vorschriften des § 20 EStG ermittelten Einkünfte aus Kapital...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2 Proportionaler Sondertarif für Kapitaleinkünfte, § 32d Abs. 1 EStG

Rz. 16 § 32d Abs. 1 EStG regelt den proportionalen Sondertarif i. H. v. 25 % für die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG, der die Anwendung des progressiven Normaltarifs i. S. d. § 32a Abs. 1 EStG i. H. v. bis zu 45 % ausschließt. Die Vorschrift enthält mehrere Sätze. § 32d Abs. 1 S. 1 EStG sieht vor, dass die ESt für die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. §...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.1 Typisierte Missbrauchstatbestände, Nr. 1

Rz. 30 § 32d Abs. 2 Nr. 1 EStG sieht vor, dass für Kapitalerträge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 4 und 7 sowie Abs. 2 S. 1 Nr. 4 u. 7 EStG nicht der proportionale Sondertarif i. S. d. § 32d Abs. 1 EStG, sondern der progressive Normaltarif i. S. d. § 32a Abs. 1 EStG zur Anwendung kommt, wenn der Stpfl. bei der Einkünfteerzielung einen in dieser Vorschrift genannten, typisierten Mis...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1.3.2 Bezüge zu Regelungen außerhalb des EStG

Rz. 8 Enge Bezüge des § 32d EStG bestehen zu einer Reihe von Regelungen außerhalb des EStG. So führen Investmenterträge i. S. d. § 16 Abs. 1 InvStG zu Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG. Spezial-Investmenterträge i. S. d. § 34 Abs. 1 EStG unterliegen als Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 3a EStG der Besteuerung. Vorschriften z...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1.3.1 Zusammenhänge mit Vorschriften des EStG

Rz. 7 § 32d EStG steht in engem Zusammenhang mit einer ganzen Reihe von Vorschriften des EStG. So legt § 20 EStG fest, welche laufenden Erträge und Veräußerungsgewinne zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören und bestimmt auf diese Weise den sachlichen Anwendungsbereich des proportionalen Sondertarifs i. S. d. § 32d EStG. Der in § 32a EStG geregelte progressive Normalta...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.1.1 Ausgestaltung des Sondertarifs

Rz. 18 § 32d Abs. 1 S. 1 EStG bestimmt, dass die ESt für die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG, die nicht unter § 20 Abs. 8 S. 1 EStG fallen, 25 % beträgt. Der normale ESt-Tarif i. S. d. § 32a EStG i. H. v. bis zu 45 % findet keine Anwendung. Bei dem besonderen Steuertarif i. S. d. § 32d Abs. 1 S. 1 EStG handelt es sich um eines der zentralen Merkmale der mit ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1.1.1 Inhalt und Aufbau der Vorschrift

Rz. 1 § 32d EStG ist eine der zentralen Vorschriften der mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v. 14.8.2007[1] eingeführten Abgeltungsteuer für private Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne. Die Regelung sieht vor, dass für die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG ein proportionaler Sondertarif i. H. v. 25 % gilt, der die Anwendung des progressiven Normalta...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1.2.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 5 § 32d EStG gilt in sachlicher Hinsicht ausschließlich für die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG. Dies wird in § 32d Abs. 1 S. 1 EStG insofern ausdrücklich klargestellt, als der proportionale Sondertarif i. H. v. 25 % nur dann anwendbar ist, wenn die betreffenden Kapitalerträge nicht nach der Subsidiaritätsregel i. S. d. § 20 Abs. 8 S. 1 EStG zu den Einkü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 4 Pflichtveranlagung zum proportionalen Sondertarif, § 32d Abs. 3 EStG

Rz. 67 § 32d Abs. 3 S. 1 EStG bestimmt, dass der Stpfl. Kapitalerträge, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht der KapESt unterlegen haben, in der Steuererklärung anzugeben hat. Für diese Kapitalerträge erhöht sich die tarifliche ESt nach § 32d Abs. 3 S. 2 EStG um die nach § 32d Abs. 1 EStG ermittelte Abgeltungsteuer. § 32d Abs. 3 S. 3 EStG stellt klar, dass im...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.1.1.2 Weitere Voraussetzungen des Tatbestands

Rz. 37 Der Umstand, dass Gläubiger und Schuldner einander nahestehende Personen sind, genügt nach § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a) EStG noch nicht für einen Ausschluss des proportionalen Sondertarifs i. S. d. § 32d Abs. 1 EStG. Erforderlich ist darüber hinaus aufgrund einer entsprechenden Änderung im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2010 v. 8.12.2010[1], dass die den Kapitalertr...mehr