Fachbeiträge & Kommentare zu Einkünfte aus Kapitalvermögen

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.12 Einnahmen aus Leistungen eines Betriebs gewerblicher Art mit eigener Rechtspersönlichkeit (S. 1 Nr. 7b)

Rz. 92 Die Vorschrift wurde durch das G. v. 23.10.2000[1] eingefügt und unterwirft ausschüttungsgleiche Leistungen, die nicht von der KSt befreite Betriebe gewerblicher Art (BgA) mit eigener Rechtspersönlichkeit i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 6 i. V. m. § 4 Abs. 2 KStG an ihre Gewährträger erbringen, der Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a) EStG und damit auch dem Steuera...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 10.2.1 Abgeltungswirkung einbehaltener KapESt bei der Besteuerung von Scheinrenditen aus "Schneeballsystemen"

Rz. 203 Die Abgeltungswirkung nach § 43 Abs. 5 S. 1 Halbs. 1 EStG tritt laut BFH auch dann ein, wenn die bei der Auszahlung der Kapitalerträge einbehaltene KapESt nicht beim FA angemeldet und abgeführt wird und kein – die Abgeltungswirkung des Steuerabzugs ausschließender Fall nach § 43 Abs. 5 S. 1 Halbs. 2, S. 2 oder S. 3 EStG – vorliegt.[1] Dies gilt laut BFH auch dann, we...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 6.3.6 Freistellung bei sonstigen Körperschaften

Rz. 189 Rechtsfähige und nichtrechtsfähige stpfl. Vereine, Stiftungen, Anstalten und Zweckvermögen sowie sonstige juristische Personen des privaten Rechts i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 4 oder 5 KStG können sich ebenfalls vom Steuerabzug auf die KapESt-Tatbestände (Rz. 178) befreien lassen. In der Praxis werden diese Tatbestände bei Körperschaften allerdings eher selten verwirklich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 6.3.1 Allgemeines

Rz. 172 Der KapESt-Abzug hatte bis zur Einführung der Abgeltungsteuer im Hinblick auf die erfassten Erträge einen wesentlich geringeren Umfang. Die "neuen" KapESt-Tatbestände i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 und 8 bis 12 EStG erweitern diesen Kreis stark und sind darauf ausgerichtet, die Besteuerung der Kapitalerträge in möglichst großem Umfang bereits im Steuerabzugsverfahre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 2 Vereinheitlichung der Kapitalertragsteuer

Rz. 21 Mit dem UntStReformG 2008 v. 14.8.2007[1] wurde ab dem 1.1.2009 ein einheitlicher KapESt-Abzug i. H. v. 25 % zzgl. SolZ und ggf. KiSt auf alle Kapitalerträge eingeführt, der bei Kapitalerträgen, die zu den Einkünften aus Kapitalvermögen von natürlichen Personen gehören, eine die ESt abgeltende Wirkung hat. Dem gesonderten Steuertarif gem. § 32d EStG für private Einkün...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 10.1 Grundlagen

Rz. 199 § 43 Abs. 5 EStG wurde als zentrale Vorschrift i. V. m. der Abgeltungsteuer auf private Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne durch das G. v. 14.8.2007[1] eingeführt. Die Erhebung der KapESt durch den Steuerabzugsverpflichteten ersetzt ab dem 1.1.2009 für den privaten Anleger das Veranlagungsverfahren zur ESt. Soweit die KapESt allerdings wegen fehlender Liquidität ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.17.2 Veräußerung von Zinsscheinen und Zinsforderungen

Rz. 103 Nach § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG i. d. F. des G. v. 21.12.1993[1] gehören die Einnahmen aus der isolierten (d. h. ohne Mitveräußerung der Schuldverschreibung bzw. Kapitalforderung erfolgenden) Veräußerung von Zinsscheinen oder Zinsforderungen durch den Ersterwerber der Schuldverschreibung oder Kapitalforderung zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, die bei ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.17.3 Vereinnahmte Stückzinsen und Zwischengewinne

Rz. 104 Werden Zinsscheine oder Zinsforderungen nicht isoliert, sondern zusammen mit den zugehörigen Schuldverschreibungen oder Kapitalforderungen veräußert, und werden die bis zum Veräußerungszeitpunkt angefallenen Zinsen des laufenden Zinszahlungszeitraums dem Erwerber gesondert in Rechnung gestellt, gehören diese Zinseinnahmen beim Veräußerer nach § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.2.3.1 Allgemeines

