Bei der Anrechnungsmethode werden die ausländischen Einkünfte im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung vollständig in die Bemessungsgrundlage miteinbezogen, also voll versteuert. Die auf diese Einkünfte erhobene ausländische Steuer wird, wenn sie mit der deutschen Einkommensteuer vergleichbar ist, auf die deutsche Steuer angerechnet.[1]

Zur Anrechnung der ausländischen Steuern ist der durchschnittliche Einkommensteuersatz, der sich aus dem gesamten zu versteuernden Einkommen ergibt, auf die ausländischen Einkünfte anzuwenden.[2]

 
Praxis-Beispiel

Anrechnung ausländischer Steuer

Der alleinstehende Y erzielt im VZ 2023 ausländische Einkünfte i. H. v. 10.000 EUR in einem Nicht-DBA-Staat. Auf diese Einkünfte bezahlt er im Ausland umgerechnet 3.500 EUR Steuern, die mit der deutschen Einkommensteuer vergleichbar sind. Insgesamt beträgt das zu versteuernde Einkommen inklusive der ausländischen Einkünfte 100.000 EUR.

 
zu versteuerndes Einkommen: 100.000 EUR
darauf entfallende Einkommensteuer: 32.027 EUR
durchschnittlicher Steuersatz: 32,027 %

Bei Anwendung des durchschnittlichen Steuersatzes (32,027 %) auf die ausländischen Einkünfte (10.000 EUR) ergibt sich somit eine maximale anrechenbare ausländische Steuer i. H. v. 3.203 EUR. Es sind somit 3.203 EUR von den 3.500 EUR im Ausland bezahlten Steuern auf die deutsche Einkommensteuer anrechenbar.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge