Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommen

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (4) Suspendierung der Strafbewehrung

Rz. 309 [Autor/Stand] Der BGH (s. § 393 Rz. 111 ff.) geht davon aus, dass nur in Ausnahmefällen das Verbot von Zwang zur Selbstbelastung zu einer Aussetzung der Strafbewehrung steuerlicher Erklärungspflichten nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO führen kann[2]. Eine unauflösliche Konfliktlage besteht nach dieser Auffassung dann, wenn bzgl. desselben Besteuerungszeitraums und derselben...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) § 20 Abs. 1 Halbs. 2

Rz. 28 [Autor/Stand] Beseitigung von Bedenken gegen die Vereinbarkeit von § 20 Abs. 2 mit DBA. § 20 Abs. 1 Halbs. 2 betrifft die Verträglichkeit der Besteuerung von Zwischeneinkünften mit den DBA. Soweit die Zwischeneinkünfte in einer ausländischen Betriebsstätte erzielt werden und nach einem DBA eigentlich von der deutschen Besteuerung ausgenommen sind, kommt § 20 Abs. 2 zu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Die Übernahme vororganschaftlicher Verluste der Organgesellschaft durch den Organträger und ihre steuerrechtliche Behandlung

Tz. 11 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Für die stliche Anerkennung der Organschaft fordert § 14 Abs 1 S 1 KStG, dass der GAV die Höchstgrenzen des § 301 AktG ausschöpft. Danach darf die OG höchstens einen Betrag iHd ohne die Gewinnabführung sich ergebenden Jahresüberschusses, vermindert um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr und um weitere dort genannte Beträge, abführen (dazu a...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3.1 Entsprechensklausel

Rz. 26 Voraussetzung der Anwendung der Anrechnung nach § 21 ErbStG ist des Weiteren, dass das ausländische Vermögen in einem ausländischen Staat zu einer der deutschen Erbschaftsteuer entsprechenden Steuer herangezogen wird. Rz. 27 Nicht erforderlich ist nach dem Wortlaut des Gesetzes, dass die Steuer durch den Staat selbst erhoben wird. Auch Steuern, die durch einzelne Unter...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.8.1 Gewerbesteuerliche Besonderheiten der KGaA

Tz. 74 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei der GewSt als Objekt-St müssen die für Zwecke der Pers-St (KSt) aus der BMG der KGaA ausgegliederten Bestandteile, die auf den phG entfallen, wieder eingegliedert werden, da der phG idR nicht selbst Gewerbetreibender iSd GewStG ist (s Tz 76). Daher müssen die nach § 15 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG dem phG zuzurechnenden Eink aus Gew, die gem § 9 ...mehr

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Anhang 1 Stiftungen / 6.1.2 Einkünftequalifikation

Rz. 117 Die rechtsfähige Stiftung gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 KStG (und die nicht rechtsfähige Stiftung nach Nr. 5) erfüllen im Gegensatz zu den Kapitalgesellschaften nicht ausschließlich den Tatbestand der Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die Fiktion aller Einkünfte als gewerbliche Einkünfte, die § 8 Abs. 2 KStG für Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 vorsieht, findet au...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.6 Auswirkungen des Optionsmodells nach dem KöMoG

Rz. 17 Durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) vom 25.06.2021 (BGBl I 2021, 2050; BStBl I 2021, 889) besteht für Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften gem. § 1a Abs. 1 Satz 1 KStG ab dem 01.01.2022 das Optionsrecht, wie KapG besteuert zu werden, und für ihre Gesellschafter als Folge der Optionsausübung die Möglichkeit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Rechtsentwicklung, Allgemeines

Tz. 103 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Nach § 15 Nr 2 KStG 1999 waren bei der Ermittlung des Organeinkommens die Vorschriften eines DBA, nach denen Gewinne aus der Beteiligung an einer ausl Gesellschaft außer Ansatz bleiben, nur anzuwenden, wenn der OT zu den durch diese Vorschriften begünstigten Stpfl gehört. Diese Sonderregelung war erforderlich, weil das sog internationale Sc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.4.1.3.5 Die Ergänzungsbilanz ist nicht bei der KGaA, sondern beim persönlich haftenden Gesellschafter zu bilden