Rz. 31 Auch vGA unterliegen als sonstige Bezüge aus Anteils- bzw. Mitgliedschaftsrechten i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG (§ 20 EStG n. F. Rz. 116ff.) dem KapESt-Abzug.[1] Sie werden i. d. R. allerdings erst im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung aufgedeckt; deshalb hat die die vGA bewirkende Körperschaft im Zeitpunkt des Zufließens der vGA hierauf regelmäßig keine Ka...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.7.2 Steuerabzug bei Policendarlehen

Rz. 64 Durch G. v. 25.2.1992[1] wurde die Steuerabzugspflicht auf Zinsen aus Lebensversicherungen ausgedehnt, die dazu dienen, betriebliche Darlehen zu sichern oder zu tilgen; aus diesem Grunde können die Beiträge zu diesen Lebensversicherungen auch nicht als Sonderausgaben abgezogen werden.[2] Rz. 65 Nach S. 2 der Vorschrift ist die KapESt in diesen Fällen nur zu erheben, we...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.10.3.2.2 Auffassung der Finanzverwaltung

Rz. 80b Im Einzelnen ist nach Ansicht der Finanzverwaltung jede Einzahlung oder Zinsgutschrift auf ein verzinsliches Tages-, Festgeld- oder sonstiges Fremdwährungskonto ein Anschaffungsvorgang.[1] Im Falle der späteren Rückzahlung liegt nach Ansicht der Finanzverwaltung ein veräußerungsgleicher Vorgang i. S. v. § 20 Abs. 2 S. 2 EStG vor. Dabei komme es nicht darauf an, ob ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2.2 Anrechnung der KapESt bei der Veranlagung

Rz. 11 Bis Vz 2008 wurde die KapESt auf die bei der Veranlagung festgesetzte ESt bzw. KSt angerechnet, wenn der Gläubiger der Kapitalerträge unbeschränkt stpfl. war und für ihn eine Veranlagung durchgeführt wurde (§ 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG; § 36 EStG Rz. 66ff.). Rz. 11a Ab dem Inkrafttreten der Abgeltungsteuer (Vz 2009) entfallen für Einkünfte aus Kapitalvermögen grundsätzlich d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.7.1 Allgemeines

Rz. 60 Nach der bis einschließlich Vz 2004 geltenden Rechtslage (§ 20 EStG n. F. Rz. 168) bzw. bei vor dem 31.12.2005 abgeschlossenen Versicherungsverträgen gehören außerrechnungs- und rechnungsmäßige Zinsen aus Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht, Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht und Kapitalversicherungen gegen laufende Beitragszahlung mit Sparanteil i. S. d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.16 Veräußerung von Anteilen an Körperschaften, von Genussrechten und ähnlichen Beteiligungen sowie Veräußerung von Investmentanteilen (ab 2018) (S. 1 Nr. 9)

Rz. 99 Nr. 9 berücksichtigt die durch das G. v. 14.8.2007[1] neu in § 20 Abs. 2 EStG hinzugekommenen Kapitalerträge. Die Veräußerung von Anteilen an in- oder ausländischen Körperschaften i. S. d. Abs. 1 Nr. 1 (z. B. Aktien oder GmbH-Anteilen) sowie von Genussrechten, mit denen das Recht auf Beteiligung am Gewinn und am Liquidationserlös verbunden ist, und von ähnlichen Betei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.1 Allgemein

Rz. 161m Bei Anlegern von Investmentfonds (Fondsausgangsseite) werden zukünftig vorbehaltlich einer Teilfreistellung gem. § 20 InvStG auf Grundlage der in § 16 Abs. 1 InvStG aufgezählten "Erträge von Investmentfonds" folgende Tatbestände besteuert: Ausschüttungen nach § 2 Abs. 11 InvStG, Vorabpauschalen gem. § 18 InvStG und Gewinne aus der Veräußerung von Fondsanteilen nach § 1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.4.3 Wertpapiere des Anlagevermögens

Rz. 208 Wertpapiere sind verbriefte Rechte, bei denen die Geltendmachung des Rechts vom Eigentum an der über das Recht ausgestellten Urkunde abhängig ist. Bei Wertpapieren i. e. S. wird das verbriefte Recht deshalb durch Übertragung des Eigentums an der Urkunde übertragen (sog. Traditionspapiere). Unter die Gliederungsnummer A III 5 in § 266 Abs. 2 HGB gehören nur die sog. b...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2024... / 1. Personengesellschaften/Umwandlung/§ 17 EStG

