Rz. 187

Auf Dividendenausschüttungen der corporation nach Deutschland wird in den USA Quellensteuer (withholding tax) in Höhe der gem. Art. 10 Abs. 2 Buchst. a und b Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA reduzierten Steuersätze erhoben. Die Quellensteuer beträgt bei Streubesitzdividenden 15 % und bei Schachteldividenden 5 %. Die Dividendeneinkünfte aus den USA unterliegen in Deutschland bei natürlichen Personen als Dividendenempfänger der Abgeltungssteuer i.H.v. 25 % (zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag). Die US-Quellensteuer ist in voller Höhe auf die deutsche Abgeltungssteuer anrechenbar oder als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abziehbar. Für Kapitalgesellschaften sind die Dividendeneinkünfte steuerfrei, sofern diese zu Beginn des Jahres mit mindestens 10 % an der ausschüttenden Gesellschaft beteiligt sind (§ 8b Abs. 1 und 4 KStG), wobei eine fiktive Hinzurechnung i.H.v. 5 % der steuerfreien Bruttodividende (einschließlich US-Quellensteuer) als nicht abziehbare Betriebsausgaben erfolgt (§ 8b Abs. 5 KStG).

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