Tz. 62d Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach der Entsch des BFH im Urt v 15.03.2017 (BFH/NV 2017, 1548) findet das Ergebnis der Erg-Bil des phG einer KGaA keinen Eingang in die Bil der KGaA (und damit auch nicht in die Beträge iSd §§ 9 Abs 1 Nr 1 KStG, 8 Nr 4 und 9 Nr 2b GewStG), sondern hat Bedeutung allein für die Ermittlung der Eink iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG – und wirkt sic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.3 Folgen eines rückbezogenen Formwechsels und Ausnahmen von der Rückwirkung

Tz. 64 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Mit Ablauf des rückbezogenen stlichen Übertragungsstichtag gilt die formwechselnde Pers-Ges als beendet und die "übernehmende" Kap-Ges oder Gen mit dem übernommenen Vermögen der Pers-Ges (mit Ausnahme der Entnahmen und Einlagen im Rückbezugszeitraum) als existent. Dies gilt für Zwecke der ESt/KSt wie für die GewSt gleichermaßen. Diese Rechts...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Allgemeines zum Abzug von Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke

Tz. 91 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 9 Abs 1 Nr 2 KStG ersetzt für den Bereich der KSt die ertragstliche Regelungen des § 10b EStG (s Tz 3). Eine Sonderregelung für den Abzug von Zuwendungen ist wegen der Unterschiede bei der Einkommensermittlung natürlicher und jur Pers notwendig. Während abzb Zuwendungen bei der ESt-Veranlagung natürlicher Pers SA sind, die vom GdE abzuzieh...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 4 Sonderregelung für Stundungen von Immobilienerwerben

Rz. 51 Der nachträglichen Einfügung des Abs. 3 ist es geschuldet, dass die Regelung zur Stundungsmöglichkeit beim Immobilienerwerb nicht systematisch in den § 28 Abs. 1 ErbStG a. F. integriert worden war, sondern vielmehr als Zusatz in Abs. 3 gesondert aufgeführt wird. Durch die Regelung soll vermieden werden, dass der Erwerber allein aufgrund der Zahlungsverpflichtung durch ...mehr

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ZErb 10/2025, Sozialrecht

Das Sozialamt und der Testamentsvollstrecker Die Testamentsvollstreckung schützt den sozialleistungsberechtigten Erben gem. § 2211 BGB effektiv vor dem Zugriff des Sozialleistungsträgers auf den Nachlass.[1] Eine Anrechnung des Erbes als Vermögen scheidet aus, da der Erbe bei angeordneter Dauertestamentsvollstreckung nicht über das Vermögen verfügen kann und es ihm nicht zum ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Steuerverkürzung auf Zeit

Rz. 493 [Autor/Stand] Die Bejahung des tatbestandlichen Erfolgs der Steuerhinterziehung setzt keinen endgültigen wirtschaftlichen Schaden des Fiskus voraus (s. Rz. 393 ff.). Jede nach Aufdeckung einer Steuerstraftat in den zeitlichen Grenzen des § 169 Abs. 1 Satz 1 AO festgesetzte und eingetriebene Steuer führt dazu, dass ein endgültiger Schaden gerade nicht vorliegt; die Au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 Unmittelbare oder mittelbare Veräußerung der erhaltenen Anteile (§ 22 Abs 2 S 1 UmwStG)

Tz. 70a Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Eine sperrfristschädliche Verfügung über die eingebrachten Anteile iSd § 22 Abs 2 S 1 UmwStG ist die unmittelbare oder mittelbare Veräußerung der Beteiligung durch die Übernehmerin. Dabei bedeutet (unmittelbare) Veräußerung die entgeltliche Übertragung der Gesellschaftsanteile auf einen anderen Rechtsträger (s Urt des BFH v 24.01.2018, BStB...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.3 Rechtsfolgen aus der Anwendung des § 15 S 2 KStG

Tz. 114 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 15 S 2 KStG verbietet im Wege eines Treaty Override auf Ebene der OG die Anwendung des DBA-Schachtelprivilegs und verlagert die Entscheidung über dessen Anwendung auf die Ebene des OT. GlA s Dallwitz (in Sch/F, 2. Aufl, § 15 KStG Rn 132) und s Neumann (in Gosch, 4. Aufl, § 15 KStG Rn 33). Zur Zulässigkeit eines Treaty Overrides s § 8b KSt...mehr

