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Einkommensteuer

Einkommensteuererklärung
Einkommensteuererklärung

Einkommensteuererklärung 2025: Änderungen in den Vordrucken

Das Top-Thema stellt die wichtigsten Änderungen in den gängigsten Einkommensteuervordrucken 2025 im Vergleich zum Vorjahr dar. Vordrucke, die aufgrund gesetzlicher Neuregelungen geändert wurden, werden näher erläutert.


Strandkorb Rügen
Strandkorb Rügen
BFH Kommentierung

Ortsübliche Vermietungszeit für eine Ferienwohnung

Zur Prüfung der Auslastung einer Ferienwohnung müssen die individuellen Vermietungszeiten des jeweiligen Objekts mit denen verglichen werden, die bezogen auf den gesamten Ort im Durchschnitt erzielt werden. Dabei kann das FG auf Vergleichsdaten eines Statistikamtes auch dann zurückgreifen, wenn diese Werte für den betreffenden Ort nicht allgemein veröffentlicht, sondern nur auf Nachfrage zugänglich gemacht werden. Die Bettenauslastung kann Rückschlüsse auf die ortsübliche Vermietungszeit zulassen.





















Altbaufassade Altbau Luxus
Altbaufassade Altbau Luxus
BFH Kommentierung

Unentgeltliche Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

Das BMF wird aufgefordert, einem Verfahren beizutreten, indem geklärt werden soll, ob wiederkehrende Leistungen im Zusammenhang mit einer Übertragung von nicht begünstigtem Vermögen grundsätzlich als Entgelt (bzw. im Ausnahmefall als Unterhaltsleistung) anzusehen sind oder ob solche Leistungen gleichwohl als nicht begünstigte (d.h. nicht zum Sonderausgabenabzug berechtigende), aber dem Grunde nach unentgeltliche "Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen" gelten können.














Richter im Gerichtssaal
Richter im Gerichtssaal
BFH Kommentierung

Abgrenzung zwischen beteiligungs- und obligationsähnlichen Genussrechten

Genussrechte führen nur dann zu Bezügen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, wenn der Genussrechtsinhaber kumulativ sowohl am Gewinn als auch am Liquidationserlös beteiligt ist (sog. beteiligungsähnliche Genussrechte). Für die Beteiligung am Liquidationserlös ist auf das Abwicklungsendvermögen i.S. des § 11 KStG, d.h. auf die Beteiligung an einem etwaigen Liquidations(mehr)erlös und die damit verbundene Beteiligung des Genussrechtsinhabers an den stillen Reserven abzustellen.




Mathematisches Denken: Das Huhn und das Ei
Mathematisches Denken: Das Huhn und das Ei
BFH Kommentierung

Gemeinschaftliche Tierhaltung bei beteiligungsidentischen Personengesellschaften

Überträgt eine landwirtschaftlich tätige GbR die sich für sie ergebende Möglichkeit zur landwirtschaftlichen Tierhaltung in Vieheinheiten auf eine KG, die einen Betrieb zur Tierhaltung ohne ausreichende Nutzung eigener landwirtschaftlicher Flächen unterhält, und sind an beiden Gesellschaften jeweils dieselben Gesellschafter beteiligt, kann die Tierhaltung der KG zur landwirtschaftlichen Nutzung gehören, wenn alle Gesellschafter die Voraussetzungen des § 51a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BewG erfüllen.




Häuser denkmalgeschützt
Häuser denkmalgeschützt
BFH Kommentierung

Zur Angemessenheit des Kaufpreises von Mietwohngrundstücken

Ein von den Vertragsbeteiligten vereinbarter und bezahlter Kaufpreis für ein Gebäudegrundstück ist grds. auch der Besteuerung zugrunde zu legen, sofern er nicht nur zum Schein getroffen wurde und keinen Gestaltungsmissbrauch darstellt. Übernimmt der Erwerber mit einem Gesellschaftsanteil an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft auch das negative Kapitalkonto des Veräußerers, gehört der Betrag des Kapitalkontos nur insoweit zu den Anschaffungskosten des Erwerbers, als dieser durch die Übernahme tatsächlich wirtschaftlich belastet wird.







Wohnungsbau Baustelle Kräne
Wohnungsbau Baustelle Kräne
BFH Kommentierung

Herstellung eines Gebäudes, das teilweise vermietet und teilweise veräußert werden soll

Ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Schuldzinsen und den Herstellungskosten des künftig vermieteten Gebäudeteils liegt nur vor, wenn die Herstellungskosten des vermieteten und des veräußerten Gebäudeteils getrennt ermittelt und ausgewiesen werden und mit den Darlehen tatsächlich die Aufwendungen beglichen werden, die der Herstellung des zur Vermietung bestimmten Gebäudeteils konkret zuzurechnen sind.