Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommen

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Verhältnis der Tathandlungen zueinander

Rz. 31 [Autor/Stand] Geht man vom Wortlaut des § 380 AO aus, besteht für den Täter eine doppelte Verpflichtung, nämlich die Einbehaltung und die Abführung der Abzugsbeträge. Dennoch soll nach h.M. ein Bußgeld bereits dann verhängt werden können, wenn der Täter nur eine der beiden Verpflichtungen (Einbehaltung oder Abführung) verletzt[2]. Nach diesem Verständnis der Norm obli...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Das Alter des Berechtigten

Rz. 1167 Auch wenn der Begriff Alter keine festen Grenzen enthält, ist der Tatbestand auf jeden Fall zu bejahen, wenn das Rentenalter erreicht ist, Altersrente bezogen wird.[1200] Dies gilt trotz der Möglichkeit zum Beispiel von Frauen gem. § 39 SGB VI, unter bestimmten Voraussetzungen mit 60 Jahren Altersrente zu beziehen, jedoch nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres.[12...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Beendigung der Vollkonsolidierung bei Verlust der Beherrschung

Tz. 333 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Sofern ein Tochterunternehmen aus dem Konsolidierungskreis des Konzernabschlusses ausscheidet, ist dieses Unternehmen aus dem Konzernabschluss zu eliminieren. In IFRS 10.B98 (a) sind folgende Teilschritte zur Beendigung der Kapitalkonsolidierung definiert: Die Vermögenswerte (inkl. Goodwill) und Schulden des Tochterunternehmens sind zum Buchw...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / (1) Ausschlusstatbestände

Rz. 729 Die Zahlung des geschuldeten Unterhalts lässt den Unterhaltsanspruch nach § 362 BGB erlöschen, wenn sie erfolgt, bevor dem Unterhaltsberechtigten für den betreffenden Monat Sozialhilfe geleistet worden ist. Der Anspruch kann dann nicht mehr auf den Sozialhilfeträger übergehen. Ansprüche auf Sozialhilfe wie auf...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Die Kernbereichslehre des BGH

Rz. 2019 Die Grundentscheidung des BGH: Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urt. v. 11.2.2004 [2126] das Spannungsverhältnis zwischen der grundsätzlichen Disponibilität der Scheidungsfolgen einerseits und dem nicht akzeptablen unterlaufen des Schutzzweckes der gesetzlichen Regelungen durch vertragliche Vereinbarungen andererseits aufgezeigt. Eine unzumutbare Lastenverteilung s...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Unterhaltsrechtsprechung zur AfA (bewegliche Wirtschaftsgüter)

Rz. 360 Der BGH hat in seinem Urteil aus dem Jahre 1980[206] grundlegend zur AfA festgestellt, dass der durch das steuerliche Institut der Abschreibung pauschal zu berücksichtigende Verschleiß von Gegenständen des Anlagevermögens entspreche oft keine tatsächliche Wertminderung in Höhe des steuerlich anerkennungsfähigen Betrages, erst recht keine entsprechende Minderung des E...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / e) Sachbezüge

Rz. 636 Sachbezüge sind nach R 31 Abs. 1 LStR insbesondere auch Kosten für Wohnung und Unterkunft, Verpflegung und Stellung von Kraftfahrzeugen. Sie sind unterhaltsrechtliches Einkommen.[410] Sachbezüge sindmehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Bar- und Betreuungsunterhalt für ein erst- und zweitgeborenes Kind

Rz. 421 Alleine der Umstand, dass die Mutter wieder ein Kind geboren hat und daher nicht berufstätig ist, ermöglicht es ihr nicht, sich im Unterhaltsrechtsverhältnis gegenüber ihrem älteren Kind, das vom Vater betreut wird, auf Leistungsunfähigkeit zu berufen.[565] Sie ist grundsätzlich zur Zahlung von Barunterhalt verpflichtet, da der Vater seine Unterhaltspflicht durch Bet...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Beispiele für Steuervorteile