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FF 10/2025, Ersatzhaftung d... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller wendet sich gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe für sowohl einen Stufenantrag auf Auskunft und Zahlung des sich nach Auskunft ergebenden Unterhalts als auch einen bezifferten Antrag auf laufenden und rückständigen Unterhalt. [2] Der Antragsteller ist der am … geborene Sohn der Antragsgegner. Er lebt mit seiner Lebensgefährtin G. und ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Abgrenzungskriterien

Rz. 466 [Autor/Stand] Negative Abgrenzung. Der EuGH gibt selbst nur wenige (positive) Anhaltspunkte, wann eine wirkliche wirtschaftliche Tätigkeit gegeben ist. An einer solchen Tätigkeit soll es aber jedenfalls (negativ) fehlen, wenn es sich um eine Verhaltensweise handelt, die darauf gerichtet ist, "rein künstliche, jeder wirtschaftlichen Realität bare Gestaltungen zu dem Z...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1 Einbringungsgewinn bei der ESt/KSt

Tz. 82 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Der Gewinn oder Verlust aus dem MU-Anteil an der formwechselnden Pers-Ges wird gem seiner Entstehung, Höhe und Zeitpunkt gesondert festgestellt (s Tz 73; Ausnahme nur Formwechsel einer vermögensverwaltenden Pers-Ges, s Tz 74). Der MU hat diesen Gewinn bezogen und damit iSd § 16 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG (ggf iVm §§ 14 S 2, 18 Abs 3 EStG) "erzielt"...mehr

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Besteuerung der Lohnsteuerh... / 1 Qualifizierung der Einkünfte

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 KStG als rechtsfähiger Verein mit Sitz und Geschäftsleitung im Inland unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Er ist weder ein von der Körperschaftsteuer befreiter Berufsverband i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG [1] noch gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG wegen Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke von der Körperschaftsteuer befreit. D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.5 Sinn und Zweck der Regelung des § 15 S 1 Nr 4 KStG

Tz. 96 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 UE erschließt sich der Sinn und Zweck des § 15 S 1 Nr 4 KStG nicht ohne Weiteres: wenn man hinsichtlich des Vorliegens der pers Voraussetzungen für ein begünstigtes Dauerverlustgeschäft auch auf die Verhältnisse bei der OG abstellt (s Tz 95c ff), so könnte diese Entscheidung auch bereits (allein) bei der OG getroffen werden. Dies würde kein ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (Einkünfte aus passivem Erwerb mit Ausnahmeregelung – vgl. Anm. 195)

Rz. 189 [Autor/Stand] Erbringungstatbestand. Die 2. Alternative von § 8 Abs. 1 Nr. 5 stellt die Parallele zu § 8 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b dar (vgl. Anm. 133). Während in Nr. 4 Buchst. b die Lieferung von Waren oder Gütern an den Anteilseigner ins Ausland zu schädlichen Einkünften führt, ergibt sich nunmehr die entsprechende Rechtsfolge für Dienstleistungstätigkeiten der auslän...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3 Gewinn aus der Anteilsveräußerung als betrieblicher Gewinn (§ 22 Abs 4 Nr 1 UmwStG)

Tz. 94b Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Hat eine jur Pers d öff Rechts Anteile aus einer Betriebseinbringung gem § 20 Abs 1 UmwStG unter dem gW (s § 20 Abs 2 S 2 UmwStG) erworben, "gilt in den Fällen des Abs 1 der Gewinn aus der Veräußerung der erhaltenen Anteile als in einem BgA dieser Kö entstanden" (s § 22 Abs 4 Nr 1 UmwStG; Ausnahme s Tz 97a). Dies bedeutet: Im Fall der Veräuß...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Tatbestandsmäßiges Verhalten

Rz. 1562 [Autor/Stand] Eine Verkürzung ist ohne Steuerfestsetzung sowie auch nach einer Steuerfestsetzung möglich. Rz. 1563 [Autor/Stand] Bei einer falschen Erklärung kann es zu einer vollendeten Steuerverkürzung auch dann kommen, wenn die FinB ohne Bekanntgabe eines Bescheids das steuerliche Ermittlungsverfahren einstellt[3]. Bei Veranlagungs- und Fälligkeitssteuern ist eine ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Freiheits- oder Geldstrafe