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Glattstellungsgeschäft bei ... / Zusammenfassung

Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören u.a. Stillhalterprämien, die für die Einräumung von Optionen eingenommen werden. Schließt der Stillhalter ein Glattstellungsgeschäft ab, sind die im Glattstellungsgeschäft gezahlten Prämien nach einer Neuregelung zum Zeitpunkt der Zahlung als negative Einnahmen zu berücksichtigen.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbfall und vorweggenommene... / 4.3.3 Gewährung von Versorgungsleistungen (betriebliche Veräußerungsrente)

Rz. 47 Hierunter fallen Übergabeverträge, durch die Eltern ihren Betrieb im Hinblick auf die künftige Erbfolge auf einen oder mehrere Abkömmlinge übertragen. Sind bei derartigen Versorgungs-Vereinbarungen Leistung und Gegenleistung wie unter Fremden nach kaufmännischen Gesichtspunkten gegeneinander abgewogen, liegt ein vollentgeltliches Veräußerungsgeschäft vor. Eine betrieb...mehr

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Stiller Gesellschafter: Was... / Entscheidung

Das Finanzgericht (FG) lehnte diese Argumentation ab und stellte fest, dass die bilanzierten negativen Einlagenkonten der stillen Beteiligungen nicht gewinnwirksam auszubuchen sind. Die Einlage des stillen Gesellschafters stelle wirtschaftlich einen "qualifizierten Kredit" dar, der als "sonstige Verbindlichkeit" zu passivieren ist. Für die Einkommensermittlung gelte, dass bei...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Erbrachte Ausgleichszahlungen aufgrund vorzeitiger Auflösung eines Zinsswaps sind keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Leitsatz 1. Beendet der Steuerpflichtige einen Zinsswap, der im Zusammenhang mit der Finanzierung einer vermieteten Immobilie zur Begrenzung des Zinsänderungsrisikos abgeschlossen worden ist, wird ein bis dahin bestehender wirtschaftlicher Veranlassungszusammenhang zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gelöst. 2. Aufgrund der Beendigung des Zinsswaps erbrachte Ausg...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Forderungsverzicht eines Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft gegen Besserungsschein

Leitsatz 1. Der Verlust aus einem auflösend bedingten Forderungsverzicht ist bereits im Zeitpunkt des Verzichts zu berücksichtigen und nicht erst, wenn feststeht, dass die auflösende Bedingung nicht mehr eintreten wird (Anschluss an Urteil des Bundesfinanzhofs – BFH – vom 24.10.2017 ‐ VIII R 19/16, BFHE 262, 1, BStBl II 2019, 34). 2. Die Anschaffungskosten der Darlehensforder...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 4.7 Kapitalertragsteuer

Rz. 46 Betriebe gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit können im strengen Sinn keine Gewinnausschüttungen vornehmen, weil ihnen im Verhältnis zur Trägerkörperschaft die rechtliche Selbstständigkeit fehlt. Trotzdem werden sie zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen hinsichtlich der Gewinne, die der Trägerkörperschaft zur Verfügung stehen, den privatrechtlichen K...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / 2. Abgrenzung selbstständiger/nichtselbstständiger Tätigkeit

Rz. 285 Der in § 25 Abs. 3 ARB vorgesehene Versicherungsschutz wird gewährt, wenn sich der Versicherungsfall auf den privaten oder beruflichen (nichtselbstständigen) Bereich des Versicherungsnehmers oder der mitversicherten Personen bezieht. Diese Abgrenzung wird gerade bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus Personenversicherungen kontrovers diskutiert.[277] Der Ausschlus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2024, Die Entwicklung... / e) Bewertung von Kapitallebensversicherungen

Bei der Bewertung einer Kapitallebensversicherung kann auf den Rückkaufswert, der unter Berücksichtigung von Stornoabzügen errechnet wird und ein bloßer Liquidationswert ist, nur abgestellt werden, wenn eine Fortführung des Vertrages nicht zu erwarten ist (z.B., weil zur Erfüllung der Ausgleichsforderung eine Verwertung der Versicherung erfolgen muss) und auch durch eine Stu...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 11 Aufbewahrungspflichten bei Überschusseinkünften