Rz. 436 [Autor/Stand] Als Beispiele für Vorteile i.S.d. § 370 Abs. 1 AO seien angeführt: Stundung (§ 222 AO), s. auch Rz. 433, 1573; Zahlungsaufschub (§ 223 AO), s. auch Rz. 433; Steuererlass (§ 227 AO, § 32 TabStG)[2], s. Rz. 433, 1574; zur Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen und Ausfuhrlieferungen s. Rz. 448, 1406 ff.; Aussetzung der Vollziehung (§ 361 Abs. 2 AO, § 69 A...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Entdeckungsort (§ 388 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 AO)

Rz. 35 [Autor/Stand] Örtlich zuständig ist auch die FinB, in deren Bezirk das Steuerdelikt "entdeckt" worden ist. Die an den Entdeckungsort anknüpfende Zuständigkeitsregelung hat insb. Bedeutung für die Zollverwaltung [2]. Der hier verwendete Begriff der Tatentdeckung ist ein anderer als der des § 371 Abs. 2 Nr. 2 AO (s. § 371 Rz. 629 ff.). Während es in § 371 Abs. 2 Nr. 2 AO ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Anstiftung

a) Tatbeitrag des Anstifters ("bestimmen") Rz. 140 [Autor/Stand] Wie der Täter muss auch der Anstifter tatbestandsmäßig, rechtswidrig und schuldhaft handeln. Der Tatbestand der Anstiftung setzt dabei nach § 26 StGB voraus, dass der Anstifter den "Haupttäter" zu dessen Tat (vorsätzlich) "bestimmt". Eine solche Bestimmung liegt dann vor, wenn der Anstifter beim Täter den Tatent...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / aa) Mehrbedarf

Rz. 691 Der Mehrbedarf erfasst regelmäßig und über einen längeren Zeitraum anfallende Bedarfspositionen, die im allgemeinen Lebensbedarf nicht enthalten sind.[895] Der allgemeine Lebensbedarf enthält die Beiträge zur (privaten) Krank- und Pflegeversicherung nicht,[896] daher erhöhen diese Beiträge als Mehrbedarf den allgemeinen Lebensbedarf.[897] Rz. 692 Gleiches gilt für Stu...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Zulässige Regelungen zum Trennungsunterhalt

Rz. 370 Rechtswirksam ist jedoch eine Vereinbarung über abweichende Fälligkeitszeitpunkte oder über die Art des zu erbringenden Trennungsunterhalts. Die Vereinbarung darf keine wesentliche Verkürzung oder einen Verzicht beinhalten.[389] Der Verpflichtete kann dem Berechtigten durch Vereinbarung beispielsweise einen Pkw zur Verfügung stellen,[390] ihm eine Wohnung überlassen[...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / bb) Krankenvorsorgeunterhalt

Rz. 2076 Grundsätzlich ist eine Absicherung während der Trennungszeit für die nicht erwerbstätigen Ehegatten im Rahmen der Familienversicherung über die gesetzliche Krankenversicherung des erwerbstätigen Ehegatten gegeben, § 10 SGB V. [2205] Rz. 2077 Allerdings besteht auch in der Trennungszeit kein Versicherungsschutz mehr, z.B. bei einer Beamtenehe. Wenn der arbeitende Ehega...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 5. Steuerermäßigungen im Rahmen des Haushalts

Rz. 970 ▪ Haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis, § 35a EStG [796] Auf Antrag ermäßigt sich auch für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, die in einem inländischen Haushalt des Steuerpflichtigen ausgeübt werden, die tarifliche Einkommensteuer, vermindert jedoch um die sonstigen Steuerermäßigungen. Rz. 971 ▪ Definition haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis Ein haushaltsna...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / f) Vermögenszuwachsrechnung

Rz. 1121 Bei der Vermögenszuwachsrechnung wird das gesamte Vermögen des Steuerpflichtigen innerhalb zweier Stichtage erfasst. Dabei wird davon ausgegangen, dass sich die Steuermehrungen nur aus versteuerten Einkünften, steuerfreien Einnahmen und einmaligen Vermögensanfällen, wie z.B. Erbschaften, Schenkungen, Spielgewinne, ergeben. Zeigen sich hier Differenzen, ist dies nach...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / II. Anrechenbare Einkünfte und Abzugsposten