Rz. 1006 [Autor/Stand] Die Steuerhinterziehung ist mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bedroht (§ 370 Abs. 1 AO). In besonders schweren Fällen gilt der erhöhte Strafrahmen des § 370 Abs. 3 AO, der eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorsieht. Die zeitige Freiheitsstrafe beträgt im Fall der "einfachen" Steuerhinterziehung nach den ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / h) Anwendung von § 8 Abs. 1 Nr. 7 innerhalb des § 20 Abs. 2

Rz. 154 [Autor/Stand] Einzelunternehmer. Erzielt die ausländische Betriebsstätte Gewinnausschüttungen und sind die Gewinnausschüttungen nach dem einschlägigen DBA im Inland steuerfrei, so verblieb es bisher bei dieser Steuerbefreiung auch bei Anwendung von § 20 Abs. 2. Als Änderung des ATADUmsG verweist § 8 Abs. 1 Nr. 7 (statt § 8 Abs. 1 Nr. 8 a.F.) nicht mehr allgemein auf ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 14. BMF, Schr. v. 8.1.2007 — IV B 4 - S 1351 - 1/07, BStBl. I 2007, 99

Rz. 14 [Autor/Stand] Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz (AStG) Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 12.9.2006 in der Rechtssache C- 196/04 (Cadbury Schweppes) Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) hat am 12.9.2006 in der britischen Rechtssache C- 196/04 (Cadbury Schweppes) entschieden, dass es der Niederlassungsf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.3 Zur Anwendung des § 8b Abs 8 KStG

Tz. 42 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Frage nach der Anwendung des § 8b Abs 8 KStG auf der Ebene der OG ist im Zusammenhang mit der Streichung des § 14 Abs 2 KStG aF und der Änderung des § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 KStG zu sehen, die auf Antrag bereits für zurückliegende VZ anzuwenden sind (s § 14 KStG Tz 107). § 21 KStG ist durch das UStAVermG mit Wirkung ab dem VZ 2019, unter besti...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.3 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 4 Die §§ 95 ff. BewG gelten für inländisches Betriebsvermögen (als Teil der Vermögensart BV i. S. d. § 18 Nr. 3 BewG), für das sich der gemeine Wert als Bewertungsmaßstab sowohl für die Gesamtbewertung von BV (§§ 11 Abs. 2 Satz 2, 199 ff. BewG) als auch für die Einzelbewertung von Wirtschaftsgütern des BV (§§ 11 Abs. 2 Satz 3, 97 Abs. 1a Nr. 2, 99, 103, 200 Abs. 2 und 4 ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.1.2.6 Übergang von öffentlich-rechtlichen Positionen, insb. von Steuerschulden und von Steuerrechtspositionen

Rz. 30 Die Vererbung bzw. der Übergang von öffentlich-rechtlichen Rechtspositionen (inkl. Pflichten) im Erbfall ist erst seit zwei Jahrzehnten auf eine gesicherte Basis gestellt worden. Im (Einkommen-)Steuerrecht findet bis zum heutigen Tag eine heftige Kontroverse um den Anwendungsbereich und um die Tragweite des Steuerübergangs (insb. der Einkommensteuerverluste des Erblas...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.1.2.7.3 Genuine Steuerpositionen im Erbfall am Beispiel des Verlustausgleichs bzw. Verlustabzugs

Rz. 52 Eine gänzlich andere Situation liegt, ohne dass dies in der Diskussion immer verdeutlicht wird, bei der Frage des Übergangs von Steuermerkmalen ohne Bezug zu einem (zivilrechtlichen) Kompetenzobjekt vor. Von herausragender, wenngleich nicht ausschließlicher Bedeutung ist hier der vom Erblasser nicht verbrauchte Verlustabzug bzw. Verlustausgleich. Rz. 53 a) Entwicklung ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Verlustrücktrag

Tz. 8 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Verluste, die im jeweiligen Veranlagungszeitraum weder horizontal noch vertikal bei der Ermittlung des Gesamtbetrages der Einkünfte ausgeglichen werden konnten, können bis einschließlich 2021 in das Vorjahr (= einjähriger Verlustrücktrag) und Verluste ab dem VZ 2022 in die beiden vorhergehenden Jahre (= zweijähriger Verlustrücktrag) zurückget...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Verantwortlichkeit der Beteiligten

