Beziehen Leistungsberechtigte Bürgergeld und sind aber auch in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, muss das Jobcenter die Zustimmung zu einem Aufenthalt außerhalb des näheren Bereichs ohne wichtigen Grund mindestens für die Dauer eines arbeitsvertraglichen Urlaubsanspruchs erteilen.

 
Praxis-Beispiel

Aufstockung des Einkommens aus Erwerbstätigkeit durch Bürgergeld

Frau A bezieht Bürgergeld aufstockend zu ihrem Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit mit einem Umfang von 20 Wochenstunden. Sie hat einen vertraglichen Urlaubsanspruch von 29 Arbeitstagen bei einer 5-Tage-Woche. Das Jobcenter muss die Zustimmung zu Abwesenheiten außerhalb des näheren Bereichs für den gesamten Urlaub von 29 Arbeitstagen erteilen.

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