Für Personen mit Überschusseinkünften bestehen ebenfalls Aufbewahrungspflichten. Beträgt die Summe der positiven Überschusseinkünfte (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte) mehr als 500.000 EUR im Kalenderjahr, müssen die Aufzeichnungen und Unterlagen über die den Überschussei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Viertes Bürokratieentlastun... / 5 Projekte zur Verwaltungsvereinfachung und -beschleunigung

Neu in der verabschiedeten Fassung: Verrechnungspreisdokumentation und Transaktionsmatrix Die Neuregelung der Aufzeichnungspflichten bei den Verrechnungspreisen in § 90 Abs. 3 und 4 AO soll zu einer Entlastung der Wirtschaft führen, da nach Bekanntgabe der Prüfungsanordnung nicht mehr sämtliche Verrechnungspreisunterlagen erstellt und automatisch vorgelegt werden müssen. § 90...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 4. Einkünfte aus Kapitalvermögen

a) Fiktion der Tatbestandsvoraussetzungen des Optionsrechts zur tariflichen Besteuerung von Kapitaleinkünften § 32d Abs. 2 S. 4 EStG fingiert die Tatbestandsvoraussetzungen des Optionsrechts für die dem Erstjahr folgenden vier Veranlagungszeiträume. Das FG Baden-Württemberg vertritt hierzu die Auffassung, dass die gesetzliche Regelung nicht lediglich eine Nachweiserleichterun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Lieferung von Gold als Einlösung i.S.d. § 20 Abs. 2 S. 2 EStG

Der Tausch von Bear-Zertifikaten mit einem Basiswert auf Gold in Warrants führt im Streitjahr 2015 nicht zu einem steuerpflichtigen Gewinn. Erfüllt jedoch der Emittent der Warrants die Kapitalforderung durch Gutschrift von Feinunzen Gold, so stellt diese Gutschrift eine Einlösung der Warrants dar, die zu einem steuerbaren Veräußerungsgewinn führt. FG München v. 6.12.2023 – K ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Negatives Einlagenkonto eines stillen Gesellschafters bei Ausscheiden

Beim Ausscheiden eines stillen Gesellschafters kann dessen negatives Einlagenkonto nicht gewinnmindernd beim Geschäftsinhaber (GmbH) geltend gemacht werden. Vielmehr ist der bei der Beendigung der stillen Gesellschaft durch die Saldierung des Privat- und Verlustkontos entstandene Einlagenverlust beim stillen Gesellschafter gem. § 9, § 20 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 15a EStG als We...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften

Das FG Baden-Württemberg hält die Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften gem. § 20 Abs. 6 S. 5 EStG i.d.F. des Art. 5 Nr. 1 des GrenzStGestaltG vom 21.12.2019 – geändert durch Art. 1 Nr. 9 JStG 2020 v. 21.12.2020 – für verfassungsgemäß. FG Baden-Württemberg v. 29.4.2024 – 10 K 1091/23, EFG 2024, 1505, Rev. eingelegt, Az. des BFH: VIII R 11/24mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Fiktion der Tatbestandsvoraussetzungen des Optionsrechts zur tariflichen Besteuerung von Kapitaleinkünften

§ 32d Abs. 2 S. 4 EStG fingiert die Tatbestandsvoraussetzungen des Optionsrechts für die dem Erstjahr folgenden vier Veranlagungszeiträume. Das FG Baden-Württemberg vertritt hierzu die Auffassung, dass die gesetzliche Regelung nicht lediglich eine Nachweiserleichterung darstellt (so aber die Finanzverwaltung in R 32d Abs. 3 EStR). Der Wegfall der Beteiligung in einem der dem...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.5 Einkünfte aus ehemaligem Rechtsverhältnis

Rz. 89 Als Einkünfte aus einem ehemaligen Rechtsverhältnis kommen insb. solche aus Kapitalvermögen und aus Vermietung und Verpachtung, aber auch sonstige Einkünfte i. S. v. § 22 EStG in Betracht. Nachträgliche Einkünfte gem. § 20 EStG entstehen z. B., wenn dem Anteilseigner nach Veräußerung seiner Anteile von der Kapitalgesellschaft noch Ausschüttungen zufließen, oder durch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.6 Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten (§ 34 Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 47 Einkünfte aufgrund von Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten sind durch § 34 Abs. 2 Nr. 4 i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 in den Katalog der außerordentlichen Einkünfte nach § 34 Abs. 2 EStG aufgenommen worden. Sie unterliegen somit der Fünftel-Regelung des § 34 Abs. 1 S. 1 EStG und damit einer besseren Tarifglättung. Rz. 48 Persönlich ist diese Regelung auf unbe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 4.2 Zinsen auf Nutzungsvergütungen