Rz. 1304 [Autor/Stand] Die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Beteiligten bei illegaler Arbeitnehmerüberlassung lässt sich wie folgt zusammenfassen: Bei der regelmäßig verwirklichten Steuerhinterziehung ist zwischen der Verantwortlichkeit des Verleihers, des Entleihers und des Leiharbeitnehmers zu unterscheiden. Der (in- oder ausländische) Verleiher kann bei vorsätzliche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 1. Erster Referentenentwurf v. 13.8.1991 zu § 15a AStG

Rz. 1 [Autor/Stand] "Zurechnungsregelung" Änderung des Außensteuergesetzes (2) In Artikel 13 wird nach der Nummer 3 folgende Nummer 4 eingefügt:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 3. Stellungnahme des Bundesrates zum StÄndG 1992 v. 25.10.1991 (BT-Drucks. 12/1368)

Rz. 3 [Autor/Stand] 47. Zu Artikel 13 Nr. 4 b (§ 15 a AStG) Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob der Gesetzentwurf wie folgt geändert werden sollte: In Artikel 13 wird die Nummer 4 b wie folgt gefaßt:mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Mietwohnungsneubauten (§ 7b EStG)

Tz. 71 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Bei der Anschaffung oder Herstellung neuer Wohnungen kann in den ersten vier Jahren eine Sonderabschreibung bis zu jährlich 5 % zusätzlich zu der regulären Abschreibung nach § 7 Abs. 4 EStG (Anhang 10) in Anspruch genommen werden. Die Sonderabschreibung ist nur möglich, wenn die Baumaßnahme nach dem 31.08.2018 und vor dem 01.01.2022 oder nac...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. § 7 Satz 7 GewStG

Rz. 210 [Autor/Stand] Hinzurechnungsbeträge i.S. des § 10 AStG. § 7 Satz 7 GewStG ist gem. § 36 Abs. 1 GewStG erstmals für den Erhebungszeitraum 2016 anzuwenden. Nach der Vorschrift gelten Hinzurechnungsbeträge i.S. des § 10 Abs. 1 für gewerbesteuerliche Zwecke als solche Einkünfte, die in einer inländischen Betriebsstätte anfallen. Die Formulierung des § 7 Satz 7 GewStG ist...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 4. Steuervergünstigungsabbaugesetz (StVergAbG)

Rz. 7 [Autor/Stand] Zeitliche Anwendung. § 20 Abs. 2 wurde durch Art. 11 Nr. 7 des StVergAbG[2] neu gefasst. Die geänderte Vorschrift ist gem. § 21 Abs. 11 Satz 2 erstmals für einen Veranlagungszeitraum anzuwenden, in dem Einkünfte anfallen, die in einem Wirtschaftsjahr der ausländischen Betriebsstätte entstanden sind, das nach dem 31.12.2002 beginnt. Bei kalendergleichem Wi...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Zuwendungen/Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung

Tz. 16 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Zusätzlich zum Spendenabzug nach § 10b Abs. 1 EStG gibt es für Zuwendungen/Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung – auch einer Förderstiftung – einen besonderen Abzugsbetrag nach § 10b Abs. 1a EStG von 1 000 000 EUR (Stiftungsspendenabzug). So kann auf entsprechenden Antrag der Abzug der Zuwendung/Spende im Veranlagungszeitraum der Zuwe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Mittäterschaft des steuerlichen Beraters

Rz. 114 [Autor/Stand] Die Tatsache, dass ein steuerlicher Berater in den Gesamtvorgang der Steuerhinterziehung eingeschaltet ist, reicht zur Bejahung von Mittäterschaft nicht aus. Denn die Mitbeherrschung des Geschehens muss sich auf die Tathandlung beziehen. Der Mittäter muss gemeinsam mit einem anderen (Mit-)Herrschaft über die inhaltliche Gestaltung und die Abgabe der unr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. § 7 Satz 9 GewStG i.d.F. des ATADUmsG (vor dem JStG 2024)

Rz. 221 [Autor/Stand] "Satz 8 ist nicht anzuwenden." Nach § 7 Satz 9 GewStG findet § 7 Satz 7 GewStG keine Anwendung, wenn die ausländische Betriebsstätte in der EU oder im EWR belegen ist und der Nachweis geführt wird, dass in der ausländische Betriebsstätte eine tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird. Die Regelung wirkt sich nur auf die Gewerbesteuer aus. Sowe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Hessen / IV. HGrStG im Kontext der Hessischen Verfassung (Art. 47 HV)