Rz. 1752 Grundsätzlich gilt, dass der Unterhaltsgläubiger nur dann bedürftig ist, wenn er mit seinen prägenden und nichtprägenden Einkünften[1891] und durch Verwertung seines Vermögens den ihm zustehenden vollen Unterhalt nicht erreicht.[1892] Rz. 1753 Während im Rahmen des Bedarfs und beim Pflichtigen im Rahmen der Feststellung der Bedürftigkeit des Unterhaltsgläubigers zwis...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / e) Wegfall des Bereicherungsanspruchs nach § 818 Abs. 2 BGB

Rz. 238 Soweit der Unterhaltsempfänger nach § 818 Abs. 3 BGB entreichert ist, entfällt ein Bereicherungsanspruch nach § 818 Abs. 2 BGB. Dies ist der Fall, wenn der Unterhalt vollständig für den Lebensbedarf verbraucht worden ist. In diesen Fällen ist der Unterhaltsempfänger nicht mehr bereichert.[237] Rz. 239 Dafür ist zwar der Unterhaltsempfänger beweispflichtig.[238] Er mus...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen

Rz. 1427 Nach § 1578 Abs. 1 S. 1 BGB bestimmt sich das Maß des Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen. § 1361 Abs. 1 S. 1 BGB bestimmt, dass ein Ehegatte vor dem anderen den "nach den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Eheleute angemessenen Unterhalt" verlangen kann. Die Bestimmungen sind inhaltsgleich[1478] und sind maßgebend für die Unterhaltsbemessung nach...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Schwarzgeld und Zuschätzung

Rz. 1080 Schätzungen des Einkommens sind geboten, wenn eine Schwarzgeldproblematik erkannt wird. Dabei sind die Anforderungen des Anspruchsberechtigten an seinen Sachvortrag im Hinblick auf Schwarzgeld außerordentlich niedrig. Rz. 1081 Hinweis So führt der BGH[885] aus: Zitat Wenn nähere Darlegungen von Schwarzeinkünften der beweisbelasteten Prozesspartei nicht zumutbar sind, we...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / e) Einzelfragen mit Beispielen i.V.m. Grundstücksveräußerungen (Eigennutzung und Vereinbarungen im Zugewinnausgleich)

Rz. 709 Für Grundstücksveräußerungen ist die Regelung des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG unverändert geblieben, sodass insoweit auf ältere Quellen zurückgegriffen werden kann.[473] Von der Besteuerung ausgenommen hat der Gesetzgeber eigengenutzte Grundstücke, die gemäß den § 23 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den b...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Tatbestandsmäßiges Verhalten

Rz. 1562 [Autor/Stand] Eine Verkürzung ist ohne Steuerfestsetzung sowie auch nach einer Steuerfestsetzung möglich. Rz. 1563 [Autor/Stand] Bei einer falschen Erklärung kann es zu einer vollendeten Steuerverkürzung auch dann kommen, wenn die FinB ohne Bekanntgabe eines Bescheids das steuerliche Ermittlungsverfahren einstellt[3]. Bei Veranlagungs- und Fälligkeitssteuern ist eine ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / aa) Fiktive Einkünfte und deren Höhe

Rz. 394 Kommt der Unterhaltsschuldner seiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit gegenüber minderjährigen und/oder privilegiert volljährigen Kinder nicht nach, indem er sich nicht in zumutbarer Weise um eine angemessene Erwerbstätigkeit bemüht und eine reale Beschäftigungschance besteht, können seinem unterhaltsrechtlichen Einkommen fiktiv Einkünfte hinzugerechnet werden, wenn ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Beistand und Rücksichtnahme

Rz. 55 Jeder Ehegatte hat im Rahmen der ehelichen Lebensgemeinschaft auf die berechtigten Interessen des Anderen Rücksicht zu nehmen. Eine solche Rücksichtnahme ist selbstverständlich und kann in seiner Allgemeinheit nicht – ausschließliche – Vereinbarung der Ehegatten sein. Es kann jedoch Konstellationen geben, in welchen die Rücksichtnahme auf die Interessen des anderen Eh...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / d) Anpassung und Bindungswirkung

Rz. 321 Nach § 238 Abs. 4 FamFG ist die vorausgegangene Entscheidung bei Vorliegen einer wesentlichen Veränderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse unter Wahrung ihrer Grundlagen anzupassen. Durch diese Formulierung soll der Gesichtspunkt der Bindungswirkung deutlich zum Ausdruck gebracht werden.[475] Die in § 238 FamFG geschaffene Möglichkeit, bei einer Verpfli...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / f) Verfahrenskostenvorschuss

Rz. 563 Verfahrenskostenvorschuss stellt eine besondere Form des Sonderbedarfs dar.[600] Hierfür ist eine gesonderte gesetzliche Regelung geschaffen worden. Eine Kostenvorschusspflicht besteht gegenüber nicht getrenntlebenden Ehegatten nach § 1360a Abs. 4 BGB und zwischen Lebenspartnern nach § 12 S. 2 LPartG. Getrenntlebende Ehegatten sind einander ebenfalls, und zwar "nach Bi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Zweck und Konzeption des § 160 AO

Rz. 1217 [Autor/Stand] Nach § 160 AO sind Schulden und andere Lasten, Betriebsausgaben, Werbungskosten und andere Ausgaben regelmäßig steuerlich nicht zu berücksichtigen, wenn der Stpfl. dem Verlangen der Finanzbehörde, die Gläubiger oder Empfänger der Ausgaben genau zu benennen, nicht nachkommt.[2] Empfänger i.S.d. § 160 AO ist derjenige, dem der in der Betriebsausgabe enth...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Verwandte des Berechtigten

Rz. 1984 Zur Leistungspflicht von Verwandten des Berechtigten neben Ehegatten oder nicht ehelichen Elternteilen gilt: Grundsätzlich haftet der verpflichtete Ehegatte vor Verwandten des berechtigten Ehegatten für Unterhaltsansprüche. Dies gilt nach § 1584 Satz 1 BGB für den nachehelichen Unterhalt sowie nach § 1608 Satz 1 BGB für den Familien- und Trennungsunterhalt. Rz. 1985...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 6. Formelle und zeitliche Regeln

Rz. 2159 Grundsätzlich spielt es keine Rolle, ob die Scheidungsfolgen bereits zu Beginn der Ehe oder im Rahmen von Trennung und Scheidung geregelt werden. Es gelten die Grenzen der §§ 134, 138 BGB . Die Gewichtung ist aber eine andere. Im Rahmen von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen geht es weniger um Verzicht und Aufgabe von Rechten als vielmehr um die einverständliche Reg...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / ee) Geringwertige Wirtschaftsgüter – GWG – im Steuer- und im Familienrecht

Rz. 371 Nach der Regelung des § 6 Abs. 2 EStG können (steuerliches Wahlrecht!) die sog. geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn der Wert des Wirtschaftsgutes 410 EUR (netto, VZ bis 2007) nicht übersteigt und es sich um selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens handelt. Diese ges...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Tatobjekt

Rz. 1197 [Autor/Stand] Einen "Gegenstand", der aus der Tat "herrührt" i.S.d. § 261 Abs. 1 Satz 1 StGB, gibt es insoweit nicht[2]. Die der Besteuerung zugrunde liegenden Erträge selbst sind bereits vor Begehung der Hinterziehung im Vermögen des Täters vorhanden und werden damit nicht aus der Tat "hervorgebracht", wie es § 261 StGB verlangt. Der Vorteil des Täters besteht in d...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Allgemeines

Tz. 300 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Latente Steuern und Steuern vom Einkommen und Ertrag sind in IFRS-Abschlüssen grundsätzlich nach IAS 12 zu bilanzieren. Gemäß IAS 1.16 sind die allgemeinen Vorschriften des IAS 12 auch auf Konzernabschlüsse anzuwenden. Tz. 301 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 IAS 12 basiert auf dem sog. temporary -Konzept (temporary differences; IAS 12.5). Das tempor...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Schätzung im Strafverfahren

Rz. 486 [Autor/Stand] Auch im Steuerstrafverfahren können für die Ermittlung der verkürzten Beträge die Besteuerungsgrundlagen geschätzt werden, wenn feststeht, dass der Stpfl. einen Besteuerungstatbestand erfüllt hat, das Ausmaß der tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen aber ungewiss ist[2]. Es darf aber nicht vorschnell auf eine Schätzung ausgewichen werden, etwa dann nicht...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 10. Gewinn- und Verlustrechnung (G & V) gem. § 275 HGB

Rz. 509 Im Gegensatz zur Bilanz, in der die am Bilanzstichtag vorhandenen Vermögensgegenstände und Schulden ausgewiesen werden, wobei das Zustandekommen des Jahresergebnisses und unter Umständen auch seine Höhe nicht ersichtlich werden, gibt die Gewinn- und Verlustrechnung als Zeitraumrechnung Auskunft über Art und Höhe der Erfolgsquellen. Die Gewinn- und Verlustrechnung bil...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Gemeinsame Haushaltsführung

Rz. 1861 Der Selbstbehalt eines Unterhaltspflichtigen kann herabgesetzt werden, wenn der Bedarf mit der Ersparnis durch gemeinsame Haushaltsführung mit einem ebenfalls berufstätigen Ehegatten teilweise abgedeckt ist.[2015] Ein Doppelhaushalt ist schlicht günstiger als ein Einzelhaushalt.[2016] Die Berechnung der Ersparnis hat nach Inkrafttreten des Unterhaltsrechtsreformgeset...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Vereinbarung zum Betreuungsunterhalt

Rz. 1081 In geeigneten Fällen sollte überdacht werden, ob nicht eine Ausgestaltung vorgenommen werden kann. Geschieht dies im Rahmen der Vereinbarung von Kindes- und/oder Betreuungsunterhalt für den betroffenen Elternteil, muss dies dann in notarieller Form geschehen, wenn die Vollstreckungsmöglichkeit hinsichtlich des Unterhalts geschaffen werden soll, § 794 Abs. 1 Ziff. 5 ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 5. Unterhalt für Vergangenheit und Zukunft

Rz. 266 Nach § 1360a Abs. 3 BGB sind die für die Unterhaltspflicht der Verwandten geltenden Vorschriften der §§ 1613 bis 1615 BGB entsprechend anwendbar. Dies bedeutet: (1) Nach § 1613 Abs. 1 BGB kann Familienunterhalt für die Vergangenheit nur ab Auskunftsaufforderung, Verzug oder Rechtshängigkeit verlangt werden. Sonderbedarf kann innerhalb eines Jahres nach seinem Entstehen...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Berechnung von Altersvorsorgeunterhalt

Rz. 1722 Die Berechnung des Altersvorsorgeunterhalts erfolgt in zwei Stufen.[1864] Zunächst ist der Elementarunterhalt zu errechnen. Um den Altersvorsorgeunterhalt zu bestimmen, ist der Unterhaltsberechtigte so zu stellen, als würde es sich beim Elementarunterhalt um das Nettoeinkommen des Betreffenden aus Berufstätigkeit handeln (Betrag nach Abzug der gesetzlichen Sozialvers...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / b) Erforderliche Dauer der neuen Lebensgemeinschaft

Rz. 276 Als notwendige Zeitdauer wird vom BGH regelmäßig ein Zeitrahmen von nicht weniger als 2 bis 3 Jahren angenommen.[490] Regelmäßig hat sich vor Ablauf von zwei Jahren eine Lebensgemeinschaft in diesem Sinn nicht "verfestigt"[491] Zitat Die Annahme einer zur Verwirkung des Unterhaltsanspruchs nach § 1579 Nr. 2 BGB ...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / B. Verzug (Durchsetzung von Unterhaltsrückständen)

Rz. 186 In der Praxis wird die wirtschaftliche Bedeutung des Verzugs leider zu wenig beachtet. In einem normalen Zivilprozess hat der Verzug in Form der Verzugszinsen jedenfalls dann keine Bedeutung, wenn die Forderung zeitnah beglichen wird. Unterhalt als Dauerschuldverhältnis kann für zurückliegende Zeiträume jedoch nur dann eingefordert werden, wenn der Unterhaltsschuldne...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Steuern