Rz. 121 Zinsen auf Entschädigungen, die mit der Inanspruchnahme von Grundstücken für öffentliche Zwecke zusammenhängen, gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, soweit sie nicht einer anderen Einkunftsart zuzurechnen sind (§ 20 Abs. 3); die Zinsen unterliegen auch dann der Besteuerung, wenn die Entschädigung selbst nicht besteuert wird[1]. Durch § 24 Nr. 3 EStG werden ...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.1.5 Stückzinsen

Rz. 90 Stückzinsen kommen vor, wenn festverzinsliche Wertpapiere im Laufe eines Zinszahlungszeitraums mit dem laufenden Zinsschein veräußert werden. Mit dem Zinsschein erwirbt der Käufer den Anspruch auf die Zinsen für den ganzen Zinszahlungszeitraum. Ihm stehen aber nur die Zinsen für die Zeit ab Erwerb des Wertpapiers zu. Er hat daher dem Veräußerer den Zinsbetrag zu vergü...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 3.1 Grundlagen

Für Gesellschafter ist vor allem von Interesse, wie die Gewinnausschüttungen der GmbH bei ihnen einkommensteuerlich erfasst werden bzw. welche einkommensteuerlichen Folgen die mit der GmbH geschlossenen schuldrechtlichen Verträge haben. Wenn Gesellschafter-Geschäftsführer von der GmbH Gehälter bzw. Pensionen erhalten, so erzielen sie Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 3.3 Gehälter und Pensionsbezüge

Aus dem Anstellungsvertrag als Geschäftsführer resultierende Vergütungen, gleich ob es sich um das laufende Gehalt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder eine Tantieme handelt, gehören nach § 19 EStG zu den Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit. Insoweit gelten zunächst alle Regelungen, die auf Arbeitnehmer anzuwenden sind. Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer sollten...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.9.1 Begünstigung gemäß § 34 EStG nur bei Zusammenballung

Rz. 52 Ausgleichszahlungen an Handelsvertreter nach § 89b HGB sind keine Entschädigungen nach § 24 Nr. 1 Buchst. a) und b EStG. Sie gehören zum laufenden, der GewSt unterliegenden Gewinn, und zwar auch dann, wenn sie mit der Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs zusammenfallen.[1] Die Begünstigung der Ausgleichszahlung erfolgt also auch bei Veräußerung oder Aufgabe des Betri...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 4 Nutzungsvergütungen nebst Zinsen für die Inanspruchnahme von Grundstücken für öffentliche Zwecke (§ 24 Nr. 3)

Rz. 117 Die Vorschrift grenzt die dort genannten Nutzungsvergütungen und Zinsen zum Zweck ihrer tariflichen Begünstigung (§ 34 Abs. 2 Nr. 3 EStG) von den übrigen Einkünften ab (zur Entstehung der Vorschrift s. Rz. 1)[1]; hierin erschöpft sich ihr Regelungsgehalt. Einkunftserzielung setzt keine Handlungsfreiheit des Leistenden voraus, auch durch die erzwungene Überlassung vo...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 3.2 Gewinnausschüttungen

Ordentliche Gewinnausschüttungen, verdeckte Gewinnausschüttungen und Vorabausschüttungen führen stets zu Einnahmen aus Kapitalvermögen, sofern die GmbH-Anteile zum Privatvermögen rechnen. Sie sind grundsätzlich in dem Jahr anzusetzen, in dem sie tatsächlich zufließen, d. h. auf dem Bankkonto oder dem Verrechnungskonto bei der GmbH gutgeschrieben werden. Dem Alleingesellschaft...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Entgelt für die drittnützige Verpfändung eines Bankguthabens und die Einräumung eines Abrufdarlehens

Leitsatz 1. Bei einer entgeltlichen drittnützigen Verpfändung eines Bankguthabens erzielt der Sicherungsgeber als Vertragspartner des Sicherungsbestellers Einkünfte aus Leistungen (§ 22 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes – EStG –) und keine Kapitaleinkünfte gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. 2. Einkünfte aus Leistungen gemäß § 22 Nr. 3 EStG erzielt auch, wer einem anderen ein (nich...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.7.2.12 485

Nach § 21 Abs. 1 Satz 2 EStG ist § 15a EStG bei vermögensverwaltenden KG sinngemäß anzuwenden. Mit Urteil v. 2.9.2014 – IX R 52/13 (BStBl. II 2015, 263) hat der BFH zur Anwendung von § 15a EStG auf eine vermögensverwaltende Kommanditgesellschaft entschieden, dass der einem Kommanditisten zuzurechnende, nicht ausgeglichene oder abgezogene Werbungskostenüberschuss mit Überschü...mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 2.4 Folgen einer verdeckten Gewinnausschüttung

Die Aufdeckung einer verdeckten Gewinnausschüttung infolge einer überhöhten Vergütung hat grundsätzlich folgende Konsequenzen: Der Betrag der verdeckten Gewinnausschüttung ist dem Einkommen der GmbH außerbilanziell hinzuzurechnen, soweit sich der zugrunde liegende Sachverhalt bereits einkommensmindernd ausgewirkt hat. Auf diesen Betrag hat die GmbH Körperschaftsteuer, Solidar...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.9.1.1 501

Die Kommanditisten, soweit es sich um natürliche Personen handelt, unterliegen mit ihren Einkünften aus der Mitunternehmerschaft der Einkommensteuer. Die Höhe der Einkünfte wird, wie weiter oben erläutert, durch die einheitliche Gewinnfeststellung der GmbH & Co. KG ermittelt. Diese Einkünfte stellen für den Gesellschafter, unabhängig davon, ob sich die Beteiligung in einem B...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 3.1.3.1.1 529

Die einheitliche Feststellung des Gewinns der GmbH & Co. KG ist für die Gewerbeertragsteuer ebenfalls maßgebend. Der Gewinn ist jedoch um die Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) zu erhöhen und um die Kürzungen (§ 9 GewStG) zu verringern. Gemäß vorstehendem Geprägegrundsatz ist auch eine grundstücksverwaltende GmbH & Co. KG per se ein Gewerbebetrieb. Die gewerbesteuerliche Mehrbelast...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.6.2.2 453

Ausgehend von der neueren BFH-Rechtsprechung ergeben sich nach Auffassung der OFD Frankfurt/Main nach der o. g. Verfügung v. 12.12.2022 je nach Fallgestaltung folgende Beurteilungen. Keine Beteiligung der Komplementär-GmbH am Vermögen sowie Gewinn und Verlust der KG Kommanditanteil nicht größer als 50 % Die wirtschaftliche Bedeutung der Beteiligung an der Komplementär-GmbH für ...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.9.2.1 502

Die im Verfahren der einheitlichen Gewinnfeststellung mit zu behandelnde verdeckte Gewinnausschüttung[1] hat aber neben der körperschaftsteuerlichen Seite[2] auch eine die Kommanditisten betreffende einkommensteuerliche Seite. Werden ihre Gewinnanteile fiktiv zugunsten der GmbH gemindert, so ist damit entschieden, dass die GmbH fiktiv mehr hätte erhalten müssen, sie also zug...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sparer-Pauschbetrag / 1 Grundzüge

Einkünfte aus Kapitalvermögen werden, auch soweit sie der ­Abgeltungsteuer unterliegen, um den einheitlichen Sparer-Pauschbetrag i. H. v. 1.000 bzw. 2.000 EUR gekürzt.[1] Der Sparer-Pauschbetrag stellt im Ergebnis eine Steuerbefreiung für Kapitaleinnahmen bis zu den genannten Grenzen dar. Deshalb darf der Abzug nicht zu einem Verlust führen. Anlass für die Einführung war die A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sparer-Pauschbetrag / 4 Verlagern von ­Einkünften auf Kinder

Der Sparer-Pauschbetrag steht jedem Steuerpflichtigen zu, auch minderjährigen oder studierenden Kindern. Das macht es besonders interessant, Einkünfte in Form von Kapitaleinnahmen auf Kinder zu verlagern: Diese können dann neben dem Grundfreibetrag auch den ihnen zustehenden Sparer-Pauschbetrag nutzen. Führen die gesamten Einkünfte bei dem Kind nicht zum Entstehen einer Steu...mehr