Rz. 56 [Autor/Stand] Im Unterschied zum Grundgesetz enthält die Hessische Landesverfassung in Art. 47 Abs. 1 HV eine Zielbestimmung zur Ausgestaltung von Landessteuern. Danach werden Vermögen und Einkommen progressiv nach sozialen Gesichtspunkten unter besonderer Berücksichtigung der familiären Lasten besteuert. Eine vergleichbare Vorschrift enthält die Bayerische Landesverf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 2. Gesetzesentwurf der Bundesregierung v. 18.8.2023 (BR-Drucks. 365/23)

Rz. 86 [Autor/Stand][...] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 16.12.2022 (BGBl. I S. 2294) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: [...] [...]mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Übertragende Körperschaft

Tz. 373 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Bei Vorliegen der in § 15 UmwStG genannten Voraussetzungen kann die übertragende Kö in ihrer stlichen Übertragungs-Bil das übergehende BV anstelle mit gW auf Antrag mit den Bw oder mit Zwischenwerten ansetzen (s Tz 74 ff). Die Ausführungen zu § 11 UmwStG Tz 27 ff gelten für die Spaltung entspr. Das bei einer Spaltung zurückbleibende BV ist ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Regelungsinhalt; Rechtsentwicklung

Tz. 1 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 15 KStG, mit "Ermittlung des Einkommens bei Organschaft" überschrieben, regelt Ausnahmen von dem Grundsatz, dass die kstliche Organschaft nicht in die getrennte Einkommensermittlung von OG und OT eingreift, sondern lediglich das für jedes St-Subjekt im Organkreis eigenständig ermittelte Einkommen für Besteuerungszwecke beim OT zusammenfasst...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.2 Definition besondere Härte

Rz. 82 Eine besondere Härte soll nach § 28a Abs. 3 Satz 2 ErbStG vorliegen, wenn der Erwerber für die Steuerzahlung einen Kredit aufnehmen oder verfügbares Einkommen i. S. d. § 28a Abs. 2 ErbStG veräußern müsste. Die Anforderungen an die Notwendigkeit der Kreditaufnahme wird der Erwerber nachzuweisen haben. Es ist aber fraglich, ob ein ggf. nicht liquider Erwerber oder gar e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Schwarzlohnabrede

Rz. 1324 [Autor/Stand] Der Taterfolg der Lohnsteuerhinterziehung bestimmt sich, unabhängig davon, ob im Einzelfall eine Steuerverkürzung auf Zeit oder auf Dauer vorliegt (s. dazu Rz. 1322.1, 1334), nach dem Nominalbetrag der verkürzten Steuer und nicht etwa – bei einer Steuerverkürzung auf Zeit – nur der Zinsschaden (s. Rz. 502)[2]. Rz. 1325 [Autor/Stand] Der in der Praxis hä...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.2 Einzelfragen

Rz. 83 Nur insoweit Schulden und Lasten im wirtschaftlichen Zusammenhang (unabhängig vom rechtlichen Zusammenhang) mit dem erworbenen steuerpflichtigen Inlandsvermögen des beschränkt Steuerpflichtigen stehen und dieses Vermögen tatsächlich belasten, dürfen diese Schulden und Lasten bei der Ermittlung wertmindernd berücksichtigt werden (R E 2.2 Abs. 7 Satz 1 ErbStR). Im Umkeh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2.1 Die gesetzliche Regelung

Tz. 19 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Aus der Mischform der KGaA (s Tz 6) resultiert auch die Notwendigkeit einer differenzierten Besteuerung des Gewinns, soweit dieser bei der KGaA verbleibt, und des Gewinnanteils, der nach § 9 Abs 1 Nr 1 KStG an den phG auf seine nicht auf das Grundkap gemachten Einlagen (oder als Vergütung – Tantieme – für die Geschäftsführung) verteilt wird....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Tatbeitrag des Anstifters ("bestimmen")

Rz. 140 [Autor/Stand] Wie der Täter muss auch der Anstifter tatbestandsmäßig, rechtswidrig und schuldhaft handeln. Der Tatbestand der Anstiftung setzt dabei nach § 26 StGB voraus, dass der Anstifter den "Haupttäter" zu dessen Tat (vorsätzlich) "bestimmt". Eine solche Bestimmung liegt dann vor, wenn der Anstifter beim Täter den Tatentschluss hervorruft [2] (s. aber auch Rz. 14...mehr