Schrifttum: Blesinger, Der Schutz des Familienleistungsausgleichs ab dem 1.1.1996 durch das Steuerstrafrecht, wistra 1996, 255; Haag, Kindergeld und Steuerstrafrecht, ZTR 1999, 12; Hellmann, Konsequenzen der strafbefreienden Erklärung nach dem Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit für die Verfolgung von Nichtsteuerstraftaten, wistra 2004, 201; Heuermann, Kindergeld und E...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Lohnsteuertabellen

Rz. 992 Steuerklasse I: a) Ledige b) Verheiratete, Geschiedene oder Verwitwete, wenn die Voraussetzungen für Steuerklasse III oder IV nicht erfüllt sind c) beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind Steuerklasse II: wie Steuerklasse I und wenn der Freibetrag für Alleinerziehende zu berücksichtigen ist, § 24b EStG Steuerklasse III: a) Verheiratete, beide unb...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Freiheits- oder Geldstrafe

Rz. 1006 [Autor/Stand] Die Steuerhinterziehung ist mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bedroht (§ 370 Abs. 1 AO). In besonders schweren Fällen gilt der erhöhte Strafrahmen des § 370 Abs. 3 AO, der eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorsieht. Die zeitige Freiheitsstrafe beträgt im Fall der "einfachen" Steuerhinterziehung nach den ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Neubewertungen und Kürzungen im Mangelfall

Rz. 1895 Nach § 1581 BGB hat der Verpflichtete in einem Mangelfall insoweit Unterhalt zu leisten, als dies mit Rücksicht auf die Bedürfnisse und die Erwerbs- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten der Billigkeit entspricht. Der Stamm des Vermögens ist dann nicht zu verwerten, wenn die Verwertung unwirtschaftlich ist oder unter Berücksichtigung der beiderseitigen Verhältniss...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / a) Kreditverbindlichkeiten

Rz. 409 Grundsätzlich leitet das minderjährige Kind seine Lebensstellung von den Eltern ab. Daher entfalten die familiären Lebensverhältnisse Wirkung auf die Lebensstellung des minderjährigen Kindes dergestalt, dass Kreditverbindlichkeiten, die während des Zusammenlebens der Eltern entstanden sind und den Grund für ihre Entstehung in der gemeinsamen Lebensführung der Familie...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 28. Jahressteuergesetz 2019

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / c) Rückforderung überzahlten Unterhaltes

Rz. 232 Die Möglichkeit,[445] einen titulierten Unterhalt ggf. rückwirkend herabzusetzen, führt nicht automatisch dazu, dass bereits geleisteter Unterhalt zurückgezahlt wird. Zu unterscheiden ist folglich zwischen der Möglichkeit, den bereits titulierten Unterhalt rückwirkend herabzusetzen und der Möglichkeit, entsprechenden überzahlten Unterhalt zurückzufordern. Rz. 233 Ein s...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Berechnung von Krankheits- und Altersvorsorge

Rz. 1733 Begehrt der Unterhaltsberechtigte neben der Krankenvorsorge auch Altersvorsorgeunterhalt und muss beim Krankenvorsorgeunterhalt der Beitragssatz der jeweiligen Krankenkasse in Ansatz gebracht werden, berechnet sich der Elementarunterhalt dreistufig.[1876] Rz. 1734 Dazu folgendes Beispiel[1877]mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Veräußerungsgewinne/“latente Steuer“

Rz. 199 Gewinne, die bei der Veräußerung eines Betriebes, auch die fiktive Veräußerung im Zugewinnausgleichsverfahren, (siehe unten ausführlich unter "Sonstige Einkünfte" nach § 22 EStG, Rdn 730 ff.) erzielt werden, gehören nach § 16 Abs. 1 S. 1 EStG ebenfalls zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb, wobei sich die Veräußerung beziehen kann auf:mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 3. Der Unterhaltsantrag im vereinfachten Verfahren, § 250 FamFG

Rz. 506 Der Unterhaltsantrag im vereinfachten Verfahren ist zwingend mithilfe des diesbezüglich eingeführten Formulars zu stellen, vgl. auch § 259 Abs. 2 FamFG. Der Formularzwang gilt auch, wenn das Kind durch einen Beistand vertreten wird. Von ihm sind allerdings die Länder und Sozialleistungsträger im Rahmen von § 1 Abs. 2 S. 1 KindUFV befreit.[691] Die an den Antrag im ver...mehr